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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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sind, das beweisen die Erfolge, die in der Neuzüchtung von Rosensorten erzielt wurden. Der Vortrag wurde mit grossem Beifall aufge nommen. In der sich eröffnenden Debatte hebt Hoffmann-Sangerhausen hervor, dass bei der Veredlung von Rosenhochstämmen das sicherste Mittel gegen die Okulatenmade ungebleichte Baumwolle ist, die nur an Stelle des Bastes zum Verbinden der Veredlungen verwendet werden dürfte. Vom Vorsitzenden wird sodann als ein Fehler der älteren Rosarien bezeichnet, dass die Rosen meist recht kümmerlich aus sehen. Es sei das in der Regel auf den rosen müden Boden zurückzuführen. Um das zu verhüten, muss man jedes Jahr einige Beete herausnehmen und den alten Boden mit frischer Erde vermischt mit Dünger, Sand, Baulehm etc. ersetzen. Wenn man dieses Prinzip ver folgt, so sind rückständige Beete in einem Ro sarium nicht vorhanden. Ausserdem sind Tee rosen, Teehybriden und Remontantrosen mög lichst getrennt zu halten, ebenso stark- und schwachwüchsige Sorten. Als Einfassungen der Wege in Rosarien an solchen Stellen, wo kein Rasen angebracht ist, wird Saxifraga caespitosa empfohlen. Zu dem selben Zwecke werden als geeignet Federnelken und auch rankenlose Monatserdbeeren erwähnt. Als Untergrund und Einfassungen für Rosen gruppen werden Rosa Wichuraiana und verschie dene Polyantha-Rosen als empfehlenswert be funden, dagegen verwirft man vollständig die Anpflanzung von Reseden in Rosengruppen, denn diese Pflanze nimmt den Rosen, da sie zu dichten Büschen heranwächst, Licht und Luft, ja sie wird als ein richtiger Feind der Rosen geschildert. Beim Kapitel über die Anzucht von Wild lingen wird betont, dass man den Waldstamm vollständig unberücksichtigt lassen und sich da für nur der Sämlingsstammzucht widmen soll, die nicht genug sorgfältig gehandhabt werden kann. Nur reine Rosa-canina-Varietäten sind zu verwenden, während alle anderen Spielarten von Rosa tomentosa, villosa und besonders rubiginosa keine guten Stämme geben. In dem Jahresbericht, über das Rosarium in Sangerhausen, der zur Verlesung kommt, wird hervorgehoben, dass infolge der Ausstellung im vorigen Jahr das Rosarium genügend Rosen gewonnen hat. Alle Pflanzen haben den letzten Winter gut überstanden. Zur Anzucht von Wildlingen wird in dem Bericht ausserhalb des Rosariums ein besonderes Stück Land für wünschenswert erachtet. Von den im Rosarium angepflanzten Rosen ist von Prof. Gnau ein Verzeichnis angefertigt worden, da später ein Katalog herausgegeben werden soll. Der Be such von selten der Fachleute war im vorigen Jahr ein sehr reger, dagegen von Seiten des Publikums weniger gut. Es ergab sich daher ein Defizit von 2700 Mk., wovon 2000 Mk. durch Zeichnungen gedeckt wurden. Von Nicola Welter-Trier wurden abge schnittene Blumen einer Neuzüchtung in der Versammlung gezeigt. Dieselbe stellt eine Kreuzung von Souvenir de Cath. Guillot mit White Maman Cochet vor. Die Blume ist sehr gut gefüllt, von schöner Form und hat eine schöne gelbe Farbe mit kupferfarben im Zentrum. Die langgestielten Blumen sind über aus stark wohlriechend. Der Wuchs der Pflanzen soll ein sehr kräftiger sein. Der Züchter hat sich um das Wertzeugnis des „Vereins deut scher Rosenfreunde“ beworben. Vermischtes. — Der Obstbau an den sächsischen Staatsstrassen hat allmählich eine beach tenswerte Rentabilität erreicht. Bekanntlich ist das Königreich Sachsen das einzige grössere Reichsgebiet, welches seit langen Jahren sämt liche fiskalischen Strassen, soweit es die Bo denverhältnisse und die Lage nur irgend ge ¬ statten, d. h. nicht unwirtliche Gebirgsgegenden in Betracht kommen, mit Obstbäumen bepflanzt. Seit dem Jahre 1871 also nunmehr 34 Jahre hat sich der sächische Staat ganz hervorragend mit der Pflege des Obstbaues an den öffentlichen Strassen beschäftigt und von 1876 an Baum wärterkurse in Bautzen und Rötha, später auch in Blankenhain bei Crimmitschau ein gerichtet. Es werden hierbei nicht nur die Amts-Strassenmeister, sondern alle sich hierzu eignenden Chausseewärter in besonderen Kursen praktisch ausgebildet. Bis zum Frühjahr 1899 hat das Kgl. Finanzministerium innerhalb dieser 24 Jahre 647 Beamte in dieser Weise ausbilden lassen. Wenn man nun berücksichtigt, dass im Jahre 1903 die staatlichen Chausseen trotz eines durchaus nicht günstigen Jahres 18 7 000 Mk. Einnahmen erbracht haben, so ist das jedenfalls ein sehr gutes Resultat, weches Anerkennung verdient. Inzwischen hat man auch wiederholt in Erwägung gezogen, ob nicht auch auf sämt liche Gemeinde- und öffentliche Privatwege ein gesetzlicher Zwang der Anpflanzung von Frucht bäumen ausgeübt werden könnte, um dadurch eine weitere Ausdehnung des Obstbaues im Interesse und zur Hebung des allgemeinen wirt schaftlichen Wohlstandes zu erlangen. Bei den Erfahrungen, die man bisher an den öffentlichen Strassen gemacht hat, verdient diese Anregung jedenfalls eine nähere Prüfung, Es steht wohl äusser Zweifel, dass bei der eingeführten rationellen Pflege und nachdem man die an bauwürdigen reichtragenden Sorten herausgefun den hat, eine weitere Steigerung der Rentabilität des Obstbaues an den fiskalischen Strassen im Königreich Sachsen erwartet werden kann. — Eine enorme Preissteigerung der Gemüse ist nach einer Mitteilung in Russ land durch die anhaltend kühle und regnerische Witterung hervorgerufen worden. So kosteten in diesem Jahre 100 Stück Gurken Mitte Juni zwei bis drei Rubel, während man im Vorjahre höchstens einen Rubel bezahlte. Für 10 Stück Blumenkohl wurden auf dem Markt zu Moskau drei Rubel verlangt, während der Preis im Vor jahre gleichfalls etwa einen Rubel betrug. Man sieht hieraus, während bei uns die Trockenheit in Ost- und teilweise auch in Mitteldeutschland schadet, bewirkt für Russland in diesem Jahre die Nässe, welche bei den schneereichen Wintern und dem ausgebreiteten Fluss-Niederungen doppelt nachteilig wirken muss, das Gegenteil. — Die Ausdehnung der Parkanlagen in Wien, auf welche wir unsere geschätzten Leser wiederholt hingewiesen haben, ist wie uns mitgeteilt wird, auf das Interesse zurückzuführen, welches in den letzten Jahren der neue Ober bürgermeister Dr. Lueger der Gartenkunst entgegenbringt. Er hat sich erst kürzlich als ein grosser Freund dieser schönen Kunst be kannt und seine bisherige Tätigkeit in dieser Beziehung beweist, dass er auf das Lebhafteste bestrebt ist, auch auf die Verschönerung der alten Residenzstadt an der Donau in diesem Sinne hinzu wirken. Erst vor wenigen Tagen fand in feierlicher Weise die Uebergabe der neuen Arthaber Anlagen in Favoriten statt. