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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Höhe diskontierte. Plötzlich lehnte die Bank die Diskontierung weiterer Wechsel ab und auf langes Drängen erfuhr der Geschäftsmann, dass bei derselben ein anonymer Brief ein gegangen war, in dem es hiess: „Schreiber dieses glaubt gehört zu haben, dass Sie mit N. N. in Verbindung stehen. Sind seine pekuniären Verhältnisse Ihnen auch hinreichend bekannt?“ Der Geschäftsmann ermittelte den Briefschreiber in einem Konkurrenten und wurde wegen Kredit schädigung, bez. Schadensersatz klagbar. Das Oberlandesgericht Hamburg und das Reichs gericht (Entsch. vom 30. Nov. 1903) haben der Klage stattgegeben und es gar nicht berück sichtigt, dass der Beklagte den Beweis antreten wollte, dass sich der Geschäftsmann tatsächlich in misslicher Vermögenslage befinde. Eine Mitteilung, sagt das Reichsgericht, welche jemand einem anderen über einen dritten unberufen, ohne ein berechtigtes Interesse wahrzunehmen, lediglich in der Absicht, den dritten zu schädigen, macht, kann als dolose und gegen die guten Sitten verstossende Handlungsweise erscheinen, auch wenn sie nicht tatsächlich auf Unwahrheit beruht. Vor allem aber kann der Wahrheits beweis die widerrechtliche Handlungsweise dann nicht beseitigen, wenn sich die Mitteilung nicht auf Tatsachen beschränkt, sondern eine Ver dächtigung und Kreditantastung enthält. Dass der Beklagte nur die Absicht gehabt habe, die Bank vor Schaden zu bewahren, ist nicht er wiesen, denn wenn die Verhältnisse des Klägers auch nicht gerade gute waren, so ist er doch seinen Verpflichtungen der Bank gegenüber stets prompt nachgekommen und es war nicht ohne weiteres anzunehmen, dass darin eine Aenderung eintreten werde. Des Beklagten Absicht war vielmehr nur darauf gerichtet, die Kreditwürdigkeit des Klägers zu verdächtigen. — Zahlung in Wechseln. Es ist im Verkehr nach einem Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin vom 11. Mai 1904 üblich, dass, wenn Wechsel zur Zahlung gegeben werden, in der Quittung ausdrücklich unter der Summe „in Wechseln“ gewöhnlich noch mit dem Zusatz „unter üblichem Vorbe halt“ oder „unter Vorbehalt des Einganges“ hinzugefügt wird. Erfolgt die Zahlung in bar, so is es üblich nur zu quittieren „Betrag er halten“ oder „dankend quittiert“, ohne die Be zeichnung bar zu erwähnen. Erfolgt jedoch die Zahlung in Wechseln und in bar, so ist es üblich, dies auch zum Ausdruck zu bringen durch den Vermerk „Betrag in bar und Wechseln (unter Angabe der betreffenden Summen) unter üblichem Voibehalt erhalten.“ — Während der Sonntagsruhe dür fen Läden auch zur Besichtigung der Waren nicht geöffnet werden. Ein Ge schäftsmann in Oberglogau hatte Sonntags in der Zeit von 4—8 Uhr, also in der Zeit, wo nach den §§ 105b bis 105h der Gewerbe ordnung Angestellte im Handelsgewerbe nicht beschäftigt werden dürfen, seinen Laden offen gehalten, so dass die Passanten eintreten und die Waren besichtigen konnten. Nach § 4 a der Gewerbe-Ordnung soll aber in der Zeit, wo Angestellte nicht beschäftigt werden dürfen, auch in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbe betrieb nicht stattfinden. Der betreffende wurde deshalb angeklagt, behauptete aber, dass ein „Gewerbebetrieb“ nicht stattgefunden habe. Es sei kein Verkehr mit dem Publikum ge pflogen worden, er habe