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wenn man die Gelegenheiten der Postbeförde rung auf der Eisenbahn im einzelnen für das Publikum bekannt geben wolle. — Expressgutsendungen in Berlin. Nach einer Mitteilung der Berliner Handels kammer werden die daselbst eintreffenden Ex press-Sendungen auf dem einfachsten und schnellsten Wege, d. h. durch die Paketfahrt- Gesellschaft Starke & Co. dem Adressaten direkt zugeführt, wenn der Empfänger der Bahn nicht vorher von der Selbstabholung Mitteilung macht. Auch der Absender kann im letzteren Falle „bahnhoflagernd" vermerken. Ausserdem wird noch darauf hingewiesen, dass das Abrollen in der Regel drei, spätestens 6 Stunden nach Eintreffen des Gutes vorgenommen werden soll. An Zuführungsgebühren werden für 10 Kilo 30 Pfg., bis zu 15 Kilo 40 Pfg. u. s. w. be rechnet; für Sendungen, welche schwerer als I 40 Kilo sind, tritt pro 10 Kilo eine Erhöhung | um 10 Pfg. ein. — Die chinesischen Medizinal- I pflanzen als Ausfuhrartikel. Ueber die I Bedeutung dieses Ausfuhrartikels schreiben die „Nachrichten für Handel und Industrie“, dass die Provinz Szechuan fast ausschliesslich bei der Ausfuhr in Höhe von nahezu 4 Millionen Mark in Betracht kommt. Nach einer Liste der chinesischen Seezollverwaltung sollen nahezu 615 Pflanzenarten hierbei in Frage kommen, ohne dass diese Aufstellung als erschöpfend betrachtet werden kann. Auch die botanische Nomenklatur dürfte vielfach revisionsbedürftig sein. Im Auslande scheint dieser Artikel noch zu wenig bekannt zu sein, sonst würde sicher eine bedeutende Erhöhung des Exports nach Europa durchgeführt werden. Da man nun annimmt, dass in der Drogenbranche eine ge nauere Kenntnis der chinesischen Medizinal pflanzen erwünscht sein dürfte, hat das Kaiser liche Konsulat in Itschang zur Probe eine Sammlung 78 verschiedener Arten anlegen und hierüber eine Liste anfertigen lassen, wobei eine wissenschaftliche Bezeichnung berück sichtigt, ebenso der ungefähre Marktpreis in Hankau vermerkt ist. Rechtspflege. — Zurücknahme einer Entlassung. Einem Angestellten gegenüber äusserte der Prin zipal : „Einen solchen unbrauchbaren Menschen wie Sie, kann ich nicht beschäftigen, machen Sie lieber, dass Sie fortkommen.“ Der Gehilfe packte seine Sachen und ging, mit dem Be merken, dass er sein Recht weiter suchen werde. Tags darauf schickte der Prinzipal in die Wohnung des Angestellten und liess ihm sagen, er solle nur wiederkommen, so ernsthaft sei die Sache nicht gemeint gewesen. Der Gehilfe weigerte sich jedoch zurückzukommen, da er vor den übrigen Angestellten blamiert worden sei. Das Gewerbegericht zu Charlotten burg entschied, dass der Gehilfe hätte zurück kehren und die Arbeit wieder aufnehmen müssen. Er würde darum keinen Schaden erlitten haben. Es käme § 254, Abs. 1 des Bürgerl. Gesetzb. in Frage, welcher lautet: „Hat bei der Ent stehung des Schadens ein Verschulden des Beschuldigten mitgewirkt, so hängt die Ver pflichtung zum Ersätze, sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist.