Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
arbeitet, und alle Interessen dann im Vorstande sich einigen. Aber dazu ist es heute leider zu spät: Die Gründung des „Verbandes der Blumen händler“ wird vor sich gehen, die so dringend notwendige Zentralisation wird wiederum in weitere Ferne gerückt. Dass zu dieser Zer fahrenheit die Gleichgültigkeit des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ beigetragen hat, wird uns jedes einsichtige Verbandsmit glied zugeben, und es ist immer leichter zerstört als aufzubauen. Die deutsche Gärtnerei wird von dieser Neugründung nichts profitieren, und wir bedauern von diesem Standpunkte aus die Sonderbestrebungen der Blumenhändler, wenn sie uns auch aus den oben erwähnten Gründen nicht unerwartet kommen. Eine jede Interessengemeinschaft strebt heute nach Zen tralisation, und dass es dem „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ nach seinem lang jährigen Bestehen, seinen vielen Entwicklungs stadien und Kämpfen nicht möglich gewesen ist, diese Vereinigung aller Gruppen deutscher Gartenbauinteressenten durchzuführen, das ist und bleibt ein nicht wieder gut zu machendes Versäumnis. Die Bedeutung der „Kaufmannsgerichte“ für den Handelsgärtner. 1. Mit dem 1. Januar 1905 wird das Gesetz über die neuen Kaufmannsgerichte seine Wirk samkeit erlangen. Die Bestimmungen, welche sich auf die Einrichtung dieser Gerichte be ziehen, haben schon jetzt Rechtskraft, da bis zu dem obigen Termin die neuen Sondergerichte für den Handelsstand bereits eingerichtet sein sollen. Auch für den Handelsgärtner sind die Kaufmannsgerichte von Bedeutung — wenn er Kaufmann ist. Kaufmann sind nun vor allem die grossen Firmen, welche handelsgerichtlich eingetragen sind. Die bei ihnen beschäftigten Buchhalter, Kassierer, Komptoristen, Schreiber u. s. w. sind kaufmännisches Personal und Differenzen mit ihnen werden künftig vor den Kaufmannsgerichten ausgefochten. Aber auch mittlere und kleinere Kunst- und Handelsgärtner haben als Minderkaufleute Beziehungen zu den neuen Kaufmannsgerichten, wenn sie mit ihrer Gärtnerei einen „Blumenladen“ verbunden haben. Die in einem solchen Laden angestellten Ver käuferinnen gehören, soweit sie nicht etwa Binderinnen sind, die den Verkauf nur nebenbei mit besorgen, zum kaufmännischen Personal und Differenzen mit ihnen sind vor dem Forum der Kaufmannsgerichte zu schlichten. Das kaufmännische Personal in Baumschulen, Samen- züchtereien mit eingetragenen Firmen, sie alle unterstehen künftig der Kompetenz der Kauf mannsgerichte. Man sieht, dass also diese neuen Gerichte für die Gärtnerei eine ganz hervorragende Be deutung haben, und dass der Gärtner, der kauf männisches Personal hält, wohl über diese Gerichte orientiert sein muss. Diesen Zweck der Orientierung sollen die nachstehenden Aus führungen erfüllen. a. Wo werden Kaufmannsgerichte er richtet, für wen und für was sind sie zuständig? Die Kaufmannsgerichte, welche Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und ihrem kaufmännischen Personal entscheiden sollen, können aller Orten eingerichtet werden. Auch können mehrere Gemeinden oder ein weiterer Kommunalverband, ein gemeinschaftliches Kaufmannsgericht bilden. Die Statuten sind von der höheren Verwaltungs behörde zu genehmigen. Wo sich eine Errich tung von Kaufmannsgerichten notwendig macht, kann dieselbe, wenn die Gemeinden nicht frei willig dazu vorschreiten, auch durch die Lan deszentralbehörde angeordnet werden. (§ 1). In Ortschaften, welche nach der letzten jeweiligen Volkszählung mehr als 20000 Einwohner aufweisen, muss ein Kauf mannsgericht errichtet werden. (§ 2). Nicht alle kaufmännischen Angestellten ge hören vor die Kaufmannsgerichte. Wenn der Jahresarbeitsverdienst derselben an Lohn oder Gehalt fünftausend Mark übersteigt, haben sie ihre Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber vor den ordentlichen Gerichten