die Waren nur über wacht. Das Schöffengericht und Landgericht würde. Die Kultur der Formbäume würde in Deutschland meist als Liebhaberei, d. h. sport mässig und dilettantenhaft betrieben, häufig wür den Sorten und Grundstücke dazu verwendet, welche einen lohnenden Ertrag von vornherein ausschlössen. Notwendig sei es, den Obstbau land wirtschaftlich im grossen zu betreiben, bei den Kernobstbäumen Abstände von 10—12 m, mit Zwischenpflanzungen von Steinobst zu schaffen, und bei grösseren Anlagen weite Reihenabstände von 15—20 Meter einzuhalten. Bei günstigen Bodenverhältnissen und entsprechender Düngung würden sich die Kernobstsorten später leicht zu Riesenbäumen entwickeln, und hohe Erträge bringen. Ausserdem könnte bei so weiten Ab ständen zwischen den Bäumen jahrzehntelang mit gutem Erfolg der Futterbau berücksichtigt werden, wie das im südlichen Württemberg und der Bodenseegegend seit langer Zeit durch geführt würde. Ganz besonders empfehlenswert sei hierbei die Anpflanzung von Wirtschafts- und Mostobstsorten, Zwetschen und Sauerkirschen; weniger dagegen feineres Tafelobst, da bei diesem der Futteranbau meist den Bäumen zu viel Nahrung entziehe, überhaupt feinere Sorten höhere Ansprüche an Pflege, Düngung etc. stellen. Rebholz stellte über die Vorteile des Feldobstbaues Vergleiche an und bemerkte, dass nach der Statistik der Gemeinde Lich in Hessen ein Obstbaum nach Abzug aller Un kosten jährlich 7 Mk. brächte. Die hohe Obst einfuhr, welche durch das Anwachsen des Obst verbrauches hervorgerufen sei, ebenso die grosse gesundheitliche Bedeutung des Obstes als Nahrungsmittel, machten es von volkswirtschaft lichem Standpunkte aus notwendig, dass sich die Landwirtschaft noch mehr der Obstproduktion annehme. Auch der Wenigerbemittelte könnte ein grosser Konsument sein, wenn er das Obst billiger bekäme, deshalb müsste die Parole für die Zukunft sein: „Viel Obst und billiges Obst“ sprachen ihn denn auch frei, weil der „Gewerbe betrieb“ einen unmittelbaren Verkehr mit dem Publikum voraussetze, dieser läge aber nicht vor. Das Oberlandesgericht Breslau war an derer Meinung und verurteilte zu 3 Mk. Geld strafe, da unter den „Gewerbebetrieb“ auch die den Verkauf vorbereitenden Handlungen, also jeder Verkehr zwischen Publikum und Geschäfts inhaber falle. Ein solcher Verkehr liege aber schon im Auslegen für das Publikum und in der Angabe des Preises für die Waren an Kauflustige. Vereine und Versammlungen. — Die Vereinigung der Gärtner in England. Am 1. Juni fand in London, wie wir schon in einer früheren Nummer des „Handelsgärtner“ angekündigt haben, eine grosse öffentliche Gärtnerversammlung statt, behufs Gründung einer englischen Gärtnerver einigung. Die Zahl der Anwesenden betrug ungefähr 300, die aus allen Gegenden Englands erschienen waren. Verschiedene in englischen Gärtnerkreisen angesehene und hochstehende Persönlichkeiten nahmen an der Versammlung teil, darunter F. Sander, St. Albans. W. Watson Direktor der könlgl. botanischen Gärten in Kew, Dr. Masters, K. Drost etc. Die Vereinigung hat zum Ziel eine Besserung der Misstände, die sich im gesamten Beruf geltend machen, herbeizuführen. Es sollen für Angestellte bessere dem vorausgehenden Bil dungsgang mehr entsprechende Lohnverhältnisse angestrebt werden. Die Versammlung verkennt aber auch nicht, dass es für die Arbeitgeber heute schwer