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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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tember dieses Jahres. Es wird von da ab ein Zoll von 3 Pce. pro Pfund in Form einer Postzuschlaggebühr erhoben, die von den Adressaten einzuziehen ist. — Winke für den Warenverkehr mit Russland. Bei Warensendungen nach Russland ist es von grösster Wichtigkeit, die Zolldeklarationen genau und richtig auszuferti gen und möglichst einen Spediteur mit der Ab fertigung zu betrauen. Selbst versehentliche Schreibfehler in den Deklarationen ziehen empfindliche Zollstrafen nach sich, gegen die spätere Reklamationen in der Regel nutzlos bleiben. Um Weiterungen und Verzögerungen zu vermeiden, ist auch darauf zu achten, dass die Adressen auf den Sendungen und Fracht briefen richtig und genau angegeben werden. Gesuche an die russischen Zollämter sind stem pelpflichtig. Falls ihnen daher nicht die ge setzliche Stempelgebühr von 1 Rubel 20 Kopeken beigefügt ist. werden sie von den Zollbehörden entweder gar nicht beantwortet, oder die er suchende Firma wird zunächst dahin verstän digt, dass sie zuvor jene Stempelgebühr einzu senden habe. Da jetzt im deutsch-russi schen Postverkehr Geldbeträge durch Anweisung übermittelt werden können, so ist es, falls die betreffende Firma über keine russischen Stem pelmarken verfügt, am einfachsten den Gebüh renbetrag dem Zo'lamt gleichzeitig mit dem Ge suche durch die Post überweisen zu lassen. Bei Einziehungen von Aussenständen ist es ratsam, sich der Vermittlung eines soliden Bankhauses oder eines tüchtigen Anwaltes, nicht aber eines sogenannten Interessenbureaus zu bedienen. Die Lage in Russland ist über dies fortgesetzt bedenklich. Eine erhöhte Arbeitslosigkeit macht sich bemerklich und in der Diskontopolitik der Banken herrscht dort etwas Zickzack. Jedenfalls ist zur Zeit bei Geschäften mit Russland grosse Vorsicht ge boten. — Oeffnung der Zollämter in Halluin-route und Seau (Nord) für die Einfuhr von Pflanzen. Laut Verordnung der französischen Regierung vom 1. Juli sind die oben genannten Zollämter für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und verschiedenen Erzeugnissen von Baumschulen, Gärten, Ge wächshäusern und Orangerien geöffnet worden. — Gutachten über das Bedürfnis nach Ausprägung eines Dreimark stücks werden jetzt in zahlreichen Fällen eingefordert. Das Sächsische Ministerium des Innern hat jetzt die Gewerbekammer zu Leipzig um ein solches ersucht. Die Gewerbekammer ist für die Dreimarkstücke eingetreten. Auch im Gartenbauhandel wird man das tun, denn der Taler wird im Handel allenthalben fehlen. Die Gewerbekammer hat auch sehr richtig ausgesprochen, dass das grosse Fünfmarkstück unbeliebt sei. — Blumendraht zum Gebrauche zerschnitten, ist nach einer Zolltarifent scheidung als Draht zu betrachten. Der An trag, diesen Draht als Stabeisen einzuführen, wurde abgelehnt, und es sind somit für den Doppelzeniner Mark 10 Eingangszoll zu ent richten. — Der Eisenbahngüterverkehr nach Sibirien ist nach den an die Handelskammern gerichteten Mitteilungen folgendermassen ge regelt : Von den russischen Bahnverwaltungen können gewöhnliche Frachtgüter nur bis zu den Stationen Tscheljabinsk einschliesslich Krasnojarsk angenommen werden. Dagegen befördern die Bahnen Eil güter nach Stationen der sibirischen Eisen bahn und der Transbaikalbahn bis einschliess lich Baikal. Von den russischen Grenz stationen ab sollen die Sendungen der Reihen folge nach behandelt werden. Die Abfertigung erfolgt nach Anordnung des Verteilungsbureaus in Ssamara. Ausserdem bleibt die Beschrän kung bei der Annahme nach wie vor bestehen, ebenso kann selbst bei den Eilgutsendungen jederzeit eine Unterbrechung der Lieferfrist geltend gemacht werden. — Aus dieser Mit teilung geht hervor, dass zunächst jede Sen dung nach Sibirien gewagt ist, da man selbst bei Eilgütern