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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Erwähnenswert ist auch noch das schön ge zeichnete Oncidium Kramerianum. In einem dritten Artikel kommen wir noch ausführlicher auf die Gemüseausstellung und die hauptsächlichsten Bindereien zu sprechen. Die Ausbildung der Binderinnen. Von Frau B. G. Roth, Hoflieferantin, Darmstadt. Die Kunst des Blumenbindens gehört zwar schon ziemlich lange in das Ressort der weib lichen Arbeiten, aber von einem Berufsfeld kann man eigentlich erst von dem Zeitpunkt an sprechen, wo für dasselbe die nötige syste matische Ausbildung und die planmässigen Lehr kurse durch die „Bindekunst-Schule“ geschaffen worden sind. Ganz irrig ist die vielleicht auch. noch vielfach im Publikum verbreitete Meinung, die Sache lerne sich gewissermassen von selbst, es genüge, wenn ein junges ge schicktes Mädchen in ein Blumengeschäft ein trete, da biete sich ihm auf dem Wege der Praxis beim Zuschauen, bei den verschiedenen Handreichungen, die es zu leisten hat, alles was es braucht, um später mit Erfolg selb ständig in einem Geschäft arbeiten zu können. Dies ist aber durchaus nicht der Fall, sondern beim ersten Stellungswechsel des betreffenden Fräuleins werden sowohl letzterem, als auch ihrem neuen Prinzipale die beiderseitig schweren Enttäuschungen nicht erspart bleiben, was na türlich eine baldige Kündigung und abermaligen Stellenwechsel nach sich zieht und was auch fernerhin so bleiben wird. Von einem Lebensberufe kann doch in diesem Falle keine Rede sein, während in einer Schule, wo Theorie und Praxis sich einander ergänzend gelehrt werden und alle Arbeiten sich den ver schiedenen Elementen anpassend, sachgemäss und systematisch aneinander anreihen, eine gute Grundlage gelegt wird, auf die mit Leichtigkeit weiter aufgebaut werden kann. Hierdurch wird mit der Zeit ein vorzügliches Arbeitspersonal ausgebildet werden, woran jeder Prinzipal nur seine Freude haben kann und welches ihm die Leitung des Geschäfts bedeutend erleichtert. Aus meiner 25jährigen Tätigkeit im Geschäft weiss ich, dass es allen Binderinnen, die ich während dieser Zeit beschäftigte, stets an einer richtigen Grundlage und gründlichen Aus bildung fehlte. Dieselben lassen sich auch un möglich in einem Geschäft erlangen, dessen Betrieb auf die Minute gehen muss und die Bestellungen sich oft dermassen häufen, dass dem Inhaber keine Zeit übrig bleibt, an Lernende ausführliche Erklärungen und Belehrungen er gehen zu lassen. Es liegt das doch klar auf der Hand, und obgleich die gründliche Anleitung unbedingt notwendig ist, würde der Prinzipal diese Pflichten auf sich nehmen, selbst wenn Zeit erübrigt werden könnte? — nein, denn er kann auch dann seine Zeit geschäftlich viel besser verwerten, denn: Geschäft ist Geschäft. Die Lehrmädchen verlassen in der Regel nach beendeter, oft sehr kurzer Zeit das Lehr geschäft und was sie sich in dieser Zeit nicht selbst angeeignet haben, lernen sie eben nicht. Wenn Lehrmädchen in Geschäften glauben, die daselbst erlangte Ausbildung reiche dazu aus, sich eine selbständige Stellung zu erwerben, so ist dies ein schwerer Irrtum — wenn es nicht ausnahmsweise ein von Natur aus sehr ta lentiertes Fräulein sein sollte — durch den viel untaugliche Elemente auf eine falsche Lebens bahn gelockt werden, auf welcher sie wohl nur Enttäuschungen, aber keineswegs einen auskömmlichen