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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
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- Der Handelsgärtner
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Angesicht zu Angesicht mittelst des Fern sprechers geführt werde. Diese Entscheidung erscheint uns einwandsfrei. Wie wir im „Han delsgärtner“ früher mitteilten, hat das Kgl. Land gericht I zu Berlin einmal im entgegengesetzten Sinne entschieden. — Entschädigungsprozess eines Gärtners. Ein Gärtner hatte neben seiner gärtnerischen Beschäftigung auch die Pflicht, die Gartenfrüchte seines Arbeitgebers von Korn harpen nach Bochum auf den Markt zu fahren. Er bediente sich dabei eines Fuhrwerks und Pferdes des Beklagten. Am 18. September vorigen Jahres scheute das Pferd auf dem Rückweg, wobei der Kläger einen Beinbruch erlitt. Sein Schadenanspruch gegen den Prin zipal wurde vom Oberlandesgericht in Hamm abgewiesen. Das Gericht führte aus, der Tier halter sei nicht verantwortlich, wenn der Un fall ausschliesslich durch das Verschulden des Klägers verursacht worden sei (Entsch. des Reichsgerichts Bd. 51, S. 275 und 278). Der Gärtnergehilfe habe aber die ausdrückliche Weisung gehabt, das Pferd am Kopfe zu führen und nicht vom Wagenbocke aus zu regieren. Das sei bewiesen worden. Wenn er sich trotz dem auf den Wagenbock gesetzt habe, obwohl er wusste, dass das Pferd ein unruhiges Tier sei, so handelte er grobfahrlässig und der Un fall ist ganz allein auf sein Verschulden zurück zuführen. Um so grösser ist aber das Ver schulden, heisst es in dem Urteil weiter, als das Pferd schon unterwegs einmal gescheut hat. Wenn also auch wirklich der Sitz des Wagens nicht fest und die Bremse nicht in Ordnung gewesen sei, so komme das hier gar nicht in Betracht, da der Kläger sich ja nach Anordnung des Beklagten gar nicht auf dem Wagen setzen durfte. Demgemäss erscheint der Haftpflicht anspruch des Klägers nach jeder Richtung hin unbegründet. — Entlassung und Berechnung der Entschädigung. In einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 25. November 1903 ist zu § 615 des Bürgerl. Gesetzb. ausgeführt: Der Dienstverpflichtete braucht sich im Falle seiner Entlassung nicht alles anrechnen zu lassen, was er anderweitig verdient, sondern nur das, , was er durch anderweite Verwendung des jenigen Teiles seiner Arbeitskraft verdient, welchen er dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen hatte. Handelt es sich also um einen Verdienst, den er ohne Pflichtverletzung in gleicher Weise hätte machen können, wenn er im Dienste geblieben wäre, so kann ihm dieser Verdienst nicht abgezogen werden. — Gehaltszahlung bei militärischen Uebungen des Angestellten. Bei der Handelskammer zu Bromberg wurde ange- fragt, ob mit Rücksicht darauf, dass Kläger vom Beklagten für dessen Betrieb gegen ein monatliches Gehalt von 160 Mk. auf monat liche Kündigung als Verkäufer engagiert ist, und als solcher beim Beklagten vom 1. März 1903 ab in Stellung gestanden und dem Be klagten im September die Stellung zum 1. No vember 1903 gekündigt hat, die Einziehung desselben zu einer militärischen Uebung für die Zeit vom 1. bis 28. November 1903 als eine Verhinderung während einer nicht erheb lichen Zeit im Sinne des § 616 des Bürgerl. Gesetzb. nach Handelsbrauch anzusehen ist. Die Kammer hat dies verneint. Wenn der Kläger gekündigt hätte und am 1. November austrat, so war er nur noch ungefähr 6 Wochen in Diensten. Wenn er davon 4 Wochen in der Dienstleistung verhindert wird, so ist das eine erhebliche Zeit. Man wird das auch auf gärtnerische Angestellte in gleicher Weise an wenden können. — Aussperrung von Gehilfen, die sich durch Agitation missliebigmachen. Man kann es schliesslich keinem Arbeitgeber verdenken, wenn er einen notorischen Agitator in seinem Betriebe nicht dulden will. Es ist für ihn immer ein unheimliches Gefühl, wenn er weiss, dass