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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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3 noch am Leben geblieben, so würde voraus sichtlich er den Eid erhalten und geleistet haben und der Käufer wäre um den Acker gekommen. Das Beispiel lehrt aufs neue, wie wichtig es ist, dass jede Urkunde, insbesondere wenn es sich um Grundstücksverkäufe handelt, bei der Vollziehung noch einmal genau ge prüft wird. — Vergehen gegen das Nahrungs- mittelgesetz. Von der Strafkammer in Bres lau wurde ein Händler in Strafe genommen, der von einer Breslauer Firma gedörrte Apri kosen in Kisten bezogen hatte und zwar als Primaware, wie auch das Aussehen zu be stätigen schien. Bei der Untersuchung der Aprikosen stellte sich heraus, dass sie 0.2110/0 schweflige Säure enthielten und es wurde An klage erhoben. Das Schöffengericht hatte frei gesprochen, die Strafkammer aber gelangte zu einer Verurteilung, da nur 0,125% schweflige Säure zulässig sind und der Angeklagte selbst verpflichtet gewesen wäre, die Früchte unter suchen zu lassen, bevor er sie in den Handel brachte. — Ein anderer Fall beschäftigte die Strafkammer zu Stuttgart. Es handelte sich da um Obst aus Serbien, das von dem Händler Sch. bezogen war. Er hatte im letzten Herbst etwa 180 Ztr. Obst für 700 Mk. per Waggon, mithin 200—300 Mk. unter dem Marktpreis gekauft. Infolge des Transportes und der Hitze kam das Obst vielfach verfault an. Trotzdem verwendete es der Angeklagte zur Mostbe reitung, indem er Kochsalz und einen Farbestoff. sogen. Zuckerkouleur zusetzte und so dem Ge- trärk besseren Geschmack und schönes Aus sehen verlieh. Nachdem er schon 500 Liter verschänkt hatte, wurde der Most durch den Weinkontrolleur beanstandet und Sch. zu 60 Mk. Geldstrafe verurteilt. — Unterlassungen bei Unfällen. Unsere Wohlfahrtsgesetze enthalten eine Anzahl formeller Bestimmungen, die wohl beobachtet sein wollen, wenn man sich nicht um seinen Anspruch bringen will. Ein kleiner Formfehler kann unter Umständen den ganzen Anspruch zu nichte machen. Die „Allgemeine deutsche Gärtnerztg.“ teilt einen in dieser Beziehung sehr lehrreichen Vorfall aus der gärtnerischen Praxis mit. Der Gärtnergehilfe M. in Markkleeberg- Leipzig hatte durch Blutvergiftung den Verlust des zweiten Fingers der rechten Hand zu be klagen. Es wurde ihm jedoch die Entschä digungsrente verweigert, woran auch die Be rufung an das Schiedsgericht für Arbeiterver sicherung nichts ändern konnte. Das Unfall versicherungsgesetz verlangt, dass der Verletzte seinem Arbeitgeber oder seinem nächsten Vor gesetzten, oder in besonderen Fällen dem zu nächst behandelnden Arzt zur Feststellung des Unfalls anzugeben hat, wann, wo und wie die Verletzung sich zugetragen hat. Das hatte M. seiner Zeit versäumt und das brachte ihn um seine Rente. Hätte er dem Prinzipal ordnungs gemäss angegeben, dass er sich durch Glas scherben, einen Dorn usw. verletzt habe und dadurch den Prinzipal zur Unfallanzeige ver pflichtet, so hätte er mindestens 40—50 Mk. pro Jahr erhalten. Leider war ihm die Be stimmung unbekannt gewesen, aber Unkenntnis der Gesetze schützt nicht. — Gewerbliches Personal darf mit Einrichtungsarbeiten bei Umzügen am Sonntag nicht beschäftigt werden. In einem Rechtsstreit, der sich vor den Gerichten in Köln abspielte, Pumpen u.s. w. Die Firma Köttgen & Co.- Berg Gladbach ist mit verschieden konstruierten Wasserwagen, Schlauchwagen, Kasten- und Leiterschiebkarren vertreten. Recht praktisch erscheint ein niedrig gebauter Handwagen zum Kübeltransportieren, indem sich derselbe leicht unter die Kübel schieben lässt. Herm.Franken in Schalke (Westfalen) führt äusser den oben genannten Wasserwagenarten auch einen Kübel transport-Karren vor, welcher ähnlich den nie drigen in Güterbahnhöfen verwendeten Trans porlkarren gebaut ist, nur dass die Unterlage derart beschaffen ist, dass sie sich zur leichteren Aufnahme des Pflanzenkübels eignet. Ohne