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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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50 Kr. per Doppelzentner, auf frische Blumen vorgesehen. Da aber das Deutsche Reich jede Besteuerung südländischer Blumen Italien zu Liebe verweigert hat, durchzufuhren, fürchtet man, dass nunmehr der ganze Export von Oesterreich ab und auf das Deutsche Reich gelenkt würde. Inzwischen sollen aber, wie von anderer Seite angeführt wird, weder von Oesterreich noch von Deutschland mit Italien endgültige Abmachungen getroffen sein. Alles was bis jetzt an die Oeffentlichkeit dringt, sind Vermutungen, die sich zum Teil, wenn man die früheren Verhandlungen im Reichstage in Betracht zieht, allerdings voraussetzen lassen. Die Kosten des neuen Zolltarifs werden leider mit auf die schwachen Schultern der Handels gärtner, soweit diese Produzenten sind, gewälzt werden. — Die Einfuhr der italienischen Bodenerzeugnisse beschäftigt seit einiger Zeit die Tagespresse, und es wird hierbei viel fach in Erwägung gezogen, ob diese Einfuhr einer bedeutenden Steigerung fähig ist. Bekannt lich kam es Italien sehr zu statten, dass das Deutsche Reich mit Spanien nahezu zehn Jahre im Zollkriege lebte, und für Produkte Spaniens deshalb jede Einfuhrvergünstigung ausgeschlossen war. Eine sofortige Aenderung trat 1899 ein, als durch unsern neuen Handelsvertrag mit Spanien dieses wieder in die Reihe der meist begünstigten Länder einrückte. Beispielsweise stieg der Versand von Tafeltrauben, der im Jahre 1897 3580 Doppelzentner betrug, im Jahre 1903 auf rund 23 000 Doppelzentner, die Einfuhr aber von frischen Weinbeeren zur Weinbereitung, die ebenfalls 1897 kaum in in Betracht kam und wenige Tausende Doppel zentner ausmachte, im Jahre 1903 auf 125,000 Doppelzentner. Ebenso bedeutend war die Steigerung der Einfuhr von Apfelsinen und Zitronen, denn wir erhielten 1897 aus Spanien etwa 36000 Doppelzentner, im Jahre 1903 dagegen 473000 Doppelzentner. Hierbei ist beispielsweise Italien sehr stark zurückgedrängt worden, denn nicht nur das Quantum von Wein in Fässern nahm ab, sondern auch in frischen Weinbeeren zum Keltern trat ein Stillstand ein; nur Tafeltrauben wiesen eine Steigerung auf, während bei Apfelsinen und Zitronen in den letzten vier Jahren die Zahlen nahezu stabil blieben. Es muss das sicher als ein Zeichen angesehen werden, welchen kolossalen Druck der spanische Export auf die italienische Ein fuhr ausübt. Diese Umstände sind aber auch von der italienischen Regierung gelegentich der Zollverhandlungen mit Deutschland in Betracht gezogen worden, und sie bilden mit die Ursache, dass eine bedeutende Zollermässigung auf die italienischen Landesprodukte gewährt werden musste. Darunter hat auch der Gartenbau zu leiden, indem von der Einführung des begehrten Zolles auf Schnittblumen und Frühgemüse Abstand genommen wurde. Rechtspflege. — Bestellung genau nach Probe oder Muster. Das Oberlandesgericht zu Hamburg hat sich in einem Rechtsstreit dahin ausgesprochen, dass in dem Falle, wo eine Ware genau nach einem Muster oder einer Probe bestellt werde, auch ein Unterschied zwischen Muster und Ware nicht bestehen dürfe. Es genüge dann die relative Uebereinstimmung zwischen Muster und Ware nicht mehr. Viel mehr ist auf das Wort „genau“ das Schwer gewicht zu legen. So hat sich auch früher schon das Reichsgericht ausgesprochen. (Vergl. Entsch. Bd. 20, S. 