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3 n 14 ): in m einräumt, dies aus besonderem Vertrauen zu demselben tut, in der Annahme, er werde keinen Missbrauch mit den aus der Einsicht der Bücher erlangten Kenntnissen treiben. Da her könne diese Einsicht nicht für einen Dritten, wenn es auch der Vertrauensmann des Ange stellten sei, gefordert werden. Die Zuziehung eines Dritten würde vielmehr nur dann in Frage kommen, wenn der Angestellte selbst verhindert sei, die Prüfung vorzunehmen. (Krankheit, längere Abwesenheit usw.). — Immer wieder die „schwarze Liste“. Von Seiten des Vereins Kreditreform Bremen war einem Geschäftsmann in Verden gelegentlich einer „letzten Zahlungsaufforderung“ angedroht worden, dass man ihn auf die Liste der säumigen Zahler, die sogen, „schwarze Liste“ setzen werde. Daran war die Bemerkung geknüpft, dass diese Liste von den Geschäfts leuten in ganz Deutschland gelesen werde. Die Staatsanwaltschaft erblickte darin einen Nötigungsversuch und erhob auch Anklage. Das Landgericht Verden erkannte jedoch auf Freisprechung, da der Angeklagte nicht bewusst rechtswidrig gehandelt habe. Derartige Urteile sind nun schon wiederholt gefällt, so dass es wohl endlich an der Zeit wäre, Anklage in solchen Fällen gar nicht mehr zu erheben. Die „schwarze Liste“ ist ein unentbehrliches Mittel gegen faule Zahler im Geschäftsverkehr geworden. — Vorsicht beim Verkauf einer Gärtnereiin der Angabe des Umsatzes. Wenn eine Gärtnerei, Grundstück und Geschäft verkauft wird, so pflegt sich der Käufer zumeist nach dem im Geschäft erzielten Umsatz zu erkundigen, um einen Anhalt dafür zu haben, ob der Geschäftsverkehr in der Gärtnerei ihm j auch im Verhältnis zum Kaufpreis den nötigen Nutzen bringen wird. Da ist es nun geboten, recht vorsichtig zu sein und als Verkäufer nicht Aeusserungen zu tun, die sich hinterher nicht als wahr herausstellen. Allgemeine Anprei sungen, wie das Geschäft gehe gut, es nähre seinen Mann usw. sind ungefährlich, werden aber über den Umsatz bestimmte Angaben ge macht, so muss der Verkäufer auch voll für dieselben einstehen können, denn nach § 459 des Bürgerl. Gesetzb. hat er dafür zu haften, dass das Kaufobjekt zur Zeit des Ueberganges der Gefahr, die zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Grundstücken kommt der Zeitpunkt der Auflassung dabei in Frage. Es ist nun vor dem Oberlandesgericht Kiel jetzt ein Pro zess geführt worden, in welchem die obige Frage entschieden wurde. Der Verkäufer hatte vor Abschluss des Verkaufs dem Käufer erklärt, bei einer soliden Führung des Geschäftes würden bestimmt 20 000 Mk. Umsatz jährlich erzielt. Diesen Umsatz erzielte Käufer nicht und verlangte infolgedessen Rückgängigmachung des ganzen Vertrages. Der Verkäufer ist auch dazu verurteilt worden. Das Gericht nahm an, dass eine solche Aeusserung eine Garantie erklärung enthalte. Der Anfang der Einnahme sei bei einem Gewerbebetrieb wesentlich be stimmend für seinen Verkaufswert. Wird nun ein solcher Umsatz zugesichert, so ist die Er klärung so auszulegen, dass dem Käufer ein in solchem Zustande befindlicher Betrieb ge währt werden solle. Käufer hat also die Aus sicht erhalten, bei normalen Verhältnissen einen solchen Umsatz zu erzielen. Erweist sich das als trügerisch, so kann er von dem Vertrage zurücktreten. — Ein Prinzipal, der seinen Ange stellten des Diebstahls bezichtigt, weil er Verdacht dazu geschöpft hat, muss sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zwar gefallen lassen, dass der Gehilfe sofort