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bleiben, wieviel Paragraphen in einem Tarife man auch entwerfen mag. Dass die Kündigungsfrist, wenn nichts an deres vereinbart ist, die gesetzliche ist, braucht nicht erst in einem Tarif festgesetzt zu werden. Das ist eine wohlfeile Weisheit, deren beson dere Fixierung ein Lächeln erwecken muss. Bei Aushilfsstellungen soll nach 14tägiger Be schäftigungszeit ebenfalls die gesetzliche Kün digungsfrist in Kraft treten. Das ist alles sehr einfach und klar. Wie steht es aber mit der Frage, welche Kündigungsfrist die gesetzliche ist? Beim Handlungsgehilfen ist sie im Handels gesetzbuch, beim Gewerbsgehilfen, Werkmeister, Techniker u. s. w. in der Gewerbeordnung, beim Gesinde in der Gesindeordnung festgelegt, so dass hinsichtlich ihrer ein Zweifel nicht ent stehen kann. Wie ist es aber bei den Gärtnern ? Da meldet sich sofort wieder die alte Streit frage. In gewerblichen Gärtnereien sind die Gehilfen und Arbeiter Gewerbsgehilfen, haben also auch die 14tägige Kündigung und soweit sie als Obergärtner, Garfeninspektoren u. s. w. höhere Dienste leisten, eine Kündigung von 6 Wochen vor Quartalschluss. Wie ist es aber mit den Angestellten in landwirtschaftlichen Be trieben? Zur Gesindegruppe können wir sie nicht zählen. Das bei den Agitatoren beliebte Schlagwort von den „Gartenknechten“ hat ja keine Bedeutung. Hier kommt das Bürgerliche Gesetzbuch zur Anwendung, es richtet sich also die Kündigung nach der Zahlung des Lohnes oder Gehaltes. Wer wöchentlich seinen Lohn erhält, untersteht demnach auch einer wöchent lichen Kündigung. Wer monatlich gelohnt wird, monatliche u. s. w. Wenn der Tarif etwa be absichtigte, wie es fast den Anschein gewinnt, die 14 tägige Kündigung allgemein einzuführen, was wir für ganz gerechtfertigt halten, so ist das hier nicht zum Ausdruck gekommen. In § 26 setzt man sich mit der gesetzlichen Vorschrift auseinander, welche das Aufsuchen anderweiter Stellungen betrifft (§ 629 des Bürgerl. Gesetzb.). Es werden wöchentlich 5 Stunden freie Zeit gefordert. Diese Forde rung ist mässig. Sie bleibt hinter dem zurück, was der Gesetzgeber einräumt. Dass bei den in Stundenlohn stehenden Arbeitern ein ent sprechender Abzug gemacht werden darf, ent spricht bei einem derartigen Dienstverhältnisse der Billigkeit. Vielleicht wäre noch hinzuzu fügen, dass die zu gewährenden freien Stunden in die Zeit zwischen 1 und 4 Uhr nachmittags, bez. in eine den betreffenden Betrieb nicht störende Zeit fallen möchte. Es kann dies jedoch auch der freien Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen werden. Die Vor schrift in § 27, welche die Frage regeln soll, wie es zu halten ist, wenn eine vorübergehende Dienstverhinderung eintritt, ist nicht gerade günstig für die Gehilfen, entspricht aber eben falls dem Billigkeitsgefühl. Nur bei Verhinderung wegen Erfüllung privatlicher und kommunaler Pflichten, dafern nicht bereits eine Gebühr, z. B. Zeugengebühr gezahlt wird, soll der Prinzipal verpflichtet sein, den Lohn weiterzuzahlen, doch nur, wenn die Verhinderung 5 Stunden nicht übersteigt. Was in § 28 angeordnet wird, halten wir ebenfalls für überflüssig. Die Gehilfen sollen möglichst vom Arbeitsnachweis bezogen werden und ihrerseits das Umschauhalten