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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
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- Der Handelsgärtner
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Sonnabend, den 23. Juli 1904. VI. Jahrgang. Derj/andelsgärfner. "mamm pi- Eandels-Zeitung für den deutsehen Gartenbau. Leipzig, Südstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau =Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222* der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Der vorgeschlagene Allgemeine deutsche Gärtner-Tarif. ii. Wir haben in unserem ersten einleitenden Artikel im allgemeinen schon zu dem Entwürfe eines deutschen Gärtnertarifs.dervom „Deutschen Gärtnerveiband“ herausgegeben wurde, Stellung genommen. Wir gestehen, dass uns derselbe zu schnellfertig das Licht der Welt erblickt hat. Aber deshalb könnte er doch brauchbar sein und zum Bindeglied zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Gärtnerei werden. Ist doch auch Minerva fix und fertig dem Haupte des Zeus entsprungen. Die alte griechische Sage will aber darauf hindeuten, dass auch mit einem Male ohne langes Werden und Wachsen etwas Grosses geschaffen werden kann. Ist der vorgeschlagene Tarif eine soiche grosse Erscheinung? Wir halten ihn nicht dafür. E bedarf mancher Verbesserungen, auf die wir im folgenden zu sprechen kommen werden. Aber trotzdem gibt er sich uns als eine ehrliche, beachtenswerte Arbeit, die man auch im Kreise der Arbeitgeber nicht mit Stillschweigen über gehen kann. Was der Entwurf herbeiführen will, ist ja das Ideal auch der Arbeitgeber .... eine feste Grundlage, auf welcher beide Teile zusammen arbeiten. Dass dieses Ideal schon am 1. Januar 1905 in die Erscheinung treten wird, ist „ein schöner Gedanke, aber es komm! anders.“ Es wird da doch noch manches zu klären sein, ehe der Tarif in dieser oder, was unseres Erachtens dringend notwendig ist, in wesentlich modifizierter Form, Rechtskraft er langt Zu dieser notwendigen Klärung sollen auch die nachfolgenden Ausführungen etwas beitragen. Vorbildlich sind dem Verfasser des Ent wurfes offenbar die verschiedenen gewerkschaft lichen Tarife, namentlich derjenige der Buch drucker, gewesen, der auf dem Gebiete des gewerkschaftlichen Tarifwesens anerkannter massen eine besonders hervorragende Stellung einnimmt. Der erste Teil des Gärtner-Tarifes, wie wir ihn immer kurzweg nennen wollen, handelt von der Arbeitszeit. Hier ist offenbar die allgemeine Einführung der zehnstündigen Arbeitszeit der Kern punkt des Ganzen. Wie hat man sich aber eigentlich diese allgemeine Festsetzung gedacht? Glaubt man wirklich, dass sich die Arbeitgeber so ohne weiteres werden unter einen Hut bringen lassen und sich den Vorschriften des Tarif cs fügen? Man mag nur bedenken, dass die geschäftliche Lage der Arbeitgeber gerade in der Gärtnerei ausserordentlich verschieden ist. Was grosse Geschäfte zugestehen können, die mit einem zahlreichen Personal arbeiten und dies auch auf Grund der ihnen zu Gebote stehenden Mittel nach Bedarf vermehren können, das kann der mittlere und kleinere Gärtner nicht zubilligen, denn er muss die Zeit aus nützen, er kann sich nur das notwendigste Personal halten, er muss äusserste Sparsamkeit walten lassen, wenn er überhaupt seinen Betrieb in Ehren erhalten will. Hier liegt der springende Punkt I Die grosse Zahl der Arbeit geber in der Gärtnerei ist so verschieden ge stellt, dass sich eine Arbeitszeit von 10 Stunden nicht allen aufzwingen lässt. Und glaubt denn der Verfasser des Entwurfes, dass sich die Arbeitgeber so gutwillig eine Stunde „abknöpfen" lassen? In der Landschaftsgärtnerei wird jetzt schon in den grossen gärtnerischen Zentren nur 10 Stunden gearbeitet, desgleichen in Privat- gärtnercien, während die Arbeitszeit in den Baumschulenbetrieben zwischen 10 und 11 Stunden schwankt, in der Kunst- und Han dels-, sowie Gemüsegärtnerei aber durchgehend 11 Stunden ausmacht. Diese 11 Stunden sind in den Grosstädten Berlin, Hamburg, Dresden, Leipzig, Köln, Düsseldorf, Frankfurt a. M. usw. eingeführt, an