den Dienst verlässt, der letztere kann aber Schadenansprüche wegen Lohn usw. nicht erheben, da in dem Verhalt des Personals und einer etwaigen Durchsuchung der Effekten des Angestellten, ein vertragswidriges Verhalten nicht zu finden sei, auch wenn sich die Grund losigkeit des Verdachtes herausstelle. — Was ist bei Bestellungen unter „genau wie gehabt“ zu verstehen? Der Käufer hatte „genau wie gehabt“ bestellt. Die Ware wurde abgesandt, aber unterwegs durch Wasserschaden in ihrer Qualität gemin dert. Käufer stützte sich nun auf § 480, Abs. 2 des Bürgerl. Gesetzb. und verlangte Schaden ersatz wegen Nichterfüllung, denn man habe ihm nicht Ware „genau wie gehabt“ gesandt. Die früher erhaltene Ware sei durch Wasser nicht beschädigt gewesen. Das Reichsgericht hat diese Anschauung nicht gebilligt und den Schadenersatzanspruch abgewiesen. Die ver einbarte Klausel „genau wie gehabt“ beziehe sich zweifellos nur auf die Qualität der Ware als solche, nicht aber darauf, dass sie nun auch in derselben Weise wie früher unbeschädigt in den Besitz des Kunden gelangen solle, wie dies bei früheren Sendungen geschehen sei. Nur in ersterer Beziehung könne die Zusicherung einer Eigenschaft von Seiten des Verkäufers angenommen werden, nicht in letzterer und es falle daher auch die strengere Haftung des Verkäufers wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft fort. Vereine und Versammlungen. — Hauptversammlung des Badi schen Obstbau-Vereins. Der unter dem Protektorat des Grossherzogs von Baden stehende „Badische Obstbauverein“ hielt kürz- ich in Ettlingen seine Hauptversammlung ab. Nach dem Bericht des Hauptvorstandes hat sich der Mitgliederstand im vorigen Jahre von 1600 auf 2500 gehoben. Der Jahresbei trag von nur Mk. 2,— ermöglicht auch dem kleinsten Landwirt und Obstbauzüchter den Beitritt zum Verein. Allerdings konnte bis heute der Verein aus seinen eigenen Mitteln nicht viel unternehmen, weshalb das Gross herzogliche Ministerium des Innern dem Verein einen Beitrag von Mk. 1400 zuwies. Durch den gemeinsamen Bezug von Obstbäumen wurden im vorigen Jahre 2816 Obstbäume und 12794 Edelreiser abgegeben; praktische Obst baukurse fanden in 25 Orten mit einer Gesamt- beteiligung von 553 Personen statt. — Der mittelfränkische Kreisobst bauverband hielt am 21. April in Ansbach seine Deligiertenversammlung ab. Nach dem er statteten Jahresbericht hat sich der Bestand an Mitgliedern, Vereinen und Bezitksverbänden im verflossenen Jahre wesentlich vermehrt, so dass der Verband gegenwärtig aus 280 Vereinen mit 10 656 Mitgliedern besteht. Grosse Aner kennung wurde sodann der erfolgreichen Tätig keit des Landeskonsulenten Reb holz-München und Kreisobstbaulehrers Häberlein-Triesdorf, gezollt, die in Wanderversammlungen und tech nisch-praktischen Wanderkursen zur allgemeinen Hebung des Obstbaues wesentlich beigetragen haben. Es wurde anerkannt, dass besonders das Arbeitsfeld des Kreisobstbaulehrer Häberlein ein derartig grosses ist, dass seine Tätigkeit viel zu sehr in Anspruch genommen und infolgedessen die Anstellung einer Hilfskraft mit Unterstützung der Kreisregierung also not wendig befürwortet wird. Nach dem Rechen schaftsberichte betrugen die Einnahmen des Verbandes Mk. 2832 und die Ausgaben Mk. 2709. Von dem Kassabestand wurden Mk. 100 für Ausstellungszwecke der in Rothenburg statt findenden landwirtschaftlichen Ausstellung reser viert, so dass inkl. eines vom landwirtschaft lichen Kreisausschuss bewilligten Zuschusses von Mk. 200 vorläufig ein