nach Stellungen unterlassen. Warum denn? In der dringenden Frühjahrszeit wird es vielfach dem Prinzipal gar nicht möglich sein, zu warten, bis ihm der Arbeitsnachweis eine geeignete Kraft zuführt und andererseits wird es auch für den Gehilfen nicht gerade zweckdienlich sein, wenn er sich gänzlich auf den Arbeitsmarkt verlassen soll. Wenn es drängt und er einer baldigen ander weiten Stellung bedarf, da muss er auch selbst die Fühler mit ausstrecken. Das sind die wesentlichen Bestimmungen des Entwurfes, dessen Giltigkeitsdauer zunächst auf 5 Jahre vorgesehen ist. Wir würden schon 3 Jahre für ausreichend halten, indessen ist gar keine Veranlassung vorhanden, sich jetzt schon mit der Giltigkeitsdauer zu beschäftigen, wo der Tarif selbst noch gar nicht angenommen ist. Das gilt auch von der ganzen Abteilung VII, welche über die Organe handelt, welche die Festsetzung und Durchführung des Tarifes be wirken sollen. Es ist ein Ausschuss von 9 Prinzipalen und 9 Gehilfen geplant. Ob diese Zahl zunächst ausreicht, möchten wir bezweifeln. Wir wollen aber, wie gesagt, uns vorläufig nicht mit Fragen beschäftigen, die so lange gegenstandslos sind, als der Tarif selbst nicht, und sei es auch nur im Prinzip Annahme ge funden hat. Die Einteilung der Tarifkreise billigen wir. Die Arbeit beginnt nun erst. Wir stehen, wie wir schon eingangs erwähnten, dem Be streben, eine solche Tarifgemeinschaft zu schaffen, recht sympathisch gegenüber. Soll ein Erfolg erzielt werden, und das wünschen wir dem „Deutschen Gärtnerverband“, so muss man sich zunächst rückhaltslos über den Entwurf aus sprechen. Wir haben es an unsrem Teile getan und behalten uns weiteres vor. Handelskammer-Berichte über den deutschen Gartenbau 1903. XL Liegnitz. Handelsgärtnerei (Topfpflanzenkultur). Dieselbe fand im Frühjahr und Vorsommer willige Abnehmer bei den Landschaftsgärtnern und denjenigen Privatgartenbesitzern, welche die Ausschmückung ihrer Gärten und Vorgärten selbst besorgen. Die sogenannten Gruppen pflanzen, wie Fuchsien, Pelargonien, Heliotrop, hohe und niedrige Rosen, Dahlien, Begonien, die Sommerblumen, Verbenen, Astern, Levkojen, Linum u. s. w., die Blattgewächse, wie Kumu lus, Zea, Ricinus. Canna, Lobelia, fanden zur genannten Zeit schlankweg Absatz und erzielten befriedigende Preise. Später, im Hochsommer und Herbst, hörte naturgemäss der Verkauf genannter Pflanzen auf und auch der Handel mitTopfpflanzen (Alpenveilchen, Primeln, Reseda) liess, was Absatz anbetrifft, zu wünschen übrig, die erzielten Preise befriedigten jedoch. Dagegen fanden abgeschnittene Blumen urd Grün in den Bindereigeschälten (Blumenhand lungen) guten Absatz, wenn sich auch die Kon kurrenz einiger Guts- und Schlossgärtnereien bisweilen in unangenehmer Weise bemerkbar macht. Ganz besonders gilt dies letztere hinsicht lich der in vielen Handelsgärtnereien betriebenen Frühgemüsetreiberei. Es werden da seitens man cher Gutsgärtnereien, die infolge des reichlich und billig zu erlangenden Düngers auch billig liefern können, Produkte angeboten zu Preisen, zu denen der Handelsgärtner unmöglich liefern kann. In der Binderei war zu befriedigenden Preisen der Umsatz ein guter und namentlich waren es Kränze, die stets willige Käufer fanden. Baumschulbetrieb. Äusser in