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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Rechtspflege. — Sind Lokomobilen Zubehör des Grundstücks? Das Reichsgericht entschied durch Urteil vom 12. April 1904, dass Loko mobilen, welche vorübergehend für den wirt- schaftlichen Zweck des Grundstücks angeschafft und benutzt worden sind, nicht als Zubehör des Grundstücks anzusehen sind, selbst wenn sie mit einer Ziegelummauerung befestigt sind. Wer also das Grundstück mit allem Zubehör kauft, kauft die Lokomobilen nicht mit. — Das Verhängen der Schaufenster an Sonn- und Festtagen. Die Handels kammer Posen hat sich jetzt ebenfalls in einer Eingabe an den Oberpräsidenten gegen das Verhängen der Schaufenster gewendet. Sie will diese Massregel wenigstens auf die Zeit des Hauptgottesdienstes beschränkt wissen. Es wird im weiteren auf die hohe Bedeutung des Schau fensters für die Anregung der Kauflust, für die Aus bildung des Geschmackes des kaufenden Publi kums, für die Einführung von Waren-Neuheiten etc. hingewiesen. Auch wird geltend gemacht, dass ein grosser Teil der Schaufenster den Schön heitssinn des Publikums bilde. In Schlesien sei die Massregel schon längst nur auf die Stunden des Hauptgottesdienstes beschränkt, ohne dass sich nachteilige Folgen gezeigt hätten. Die Befürchtung, dass die Freigabe der Schau fenster dazu führen werde, den Angestellten die Sonntagsruhe zu verkürzen, wird entkräftet. Sie sei bedeutungslos, da ja die sonntägliche Ruhezeit der Angestellten gesetzlich normiert und garantiert sei. Ob die Petition von Erfolg sein wird? Nachdem, was wir in letzter Zeit in dieser Angelegenheit erlebt haben, wagen wir es zu bezweifeln. — Beleidigungen der Arbeitnehmer untereinander berechtigen nicht zur sofortigen Lösung des Arbeitsverhält nisses. So entschied das Gewerbegericht Hamburg in einem Falle, wo sich zwei Angestellte, fortgesetzt über die Grenzen ihrer Befugnisse in die Haare geraten waren. Schliesslich beleidigte der eine An gestellte den anderen so gröblich, dass dieser sofort die Arbeit verliess. Er wurde aber vom Prinzipal zur Wiederaufnahme der Arbeit auf gefordert und da er das rundweg ablehnte, auf 10 Mk. Schadensersatz verklagt. Das Gericht verurteilte ihn auch dazu, weil die Beleidigung seitens des anderen Angestellten ihn nicht ermächtigt habe, das mit dem Prinzipal abgeschlossene Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu lösen. — Neuer Rechtsgrundsatz des Reichs versicherungsamtes. Nicht selten ver lassen Arbeiter einen zur Zurücklegung eines Betriebsweges zu benutzenden Wagen einer elektrischen Strassenbahn, Pferdebahn usw. durch Abspringen während der vollen Fahrt. Wenn sie nun dabei einen Unfall er leiden, erheben sie Ansprüche an den Betrieb, dem sie angehören. In einer neuen Rekurs- Entscheidung hat das Reichsversicherungsamt den neuen Rechtsgrundsatz aufgestellt, dass ein solches Abspringen als eine „nicht ordnungs mässige“ Benutzung eines an sich zulässigen Beförderungsmittels anzusehen und deshalb für geeignet zu erachten ist, den Zusammenhang mit dem Betriebe zu lösen. — Rechtsgültigkeit des in einer Preisliste bekannt gegebenen Erfül lungsortes. Es kommt sehr häufig vor, dass in den gärtnerischen Katalogen und Preislisten unter den Lieferungsbedingungen bekannt ge geben wird, dass der Sitz der Niederlassung des Lieferanten auch der Erfüllungsort für das abzuschliessende Geschäft sein soll (z. B. beider seitiger Erfüllungsort Erfurt). Neuerdings hatte nun das Landgericht in Eibing sich mit der Frage zu befassen, ob der in einer Preisliste enthaltene Vermerk über den Erfüllungsort Rechtsgültigkeit besitze. Das Gericht verneinte dies. Die Preisliste sei nur dazu bestimmt, Aufschluss über die Art der Waren, über die Preise derselben und über die allgemeinen Zahlungsbedingungen zu geben, dagegen sei sie nicht der Ort für so ausserordentliche Be dingungen, wie