Ausstellungsfonds von Mk. 300 zur Verfügung steht. Es kam alsdann der Antrag des Bezirksverbandes Neu stadt zur Besprechung, es möchte an Stelle der im Vorjahre gelegentlich der zu Emskirchen stattgefundenen Wanderversammlung beabsich tigt gewesenen Bezirksobstausstellung, die in folge eines Orkanes unmöglich gemacht wurde, in diesem Jahre eine derartige Veranstaltung zu Emskirchen getroffen werden. Die Ver sammlung stimmte jedoch diesem Anträge nicht bei, da es vor allen Dingen an den nötigen Mitteln zu einer derartigen Ausstellung fehlte. Ein weiterer Antrag ging dahin, dass der Lieferung falscher Unterlagen seitens der Baum schulen bei Bezug von Formobstbäumen ent gegen gearbeitet werden muss. Es wird dabei auch auf das Ueberhandnehmen der Blutlaus aufmerksam gemacht, und diese Erscheinung in Zusammenhang mit dem Bezug von Obst bäumen aus mehr oder minder verseuchten Baumschulen gebracht. Gehilfenbewegung. — Die Protestversammlung der städtischen Gärtnergehilfen und Park arbeiter in Berlin. Auf eine Aeusserung des Oberbürgermeisters Kirschner hin, dass die niedrigen Löhne, die die Parkverwaltung bezahlt, in der Regel nur an nicht reguläre Arbeitskräfte entrichtet werden, und dass ein Lohn von 1,75 Mk. noch als sehr reichlich zu bezeichnen sei, wurde eine grosse öffentliche Versammlung einberufen. In dieser referierte Bürger vom Verbände der Gemeindearbeiter und wandte sich in seiner Rede namentlich gegen die Behauptung, dass es sich bei den niedrig entlohnten Arbeitskräften ausschliesslich um minder leistungsfähige Personen handle; der grösste Teil der Parkarbeiter befinde sich im Vollbesitze der Arbeitskraft, Die Parkver waltung sei von jeher bestrebt gewesen, mög lichst niedrige Löhne zu zahlen. Im weiteren Verlaufe der Verhandluug trat man nicht nur für eine Lohnaufbesserung sondern auch für eine Verkürzung der elf stündigen Arbeitszeit auf zehn Stunden ein. Die anwesenden Stadt verordneten Schulz und Schubert bezeich neten die Forderungen der Parkarbeiter als be rechtigt und versprachen, für dieselben einzu treten, soweit es in ihren Kräften steht. In der von der Versammlung angenommenen Re solution wird entschieden gegen die mehrfach in die Oeffentlichkeit getragene Meinung, dass die Mehrzahl der mit 2,50 Mk. bis 2,70 Mk. entlohnten Arbeiter minderwertige Arbeitskräfte seien, protestiert. Die Versammlung bedauert, dass weder der Magistrat noch die Deputation und das Stadtverordnetenkollegium den be scheidenen Wünschen der Parkarbeiter entgegen gekommen sind und hält nach wie vor an den am 8. Februar aufgestellten Lohnforderungen, die wir seiner Zeit im „Handelsgärtner“ ver öffentlicht haben, fest. Zum Schlüsse ver sprechen die Versammelten, für die gewerk schaftliche Organisation einzutreten. Ausstellungstafel. Turin. Internationale Gartenbau - Ausstellung vom 10. bis 25. Mai 1904. Augsburg. Frühjahrs-Blumen-Ausstellung des Schwäbisch - Bayerischen Gartenbau - Ver bandes im Mai 1904. Düsseldorf. Internationale Gartenbau - Aus stellung in Verbindung mit der nationalen Kunstausstellung vom 1. Mai bis 23. Oktober 1904. Zur Orientierung über die Einzel- ausstellungen verweisen wir auf unseren speziellen Artikel über die Düsseldorfer Ausstellung in Nummer 14 dieses Jahrganges. Erlangen. Gartenbauausstellung des Garten bauvereins vom 7.