Bunzlau sind nennenswerte Baumschulen im Bezirke nicht vorhanden und muss darum das in der Land schaftsgärtnerei verwendete Material (Bäume, Sträucher) sowie Obstbäume von ausserhalb, meist aus Breslau, Frankfurt a. O. und Zirlau bezogen werden, soweit nicht auch die Baumschule der hiesigen Landwirtschafts schule damit auszuhelfen vermag. Obsthandel. Die Obsternte war, wenn auch an Menge die des Vorjahres nicht ganz erreichend, doch immerhin gut. Die Nachfrage nach Obst war stets eine sehr rege, sie konnte durch das Angebot vollauf befriedigt werden. Die für Obst gezahlten Preise würden jedoch höhere werden, wenn man sich innerhalb der ländlichen Bevölkerung endlich entschliessen wollte, wirklich gute, wertvolle Tafelobstsorten anzupflanzen, wobei besonders betont werden muss, dass das kaufende Publikum, wie viel fach wahrgenommen werden konnte, sehr gern diese höheren Preise zahlen würde, wenn es eben nur wirklich gutes Obst erhielte. Gemüse. Gurken. Die Ernte war der Menge nach noch geringer als die vorjährige und auch die Güte liess viel zu wünschen übrig. Einlege gurken fanden guten Absatz zu hohen Preisen. Zwiebeln sind im vergangenen Jahre weniger geerntet worden, da ein grosser Teil durch die schädliche Einwirkung der Zwiebel- Motte gelitten hat, so dass viele Besitzer die betreffenden Felder mit anderen Früchten be setzen mussten. Im Herbst lässt sich mit diesem Artikel ein grösseres Geschäft nach den be deutenderen Plätzen nicht mehr machen, da Sachsen infolge seiner geographisch günstigeren Lage billiger liefert. Kohl. Weisskohl, Rotkohl und Wirsing kohl wurde reichlich geerntet und fand schlanken Absatz zu verhältnismässig guten Preisen. Blumenkohl war vorübergehend un verkäuflich, begegnete jedoch späterhin lebhafter Nachfrage. Wurzelgewächse. Kohlrüben hatten gute Ernte-Erträge und wurden in bedeutenden Mengen verladen, ebenso Petersilie. Sellerie hatte durch die ungünstige Witterung gelitten; grosse Köpfe waren knapp; diese erzielten deshalb auch hohe Preise. XII. Chemnitz. Die Handelsgärtnerei von Chemnitz und Umgegend beschäftigte sich in der Hauptsache mit der Heranziehung und dem Verkauf von Markt- und Gruppenpflanzen, Schnittblumen, Schnittgrün, sowie Rosen. In einzelnen Artikeln der Baum- und Rosen schule trat infolge des ungünstigen Winters ein stärkerer Bedarf, zum Teile verbunden mit einer Steigerung des Preises, ein; dieser Aufschwung reichte aber ebensowenig wie eine etwas regere Nachfrage nach besseren Blüten- und Blatt pflanzen aus, um die Lage befriedigend zu ge stalten. Speziell die kleineren, Marktgärtnerei betreibenden Geschäfte litten unter der geschäft lichen Krisis und deren Nachwehen, so dass viele von Ihnen einen lohnenden Absatz nicht zu erzielen vermochten. Der etwas flottere Geschäftsgang bei der Industrie und die ausserordentliche Bautätigkeit im Laufe des Berichtsjahres blieben nicht ohne Wirkung auf die Landschaftsgärtnerei. Da aber die Aufträge, namentlich aus industriellen Kreisen, oft im Submissionswege vergeben wer den, so war wegen der dabei üblichen Unter bietungen ein enormer Preisdruck vorhanden. Die Löhne hielten sich im allgemeinen auf der vorjährigen Höhe; Arbeitskräfte waren auch in der Hochsaison meist in genügender Zahl zu erlangen, wenn