“ Für die Aeusserungen des Prinzipals könne der Anstand, dass der Gehilfe ihm einen Schaden zugefügt habe, als hinreichende Entschuldigung dienen, und das verletzte Ehrgefühl des Angestellten habe durch die Entschuldigung des Prinzipals, dass er die Sache nicht ernst gemeint habe, Genugtuung erhalten. Der Gehilfe hätte also nicht eigen sinnig auf Erfüllung dieser Aeusserung beharren dürfen und ebenfalls versöhnend einlenken müssen. — Bestätigung von Geschäfts-Ab schlüssen. Das Oberlandesgericht Stettin hat in einer Entscheidung vom 18. Februar 1904 ausgeführt: Es ist bei Kaufleuten üblich, Geschäfte, die durch Agenten oder Reisende abgeschlossen sind, unverzüglich schriftlich zu bestätigen, und so den Inhalt der Verträge im Interesse beider Vertragsparteien zweifelsfrei festzustellen. Eine schriftliche Bestätigung pflegt auch in Fällen erteilt zu werden, wo der Reisende schon eine Kommissionsnota ausgestellt hat. Treue und Glauben mit Rücksicht auf die Ver kehrssitte machen es in solchen Fällen dem Empfänger des Bestätigungsschreibens, auch wenn er Nichtkaufmann ist, zur Pflicht, dem Bestätigungsschreiben und den diesem anliegen den Bedingungen sofort zu widersprechen, wenn er sie, wenn sie anders vereinbart sein sollen, nicht gelten lassen will. Schweigen bedeutet in solchem Falle Genehmigung des Inhalts des Bestätigungsschreibens und seiner Anlagen. — Am offenen Laden muss nicht nur der Familienname, sondern wenigstens ein voll ausgeschriebener Vorname des Inhabers angebracht werden. So schreibt § 15a der Gew.-Ordn. vor. Das Oberlandesgericht Köln hat es für zulässig erklärt, dass eine Frau den Vornamen ihres Mannes im Ladenschild führte und Frau „Karl M.“ schrieb. In dem Urteil heisst es, der Gesetzgeber habe übersehen zu bestimmen, dass eine Ehefrau ihren „persön lichen“ Vornamen angeben müsse. Bei dieser Lücke im Gesetz entscheide der Sprachgebrauch und dieser spreche für die Handlung der Frau. Das Urteil ist unverständlich. Als ob der Ge setzgeber unter dem „Vornamen“ etwas anderes hätte verstehen können als den „eigenen“ Vor namen! Die „Lücke“ ist hier ganz wo anders, nur nicht im Gesetz zu suchen. — Das Fehlen eines Teiles der Sen dung. Die königliche Eisenbahndirektion zu Berlin teilt der dortigen Handelskammer mit, dass, für den Fall ein Teil der mehrere Fracht stücke umfassenden Sendung fehlt, der anwesende Versender oder ein bevollmächtigter Vertreter bei der Anlieferung eine entsprechende Ab änderung des Frachtbriefes veranlassen muss. Erst hierauf kann die Annahme erfolgen, über haupt sind andernfalls erst die fehlenden Teile anzuliefern, oder es ist ein neuer abgeänderter Frachtbrief einzureichen. Selbst schon verladene Frachtgüter werden wieder unter Berechnung der Spesen dem Absender zugestellt, bezw. es wird der Frachtbrief dem Absender zur Be richtigung zurückgegeben. —Bleistiftnotizen auf einem Wechsel sind leider häufig, sollten aber zur Vermeidung von Streitigkeiten nicht vorkommen. Auf einem Wechsel war der Verfalltag nur mit Bleistift ausgefüllt. Ein späterer Wechselnehmer hielt sich an eine solche Bleistiftnotiz nicht gebunden und schrieb einen anderen Verfalltag hinein, indem er den Wechsel als ein Blankett be frachtete. Das Reichsgericht hat dies in einem Urteil vom 5. März 1904 auch für zulässig erklärt. Da dem klagenden Wechselnehmer keine Mitteilung über die Bedeutung der Blei stiftnotiz gemacht worden sei, sei er berechtigt gewesen, den Wechsel in Betreff des Verfall tages als ein Blankett zu behandeln, und dem gemäss als solches auszuiüllen, wenn er [in