Zweifel wird sich diese Verbesserung besonders in Dekorationsgeschäften gut einführen. Die selbe Firma hat ausserdem noch Giesskannen, Baumschützer in allen Grössen und verschie denen Fabrikates ausgestellt. Als sehr dauer haft erscheint uns ein Baumschützer von Otto B eurer-Stuttgart, der verschliessbar ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte derselbe aber zu teuer sein, denn gerade bei einem derartigen Massenartikel dürfen zu hohe Preise nicht ver langt werden. Die Firma Carl Treek-Dort- münd brachte ebenfalls Baumschützer, die aus dem sogenannten Streckmetall gearbeitet sind. Diesen fehlt jedoch unten der Abschluss, der doch besonders bei Strassenbäumen eine un bedingte Notwendigkeit ist. Es folgen nun die Artikel, welche die Wasser versorgung betreffen. Hier sind ganz gewaltige Leistungen zu verzeichnen. Die Gasmotoren- Fabrik Deutz hat eine Pumpmaschine aus gestellt, welche pro Stunde 140 kbm Wasser liefern soll, eine Menge, die für jeden gärtneri schen Betrieb genügen dürfte. Die Maschinenbau- Aktiengesellschaft vorm. Ph. R. Swiderski- Leipzig-Plagwitz zeigt Spiritus-, Petroleum-, Benzin- und Gasmotoren in liegender und stehender Form. Ausserdem stellen Gebrüder war der Inhaber eines Geschäftes in Strafe ge nommen worden, weil er bei Verlegung des Geschäftes auch am Sonntage Angestellte be schäftigt hatte, um schneller in Ordnung zu kommen. Er schützte vor, dass es sich um sogenannte Notarbeiten handle, an deren schnell ster Erledigung die Wiederaufnahme der ge schäftlichen Tätigkeit abhängig sei. Das Ober- landesgericht Köln trat jedoch dieser Anschauung nicht bei, erkannte nicht an, dass Notarbeiten voriägen und liess es bei der vom Schöffen gericht und der Strafkammer des Landgerichts festgesetzten Geldstrafe. — Ein Unfall ist auch dann zu entschä digen, wenn die Erwerbsunfähigkeit nicht ausschliesslich auf den Unfall zurück zuführen ist, sondern auch eine andere vor handene Krankheit dazu wesentlich beigetragen hat. Ein Angestellter war bei der „Viktoria“ gegen Unfall versichert. Er verunglückte, als er mit dem Fuss auf den Rand eines Spuck napfes trat. Die Gesellschaft verweigerte ihm die Unfallrente, indem sie vorschützte, die Er werbsunfähigkeit sei nicht ausschliesslich auf den fraglichen Unfall zurückzuführen, vielmehr habe dazu eine ärztlich festgestellte tuberkulöse Krankheit des Verletzten ganz wesentlich bei getragen. Es kam zur Klage. Der Verletzte wurde mit seinem Anspruch abgewiesen, da auch das Oberlandesgericht Hamburg den Ein wand der Gesellschaft gelten liess. Anderer Ansicht war das Reichsgericht. Es sprach sich dahin aus, dass der Anspruch des Klägers be rechtigt sei. Es erscheine unnatürlich, dass die körperliche Beschaffenheit des Versiche rungsnehmers, soweit sie nicht im Versiche rungsverträge ausdrücklich erwähnt sei, als ein die Entschädigungspflicht ausgleichender Grund angesehen werden solle. Als alleinige eigent liche Ursache des Unfalles müsse, auch wenn die Krankheit mitgewirkt habe, doch immerhin das Fussumknicken, also ein äusserer Zufall, angesehen werden. — Vorbereitungen zur Selbständig- machung seitens der Angestellten. Wenn sich Angestellte selbständig machen wollen, pflegen sie gewöhnlich schon Vorbereitungen dazu zu treffen, während sie sich noch in Stellung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber be finden. Kommt kaufmännisches Personal in Frage, so handelt es sich darum, ob in solchen Vorbereitungen nicht der Betrieb eines eigenen Handelsgewerbes oder Geschäfte für eigene Rechnung zu erblicken sind. Das Oberlandes gericht Hamm hat dies verneint, und es für zulässig erklärt, dass ein Angestellter, der sich selbständig machen will, schon vorher ein Laden lokal mietet, Einkäufe besorgt, Personal anstellt usw. Einem Angestellten, der sich selbständig machen wolle, sei es nicht zu verdenken, wenn er nach Ablauf seines Vertrages sofort sein geplantes eigenes Geschäft eröffnen und sich von diesem Zeitpunkte ab schon seinen Lebensunterhalt sichern wolle. Nur dürfe das geschäftliche Interesse des Prinzipals durch diese Vorbereitungen nicht etwa in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden. Ausstellungen. — Die VII. deutsche Dahlien-Aus- Stellung findet in den Tagen vom 7. bis 11. September in Düsseldorf in Verbindung mit den grossen internationalen Herbstschauen der Düsseldorfer Gartenbau-Ausstellung statt. Für Körting, Aktiengesellschaft-Körtingsdorf bei Hannover Maschinen für Wasserversorgungs zwecke aus, und Louis Soest & Co.