befürchten muss, dass sie irgend wo liegen bleiben. Ausserdem wird aber bei der bekannten Bestechlichkeit der russischen Beamten vielfach nur derjenige seine Sendung ordnungsgemäss weitergeführt erhalten, der durch seinen Spediteur einige Rubel extra be willigt. Man kann wohl behaupten, dass nach wie vor Sibirien und Zentralasien für den Handel bis auf weiteres verschlossen sind. — Der Transport von böhmischem Obst muss bekanntlich in diesem Jahre per Bahn vorgenommen werden, während man bisher stets gewohnt war, den billigen Wasserweg zu benutzen. Welche enorme Frachterhöhung die Benutzung der Eisenbahn bedeutet, ist leicht erklärlich, und das böhmische Obst wird für die nächsten Monate schwerlich bei unsern Ernten in den Grosstädten Norddeutschlands konkurrieren können. Trotzdem hat man ver schiedene Zillen mit Obst abgehen lassen, die jedoch zum Teil auf böhmischem Gebiete, zum Teil in der Gegend von Magdeburg festliegen, und erst bei steigendem Wasserstande die Weiterfahrt antreten können. Nur eine Zille ist in Berlin eingetroffen und brauchte, statt wie sonst die Strecke von Böhmen nach Ber lin in 4 Tagen zurückzulegen, 14 Tage dazu; bis zur sächsischen Grenze gestaltete sich die Fahrt bis jetzt am schwierigsten. Es mussten wiederholt Winden aufgestellt werden, um das Fahrzeug über Sandbänke und Steingerölle fort zubringen. Besser ging die Fahrt zwischen Königstein und Wittenberg, und auch die Augustusbrücke konnte trotz des niedrigen Wasserstandes bequem genommen werden. Im Anhaitischen dagegen war der Wasserstand oft mals 60—70 cm, so dass der Kahn wiederum nur durch Winden fortbewegt werden konnte. Wir haben schon auf anderer Stelle darauf hin gewiesen. welche enormen Schädigungen die Handelsindustrie infolge der Dürre treffen. — Zum Obsttransport auf Eisen bahnen wird uns mitgeteilt, dass die deutsche Sektion des Landeskulturrates für das Königreich Böhmen an das Eisenbahnministerium das Ersuchen um bedeutende Frachtermässigung gestellt hat; gleichzeitig wird um Beförderung des Obstes mit den Eilzügen gebeten. Ebenso möchten mit Lüftung versehene Wagen zur Verfügung gehalten werden. In Wien ist man bereit, diesen Wünschen der Obstproduzenten Rechnung zu tragen und ihnen auf das Weit gehendste entgegenzukommen. Rechtspflege. — Kosten der persönlichen Vor stellung eines Stellesuchenden. Die Unkosten einer persönlichen Vorstellung sind dem Stellesuchenden von der betreffenden Firma zu ersetzen, wenn dieser dem ersteren eine direkte Aufforderung, sich bei ihr vorzustellen, hat zugehen lassen. In diesem Sinne hat sich die Handelskammer Leipzig ausgesprochen und hinzugefügt, dass es daran auch nichts änderte, dass der Stellesuchende am linken Unterarm gelähmt gewesen sei, und weniger Aussicht auf Engagement gehabt habe. Wenn er nur durch diesem körperlichen Mangel nicht über haupt unfähig gewesen sei, die angebotenen Dienste zu verrichten. — Fallobst auf öffentlichen Strassen. Das Landesdirektorium zu Hannover weist darauf hin, dass das Fallobst auf öffentlichen Strassen nicht herrenloses Gut sei, sondern dem Besitzer der Strasse, bei fiskalischen Strassen also dem Staat gehöre. Das Obst dürfe von niemandem aufgesammelt werden, wenn ihm nicht die Er laubnis dazu erteilt worden sei. Das unbefugte Einsammeln von Fallobst ziehe die gesetzlichen Strafen nach sich. Sehr leicht kann ein Sturm kurz vor der Ernte zwei Drittel der Früchte abschütteln und es wäre dann eine sonderbare Sache, wenn alles mit Körben hinauseilen wollte und dem Pächter sein bezahltes Obst streitig machtet — Gegen das Verhängen der Schau fenster an Sonntagen hat sich auch die Handelskammer zu Hagen ausgesprochen. Die Stimmen mehren sich also, die eine Be seitigung dieses lächerlichen Zopfes verlangen. Wird auch der Herr Oberpräsident von West falen den Interessen des dortigen Handels standes bald Rechnung tragen? — Wem gehören die Ergebnisse der Erfindertätigkeit