—10. Mai 1904. Paris. Frühjahrs-Ausstellung der „Societe d’horticulture de France“ vom 24. bis 30. Mai 1904. London. Frühjahrsausstellung der Königl. Gartenbaugesellschaft im Templegarten vom 31. Mai bis 2. Juni 1904. London. Grosse Gartenbau - Ausstellung der „Kgl. botanischen Gesellschaft zu London“ vom 6. bis 11. Juni 1904. Aussig. Rosenschau des „Verbandes deut schen Gartenbaues etc. in Böhmen“ am 14. und 15. August 1904. Hirschberg. Provinzial - Obst- und Garten bauausteilung des Verbandes schlesischer Gartenbauvereine vom 3.—10. Sept. 1904. Anmeldungen sind an Handelsgärtner R. Siebenhaar in Hirschberg zu richten. Eschwege. Jubiläums - Gartenbauausstellung des Gartenbauvereins im August 1904. Weissensee b. Berlin. Jubiläumsgartenbau- austellung des „Vereins der Gärtner und Gartenfreunde“ vom 1.—14. Sept. 1904. Königshütte. Gartenbauausstellung des ober schlesischen Gartenbauvereins G1 e i w i t z vom 17.—20. September 1904. Rastenburg. Gartenbauausstellung des Gärt nervereins Rastenburg und Umgebung im September 1904. Langenthal. Mittelschweizerische Garten bauausstellung vom 25. September bis 2. Oktober 1904. Eberswalde. Gartenbauausstellung des Garten bauvereins im Herbst 1904. Stolp. Jubiläums - Obst - und Gemüseaus stellung des Gartenbauvereins im Herbst 1904. Westerstede. Obst- und Gartenbauausstellung im Herbst 1904. Zeitz. Bezirksobstausstellung des Obstbauver eins für das Elstertal im Herbst 1904. Neuhaldensleben. Obstausstellung des Obst- und Gartenbauvereins im Oktober 1904. Herzborn. Obst- und Gemüseausstellung im Herbst 1904. Heilbronn. Obstausstellung des Bezirks obstbauvereins im Herbst 1904. Karlsruhe. Chrysanthemum-Ausstellung des Vereins selbständiger Gärtner vom 8. bis 15. November 1904. Leipzig. Winterblumen- und Chrysanthemum- Ausstellung des Leipziger Gärtnervereins vom 12. bis 21. November 1904. Mainz. Chrysanthemum-Ausstellung des Garten bauvereins im Herbst 1904. Darmstadt. Allgemeine Deutsche Gartenbau- Ausstellung im Jahre 1905. — Das Spargelgesetz in Braun schweig. Im vorigen Jahre kam es wieder holt vor, dass infolge Uebertretung des Spargel gesetzes Spargelzüchter mit Geldstrafe belegt wurden. Wir machen daher an dieser Stelle auf die im § 1 festgelegte Bestimmung des Spargelgesetzes aufmerksam: Die jungen Spargel- pf.anzungen, mit Einschluss der dreijährigen, sind in der Zeit vom 1. Mai bis 15. August allwöchentlich auf das Vorhandensein der Spargelfliege zu untersuchen; die von der selben befallenen Pflanzen sind bis an die Krone abzuschneiden und sogleich an Ort und Stelle zu verbrennen. — Der neue griechische Korinthen gesetzentwurf. Nach dem neuen Gesetz entwurf über Korinthen bleibt die jetzt gesetz lich bestehende Verpflichtung jedes Korinthen- exporteurs, eine Quote seines Ausfuhrquantums in natura in die staatlichen Magazine abzuliefern, auch in Zukunft bestehen. Die Höhe der Ab gabe richtet sich bekanntlich je nach der Grösse der Jahresproduktion und zwar auf Grund eines Beschlusses einer alljährlich am 14. August zu- ammentretenden Spezialkommission zwischen 10—20%. Als eine Neuerung tritt hinzu, dass ausserdem auch die bisher in Geld zu zahlen den Grundsteuern und sonstigen Abgaben der Korinthenproduktion durch Naturalleistungen er setzt werden können und zwar sollen diese für die Jonischen Inseln 20% und für das übrige Griechenland 15% der Nettoausfuhr betragen. Somit würde die staatliche Einhaltung durch schnittlich 1/3 der Produktion umfassen. Ueber- nehmerin und Verwalterin dieser Naturalleistun gen ist die Korinthenbank. Die Bank war bis her verpflichtet, die Korinthen zur Fabrikation von Wein und Spirituosen etc. zu verwenden. Als neu tritt jedoch die Befugnis hinzu, die Korinthen auch ins