fällt, tüchtige und geschulte Arbeitskräfte zu erhalten, aus welchem Grunde die Vereinigung auch dahin wirken will, dass zuverlässige und im Beruf tüchtige Männer herangebildet werden. Nur diesen Leuten und solchen die versuchen ihre „Gewissenhaftig keit zu stärken und den Sinn für Pflichtgefühl zu wecken“ will man im Verbände Aufnahme gewähren. (Wir möchten nur wünschen, dass diese schönen Grundsätze sich auch unsere deutschen Arbeitnehmerverbände zu den ihrigen machen würden, die Red.). Die Versammlung hebt ausdrücklich hervor, dass sie es zu einem Prinzip machen will, auf niemanden irgend welchen Zwang auszuüben, dass jeder seine Rechte nur auf solche Weise vertritt, dass niemandem daraus ein Nachteil entsteht. Der natürliche Entwicklungsgang soll in jeder Weise gefördert, aber zu Gewaltmassregeln soll nicht gegriffen werden. Die Versammlung nahm einen ruhigen Verlauf, da man für die einzelnen Punkte einstimmig eintrat. — Der Bezirksobstbauverein zu Auerbach i. V. hielt kürzlich seine dies jährige Hauptversammlung ab, in welcher u. a. beschlossen wurde, auch im nächsten Jahre Obstbäume für Konfirmanden und Schulen zu beschaffen, sowie im Herbst dieses Jahres in Lengenfeld eine Obstausstellung zu veranstalten. Die Mitgliederzahl beträgt gegenwärtig 208. Ferner wurden zahlreiche Bezüge von Obst bäumen, Düngemittel etc. auf genossenschaft lichem Wege gemacht und dadurch eine be deutende Preisermässigung erzielt. Ueber den Stand des Musterobstgartens in Rebesgrün konnte günstiges berichtet werden. — Der Verein der Gemüsegärtner zu Lübeck hat kürzlich beschlossen, eine Gärtnergenossenschaft zu begründen, die äusser der Verwertung aller gärtnerischen Erzeugnisse zu schaffen. Die ländliche Jugend müsste zeitig schon von der Schule an Belehrung und Unter weisung im Obstbau erhalten; er empfiehlt deshalb die Anlage von Schulgärten. Ebenso in den ländlichen Fortbildungsschulen und land wirtschaftlichen Winterschulen müsse der Obst bau praktisch und theoretisch gelehrt werden. Die Obstbau- und Obstverwertungskurse würden gleichfalls zur Hebung des Feldobstbaues bei tragen. Der Vortragende empfahl noch die Benutzung der Vermittlungsstelle für Obstver- kaui in München, da dort stets grosse Nach frage nach Tafel- und Kelterobst vorhanden sei. An den Vortrag, welcher mit grossem Beifall von den Anwesenden aufgenommen wurde, schloss sich eine Erörterung, in welcher Ministerialrat v. Brettreich-München auf die ausserordentlichen Fortschritte in Amerika hin wies, Graf Sprete-Weilbach äusserte sich da hin, dass leider in vielen Gegenden dem Obst bau wenig Schutz zu Teil würde, weil viele glaubten, das Obst sei vogelfrei. Schon die Kinder in der Schule müssten darauf hingewiesen werden, dass das Obst dem Besitzer gehöre, und das Abpflücken Diebstahl sei. Freiherr v. Cetto- Reichertshofen befürwortete eine systematische Organisation für den Obstbau in Bayern, da nur dann eine intensivere Hebung durchführbar sei. — Ueber Arbeitergärten vom Roten Kreuz, welche der vaterländische Frauenverein in Charlottenburg gegründet, berichtete kürz lich der „Berliner Lokal-Anzeiger.