es die Festsetzung eines vom Gesetz abweichenden Erfüllungsortes sei. Wenn also der Besteller diese Vorschrift übersehen hat, so kann ihm das nicht zum Verschulden angerechnet werden und er braucht sich an den im Katalog festgesetzten Erfüllungsort nicht zu binden. Das Reichsgericht hat sich mit der wichtigen Frage in einem Urteil vom 22. April 1904 beschäftigt. Es handelt Sich da auch um eine Preisliste, in welcher ein vom Gesetz abweichender Erfüllungsort, nämlich der des Lieferanten, vorgeschrieben war. Aber hier war der Abnehmer vom Reisenden ausdrücklich auf die Bedingung aufmerksam gemacht worden. Auch auf einer später zugesandten Faktura war die Bedingung über den Erfüllungsort enthalten. Als nun der Lieferant den Käufer vom Sitze seiner eignen Geschäftsniederlassung verklagte, wandte der Beklagte ein, dass das Gericht nicht zuständig sei, da der gesetzmässige Erfüllungs ort nicht ohne weiteres durch den Vordruck in der Preisliste, Faktura usw. geändert werden könne. Er kam damit jedoch nicht durch. Das Reichsgericht entschied, dass ja in der Regel einseitigen Bemerkungen über den Erfüllungsort auf einer nach Abschluss des Kaufgeschäftes übersandten Faktura rechtsverbindliche Kraft nicht beizulegen sei, indessen sei doch unter den obwaltenden Umständen die Abmachung als vollgültig anzusehen. Nach der mit dem Reisenden des Lieferanten getroffenen Verein barung, eine solche sei aus dem Hinweis auf die Bedingung über den Erfüllungsort und die darauf erfolgte Bestellung zu entnehmen, habe ja der Verkäufer vor der Lieferung der Ware seine Ablehnung der Bedingung kundgeben müssen. Da das nicht geschehen sei, habe er sich dem Erfüllungsort, wie er in der Preisliste notiert sei, zu unterwerfen. Diese Entscheidung ist recht und billig. Diejenige des Landgerichts Elbing erscheint uns anfechtbar. Wer auf Grund der Lieferungsbedingungen in einer Preisliste bestellt, unterwirft sich diesen Be dingungen, auch wenn er sie nicht liest, in vollem Umfange. Die Bestimmung des Er ¬ füllungsortes aber gehört heutzutage allgemein zu den Punkten, die in den Lieferungsbedin gungen einer Preisliste mit geregelt zu werden pflegen. Sicher ist das im gärtnerischen Handel so. Vereine und Versammlungen. — Die Hauptversammlung des Ver eins Deutscher Gartenkünstler wird vom 3. bis 8. August zu Düsseldorf stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses für die Förderung der Landesverschönerung, über die der Städt. Gartendirektor Encke-Köln be richten wird. Ueber folgende Themata werden Vorträge gehalten werden: Die Einrichtung von Arbeitergärten; von Garteninspektor Hanisch- Kattowitz. Die zweckmässige Art des garten technischen Unterrichts an den Fortbildungs- schulen; von Garteningenieur Hoff-Harburg Erfahrungen über das Einschütten alter Bäume; von Königl. Gartenbaudirektor Stämmler- Liegnitz. Ueber Heimatschutz; von Garten ingenieur Glogau-Bonn. Die zweckmässige Anlage von Schulgärten und deren Betrieb; von Städt. Garteninspektor F i n t e 1 m a n n - Berlin. Architektonische Motive in der Gartenkunst; von Städt. Gartendirektor Encke-Köln. Wahl des Vorstandes und des Hauptausschusses. Am Sonnabend den 6. August finden gemeinschaft liche Ausflüge in die Eifel und das Sieben gebirge oder nach Aachen mit Urfttal, oder in das Industriegebiet statt. — Die Jahres-Versammlung der Deutschen dendrologischen Gesell schaft wird vom 9. bis 13. Augustin Düssel dorf abgehalten. Bis jetzt sind folgende Vor träge angemeldet worden: Dendrologische Stu dien in den Vereinigten Staaten und in Kanada; von Freiherrn von Fürstenberg-Gammer lingen. Neue und seltene Gehölze unter Vor lage frischer Zweige, von Garteninspektor Purpus-Darmstadt. Kleine dendrologische Mit teilungen von Garteninspektor Beissner-Pop pelsdorf. Der Park In historischer und natur wissenschaftlicher Beziehung mit besonderer Berücksichtigung der nordamerikanischen