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: W. Pf. in G. Ich war 18 Jahre Pächter eines Gartens, worin ich mir eine Handelsgärtnerei errichtete. Ich fand nichts vor als nur Wiehen und alte Obstbäume. Nach Verlauf der 18 Jahre zog ich aus. Der Besitzer verpachtete nun das Grundstück an einen anderen Gärtner. Die Gewächshäuser ver kaufte ich an den Besitzer, Pflanzen, Sträucher, Stauden, Mistbeetkästen, Fenster und Mistbeeterde circa 20 Fuhren nahm ich nach meiner neuen Gärtnerei mit. Nun verklagte mich der Besitzer wegen 600 Mk. mit der Motivierung, ich hätte die Mistbeeterde alle fortgefahren, mein Nachfolger könne daher sich solche Erde nur mit grossen Kosten beschaffen und nichts verdienen. Er habe ihm die Pacht für 1 Jahr mit 600 Mk. erlassen müssen und mache mich nun für den Ausfall haftbar. Meine Frage geht nun dahin, kann ich den Prozess gewinnen, oder soll ich be zahlen? Meiner Ansicht nach gehört doch die Erde mir, da ich mir dieselbe in den Jahren von Laub und verfaultem Mistbeetdünger, den ich jährlich 70 bis 80 Fuhren kaufte, gemacht habe. Antwort: Die Mistbeeterde war nach unserem Dafürhalten wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden, denn sie war mit dessen Grund und Boden vereint. Da Sie aber bei der Pachtung des Grundstücks nichts vorfanden und die Verbindung selbst vorge nommen haben, so dürften Sie auch die Trennung wieder vornehmen, es sei denn, dass der Eigentümer Ihnen Ersatz für die von Ihnen geschaffene Erde ge leistet hätte. Nach unserem Dafürhalten ist das Ver langen des Gegners nicht berechtigt (§§ 997, 994 des Bürger). Gesetzb.); Sie können es auf eine Klage an kommen lassen. A. Sch. in A. Frage: 1. Ich stand mit H. in Verbindung, bezog 1901 zwei Waggon Bäume und Pflanzen etc. Ein Teil wurde als krank und minder wertig zur Verfügung gestellt. Nach Hin- und Her schreiben sandte ich ihm am 1. Juni 1902 eine Rech nungsaufstellung über erhaltene Ware nebst Preis minderung und H. hat darauf die erste Rechnung anerkannt. Ist damit die Differenz zu Ende oder kann er noch gerichtlich Einwendungen machen? — 2. Ueber die zweite Rechnung konnten wir uns aber nicht ver ständigen. Endlich schrieb ich ihm: „Bezüglich der Canina-Myrobolanen etc. wiederhole ich Ihnen, dass das Recht auf meiner Seite steht, ich aber geneigt bin, auf einen Ausgleich einzugehen, indem ich ein Drittel zahle, um die Sache aus der Welt zu schaffen. — Auf Ihren Vorschlag, die dort liegenden Pflanzen Ihnen käuflich zu überlassen, will ich eingehen, unter der Bedingung, dass die Sache wie oben ausgeglichen ist, indem ich ein Drittel für die streitigen Pflanzen zahle. Ich will Ihnen den Rest der dort liegenden Pflanzen zu den im letzten Briefe angegebenen Preisen verkaufen.“ Hierauf erhielt ich folgende Antwort: „Bezüglich der Sachen werde ich sofort Inserat auf geben und erhalten Sie bezahlt, was verkauft ist. Wegen der anderen Sachen teile ich Ihnen mit, dass ich damit einverstanden bin, Sie zahlen laut Ihrem Brief, verkaufe alles, was ich los werden kann und rechne dann ab.