sich auch die Er wartungen auf die Hilfe des städtischen Arbeits nachweises nicht völlig erfüllten. Da die Baumschulen den Bedarf an den verschiedenen Gehölzartikeln nicht immer decken konnten — obwohl sie in Sortimentssachen und Rosen zum Teil gute Auswahl in Anzucht haben — mussten Ziersträucher und dergleichen in ziem lich grossen Posten von auswärts bezogen werden. Das Blumen- und Plianzengeschäft war recht verschieden. Im Anfang des Jahres gab es grosse Verluste durch vom Auslande er froren ankommende Sendungen; ferner mangelte es um Ostern an schönen blühenden Pflanzen. Infolgedessen zogen die Preise sehr an, und das Ostergeschäft liess viel zu wünschen übrig. Aehnlich lagen die Verhältnisse zu Pfingsten, dagegen befriedigte der Umsatz an Weihnachten. Im übrigen drückten die billigen Preise in der Markthalle und die zu hohen Löhne sehr auf das Geschäft. XIII. Leipzig. Die Witterungsverhältnisse waren im Be richtsjahre recht ungünstig. Die aussergewöhn liche Hitze im Juni hat besonders in den Baum schulen viel Schaden an den im Frühjahr ge pflanzten Gehölzen angerichtet, ebenso hat die Septemberhitze ungünstig eingewirkt. Auch richteten heftige Stürme im April, im September und November grossen Materialschaden an. Eine Erweiterung oder Neueinrichtung von Betrieben dürfte nicht stattgefunden haben, immerhin konnte ein lebhafter Absatz und flotter Versand nach auswärts verzeichnet werden. Freilich vermochte man infolge der niedrigen Preise der Gärtnereiprodukte und der stets steigenden Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitslöhne nicht viel Nutzen zu erzielen. Allgemeine Klage führt man über eine ge wisse marktschreierische Reklame und über Ge schäfte, die zu Schleuderpreisen minderwertige Ware verkaufen. Dem ausländischen Wettbe werb sind leider nicht Zölle auf Blumen und Grün entgegengesetzt worden, so dass sich das inländische Geschäft dem Auslande gegenüber ziemlich schwierig gestaltete. Es wird lebhaft darüber geklagt, dass die Wünsche der Mehr zahl der deutschen Handelsgärtner in dieser Richtung unberücksichtigt geblieben sind. In Topfpflanzen war das Geschäft im allgemeinen befriedigend, teilweise geschädigt durch die ausländische Einfuhr von Blumen; das Baumschulgeschäit war gut. Rosen fanden infolge des strengen Winters schlanken Absatz. Das Geschäft in frühen Gurken, die bisher noch immer einen lohnenden Artikel bei der Gemüse zucht gebildet hatten, war durch ausländische Einfuhr geschädigt. Die Ernte in gärtnerischen Sämereien hatte unter dem Einflüsse vielen Regenwetters ge litten. Die Preise für Samen von Kohlarten, Möhren, Salat, Bohnen, Erbsen standen daher weit über dem Durchschnitt. Viele Arten von Blumensamen reiften ungenügend aus. Der Ab satz vollzog sich regelmässig, und die Bestände waren allenthalben gut geräumt. steilem in der Sammlung von T. Boehm- Obercassel die herrliche Pyramidenform von Ch. nutkaensis auf. Sie ist unter den aus dauernden Cypressenarten zweifellos eine der wertvollsten, da sie vor allen Dingen selbst die rauhesten Winter ohne Deckung aushält. Zahl reiche Formen gibt es unter den Ch. Lawso- niana, die sich auch durch einen sehr schönen gleichmässigen Wuchs auszeichnet und dabei vollständig winterhart ist. Die Form glauca