er einen „Führer“ und „Ver führer“ in seiner Arbeitsstätte hat. So kommt es, dass gemassregelte Arbeiter oft schwer wieder ein Unterkommen finden. In Berlin konnte ein ausgesperrter Arbeiter der Metall branche keine Stellung wieder finden. Er klagte nun gegen den Unternehmer, der ihn ausge sperrt hatte. Das Landgericht 1 Berlin wies die Klage ab, desgleichen das Kammergericht und zwar in der sehr richtigen Erwägung, dass es einem Prinzipal nicht zugemutet werden könne, einen agitatorisch tätigen Arbeiter zu beschäftigen. Das Reichsgericht (6. Senat) hat dagegen erkannt, dass der Klageanspruch ge rechtfertigt sei. Es hat angenommen, dass es eine den guten Sitten widerstreitende Hand lungsweise sei, jemanden, der in der Wahr nehmung seiner Interessen etwas zu weit geht, deshalb auf die schwarze Liste zu setzen und brotlos zu machen. Dagegen spricht auch das Reichsgericht dem Prinzipal nicht die Befugnis ab, den agitatorisch tätigen Gehilfen sofort zu kündigen, was bei der Schöntuerei mit den Arbeit nehmern heutigen Tages auch kaum hätte erwartet werden können. — Zum Kapitel der Privatarbeiten der Gehilfen. Das Gewerbegericht Offen bach hat die Entlassung eines Gehilfen für ge rechtfertigt erklärt, weil derselbe, während er beim Prinzipal in Arbeit war, wiederholt „ge pfuscht“, d. h. Privatarbeiten gemacht und dabei die Gerätschaften des Prinzipals benutzt hatte. In Frage kam, dass der Gehilfe auch während der Zeit, die er seinem Arbeitgeber zu widmen hatte, solche Privatarbeiten verrichtete, obwohl er verwarnt worden war. Darin erblickte das Gericht eine beharrliche Weigerung, den Dienst verpflichtungen nachzukommen, da es zum Wesen eines Dienstvertrages gehöre, dass der Arbeiter seine gesamte Tätigkeit während der Arbeitszeit dem Arbeitgeber widme. Wir teilten früher bereits einmal einen Fall mit, wo die Entlassung eines Landschaftsgärtners gutge heissen wurde, weil derselbe eine halbe Stunde die Arbeit verlassen hatte, um in einem Haus garten eine Privatarbeit zu Ende zu führen. — Ist es zulässig, unbekannten Fir men oder Personen zur sofortigen Ab sendung bestellte Sendungen per Nach nahme zu übermitteln? Diese Frage hat das Königl. Landgericht Dortmund (1. Zivil kammer) in einem Rechtsstreit dahin beant wortet, dass im Handelsverkehr kein allgemeiner Brauch dahin besteht, beim Versendungskauf Gegenstände von geringerem Werte an unbe kannte Käufer nur unter Nachnahme gelangen zu lassen, möglich ist nur, dass an einzelnen Orten eine derartige tatsächliche Ausübung stattfindet, die aber keine allgemeine Gültig keit beanspruchen kann und nur in Frage käme, wenn sie dem Beklagten bekannt ge wesen wäre. Vereine und Versammlungen. — Die Aktiengesellschaft Flora zu Köln hielt kürzlich unter dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Frhr. von Oppenheim ihre diesjährige Generalversammlung ab, nach welcher zum erstenmal wieder seit 14 Jahren mit einem Betriebsüberschuss von nahezu 9600 Mk. zu rechnen ist. Das Unternehmen erfreut sich zunehmender Unterstützung von Seiten der Ein wohnerschaft. Die Zahl der regelmässigen Besucher ist bedeutend gestiegen, und auch die Eintritts gelder wiesen ein bedeutendes Plus auf. Der Vorstand hofft daher auf eine fernere günstige Entwicklung des Unternehmens, zumal auch im neuen Jahre die Abonnentenzahl gegenüber dem Vorjahre abermals gewachsen ist. — Der Obst- und Gartenbauverein des Kreises Oppenheim (Hessen), der gegenwärtig 1600 Mitgliederzählt, veranstaltete am 8. Mai seine diesjährige Hauptversammlung. Nach Begrüssung des Präsidenten, Kreisrat Dr. Steeg, erstattete Kreisobstbautechniker Heyden den Rechenschaftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr. Hiernach konnten 31 Vorträge über „Obstbau“ abgehalten werden, ferner fan den für Frauen und Mädchen Gemüseverwer tungskurse statt. Sodann wurden genossen schaftlich durch den Obst- und Gartenbauverein 2000 Hochstämme, 800 