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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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XIV. Trier. Kunst- und Handelsgärtnerei. Der Verlauf des Geschäftes bewegte sich In den Verhältnissen des Vorjahres. Eine Ver grösserung der Kulturen konnte nicht stattfinden, da der Versand der Topfpflanzen nach entfern teren Gegenden infolge der hohen Frachtkosten zu sehr erschwert ist. Die Kulturen selbst litten unter dem un günstigen Sommer, besonders fehlte es an Chrysanthemum. Der Absatz in Begonia „Gloire de Lorraine“, Cyclamen, Araukarien, Phoenix, Hydrangeen war sehr gut. Die Gemüsegärtner klagten besonders über den Ausfall der Gurken- und Bohnenernte, die infolge der nassen Witterung sehr beeinträchtigt wurde. Baumschulartikel. Die Geschäftslage war im allgemeinen besser als im Jahre 1902. Infolge der regeren Bau tätigkeit stellte sich ein grösserer Bedarf an Obst- und Zwergobstbäumen, sowie an Zier sträuchern ein. Die überseeische Ausfuhr, namentlich von Rosen, hat zugenommen; da gegen war der Absatz an Rosen nach den nordischen Ländern Europas weniger stark, teils durch die billigeren Angebote inländischer Wett bewerber, teils infolge der vermehrten Anzucht in den ausländischen Absatzgebieten. Die Anpflanzungen haben im Handelskam merbezirke bedeutend zugenommen und über steigen die bisherigen Flächen etwa um ein Fünftel. Die Vorräte in den besseren Sorten Obsthochstämmen und Formobstbäumen sind ebenfalls grösser geworden. Die im hiesigen Gebiete fast ausschliesslich zur Veredelung ver wendeten Waldrosenwildstämme werden immer seltener und schlechter. Ein verschärfter Schutz der wilden Rosenstämme in den Waldungen erscheint im Interesse der einheimischen Rosen kultur wünschenswert. Die Preise für alle Arten Wildlinge sind gestiegen. Die Samen gingen schlecht auf, auch in Gegenden wie Holstein und Schlesien, die sonst die grössten Mengen lieferten. Tüchtige geschulte Arbeiter und Gehilfen waren sehr gesucht; an ungeschulten Arbeits kräften fehlte es nicht. Blumenbinderei. Die Blumenbinderei war mittelmässig be schäftigt; aussergewöhnliche Arbeiten kamen nicht vor; im allgemeinen kann von einem Aufschwung nicht geredet werden, da nur bei besonderer Gelegenheit Blumen verwendet wer den. Das Weihnachtsgeschäft war sehr lebhaft und besser wie im Vorjahre. Samenbau und Samenhandel. Die Samengewinnung war im Berichtsjahre schlecht und gering. Der nasse Sommer und Herbst vernichtete jede Hoffnung auf Kleesamen- und Bohnenernte, so dass die Preise ausser gewöhnlich hoch wurden und fast alles von auswärts eingeführt werden musste. Ebenso war die Ernte in fast allen anderen Samen un bedeutend. Der Handel in landwirtschaftlichen Samen leidet immer mehr unter dem drückenden Wett bewerb der landwirtschaftlichen Genossenschaf ten, Bezugsgenossenschaften, Saatstellen usw., die, unter dem Schein einer grösseren Zuver lässigkeit, durch Unterstützungen seitens der Behörden und durch eigene Vereinszeitschriften begünstigt, das Geschäft immer mehr dem Samenhandel entziehen. Ein flottes Geschäft wie in früheren Jahren kommt nicht mehr zu stande. Mit Recht wird deshalb gegen die staatliche Unterstützung dieser genossenschaft lichen Bestrebungen aus den benachteiligten Handelskreisen Einspruch erhoben. Der Absatz in Gemüse- und Blumensamen war recht gut und wurden angemessene Preise erzielt. Obst. Der Obstbau hat in manchen Gegenden fast gar keine, in anderen mittelmässige und nur in einzelnen Gemeinden gute Erträge gebracht. Die Unregelmässigkeit der Erträge erschwert in den einzelnen Bezirken die gemeinschaftliche Verwertung des Obstes ganz erheblich. Immer hin hat der genossenschaftliehe Absatz einzelner Gegenden erheblichen Vorteil gebracht, der auf die Förderung des Obstbaues nicht ohne gün stigen Einfluss sein