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können, ist zweifellos, aber sie müssen ertragen werden, wo die Lokalbauordnungen keinen Schutz gewähren. Und Schutzlosigkeit ist, so weit wir einen Einblick in diese Verordnungen und Statuten haben, die Regel. # In einzelnen Lokalbauordnungen ist nun auch auf die Baum-Anlagen an der Grenze Rücksicht genommen, doch enthalten bei weitem die meisten bezüglich der Bepflanzung der Grenze mit Bäumen keine Vorschriften. Wo sich solche vorfinden, ist darauf Rücksicht ge nommen, dass das Nachbargrundstück nicht durch Schattenwerfung in seiner kulturellen Benutzung gehindert wird. Es müssen daher die Bäume in einem vorgeschriebenen Abstand von der Grenze gepflanzt werden oder sie müssen in einer bestimmten Höhe gehalten werden. Bei Streitigkeiten, die in dieser Rich tung etwa zwischen Grenznachbarn entstehen, wäre also zunächst die Baupolizeiverordnung, bez. Lokalbauordnung nachzusehen und zu prüfen, ob sie auch einen Anspruch auf Ab stand, bez. Begrenzung des Wachstums der Baumanlagen gibt. Ist dies nicht der Fall, so kann der Gärtner auch keine Ansprüche er heben, denn im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ja ausdrücklich hervorgehoben, dass Bäume, Sträucher usw. nicht zu denjenigen Anlagen gehören sollen, gegen welche der Nachbar, falls sie ihn belästigen, gesetzlichen Schutz an rufen könnte. Schliesslich sei bei dieser Gelegenheit gleich noch eine andere Frage berührt, die wir eben falls in unserem „Fragekasten für Rechtssachen“ bereits kurz behandelt haben. In einer ganzen Reihe von Baupolizeiverord nungen, so z. B. in den preussischen, ist vor geschrieben, dass Baulichkeiten nur auf solchen Grundstücken errichtet werden dürfen, welche an eine öffentliche Strasse grenzen, also einen Zugang nach einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten fertiggestellten Strasse besitzen. Nach dem Gesetz vom 2. Juli 1875 darf diese Vorschrift aber nur für Wohngebäude getroffen werden. Wo sie besteht, wird die Anlage einer Gärtnerei unter Umständen dadurch gehindert, dass das zur Gärtnerei ausersehene Grundstück nur an einem Feldweg gelegen ist. Dann darf der Erwerber desselben wohl Gewächshäuser, Frühbeetfenster, Schuppen, Binderäume anlegen, aber es kann ihm untersagt werden, ein Wohn haus auf dem Areal zu errichten, bevor nicht eine öffentliche Strasse an dasselbe grenzt. Und noch weitergehend kann im Interesse der Feuersicherheit in den Baupolizeiverord nungen, z. B. derjenigen für den Regierungs bezirk Wiesbaden (§ 8), angeordnet werden, dass Grundstücke überhaupt nicht bebaut wer den dürfen, wenn der Zugang zu ihnen nicht so beschaffen, dass Feuerlöschgeräte jederzeit bequem Zufuhr haben. Es genügt hier auch ein Kommunikationsweg, der so gehalten ist, dass den zufahrenden Spritzen usw. keine Hin dernisse bereitet werden. Wer also solche Grundstücke kauft, untersuche die Zugangswege und überzeuge sich, ob eine fertiggestellte öffentliche Strasse vorhanden ist. Unser Zweck bei dieser Darlegung ist der, dass wir einmal auf die Wichtigkeit der Bau polizeiverordnungen und Lokalbauordnungen hinweisen wollen. Wer Grundstücke erwirbt, um darauf zu bauen, informiere sich vor Ab schluss des Kaufes aus ihnen über die Vor schriften, an die er gebunden ist. Handelskammer=Berichte über den deutschen Gartenbau 1903. III. Halle a. d.