Formobstbäume und 550 einjährige Veredlungen bezogen. Die Musterobstgärten Undenheim und Wörr stadt waren in gutem Zustande und lie lieferten reichen Ertrag. Ebenso zeigte die in Wallertheim im Vorjahr neuangelegte Muster pflanzung eine gute Entwicklung. Für die Mitglieder soll ferner die neuerschienene Zeit schrift: „Praktische Worte“, von der Obst- und Weinbauschule zu Oppenheim heraus gegeben, eingeführt werden, und man beschloss u. a. im Sommer 2 Ausflüge nach Düssel dorf und Geisenheim zu unternehmen. Gehilfenbewegung. — Eine öffentliche Gärtnergehilfen versammlung in Berlin wurde kürzlich von dem Vorstande des „Deutschen Gärtner verbandes“ einberufen, in der Franz Behrens referierte. In ausführlicher Weise erläuterte der Redner den Standpunkt, auf den sich der neue Gärtnergehilfenverband gestellt habe, und ver urteilte im besonderen den Klassenkampf, der im „Allgemeinen deutschen Gärtnerverein“ in neuerer Zeit in den Vordergrund getreten sei. Von gegnerischer Seite erwiderte zunächst auf die Ausführungen des Referenten der Geschäfts führer des letzteren Vereins Albrecht und kritisierte in seiner bekannten Art und Weise das Vorgehen des neuen Gärtnerverbandes und seiner Führer. Auch von anderen Seiten wurde noch zu den Ausführungen von Behrens ge sprochen, und es kam schliesslich zu derartig heftigen Auseinandersetzungen, dass die Ver sammlung polizeilich aufgelöst werden musste. Ausstellungen. — Die Handwerks-Ausstellung in Magdeburg wird auch die Gartenkunst her vorragend zur Geltung bringen. Die alten Festungsmauern des Ausstellungs-Terrains, die Minengänge und Gewölbe, alles wird burg artig hergerichtet, mit bequemen Zugängen ver sehen und mit Blatt-, Blüten- und Schling pflanzen geschmückt. Die Anlagen werden gegenwärtig mit Koniferengruppen bepflanzt, die später Blumenbeete unterbrechen sollen. Dazwischen durchwinden sich ein rauschender Bach, Brückenzüge etc., wobei einer Vereini gung der Baukunst und Gärtnerei gedacht ist, so dass der Gesamteindruck harmonisch und malerisch wirken dürfte. Der Aufbau der Aus stellung, welche bekanntlich von Mitte August bis Ende September währt, hat in den letzten Tagen begonnen. Auch sollen die Anmeldungen in der letzten Zeit sehr zahlreich eingetroffen sein, so dass eine Verlängerung des Termins notwendig war, bis der noch zur Verfügung stehende Raum vollständig vergeben ist. — Die Frühjahrspflanzenbörse in Magdeburg. Die vom Handelsgärtnerverein am 5. Mai abgehaltene Frühjahrspflanzenbörse war sehr gut beschickt und die zahlreichen Einsendungen zeigten zur Genüge die grosse Leistungsfähigkeit der dortigen Handelsgärt nereien. Otto Heyneck hatte schöne Hor tensien, Flieder, Schneebälle und Crimson Ramb ler-Rosen ausgestellt. Mit schönen Lorbeer bäumen und einem Sortiment Koniferen war Kiesewetter-Genthin vertreten. Palmen, Hor tensien , Rhododendron und andere Blüten pflanzen hatten W. Rössing-Dreibieben, Otto Köhler-Schöningen zur Schau gebracht. Mit Fuchsien, Pelargonien, Rhododendron, sowie Palmen etc. waren Otto Walter, Otto Boese- Cracau und Robert Nicolai beteiligt, mit Stiefmütterchen und Myosotis sowie anderen Frühjahrsblütenpflanzen Schneider, Gross- Rodensleben. Die Börse war von seifen der Fachleute stark besucht und es wurden zum Teil nennenswerte Geschäfte abgeschlossen. — Die Gartenbau-Ausstellung zu Erlangen, welche am 7. Mai eröffnet wurde, erfreute sich eines regen Besuches der dortigen Einwohnerschaft. Der Regierungspräsident Frhr. von Welser eröffnete persönlich die Ausstel lung und sprach in herzlichen Worten seine Anerkennung über die guten Leistungen auf dem Gebiete friedlichen Wettbewerbes aus. Hervorragend beteiligten sich die Firmen Joh. Brechner, Fritz Krauss, Georg Lam precht, Petsch und Notz, ebenso H. Pätzold. Die Binderei war von den obengenannten Ge schäften gleichfalls durch zahlreiche, zum Teil sehr schön ausgeführte Arbeiten vertreten, eben so überraschte