gutem Glauben war. Es sei aber kein Anhalt dafür vorhanden, dass Klägerin bei Erwerb sich sagen musste, die Bleistiftnotiz bezeichne de finitiv den unter den ursprünglichen Wechsel parteien vereinbarten Verfalltag. Was er aller dings sonst bezeichnen soll, ist uns nicht recht erfindlich? Jedenfalls beweist aber dieser Vor fall auf’s Neue, dass man sich hüten muss, auf einem Wechsel Bleistiftnotizen anzubringen. Dagegen ist ja bekanntlich, ebenfalls nach einer früheren Reichsgerichtsentscheidung, die Ver wendung von Tintenstift zulässig. Vereine und Versammlungen. — Die Hauptversammlung des ober hessischen Obstbauvereins fand unter dem Vorsitze des Grafen Oriola aus Büdes heim am 29. Mai zu Friedberg statt. Es hatten sich ca. 200 Teilnehmer eingefunden, darunter Landesökonomierat Müll er-Darmstadt, sowie die Vertreter der Kreisämter Giessen und Büdingen. Den Rechenschaftsbericht verlas der Direktor der Obstbauschule zu Fried berg Dr. von Peter. Hiernach ist die Mit gliederzahl abermals gestiegen und beträgt gegen wärtig 4848. Die Tätigkeit des Vereins zur Bekämpfung von Baumschädlingen hatte guten Erfolg, vor allem kann eine Abnahme der Blut laus festgestellt werden, fast überall ist man gewöhnt, Fanggürtel anzulegen, die Bäume zu reinigen und zu kalken. Der Baumbestand ver bessert sich fortwährend, zu bedauern ist nur der Rückgang der Nussbäume. In besonders gutem Zustande sind die Obstbäume an den öffentlichen Strassen des Kreises Giessen. Ferner wird besonders auf die Mustergültigkeit der An lagen bei Lich hingewiesen, wo man auch über Ernte, Rentabilität etc. der Obstanlagen Bücher führt. Graf Oriola bedauert ferner, dass die Maulwürfe so massenhaft ausgerottet werden, obgleich sie gerade in den Obstgütern sehr nützlich sind. Nach der Rechnungsablage erhielt der oberhessische Obstbauverein vom Staat 2850 Mk.; ferner 1500 Mk. Kreiszuschuss, ausserdem konnten 4800 Mk. als Mitglieder- beiträge vereinnahmt werden. Eine Anfrage des Kreisamtmanns Hechl er-Giessen wurde vom Professor Reichelt dahin beantwortet, dass ein zu dichtes Pflanzen der Apfelbäume nicht empfehlenswert sei, sondern man müsste auf eine Entfernung von mindestens 4 Meter halten, da sonst kleine minderwertige Früchte erzielt würden. Hieran anschliessend hielt Pro fessor Reichelt einen Vortrag über Obstbaum pflege und betonte hierbei die Notwendigkeit, den Singvögeln, besonders den Meisen bessere Nistgelegenheiten zu geben. Es sollen in Zu kunft bei den Versammlungen stets eine Anzahl Nistkästen verlost werden. Der Vortragende macht vor allem darauf aufmerksam, dass die Meisen im Winter und Frühjahr die Rinde der Bäume nach Insekten absuchen, und deshalb gehegt und gepflegt werden sollten. Die Ver suchspflanzungen zu Alsfeld, Büdingen und Schotten sind im besten Stand. Auch die Obstausstellung in Giessen gelegentlich der landwirtschaftiichen Ausstellung muss als durch aus gelungen angesehen werden, und fand auch die verdiente Anerkennung, denn der Obstbau verein erhielt eine Staatsmedaille. Nachdem im Herbst zuerst Vorausstellungen in Fried berg und Büdingen abgehalten werden sollen, will man auch die grosse Obstausstellung in Düsseldorf vom 16.