16). — Den Versuch, die Gärtnerei dem Handwerk zuzugesellen, hafte kürzlich der Gewerbeverein Soden am Taunus unternommen, indem er in der Generalversammlung der Gewerbe vereine für das ehemalige Herzogtum Nassau den Antrag stellte, bei der Regierung dahin vorstellig zu werden, dass die Gärtnerei als Handwerk angesehen werde. Der Verein fand jedoch damit keine Gegenliebe und zog den Antrag wieder zurück. — Die Frage, was unter einer dauernden Stellung zu verstehen ist, wurde jetzt wieder vor dem Gewerbegericht in München erörtert. In dem fraglichen Falle war der Gehilfe mit Familie nach München gezogen, weil ihm dauernde Stellung zugesichert war. Es wurde ihm aber vierzehntägig gekündigt. Er klagte mit der Behauptung, dass unter „dauernder Stellung“ doch mindestens eine Jahresstellung zu verstehen sei. Das Gewerbe gericht wies jedoch, in Uebereinstimmung mit zahlreichen bereits in dieser Sache ergangenen Urteilen ordentlicher Gerichte, die Klage ab, und vertrat den Standpunkt, dass in der Offerte einer „dauernden Stellung“ keine feste Ver pflichtung zu einer bestimmten Vertragsdauer enthalten sei, es sich vielmehr nur um die un verbindliche Eröffnung einer Aussicht auf ein länger dauerndes Arbeitsverhältnis handle. — Strafbarer Eigennutz. Der Handels gärtner R. und seine Ehefrau, die in Görlitz eine Gärtnerei gekauft hatten, dabei aber nur 3000 Mk. anzahlten und 27 000 Mk. Hypotheken aufnahmen, betrieben die Gärtnerei in einer seltsamen Weise. Es wurden Obstbäume gefällt, Frühbeetfenster als Brennholz verwendet etc. Einer der Hypothekarier, der Gärtnereibesitzer M. in Görlitz liess deshalb die Zwangsverwaltung ausbringen. Ehe nun R. und seine Ehefrau das Grundstück verliessen, sollten sie alle Pflanzen und die Warmwasserleitung schleunigst noch verkauft haben. Das zog ihnen eine An klage auf Grund von § 288 des Strafgesetz buches zu. Es erfolgte jedoch Freisprechung, weil es sich um Pflanzen gehandelt habe, die in dieser Zeit sowieso verkauft werden mussten, da für sie die Saison eingetreten gewesen sei. Die Baumschulartikel aber rührten aus einer von R. selbst erst angelegten Baumschule her. Die Warmwasserleitung schliesslich sei defekt ge wesen und habe durch eine andere ersetzt werden müssen. Die Angeklagten sind da noch einmal glücklich durchgeschlüpft. Wir müssen jedoch ihr ganzes Gebaren auf das strengste verurteilen. Die Art und Weise, wie sie mit dem Inventar verfahren sind, geht wider Treue und Glauben. Allerdings liess ja die Schulden last, mit der sie den Betrieb begonnen, kaum etwas Besseres erwarten. — Arglistige Täuschung fauler Mieter. Wenn ein Mieter einen Mietsvertrag abschliesst und dabei dem Vermieter verschweigt, dass er sich in Konkurs befindet, so kann nach einer Entscheidung des Königl. Oberlandesgerichts Dresden der Vermieter vom Vertrag zurück treten, wenn er nachträglich von dieser Tat sache Kenntnis erhält. Der Mieter musste sich sagen, dass der Vermieter mit ihm bei seiner Vermögenslosigkeit einen Mietvertrag nicht ein gegangen sein würde, und namentlich nicht auf längere Zeit. Es liege eine arglistige Täuschung nach § 123, Abs. des Bürgerl. Gesetzbuchs vor, da der Mieter als ein Mann in günstigen Ver mögensverhältnissen aufgetreten sei. Er habe den Mietvertrag wegen Irrtums anfechten können. — Wie muss eine Mängelrüge bei Lieferung nach Probe erfolgen ? Kläger hatte zwei Posten Sämereien an den Beklagten geliefert und zwar am 13. des Monats. Am 16. bemängelte Beklagter die Qualität und schrieb, dass die Ware gegen die Probe erheblich ab falle. Kläger behauptete, dass dies keine ord nungsmässige Mängelrüge sei, da Beklagter nicht angegeben habe, worin die Mängel be ständen, auch sei die Rüge verspätet. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Beklagten, das Oberlandesgericht wies die Klage kosten pflichtig ab, indem es ausführte: Der § 377 des Handelsgesetzbuches bestimmt lediglich, dass der Käufer die Ware unverzüglich nach dem Empfang, soweit das im ordnungsgemässen Ge schäftsgang möglich sei, untersuche, und wenn sich ein Mangel zeige, dem Verkäufer sofort Anzeige mache. In welcher Weise diese zu erfolgen habe, sage jedoch das Gesetz nicht, insbesondere verlange es kein detailliertes Ein gehen auf Art und Umfang des Mangels. Im vorliegenden Falle sei das aber besonders aus dem Grunde nicht notwendig gewesen, weil so wohl der Verkäufer wie der Käufer Proben der Ware in den Händen hatten, und aus einem Vergleich sich leicht feststellen liess, ob die Qualitätsrüge berechtigt war oder nicht. Not wendig war es daher nicht, dass der Beklagte dem Kläger auseinandersetzte, worin der Unter schied zwischen Ware und Probe lag. Es komme dies um so weniger in Frage, als der Be klagte bei einer Präzisierung Gefahr gelaufen wäre, die etwa nicht erwähnten Mängel nicht mehr zur Begründung der Mängelrüge später heranziehen zu können. Der Kläger habe auch den Inhalt der Mängelrüge wohl verstanden, denn er habe nicht einmal angefragt, in welcher Beziehung die Ware gegen die Probe abfalle. Zu spät aber sei die Mängelrüge nicht erfolgt, weil zwischen dem 13. und 16. ein Sonntag lag, die Prüfung also erst am Montag zu er folgen hatte. Ausstellungen. — Die schlesische Provinzial-Obst- und Gartenbauausstellung, welche vom 3. bis 5. September in Hirschberg im Riesen gebirge stattfindet, verspricht einen grösseren Umfang anzunehmen, so dass man sich zu einer Erweiterung und zur Anlage einer grösseren Halle von 40 m Länge, 10 m Breite und 5 m Höhe zur Aufnahme der Dekorations- und Topfpflanzen, sowie der Sortimente entschieden hat. Ferner ist ein Garantiefonds durch die Zeichnung von Scheinen in Höhe von 4000 Mk. erreicht. Auch die Erdarbeiten, welche vom Gartenbauarchitekten Ahrends geleitet werden, sind in Angriff genommen. Nachdem ferner von der Erhebung einer Platzmiete für Obst- und Obstprodukte Abstand genommen wurde, hofft man, dass auch dieser Teil gut beschickt wird; auch haben sich hierbei die verschiedenen Vereine an die Landwirtschaftskammer gewandt und um Ueberlassung von Geldpreisen sowie um die Vermittelung von Staatsmedaillen ge beten. Handels nachrichten. Die Ernteaussichten für den Obstbau. Nach den inzwischen eingegangenen weiteren Berichten über die Obsternte ist diese zwar durch das Auftreten von Ungeziefer und durch häufige Wetterschäden für einzelne Gegenden gefährdet, doch lässt sich die Gesamtlage dahin zusammenfassen, dass wir im Deutschen Reiche auf umfangreiche Obst ernten zu rechnen haben und beizeiten Vorkehrungen zur richtigen Verwertung treffen müssen. Wir kön nen heute die nachstehenden Ernteresultate mitteilen: Die Erdbeer-Ernte ist in der Umgebung von Metz äusserst günstig ausgefallen. Die Gärtner haben sich dort vereinigt und die Preise festgesetzt. So sollen allein in Woippy in diesem Jahre nahezu für 200 000 Mk. Erdbeeren bis jetzt verkauft sein; die Hauptabnehmer sind die Konservenfabriken