unterscheidet sich von der Stammpflanze durch die stahlblau schimmernde Färbung. Ch. Laws. Wisseli ist eine schöne Pyramidenform mit dichtstehenden Aesten und Zweigen. Ch. Laws. Westermann! hat etwas hellere Färbung und leicht hängende Zweige. Im Gegensatz hierzu bat Ch. Laws. Fraseri steif emporstrebende Aeste, sie ist von ganz dunkelgrünem Aussehen. Unter den gold- und silberfarbigen Schattie rungen ist namentlich die schöne Form Ch. Laws, versicolor hervorzuheben, die sich durch besondere Härte auszeichnet. Es ist ganz un möglich, auf alle verschiedenartigen der fast zahllosen Abarten der Ch. Lawsoniana, die sich unter den Sortimenten befanden, einzugehen. Von Ch. pisifera haben die meisten Aussteller ebenfalls prachtvolle Pflanzen in den oft stark voneinander abweichenden Formen ausgepflanzt. Die sogenannte Jugendform von Ch. pisifera, Ch. p. squarrosa war in dem Sortiment von J. Berterams Söhne-Geldern sehr schön ver treten. Sie hat ein recht zierliches Aussehen und wächst auch im rauheren Klima vorzüglich. Eine prachtvoll geformte Konifere ist Ch. pis. plumosa, der Wuchs ist etwas gedrungen und buschig und die Zweige haben ein sehr zier liches Aussehen. Eine bekannte, in Gärten viel zur Verwendung kommende Pflanze ist die durch ihre fadenförmigen Zweige, die ele gant Überhängen, sich kenntlich machende Ch. pis. filifera. Der Wuchs dieser Form ist be sonders charakteristisch, sie eignet sich daher zu Solitairs wie auch zu grösseren Gruppen. Äusser den hier auf geführten Arten sind auch Taxus in vielen Exemplaren ausgestellt; am zahlreichsten Taxus baccata mit verschiedenen Formen wie T. b. fastiglata, T. b. aurea etc. Dann sind ebenfalls von Juniperus virginiana einige bemerkenswerte Abarten hervorzuheben. J. virginiana Schotti zeichnet sich durch die schöne grüne Farbe aus, sie ist eine buschige Zwergform von pyramidalem Wuchs; J. virgi niana glauca besitzt eine auffallend blaugrüne Farbe mit stahlblauem Glanz. Von ausländischen Ausstellern hatten be sonders viele Holländer bedeutende Einsendun gen gemacht wie z. B. J. Jurisson & Sohn- Naarden, Bernhard Lünemann-Boskoop, P. van Noordt & Söhne-Boskoop etc. Es be finden sich auch unter den Sortimenten dieser Aussteller die verschiedensten Arten und Formen, wie beispielsweise Abies nobilis, Abies Veitchi. Picea Morinda, eine der dekorativsten Fichten, die wir zur Ausschmückung unserer Anlagen haben, des weiteren schöne Juniperus und Taxusformen etc. Wenn nun auch die Pflanzen nicht oft zu wünschen übrig lassen in bezug auf Wuchs und Form, so muss hier dennoch hervorgehoben werden, dass die Koniferen un serer deutschen Aussteller fast ausnahmslos gut angewachsen sind, während in den Sortimenten der Holländer doch manches Exemplar einging, darunter oftmals sehr stattliche, schon ältere Pflanzen. Bei der ausserordentlichen Trocken heit dieses Sommers haben natürlich besonders alle jungen Anpflanzungen zu leiden gehabt und wenn hier auch für genügende Bewässe rung gesorgt wurde, so ist ein nur künstliches Bewässern doch nicht hinreichend genug, um das Anwachsen und die weitere Entwicklung der Pflanzen zu fördern. Umsomehr muss aber anerkannt werden, dass sich namentlich die Pflanzen der meisten deutschen Aussteller in gutem Zustande befinden und