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No. 26. Sonnabend, den 25. «Juni 1904. VI. Jahrgang. DerJiandelsffärtner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. y/ f v Py • y gee f y r v P r r Für die Handelsberichte und nanaels-Zeitung für den deutschen bartenbau. denöttorhalacker,ehi Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig - Gohlis. Leipzig- Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Gärtnerei, Industrie und Herr von Podbielski. Die Beratung des Entwurfes eines Gesetzes betreffend die Erschwerung des Kontraktbruches landwirtschaftlicher Arbeiter hat eine Reihe von Redeblumen im deutschen Reichstag erblühen lassen, die zum Teil nichts weniger als Rosen waren. Das Gesetz erweckte einen Entrüstungs sturm der gesinnungsvollen „Umstürzler“ und die Regierung hat nach ihrem Urteil mit dem Ent wurf einen Faustschlag gegen das arbeitende Volk geplant. Der streitbare Stadthagen warf in der Sitzung vom 16. Juni mit Bomben um sich. Ein Ausnahmegesetz gegen die länd lichen Arbeiter, eine Prämiierung von Unsitte und Unmoral, einen Schlag ins Gesicht von Treue und Glauben, eine Prämie auf Quälerei, Rechtlosigkeit, elende Lohnverhältnisse, eine Knebelung der persönlichen Freiheit, eine ge setzliche Verrufserklärung der Arbeiter, eine Vorschubleistung dem Arbeitswucher gegen über, eine herzlose Ausbeutung des Menschen durch das Kapital, eine Handlung gegen die guten Sitten hat er den Entwurf genannt. „Dem Betrüger, dem Wucherer, dem Ausbeuter wird der Rechtsschutz gegeben. Diese Aus beutung der Aermsten und Allerärmsten,“ so schloss er seine urkomische Phil ppika, „ist das Allergemeinste!“ Der wackere Müller-Mei ningen charakterisierte den Entwurf als einen Rückschritt und sprach das grosse Wort ge lassen aus: „Wo es sich um Rückschritte han delt, da ist Preussen stets in Deutschland voran.“ Im übrigen entpuppte er sich als ein waschechter reichsverdrossener Partikularist. Er sprach von einem „Einbruch in die Reichs gewerbeordnung“ und anderen schönen Dingen mehr. Er hielt die Koalitionsfreiheit für be droht und schimpfte weidlich auf die Rechte, die in Kürassierstiefeln einhergehe. Die „Kü rassierstiefelpolitik“ spielte dann noch weiter eine Rolle und „grosse Heiterkeit“ war das Resultat dtr ganzen Redeschlacht. In der Tat. es ist da viel Widersinniges zu Tage gefördert worden und es hat sich gezeigt, dass ein ganzer Teil den Zweck des Entwurfes über haupt nicht kapiert hatte, denn sonst hätte man nicht immer davon reden können, dass derselbe eine Bestrafung des Kontraktbruches herbei führen wolle. Da hat man im preussischen Landtag, in der Sitzung vom 8. Juni denn doch ein grösseres Verständnis für die An gelegenheit bewiesen. Wie ist denn der Rechts standpunkt dem Kontraktbruch gegenüber heuti gen Tages? 1. Gewerbliche und industrielle Ar beiter. Reichsgesetzgebung. (Gewerbeord nung.) Der Kontraktbruch ist straflos. Der kontraktbrüchige Arbeiter kann nur zivil rechtlich wegen Schadenersatz belangt wer den. (§ 124 b der Gew.-Ordn.) 2. Landwirtschaftliche und gärt nerische Arbeiter. Landesgesetzgebung. (Gesindeordnungen. Spezialgesetze.) Der Kon traktbruch ist strafbar. Der Arbeiter kann durch die Polizeibehörde in die Arbeitsstelle zurückgeführt werden. Er ist ausserdem zivilrechtlich schadenersatzpflichtig. An diesem bestehenden Rechts zustande wird nichts geändert. Mit diesen Vorschriften hat der Entwurf gar nichts zu tun. Er befasst sich mit einer ganz anderen Seite der Kontraktbruchfrage nämlich mit der Verleitung zum Kontraktbruch und der Erleichterung desselben seitens der Ar beitgeber und Vermittler. Wie ist in dieser Beziehung heute der Rechtszustand? 1. Gewerbliche und industrielle Ar beitgeb er. Das Verleiten zum Kontrakt bruch, das Engagieren kontraktbrüchiger Ar beiter mit Kenntnis dieses Umstandes ist straflos. Dagegen ist der schuldige Arbeit geber zivilrechtlich schadenersatzpflichtig. (§ 125 der GewSOrdn.) 