von Metz und Strassburg. Die Birnen- und Zwetschenbäume haben sehr unter Ungeziefer zu leiden, die Kirschen ernte dagegen fällt ausserordentlich reich aus. Ferner ist noch hier zu bemerken, dass auch der Spargel in der Umgebung von Metz 1904 einen hohen Ertrag brachte. — Die Frühkirschen sind in der Pfalz nahe zu gepflückt; die Menge ist zwar weit hinter den Er wartungen zurückgeblieben, doch brachte der sehr hohe Preis einen Ausgleich. Die Spätkirschen, mit deren Einerntung inzwischen auch begonnen ist, sind sehr reich behangen, und die Früchte sind gut ent wickelt. Der Ertrag dürfte eine volle Ernte ergeben; verhältnismässig sind die Preise immer noch hoch. Durch die Frühernten werden die Einnahmen in der Dürkheimer Gegend auf ca. 300 000 Mk. geschätzt, ein Preis, 'der bisher noch nie erreicht worden sein dürfte. — Aus Kreuznach wird sehr über Raupen plage geklagt, vor allem an Apfelbäumen, und es ist beispielsweise an den Chausseen kaum ein Baum zu finden, der nicht über und über mit diesem lästigen Ungeziefer bedeckt ist. — Aus Baden wird uns mitgeteilt, dass am Untersee die Aepfel- und Zwetschenbäume sehr unter der Gespinst • Motte und der Blutlaus zu leiden haben. Leider wer den die behördlichen Verordnungen zur Vertilgung der Schädlinge nicht genügend ausgeführt. — Der badische Obstbauverein in Bühl hat wieder seine Zentralvermittelungsstelle errichtet und verschickt fort gesetzt Ernteberichte an die bedeutendsten Obsthand lungen Deutschlands. Die Ernteaussichten sind durch schnittlich günstig. Wir werden demnächst darauf zurückkommen. — Im Taubertal hat die Raupen plage gleichfalls sehr zugenommen. Sowohl Apfel- wie Steinobstbäume sind zum Teil kahl gefressen, wodurch die Ernteaussichten leider abgeschwächt sind. Aus Esslingen wird eine sehr starke Zufuhr von Kirschen gemeldet, so dass der Preis auf 8 bis 10 Pfennig pro Pfund zurückgegangen ist und noch weiter sinken dürfte. — Auch in Weisenheim am Sand ist die Ernte ausserordentlich ergiebig, und die Preise sind infolge des umfangreichen Angebotes sehr zurückgegangen. Aus Westfalen wird gemeldet, dass die Obsternte bei Aepfeln und Pflaumen in dem Landkreise Solingen günstige Aussichten bietet; auch die Stachel-, Johannis- und Erdbeeren bringen reichen Fruchtansatz. Leider treten besonders beim Kern obst viele Schädlinge auf. — Aus der Provinz Hannover wird uns geschrieben, dass seit langen Jahren die Ernteaussichten nicht so günstige waren, und beispielsweise Nüsse, Aprikosen, Pfirsische, Pflaumen, Aepfel und strichweise auch Zwetschen sehr reich angesetzt haben. — In der Umgebung von Goslar sind leider schwere Gewitter und gewaltige Hagelmassen niedergegangen, die in den Wäldern und auf den Feldern grossen Schaden angerichtet haben, und wodurch auch vielfach die Obsternteaus sichten zunichte geworden sind. — Die Ernte aussichten sind für Braunschweig günstig. Vor allem haben Aepfel stark angesetzt, während Birnen und Zwet schen strichweise trotz reicher Blüte wenig Behang zeigen. — Aus der Provinz Sachsen wird mitgeteilt, dass die reiche Blüte des Frühjahres nur bei Aepfeln und Birnen einen genügenden Ansatz zeigt, dagegen Pflaumen zum Teil gering behangen sind; doch lässt sich ein in der Hauptsache günstiges Gesamtresultat für diesen Herbst feststellen. Bei Stassfurt sind bei spielsweise für die Obstnutzung des Rittergutes Gänse furth 9560 Mk. erzielt worden. — Aus Thüringen wird sehr über das Auftreten