auszufechten. Wenn z. B. der kaufmännische Leiter eines Samengeschäfts, der zugleich Prokura hat, also eine höhere Stellung bekleidet, die demgemäss auch höher salairiert ist, ein Einkommen von 5500 Mark an Gehalt bezieht, hat er in streitigen Fällen vor den Kaufmannsgerichten kein Recht zu suchen, sondern muss sich an das Amts- bez. Landgericht mit seinen Ansprüchen wenden. (§ 4). In den Kaufmannsgerichten werden folgende Streitigkeiten entschieden, gleichviel wie hoch der Wert des Streitgegenstandes ist: 1. Streitigkeiten über den Antritt, die Fort setzung oder die Auflösung des Dienst- oder Lehrverhältnisses, sowie die Aushän digung oder den Inhalt des Zeugnisses. 2. Differenzen aus dem Dienst- oder Lehrver- hältnisse, welche die Leistungen betreffen. 3. Meinungsverschiedenheiten über die Rück gabe von Sicherheiten, Zeugnissen. Legi timationspapieren oder anderen Gegen ständen , welche aus Anlass des Dienst- oder Lehrverhältnisses übergeben worden sind. 4. Streitigkeiten über Ansprüche auf Schaden ersatz oder Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung, oder nicht gehöriger Erfüllung der Verpflichtungen, welche die unter 1—3 bezeichneten Gegenstände be treffen, sowie wegen gesetzwidriger und und unrichtiger Eintragungen in Zeugnisse, Krankenkassenbücher oder Quittungskarten der Invalidenversicherung. 5. Streitigkeiten über die Berechnung und An rechnung der von den kaufmännischen An gestellten zu leistenden Krankenversicherungs beiträge und Eintrittsgelder. 6. Streitigkeiten über die Ansprüche aus einer Vereinbarung, durch welche der kauf männische Angestellte für die Zeit nach Beendigung des Dienst- oder Lehrverhält nisses in seiner gewerblichen Tätigkeit be schränkt wird. (§ 5). Veranschaulichen wir uns das in Fällen aus der Praxis der Gärtnerei. Es gehören zu 1: Alle Streitigkeiten zwischen dem Handelsgärtner und seinem kaufmännischen Personal bei einem Nichtantritt der Stellung oder bei einem Ver lassen derselben ohne rechtmässige Kündigung, Streitigkeiten über die Kündigung selbst, über eine ungerechtfertigte kündigungslose Ent lassung. Desgleichen die Verweigerung eines Zeugnisses oder die Ausstellung eines falschen Zeugnisses. Zu 2: Weigerung des Personals, ihm auf getragene Arbeiten zu verrichten. Alle Lohn streitigkeiten. Zu 3: Meinungsverschiedenheiten über ge leistete Kautionen, deren Rückgabe verweigert wird. Verweigerung der Rückgabe von Zeug nissen, Arbeitsbüchern oder sonstigen Legiti mationspapieren, z. B. Militärpapiere, welche der Angestellte zu seiner Ausweisung dem Prinzipal mit übergeben hat. Zu 4: Streitigkeiten, welche einen Schaden ersatzanspruch betreffen, weil der Angestellte vorzeitig die Stellung verlassen hat, oder der Prinzipal das Zeugnis widerrechtlich eine Zeit- lang, nach Beendigung des Dienstverhältnisses, zurückbehalten hat. Zu 5: Streitigkeiten, welche daraus ent stehen, dass der Prinzipal nachträglich Kranken kassen- oder Invalidenbeiträge auf einmal vom Lohn abziehen will. Zu 6: Differenzen, welche aus Anlass einer Konkurrenzklausel entstehen. Der Prokurist und kaufmännische Leiter eines Samengeschäftes hat sich verpflichtet, nach seinem Austritt aus dem Geschäft innerhalb von drei Jahren in kein anderes Samengeschäft am Platze einzutreten. Er kündigt und geht trotzdem in ein Kon kurrenzgeschäft desselben Ortes. Der Prinzipal kann in diesem Falle vor dem Kaufmanns gerichte Recht suchen, wenn der Angestellte nicht mehr als 5000 Mk. Gehalt bezieht. Wenn das Kaufmannsgericht nach alledem zuständig ist, so kann nicht an die ordent lichen Gerichte gegangen werden. Diese würden die Klage wegen Unzuständigkeit des Gerichtes abweisen. Vereinbarungen, durch welche der Ent scheidung des Kaufmannsgerichtes Streitig keiten, welche künftig entstehen sollten, ent zogen werden, sind nichtig. Es ist also nicht angängig, dass ein Prinzipal mit seinem Per sonal im