Broterwerb, wieviel weniger eine gute Versorgung fürs spätere Leben finden. Solche Erwägungen waren es, die mich veranlassten, im vergangenen Sommer eine „Bindekunst-Schule“ auf Grund eines theo retischen und praktischen Lehrplans ins Leben zu rufen, um die Personalmisstände, welche einem Jedem das Geschäft heutzutage verleiden können, aus der Welt zu schaffen, der Allgemeinheit zu nützen und unsern Beruf zu heben, in der Hoffnung, bei meinen werten Herrn Kollegen und Kolleginnen in dieser Sache auch die würdige Unterstützung zu finden. Die zahlreichen Anmeldungen zu den Kursen der Bindekunst-Schule, welche aus ganz Deutsch land, ja sogar aus dem Auslande, wie z. B. Italien, Indien, Oesterreich, Holland, Schweden und Norwegen, Russland und der Schweiz ein gingen, bewiesen mir, dass die Idee eine durch aus zeitgemässe war. Die Schülerinnen waren auch aus allen Gesellschaftsschichten vertreten, so z. B. bessere Bürgerstöchter, Beamte und Lehrerstöchter, Töchter von Gartenbaudirektoren etc. Eine tüchtig geschulte Binderin, die ihre Sache von Grund aus versteht, braucht wohl niemals um gute pekuniäre Unterkunft bange zu sein und mir ist bereits die grosse Genug tuung geworden, dass meine Schülerinnen be gehrt und in guten Stellungen untergekommen sind und mir auch schon von verschiedenen Seiten besonders von Prinzipalen selbst, Aner kennungsschreiben zugegangen sind. Vermischtes. — In der landwirtschaftlichen Ab teilung des Ministeriums für Elsass- Lothringen hat, wie aus Strassburg berichtet wird, unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs Zorn von Bulach eine Besprechung über die Bekämpfung der Reblaus stattgefunden, wozu auch die sämtlichen Abgeordneten Elsass- Lothringens eingeladen waren. Man sprach sich dahin aus, dass man gegen die Novelle keine wesentlichen Einwendungen erheben wolle, da man mit den in Aussicht gestellten Mass regeln einverstanden sein müsse. Waren denn auch Sachverständige dabei? — Städtische Beihilfen zur Hebung des Obstbaues im Kreise Teltow. Um den Obstbau in der Umgebung von Teltow zu einem rationellen Betriebe der Landwirt schaft zu gestalten, beabsichtigt der Kreisaus schuss von Teltow für alle fachmännischen Anforderungen entsprechenden Neuanlagen, so fern sie nicht zur handelsgärtnerischen Aus nutzung bestimmt sind, Prämien in der Höhe von 50 Pfg. für jeden Baum, bei kostspieligeren Anlagen bis zur Hälfte des Wertes der aus geführten Anlage unter den nachfolgenden Be dingungen zu gewähren: die Anlage muss aus mindestens 25 Bäumen, die auf mehrere Jahre verteilt angepflanzt werden können, als ge schlossener Bestand bestehen. Da ein Ueber- mass von Sorten die Prämiierung ausschliesst, will man bezwecken, dass nur wenige, aber geeignete Sorten, zur Verwendung kommen. Apfel-, Birnen- und Süsskirschenhochstämme sollen auf 8—10 m, Steinobst- und Sauerkirsch hochstämme auf 5—6 m Entfernung gepflanzt wer den. Die Bäume müssen gut entwickelt und von einer renommierten Baumschule bezogen sein, ausserdem auf 1 m Stammhöhe mindestens 8 cm Umfang haben. Halbstamm- und Buschform anpflanzungen müssen eingefriedigt werden. Jedem Grundstücksbesitzer werden auf Wunsch gute Bezugsquellen genannt und über Sorten und sonstige Fragen Auskunft erteilt, des weiteren wird bei Ausführung grösserer Anlagen sachver ständiger Rat an Ort und Stelle kostenlos gewährt. Für die Teltower Verhältnisse wird in erster Linie