Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2 erhebliche Schwierigkeiten, namentlich, wenn die Hauptsaison des Gärtners eingetreten ist und mehr Hände denn je gebraucht werden. Die Beschränkung der Kinderarbeit auf drei Stunden, in den Schulferien auf vier Stunden, bietet ein Hindernis für den Betrieb und macht die Bedeutung der Kinderarbeit problematisch. In der Landwirtschaft werden Kinder ohne un heilvollen Einfluss auf ihre Gesundheit 6 Stunden und mehr beschäftigt, in den Schulferien helfen sie ganze Tage draussen auf den Feldern und fühlen sich wohl dabei, so dass sie kaum zu halten sind, bis der Marsch wieder hinausgeht Sicherlich hat das Gesetz dort sein Gutes, wo es sich um Arbeiten in Werkstätten, um die Hausindustrie, mit der fast regelmässig eine gesundheitswidrige Ausnutzung der Kräfte aller Familienglieder verbunden ist, handelt, keines wegs aber, wenn Beschäftigung auf freier Arbeitsstelle in Landwirtschaft und Gartenbau in Frage kommt. Wir können also nur denjenigen Gärtnern, welche nicht einen ausgesprochen gewerblichen Betrieb haben, raten, gegen die Unterstellung unter das Gesetz zu protestieren und Beschwerde zu erheben. Dankbar würden wir sein, wenn uns Fälle, wo das Gesetz unrechtmässig zur Anwendung gebracht wird, mitgeteilt würden. Wir werden dann gern den Betreffenden mit weiterem Rat zur Seite stehen! Die neue Mass= und Gewichtsordnung. Den Bundesregierungen ist vom Reichs kanzler (Reichsamt des Innern), der Entwurf einer neuen Mass-und Gewichtsordnung unterbreitet worden, welches die frühere Mass- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868. nebst den Gesetzen vom 11. Juni 1884 und vom 26. April 1893, sowie auch die betref fenden Einführungsgesetze für Bayern und Elsass-Lothringen äusser Kraft setzen soll. Wir wollen an dieser Stelle nur die Be stimmungen hervorheben, welche als einschnei dende Aenderungen in der Behandlung der Masse und Gewichte anzusehen sind. Es wird mit dem ganzen bisherigen System gebrochen. Bisher hat man meist die Ange legenheit so gehandhabt, dass die Längen-, Körper- und Hohlmasse von Zeit zu Zeit ein mal unvermutet revidiert wurden, und wo Masse angetroffen wurden, die als vorschriftswidrig anzusehen waren, da wurde der Inhaber nach § 369, No. 2 des Strafgesetzbuches bestraft und die Massgeräte wurden konfisziert. Man glaubte dadurch das Publikum zur Inanspruch nahme der Eichämter und Kontrollierung der Masse erziehen zu können. Das erwies sich aber als ein Irrtum und die Motive zu dem neuen Entwurf sagen selbst, dass die Folge des Systems vielmehr gewesen sei, dass jährlich durchschnittlich etwa jeder dritte revidierte Gewerbetreibende bestraft werden musste, in einzelnen Provinzen wenigstens jeder vierte. Die Eichämter sind zum Teil soweit von dem Wohnsitz der Gewerbetreibenden entfernt, dass es mit erheblichen Schwierigkeiten für die selben verbunden ist, diese amtlichen Stellen aufzusuchen. Infolgedessen will die neue Mass- und Ge wichtsordnung, die nunmehr auch für das Königreich Bayern gelten soll, so dass eine einheitliche Behandlung der Angelegenheit ge sichert ist, das System der periodischen Nacheichung im Wege der Reichsgesetz gebung allgemein zur Durchführung bringen. Diese zwangsweise periodische Nacheichung bestand bisher schon in Bayern und den Reichs landen. Es werden in den einzelnen Gemeinden periodisch dort von den Eichmeistern Termine abgehalten, zu denen die Messgeräte zum Zwecke der Prüfung und, soweit möglich, der Berichti gung gegen eine entsprechende Gebühr, ge bracht werden. Im Königreich Sachsen hat man eine dreijährige periodische Nacheichung. Die Fristen für die Nacheichung sollen nach dem Gesetzentwurf künftig folgende sein: Für Gewichte und Wagen .... 1 Jahr » Flüssigkeitsmasse 1 » „ Längenmasse und Hohlmasse . . 