2. Landwirtschaftliche und gärt nerische Arbeitgeber. Das Verleiten zum Kontraktbruch, das Engagieren kontrakt brüchiger Arbeiter mit Kenntnis dieses Um standes ist straflos. Zivilrechtlich kann Schadenersatz auf Grund von § 826 des Bürgerl. Gesetzb. („Wer in einer gegen die guten S.tten verstossenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersätze des Schadens ver pflichtet“) gefordert werden. Besondere Be stimmungen wie in der Gewerbeordnung existieren nicht. Nur mit diesen Bestimmungen für Arbeit geber, für die selbständigen Landwirte und Gärtner beschäftigt sich der Entwurf, indem er das wider die guten Sitten streitende Wegengagieren und Annehmen kontraktbrüchiger Arbeiter seitens der Arbeitgeber und Vermittler unter Strafe stellt. Die ganze Bewegung der sogenannten Arbeiterfreunde im Reichstag gegen den Entwurf ist also nichts als eine Mache. Dass dabei Verdrehungen und absicht liche Missdeutungen das Rüstzeug bilden, darf nicht verwundern. Man kann nun allerdings fragen: Warum wird bei landwirtschaftlichen bez. gärt nerischen Arbeitgebern eine Strafbestimmung ge schaffen, während bei gewerblichen und in dustriellen Arbeitgebern es ohne eine solche geht? Wir sind keine grossen Anhänger des preussischen Landwirtschaftsministers, weil wir die Konkurrenz seiner Gartenbauverwaltung nicht eben zu den freundlichen Erscheinungen des geschäftlichen Lebens unserer Zeit zählen können, aber auf die eben aufgeworfene Frage hat Herr von Podbielski in der Sitzung des preussischen Landtages vom 8. Juni die rechte Antwort gegeben, wenn er auf den grossen Unterschied hinwies, der zwischen landwirt schaftlichen bezw. gärtnerischen Betrieben und industriellen Betrieben besteht. Wir unter schreiben auch vom gärtnerischen Standpunkte Wort für Wort, was er über dieses auch von uns oft besprochene Thema ausgeführt hat. Die Verhältnisse der grossen Städte, darin g pfelten seine Ausführungen, und der Industrie können niemals zum Masstab der Beurteilung der rein ländlichen Verhältnisse gemacht werden. Die Industrie kann dauernd mit einer Reserve armee von Arbeitern rechnen, d. h. in den Gegenden der Industrie und in den Grosstädten ist unausgesetzt ein grosser Arbeitsmarkt vor handen, da es Leuten, die im Augenblick in der Landwirtschaft nicht Beschäftigung finden, ermög licht, Arbeitsgelegenheit und dadurch einen Ver dienst zu ihrem Unterhalt zu finden. Anders in unseren ländlichen Verhältnissen. Da ist, wenn der Mann nicht in der Landwirtschaft Verwen dung findet, tatsächlich eigentlich keine Arbeits- möglichkeit vorhanden. Aus diesem Grunde sind die Verhältnisse schon ganz verschiedene. Aber es kommt noch ein anderer hinzu. Die In dustrie greift in den ihr beständig zu Gebote stehenden Schatz ihrer Reservearmee hinein und stellt Arbeiter nach Belieben an. In vielen gewerb lichen Betrieben ist tägliche Kündigung Sitte, d. h. ein Arbeiter wird, wenn Arbeit vorliegt, beschäftigt, kommt er morgen nicht, so geht die Fabrik und die Industrie trotzdem ruhig weiter. Der einzelne Mann ist keine Notwendigkeit für die Industrie! Ganz anders ist es in den landwirtschaftlichen Betrieben, wozu die gärtnerischen zu rechnen sind. Der Herr Minister hat hier sehr richtig hervorgehoben, dass in solchen Betrieben die Beschaffung eines Ersatzes keineswegs so leicht ist, wie in der Industrie. Es besteht da keine solche vielköpfige Reservearmee, aus der der Landwirt oder Gärtner nur die gebrauchte Anzahl von Kräften zu ziehen brauchte. Nur mit grossen Opfern werden die landwirtschaft lichen Arbeiter herangezogen. Wenn dann in der Zeit der Ernte, der Hochsaison, plötzlich diese Arbeitskräfte dem, der mit ihnen gerechnet hat, durch einen anderen Betriebsinhaber oder durch Vermittler entzogen werden, so gerät er in eine Notlage, die den industriellen Unter nehmern unbekannt ist. Gerade in der Zeit, wo die Arbeit beginnt, erscheinen die Vermittler und reden den Leuten ein: „Geht nur lieber zehn Meilen weiter, da bekommt ihr alle Tage einige Pfennige mehr!