der dekorative Eindruck die vielen Besucher. Jedenfalls hatte der Erlanger Gartenbauverein durch diese Ausstellung viel zur Förderung der Blumen- und Pflanzen-Lieb haberei beigetragen. Wir wünschen den dor tigen Handelsgärtnern für ihre grosse Mühe auch einen recht guten geschäftlichen Erfolg. Kultur. — Ageratum Lasseauxi. Dieses bei nahe strauchartige Ageratum hat bis jetzt, trotzdem dasselbe keine Neuheit ist, in den Kulturen noch keine grosse Verbreitung ge funden. Es wurde seinerzeit von Montevideo eingeführt und als eine reichblühende Pflanze von 40 bis 60 cm Höhe beschrieben. Die Pflanzen besitzen ein kräftiges Wachstum und verzweigen sich stark, indem sie schöne regel mässige Büsche bilden. Die Blütenköpfchen sind von lebhaft rosa Farbe, die während des ganzen Sommers unaufhörlich von den Pflanzen hervorgebracht werden. Dieses Ageratum eignet sich sehr schön zur Ausschmückung der Gärten im Sommer und kann auch als Topf pflanze gezogen werden. Palmen, überhaupt Warmhausblattpflanzen, we niger in Ausstellungs-, sondern mehr Hardels- wäre geschickt. Dann sind die blauen Hor tensien von Tourneur-Oberhausen, die Zonal- und engl. Pelargonien, sowie Fuchsien-Sortimente von 1. Becker-Weisenau b. Mainz und die hübschen Pyramiden von Malva capensis von A. Kliem-Gotha, zu erwähnen. Max Bürger- Halberstadt hatte seine Züchtungen niedriger Pelargonien gebracht, die aber leider noch nicht so im Flor waren, um den Wert auch dem Laien verständlich zu machen; die duftige „Ball königin“ trat hierbei durch ihre zarte Färbung und die Grösse der Bluten besonders hervor. Für das Auge geradezu blendend wirkten die ultramarinblau gefärbten Hydrangea hortensis rosea von I. Lambert & Söhne-Trier, die daneben auch eine schöne Gruppe dieser Sorte in der Grundfarbe „zartrosa“ ausgestellt hatten, und damit den Beweis lieferten, dass diese neue Varietät recht wohl als reichblühende Handel.'pflanze Beachtung verdient. Die gleiche Firma hat noch zwei kleine Gruppen blühen der „Begonia Gloire de Lorraine“, die allge mein Interesse erregten, eingeschickt. Von Richard Gregor-Pirna waren sehr schöne Rhapis flabelliformis ausgestellt, ferner hier auch Bernhard Haubold-Laubegast durch blühen de Kamellien, Calla und Azaleen, letztere in den bekannten Handelssorten, vertreten. Der deko rative Eindruck dieser Abteilung wirkt leider sehr ernüchternd, denn die kahlen Wände, die düstere Beleuchtung und die flache Gruppierung konnten kein effektvolles Gesamtbild hervor rufen. Es kann dieser Teil mehr als eine Handelsausstellurg für Topfpflanzen angesehen werden, wenngleich auch hier verschiedene Sachen eine von dem grossen Publikum mehr beachtete Placierung verdient hätten. Wir schliessen damit unseren ersten grösseren Bericht, und werden auf verschiedene, hierbei nicht erwähnte Einsendungen in unseren späteren Artikeln zurückkommen, zumal die Fülle des Stoffes uns zwingen wird, unseren Bericht erstattern für Düsseldorf einen grösseren Raum zur Verfügung zu stellen, als das ursprünglich unsere Absicht war. Es kann alles in allem von ' der ersten internationalen Topfpflanzen- ausstellung gesagt werden, dass genügend Mate rial wohl vorhanden war, jedoch die räumliche Trennung und das Ausschliessen der Orchideen für das Gesamtbild höchst störend wirken musste. Jede Uebersicht und der dekorative Charakter einer Gartenbauausstellung, der in Berlin so glänzend hervortrat, ging dadurch leider ver loren. Wir glauben, dass die späteren Pflan zenausstellungen hier eine Aenderung bringen. Jedenfalls überragt aber im übrigen die Düssel dorfer Ausstellung an Bedeutung, Umfang und der Fülle des Gebotenen bei weitem die Ber liner Frühjahrsausstellung, die vollständig den Charakter des Lokalen trug, während am Rhein allein die Orchideenschau einen Glanzpunkt internationalen friedlichen Wettbewerbes für alle zeit bleiben wird. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Der Herzog von Anhalt übernahm das Protektorat über den seit 68 Jahren daselbst bestehenden Gartenbauverein. — Die Haupt versammlung des Schleswig-holsteinischen Zen tralvereins für Obst- und Gartenbau findet am 7. und 8. Juli in Kiel statt. — Für den Kreis Eisleben wird bei Lutter am Barenberge eine 28 Morgen grosse Musterobstplantage angelegt werden. — Im Werratal hat kürz lich ein schweres Hagelwetter grossen Schaden angerichtet. — Bei der diesjährigen General versammlung des Gewerbevereins für Nassau am 30. und 31. Mai ist der Antrag gestellt, die Gärtnerei als Handwerk (?) anzuerkennen. } — Die Förderung des Gartenbau handels durch Ausstellungen zeigt sich oftmals in einem recht bedenklichen Licht. So machte beispielsweise vor Schluss der „Ber liner Ausstellung“ die Runde durch die dortige Tagespresse eine Notiz, wonach das grosse Blumenmagazin von Koschel, welches bei der letzten grossen „Berliner Ausstel lung“ nahezu ein Drittel aller Pflanzen- und Bindereigegenstände gebracht hatte, am ver flossenen Montag einen grossen öffentlichen Verkauf zu Engros-Preisen in der „Phil harmonie“ veranstaltete. Ist das der Zweck solcher vom „Verein zur Beförderung des Gartenbaues“ ins Leben gerufenen grossen Ausstellungen? Wohin soll es führen, wenn dann solche Unmassen von Blumen zu Engros- oder auf deutsch, zu Schleuderpreisen an das Publikum abgegeben werden? Der Anzeige voran ging die Mitteilung, dass jene Firma 42 erste Preise, darunter den Kaiserpreis er rungen hat. Bedeutet das eine Förderung un serer gärtnerischen Interessen, und wie wenig mögen die Berliner Blumengeschäftsinhaber über diesen Schlusseffekt der Ausstellung erfreut ge wesen sein! — Dass man in Düsseldorf ähnliche Fehler macht — wie der Schleuder verkauf in Orchideen beweist — ist unbe greiflich. Liegt hierin nicht eine unverant wortliche Entwertung dieses kostbaren Blüten materials und auf der andern Seite beglücken uns die Italiener und Holländer zu einer Zeit mit ihren Erzeugnissen, in der die deutsche Produktion auf der Höhe sein soll. Wir halten dieses gewaltsame Heranziehen der ausländischen Blumen und die Vorführung jener Erzeugnisse gegenüber dem grossen Publikum für einen Fehler, den nichts entschuldigt. Das stimmt so gar nicht überein mit den schönen Worten, mit denen der geschätzte Leiter des Palmen gartens zu Frankfurt (Main), Direktor Siebert kürzlich einen Artikel über die „Internationale Ausstellung zu Düsseldorf“ in einer grossen politischen Tageszeitung wie folgt schloss: So viel aber steht fest, dass alle Bestrebungen, die die deutsche Arbeit fördern und schätzen wollen, auf das Nachdrücklichste zu unterstützen sind. Und so ist zu hoffen, dass dieses grossartig angelegte Werk deutschem Gartenbau und deutscher Gartenkunst, die bei ähnlichen Anlässen vielfach als Hilfsmittel dienten. Ge legenheit geben wird, selbständig aufzutreten und ihre noch nicht überall gewürdigte Bedeu tung darzulegen. — Der Berliner Zentralfriedhof bei Stahnsdorf wird zu einer Musteranlage deut scher Gartenkunst werden. Für die Erlangung entsprechender Einrichtungspläne sind 20000 M. bestimmt worden und man darf in der nächsten Zeit das Preisausschreiben erwarten. Ferner liegt der Plan einer Eisenbahnverbindung mit Stahnsdorf gegenwärtig dem Minister zur Genehmigung vor. Von dem grossen Terrain soll zunächst ein Teil abgetrennt und herge richtet werden. Dann sind zu der errichteten Gärtnerei, welche gleichfalls eine Musteranlage vorstellen wird, zunächst 30 Morgen Land reserviert. Erst nachdem die Bahnlinie geneh migt worden ist, was täglich erwartet wird, kann die Versendung der Grundpläne zu dem Preisausschreiben stattfinden. Ausserdem hat man fürs erste die Errichtung einer Begräbnis kirche für sieben Kirchengemeinden geplant. Wir werden über die weitere Entwicklung, so bald näheres darüber bekannt ist, unsern Lesern berichten.
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