und japanischen Waldbestände; von Rechnungsrat Jaenicke-Mainz. Dendrologische Mitteilungen von Gartenmeiser a. D. Za bei-Gotha. Mit teilungen über Koniferen; von Garteninspektor Beissner. In den folgenden Tagen nach der Versammlung finden verschiedene gemeinschaft liche Ausflüge statt, um die dendrologischen Sehenswürdigkeiten des Rheinlandes zu be sichtigen. — DerHeldekultur-Verelnfür Schles wig-Holstein hielt in Eckernförde seine diesjährige Jahresversammlung ab. Die Mit gliederzahl beträgt gegenwärtig 1103 und der Verein verfügt über eine Einnahme von 19632 Mk. denen 18372 Mk. Ausgabe gegenübersteht. Die Haupttätigkeit des Vereins erstreckte sich auf Aufforstungen und Anpflanzungen in wald armen Gegenden. Der Vereins-Oberförster nebst dem Techniker wurden in zahlreichen Fällen um Rat und Stütze angegangen, ferner wurden durch den Verein im abgelaufenen Geschäfts- iahr ca. 775000 Forstgehölze angepflanzt. Auch der Moorkultur und dem Wiesenbau wurde grosse Aufmerksamkeit gewidmet, und mit Hilfe der landwirtschaftlichen Vereine zahlreiche Ver suche angestellt. Versuchsfelder sind auf den Inseln Sylt und Föhr, sowie in den Kreisen Tondern, Rendsburg und Flensburg eingerichtet. Durch das Entgegenkommen der Landesbank und mit Hilfe der Provinzial-Verwaltung konnten zahlreiche Neuanlagen vorgenommen und unter stützt werden, so dass der Verein auf eine segensreiche Tätigkeit auch im verflossenen Jahre zurückblickt. — Die Vermittlungsstelle für Obst verkauf, welche vom Bezirksverein zu Dres den eingerichtet war, ist neuerdings in die Ver waltung des sächsischen Landesobstbauvereins übergegangen; Anfragen sind nach Dresden, Wienerplatz No. 1 zu richten. Wir machen darauf aufmerksam, dass unentgeltlich Ein- und Verkäufe von in Sachsen gezogenem Obst be sorgt werden, die näheren Bedingungen werden auf Wunsch mitgeteilt; vor allem ist die Anga be der Sorte des Quantums und des Preises unerlässlich. — Der Verband Oberlausitzer Obst- und Gartenbauvereine hielt vor wenigen Tagen seine Wanderversammlung in Zittau ab. Es gehören demselben gegenwärtig 3000 Mitglieder in zahlreichen Zweigvereinen an. Derselbe beschäftigte sich in der Haupt sache mit der aus Veranlassung des 70jährigen Bestehens im Herbst zu Zittau stattfindenden Verbands-Ausstellung von Erzeugnissen des Obst- und Gartenbaues. Ferner fand im Anschluss hieran die Besichtigung der muster haften Obstanlage von Ernst Wagner daselbst statt. Gehilfenbewegung. — Eine öffentliche Gehilfenversamm lung fand am 14. Juli in Pinneberg statt, die von dem Hamburger Bezirk des „Allge meinen deutschen Gärtnervereins“ einberufen wurde. In der mässig besuchten Versammlung handelte es sich um die Gründung einer Ein- und Verkaufsgenossenschaft für Gärtnerelpro- dukte. In längeren Ausführungen suchte der betreffende Redner den Wert und Nutzen der Genossenschaftsbewegung klarzulegen. Die Erfahrungen, die man bei der Bewegung der Gärtner und Gärtnereiarbeiter gemacht habe, hätten dahin geführt, dass die kleinen Züchter der Pflanzen einen anderen Weg einzuschlagen haben um die Ware zu verkaufen, denn bisher seien sie der Willkür des Kapitals preisgegeben gewesen. Von einer Wahl einer Kommission aus der Mitte der Versammlung wurde abge sehen, da hervorgehoben wurde, dass in diesem Falle gleich wieder Massregelungen zu befüchten seien. Es soll erst zur Gründung geschritten werden, nachdem die Sache genügend vor bereitet sei. Handels nachrichten. Der deutsche Samenhandel in der Saison 1903—1904. In Nr. 16 dieses Jahrganges gaben wir einen kurzen Bericht über den Samenhandel für die Monate März-April, und wir lassen heute einen solchen in etwas ausführlicherer Form für die verflossene Saison folgen. Zunächst können wir auf Grund der uns zuge gangenen Informationen mitteilen, dass der Umsatz von Sämereien gegen die vorige Saison 1902/3 wiederum eine Steigerung erfahren hat, und dieses ist