2 » » Grosse Wagen 3 » » Fässer 3 » Die Frist zur Nacheichung beginnt mit dem Ablaufe desjenigen Kalenderjahres, in welchem die letzte Eichung vorgenommen worden ist. Diese Eichungen sind amtliche Handlungen und nicht mehr in das Belieben des einzelnen ge stellt. Wird aber dann bei der Nacheichung ein nicht vorschriftsmässiges Mass oder Gewicht gefunden, so ist Abhilfe zu treffen, es fällt aber die jetzt immer erfolgte Bestrafung weg. Die Eichämter, welche bislang Gemeinde anstalten waren, sind künftig, wenn der Ent wurf Gesetz wird, überall Staatsbehörden, ihr Personal Staatsbeamte. Man hofft da durch, vielfach zu Tage getretene Uebelstände zu beseitigen. Ausnahmsweise wird einzelnen Gemeinden die Beibehaltung ihrer Eichämter gestattet werden, wobei es sich in der Regel aber nur um eine Erleichterung der Fasseichung in solchen Fällen handeln soll, in denen das nächste staatliche Eichamt so weit entfernt ist, dass die Kosten der Eichung durch den Hin- und Rücktransport eine unzulässige und drückende Höhe erreichen würden. Das wäre das Wissens werteste über das zur Anwendung kommende neue Verfahren. Bei Längenmassen ist das Dezimeter ein geschaltet worden, eine Massgrösse, die für Werkstatt und Wissenschaft von Bedeutung ist. Auch sind jetzt gemäss der Anführung des Zentimeter und des Millimeter unter den Länge massen das Quadratzentimeter und Qua dratmillimeter, sowie das Kubikzenti meter und Kubikmillimeter unter den Flächen- und Körpermassen besonders genannt. Unter den Flächenmassen hat noch das Qua dratkilometer als Einheit zur Bestimmung grösserer Flächen Aufnahme gefunden. Bei der Gewichtsmessung ist der jetzt schon viel verwandte Doppelzentner als „Neu zentner“ anerkannt worden. Unter den Körpermassen ist das halbe Kubikmeter mit seinen ganzen Vielfachen neu eingeführt. Tatsächlich sind Masse dieser Art schon in der Eichordnung vom 27. Dezember 1884 vorgesehen. Die bisher zugelassenen Masse zu 1/4Hekto- toliter und 1/4 Liter sind nicht wieder aufgenommen worden. Masse zu ^Hekto liter kommen nach den gemachten Erfahrungen schon jetzt im Verkehr kaum noch vor. Die Viertelliter finden allerdings als Flüssigkeits masse noch ziemlich weitgehende Anwendung. Es wird deshalb auch eine Uebergangszeit fest gesetzt werden. Wein, Obstwein und Bier dürfen bei fass weisem Verkauf dem Käufer nur in solchen Fässern überliefert werden, welche auf ihren Raumgehalt geeicht sind. Eine Ausnahme findet bezüglich desjenigen ausländischen Weines, Obstweines und Bieres statt, dessen Weiter verkauf in Originalgebinden erfolgt. Wir glauben, dass sich gegen den Entwurf kaum eine grosse Opposition wird finden. Sollte der Entwurf Gesetz werden, so behalten wir uns einen Kommentar der gesetzlichen Vor schriften vor. Rundschau. Handel und Verkehr. — Zur Ausfuhr nach Brasilien. Nach Art. 27 des Dekrets vom 21. November 1903. die Konsularfakturen betreffend, muss die Be nennung der Waren in den Fakturen in Ueber einstimmung mit dem amtlichen statistischen Warenverzeichnis erfolgen. Dieses Verzeichnis wird jetzt im Diario official 58 vom 11. März 1904 veröffentlicht. Uns interessieren dabei folgende Positionen: Lfd. No. 34. Fructas, verdes, seccas, em con- serva ar de qualquer modo pre- paradas (Früchte, frische, getrock nete, konserviert oder auf andere Weise zubereitet): kg 50% v. Wert. No. 90 und 91 im Zolltarif. Lfd. No. 42. Arbustos, arvores e plantas vivas (Sträucher, Bäume und lebende Pflanzen): kg frei. No. 103 im Zolltarif. Lfd. No. 43. Alhos, cebollas, cogumellos, cravo da India lauro e pimenta de qual quer qualidado (Knoblauch, Zwie beln, Schwämme, essbare, Gewürz nelken, Lorbeerblätter und Pfeffer aller Art): kg 50% vom Wert. No. 104, 107, 109, 111, 112, 116, 118 und 120 im Zolltarif. Lfd. No. 44. Bagas, gräos, favas, fructos, se- mentes, cascas, lenhos, folhas, flöres, horvas, juncos, talos, raizes