[ Saale. Baumschulen. Die Anzucht im Kammerbezirke umfasst alle Baumschulartikel: Obstbäume in allen Formen und deren Veredlurgsunterlagen, Beerenobst, Allee- und Zierbäume, Ziersträucher, Rosen usw. Den Hauptzweig des Geschäftes bildet die Massen anzucht musterhafter Obsthochstämme und Halbhochsfämme in den besten und ertrag reichsten Sorten für landwirtschaftliche Gross kultur. Auffallend war, wie schon im vorjährigen Berichte erwähnt wurde, die steigende Nach frage nach Stein obsthochsiämmen, namentlich nach Kirschstämmen. Es hängt diese Erscheinung zusammen mit der letzten reichen Ernte und den erzielten guten Preisen bei grosser An spruchslosigkeit dieser Obstgattung an Boden beschaffenheit und Lage. Dem Beispiele der Amerikaner folgend, bevorzugt der Deutsche bei Anlage grösserer Obstgüter immer mehr den Halbhochstamm, und mit Recht, denn dieser hat gegenüber dem Hochstamm, der seither fast ausschliesslich bei der Anlage von Obst plantagen verwendet wurde, so grosse Vorzüge, dass die Anpflanzung von Halbhochstämmen nur empfohlen werden kann. Der Absatz in dieser Form ist ••dementsprechend gestiegen, so dass die Nachfrage kaum gedeckt werden konnte. Besonders lebhaft war die Nachfrage nach Beerenobststräuchern zur Anzucht von Konser venfrüchten, zweifellos eine Folge des Sinkens der Zuckerpreise. Bisher kamen die Konserven zum grössten Teil aus England zu uns. Das Absatzgebiet konnte im Iniande wie im Aus lande weiter ausgedehnt werden und erstreckte sich äusser auf Oesterreich-Ungarn auf Eng land und Russland. Die seit Jahren immer mehr steigende Ein fuhr amerikanischer Aepfel sollte den deutschen Landwirt veranlassen, dem Obstbau mehr Be achtung zu schenken als bisher, denn bei unserem Boden und Klima kann er weit besseres Obst erzielen und bei intensiver Kultur auch eben so billig verkaufen. Auch von Seiten der Re gierungen sollte noch mehr darauf hingewirkt werden, dass die Strassen- und Kommunikations wege, wo es tunlich ist, mit Obstbäumen be pflanzt werden, schon aus dem Grunde, weil die Anlagen eine Einnahmequelle für die be treffenden Gemeinden bilden. Als notwendig wird die Einschränkung der fast endlosen Sorten zahl erachtet. Der Erfolg der Amerikaner bei der Einführung ihrer Aepfel in Deutschland wird zum grossen Teil darin gesehen, dass sie wenig Sorten, jede derselben aber in grossen Mengen und guter Qualität auf den Markt bringen. Händler und Konsumenten lernen diese Sorten bald kennen, und das gibt dem Handel eine sichere Grundlage, deren jedes Geschäft zu flotter und ungehinderter Erledigung be darf. Demgegenüber bleiben oft grosse Posten deutschen Obstes, weil aus zahlreichen, dem Publikum unbekannten Sorten zusammengesetzt, schwer verkäuflich. Deshalb verdienen die auf Verminderung der Sorten und Massenbau nur einiger der bewährtesten Sorten gerichteten Be strebungen die tatkräftigste Unterstützung aller Obstpächter. Das gute deutsche Obst steht keineswegs hinter dem amerikanischen zurück. Unsere besseren Renetten, Parmänen, Graven steiner, Kalvillen u. s. w. übertreffen alle aus Amerika eingefübrten Sorten, und wenn sie erst in genügender Menge und gut sortiert auf den Markt gebracht werden, wird das Publikum sie bald den amerikanischen Früchten vorziehen. Die Schädigung der Privatrebschulen durch die Verordnung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Sachsen vom 15. Juni 1901 ist bisher in keiner Weise gemildert. Wenn die Handels- rebschulen im Auftrage der Regierung durch amtliche