Dienstvertrag vereinbart, dass sie sich bei etwa ausbrechenden Differenzen der Kom petenz des Kgl. Amts- oder Landgerichts unter werfen wollen. Die Verkäuferin, der Buchhalter u. s. w., mit denen dies vereinbart wird, würde trotzdem die Klage beim Kaufmanns gericht anhängig machen können. Wir werden nun im weiteren sehen, wie das Kaufmanns gericht zusammengesetzt wird. Handelskammer-Berichte über den deutschen Gartenbau 1903. XV. Reutlingen. Ueber Obst- und Gartenbau und Handel mit Bäumen. Pflanzen,Baumschulartikeln und Sämereien wird der Kammer berichtet: Die Geschäftslage war so ziemlich die gleiche wie im Jahre 1902. Infolge der Konkurrenz, welche sich fortgesetzt steigert, wird der Absatz immer schwieriger, die Verkaufspreise sind weniger lohnend, während die enorm hohen Geschäftsunkosten durch Versand von Preis listen, Spesen für Besuche, welche die Kunden wünschen u. v. a. eher zu- als abnehmen. Der Absatz ausserhalb Deutschlands wird mit jedem Jahre schwieriger und geringer, er wird mit der Zeit wohl ganz aufhören. Wie schon im Vorjahre berichtet wurde, hört man bei den bayrischen Bauämtern und Behörden stets, dass sie angewiesen seien, nur in Bayern zu kaufen, es sondern sich demnach die Einzelstaaten des Reichs gegeneinander ab. In Württemberg ist jedoch unseres Wissens eine derartige Anord nung noch nicht erlassen worden. Betriebserweiterungen in der Baumzucht sind dadurch bedingt, dass, man Obstbäume für 20 bis 25 Jahre nur einmal auf ein und demselben Grundstück pflanzen kann und solche Grund stücke hierauf für geringwertige Kulturen wie Waldbäume usw. verwenden muss. Daher ist man stets genötigt, für die Obstbaumzucht neue Felder zu erwerben. Die Arbeitsverhältnisse in unserer Branche sind nach wie vor traurige. Da sich das Haupt geschäft in der Versandzeit auf wenige Monate im Jahr zusammendrängt, muss man in dieser Zeit an Arbeitern nehmen, was kommt, diese geringen Saisonarbeiter jedoch so gut bezahlen wie die besseren ständigen Arbeiter. Die Arbeitslöhne und Geschäftsunkosten steigern sich von Jahr zu Jahr und bei der stetig wachsenden Konkurrenz und demzufolge ge drückten Preisen muss man bald froh sein, wenn man unter solchen Umständen noch durchkommt. Zu allem dem wird der Geld eingang immer schlechter und man darf vor einem Jahr die Kunden überhaupt nicht mo nieren, sondern man muss froh sein, wenn man im zweiten Jahr nur einen Teil seines Guthabens erhält. Infolge dieser langen Borg frist entstehen bedeutende Verluste, indem ins besondere Gärtner oft ohne ihr Verschulden durch elementare Ereignisse zugrunde gerichtet werden und von ihnen dann nichts mehr zu erlangen ist. Ueber Rootsaat wird noch berichtet, dass dieselbe gegen 1902 noch um 10—15 Mk. per Ztr. teurer geworden ist. Absatz und Nutzen waren normal. XVI. Bromberg. Das Jahr 1903 verlief etwas besser als das Vorjahr. Der Umsatz war um etwa 10% grösser. Ein erfreulicher Umschwung macht sich dadurch geltend, dass fast schon bei der Mehrzahl des hier in Betracht kommenden Publikums ein besseres Verständnis für den Obstbau Platz greift und der natürliche Wuchs des Obstbaumes die ihm gebührende Schonung und Beachtung findet. Der langersehnte Wandel in der Anzucht und späteren Behandlung der Obstbäume ist eingetreten und beginnt schon vielfach günstige Erfolge gegenüber den früheren beliebten Behandlungsweisen zu erzielen. Als grosse Verkehrserleichterung ist mit Dank an zuerkennen, dass seit länger als Jahresfrist Bäume und Sträucher auf der Bahn per Eilgut zu Frachtgutpreisen befördert werden. XVII. Plauen. Gemüse, Zwiebeln, Hülsenfrüchte. Nach einem Berichte eines Plauener Gross handelsgeschäftes war der Absatz von Rot- und Weisskohl, welcher im Anfang des Jahres aus Holland und Dänemark, im Herbst aus der Magdeburger Gegend bezogen wurde, ein guter. Die Einkaufspreise waren günstig. Der Bedarf in Blumenkohl wurde zunächst