e bolbos, proprios. (Beeren, Körner. Bohnen, Früchte, Karden, Säme reien, Rinden, Hölzer, Blätter, Blüten, Kräuter, Moos, Binsen, Stengel, Wurzeln und Knollen): para horta, jardim, prado e em geral para agricultura (für den Küchen garten, den Garten, die Wiese und den Feldbau), kg frei. No. 105, 108, 114, 119 im Zolltarif. lupulo, lirio, orsella e papoula branca, negra, ou rubra (Hopfen, Lilien, Orseille und Klatschrosen, weisse, rote und schwarze), kg 15% vom Wert. No. 105, 108, 114, 119 im Zolltarif. — Ueber unsere gärtnerischen Handelsverbindungen mit Finnland liegt ein offizieller Bericht für das Jahr 1902 vor. Wir erfahren daraus, dass unsere Beziehungen zu Finnland im Gartenbauhandel recht reger Natur gewesen sind. So wurden 170 001 kg ebende Pflanzen, besonders Knollen und Baum schulartikel im Werte von 153 881 finnische Mark aus Deutschland bezogen. In Blumen und Blumensamen betrug die Menge 66 925 kg, der Wert 100 703 Mark. Bei anderen Sämereien belief sich die Einfuhr aus Deutschland auf kg, für 996072 Mk. und an Früchten und Beeren aller Art, frisch, getrocknet, eingelegt, 2165783 kg im Werte von 2 068 366 Mk. Auch der Gemüsekonservenhandel war beträcht lich. Er betrug 24 424 kg zu 61060 Mk. Weniger wurde in konservierten Früchten um gesetzt. Leider ist dieser Umsatz 1903 etwas zurückgegangen. — Unsere Handelsbeziehungen zu Rumänien sind nach dem offiziellen Bericht für das Handelsjahr 1902, das erst im April dieses Jahres publiziert worden ist, ganz er freulich, namentlich im Samenhandel gewesen, während Rumänien mit uns in Früchten Export geschäfte zu verzeichnen hatte. Die gegen seitigen Ein- und Ausfuhrbeziehungen gestalten sich für Rumänien in folgender Weise: Einf. a. Deutschl. Ausf. n. Dtschl. Frische Früchte all. Art: 62 kg 69 059 kg Haselnüsse: 245 » — „ Getrocknete u. sonst zu ¬ bereitete Früchte: 16 642 „ 2944 831 „ Frisches Gemüse: 8 „ 140 „ Getrocknetes Gemüse: 12 370 „ 19 640 » Bäume Sträucher, Blu men, Blumenzwiebeln: 29 020 „ — Garten- Wald- usw. Sämereien: 85 671 „ 18 152 „ Daraus geht hervor, dass das Vertrauen zum rumänischen Handel wieder gestiegen ist, denn die Exportziffern sind für Deutschland höher geworden und haben sich, soweit man es übersehen kann, auch 1903 auf dieser Höhe gehalten. Wir haben in unseren verschiedenen Artikeln über Rumänien im „Handelsgärtner“ immer dafür Propaganda gemacht, dass der gärtnerische Handel wieder mehr Vertrauen schöpfen und namentlich der Samenhandel sich dahin wieder flotter gestalten möge. Das scheint denn auch beherzigt worden zu sein. — Zum Handel mit frischem Obst in Berlin erlässt der Polizeipräsident unter Hinweis auf die Verordnung vom 27. Mai 1892 die Warnung, dass nichtflüssige Nahrungs- und Genussmittel nur nach Gewicht, Stück- oder Bundzahl, keinenfalls aber nach dem Hohlmass, das heisst in kleinen Holzgefässen oder soge nannten Tinen, verkauft werden dürfen. Vor allem macht er darauf aufmerksam, dass Obst nur nach Stückzahl oder Gewicht abgesetzt werden darf. Die Aufsichtsbeamten sind darauf hingewiesen, dieser Verordnung ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Rechtspflege. — Bei Lieferung von sandfreien Fabrikkartoffeln ist nach einem Gutachten der Handelskammer zu Bromberg trotz Haufens der Kartoffeln durch den Lieferanten der Em pfänger noch berechtigt, folgendes in Abzug zu bringen: Erdrückstände, welche im Kartoffel- kästen, bez. Waggon vorgefunden werden, des gleichen solche, welche dadurch entstehen, dass der Empfänger beim Abladen der Kartoffeln selbst nochmals häufen lässt. Dagegen ist es nicht handelsbräucblich, dass der Empfänger ausserdem noch einen gewissen Prozentsatz für diejenigen Erdrückstände in Abzug bringt, welche den Kartoffeln auch dann etwa noch anhaften. Eine Schätzung der Höhe des abzuziehenden Prozentsatzes