Sachverständige jährlich auf das Nicht vorhandensein der Phylloxera untersucht werden, so kann dem Versande der Reben in Gegenden, welche Weinbau im Sinne des Gesetzes nicht treiben, kaum ein Bedenken im Wege stehen. Insbesondere sollte aber vorgesehen werden, den Handelsrebschulen nicht auch den Export von Reben in solche Länder unmöglich zu machen, die nicht einmal der Reblauskonvention beige treten sind, und die selbst die Einfuhr von Reben gestatten, z. B. Schweden, Dänemark usw. Die Verordnung des Herrn Oberpräsidenten hat, wie bereits im vorjährigen Berichte angeführt war, für die Privatrebschulen Härten zur Folge, die dringend der Milderung bedürfen. Die Beförderungsweise der Obstbäume auf der Eisenbahn als Eilgut zu Frachtgutsätzen hat sich sehr bewährt, und dürfte es sich em pfehlen, die Längengrenze für die Ballots noch weiter auszudehnen, vielleicht auf 41/2 anstatt 31/2 m. Von den selbständigen Gärtnern werden mehrfach Klagen über die ungleichmässige Art ihrer Heranziehung zur Gewerbesteuer geäussert. Der Handel mit gärtnerischen Artikeln ist selbst verständlich wie jeder andere Handel gewerbe steuerpflichtig; dagegen kann derjenige Teil ihres Geschäftsbetriebes, der sich lediglich als Gartenbau kennzeichnet, nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden. Die Arbeitsverhältnisse, Arbeitslöhne und Ge hälter sind im allgemeinen während des ver flossenen Jahres die gleichen geblieben wie im Vorjahre. Ein Ueberangebot an gelernten Ar beitskräften war nicht vorhanden. Arbeiterent lassungen sowie Arbeitseinstellungen sind nicht vorgekommen. Zeitweise, namentlich während der Versandsaison, musste mit Ueberstunden gearbeitet werden. Rundschau. Handel und Verkehr. — Zuckerrübenbau in den Haupt produktionsländern Europas. In Deutsch- land betrug die Anbaufläche 1903 insgesamt 411 390 ha gegen 415 856 im Vorjahre, es ergab sich also ein Minus von 1,1 %. Oesterreich-Ungarn hatte ein Plus von 3,8 % zu verzeichnen (321 000 ha : 309 100 ha). Alle übrigen Länder wiesen eine geringere An baufläche als 1902 auf. So betrug die Minder fläche in Frankreich 19.30/0(189 090ha: 234260) Russland 8,9% (487 233:535 100), Belgien 23,9% (45 000:59 150), Holland 11,1% (35 856 : 40345), Schweden 9 % (24 875:27 378) und Dänemark hat sich auf demselben Stand punkt erhalten (14 000:14 000), Italien hat nach Schätzung einen Anbau von 34 000 ha gegen 36 000 ha im Vorjahre. — Obst- und Gemüsehandel der Schweiz 1903. Frisches Obst führte die Schweiz 77 991 dz, darunter 20837 dz aus Deutschland ein, während sich die Ausfuhr auf 236 864 dz belief. Davon ging der Löwen ¬ anteil 212 895 dz nach Deutschland. Bei ge dörrtem und sonst zubereitetem Obst belief sich die Einfuhr auf 31 016 dz (367 dz aus Deutsch land), die Ausfuhr auf 5200 dz (2154 nach Deutschland). Bei frischem Gemüse war eine Einfuhr von 326 686 dz zu verzeichnen, wo von 184 482 dz aus Deutschland kamen. Die Gemüseausfuhr belief sich auf 5471 dz, davon 3578 dz nach Deutschland. — Postausweiskarte als Legitima tion. Um dem Publikum den Ausweis beim Empfange von Postsendungen zu erleichtern, sind seit 1. Juni für den innern Verkehr Post ausweiskarten eingeführt. Die Formulare auf hellgrünem Leinwandpapier haben einen Unter drück, der alle Fälschungen durch Rasuren aus schliesst. Die Vorderseite enthält den Aufdruck „Postausweiskarte“, die Nummer und Gültig keitsdauer der Karte, die genaue Bezeichnung des