eines Angestell ten? Früher legte man das Schwergewicht bei dieser Frage darauf, ob die Erfindung in den Dienststunden in der Arbeitsstätte mit dem Material und Werkzeug des Prinzipals gemacht war oder nicht. Nur im letztem Fall galt sie als Eigentum des Angestellten. Das Ober landesgericht Hamm hat sich jetzt in der Ent scheidung auf den Standpunkt gestellt, dass es darauf ankommt, ob der Angestellte zum Zwecke der Entfaltung solcher erfinderischer Tätigkeit angestellt ist oder nicht. Nur im ersteren Fall soll die Erfindung dem Prinzipal gehören. Im letzteren Fall hätte der Ange stellte dem Prinzipal nur zu vergüten, was er von diesem etwa an Material u. s. w. ver braucht hätte. — Notstand bei Feldwegen. Der Landwirt und Gärtner G. in K. besitzt ein Wiesengrundstück, das als einzigen Zufahrts weg einen schmalen Feldrain besitzt, der zudem noch über ein fremdes Grundstück führt. Da sich nun der Weg in schlechtem Zustande be fand, ist G. mit einem Erntewagen auf einer ungemähten Futterwiese des Nachbars gefahren und deshalb auf Grund von §§ 380, 368 Abs. 9 des Strafgesetzbuches bestraft werden. Auch das Oberlandesgericht Dresden hat es belassen und den Einwand des Angeklagten, dass er den Weg nicht habe befahren können, zurück gewiesen, weil er es unerlassen habe recht zeitig vom Eigentümer die Ausbesserung des Weges zu verlangen. Es habe also kein Not stand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegen. Warnungstafel. — Der Händler Wilhelm Dortmund in Hannover, der fortgesetzt grosse Bestellun gen in Obst und Gemüsen, sowie bei Obst bauvereinen (Calwe) macht, ist gänzlich vermögenslos. Auch von dem Handelsgärtner L. in Neuhaus a./O. erhielt er 22 Ztr. Obst unter Nachnahme. Er schwindelte aber L. vor, er müsse erst die Waren besichtigen und werde dann das Geld sofort fordern. So erhielt er die Waren ohne Nachnahme, L. aber war um sein Geld gebracht, da der vielbestrafte Gauner nichts besitzt und die Waren billig durch seine Frau verschleudern lässt. Er wurde jetzt wieder zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Es stehen jedoch noch weitere Verhandlungen gegen ihn an. Vereine und Versammlungen. — Die Aktiengesellschaft für Samen zucht in Aschersleben Gustav Jaensch & Co. hat zum 1. Juli ein recht günstiges Geschäftsjahr abgeschlossen. Wie man uns mit teilt, wurde in der letzten Sitzung des Auf sichtsrats beschlossen, der auf den 20. Septbr. stattfindenden Generalversammlung bei reich lichen Abschreibungen und Reservestellungen eine Dividende von 8 Prozent in Vorschlag zu bringen. — Ein oberbayerischer Kreisobst bauverband ist kürzlich in München ge gründet worden. Zunächst sind 15 Obstbau vereine unter Vorsitz des Freiherrn von Cetto zusammengetreten. Ueber die Satzungen und den weiteren Ausbau des Verbandes will man auf der am 27. September stattfindenden Ver sammlung des bayerischen Landesobstbau-Ver bandes beraten. — Die Genossenschaft der Gärtner für Nordböhmen, welche erst neubegründet worden ist, hielt hier am 16. August die erste Versammlung in Reichenberg ab. An den Beratungen der Genossenschaft beteiligten sich der Magistrat und die Gewerbebehörde. Der kaiserliche Bezirkskommissar betraute mit der Einrichtung des neuen Instituts Dr. Franz Tomaschek. Während der Verhandlung wurde die Bildung einer Einkaufsgenossenschaft für Sämereien und gärtnerische Bedarfsartikel be schlossen , ausserdem besondere Statuten für die Gehilfen durchberaten und der Ausschuss für das Schiedsgericht gewählt. Die Genossen schafts-Satzungen enthielten zum grösseren Teil rein gesetzliche Bestimmungen; soweit sich hieran fachliche undVerwaltungsfragen schlossen, fand eine eingehende Erörterung statt, und es werden alle diejenigen Gärtner, welche selbst ständig, also als Pächter ihren Beruf ausüben. Aufgenommen. Auch die Gehilfen und Lehrlinge werden als Angehörige der Genossenschaft betrachtet Sämtliche Gärtner, welche