“ Das erscheint verlockend und das besteher.de Arbeitsverhältnis wird auf gehoben, oder ein noch nicht angetretenes wird wider alles Recht überhaupt nicht angetreten. Auf diese Weise kommen die Landwirte, oftmals auch die Gärtner, z. B. in der Zeit der Sommer monate, in eine Verlegenheit, aus der sie sich nur mit grossen Opfern retten können. Der Unterschied, welcher in soweit zwischen land wirtschaftlichen und industriellen Verhältnissen besteht, bringt es mit sich, dass für den Kon- traktbruch landwirtschaftlicher Arbeiter und für die Verleitung dazu, bez. für die Begünstigung desselben, Strafbedingungen geschaffen werden müssen, welche auf dem Gebiete der gewerb- lichen und industriellen Arbeit ganz überflüssig erscheinen. Was der preussische Landwirt schaftsminister ausführte, kann als ein neuer Beweis dafür gelten, wie irrig es ist, auch die Gärtnereien durchweg als „gewerbliche“ Betriebe zu bezeichnen. Man hat schliesslich gesagt, dass es dahin kommen würde, dass man einem landwirtschaft lichen Arbeiter ganz unmöglich mache, sich aus einer unwürdigen Stellung, in welcher seine Die Sonder-Ausstellung von Frühkirschen, Erdbeeren und Treibobst in Verpackung vom 18.—21. Juni in Düsseldorf. Am Sonnabend, den 18. Juni, wurde auf der Düsseldorfer Ausstellung d e zweite Sonder- Ausstellung für Frühobst eröffet. Diese Aus stellung gestaltete sich durch die zahlreiche Beschickung aus ganz Deutschland und dem Auslande zu einer interessanten Obstschau, so dass wohl jedem Fachmann Gelegenheit geboten wurde, seine Kenntnisse auch auf diesem Ge biete zu bereichern. Aber auch die betreffenden Aussteller werden, wie sich mit Bestimmtheit annehmen lässt, in jeder Hinsicht mit den Erfolgen zufrieden sein können, da denselben die nicht zu unter schätzende Gelegenheit geboten wurde, ihre Produkte in einem Absatzgebiete vorzuführen, welches durch die ausgedehnte Industrie einen überaus grossen Konsum bedingt. Allseitig wurde die umsichtige Leitung dieser Sonderausstellung anerkannt, auch das liebens würdige Entgegenkommen der Leitung der die speziellen Wünsche jedes einzelnen Aus stellers berücksichtigte. Wenn schon die Vor- arbeiten zu dieser Ausstellung eine Unmasse von Mühe verursachten, so war es wiederum keine so leichte Aufgabe, bei den zahlreichen Anmeldungen von Kirschen und wieder Kirschen, Erdbeeren und wieder Erdbeeren zu verhindern, dass das ganze Ausstellungsarrangement einen zu gleichmässigen und monotonen Eindruck machte, sondern durch die verschiedenartigste Aufstellung und Vorführung der praktischen Ver packungsarten eine abwechslungsreiches, wir kungsvolles B Id zu schaffen. Wenn daher diese Ausstellung als wirklich einem nutz bringenden Zweck entsprechend ausgefallen ist, so muss es in erster Linie dem Verdienst des Leiters derselben, Freiherrn von Sole macher-Namedy zugeschrieben werden, denn dieser hat sich, unterstützt von Obstbauinspek tor Schulz, den vielen Vorarbeiten und der Durchführung des ganzen Arrangements der Ausstellung in uneigennütziger Weise gewidmet. Machen wir einen Rundgang durch diese Ausstellung, so fallen jedem Besucher unwill kürlich die verschiedenen Packungsarten auf, fast jede Gegend hat darin ihre Eigenart. Der „Landwirtschaftliche Verein zu Freinsheim“ (B.yern) hatte eine sehr ansprechende Vor führung über seine Packungs- und Versand methode von der jährlich über 600000 Kilo betragenden Kirschenernte gebracht. Von den 15 ausgestellten Kirschensorten des Vereins eignen sich nur wenige für den Versand nach dem Auslande und speziell nach England. Die zu diesem Zweck geeignetste Kirsche ist die „Lambsheimer“, welche in halb reifem Zustande in kleinen runden Körbchen mit geflochtenem Deckel zum Versand über den Kanal kommt. Als sehr gute Sorten werden von dem betr. Verein noch die schwarze Herzkirsche „Dicke Freinsheimer“, sowie die Knorpelkirsche „Rote Haumüller“ empfohlen. Dass die Wer der sehen Obstzüchter auch da waren, versteht sich fast von selbst, dieselben bringen ihre Ware bekanntlich in grossen Mengen auf den Berliner