—18. Oktober beschicken. Es fand nunmehr noch die Verteilung der Di plome an die prämiierten Baumwärter statt. Ferner wählten die Versammelten den bisherigen Vorstand durch Zuruf wieder, so dass Graf Oriola als 1. Vorsitzender, Kreisrat Fey als 2. Vorsitzender und Dr. von Peter als Ge schäftsleiter ihre bisherigen Aemter fortbehalten. — Zur Monatsversammlung des Bezirksobstbauvereins zu Chemnitz hielt Gartendirektor Müller-Diemitz einen in teressanten Vortrag über den „Obstbau in In dustriegegenden“. Er führte u. a. aus, dass an den Landwirt durch die steigenden Obst preise und die zunehmende Nachfrage die Not wendigkeit herantritt, sich auch in Norddeutsch land noch mehr als bisher, sowie das in Süd deutschland (Württemberg) schon längst der Fall ist, dem Obstbau zuzuwenden. Man sollte aber dann die Obstbäume nicht auf gering wertiges Land pflanzen, sondern ihnen den besten tiefgründigsten Boden geben. Er trat in seinen weiteren Ausführungen lebhaft für Vereinfachung der Sortenwahl ein, wies auf die Kaufkraft der Industriebevölkerung hin und empfahl äusser der Anpflanzung von Früh äpfeln vor allem die Berücksichtigung von Dauersorten. Auch in der Aufmachung des Obstes für das Publikum empfahl der Vor tragende vom Ausländer zu lernen; unsere Obsthändler brachten ihre Waren meist in ge schmacklosen Körben ungenügend sortiert und ausgelegt auf den Markt. Schon bei der Ernte muss angefangen werden, die grösste Sorgfalt beim Pflücken und auf genaue Sortierung zu verwenden, denn nur eine intensive Pflege des Obstbaues könne Erfolg haben und uns weniger abhängig vom Auslande machen. — Die Zentralkrankenkasse für deutsche Gärtner hielt am 29. Mai zu Erfurt ihre Generalversammlung ab, zu welcher 35 Vertreter aus den verschiedensten Gegenden des Deutschen Reiches vertreten waren. Nach dem Geschäftsbericht zählte die Kasse mit dem Eintritt in das Jahr 1904 gegen 24 000 Mitglieder und verfügte über einen Kassenbestand von Mk. 215 600. Es mussten im letzten Geschäftsjahre Mk. 133 800 Kranken geld, Mk. 39 000 für Heilmittel, Mk. 86 000 für Aerztehonorar und Mk. 42 000 für die Ver pflegung in Krankenhäusern verausgabt werden. Wenngleich nun die Kasse im letzten Jahre einen Ueberschuss von Mk. 19 870 erzielte, so reichte’ diese Summe doch nicht aus, um die gesetzlich bestimmte Höhe des Reserve fonds zu erlangen. Auf Antrag des Vorstandes beschlossen daher die Delegierten zunächst einer Erhöhung des monatlichen Beitrages um 10 Pf. zuzustimmen, da dieser Zuschlag genügen dürfte, um die von der Aufsichtsbehörde verlangte Höhe des Reservefonds zu erreichen. Ausstellungstafel. Düsseldorf. Internationale Gartenbau - Aus stellung in Verbindung mit der nationalen Kunstausstellung vom 1. Mai bis 23. Oktober 1904. Zur Orientierung über die Einzel ausstellungen verweisen wir auf unseren speziellen Artikel über die Düsseldorfer Ausstellung in Nummer 14 dieses Jahrganges. Bremen. Rosen-Ausstellung vom 24. bis 28. Juni 1904. vermehrt werden können, nichtsdestoweniger aber noch vollkommen gesund und kräftig sind. Von den kultivierten und vegetativ fortge- pflanzten Gewächsen aber, die an epidemischen Krankheiten zu leiden haben, konnten wir fast überall den Nachweis liefern, dass die Krank heit durch äussere Ursachen, meistens durch Parasiten, hervorgerufen wird und dass wir diesen Pflanzen auch keine Prädisposition zu Krankheiten zuzuschreiben brauchen. Wie die soeben angeführten Pflanzen werden auch die fortwährend aus Samen gezogenen Kultur pflanzen von Krankheiten befallen und Epide mien können selbst bei wildwachsenden Pflan zen, einjährigen wie mehrjährigen, auftreten. Demnach sind die Erkrankungen der durch Krollen, Stecklinge etc. vermehrten Kultur gewächse keine diesen eigentümliche Er scheinungen, sie treten nur aus leicht begreif lichen Gründen bei ihnen auffallender hervor und verbreiten sich schneller.