-Reisholz bei Düsseldorf empfiehlt speziell Sauggasmotoren. Ebenso zeigt A. Monski-Eilenburg neben seinen Gas-, Benzin- und Spiritusmotoren noch einen Heissluftmotor in Betrieb. Die Maschinenfabrik vorm. Busch-Bautzen ist vertreten mit grossen fahrbaren Spritzen mit Kohlensäuredruck, des weiteren die Firma Ph. Mayfarth & Co.-Frank- furt (Main) mit einer neuen Reben- und Pflan zenspritze (Syphonia), welche vollständig selbst ständig arbeiten soll und zwar durch Luftdruck, welcher beim Füllen des Bassins durch die zum Füllen mit der Flüssigkeit benutzte Pumpe gleichzeitig hergestellt wird. Es ist das nicht nur eine ausserordentliche Vereinfachung, sondern auch eine bedeutende Verbesserung der bisherigen Systeme. Dieselbe Firma stellt noch die ver schiedenen Obstpressen, sowie Gartenwalzen, Rasenmäher und diverse Dörrapparate, welche ja auch besonders für den Obstliebhaber Inter esse haben, aus. Die Maschinenfabrik Joh. Schmahl-Mom- bach bei Mainz hat Strassenspritzenwagen in grösseren und kleineren Dimensionen, ebenso fahrbare Wasserfässer und komplette Apparate zur geruchlosen Latrinenabfuhr für Hand- und Dampfbetrieb, die besonders auch für manchen Gärtnereibetrieb beachtenswert sind, eingesandt. Poröse Bewässerungsrohre zeigt Th. Grethe- Hamburg. Dieselben sind aus grobem Kies mit Zement hergestellt und sind trotz ihrer Dauerhaftigkeit so durchlässig, dass aus einem 1/2 m langen, 10 cm Durchmesser haltenden Rohre in einer Minute 75 Liter Wasser ent- weichen. die Dahlien-Blumen-Ausstellung, bei welcher wie alljährlich auch neue Stauden und andere Schnittblumen sowie Pflanzenneuheiten zugelas sen werden, ist der Hoerdener Pavillon gesi chert worden. Nachmeldungen, die bis zum 20. August einlaufen, wird die Ausstellungslei tung versuchen, nach Möglichkeit noch unter zubringen. Es ist dabei nur Mitgliedern der deutschen Dahliengesellschaft die Beschickung der Ausstellung gestattet, wobei sämtliche Aus steller ihre Blumen äusser Konkurrenz ausstel len. Der Vorstand der Dahliengesellschaft er sucht im besonderen die Mitglieder dafür Sorge zu tragen, dass während der fünf Ausstellungs tage stets frische schöne Blumen vorhanden sind. In Verbindung mit der Dahlien-Ausstel- lung findet am 7. September nachmittags 41/2 Uhr im oberen Saale des Kunstpalastrestaurants die 2. Jahresversammlung der Gesellschaft statt. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1. Geschäftliches. 2. Vortrag von Albert Ort mann-Nürnberg: „Die Dahlie in ihren 100jäh- rigen Kultur-Erfolgen“, mit anschliessender Be sprechung über die Ausstellung. 3. Nächstjähri ger Ausstellungsort. 4 Vorstandswahl. 5. Ver schiedenes. — Die Gartenbau-Ausstellung zu Düsseldorf hat mit grossartigem Erfolg eine Reklame durchgeführt die auf diesem Gebiete bisher einzig dastehen dürfte. Es verging fast kein Tag der Woche, ohne dass nicht den vielen Tageszeitungen der ganzen Rheinprovinz und Westfalens grössere oder kleinere Notizen über Kollektivausstellungen bezw. einzelne her vorragende Pflanzen, Blumen etc. zugestellt wurden; sodann regte auch die andauernd schöne Witterung den Blumenliebhaber und Fremden sehr zum Besuch der Ausstellung an. — Kürzlich waren aus ca. 90 Orten des Rheinlandes und Westfalens unter Führung ihrer Lehrer gegen 3000 Kinder zum Besuch der Gartenbau-Ausstellung eingetroffen und diese brachten ihre selbstgepflegten Pflanzen, welche in ihren Heimatorten prämi ert worden waren, mit