ein überaus günstiges Zeichen dafür, dass deutscher Samen trotz der sich von Jahr zu Jahr steigernden Produktionsfätigkeit des Aus landes sich immer noch besonderer Bevorzugung und Nachfrage erfreut. Wie wir schon früher stets hervorzuheben in der Lage waren, nimmt vom Auslande England in Bezug auf die Aus fuhr von Sämereien ständig seit Jahren den ersten Platz ein. Nicht allein ist daselbst der Bedarf von Blumensamen deutscher Herkunft im Wachsen begriffen, auch derjenige in Gemüse samen nimmt stetig zu und es ist nicht zu unterschätzen, dass England jetzt in vielen Sorten Abnehmer von uns ist, welche früher von uns von dort in grossen Massen bezogen wurden. Es kommen hierbei namentlich Mark- und Kneifelerbsen in Betracht, welche in Deutsch land in bedeutend grösseren Mengen wie früher eine derart umfangreiche Beteiligung bringt, das ganze Vorgehen verdient daher allgemeine Anerkennung auch von seifen aller Fachleute. Ein genaues Bild von dem ganzen Arrange ment zu geben, ist hier nicht gut möglich, wir wollen aber auf die hauptsächlichsten Palmen arten aufmerksam machen. Die beliebteste Handelspalme Phoenix canariensis ist in allen Grössenlagen und in besonders grosser Zahl, ohne Ausnahme aber in schön kultivierten Exemplaren ausgestellt. Etwas weniger stark vertreten sind die mehr und mehr bevorzugten Kentien, sowohl K. Forsteriana, als auch K. Belmoreana, dann Areca sapida, Chamaerops excelsa und Rhapis flabelliformis. Die wegen ihren zierlichen Wedeln jetzt gern gekaufte, dabei nicht allzu schwer zu kultivierende Palme Cocos Weddelliana verdient ganz besondere Erwähnung. Zwei tadellose Schaupflanzen mit prachtvoll ausgebildeten Wedeln von Latania borbonica, sowie Prachtexemplare von Cha maerops excelsa sollen ausserdem genannt sein. Neben Palmen kämen grosse, intensiv bunt gefärbte Dracaena amabilis zur Verwen dung, die in eine Gruppe im Hintergrund des Pavillons zusammengestellt eine besondere Wirkung erzielten. In grossen, schön weiss bunten Exemplaren sind Dracaena Massangeana, sowie auch die schmalblättrige Dr. lineata aus gestellt. In musterhaftem Zustande befinden sich aber, sowohl was Bau, gesundes Aussehen und den Wuchs der Pflanzen betrifft, einige stattliche Araucaria excelsa glauca. Ganz be sonderes Interesse riefen bei allen Besuchern die in dem in der Mitte des gesamten Arran gements geschaffenen freien Durchblicks auf gestellten prachtvoll blaublühenden, grossblu migen Hortensien hervor, deren Farbe nicht allein, sondern auch die grossen Dolden kaum übertroffen werden dürften. Von anderen Blütenpflanzen sind noch die Anthurium Scher- zerianum-Hybriden und die reichblühenden Kal- mia latiiolia zu erwähnen. In grösserem Umfange hat auch, wie wir schon in einem früheren Bericht über die Aus stellung erwähnten, die Firma C. Winter- Bordighera Palmen ausgestellt, die zum Teil im Freien auf dem Rasen, zum Teil in der grossen Halle zur Dekoration aufgestellt sind. Es sind meist riesige Exemplare, von denen jedes einen ganz bedeutenden Wert repräsentiert. Die im Freien untergebrachten Arten, die stark entwickelte Cocos campestris, Brahea Roezli, Pritchardia filifera und von anderen Pflanzen Dasylirion juncifolium, D. glaucum und mäch tige Agave applanata beweisen, welche Vollkom menheit diese tropischen Arten in ihrer italie nischen Riviera erlangen. Von den in der grossen Halle befindlichen Riesenexemplaren von Palmen sind folgende zu erwähnen: Cocos flexuosa, Cocos australis und Sabal Blackburniana. Hier sind auch grosse Kübelpflanzen von reich mit Früchten behangenen Citrus aufgestellt. Ausser dem dürfen die schlanken Cupressus semper- virens pyramidalis nicht unerwähnt bleiben, ein Baum der der italienischen Landschaft ein so eigenes Gepräge verleiht. Bei dieser Gelegenheit wollen wir auch noch einiger anderer in den Gewächshäusern der Firma Höntsch & Co.