Piätzen, wo man den Arbeitgebern nicht nachsagen kann, dass sie den Arbeit nehmern gegenüber eine schroffe, feindselige Steilung einnehmen. Dieser Eifstundcntag hat sich in den Betrieben als eine eiserhe Not wendigkeit herausgestellt. In der heissen Sommerzeit ist in der Zeit von 6—7 Uhr bei zweistündiger Mittagspause, unbedingt noch mit Ueberstunden zu rechnen. Die Verlängerung im Sommer auf 12 Stunden, d. h. von 6—8 Uhr ist nahezu unvermeidlich, während im Winter 10 Stunden vollauf genügen. Da der Entwurf ohne Motive herausgegeben wurde, lässt sich nicht ersehen, wie der Verfasser desselben glaubt, sich mit diesen Schwierigkeiten ausein andersetzen zu können. Zuweilen ist der Tarif für die Arbeitnehmer zu ungünstig gehalten. Wenn nach § 5 der Arbeitgeber befugt sein soll, bei wiederholtem Zuspätkommen nach vorheriger Verwarnung für jede begonnene halbe Stunde einen Betrag vom Lohn abzuziehen, das einem halben Ueber- stundenlohn entspricht, so kann hier der Fall eintreten, dass ein Gehilfe für eine Versäumnis von 3 Minuten eines halben Ueberstundenlohnes verlustig geht. Darin liegt eine Härte. Gewiss, Pünktlichkeit muss herrschen, und die in § 5 vorgesehene Kürzung des Lohnes beim Zuspät kommen ist schon allgemein üblich, wird auch auch, z. B. in den Erfurter Geschäften, unseres Wissens streng durchgeführt, aber gerade bei strikter Durchführung muss auch darauf gesehen werden, dass der Gehilfe nicht ohne Not über Gebühr geschädigt wird. Bei dem Zuspät kommen müsste die Erheblichkeit der versäumten Minuten berücksichtigt werden. Das entspricht auch ganz der Spruchpraxis der Gerichte, die selbst bei bestehenden Arbeitsordnungen es nicht für zulässig erachtet haben, einen Straf abzug vom Lohne zu machen, wenn es sich um die ganz unerhebliche Zeit von 2 bis 3 Minuten handelt. Ja, es sind in verschiedenen Fällen sogar 5 bis 10 Minuten für unerheblich angesehen worden. Nach unserem Dafürhalten wäre mindestens eine Versäumnis von nur 5 Minuten noch straffrei zu lassen. Die ganze Angelegenheit gehört weniger in einen Tarif entwurf als vielmehr in die einzelnen Arbeits ordnungen, in denen sich der Arbeitgeber ent sprechend gegen saumselige Gehilfen schützen kann. Was die in § 6—8 behandelten Ueber stunden anlangt, so entspricht der vorgesehene Aufschlag von 10 Pfg. pro Stunde nicht dem in andern Berufen sonst üblichen prozentualen Aufschlag. Auch die vorgesehene halbe Ueber stunde wird selten in Betracht kommen. Ent weder die Arbeit drängt und es werden ein oder zwei volle Ueberstunden gemacht, oder es ist überhaupt keine Ueberzeit nötig. In § 9 findet sich der Entwurf mit der Sonntagsarbeit ab. Es heisst da: „An Sonn- und Feiertagen dürfen nur die naturnotwen digen, weder vorher verrichtbaren, noch auf- schiebbaren Arbeiten verrichtet werden. Ein Abzug für landesgesetzliche, sowie behördlicher seits oder vom Geschäft angeordnete Feiertage darf nicht stattfinden. Dem im Stundenlohn stehenden Gehilfen sind die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen als Ueberstunden zu bezahlen. Wahrend der Sonn- und Feiertagsarbeit sind die regelmässigen Pausen zu gewähren.“ Diese Bestimmung lässt gleichfalls die nötige Klarheit vermissen und kann in den einzelnen Betrieben sehr dehnbar angewendet werden. Auch die Entschädigung für die Sonntagsarbeit als Ueberstunden erscheint nicht gerechtfertigt, da in der Gärtnerei eben Sonntagsarbeit zur regulären Arbeit gehört. Im übrigen ist an den Vorschlägen des ersten Teiles nichts aus zusetzen. Es soll gleich hier betont werden, dass das Bestreben anerkannt werden muss, zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgleichende Gerechtigkeit zu üben. Das Zeugnis, dieses Ziel mit Eifer ver folgt zu haben, darf dem Verfasser nicht ver sagt werden. Der zweite Teil des Tarifes beschäftigt sich mit dem Arbeitslohn. Wir stimmen der Vorschrift in § 11 völlig bei, welche besagt: „Die Auszahlung des Lohnes (Gehalts) geschieht wöchentlich und zwar innerhalb der regel mässigen Arbeitszeit“. Allerdings wird dabei wohl weniger auf die fachlich vorgebildeten eigentlichen