wird. Bezahlt wurden für Tafelobst 16—24 Mk., für Mostobst 10—12 Mk. für den Doppelzentner. Rundschau. Handel und Verkehr. — Deutschlands Handelsstellung in Egypten. Als Frucht der Kieler Monarchen zusammenkunft darf die deutsch-englische Ver einbarung betrachtet werden, die unserem Handel in Egypten dieselben Rechte einräumt, welche der französische dort geniesst. — Das Visieren der Pässe deutscher Reisender in Rumänien, erfolgt, worauf die Königl. Rumänische Gesandschaft ausdrück lich bekannt macht, von Seiten der rumänischen diplomatischen oder Konsular - Behörden auf Grund der bestehenden Gegenseitigkeit unent geltlich. — Verzollung von Postpaketen. Für die Verzollung von Paketen, die vom Auslande eingehen, sind in Berlin besondere Einrichtungen getroffen, die dem Publikum das lange Warten auf der Zollstelle ersparen sollen. Auf Ver langen des Empfängers wird nämlich die zoll amtliche Schlussabfertigung durch Vermittlung der Post besorgt. Die Sendungen werden nachher wieder sorgfältig verpackt, amtlich ver schlossen und meist noch an demselben Tage den Empfängern zugestellt. Für die zollamt liche Behandlung werden von der Post bei Paketen bis 5 kg nur 5 Pfg. erhoben. Für die Wiederverpackung wird nur dann etwas ge rechnet, wenn dadurch baare Auslagen ent standen sind. Von dem Eingang einer zoll pflichtigen Sendung wird der Empfänger in Kenntnis gesetzt. Er kann dann eine ent sprechende Erklärung vollziehen, die vom Brief träger mitgenommen oder portofrei befördert wird. Diese praktische Einrichtung verdient auch anderwärts Einführung. Rechtspflege. — Wichtig für Gläubiger ! Sehr häufig kommt es vor, dass Personen, die bereits den Offenbarungseid geleistet haben, nochmals zur Leistung desselben von einem anderen Gläu biger geladen werden. Einzelne Schuldner kommen der Aufforderung hierzu nach und er klären im Termin, dass sie schon manifestiert andere teilen dies zu den Akten mit, viele aber lassen aus Chikane den Haftbefehl gegen sich erwirken und sich zwangsweise vorführen. Durch dieses Verfahren erreicht der Gläubiger keinen Vorteil, wohl aber einen bedeutenden Nachteil durch die entstehenden Kosten. Um dem vor zubeugen, schlägt das „Berl. Tgbl.“ vor. dass der Gläubiger, bevor er jemanden zum Offen barungseid ladet, sich erst darüber Gewissheit bei dem Vollstreckungsgericht verschafft, ob der Schuldner den Eid geleistet hat oder nicht, und zwar durch folgenden Antrag an das Kgl. Amtsgericht: »Unter Ueberweisung des Schuld titels vom wonach meine Forderung Mk. beträgt, und der Mitteilung des Ge richtsvollziehers über erfolglose Zwangsvoll streckung, frage ich an, ob der Schuldner N. N. bereits den Offenbarungseid geleistet hat. Be jahendenfalls bitte ich um Abschrift des Termins protokolles und des betreffenden Vermögens verzeichnisses.“ Das Amtsgericht wird hieran bereitwilligst Auskunft geben und es können dadurch erhebliche Kosten gespart werden. — Bei aushilfsweiser Beschäftigung brauchen Feiertage nicht gezahlt zu werden. So hat das Gewerbegericht in Ham burg in einem Streitfälle entschieden, wo es sich um den Lohn für den zweiten Pfingst feiertag handelte. Der Gehilfe hatte zwar den Lohn stets am Ende der Woche erhalten, es wurde jedoch erwiesen, dass er gegen täglichen Lohn zur Aushilfe engagiert worden sei. Bei einem solchen Vertragsverhältnis aber seien die Feiertage nicht mit zu bezahlen. — Die Instandhaltung fremder Gär ten durch einen Gärtnereibesitzer ist keine versicherungspflichtige Tätigkeit im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes. Diesen Grund satz hat das Reichsversicherungsamt kürzlich aufgestellt. Der betreffende Gärtner hatte nur einen verhältnismässig kleinen Teil des Jahres bei einer beträchtlichen Zahl von Auftraggebern unter Verwertung seiner fachlichen Kenntnisse in fremden Gärten gearbeitet, sie in Stand ge