in Italien ge deckt. Im Frühjahr kam Blumenkohl als Stück gut aus der Erfurter und Zittauer Gegend. Die Ware war schön, jedoch infolge der warmen Witterung raschem Verderben ausgesetzt. Sel lerie lieferte im Herbste die Bamberger Gegend, Möhren in Wagenladungen die Provinz Sach sen. Die Früchte waren bei mässigem Preise gut und gesund. die Praxis von weniger Bedeutung sein dürften und daher nur für die Wissenschaft grösseren Wert haben mögen. Von gärtnerischem Interesse ist weiterhin eine Darstellung von Versuchen, die in bezug auf die Wurzelbildung von Koniferensämlingen in verschiedenen Bodenarten gemacht wurden. Es handelt sich vor allen Dingen um Rohhumus in Verbindung mit verschiedenen anderen Boden formen, wobei sich herausstellte, dass in reinem Rohhumus die Wurzelbildung am stärksten und dementsprechend auch das Wachstum der ober irdischen Teile gegenüber den anderen Ver suchspflanzen am weitesten voran ist. Auch die in neuerer Zeit in ihrer angeblichen Eigen schaft als Giftpflanze in Tageszeitungen und Fachzeitschriften viel besprochene Primula ob- conica fehlt nicht. Prof. Dr. Nestler-Prag hat mit dieser Pflanze eingehende Versuche ange stellt und die Giftsubstanz der Blätter auf mechanischem Wege und durch Sublimation isoliert. Er hat dann, um die Wirkung dieses sogenannten Primelgiftes nach künstlicher In fektion festzustellen. Versuche an sich selbst und zwar am Arm und den Händen gemacht. Wie ja schon genugsam bekannt ist, sind nicht alle Leute für dieses Gift empfänglich. Die Träger desselben sind die an den Laubblättern und Blütenteilen befindlichen Drüsenhaare, die in manchen Fällen schon bei der leisesten Be rührung die bekannten Folgen nach sich ziehen können. Nachdem man nun über die tatsäch lichen Eigenschaften dieses Primelgiftes vollen und genügenden Aufschluss erhalten hat und nachdem die Primula obconica in der breiten Oeffentlichkeit als angebliche Giftpflanze ver schrieen wurde, was trotz allen Sträubens von gewissen Seiten und strengen Geheimhaltens von seifen der Gärtner hätte geschehen müssen, so wird man. um diese durch ihr reiches und dankbares Blühen so wertvolle Handelspflanze nicht ganz aus den Kulturen verschwinden zu sehen und um dadurch die Züchter vor noch grösserem Schaden zu bewahren, nichts weiter tun können, als das kaufende Publikum über die Eigenschaften dieser Pflanze in vernünftiger Weise aufzuklären, da ein Verbot des Verkaufs dieser Pflanze, das ja auch vollständig unbe rechtigt sein würde, nicht mehr zu befürchten sein wird. Es liess sich ja auch schon im ver gangenen Jahr feststellen, dass von Seiten des Publikums dieser Primel wieder mehr Aufmerk samkeit geschenkt wurde und der Absatz ver hältnismässig sehr zufriedenstellend war, hoffent lich wird sich für die diesjährige Saison noch ein weiterer Fortschritt konstatieren lassen. Die übrigen diese Abteilung einschliessenden Ausstellungsgegenstände sind mehr rein bota nischer Natur und daher für uns von weniger Be deutung. Dennoch wollen wir nicht unterlassen, auf einige hier dargestellten Versuche und Präparate aufmerksam zu machen. Nicht uninteressant sind namentlich für Neuheiten- Züchter die in systematischer Weise vorgeführ ten Darstellungen der Gesetzmässigkeiten in der Vererbung väterlicher und mütterlicher Eigen schaften, indem bei den Nachkommen von durch Kreuzung zweier Arten gewonnenen Hybriden die Eigenschaften der Grosseltern oder Urgrosseltern wiederhervortreten. AnSamenproben von Erbsen wird sehr deutlich die Verschiedenheit der Merkmale gezeigt. Sodann sind hier noch erwähnenswert Beispiele von Ergebnissen der Züchtung neuer Maispflanzen von Prof.Correns- Leipzig, sowie Varietäten der Gartenbohnen und der Gerste von Geheimrat Prof. Dr. K ö r n i c k e- Bonn dargestellt; Tafeln die Rebenveredlung an grünen Trieben vorstellend; Rebenunterlags sorten; Darstellungen über den Einfluss von Wur