Inhabers, den Ort und Tag der Ausstellung, sowie den Dienststempel und die Unterschrift des ausstellenden Postamtes. Die erste Innen seite ist zur Aufnahme der Photographie und zur Verrechnung der für die Ausstellung der Karte zu entrichtenden Schreibgebühr von 50 P., die zweite Innenseite für die Beschreibung der Person des Inhabers nach Geburtsjahr, Geburts- .ort, Gestalt, Haaren, Augen und besonderen Kennzeichen bestimmt. Ferner ist auf der Innen seite ein Raum für die eigenhändige Unterschrift des Inhabers vorgesehen, die zugleich als An erkenntnis dafür dient, dass der Inhaber die Verantwortlichkeit iür alle Nachteile übernimmt, die aus dem Verlust oder der missbräuchlichen Benutzung der Karte entstehen. Die Postaus weiskarten werden stets nur für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Der Antragsteller hat sich, wenn er nicht persönlich bekannt ist, durch andere bekannte Personen oder in sonst durch aus zuverlässiger Weise über seine Person un zweifelhaft auszuweisen. Postausweiskarten, während deren Gültigkeitsdauer im Aussehen des Inhabers solche Aenderungen eintreten, dass die Photographie oder die Personalbeschreibung nicht mehr zutreffen, müssen schon vor Ablauf der Frist erneuert werden. Die Postausweis karten sind in erster Linie dazu bestimmt, gegenüber den bestellenden Boten als voll gültiger Ausweis zu dienen. Bei der Bestellung von Postanweisungen, Wert- und Einschreib sendungen an einen dem bestellenden Boten unbekannten Empfänger, der sich durch eine solche Ausweiskarte legitimieren kann, bedarf es keiner anderen Formalitäten. Auch an den Postschaltern gelten die Karten als Ausweis. — Um die besondere Bezeichnung derjenigen Eisenbahnzüge, welche eine Briefpost enthalten, auf den in Bahn höfen befindlichen Abfahrtsplänen der Züge, bez. den Briefkästen in den Bahnhöfen hat die Handelskammer zu Halberstadt wieder holt petitioniert. Das Reichspostamt hat darauf erwidert, die Beförderung der Briefe auf der Eisenbahn erfolge nicht nur durch die mit Bahn posten besetzten Züge, sondern auch mit anderen Zügen durch Vermittlung des Eisenbahnzugpersonals, dem die Briefsen dungen in geschlossenen Beuteln übergeben würden. Auf letztere Weise würden zwar, ebenso wie mit den Bahnposten, alle Arten von Brieisendungen (äusser den Briefen mit Wert angabe) versandt, jedoch nicht nach allen Sta tionen und Anschlusskreisen des Zuges, sondern nach einer beschränkten Zahl von Orten. Da raus würden sich aber Schwierigkeiten ergeben. ford eingeführt, während sie in Deutschland zuerst im Lustgarten zu Dessau angepflanzt wurde und zwar schon zur Zeit des „alten Dessauers“, Fürsten Leopold I. Die in Deutsch land befindlichen Pyramidenpappeln sollen nun in ihrer weitaus grössten Mehrzahl Stecklinge der Dessauer Pappel sein und sie wurden gerade in jener Zeit, wo der Habitus des Baumes so gut zum Geschmack der damaligen Gartenkunst passte, gleich massenhaft weiter vermehrt. Da nun die Pyramidenpappeln kaum über 150 Jahre alt zu werden pflegen und also in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts besonders häufig angepflanzt wurden, so ist es doch wohl mög lich, dass bei dem einen oder anderen Exem plare die Altersschwäche eine Rolle zu spielen beginnt. Für das allgemeine Hinsiechen aller älteren sowie der exponiert stehenden jüngeren Exem plare kann nach Schwerin der einzig wahre Grund nur im Auftreten starker und später Frühlingsfröste