Gärtnergehilfen, sondern mehr auf die Gartenarbeiter Rücksicht genommen. Mit den Gehilfen können auch nach dem Tarif längere Gehaltszahlungsfristen vereinbart wer den. Und das wird in deren Interesse liegen, denn bei wöchentlichen Lohnzahlungen gilt nach dem Gesetz, wo nicht gewerbliche Ver hältnisse in Frage kommen, auch wöchentliche Kündigung. Der Tarif hat auf die Frage der Kündigung überhaupt keine Rücksicht genom men, obwohl er sonst wiederholt auf Fragen eingegangen ist, die, wie wir oben zeigten, auch nicht notwendigerweise in den Tarif ge hören. Der Arbeitslohn wird bar berechnet. Gibt der Prinzipal dem Gehilfen Wohnung oder Kost, so ist der Naturalbezug auf Grund folgender Tabelle zu berechnen und vom Barlohn in Ab zug zu bringen. 1 Täglich Wöchentl. Monatlich Wohnung M 0,25 M 1,75 M T — 1. Frühstück . . . . „ 0,10 „ 0,70 „ 2,80 2. Frühstück .... „ 0,30 » 2,10 „ 8,40 Mittagessen . . . . „ 0,40 » 2,80 „ H,20 Vesper » 0,10 „ 0,70 „ 2,80 Abendessen .... „ 0,30 » 2.10 „ 8,40 Zusammen . . | M 1,45 M 10,15 a 40,60 Die Staudenanpflanzungen und Sommerblumen in Düsseldorf. Die Staudenanlagen gehörten, wenigstens während der Zeit ihres vollsten Flors, zu den schönsten und am meisten bewunderten An ziehungspunkten der Gartenbauausstellung. Man hat es hier versucht, die Stauden in ihrer besten Wirkung und so wie sie in Gärten und grösseren Anlagen angepflanzt werden sollen, dem Besucher vor Augen zu führen. Diese Aufgabe ist den ausstellenden Staudenfirmen vielleicht etwas mehr oder minder gut gelungen. Wo der beabsichtigte Effekt nicht erzielt wor den ist, haben leider Umstände mitgewirkt, welche die betreffenden Aussteller in ihrem eigenen Interesse am liebsten selbst vermieden gesehen hätten. Es sind vor allen Dingen zwei bekannte rheinische Staudengärtnereien, die sich in besonders grossem Umfange an der Ausstellung beteiligen, deren Anlagen aber einen ganz verschiedenen Charakter tragen. Viel Bewunderung erfährt sowohl von Fachleuten, als auch ganz besonders von Laien die deko rative Gruppierung der Stauden von Georg Arends-Ronsdorf, der zusammen mit dem Grottenbauer P. B a u m - Mü heim-Rhein eine geradezu mustergültige Anlage geschaffen hat. die zwar in der Hauptsache mit Stauden, den Alpen oder Voralpen angehörend, bepflanzt ist. aber auch in geschickter Weise viele schöne von unseren Tieflandarten in sich vereinigt. Es wurde hier ein kolossal umfangreiches und vielseitiges Material verwendet, unter dem sich nicht nur viele wirklich schöne, prachtvoll blühende Arten, sondern auch seltene und oft schwer zu kultivierende Sachen befinden. Bei einem so artenreichen Pflanzenmaterial ist cs sehr schwer, das beste und schönste aus zuwählen und wir wollen uns im grossen und ganzen hier nur auf diejenigen Sachen be schränken, die sich während unseres letzten Besuches der Düsseldorfer Ausstellung mehr oder weniger in schönster Entwicklung be fanden. Zur Ausschmückung von Fels- und Grotten partien eignen sich ganz besonders die ver schiedenen meist niederen, polsterartigen Saxi fraga-Arten, von denen G. Arends viele schöne und interessante Formen auf seine Gruppen gepflanzt hat. Der vorgeschrittenen Jahres zeit wegen hatten allerdings die meisten ihren Blütenfior schon zum grossen Teil beendet. Die schöne rosablühende Sax fraga Rhei superba ist eine gute Verbesserung seitens des Ausstellers der Stammform und ist unter den Sax fragen einer der schönsten Frühjahrsblüher. Ebenfalls rei zende Arten sind: S. decipiens, S. bronchialis. S. Stembergi, S. muscoides und die prachtvolle, mit grossen Blattrosetten und grossen, stark- verzweigten Blütenrispen versehene S. longifol a. Weitere niedere und rasenbildende, zum Teil schön blühende Stauden sind die verschiedenen Thymus, zu deren schönsten Th. Serpyllum coccineus gehört. Etwas Aehnlichkc.it mit der letzten besitzt die locker polsterartig gebaute, mit dunkelblauen Blüten besetzte Calamintha alpina. Sehr geeignet für alpine Anlagen ist das kriechende Oypsophila np ns monstrosa mit kleinen weissen Blütchen. Eine Reihe der ver- schiedenartigst wachsenden Campanula gereich ten dieser