“ Ich frage an, ob in dieser Antwort durch ein Drittel Zahlung endgültig die Differenz beseitigt ist? Kann er im gerichtlichen Wege noch Einwendungen machen, ich habe nämlich noch ein Guthaben von ihm zurückzufordern im gerichtlichen Wege? — 3. Schliesslich habe ich bei H. noch eine grosse Partie Apfelwildlinge liegen. Ich bot diese ihm an und versuchte eine Offerte, worauf ich Auftrag bekam. Stachelbeeren lOOSt. I2Mk., Johannisbeeren 100 St. 10 Mk., Birnwildlinge etc. Ihre Sachen kaufe ich nach Auftrag im ganzen Ramsch. Wo rauf ich sofort am selben Tage einen grossen Auf trag gab, wörtlich unter Abnahme der Testierenden Pflanzen dort — 1000 Stück Stachel- und Johannis beeren etc. teilweise sofort, teilweise Herbst 1903 lieferbar und wiederholte die Bestellung noch einmal später. Ich bekam weder Antwort noch Zusage. Kann ich noch auf die Lieferung bestehen, jetzt nach einem Jahre, und wenn nicht geliefert wird, auf den Betrag einklagen, da H. die gekauften Apfelwildlinge nicht freigab oder bezahlte? Hat H. durch die Worte: „Ihre Sachen kaufe ich nach Auftrag im ganzen Ramsch“ und durch meine sofortige Bestellung die Apfelwildlinge fest gekauft? Der Preis war schon früher H. mitgeteilt und H. bekannt. Als ich sah, dass H. trotzdem die bestellten Stachel beeren liefern wollte, schrieb ich endlich: Ich ersuche Sie hiermit, sofort 20000 Apfelwildlinge von meinen gelieferten Setzlingen, für mich kultivierte Ware, in bester Sortierung, 8—-13 mm, zu den früher verein barten Preisen an die Adresse N. N. zu senden und telegraphisch mir anzuzeigen. Ganz ohne Erfolg. Muss H. jetzt unter allen Umständen die Apfelwild linge bezahlen, da er sie nicht ablieferte? — Ich bemerke hierzu, dass H. schon vorher mich an die Abnahme der Apfelwildlinge erinnert hat, ich aber die Abnahme verweigert und auf der Zahlung be standen habe, weil er ohne Erlaubnis anderweitig in Kultur gab. Hat diese Erklärung nachteiligen Ein fluss? — 4. Endlich habe ich 80 Mk. auf ein Kredit haus auf H. Konto deponiert, mit der Mitteilung an das Bankhaus, dass der Betrag deponiert und erst nach Beseitigung der Differenzen mit H. und nach be sonderer Mitteilung ausgezahlt werden soll. Nach einiger Zeit forderte ich das Depot zurück, weil ich H. bereits zu viel gezahlt habe. Das Bankhaus weigert sich zurückzuzahlen, unter Mitteilung, dass H. das Depot nicht freigibt und erst nach H. Zustimmung freigeben kann. Ist das Haus berechtigt, das Depot zurückzubehalten? Kann ich es zurückklagen? — 5. Zuletzt habe noch eine Anzahl Pflanzen (Wildlinge) bei H. kultivieren lassen und diese Pflanzen kaufte H. ab, aber nur gut gewachsene Pflanzen, womit ich einverstanden war. H. hat ungefähr angegeben, wieviel Pflanzen gut geraten sind, aber nie eine bestimmte Anzahl. Könnte ich ihn vielleicht zwingen, durch Eid zuschiebung die bestimmte Anzahl der Pflanzen an zugeben, die er gekauft hat? Wie kann ich ihn am schnellsten zur Erklärung zwingen? Antwort: 1. Da H. die Rechnungsaufstellung anerkannt hat, ist diese Differenz als beseitigt anzu sehen und H. kann im Klageweg nicht mehr darauf zurückkommen. — 2. Auch diese Differenz halten wir für völlig ausgeglichen, da der Gegner darauf einge gangen ist, dass Sie ein Drittel des Kaufpreises zahlen. 