gefunden werden. Die ur sprüngliche Heimat der Pappeln ist Vorderasien, von wo sie über Italien nach Deutschland ein geführt wurden, weshalb sie für die Temperatur grade strenger deutscher Winter nicht geeig net sind. Dennoch kommt für uns die wirkliche Winterkälte weniger in Betracht, sondern in den weitaus meisten Fällen üben die späten und heftigen Frühjahrsfröste eine schädliche Wirkung aus und diese werden daher von Schwerin und auch von anderen Autoren wie Prof. Hauss knecht etc. als einzige Ursache für das strich weise allgemeine Absterben gehalten. Äusser den hier eingehend erörterten Fällen wird auch bei gewissen Obstsorten, bei Kar toffeln, Tulpen und anderen Pflanzenarten von einer Degeneration gesprochen. Aber auch bei den hier angeführten Gattungen hat man gesucht, die scheinbare Degeneration auf andere Ursachen oder Erscheinungen zurückzuführen. In „Gard. Chronicle“ wird der Apfel „Ribsten Pepping“ genannt, der nachweisbar fast auf jedem Boden an der Krebskrankheit leidet. Es wird dabei erwähnt, dass der „Ribston Pepping“ wohl von einer nicht besonders guten Kon stitution sei; aber sollte das jemals anders ge wesen sein? Schon die ältesten Aufzeichnungen, die über diesen Apfel ausfindig gemacht werden konnten, sprechen davon, dass er an Krebs leide und auf gewissen Bodenarten nicht ge deihen wolle. Auf der andern Seite werden aber heute noch Apfelsorten gezogen, die schon wie beispielsweise „Old Nonpareil" und „Cats head“ zu Elisabeths Zeiten weit verbreitet waren. Jedenfalls wäre es nicht schwer, auch eine Reihe von jetzt noch kultivierten deutschen Obstsorten zu nennen, die schon vor ein oder zwei Jahrhunderten in Deutschland existierten, und auch heute noch in gewissen Gegenden zu den beliebtesten Sorten zählen. Auch unter den Reben gibt es Sorten, die ein hohes Alter besitzen und sich schon zur Zeit der alten Römer in Kultur befanden. Unter den Blütenpflanzen wird die Tulpe genannt, die vielleicht die am weitesten zurück reichende Geschichte besitzt. Hier finden wir heute noch Sorten in Kultur, die schon vor über 100 Jahren angebaut wurden. So soll die schon 1772 in einem Katalog angeführte „La Vandicken“ im vergangenen Jahr auf einer Tulpen-Ausstellung in England in guter Quali tät gezeigt worden sein. Aehnlich verhält es sich mit den Sotten „San Josef“, „Heroine,“ „Comte de Vergennes" und anderen Varietäten, die, obwohl schon 130 und mehr Jahre alt, heute noch ein gutes Wachstum zeigen, wie es zu Anfang auch nicht besser gewesen sein konnte. Es wird sodann in dem Artikel in „Gard. Chronicle“ auf die Kartoffel hingewiesen, die doch in grossem Masstabe auf ungeschlecht lichem Wege vermehrt wird und dabei eine Stelle aus einer Abhandlung von W. J. Malden zitiert, die lautet: „Eine Varietät mag ihre Laufbahn mit einem hohen Masse aller Quali täten beginnen, es werden doch im Laufe der Jahre eine oder alle dieser Qualitäten degenerieren, so dass es sich nicht empfiehlt eine solche Sorte noch weiter zu kultivieren. Die Dege neration aller Varietäten bedingt daher die Ein führung neuer Varietäten. Eine besonders schlechte Eigenschaft dieser erschöpften Varie täten ist, dass sie sehr leicht von Krankheiten befallen werden.