Gri ppe zur besonderen Zierde. Auch unter diesen gibt es kleine reizende und reich blühende Arten: C. carpathica compacta, niedrig bleibend, mit kleinen schalenförmigen blauen Glocken, C. pusilla alba, eine reinweissblühende Form mit kleinen Glöckchen, C. Wilsoni mit blauen, kleinen Glöckchen, eine überaus reich blühende Form, die sich auch zur Top'kultur eignet. Die Neuheit C. carpathica coelestina entwickelt auf den lockeren Polstern grosse, prächtig himmelblau gefärbte Glocken und die einen ganz alpinen Charakter tragende C pulla hat im Gegensatz dazu ganz kleine dunkelblaue Blüten. Einen besonderen Reiz verleihen einer solchen Felspartie auch die verschiedenen Formen von Viola cornuta, die hier in grösserem Umfange vertreten sind. Sehr schön und be sonders reichbiühend ist beispielsweise das zier liche, rosa blühende V. cornuta „Sy.via“. Viola heterophylla ist ein kleines den ganzen Sommer über blühendes und ausdauerndes Stiefmütter chen. Unter den Dianthus bildet D. deltoides lockere Rasen, dessen vielverzweigte Stiele zahlreiche leuchtendrote, mit dunkleren Flecken versehene Blüten tragen. Phlox ovata caro- lineata ist besonders wegen seiner leuchtend purpurroten Blumen hervorzuheben. Prächtig entwickelt hat sich auch unser Alpenedelweiss, Leontopodium alpinum, daneben die sehr reich blühende Aster alpinus superbus mit ihren schön geformten hellblauen Blumen. Von anderen wertvollen Staudenarten sind in erster Linie die schönen, verschiedenfarb gen Papaver nudicaule und die weiss, rosa und gelb blühenden P. alpinum zu erwähnen, die mit ihren zarten Farben ein äusserst apartes Aus sehen besitzen und auf Felspartien eine ganz besondere Wirkung hervorbringen. Ihre An pflanzung kann daher nicht genug empfohlen werden. Prächtige Doldentrauben mit leuchtend karminroten Blüten entwick.lt die sich durch ihr dunkelgrünes Laub auszeichnende Spiraea palmata. Niedriger bleibt die ihr verwandte ebenfalls rotblühende Sp. purpurea, die nur sehr selten in Anlagen zu finden ist. Durch die leuchtenden Rspen fiel besonders die sich auch zum Schnitt sehr gut eignende Chelone barbata auf, ebenso auch die verschiedenen Campanula p rsicifolia-Varictäten, unter denen die gefülit blühenden stark vertreten waren. Erwähnen wollen wir ausserdem noch die rosakarmin- blühende Incarvillea Delavayi, Veronica incana, das zum zweitenmal in Blüte sich befindliche Polemonium Richardson!, die zu den schönsten aller Polemonium-Arten gehört; Oenothera fruticosa major, Rhododendron ferrugineum, Astrantia major, Delphinium formosum coelesti- num, Tbalictrum adiantifolium. Saxifraga Coty- ledon pyramidalis gereicht mit ihren zierlichen und leichten Rspen jeder Anlage zur Zierde und Centaurea montana alba und rosea ver dienen durch ihren lang anhaltenden Flor bei jeder grösseren Felspartie angepfianzt zu werden. Heuchera gracillima haben wir schon früher lobend bei Beschreibung von Stauden hervor gehoben. Sehr frühblühend ist Tritoma „ Express“ mit Blütendolden von leuchtend orangeroter Farbe. Es ist das begreiflicherweise nur eine kleine Auslese von dem überaus arten- und formenreichen Sortiment, es müsste aber zu weit führen, noch weitere Sorten hier namhaft zu machen. Fast auf die ganzen ausgedehnten Parterre anlagen hatte die zweite Staudenfirma, die sich in grossem Umfang an der Ausstellung betei ligte, Goos & Koenemann - Niederwalluf- Rhein, ihre Staudensortimente und zwar meist als Vorpflanzungen vor den vielen grossen Koniferen- und Gehölzgruppen verteilt. Es waren riesige Mengen, die da untergebracht werden mussten, damit eine günstige Wirkung erzielt werden konnte. Eine grössere Gruppe mit den prachtvollen himmelblau gefärbten Del phinium Belladonna befand sich in vollstem Flor und erregte allgemein durch die Schönheit der Farbe und die locker gebauten Rispen grosse Bewunderung. Dieser Rittersporn ver dient zweifellos die Beachtung aller Schnitt- blumenzüchter, denn man kann sich kaum eine herrlichere und dabei dankbarer blühende Staude denken. Von den prachtvollen, ebenfalls viel
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