in den Gerichtsbezirken von 37 nordböhmischen Städten, darunter Aussig, Leipa, Braunau, Leitmeritz, Reichenberg, Tetschen etc. ansässig sind, ge hören der Vereinigung an. Die Aufnahme gebühr der Mitglieder beträgt 10 Kr.; die Auf nahmegebühr für Lehrlinge 4 Kr.; die Frei sprechung derselben 6 Kr. — Als Vorsteher der Genossenschaft wurde Max Persig- Reichenberg, als dessen Stellvertreter Josef Wünsch-Alt-Harzdorf, gewählt. — Der Bund deutscher Gärtner hielt am 26. August in Dresden seine erste Generalversammlung ab. Nach dem vortragen den Bericht gehören dem Verein gegenwärtig 618 Mitglieder an und die Einnahmen sollen für das erste Geschäftsjahr einen Ueber- schuss aufweisen. Die Vorstandswahl wurde für die nächste Hauptversammlung zurückge stellt; bis dahin bleibt die Leitung in den Hän- nannte Professor Wieler-Aachen, der seit einer Reihe von Jahren sein Augenmerk auf die so- genannten unsichtbaren Rauchschäden lenkte. Man ist sich schon längst darüber klar gewor den, dass, wenn in der Umgebung von Hütten oder Fabriken gewisse Arten von Laubbäumen, besonders Buchen an den Rändern ihrer Blätter braune abgestorbene Partien zeigen, oder wenn in Nadelwäldern die Bäume vorzeitig ihre Nadeln verlieren, oder an den Spitzen und an der Basis braun gefärbt sind, man mit Be stimmtheit diese Erscheinungen auf eine Be schädigung durch Rauch zurückführen kann. Anders liegt dagegen die Sache, wenn die Beschädigungen in einer Entfernung von 2 bis 3 km von einer industriellen Anlage auftreten, und wenn sich zwischen Bäumen, die äusser lich scheinbar die Folgen von Rauchbeschä digungen zeigen, gesunde Exemplare finden. Hier muss vor allen Dingen der Nachweis ge führt werden, dass eine Beeinträchtigung der Holzbildung auch dann durch Rauchgase statt- finden kann, wenn eine äusserlich wahrnehm bare Zerstörung der Blätter nicht erfolgt ist. Die sen Beweis zu liefern ist nicht nur sehr wich tig, sondern vor allen Dingen auch schwierig, und es ist schon von Seiten Sachverständiger, wo es sich um Entschädigungsfragen gehandelt hat, ausgesprochen worden, dass eine derartige Verminderung der Holzbildung durch die Ein wirkung giftiger Rauchgase nicht eintreten könne. Ueber diese unsichtbaren Beschädigun gen hat der Forstbotaniker Robert Hartig eingehende mikroskopische Untersuchungen an gestellt und glaubt auf Grund derselben die eben genannten Erscheinungen auf das Ver halten der Schliesszellen zurückführen zu müs sen. Er beobachtete an äusserlich ganz gesund aussehenden Fichtennadeln in Rauchschäden- gebieten eine nur durch das Mikroskop wahr nehmbare braune Färbung und Tötung der Schliesszellen der auf der unteren Seite der Blätter befindlichen Spaltöffnungen. Hartig schloss hieraus, dass durch den Tod der Schliesszellen die Spaltöffnungen ihre Tätig keit des Gasaustausches in den Blättern ver sagen, womit jede natürliche Lebenstätigkeit und besonders die Produktion neuer Kohlehy drate und Material zum Aufbau des Holzkör pers aufhört. Es hat sich allerdings ergeben, dass auch bei anderen Krankheiten die Schliess zellen absterben können und somit konnte in diesem Verhalten der Schliesszellen ein wesent liches Kennzeichen für Rauchbeschädigungen nicht gefunden werden. Die Untersuchungen des Professors Wieler, der. um die Einwirkung verdünnter Säuren auf Pflanzen kennen zu lernen, einen anderen Weg einseblug, nahmen zwei verschiedene Richtungen ein. Erstens hat er versucht, auf künstlichem Wege Rauchschäden hervorzurufen, und zwei tens bemühte er sich, die assimilatorische Tätig keit der Pflanzen unter Einwirkung bestimmter Mengen von schwefeliger Säure kennen zu lernen. Als Ergebnis dieser Räucherversuche ist folgendes festzustellen: Die Buchen zeigten nach sechswöchiger Einwirkung keine äusser lich sichtbaren Beschädigungen, hatten aber eine gelbe, an das Herbstlaub erinnernde Fär bung angenommen. Nachdem die Pflanzen aus dem Versuchsapparate an