“ Im Früh jahr 1901 wurden zunächst 10 000 qm in 100 Parzellen eingeteilt und im Herbst verlost. Die Nachfrage nach solchen Gärten war so be deutend, dass bereits 1902 ein weiterer grösserer Komplex hinzugenommen werden konnte. Als Pachtzins sind jede Woche 20 Pfg. zu zahlen, ausserdem erhielt der Inhaber eines solchen Gartens bei der Uebernahme einen Betrag von die baldige Errichtung einer Konserven- und Präservenfabrik zum Zweck hat. Man will sich dadurch gegen den Preisdruck von Seiten der Grossbetriebe wehren, und die zahlreichen Gemüsegärtner-Familien in der Umgebung von Lübeck glauben, durch diese Selbsthilfe eine wesentliche Verbesserung ihrer Lage zu er reichen. — Wir wollen wünschen, dass diese Gründung auf einer soliden Grundlage erfolgt, und sind auch gleichfalls der Ansicht, dass dies der einzige Weg ist, um allmählich die höchste Verwertung der eigenen Produktion zu erzielen. — Die Gründung eines Verschöner- ungs- und Gartenbauvereins fand in München-Gladbach dieser Tage dadurch statt, dass auf Anregung des städtischen Gartenin spektors Hartrath die drei daselbst bestehen den Vereine, d. h. der Verschönerungs-, der Gartenbau- und der Rosen-Liebhaber-Verein zu einem gemeinsamen Verbände sich vereinigten. Durch diese Verschmelzung versprach man sich guten Erfolg und strebt eine rege Förderung aller Interessen des deutschen Gartenbaues an. — Der Verband ehemaliger Bautze ner Gartenbauschüler hielt während der Pfingstfeiertage unter zahlreicher Beteiligung seine diesjährige Generalversammlung ab. Zur Einführung der Obergärtnerprüfung wurde einstimmig beschlossen, den Verwaltungsrat der Obst- und Gartenbauschule zu veranlassen, ein Gesuch beim Landeskulturrat für das König reich Sachsen zu befürworten. Für die Er weiterung der Verbandsbibliothek, ebenso für von den jeweiligen Schülern der Anstalt anzufertigende fachwissenschaftliche Ar beiten sollen alljährlich bestimmte Summen aus geworfen werden. Der hieran sich anschliessende geschäftliche Teil ergab die weitere günstige Entwickelung der Vereinigung. — Der Nassauische Landes-Obst- und Gartenbauverein trat am 4. Juni zur diesjährigen Vorstandssitzung in Bad Ems zu sammen. Es hatten sich gegen 50 Delegierte der Zweigvereine eingefunden; ausserdem nah men Regierungsrat von Lucke-Wiesbaden und Landrat Duderstadt-Diez daran teil. Die Leitung lag in den Händen des Professors Wortmann, Direktors der königl. Lehranstalt zu Geisenheim. Ferner hatte der Landesobstbau lehrer Winkel mann-Geisenheim einen Bericht über die Tätigkeit der Zweigvereine, deren die Vereinigung gegenwärtig 58 zählt, zusammen gestellt. Es liess sich daraus ersehen, in welcher rührigen Weise viele Vereine zur Hebung des Obstbaues unerlässlich bemüht sind. Eine Beteiligung an der Düsseldorfer Ausstellung wurde nur vom 8. bis 16. Oktober, nicht zu den Sonderausstellungen, beschlossen, zumal in diesen Tagen auch der Kongress des deutschen Pomologenvereins stattfinden wird. Dem Vorstand bleibt es überlassen, die Art der Beschickung näher festzustellen; sämtliche Ausstellungsfrüchte sollen nach Geisenheim ge langen, dort ausgesucht und sachgemäss ver packt, dann aber gemeinsam nach Düsseldorf gesandt werden. Der Zentralstelle für Obst verwertung in Frankfurt (Main) sind 50 Mk. bewilligt, ebenso wurde der Antrag des Obst bauwanderlehrers Ho top, man möchte dem Obstversand auf den Eisenbahnen mehr Sorg falt zuwenden, unterstützt. Obergärtner Junge- Geisenheim referierte über die Einführung von Wiederholungskursen für Baumwärter, und ein diesbezüglicher Antrag fand gleichfalls die Zu Mk, 6 zur Beschaffung von