nach Düsseldorf. Alle Pflanzen wurden dann daselbst auf langen Tafeln aufgestellt und eine nochmalige Auszeichnung vorgenommen. Es war erstaunlich wie sich die einzelnen Städte von den andern abhoben; zum Teil glänzende Kulturresultate boten die Schüler der Stadt Duisburg. Die von dort ausgestellten Sachen hätten sich auf jeder Gartenbauausstellung sehen lassen können. Auch die Verzierungen der Töpfe, das verständnisvolle Anheften und die Sorgfalt, mit welcher Knaben und Mädchen ihre Pfleglinge auspackten und aufstellten, be weisen, welches grosse Interesse der Blumen- pflegt durch Schulkinder entgegen gebracht wird. Mit hochwichtigen, strahlenden Gesichtern be traten die kleinen Aussteller und Ausstellerinnen die Halle und schätzten gegenseitig den Wert und die Schönheit ihrer Pfleglinge ab. Die Preise selbst bestanden aus Broschen, Messern, Feder haltern und andern kleinen Gebrauchsgegen ständen. Ausserdem wurde noch jedem Kinde ein Diplom zur Erinnerung an die Ausstellung überreicht. Den Kindern ist damit von der Aus- stellungsleitung ein Fest bereitet, welches den 3000 Beteiligten unvergesslich bleiben wird. Möge die Saat, welche in die Jugend gestreut wird, hundertfachen Nutzen bringen! Was bringt die Fachpresse? — Glaucium flavum tricolor. Das dreifarbige Gl. flavum ist eine sehr schöne und Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — In Graudenz findet vom 28. September bis 2. Oktober eine westpreussische Obst- ausstellung verbunden mit einer Gemüse- Ausstellung statt. — In Markdorf (Boden see) wird vom 2.—5. Oktober eine Obst- Ausstellung sowie ein Obstmarkt abge halten werden. — Der Gartenbauverein zu Eversburg beschloss, von der für den Herbst in Aussicht genommenen Gemüse- und Obst- Ausstellung infolge der Dürre Abstand zu nehmen. — Am 24. und 25. September findet in Guhrau (Schlesien) eine Kreis - Obst - Ausstellung statt. — Die für Tönning (Holstein) beschlossene Obst- und Garten bau-Ausstellung ist nunmehr auf den 9. und 10. Oktober endgültig festgesetzt. — Der be rühmten Gärtnerfamilie de Vilmorin, welche durch vier Generationen hindurch viel für die Förderung des Gartenbaues, speziell der Samen zucht getan hat, soll bei Paris ein Denkmal errichtet werden. Auch in Deutschland sind Sammlungen hierfür in die Wege geleitet, u. a. nimmt Kommerzienrat Friedrich Benary-Erfurt Beiträge entgegen. — Die internationale Früh jahrsgartenbauausstellung in Paris, die von der „Societe d’horticulture de France“ veran staltet wird, findet vom 20. bis 28. Mai 1905 statt. — Die „Societe botanique de France“ feierte am 1. August das hundert jährige Jubiläum ihres Bestehens. — Die grosse Chrysanthemum-Winterblumen-Obst- und Gemüseausstellung in Paris wird vom 5. bis 13. November 1904 in den Gewächs häusern des Cours-la-Reine abgehalten werden. — Der Frühobstexport von Tetschen in Böhmen nach Deutschland hat be reits begonnen. Durch die grosse Wassernot stellen sich demselben ganz besondere Schwierig auffallende Form. Die Pflanze ist zweijährig und hält in nicht zu rauhen Gegenden den Winter ohne Schutz im Freien aus. Die Blätter sind tief eingeschnitten und etwas stachlig, ihre silberige Farbe verleiht der Pflanze ein auf fallendes und schönes Aussehen. Sie wächst sehr leicht und eignet sich besonders zum Aus- pflanzen auf Felspartien, wo ihr genügend Raum zur Entwicklung gegeben werden muss. Ein sonniger Standort und eine gute durchlässige Erde sind unerlässlich. Wir haben es hier nicht mit einer Gartenform zu tun, sondern die Pflanze stammt aus Kleinasien. Die Blumen sind dreifarbig, der grössere, äussere Teil der Blumenblätter ist orangerot, sodann folgt eine breitere hochrote Zone, alsdann ein schmaler, goldenfarbiger Rand, während die Basis jedes Blumenblattes mit einem kleinen schwarzen Fleck abschliesst. Äusser dieser Form werden in „Gard. Chronicle“ noch folgende Arten er wähnt: Gl. flavum oder G. luteum mit grossen gelben Blüten. Gl. Fischeri hat wollige Blätter und