fast zumeist einen sehr schönen Trieb gemacht haben. Im Anschluss an diesen Bericht wollen wir nicht unterlassen, auf die in der letzten Zeit in der grossen Blumenhalle von der bekannten belgischen Araukarienfirma Hartmann - Gent veranstaltete Ausstellung von Araukarien auf merksam zu machen, die als eine vorzügliche Leistung bezeichnet werden muss. Es wäre zweifellos wünschenswert gewesen, wenn sich auch unsere deutschen leistungsfähigen Arau karienzüchter . deren wir doch mehrere in Deutschland besitzen, an dieser Veranstaltung beteiligt hätten. Vermischtes. — Friedrich Dochnal sen. +. In Neustadt a. H. starb im 85. Lebensjahre der bekannte Handelsgärtner Friedrich Dochnal; er beschäftigte sich viel mit Obstbau und war Verfasser einer Reihe von Schriften, von wel chen der „Katechismus des Weinbaues“, sowie ein Werkchen über „Weidenkulturen“ wohl die bekanntesten sind. Ausserdem gab er im Jahr 1851—60 die „Pomona“, eine Zeitschrift für Obst- und Weinbau heraus; er war stets ein eifriger Förderer des Obstbaues und unterstützte derartige Bestrebungen, so auch das Ausstel lungswesen und den Obsthandel aufs eifrigste. Er war ein Mann, der unermüdlich zur Hebung des heimatlichen Obstbaues betragen hat. — Die allgemeine Lohn- und Ar beitsstatistik, welche von den Gewerk schaften im grossen Stile geplant wird und z. B. auch im Metallarbeiter-Gewerbe bereits in Angriff genommen worden ist, hat für die Gärtnerei der „Allg. Deutsche Gärtner verein“ in die Hand genommen. Er versendet Frage bogen zur Ermittelung der Lohn- und Arbeits verhältnisse im Gärtnerberufe. Die Fragen be ziehen sich auf den Betrieb des Prinzipals, die Zahl der beschäftigten Personen, Art der Ver gütung, Höhe des Lohnes, Arbeitszeit, Sonntags arbeit, Arbeitslosigkeit, Familienangehörige der Arbeitnehmer und die Zugehörigkeit der Orga nisation. Der Fragebogen ist im grossen ganzen derselbe, den der Metallarbeiter-Verband ausge geben hat. Dort trat eine Spaltung ein, indem die Hirsch-Dunker’schen und Christlichen Ge werkschaften sich aussebiossen und ihre Mit glieder aufforderten, die Bogen nicht auszufüllen. Eine solche Spaltung wird hoffentlich in der Gärtnerei vermieden, denn eine unvollständige Lohn- und Arbeitsstatistik ist wertlos. — Ein Streit um eine Uhr ist zwischen dem Magistrat zu Berlin und den Blumenhänd lern in der Markthalle II ausgebrochen, man sollte das allerdings kaum für möglich halten. Der „Verein der Schnittblumenhändler“ soll sich in einer Eingabe an den Magistrat und die Stadtverordneten gewandt haben, in der das Gesuch um Anbringung einer Uhr enthalten ist und wobei es an kräftigen Ausdrücken nicht fehlte. Es heisst da unter anderem: „Ein Jammer, eine Schande ist ein derartiger Zu stand, ein betrübendes Bekenntnis, das unsere sonst so koulante Verwaltung ablegt, wenn sie entweder aus Unkenntnis oder weil falsch be richtet, behauptet: es liegt kein Bedürfnis vor!“ „Wo jährlich Tausende als Ueberschuss der Magistratskasse aus unserer Blumenhalle zu fliessen, wo wir das Vergnügen haben, erhöhte Standgelder zu bezahlen, da sollte der hoch wohllöbliche Magistrat wahrlich einen Wunsch uns nicht versagen, welcher die Aufwendung weniger Hundert erfordert.“ Es will uns scheinen, dass hier sehr starke Ausdrücke ge-