Bäumen, Dünge mitteln, Sämereien etc. Auch das Material zum Aufbauen von Lauben dazu wird unentgeltlich geliefert, und dabei Anleitung bei der Er richtung gegeben. Inzwischen sind weitere zwei grosse Komplexe für derartige Arbeiter gärten in Westend und an der Kaiserin-Augusta- Allee eröffnet. Jede Anlage schliesst in der Mitte für die Jugend einen grossen Spielplatz ein, und alljährlich finden im Herbst Erntefeste und andere Vergnügungen für jung und alt statt. Die erzielten Erfolge haben den Frauenverein veranlasst, eine bedeutendere Erweiterung dieser Gärten vorzubereiten, und die hohe Protektorin, unsere Kaiserin, konnte sich bei einem kürz lichen Besuch überzeugen, auf welchen frucht baren Boden diese Bestrebungen des vater ländischen Frauenvereins gefallen sind. — Eine Streitfrage in Oesterreich. In Wien hatte das IV. Bezirksamt ein Gesuch um Ausfertigung eines Gewerbescheines zum Betrieb der „Gartenarchitekten“ mit dem Be merken zurückgewiesen, dass dieses Gewerbe nicht existiert. Der betreffende Landschafts gärtner legte hiergegen Berufung bei der Statt halterei, die wieder ein Gutachten der Wiener Handels und Gewerbekammer einforderte, welches sich zustimmend folgendermassen äusserte: In Wien existieren bereits mehrere Gartenbau- und Gartenarchitekten, deren Be schäftigung auch von der zum Gegenstände einvernommenen Genossenschaft der Ziergärtner als das „Entwerfen von Plänen zu Garten- und Parkanlagen“ charakterisiert wird. Nach An schauung der genannten Genossenschaft ist ein solcher Gartenarchitekt für den Fall, als er gleichzeitig das Gärtnergewerbe angemeldet hat, auch berechtigt, die entworfenen Anlagen selbst auszuführen, beziehungsweise Parks und Gärten anzupflanzen, welche Berechtigung ihm jedoch, wenn er nicht gleichzeitig Gärtner ist, abge- stimmung der Anwesenden. Es folgten nun- noch zwei Vorträge ven Dr. Krömer, Geisen heim über: „Bakteriologische Grundlage bei der Herstellung der Gemüse- und Obst-Kon serven“, sowie von Dr. Lüstner, Geisenheim über: „Gesundheitspflege im Obstgarten“. Zum Schluss wurde noch auf Anregung von Ober gärtner Junge die Aufnahme eines Gartenbau kalenders in die Vereinsschrift beschlossen. Ausstellungen. — Die Frühkirschen-, Erdbeeren-, sowie Treibobst-Ausstellungen in Düs seldorf finden vom 18. bis 21. Juni statt. Der Leiter Frhr. A. von Solemacher, Burg Namedy hat ein besonderes Programm für diese Sonder-Ausstellung verschickt, woraus wir entnehmen, dass für Preisbewerber bei den Sortimenten von Kirschen 1 Ko., bei den Erd beeren 1/2 Ko. eingefordert werden. Bei ver sandfertigen, in Schachteln oder Körben ver packten Kirschen und Erdbeeren können auch grössere Mengen ausgestellt werden, und es sind für diese Konkurrenz hohe Preise, d. h. für Kirschen Mk. 150, für Erdbeeren Mk. 100 aus gesetzt. Die einfachen Transportkosten werden von der Ausstellungsleitung vergütet, ebenso stehen Teller und Körbchen den Interessenten zur Verfügung. — Der Verband der Obst- und Gartenbauvereine des Kreises Schönau (Schlesien) beschloss bei seiner Versammlung am 30. Mai, am 9. und 10. Oktober d. J. in Kauffungen eine Gartenbau-Ausstellung ab zuhalten und ernannte zur Vorbereitung ein Komitee. Mit dieser Ausstellung will man in folge der günstigen Ernteaussichten gleichzeitig einen Obstmarkt verbinden, und ein Ausstel lungs-Programm, sowie eine Geschäftsordnung