-Dresden ausgestellter Pflanzen gedenken, die sich bei unserem letzten Besuch in Düsseldorf in besonders schöner Entwicklung befanden. Friedrich Harms- Hamburg hatte ein ganzes Mittelbeet von pracht voll blühendem Flieder ausgestellt, der künst lich um zwei Monate durch Eislagerung in der Blüte zurückgehalten wurde, so dass er Ende Juni und Anfang Juli in vollstem Flor stand. Jede Blüte war aufs schönste entfaltet und dabei die Pflanzen mit Laub voll ge schmückt. Ganz besondere Anerkennung ver dienen die von A. Ruthe-Frankfurt vorgeführten blauen Hortensien, deren grosse Dolden rein himmelblau gefärbt waren, eine Farbe, wie der Besucher sie so rein selten gesehen haben dürfte. Philipp Geduldig-Aachen stellte junge Säm- lingspflanzen (vorjährige Herbstaussaaten) von Farnen, zumeist Adiantum cuneatum, in schönen kleinen verkaufsfähigen Pflanzen aus. Ein grosses Sortiment englischer Pelargo nien eigener Züchtung hatten Gebrüder Neu- bronner-Neu Ulm in diesen Häusern unter gebracht. Die Pflanzen zeichnen sich durch einen schönen, kompakten und gleichmässigen Wuchs aus und sind überaus reichblühend. Es sind meist neuere Züchtungen der letzten Jahre, weshalb wir einige der besten herausgreifen und besonders erwähnen wollen: Carl Hagmeier, mit leuchtend karminroten Blüten und niedrigem kompakten Wuchs; Frau Bertha Ernst, eine sehr aparte Farbe von zart Lila mit leicht rosa Anflug; Emil Frank, dunkelrot mit kleinen dunkleren Flecken; Frau Leutnant von Knebach, reinweiss mit silbrigem Schein und zart rosa Flecken, eine sehr ansprechende Farbe; Her mann Ernst, leuchtend karminrot, sehr reich blühend, Pflanzen von kompaktem Wuchs; Frau Justizrat Ertel, reichblühend, kompakt, pracht voll lilafarben; Frau Hauptmann Hannappel, mattlila mit dunkleren Flecken; Dr. Werning hausen, leuchtend ziegelrot, entschieden eine der schönsten der neueren Sorten; Frau Bertha Bofinger, lilafarben mit leuchtendrot; Martha Hadeke, lachsrosa, eine prachtvolle Farbe. Der bekannte Neuheitenzüchter in englischen Pelar gonien W. Bürger-Halberstadt batte nur einige seiner neuesten Sorten in schönen Pflanzen ausgestellt, die wir erst kürzlich in Nr. 22 dieses Jahrganges näher beschrieben haben. Gebrüder Neubronner stellten äusser den schon erwähnten Pelargonien noch einige der neueren Fuchsiensorten aus, so die reichblühende, all gemein beliebt gewordene Andenken an Hein- M rieh Henkel, die lachsrosafarbene Triumph von Frankfurt, die dunkelrot blühende Charming, Daniel Lambert und andere. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — In Barmen findet am 6. und 7. Oktober ein Obstmarkt statt. — In Guhrau (Schlesien) wird Anfang Oktober eine Kreis-Obstaus stellung mit Obstmarkt abgehalten. — In Rasten bürg (Ostpreussen) findet Ende Septem ber eine Gartenbau-Ausstellung statt. — Für Belgien ist die Einfuhr von Pflanzen, Sträuchern und sonstigen Gewächsen mit Aus nahme von Weinreben über das Nebenzollamt Rosenberg (Autelbas) gestattet. — In Leip zig findet vom 15. bis 17. Oktober, vom Be zirksobstbauverein veranstaltet, eine Obst- Ausstellung statt. — Die Stadtgarten direktorstelle zu Dresden ist, wie uns mitgeteilt wird, am 1. Juli dem bisherigen pro visorischen Leiter, Garteningenieur Uslar, der früher auch in den Stadtgartenverwaltungen von Berlin und Hannover tätig war, übertragen worden. — Landwirtschaftliche akademische Frauenkurse, in welche auch Botanik, Garten bau, Lehre von schädigenden Insekten, Ma schinen- und Qerätschaftskunde, Buchhaltung usw. aufgenommen worden sind, sollen ab Sep tember dieses Jahres in Petersburg abgehalten werden. Sie sollen zweijährig sein und sich mit theoretischen und praktischen Arbeiten be schäftigen. Vorläufig werden nur 40 Hörerinnen aufgenommen, die das Mädchen-Gymnasium absolviert haben müssen. Das Honorar beträgt 270 Mark pro Jahr. Wir betrachten diese Kurse mit sehr gemischten Gefühlen.
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