ist nicht üblich. — Kreditschädigung durch anonyme Briefe. Der Inhaber eines Geschäfts hatte 699 069 kg im Werte von 1062 871 Mk. An einen Bankkredit in der Weise erhalten, dass Gemüsen, incl. Zwiebeln, lieferten wir 1 199935 ihm die Bank Wechsel bis zu bestimmter geführten C a 1 a d i e n fiel durch die ausser gewöhnliche Grösse der Blätter die Sorte Rose Laing von intensivrosa Farbe und hellerem Rand auf. Andere hervorragende Sorten sind May Archer, silbergrau mit roten Rippen, Mrs. Charlotte Hoffmann mit durchscheinenden Blättern von zart hellrosa Farbe und schmalem grünen Rand, Richard Hoffmann, der vorigen ähnlich, aber dunkler, Golden Queen, gelb, grün be schattet, Oriflamme, Sir H. Jrving. Von an deren Ausstellern sind erwähnenswert Edith Luther, Gaston Chandon, weiss, Mrs. Jocey, Mme. Imbert Koechlin und Silver Queen. Unter den Croton ist die neue Mrs. Luther eine hochrotgefärbte Varietät mit schmalen Blättern hervorzuheben, die eine hervorragende Tafel pflanze darstellt. Schöne und wertvolle Farnarten hatten die beiden bekannten Farngärtnereien H. B. May und Hill & Sons, Edmonton ausgestellt. Als die auffallendsten sind zu bezeichnen Ne- phrolepis Piersoni, N. Westoni; die neue Varietät mit gekrausten Blättern N. ensifolia, N. Barteri, N. Mayi; Polypodium Mayi, eine sehr schöne Art. Von bunten Adiantum fiel A. Veitchi auf. Dann verschiedene Pteris, wie Pt. tricolor, Pt. Summersi, Pt. Childsi, die schöne kleine Pt. scaberula und Pt. Binoti. Von Adiantum sind zu nennen A. Moorei, A. excisum in Hänge körben und A. asarifolium. Noch nie zuvor konnte man auf einer Temple Show eine so reichhaltige Sammlung von Stauden und Alpenpflanzen sehen wie bei dieser Gelegenheit. Wir werden versuchen, von den vielen einige der besten und empfehlens wertesten Arten herauszugreifen. Unter der Sammlung von R. A. Upton, The Guilford Hardy Plant Nursery, interessierten am meisten Asperula nitida, Globularia cordifolia, Gentiana vema, Anthyllis montana und die niedrig blei bende Edraianthus serpyllifolius. Die Stauden gärtnerei von G. Reuthe, Keston, Kent zeich nete sich durch eine Reihe schöner Alpen pflanzen aus; darunter einige hervorragende Orchis wie 0. fusca und 0. hircina. Im weiteren Mertensia echioides, Dianthus alpinus, Primula sikkimensis mit hell schwefelgelben Blüten, Iris tenax. Nennenswert sind ausserdem Rho- dothamnus kamchaticus und Crinodendron Hookerianum. Von anderen Ausstellern sind die folgenden Staudensorten noch anzuführen: Haberlea rhodopensis, Aquilegia Stuarti, Ra- mondia pyrenaica, Lithospermum prostratum, L. canescens, Saxifraga odontophylla, Daphne rupestris, die ein Edelstein unter Alpenpflanzen genannt wird. Genista piiosa, Achillea argentea, Primula japonica, Saxifraga pyramidalis, In- carvillea Delavayi. Eine ganze Reihe von Lilienarten sind ausserdem erwähnenswert, L. Hansoni, L. giganteum, L. cholchicum, L. Brownii. Wie alle Jahre' besuchte auch dieses Mal der König und die Königin von England die Ausstellung, so dass auch der Besuch seitens der besseren Kreise der Gesellschaft trotz des schlechten Wetters, das gerade während der Ausstellungstage herrschte, ein sehr reger war. Vermischtes. — Ein Jahrhundert seit der Ein führung der Dahlie nach England war es am 20. Mai dieses Jahres, indem, wie wir in „Gard. Chronicle“ lesen, an jenem Tage die ersten Samen von Dahlien nach England gebracht wurden. Es wird zwar angenommen, dass, wie schon frühere Importe, auch dieses Mal die nur kurze Zeit kultivierten Pflanzen wieder verloren gingen, und die Dahlien von neuem vom Kontinent aus nach England kamen. Diese Annahme wird zwar von anderer Seite widerlegt, da in gewissen Gärten wie von Salisbury, Lee und Kennedy von Hammersmith immer Samen geerntet wurden. Im Jahre 1814 sollen dann aber besonders schöne Sorten auf dem Kontinent