setzt und gepflegt. Dabei hatte er auch Pflan zen aus seiner Gärtnerei geliefert und einen Lehrling mit verwendet. Nach Ansicht des Reichsversicherungsamtes hat er dadurch seine Stellung als selbständiger Gewerbtreibender nicht verloren und ist nicht als versicherungspflichtig anzusehen. — Haftung bei Auskünften über frühere Gärtnergehilfen. Es wird oft ein früherer Prinzipal als Referenz aufgegeben und er erhält nun die Aufforderung, sich über die Brauchbarkeit seines früheren Gehilfen auszu sprechen. Wird eine solche Auskunft wahrheits gemäss erteilt, so kann keine Unannehmlichkeit entstehen. Anders wenn der frühere Prinzipal es leider bei der Auskunft nicht so genau nimmt, oder gar etwas direkt Wahrheitswidriges be- kundet. Hier liegt eine »unerlaubte Handlung“ vor und der Prinzipal ist sowohl dem, dem er die Auskunft gibt, wie dem Gehilfen haftbar, über den er sie abgegeben hat. Unerlaubt ist es wider besseres Wissen eine Auskunft zu erteilen, unerlaubt aber auch die Auskunft so zu gestalten, zu verklausulieren, zu verschleiern, dass der Anfragende unter Umständen etwas Nachteiliges daraus entnehmen kann. So würde schon die Auskunft »ich will im Interesse des Gehilfen lieber gar keine Auskunft geben“ als eine solche angesehen, die den Auskunfterteiler haftpflichtig macht, weil sie den Anschein erweckt, als ob nur Nachteiliges über den Gehilfen gesagt werden könne. Wer in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise einem andern vorsätzlich Schaden zufügt, hat nach § 826 des Bürgerl. Gesetzbuches den Schaden zu er ¬ setzen. Gegen die guten Sitten verstösst es aber, wenn eine mehr oder weniger falsche den Nachteil desselben bezweckende Auskunft über einen früheren Angestellten gegeben wird. Und § 824 des Bürgerl. Gesetzbuches sagt ausdrücklich: »Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache be hauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem andern den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit nicht kennt, aber kennen musste.“ Das gilt ebenfalls von Aus künften, in den tatsächliche Behauptungen auf gestellt werden, die der Wahrheit nicht ent sprechen und das Fortkommen des Gehilfen erschweren. Wir wurden unlängst in einem Falle um Rat gefragt, wo in der Auskunft eine Unterschlagung von Seiten des Gehilfen behauptet war, woraus sich dann der Prozess entwickelte. Allerdings gibt es einen Schutz für den Prinzipal im Absatz 2 des § 824 des Bürgerl. Gesetzbuches. Da heisst es: »Durch eine Mitteilung, deren Wahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadens ersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat.“ Daraus ergibt sich, dass der Prinzipal bei einer falschen Auskunft nur haftbar zu machen ist, wenn er böswillig verfährt. Dabei kann schon eine an Vorsatz grenzende Fahrlässigkeit in Frage kommen. Ist aber der Prinzipal von der Richtigkeit seiner Auskunft, die im Interesse des Anfragenden liegt, überzeugt, so kann er nicht in Anspruch genommen werden. Der gute Glaube schützt ihn bei seiner Auskunfts erteilung. — Unlauterer Wettbewerb durch Veröffentlichung von Anerkennungs schreiben. Auch in der gärtnerischen Branche wird durch die Veröffentlichung sogenannter „Anerkennungsschreiben“ auf die Kundschaft einzuwirken versucht. Bekanntlich ist manche angesehene gärtnerische Firma gross in solchen Publikationen. Durch solche oft auf Bestel lung gelieferte Anerkennungsschreiben kann sich nun derjenige, der sie veröffentlicht, leicht strafbar machen. Wenn z. B. ein solches Schreiben eine Bemerkung enthält, durch welche die Konkurrenz herabgesetzt wird, so kann wegen unlauteren Wettbewerbs eingeschritten werden. In einem Anerkennungsschreiben kam der Satz vor: »Ihre Ware ist weit besser als die von 0.