zelkrümmungen, Entfernungen und Anordnung von Seitenwurzeln. Das Reichs-Herbar der Universität Leiden hat sehr interessante und reichhaltige Einsendungen gemacht, die in der Hauptsache eine grössere Sammlung der ver schiedenartigen tropischen Nutzpflanzen, insek tenfangende Pflanzen, sowie eine Reihe von anderen interessanten Arten betreffen. Nennens wert sind dabei auch die vielen Arten und Formen von japanischen Bambusen, die in prä parierten Teilen vom eidgenössischen Polytechni kum in Zürich ausgestellt sind. In der zweiten grossen Seitenhalle des vom deutschen Betonverein für die Industrieausstellung im Jahre 1902 errichteten Gebäudes befindet sich die musterhafte und zugleich ausserordent lich reichhaltige Ausstellung der Königl. Lehr anstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim a. Rhein. Diese Gesamtleistung schliesst in wissenschaftlicher Anordnung das Unterrichts- und Versuchswesen in sich und zwar durch aufgestelite Proben von Präparaten, Tafeln, Modellen etc., die einen Einblick in die Vielseitigkeit eines derartigen Instituts geben. Die Anordnung ist in übersichtlicher Weise gemäss der Einteilung der Anstalt in die drei praktischen Betriebe Wein-, Obst- und Garten bau und in die wissenschaftlichen Abteilungen der pflanzenphysiologischen, der oenochemischen, der pflanzenpathologischen Versuchsstation, der Hefereinzucht- und Reb-Veredlungsstation er folgt. Ganz besonders ist hierbei das allgemeine Unterrichtswesen auf den eben genannten Gebieten berücksichtigt worden. Zu erwähnen sind die graphischen Darstellungen über den Besuch der Anstalt, Jahresbericht und Statuten für dieselbe, Anschauungsmittel für den Unterricht in Physik, Chemie, Düngerlehre, Bodenkunde, Mineralogie, Geologie und Botanik. Bücher, darunter in teressante ältere Werke über Obst- und Garten bau. Bemerkenswert ist eine grosse Sammlung von Koniferenzapfen und Samen, sehr natürlich dargestellte Obstmodelle, Modelle von Spalier gärten und Bekleidung von Wänden, Versand methoden für die verschiedenen Obstsorten, Feldmessgerätschaften und schliesslich das Modell eines Verpflanzwagens für grosse Bäume. Von der Obstverwertungsstation sind ebenfalls eine Reihe von Apparaten, wie sie zur Obst verwertung im grossen und im kleinen Haus halt gebraucht werden, eingesandt worden. Be sonderes Interesse erregen dabei die verschie denartigen Muster von in der Anstalt selbst hergestellten Konserven, Fruchtsäften und Obst branntweinen etc. In den den Weinbau be treffenden Darbietungen interessieren uns Modelle der verschiedenen Erziehungsmethoden des Wein stocks, die graphischen Darstellungen, die uns ein Bild geben über die Erträge der in der Nähe von Geisenheim liegenden Weinberge in den letzten 10 Jahren. Ferner wird hier die Art der Veredlung der Reben, das Antreiben derselben und in photographischen Abbildungen Blätter und Triebe der zur Verwendung kom menden amerikanischen Reben, sowie Kreuzungs produkte mit einheimischen Reben gezeigt. Von der pflanzenphysiologischen Ver suchsstation sind Instrumente für den Unterricht, sowie Demonstrationsmaterial vertreten. Optische Instrumente der Versuchsstation, Instrumente für mikroskopische Arbeiten, Apparate für botanische Mikrotom- und Farbentechnik. Präparate in Alkohol stellen die Laubentfaltung der Bäume, die Keimung von Erbse, Bohne und Abnormi täten von Obst und Gemüse etc. dar. Auf Tafeln sind Querschnitte von Wurzeln, Stamm und Blatt der Rebe gegeben. Von allgemeinem Interesse sind die Ausstellungsgegenstände der oenochemischenV ersuchsstation. Zuerst sind es Proben von Weinbergsböden durch Sieben und Schlemmen zerlegt, aus verschiedenen Wein bergsgegenden wie Kreuznach, Hochheim etc. Dann sind zu erwähnen die verschiedenartigen Apparate für Weinuntersuchungen, die Abart bestimmung für Säure, flüchtige Säure, Zucker,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)