Markt, und zwar noch in Holzkiepen. Der „Gartenbauverein Guben“ zeigte die dort gebräuchliche Verpackung, nämlich kleine Span körbe in Kisten verpackt, gefüllt mit der sehr ansprechenden Sorte „Schreckens Schwarze“. Eine sehr gelungene und viel bewunderte Auf stellung hatte Ferdinand Heck aus Hand schuhheim bei Heidelberg ausgestellt, bei wel cher namentlich dessen selbstgezogene schwarze Herzkirsche durch den reichen Behang an den ausgestellten Zweigen auffiel. Anschliessend daran brachte auch der „Obst- und Gartenbau- verein für die Bergstrasse“ ein grösseres Kirschensortiment. Die Sammelausstellung aus dem Gross herzogtum Hessen war in der Zahl der Sorten sehr reichhaltig, jedoch liess bei recht vielen Einsendungen die Beschaffenheit der Früchte zu wünschen übrig. Die auf früheren Aus stellungen uns von dort bekannten Kernobst sortimente gab eine bessere Uebersicht. Es scheint fast, als wenn im Grossherzogtum Hessen der Steinobstkultur weniger Aufmerksamkeit ge widmet wird. Vom Vorgebirge bei Bonn hatte der dort neu gegründete „Oost- und „Gemüse- Verein“ in grossen Massen die Lokaisorte „Botzenburger Kirsche“ eingesandt, ausserdem noch die bekannte Erdbeere „Laxtons Noble“, welche am Vorgebirge in grossen Massen an- gepflanzt wird. Ebenso war in tadelloser Packung die alte Sorte „König Albert von Sachsen“, von dem bekannten Obstplantagen besitzer Schmitz-Hübsch in Merten ausge stellt, bei dieser Gruppe vertreten. In Erdbeer neuheiten hatte Diedrich Uhlhorn, Greven broich (Rhld.), gegen 12 neue selbstgezüchtete Sorten gebracht, worunter viele Züchtungen von 1903, zum Teil ohne Namen. Eine dieser Neuheiten, eine Kreuzung zwischen Maikönigin und Princess of Wales, führt den Namen „An gela Weiss“ und soll nach Angabe des Züch ters 8—10 Tage früher reifen wie „Sieger“, ausserdem sehr fruch bar, festfleischig und wohl schmeckend sein. Eine spätreifende Sorte von demselben Züchter mit ausgeprägtem Ananasge schmack ist „Justizrat Steinberger“, ebenso auch eine neue Monatserdbeere, welche äusserst robust und ungewöhnlich fruchtbar sein soll und das Aroma einer Walderdbeere besitzt. Conrad Möller, Cassel hatte 3 Erdbeerneuheiten ge bracht, nach den ausgestellten Fruchtstengeln von sehr grosser Fruchtbarkeit, ich würde der Neuheit „Heinrich Möller“, welche der fran zösischen Züchtung Dr. Moiere sehr ähnelt, von den 3 Sorten den Vorzug geben. Der Ortsverband Büderich stellte eine Lokalsorte „Büdericher Reichtragende“ aus, die schon seit 40 Jahren dort kultiviert wird; dieselbe soll durch fortwährende Auswahl der jungen Pflanzen von den nur allergrossfrüchtigsten Exemplaren zu ihrer jetzigen Vollkommenheit gekommen sein. Diese Frucht gleicht in Farbe und Form sehr der Laxtons Sovereign, ist für den Ver sand sehr widerstandsfähig und dabei sehr fruchtbar. Sie dürfte zu Versuchen wohl als vorteilhafter Ersatz für Laxtons Noble empfehlens wert sein. Eine sehr originelle Idee hatte Julius Hö nings, Neuss, zum Ausdruck gebracht, indem er einen eleganten Marktwagen voll mit Körben bepackt, vorführte, letztere waren mit seiner bekannten Stachelbeersorte „Hönings Früheste“ gefüllt. Auch ein sehr reichhaltiges Erdbeeren sortiment, die Fruchtstiele in Gläser aufgestellt, bot manches Interessante. Von dem „Auktions verein Westlandia", Noordwyk, Holland, war ein grösseres Erdbcerensortiment ausgestellt, die Früchte waren sehr schön, jedoch hatte man dieselben direkt in Watte gelegt, so dass das Ganze wenig appetitlich aussah. Es wäre jedoch leicht zu machen gewesen, jede einzelne Frucht zuerst in ein Erdbeerblatt oder Papier und dann in Watte zu legen. Die holländischen Tomaten waren entschieden was Grösse und Form anbelangt die schönsten. Auch die Tafel trauben in den Sorten Black Hamburgh und Gros Colman zeugten von guter Kultur, ebenso brachte dieser Verein sehr schöne Melonen. Zwei Melonensorten „Kaiserin Auguste Viktoria“ und „Blenheim Orange“ hatte Chr. Jakobsen, Apenrade (Pr. Schleswig) in recht schönen Exemplaren gesandt.