“ Nach Veröffentlichung dieses Schreibens erhob O. Klage aus § 6 des Ge setzes zur Bekämpfung des unlauteren Wett- bewerbes und erwirkte auch eine Verurteilung, der das Reichsgericht als Revisionsinstanz bei getreten ist. Wer ein solches Anerkennungs schreiben veröffentliche, sei selbst für dasselbe verantwortlich, wenn er auch eine fremde Be- hauptung wiedergebe. Das Gesetz mache keinen Unterschied zwischen der Verleitung einer eigenen oder fremden Behauptung. Offen bar solle der Anschein eines besonders güns- igen Angebotes hervorgerufen und das Publi- rum zum Einkauf bei A. bestimmt werden. Was bringt die Fachpresse? — Drei neue Clematis-Hybriden, die aus Kreuzungen zwischen Clematis coccinea und Varietäten von CI. Jackman! enstanden sind, werden in der „Revue horticole“ beschrie ben. Die neuen Hybriden sind von ihren braucht sind, die im Interesse des Standesbe- wusstseins unserer verehrten Berufsgenossen in Berlin hätten vermieden werden sollen; oder ob der Magistrat der Reichshauptstadt nunmehr bereitwilligst die Wünsche der Herren berück sichtigt — wir möchten das fast bezweifeln. — Die Handelskammer zu München- Gladbach beschäftigte sich kürzlich mit einem Antrag der Gruppe Niederrhein des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“. Es wurde darin nachgesucht, falls die Handelskammer möglichst dafür eintreten, dass alle lebenden Pflanzen aus dem Inlande als Eilgut zu Fracht gutsätzen befördert und somit eine Begünstigung der deutschen Gärtner gegenüber dem Auslande befürwortet werden soll. Diesen Antrag be schloss nach kurzer Erörterung die Kammer einstimmig zu unterstützen. — Die Blumenläden der Stadt Paris. In einem längeren Artikel bringt der „Temps“ interessante Mitteilungen über Paris als Blu menstadt, die wir im Auszug wiedergeben. Der erste Blumenladen mit frischen Blumen wurde während der Regierung Ludwig Philipps von einer gewissen Frau Prvt im Palais- Royal eröffnet. Frau Prvt hatte eine sehr gute Geschäftszeit, denn sie hatte sich während der Zeit, da sie den Blumenladen inne hatte, ein ansehnliches Vermögen erworben, und der betreffende Laden wurde erst im Jahre 1877, nachdem sie sich schon lange zuvor von dem Geschäft zurückgezogen hatte, geschlossen. Noch im Jahre 1870 gab es in Paris kaum mehr als 30 Blumenhändler, die ungefähr einen Jahresumsatz von 3 Millionen Fres, hatten; gegenwärtig aber besitzt Paris über 500 Blu mengeschäfte und der Umsatz wird auf mehr als 30 Millionen Fres, pro Jahr geschätzt. Die Blumensendungen von der Riviera haben im Winter, besonders während der letzten Jahre, eine ungeheure Zunahme erfahren. Aber nicht allein von dort aus, sondern auch aus der Um gebung von Paris wird diese Weltstadt das ganze Jahr hindurch mit Blumen versehen. Zu den Hauptproduktionsplätzen im nächsten Umkreise von Paris gehört Sceaux, wo in der Hauptsache Rosen, Veilchen, Hyazinthen, Nar zissen und Tulpen gezogen werden. Rosen werden selbstredend auch in anderen Vororten kultiviert, so besonders in den Vorstädten Greneile, Vanves und Montrouge; Mon- treuil ist berühmt durch seine Pfirsische, ausserdem werden aber dort auch viel Flieder und Chrysanthemum kultiviert. Mit Maiblumen wird Paris aus Bagneux, mit Primeln aus Fontenay versehen; grössere Blattpflanzenkul- turen existieren hauptsächlich in Versailles. Von der Riviera kommen die meisten Blumen sendungen aus der Umgebung des Städtchens Grasse, dessen Bevölkerung sich seit längeren Jahren fast ausschliesslich der Blumenzucht widmet und sogar die Oelbaumpflanzungen und Weinberge zu diesem Zwecke mehr oder we niger ausgerodet hat. Welche enorme Höhe die Blumensendungen aus dem Süden im Winter erreichen können, geht daraus hervor, dass am 1. November 1903 nicht weniger als 1300 Blumensendungen in den grossen Hallen an kamen. Die Schnelligkeit des Transportes er möglicht es, dass bei günstiger Witterung die Blumen in gutem Zustande ankommen. Aus der Umgebung von Paris werden