3. Die Apfelwildlinge sind nach unserem Dafürhalten vom Gegner abgenommen worden, da sie fest bestellt waren. — 4. Wenn Sie laut Vereinbarung mit H. den Betrag bis zum Austrag der Streitigkeiten deponiert haben, so hat das Depot zu bleiben, bis diese Streitig keiten erledigt sind. Das ist aber noch nicht der Fall. Das Bankhaus zahlt also nur aus, wenn H. einverstanden ist. Sie müssen ihn darauf verklagen, dass er in Auszahlung des deponierten Betrages an Sie willigt. — 5. Selbstverständlich muss H. Auf stellung über die von ihm kultivierten Wildlinge geben. Auch darauf können Sie Klage erheben. Uebrigens ist Ihre Sachdarstellung nicht völlig klar. Ehe Sie daher etwas tun, müssen Sie noch einen Anwalt zu Rate ziehen. Fragekasten für die Praxis. Frage: A.K.inT. Hat bereits jemand der werten Herren Kollegen einen Schramm’schen Gegenstrom kessel „Caloria" in Betrieb? Derselbe soll dem Meyer- sehen Gegenstromkessel gegenüber nicht das ganze Heizmaterial des Füllraumes gleichzeitig in Brand kommen lassen, sondern nur das auf dem Roste lie gende; dagegen hat er oben keine geschlossene Wasserdecke. Welcher von beiden Kesselkonstruk tionen dürfte bei einer Neuanschaffung der Vorzug zu geben sein? Antwort: Seit einem Jahre ist ein Schramm- scher Caloriakessel hier in Betrieb und hat sich gut bewährt. Da die Rauchgase beim Caloriakessel nicht direkt nach oben und durch die Züge des Kessels gehen, sondern unten nach den Seiten durch die Züge des Kessels abziehen, so tritt das ganze Heiz material des Füllraumes erst nach längerer Zeit in Glut. Ob dies bei Koks gerade sehr vorteilhaft ist, bezweifle ich, denn ich habe bei Koks gern eine grössere Fläche in Glut und regele dann durch Ab stellen der Schieber und Türen die Verbrennung, denn wenn Koks erst in Glut ist, hält er, wenn reguilert, sehr lange an. Oben hat der Caloriakessel keine geschlossene Wasserdecke, wenigstens keine doppel wandige Decke, wie Fragesteller meint, jedoch wird die Decke von den aneinander stossenden Rippen ge bildet. Die Rippen sind an drei Stellen verbunden zum Durchzirkulieren des Wassers. Der Caloriakessel heizt gut, doch braucht er eine reichlich hohe Esse, denn da die Gase nach unten abweichen, muss tüch tiger Zug da sein. Ob der Meyer’sche oder Caloria kessel besser ist, wage ich nicht zu behaupten. Der Schramm’sche Triumphkessel heizt bei mir bis jetzt am besten, wenn nur das Material zum Bau der Kessel besser hielte, so dass diese nicht so oft re pariert werden müssten. V. Konkurse. Das Konkursverfahren über das Vermögen des jetzigen Geschäftsführers Karl Ludwig Erich Stempell in Plauen, früher Gärtnereibesitzerin Zwenkau, wird gemäss §§ 202 fg. der Konkursordnung eingestellt, nachdem alle Konkursgläubiger der Ein stellung zugestimmt haben. Ueber das Vermögen des Gartenbautechnikers Albert Gerlach zu Kasekow wurde am 22. Juni 1904, Vormittags 10% Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Hermann Fritze zu Stettin, Kaiser Wilhelm-Strasse 76, wird zum Konkursver walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Juli 1904 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des er nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausscbusses und eintretenden Falls über die in § 132 der Kon kursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 15. Juli 1904, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 23. August 1904, vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht zu Pencun, Zimmer Nr. 1, Termin anberaumt. Handelsregister. In das Handelsregister zu Berlin wurde eingetragen: Firma Hans Kadisch, Atelier für moderne Binde kunst, Berlin. Inhaber jetzt Isidor Kadisch, Kauf mann in Charlottenburg. — In das Handelsregister zu Dessau: Die Prokura