für den Obstmarkt ausarbeiten. Dem Ausschuss steht von selten des Verbandes ein Betrag von Mk. 500 zur Verfügung. — Ueber die Frühjahrsausstellung in Paris der „Societe nationale d’horticulture de France“ schreibt die „Revue horticole“, dass man von Jahr zu Jahr immer mehr eine grössere Ausdehnung der Kulturen in blühenden Pflanzen beobachten kann, während die An zucht in Blattpflanzen allmählich zurücktritt. Blühende Pflanzen hatten daher auch auf der in den Häusern des Cours-la- Reine abgehaltenen Ausstellung die Oberhand. Gute Neuheiten waren dieses Mal in weniger grosser Zahl wie bei früheren Gelegenheiten vertreten. Die herr liche Hydrangea hortensis rosea hatte in rein blauer Farbe A. Truffaut, Versailles, ausge stellt, ebenso eine Gruppe eines neuen orange farbenen Haemanthus vom Congo stammend mit prachtvoll leuchtenden Blumen. Durch schöne Rhododendron und Azaleen in wunderbaren Far ben waren die beiden Firmen Moser, Versailles und Croux et f ils vertreten. Die neue Rose Mme. Norbert Levavasseur hatten Boucher und Le- vavasseur in schönen Gruppen ausgestellt. Prachtvolle grossblumige Zonal - Pelargonien waren von einer Reihe von Züchtern eingesandt worden. Die Orchideen nahmen auch dieses Mal einen grossen Raum ein. Getriebenes Obst und Frühgemüse hatte in grösseren Mengen die bekannte Firma Vilmorin Andrieux, Paris ausgestellt. Da ein eingehender Bericht bis jetzt fehlt, werden wir auf nähere Einzel heiten , die neue Sorten betreffen, in einer späteren Nummer zurückkommen. sprechen werden muss. Nach Ansicht der Kammer ist die Herstellung von gartenkünst lerischen Entwürfen für Parks, Schmuckgärten und sonstige Gartenanlagen, die Vornahme von hiezu notwendigen Vermessungen, die Aus führung von Gartenanlagen, Konstruktion von Gewächshäusern und deren Erwärmungsvor richtungen, Bewässerungs- und Entwässerungs anlagen, Bildung von künstlichen Grotten, Felsen, Wasserfällen etc. mit der Bezeichnung „Gartenarchitekt“ richtig umschrieben. Sohin wäre gegen die Ausstellung eines Gewerbe scheines für das Gewerbe eines Garten - architekten nach Anschauung der Kammer keine Einwendung zu erheben. — Wir hätten hierbei zu bemerken, dass es wohl viel rich tiger wäre, unsere lieben Wiener Kollegen benutzten bei der Anmeldung das einfache deutsche Wort „Landschaftsgärtnerei“, das sagt noch viel besser und klarer das, was sie be treiben wollen. Ihre Empfehlungs- und Visiten karten können sie dann immerhin mit dem vor nehmer klingenden Titel „Gartenarchitekt“ aus- staffieren, aber für das anzumeldende Gewerbe genügt vollkommen „Landschaftsgärtnerei“. — Tulipa Tubergeniana ist eine Ein führung der Firma C. G. Tubergen, Haarlem, und stammt aus der Bokhara. Die Zwiebel charakterisiert sich durch die dieser Tulpenart eigentümliche Behaarung der inneren Seite der äusseren Zwiebelschuppen. Die Blumen sind von ausgezeichneter Form und gleichen im Auf blühen einer fein geformten Tasse. Im knos penartigen Zustand nimmt die Blume eine eigen artige Form an, indem die äusseren Blüten blätter an den Spitzen etwas zurückgeschlagen sind. Die Farbe ist ein intensives orange hochrot mit einem dunkeln Flecken an der Basis der Segmente. Verschiedene Exemplare waren nach „Gard. Chronicle“ auf einer der letzten Drill Hall-Ausstellungen in London ausgestellt.
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