Blüten von leuchtend roter Farbe. Diese Art ist ebenfalls zweijährig. Die Vermehrung kann leicht aus Samen erfolgen, indem sie in Töpfe ausgesät werden und schon nach ein maligem Pikieren ihren Standort erhalten, wo sie zur Blüte kommen sollen. G. corniculatum ist eher als eine eir jährige Pflanze zu betrachten, kann aber auch zweijährig kultiviert werden. Vermischtes. — Zur Obergärtnerprüfung an der königlichen Gärtner-Lehranstalt zu Dahlem haben sich in diesem Jahre zehn Be werber, die bereits eine mehrjährige praktische Tätigkeit nach dem früheren Besuche der An stalt hinter sich hatten, gemeldet; sämtliche Aspiranten erhielten das Patent, davon drei das Zeugnis sehr gut. Bekanntlich wird bei der Vergebung von Staatsstellen nicht nur in Preussen sondern auch in einer Reihe von Bundesstaaten dieses Zeugnis als Vorbedingung verlangt, auch städtische Verwaltungen legen einen besondern Wert auf den mit der Prüfung verbundenen Titel: Königlich preussischer Obergärtner. — Ein Obstverwertungskursus wird vom 22. bis 27. August dieses Jahres an der königlichen Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim für Männer abge- balten; ebenso wird ein solcher für Frauen vom 29. August bis 3. September veranstaltet werden. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, so dass den Teilnehmern Ge legenheit geboten ist, die verschiedenen Ver wertungsmethoden einzuüben. Der Unterricht umfasst: Obstweinbereitung und Behandlung im Keller, Bereitung von Essig, Branntwein und Beerenwein, Schaumbereitung, Untersuchung des Mostes auf Zucker und Säure. — Bereitung von Gelee, Marmelade und Herstellung von Konserven und Obstsäften, Dörren des Kern- und Steinobstes und des Gemüses. — Obsternte, Aufbewahrung und Verpackung des frischen Obstes. Berichtigung der Redaktion. In unserem letzten Düsseldorfer Artikel über die Farn-Ausstellung ist leider ein Irrtum unterlaufen, indem wir berichtet haben, dass eine Gruppe von 50 Farnen in verschie denen Sorten von Fr. A. Haage jun.-Erfurt aus gestellt war. Der Aussteller dieser Farn-Gruppe war jedoch die bekannte Düsseldorfer Firma Harten stein sen., was wir hier gern berichtigen. keiten entgegen, da der Schiffsverkehr auf der Elbe infolge Wassermangel vollsändig eingestellt werden musste. Der Transport kann daher nur durch die Bahn bewerkstelligt werden, wo bei man natürlich mit bedeutend höheren Frach ten zu rechnen bat. Für die bömischen Produ zenten werden dadurch wohl grössere Verluste entstehen, und auch für die Grosshändler wird dadurch jedenfalls der Obsthandel sehr erschwert werden. — Der Kreisobstmarkt in Freiburg i. B., der vor einigen Jahren von der Kreis verwaltung Freiburg ins Leben gerufen wurde, erfreut sich bei den dortigen Landwirten von Jahr zu Jahr einer regeren Teilnahme. Es ist das der beste Beweis dafür, dass denselben durch diese Einrichtung ein besserer Absatz ihrer Produkte ermöglicht wird. Da die dies jährige Obsternte besonders reich ausfallen wird, so dürfte der Obstmarkt noch stärker wie frü her beschickt werden, und es sollen daher im Anschluss an den städtischen Wochenmarkt jeweils am Mittwoch wieder Kreisobstmärkte stattfinden. — Die Huldigungsgabe des Verban des Mecklenburgischer Obstbauvereine für das neuvermählte Grossherzogliche Paar be steht in einer Kollektion von Tafelobstsorten, sowohl Aepfel wie Birnen, die sich im Gross herzogtum bewährt haben. Von den bekannten Tafelsorten, wie Gravensteiner, gelber Richard etc. werden grössere Mengen in zierlichen Körben überreicht, denen der Name und Ort des Züchters beigefügt ist. Sollten die Ein sendungen zu grossen Umfang annehmen, so beabsichtigt man ein besonderes Verzeichnis der Beteiligten dem Fürstenpaare zu übergeben. Die Huldigung wird von den Neuvermählten im Schweriner Schloss entgegengenommen und gleichzeitig von dem Verband mecklenburgischer Obstbau vereine eine künstlerisch ausgestattete Adresse überreicht.
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