“ Nach diesen Ausführungen wird man zu der Ueberzeugurg kommen müssen, dass man von einer wirklichen Degeneration der Pflanzen bei fortgesetzter rationeller Vermehrung auf un geschlechtlichem Wege, also durch Veredlung, Stecklinge, Ableger, Knollenteilung etc. nicht in dem Sinne reden kann, wie man allgemein auch in gärtnerischen Fachkreisen urteilen hört. Es fragt sich nun aber, ob eine De generation auch dann nicht eintritt, wenn die Vemehrurg sowohl auf geschlechtliche Weise als auch auf eine der oben angeführten un geschlechtlichen Arten nicht rationell durch- geführt wird. Wenn man bedenkt, dass gerade unsere bedeutendsten und wichtigsten Kultur pflanzen auf einer sehr hohen Stufe der Ent wicklungsfähigkeit stehen und die Züchter fort während bemüht sind, ja, sich gegenseitig dazu anspornen, Verbesserungen dieser oder jener Art an ihren Züchtungen herbeizuführen, so wird man ohne weiteres zugeben müssen, dass diese sich durch derart hohe Eigenschaften auszeichnenden Pflanzen sehr leicht an Wert aus diesem oder jenem Grunde verlieren, wie man das ja zur Genüge in der Praxis er fahren hat. In den meisten Fällen kann aber auch dann eine Degeneration der betreffenden Pflanzen nicht angenommen werden, wenn es sich beispielsweise um andere Boden oder kli matische Verhältnisse handelt, in denen sich die Pflanzen weniger günstig entwickeln und dann die an ihnen gerühmten Eigenschaften nicht bewähren. Selbst dann wird sie ausge schlossen sein, wenn unter solchen Verhält nissen die Pflanze mehr und mehr zurückgeht, da man in diesem Falle höchstens von einer Unbeständigkeit der Charaktereigenschaften re den kann. Es gibt aber noch andere Fälle, die hier in Betracht zu ziehen sind. Wir meinen damit die bei der Vermehrung durch Samen sehr oft betriebene Inzucht und bei ungeschlecht licher Vermehrung die Verwendung von Steck lingen und Veredlungsreisern von nicht ausge wachsenen, ihren Trieb nicht vollendet habenden Pflanzen. Wir können uns hier den Ausfüh rungen von De Coene im „Handelsblatt“ im grossen und ganzen anschliessen. Es kann nicht genug empfohlen werden, bei Befruchtung der Samenträger neues, fremdes Blut beizu- mengen durch Apschaffung fremder, hoch ent wickelter Pflanzen. Bei der Vermehrung durch Stecklinge, Brutzwiebeln etc. muss möglichst darauf geachtet werden, dass solche Mutter pflanzen verwendet werden, die zum voll- ständigen Verblühen kommen, d. h. mit einer Vegetationsperiode abgeschlossen haben. Es gibt nun aber doch Pflanzenarten, die schon seit langer Zeit durch Stecklinge vermehrt wurden, wobei die letzteren von Pflanzen stammen, die mit ihrem Trieb noch nicht ab geschlossen hatten, vielmehr noch kaum in Blüte sich befanden; ob sich da stets eine tatsächliche Degeneration nachweisen lässt? Immerhin muss eine rationelle Vermehrung Vorteile mit sich bringen, die besonders bei der Verbreitung von Neuheiten der Beachtung bedarf. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Mit der Jubiläumsausstellung für das Elstertal in Zeitz wird ein Obstmarkt ver bunden sein. — Die Stellung eines Obstbau- teebnikers für den Kreis Alzey wurde Ferdi nand Pfeiffer übertragen. — Eine Gartenbauschule für Frauen bei Cassel wird von Fräulein Auguste Förster geplant. Es sollen in Oberweren bei Cassel bedeutende Ländereien angekauft sein, und unter dem Titel einer sozialen Niederlassung gebildeter Frauen auf dem Lande wird die Schaffung von Musteranlagen für Gartenbau, Obstbau, Vieh- und Geflügelzucht geplant. Äusser einer Haus haltungsschule und anderen gemeinnützigen In stituten soll auch eine Gartenbauschule errichtet werden, die gleichzeitig Anschluss an die erst neuerdings gegründete und aufs Mustergültigste eingerichtete pomologische Verwertungsanstalt sucht. Die Eröffnung dieses neuen Institutes steht im Herbst dieses Jahres bevor, doch wollen wir nur hoffen, dass es sich diesmal nicht wiederum um eine Ausbildungsanstalt für Berufsgärtnerinnen handelt, sondern dass man die Kenntnis des Gartenbaues als eine Not wendigkeit für gebildete Frauen erachtet. Wir befürworten stets gern, dass die Unterrichtung in der Blumenpflege sowie des Obstbaues und der Gemüsezucht für gebildete Frauen ebenso notwendig ist, wie die Kochkunst, zumal die praktische Ausübung als eine höchst gesunde Tätigkeit angesehen werden muss. Für die Hebung des deutschen Gartenbaues wird die Frau viel nützen können, wenn sie in ihrem eigenen Heim die Anzucht und Pflege selbst leitet. Die Unternehmerin Fräulein Förster erhielt gelegentlich ihres 25jährigen Jubiläums als Vorsitzende des Frauenbildungs-Vereins einen namhaften Betrag zur freien Verfügung, den sie in obiger Weise angelegen wird. — Eine neue fahrbare Baumspritze, die zur Desinfektion grösserer Obstplaniagen und Baumschulen dient und ausserordentlich leistungsfähig sein soll, wurde kürzlich vor der Kommission des Württembergischen Obstbau vereins probiert, und für äusserst zweckmässig zur Bekämpfung von Pilzen und tierischen Schädlingen gefunden. Diese Spritze eignet sich vor allem zur Anschaffung für Obstbezirks vereine und Verbände, damit sie leihweise benutzt werden kann. Die Leistungsfähigkeit ist so be deutend, dass selbst 10 Meter hohe Obstbäume bis in die Spitze desinfiziert werden konnten. — Die Maschine ist von Gebr. Holden, Metzingen zu beziehen. — Die Obstmärkte im Rheinlande haben eine Aenderung dadurch erfahren, dass die Marktkommission des Rheinischen Bauernver eins beschlossen hat, neben den bisher be stehenden Obstmärkten zu Köln und Aachen noch einen dritten in Essen (Ruhr) einzu- richten. Die genauen Termine werden später bekannt gegeben, doch dürfte voraussichtlich Anfang Oktober ein Obstmarkt in Köln, Mitte Oktober ein solcher in Aachen und in der zweiten Hälfte des gleichen Monats ein drei tägiger Markt in Essen (Ruhr) stattfinden. Man rechnet mit Sicherheit damit, dass die Obst ernte im ganzen Rheinlande eine sehr reiche sein wird, und deshalb sowohl Wirtschafts- wie auch Tafelobst stark vertreten sein dürfte. Die näheren Bestimmungen kennen durch den „Rheinischen Bauernverein“, Abteilung für Obst bau, Kempen (Rhein) bezogen werden.