“ Dem gegenüber wird gesagt, dass die Qualitäten, welche für eine neue Kartoffelsorte charakteristisch sind und die Sorte nur für einige Jahre anbaufähig machen, in nichts anderem als in der Wuchskraft bestehen, in der Regel mit einer gewissen Charakter unbeständigkeit und Neigung zur Sportbildung verbunden, die als zu den Eigenschaften jedes Sämlings gehörig zu betrachten sind. Nach einer bestimmten Zeit beschränken sich diese Eigenschaften bis auf eine gewisse Grenze, und dann erfährt die Sorte, wie nach vielen, schon alten in Gärten gezogenen Varietäten ge urteilt werden kann, keine weitere Degeneration; oder die Neigung zur Anhäufung von Krank heitskeimen, welche eine derart empfängliche Pflanze wie die Kartoffel zu besitzen scheint, schreitet so lange fort, bis es überhaupt schwer wird, gesunde Knollen zu erhalten. Wir führen hier eine Stelle von Möbius aus seinem Werke „Beiträge zur Lehre von der Fortpflanzung der Gewächse“ an, worin er nachweist, dass es nicht der Fall ist, dass die Kartoffel infolge unausgesetzter Vermehrung durch Knollen für Pilzangriffe prädisponiert wird, denn nach ge machten Versuchen erliegen Samenpflanzen ge wissen Krankheiten ebenso, wie aus Knollen gezogene Stöcke, so dass in ihrer Widerstands fähigkeit kein Unterschied zu beobachten ist. Gegen die von uns weiter oben schon an geführte Annahme, dass alle ungeschlechtlich vermehrten Exemplare einer gegebenen Varietät nur als Teile der Originalpflanze zu betrachten seien, führt C. K. Schneider in der „Natur wissenschaftlichen Wochenschrift“ aus. „dass dasjenige, was als lebensfähig von einem In dividuum zum andern übergeht, die embryonale Substanz ist, dass auf dieser die Erhaltung der Art beruht. Dieselbe ist aber nicht bloss in dem wirklichen Embryo vorhanden, wie er aus dem Ei hervorgegangen, in dem Samen eingeschlossen ist, sondern auch in den Knos pen, zum mindesten in den Vegetationspunkten. Denn zur vegetativen Vermehrung können eben nur solche Pflanzenteile dienen, welche einen Vegetationspunkt enthalten, oder doch wenigstens lebendige Zellen, die einen solchen bilden können, wie die Blätter der Farn, auf denen sich Ad ventivsprosse entwickeln. Wenn aber in den Knospen ebensogut wie in den Keimen em bryonale Substanz, die nicht der Ursprünglich- keit des Individuums unterworfen ist, enthalten, so braucht bei der Vermehrung durch Knospen nicht eher eine Altersschwäche einzutreten, als bei der durch Keime“. Es ist notwendig, dass wir hier noch eine Stelle aus der schon genannten Schrift von Möbius hinzufügen, wobei gesagt wird: „Wir bestritten, dass die ganze „Sorte“ als ein fort gesetztes Individuum zu betrachten ist und dass die Vermehrung durch Stecklinge, Ableger, Knollen etc. eine unnatürliche ist. Wir haben gezeigt, dass auch in der Natur viele Pflanzen auf die Dauer sich vegetativ vermehren, ohne dass sich nachweisen lässt, dass das Fehlen einer sexuellen Reproduktion eine minder kräf tige Entwickelung der Pflanzen bewirkt. Ferner wurde angeführt, dass es Kulturpflanzen gibt, die seit sehr langer Zeit ausschliesslich vege tativ vermehrt werden und einige, die nur so wen rung Pub Nac kam pres schi Ges dire nich macl Falk wird in d Eint An 30 rect 40 um pfl: Bed „Na die der Mar' der 615 ohn betr Non sein zu ■ eine Eur< anni nau pfla lieh« San hier eine sich Han Eine zipal wie Sie pacl mer wen die sage sei Geh da won bürg kehr Er v Es 1 in F steh Bese pflic zu insbi vor« verui des vern aber Von pflai Kia: übei beit Para dies Krai soet fort pflai miei zen, Dem Knoi gewi sehe liehe und I Ueb eine fortg gesc Stec in d auck hört gern Ver als gesc gelü unse pflar wick wähl ansp Art