die Anpflanzung des Apfel- sowie des Kirschbaumes empfohlen. — Das Vorgehen des Kreisausschussses ist jedenfallsin jeder Hinsicht zustimmend zu begrüssen und verdient auch an weiteren Orten Nachahmung. Der amerikan. Gartenbauhandel im Monat April. Obwohl der Umsatz nach den Ostertagen wieder ganz bedeutend nachgelassen hatte, konnten die zur Verfügung stehenden Schnittblumen und Pflanzen immerhin zu noch befriedigenden Preisen verkauft werden. Das regnerische Wetter, das in der auf das Osterfest folgenden Woche einsetzte, beeinflusste den Geschäftsgang sehr nachteilig. Sowohl Rosen wie Nelken wurden anfangs noch massenhaft angeboten und billig abgesetzt, erst später trat in der Zufuhr eine Stockung ein, die sofort auf die Erhöhung der Preise einwirkte. Einen der wichtigsten Handels artikel bildeten während des Monats April weisse Lilien, die zu Dekorationszwecken viel Verwendung fanden. Das Angebot war aber so gross, dass es späterhin Mühe kostete, alle Blumen verwerten zu können. Lathyrus und Maiblumen wurden stets gern gekauft und da diese in nicht zu grossen Mengen vorhanden waren, entwickelte sich das Geschäft in normaler Weise. Aehnlich wie den Lilien erging es den Callablumen, die ebenfalls ungeheuer viel auf den Markt kamen. Im Laufe des Monats nahm der Ge schäftsgang keine grosse Veränderung an, jedoch trat in Rosen, besonders den besseren Sorten, wieder stärkere Nachfrage ein, die gegen das Ende hin wieder wesentlich abflaute. Der Markt wurde wieder reich licher mit Rosen und Nelken beschickt. Fast überall machte sich regnerisches Wetter, verbunden mit Schneestürmen, geltend, so dass namentlich die Früh jahrsbepflanzungen sehr zurückblieben. Im allgemeinen ungünstig lauten die Berichte über den Umsatz in Canada. Der grosse Brand in Toronto wirkte sehr nachteilig auf den Verkauf ein. Dazu war die Witterung ebenfalls wenig geeignet, das Geschäft zu heben. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: D. S. in S. Seit dem Tode unseres Bruders führen meine Schwester und ich die Gärtnerei unter Hülfe eines Gärtners weiter. Wir hatten bis jetzt noch einen Gehilfen, aber weil der Betrieb es nicht einbrachte, haben wir zu Ostern einen Lehrling ein gestellt. Nun will der Gärtner den Jungen nicht beschäftigen, ich müsste ihm dafür extra etwas ver güten. Wie verhält sich die Sache? Er weigert sich, auch die Arbeit, die ich ihm auftrage, zu tun. Zu einer Dekoration musste ich einen anderen Gärtner nehmen. Als ich nun sagte, er sollte aufhören, gab er zur Antwort, ich müsste ihm für 6 Wochen den Lohn (75 Mk.) ausbezahlen. Jeden Ersten im Monat wird der Gehalt ausbezahlt. Der Mann geberdet sich, als wenn ihm die Gärtnerei gehörte. Wir haben selbst kein Recht, im Garten etwas anzuordnen, denn bei jedem geringsten Anlass heisst es, wenn ich nicht alles besorgen soll, so gehe ich. Vom 1. bis 12. April ging er auf Reisen nach seiner Heimat, ich habe ihm dafür 10 Mark vom Lohn abbehalten. Ich dachte doch ein Recht dazu zu haben. Antwort: Wenn der betreffende gärtnerische Angestellte sich weigert, Ihren Anordnungen Folge I zu leisten, die Ausführung von Arbeiten, die ihm aufgetragen worden, ablehnt, so ist das ein Grund, denselben sofort zu entlassen und es kann gar keine .Rede davon sein, dass er auf 6 Wochen den Gehalt weiter behaupten könnte. Liegt wie es scheinf ein land wirtschaftlicher Betrie vor, so würden Sie auf Grund von § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches, bei einem ge werblichen Betrieb auf Grund von § 1330 No. 3 der Gewerbe-Ordnung berechtigt sein, die sofortige Ent lassung zu verfügen. Für die Zeit, wo der Gehilfe nach seiner Heimat gereist war, können Sie ihm vom Gehalt nichts abziehen, wenn Sie ihm diesen Urlaub bewilligt haben, andernfalls ist der Abzug gerecht fertigt. Frage: N. &R. in N. Wir werden aufgefordert, zu der Handwerkerkammer in Osnabrück Beiträge bezw. Abgaben zu zahlen. Wir glaubten, die Gärtner würden nicht zu den Handwerkern gerechnet, auch zahlen wir schon Abgaben zu der Landwirtschafts kammer. Ausserdem wurden wir schon vor einem halben Jahre aufgefordert, unseren Lehrling bei der Handwerkerkammer anzumelden und den Betrag von 3 Mk. dafür zu entrichten, widrigenfalls wir bestraft würden. Nun ist unsere Frage, sind wir verpflichtet, Abgaben etc. an die Handwerkskammer zu zahlen? Gehört der Gärtner zu den Handwerkern? Müssen wir alsdann auch noch Abgaben zahlen an die Land wirtschaftskammer? Welche Rechte bezw. Nutzen geniesst der Gärtner aus der Handwerkskammer? Antwort: Die Gärtnerei ist kein Handwerks betrieb. Der Gärtner, selbst wenn er eine gewerb liche Gärtnerei hat, gehört nicht zu den Handwerkern, hat keine Beiträge zur Handwerkskammer zu zahlen, auch seinen Lehrling bei dieser nicht einschreiben zu lassen. Das ist in dem bekannten Erlass des preussischen Handelsministers Möller ausgesprochen worden. Berufen Sie sich darauf, lehnen Sie die Zumutung ab und verfolgen Sie die Angelegenheit weiter. Konkurse. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtners Karl Rhode zu Crivitz ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen der Termin auf Donnerstag, den 19. Mai 1904 Vor mittags 10 Uhr, vor dem Grossherzoglichen Amtsge richt daselbst anberaumt. Ueber den Nachlass des am 23. Februar 1904 verstorbenen Kunst- und Handelsgärtners Gustav Adolf Woldemar Engelhardt in Dobritz bei Dresden wurde am 9. Mai 1904, Vormittags 111/4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs verwalter: Herr Ratsauktionator Canzler hier, Pirnaische Strasse 33. Anmeldefrist bis zum 3. Juni 1904. Wahl- und Prüfungstermin am 14. Juni 1904 Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 3. Juni 1904. Handelsregister. In das Handelsregister wurde heute eingetragen: a. Ins Register für Einzelfirmen: 1. Zu der Firma N. Gaucher, Obst- und Gartenbauschule Stuttgart in Cannstatt: Die Prokura des Wilhelm Gröner aus Stuttgart ist erloschen. Gebrauchsmusterregister. In das Gebrauchsmusterregister wurde eingetragen: Für Joh. Meis e, Brakei, Kr. Höxter unter Klasse 45 f. 222 954 ein Baumhalter, bestehend aus zwei gelenkig verbundenen, verzinkten Eisenblechen, mit Filzeinlage. — Für Dr. H. N i e r i c k e r, Zürich; Vertr.: Otto Sack, Pat.-Anw., Leipzig, unter Klasse Klasse 45 f. 223230 Schutzhaube für Reben und an dere frostempfindliche Gewächse, bestehend aus einer rechteckigen Scheibe aus vegetabilischem Stoff mit äusserem Spiraldrahtgerippe, mit Schlinge zum Zusammenziehen der Seitenflügel der Haube und mit den Stützstab kreuzender Spreize. — Für Christian Friedrich Holder, Metzingen, Württ. unter Klasse 45 f. 223427. Mit Ventil versehener Verstäuber für Pflanzenspritzen. — Für Alfred Buschkiel, Frei burg i. B. Mozartstrasse 18 a. unter Klasse 45 h. 223 238. 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