die frische Luft gebracht wurden, blieb die eine Buche in dem erwähnten Zustande, während an den Blättern der anderen braune Flecke auftraten. Junge Eichen, die in derselben Weise behandelt wur den, zeigten absolut keine Veränderung. Man konnte also hier dieselben Erscheinungen wahr nehmen, wie im Rauchschadengebiet in der Nähe von Aachen, aber es kann somit als sicher nachgewiesen gelten, dass die vorzeitige herbstliche Verfärbung der Buchen der Ein wirkung der Rauchgase zuzuschreiben ist. Es ist aber nicht anzunehmen, dass nach der an scheinend unveränderten Gesundheit der Blätter die Eichen widerstandsfähiger seien als die Buchen. Nach den von Professor Wie 1 er angestellten Versuchen hat man geglaubt, die Verminderung des Holzzuwachses der Bäume in den Rauch- schädengebieten auf eine Verminderung der assimilatorischen Tätigkeit zurückführen zu müssen. In diesem Falle ist es dann begreif lich, dass äussere Beschädigungen an den Blättern nicht die Vorbedingung für eine ver ringerte Kohlehydratproduktion sind, und dass infolgedessen die Jahresringbildung der Masse nach reduziert werde. Um das nachzuweisen, wurden Versuche mit Topfpflanzen in luftdicht tubulierten Glasglocken angestellt. Bei diesen Versuchen, deren Hergang wir nicht näher be schreiben können, haben sich ganz interessante Resultate ergeben, die Professor Wieler in einer besonderen Arbeit veröffentlicht hat. Eine Buche, die im Apparat normalerweise in einer Stunde 55 Milligramm Kohlensäure zur Assi milation verbrauchte, kann in derselben Zeit nur 15 Milligramm Kohlensäure verarbeiten, wenn die durchstreichende Luft ein Vol. schwe feliger Säure auf 144000 Vol. Luft enthält. Das kommt einem Verlust von ca. 80°/0 gleich. Es liess sich sogar noch ein Assimilationsabfall bei der Verdünnung von 1 : 314 000 an einer Buche feststellen, und bei der Fichte ergab sich die messbare Grenze bei einer Konzentration schwefeliger Säure von ca. 1 : 500000. Die selben Pflanzen, die bei der Behandlung einen äusserlich sichtbaren Schaden erlitten, konnten nachträglich wieder auf dieselbe Assimilations fähigkeit gebracht werden. Es ergibt sich da her, dass bei einer bestimmten Konzentration von schwefeliger Säure eine assimilatorische Verminderung eintritt, ohne dass das Chlorophyll dadurch zerstört wird. Die Versuche, die eine Einwirkung der Gase auf die Pflanzen prüfen sollen, sind noch in keiner Weise abgeschlossen, und es werden mit der Zeit noch weitere interessante Resultate zu Tage kommen. Vermischtes. — Der Obstmarkt in Düsseldorf, welcher für die Rheinprovinz unter Leitung der dortigen Landwirtschaftskammer im Anschluss an die internationale Obstausstellung abgehalten wird, verspricht sehr umfangreich beschickt zu werden. Nur Bewohner der Rheinprovinz sind berechtigt, selbstgebautes Obst auszustellen. Der Verkauf findet nach Proben statt, die in Körben oder anderen Packungen, wie sie zum Verkauf üblich sind, ausgestellt werden müssen. Die Vermittlung von der Bahn und vom Schiff übernimmt die Speditionsfirma C. J. Jonen Wwe., Düsseldorf. Ausserdem muss bei jeder Sorte der event. ortsübliche Namen angegeben sein, ferner der Preis; wieviel geliefert werden kann, die ungefähre Lieferzeit, sowie Namen und Wohnort des Verkäufers; alles weitere ist durch die Landwirtschaftskammer in Bonn zu erfahren. — Die Versuchsanstalt für Pflan zenkulturen in Tharandt wird mit dem 1. Oktober aufgegeben und an die mit dem Leipziger „Botanischen Garten“ verbundene landwirtschaftliche Versuchsstation angegliedert werden. Ein Teil der Versuchsstation aber gleich zeitig dem landwirtschaftlichen und botanischen In stitut der Universität Leipzig zugewiesen. Finan zielle und technischwissenscbaftliche Gründe sind hier massgebend gewesen. Uebrigenssoll auch die Verlegung der Forstakademie nach Leipzig aus den gleichen Gründen in Erwägung gezogen sein.
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