des Kaufmanns Friedrich Wendt, Prokurist der Firma Herm. Graul, Dessau, ist erloschen. Dem Kaufmann Herm. Graul jun. dort ist mit dem anderen Prokuristen Gesamtprokura erteilt. Gebrauchsmusterregister. In das Gebrauchsmusterregister wurde einge tragen: Für Adolf Wolfgang & Co., Oederan, unter Klasse 45 f. 226784, ein zusammenlegbarer Blumentopfständer mit drehbaren, nach einer Seite umzulegenden Beinen. — Für Emil Pabst, Meusel witz, unter Klasse 45 f. 227113, ein aus tonartiger Masse geformter Elefant als Zimmerschmuck zum Be säen (wohl Bepflanzen. D. Red.) mit blühenden Blu men, Zwiebeln oder Knollengewächsen. Firmenänderungen. Die Grundstücke der Firma Köhler & Rudel (Inh.: Ernst Köhler), Staudengärtnerei in Windisch leuba gingen am 28. Juni im Wege der Zwangsver steigerung in den Besitz der Altenburger Kredit bank über. Inserats koaten pro Zehe 30 Pig., cOo IS } H L W A N • NT Beilagen kosten zwischen den Textseiten bei Wiederholungen Rabatt "”223375277257308 KL. IX. I r\ / V 1 I~^ IX 63855** 1000 Stück bis 6 Gr. Gewicht 5 Mk Weinbau Vom Kgl. Garteninspektor Ph. Held. Anleitung zur rationellen Traubenzucht. Mit 105 Textabbildungen. Geb., Preis Mk. 2,50. Zu beziehen gegen Einsendung des Betrages durch Bernhard Thalacker, L.-Gohlis. .Handelsgärtner“ waren nachstehende Beilagen (Holland) $ Der Nr. 26 des eingefügt: Wir empfehlen diese Einlagen allen Empfängern zur gefl. Beachtung. Die Expedition von: „Der Handelsgärtner 1 R. van der Schoot & Sohn, Hillegom b. Haarlem Weigelt & Co., Erfurt Arthur Witte, Oranienburg b. Berlin G. Kweeklust, Heemstede b. Haarlem (Holland) Thalacker & Schäffer, Leipzig Ferner liegen der heutigen Nummer folgende Beilagen bei: Fritz Bodenstein, Weddersleben-Quedlinburg L. van Waveren & Comp., Hillegom (Holland) Isidoro Frigo, Triest J. Rustein, Ruhrort. 709003 009009003/000090000900 3822*3**3***** 3 Zubensen Zxcelsior 3 2dwarf Pearl, 10-15 cm Umf., 1000 St.• 2 27,50, 2000 St. M 50, 3000 St. M 70.2 •Cyclamen neapol., Lilium spec.3 • rubrum etc. etc. billigst. (5,3 >nsL.Zink,7 B “Ä^ WWWWWWWWWN Die Beerensträucher. Von L. Maurer. Preis gebunden Mk. 1,20. Zu bezieh, durch Bernh. Thalacker, L.-Gohlis. Heizungsanlagen. Gewädshausbau. Sdramms Original .Triumph-" Kessel. Helteste, leistungsfähigste "4E Spezialfabrik. "2 mletall-Werke Bruno 5dramm 1 6. m. b. B. h IIversgehofen-Erfurt. Sh. man verlange Katalog E. Schramms „Ealoria" Patent-Gegensfrom GElfeder-Kessel. Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Handelsgärtnerei. Bekannte ausgedehnte Kultur, in: Amaryilis- Hybriden, Anthurlum, Olivlen-Hybriden, Aparagus pl. nanus und Sprengeri, Remontant- Nelken, Topf ■ Chor - Nelken, Chrysanthemum, Crozy-Canna, Cactus- Dahlien, Erdbeeren, Stauden eto. 1; 039 Zum Besuche und persönlichem Einkauf wird freundlichst eingeladen. 28 ßnstav JL Schultz,’S? - _ ,- L —L-i-u-L Königs. Lichtenberg-Berlin. (2 empfiehlt seine bekannten e Spezial-Kulturen eeee in fertigen Berliner Marktpflanzen Maiblumen und Blumenzwiebeln. Preis-Verzeichnisse gern zu Diensten- gl F. Ä. Riechers Söhne b 8 Hamburg-Barmbeck. IV W Spezialkulturen. V ■ Azaleen, Palmen, Araukarien, w ■ Oyclamen, Flieder, Gloxinien, V Treibflieder. 3) V Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. — Druck von Thalacker & Schöffer, Leipzig.
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