von Ungeziefer geklagt, so leiden die Früchte im Eisenacher Oberlande stark unter dem Ringelspinner und Frostspanner, die vielfach grossen Schaden verursachen. — Im König ¬ japanischen Form ist vorläufig noch nicht be wiesen. Sie wird erst dann werden, wenn auch der japanische Pilz in Europa in Kultur genommen wird, und er sich dann in allen Beziehungen gleich verhält, wie die europäische Form. Schliesslich stellt sich uns die Frage ent gegen, wie und auf welche Weise der Pilz überwintert, da er, wie wir gesehen haben, bei uns in den meisten Fällen der Teleutosporen entbehrt. Roze hat nachgewiesen, dass die jungen Wurzelschosse, die gegen den Herbst bei der Chrysanthemumpflanze aufzutreten pflegen, durch die darüber befindlichen rostkranken Blätter infiziert werden können und hernach zu Stecklingen benutzt unter Glas überwintert, den Pilz weiter zu verbreiten imstande sind. Dagegen weist Roze nach, dass die Uredo sporen im Freien auf abgestorbenen Blättern nicht zu überwintern vermögen, dass infolge dessen eine Gefahr der Weiterverbreitung in der Uredoform im Freien sei es auf abge schnittenen Zweigen oder im Freiland stehen den Pflanzen nicht zu befürchten ist. * Diese erste Angabe betreffs Weiterentwick lung des Pilzes auf Wurzelschossen fand Jacky vollkommen bestätigt; nicht dagegen die letz tere. Es gelang ihm im Gegenteil nachzu weisen, dass die Uredosporen im Freien zu überwintern befähigt sind. Er brachte zu dem Zwecke rostkranke Chrysanthemumsprosse am 1. Dezember 1899 in ein Gazesäckchen, welches in völlig exponierter Lage den Ein flüssen der Witterung ausgesetzt war, bis An fang Februar 1900. Während dieser Zeit hatten die Sporen zeitweilig bis zu — 25° C. zu erleiden gehabt. Bei einer am 5. Februar vorgenommenen mikroskopischen Untersuchung fand er den weitaus grössten Teil der Uredo sporen vollkommen gesund und lebenskräftig, während ein kleinerer Teil durch verschiedene saprophytische Pilze abgetötet worden war. Teleutosporen liessen sich bei dieser Gelegen heit nirgends nachweisen. Solche Uredosporen wurden nunmehr in Tropfen von 4% Chrysan- themumabkochung auf Objektträger ausgesät und in eine feuchte Kammer gebracht. Am anderen Tage hatten wenigstens 20 bis 30% der Sporen kräftige farblose bis gelbliche Keim schläuche gebildet. Dadurch scheint erwiesen zu sein, dass der Pilz im Uredostadium den Winter zu überdauern vermag und es erscheint daher eine Ansteckungsgefahr von solchem im Freien stehenden Material im Frühjahr für nicht ausgeschlossen. Als eine wichtige Vorbeugungsmassregel gegen das Auftreten des Chrysanthemumrostes gibt Jacky an, dass man vermeiden soll, Chrysanthemum aus einer verseuchten Gärtnerei zu beziehen. Ist der Pilz schon aufgetreten, so soll folgendes beachtet werden: 1. Man entferne und verbrenne sorgfältig jedes erkrankte Blatt; 2. stark infizierte Pflanzen sind am besten zu vernichten; 3. die erkrankten Pflanzen sind zu isolieren; 4. man verwende deren Wurzelschosse im nächsten Jahre nicht zu Stecklingen. Nach englischen Angaben sind nicht alle Varietäten für den Pilz gleich empfänglich. Als besonders dem Rost ausgesetzt werden folgende angegeben : The Queen, Souvenir de petite amie, Modesta, Adm. Sir T. Symonds, Niveum, New York, Pride of Exmouth, Stressa, Mile. Lucie Faure, Janoma, Phoebus, Miss Ethel Addison. Ob grosse Feuchtigkeit der Luft oder im Gegenteil Trockenheit den Pilz in seiner Ent wicklung fördert oder