die für den Markt bestimmten Blumen auf etwa 300 meist zweirädrigen Karren während der Nacht nach den Hallen gebracht. Die Verkäufer bezahlen gewöhnlich für 2 Quadratmeter Raum pro Tag 40 Cts. Ein grosser Teil mietet jedoch die Plätze für das ganze Jahr. Die Blumen aus dem Süden und aus der Pariser Umgebung sind streng voneinander getrennt. Das Hauptgeschäft entwickelt sich in den frühesten Morgenstunden. Der grösste Teil der nach dem Markt gebrachten Ware geht durch die Hände der Zwischenhänd ler, die eifrigst bemüht sind, einen grossen Teil des Vorrates zu kaufen, um diesen dann sofort wieder mit möglichst hohen Prozenten abzu setzen. Eine bedeutende Kundschaft bilden die Oberkellner der grossen Pariser Restaurants, die massenhaft Blumen ankaufen und sie in den Restaurants wieder an die Gäste abgeben. Die zurückbleibenden Reste, die nicht an die Gross händler verkauft werden können, werden, zwar zu niedrigen Preisen, an arme Frauen ver- äussert, die die Blumen dann während des Tages auf den Strassen von Paris feilbieten. — Die Trockenheit in Russisch- Polen nimmt, wie die dortige Presse schreibt, einen drohenden Charakter an. Während im mittleren und nördlichen Teil überreichliche Regenfälle niedergingen, so dass alles verdarb und verfaulte, herrscht in Polen die grösste Dürre, denn es hat seit Monaten nicht geregnet. Die Gemüsefelder sind verdorrt und das Obst ist abgefallen, dabei herrscht eine grosse Arbeits not, so dass tausende von Beschäftigungslosen in den einzelnen Bezirken festgestellt werden konnten. Man befürchtet, dass die Missernte in Getreide und anderen Landesprodukten eine Hungersnot wie 1892 verursacht, da es gar nicht möglich sein wird, die nötigen Nahrungs mittel zurückzuhalten und alles verkauft werden muss, um die Geldnot zu lindern. Das ist jedenfalls für den Gemüse- und Obstbau sowie für Landwirtschaft eine traurige Zukunft, denen die dortige Bevölkerung entgegensieht. — Ist der Obstbau rentabel? Hier zu liefert einen interessanten Beitrag die Obst- baupflege im Kreise Melsungen (Hessen). Dort wurden in den letzten 5 Jahren 26000 Mk. aus Gemeindemitteln für Neuanpflanzungen und Hebung des Obstbaues aufgewendet, dagegen betrug der Ertrag für den gleichen Zeitraum für verkauftes Obst 48376 Mk.; sicher ein schöner Erfolg, der zur Nachahmung anregen dürfte. Kultur. — Rhus Cotinus atropurpurea zählt zu unseren schönsten und hervorragendsten Ziersträuchern, und bildet namentlich für grössere Gärten und parkartige Anlagen ein prachtvolles Schmuckstück. Die Form atropurpurea hat dunkler gerötete Rispen, die von grösserer Schönheit und viel auffallender sind als die fast grünlichen Blütenstände der gewöhnlichen Art von Rhus Cotinus. Um jedoch diesen Strauch zu seiner vollen und wirklich schönen Ent wicklung gelangen zu lassen, muss er entweder als Solitär frei im Rasen stehen, oder auch zu mehreren in eine Gruppe, aber ohne mit irgend einer anderen Gehölzart zusammen ge pflanzt werden. Nur dann wird Rhus Cotinus atropurpurea wirklich ein schöner, bewunderungs würdiger Zierstrauch werden. Man hat so oft Gelegenheit, ihn zwischen anderen Gehölzen in grossen Gruppen gepflanzt zu sehen und bildet dort einen ganz unscheinbaren Strauch, der des Lichtes beraubt, von anderen schneller wachsenden Gehölzen fast unterdrückt wird. Nur der vollen Sonne ausgesetzt und möglichst freistehend, werden die prächtigen Rispen sich voll entfalten und ihre schöne rote Färbung erhalten. Wir hatten erst kürzlich Gelegenheit, in einigen bekannten Anlagen des Rheinlandes prachtvoll entwickelte Sträucher dieser Gehölz art, entweder einzeln oder zu mehreren ver einigt, aber freistehend, zu sehen und waren erstaunt über das üppige Wachstum der Pflanze und auch besonders über die intensive Färbung der grossen Blütenrispen.
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