gesehen worden sein, von denen Knollen nach England gebracht wurden. Die ersten gefüllten Dahlien wurden nach diesem Bericht schon im Jahre 1805 in den Kensing ton Gardens gezüchtet. Auf dem Kontinent wurden schon früher gefüllte Dahlien gezogen und im Jahre 1808 besass der Direktor der Gärten in St. Cloud, Letseir drei gefüllte Sorten in verschiedenen Farben, purpur, rosa und lila. In Deutschland soll ein gewisser Otto die ersten gefüllten Sorten im Jahre 1809 erhalten haben. Auf einer Reise durch Europa, die von einem Komitee der „Cale- donian Horticultural Society“ im Jahre 1817 unternommen wurde und deren Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt wurden, hatte man die schönsten Dahlien in dem Garten von Smetz in Antwerpen gefunden. Der ange stellte Gärtner Donckelaar besass damals schon 20 gefüllte Dahliensorten, ausserdem 10 mit halbgefüllten Blumen. — Nach anderen Anga ben kamen die ersten Dahlien 1784 durch Vincent Cervantes von Mexiko nach Madrid an einen gewissen Cavani 11 es, der sie nach AndreasDahl, einem schwedischen Botaniker und Schüler Linnes, mit dem Namen Dahlia benannte. Erst später wurden die Pflanzen mit dem Namen Georgina belegt und zwar durch Wilidenow nach dessen Freund Georgi in St. Petersburg. Von Spanien aus sollen die Dahlien dann erst nach den ver schiedenen Ländern Europas eingeführt worden sein, 1787 nach England, 1802 nach Frankreich und durch Humboldt und Bonpland 1804 nach Deutschland. Ganz besondere Verdienste hat sich bekanntlich später ChristianDeegen in Köstritz um die Verbesserung und Verbrei tung der Dahlien in Deutschland erworben; er nahm im Jahre 1824 die Kultur derselben auf. In Verbindung mit einer in Jena ab gehaltenen Versammlung der Naturforscher und Aerzte im Jahre 1836 fand die erste deutsche Dahlienausstellung statt, auf welcher Christian Deegen mit über 200 verschie denen Sorten meist eigener Züchtung vertreten war und damals berechtigtes Aufsehen erregte. Zu den schönsten Sorten zählten „Grossfürstin Alexandra Paulowna“ und „Alexander von Humboldt“. Ebenfalls sehr verdient machte sich auch Johann Sieckmann durch Züch tung von hervorragend schönen neuen Sorten. Leider sind die schönen alten Köstritzer Dahlien sorten heute nur allzusehr in Vergessenheit ge raten, da man jetzt bei der Neuheitenzucht andere Richtungen verfolgt. Erst auf einer der letzten Versammlungen der „Deutschen Dahlien gesellschaft“ ist mit Recht auf die Köstritzer Sorten hingewiesen worden, die auch bei Kreu zungen mehr Berücksichtigung finden sollten. — Ueber Förderung des landwirt schaftlichen Obstbaues sprach auf der 40. Landesversammlung bayerischer Landwirte in Rothenburg a. T. der Konsulent für Obst- und Gartenbau, R e b h o 1 z - München. - Zunächst führte der Vortragende aus, dass auch in Bayern, namentlich in der Pfalz, dank der Unterstützung des Staates der Obstbau als lohnender Neben zweig der Landwirtschaft immer mehr zu An sehen komme. Dennoch bleibe er gegenüber den Nachbarstaaten Württemberg, Baden, Hessen etc. noch weit zurück. Der bisherige Betrieb in eingezäunten Grundstücken in der Nähe der Gehöfte genüge für den heutigen Bedarf nicht mehr, diese Obstgärten zeigen auch infolge ständiger Erneuerung der Bäume eine Erschöpfung, vielfach werden die Pflanzungen zu dicht, so dass die Fruchtbarkeit zu wünschen übrig lasse und infolge dieser Fehler dann eine Ausdehnung des Obstbaues nicht befürwortet H di ai d: g di ir V D ir st 0 si w ir W ei ol le m S: at bt be ni au dii de B; w au se st ol A AI K V< de 19 ge ur nc ha hi so hal zei dit es du (u: üb fe W sc de na Or be: de wt au be de „€ Es pfk wai wü De ml de wt au wi Ke Zv un vo Bo wü zu bri stä mi we uni gel sei Mo we die vie höl ste des das He ko: ein ver ges Nal licl die anr ein bill die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)