benachteiliget, steht noch nicht mit Ciewissheit fest. Nach der ge machten Beobachtung scheint der Pilz in trok- kener Zimmerluft ebenso gut zu gedeihen, wie im mehr feucht gehaltenen Gewächshause. Die namentlich in England angewandten Be kämpfungsmittel wie beispielsweise Kupfer lösungen, Kupferkalkbrühe, Parisergrün, Petro leumemulsion, Schwefelkalium, eine Mischung von Kalk, Schwefel, Soda, Seife und Paraffin u. a. m. scheinen wenig oder gar keine Erfolge ergeben zu haben. Zuverlässige Untersuchun gen über die Wirkung solcher Bekämpfungs mittel stehen noch aus. Bis dahin dürfte aber die Bordeauxbrühe noch das rationellste Mittel sein. — Es ist wohl anzunehmen, dass der Chry- santhemum-Rost nicht jedes Jahr in gleicher Weise auftritt, jedenfalls wäre es aber nicht uninteressant, die verschiedenartigen Beobach tungen, die in den letzten Jahren in verschie denen Gegenden gemacht wurden, bekannt zu geben. Vor allen Dingen wäre es erwünscht zu erfahren, welche Sorten für den Pilz em pfänglicher sind und wie weit der Schaden geht, der durch die Krankheit verursacht wurde. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Der Gärtnerverein von Rastenburg (Ostpreussen) wird im September dieses Jahres eine Gartenbau-Ausstellung veranstalten. — In der städtischen Austellungshalle zu Karlsruhe findet Mitte Oktober ein Ob st markt für den Grosshandel statt. — In der Umgebung von Bamberg wütete in der Nacht vom 18. zum 19. Juni ein furchtbarer Hagelschlag, der in den Obstanlagen und Gemüsegärtnereien bedeu tenden Schaden angerichtet hat. — Der Obst- und Gartenbauverein zu Oldenburg (Holstein) beschloss, im Herbst dieses Jahres eine Kreis- Obstausstellung abzuhalten. — Für die Ausschmückung der Vorgärten und Balkons ist neuerdings auch in Baden Propaganda gemacht worden. Der „Verein selbständiger Handelsgärtner Ba dens“ verschickte vor wenigen Tagen an die Tageszeitungen der grösseren Städte des Lan des einen Aufruf, worin er zur Ausschmückung und Pflege der Vorgärten und Balkons hin wies. Es befremdet uns nur, dass diese Anregung so spät kommt, denn nachdem die erste Hälfte des Juni hohe Wärme brachte, und dadurch sicher Hunderte von wohlhabenden Leuten sich veranlasst sahen, die Bäder aufzusuchen, wird diese Aufforderung nicht den Erfolg haben, der einen Monat früher erreicht werden konnte. Gerade das Erwachen des Frühlings, der Ein tritt in den Wonnemonat Mai ist der einzige günstige Moment, auf den Blumenfreund ein zuwirken und ihn zu veranlassen, sein Haus und seinen Garten zu schmücken. Es ist wohl mit Sicherheit anzunehmen, dass die verspätete Versendung dieses Rundschreibens auf einem Zufall beruht, und die Handelsgärtner Badens werden in einem anderen Jahre in ihrem eigenen Interesse zeitiger, d. h. schon Anfang Mai, in der Tagespresse zur Ausschmückung der Gärten und Balkons auffordern müssen. — Eine Vertretung der Gärtnerei im österreichischen Landwirtschafts rat wird von dem „Allgemeinen österreichischen Gärtnerverband“ angestrebt. Der Verbands präsident Handelsgärtner Dücke in Wien hat sich zunächst mit verschiedenen Reichsrats abgeordneten in Verbindung gesetzt, und der Abgeordnete Dr. H e 11 i n g e r hat sich bereit erklärt, beim Ackerbauminister, Freiherrn v. Giovanelli unterstützt von seinen Parteigenossen vorstellig zu werden, damit diese volkswirtschaftlich nützliche Forderung der Gärtner in Erwägung gezogen wird.
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