Ausland zu verkaufen oder den Verkauf für ihre Aktionäre zu übernehmen. Man will dadurch gleich nach der Ernte drin gende und für die Preisbildung nachteilige Ver kaufsangebote geldbedürftiger Produzenten ver hindern, denn der Staat ist seit Jahren bestrebt, soviel Korinthen dem Aussenhandel zu ent ziehen, • dass für den Rest gute Nachfrage ge sichert wird. Zu einer Einschränkung der Pro duktion ist man nicht geschritten, jedoch sucht die Regierung in vorliegendem Gesetzentwurf wenigstens neue Anpflanzungen zu verhindern und schlägt für Neuanlagen von Korinthenfel dern eine so hohe Erlaubnisgebühr vor, dass diese in der Regel einem Bepflanzungsverbote gleichkommt. Im vorigen Jahre hatte sich ein englisches Syndikat zur Monopolisierung des Korinthenhandels gebildet, das Unternehmen scheiterte jedoch weniger an den Widersprüchen aus dem Inlande, als an dem Einsprüche, den England, Deutschland, Holland und Italien auf Grund ihrer Handelsverträge erhoben. Da Eng land der Abnehmer von ungefähr der Hälfte des gesamten Exportquantums der Korinthen ist, dürfte es nicht unmöglich sein, dass von dort aus gegen den neuen Gesetzesvorschlag protestiert wird. — Der Obstbau in Westaustralien hat von Jahr zu Jahr zugenommen. Nach dem neuesten Bericht für das Jahr 1902 ist ein Bestand von 108 000 Obstbäumen vorhanden, ein Zuwachs von 14 000 Obstbäumen gegen das Vorjahr. Der Gesamtflächeninhalt, der am Ende des Berichtsjahres für den Obst- und Weinbau verwandt worden war, belief sich auf rund 10000 Acker, wovon auf den Obstbau 6200 und auf den Weinbau 3800 Acker ent fielen. Von den Obstsorten haben Aepfel, Birnen und Apfelssinen die grösste Nachfrage und die Zeit ist nicht sehr fern, wo West australien imstande sein wird, seinen Bedarf in diesen Obstarten aus eigener Züchtung zu decken. Im ga nzen wurden in Westaustralien 106 689 Kisten Obst noch eingeführt, von denen 93 255 Kisten nach erfolgter Desinfektion dem Verbrauch übergeben werden konnten, während das Obst in 1 1 332 Kisten Spuren von Fäulnis zeigte und 2 102 Kisten verbrannt wurden, weil das Obst mit einer Krankheit behaftet war. Seitens der Regierung sind strenge Massregeln getroffen, um die Verbreitung von Obstkrank heiten zu verhüten und namentlich die dem Obst schädlichen Insekten zu vertilgen. Für letzteren Zweck ist eigens eine Sonnenkäfer gattung (Cryptolannes montrouzieri) eingeführt worden, welche in den Kaffeepflanzungen von Honolulu und den Ananaspflanzungen in Queensland und der Kapkolonie wertvolle Dienste geleistet hat. Zum weiteren Verhüten der Fortpflanzung von Obstkrankheiten ist eine Bestimmung getroffen worden, dass Kisten aus zweiter Hand nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie gründlich desinfiziert sind. Allen Weinbauern, deren Weingärten in der Nähe von Eisenbahnstationen liegen, werden von der Regierung auf Verlangen zwei Zentner Eis zum Selbstkostenpreis geliefert, um den Wein in der Gärungsperiode gesund zu er halten. Jedenfalls zeigt sich aus den Berichten, dass man in Westaustralien mit aller Energie für die Hebung des Obst- und Weinbaues eintritt. — Auf der grossen Obstbau-Aus stellung in Düsseldorf, die vom 8. bis 16. Oktober dieses Jahres stattfindet, wird der „Schleswig-Holsteinische Zentralverein für Obst- und Gartenbau“ ein Normalsortiment Schles wig-Holsteins in Aepfeln und Birnen ausstellen. Das Sortiment soll folgendermassen zusammen gesetzt sein: 1. Aepfel: Gravensteiner,Prinzen apfel, Dithmarscher Paradiesapfel, Holsteiner Zitronenapfel, Cox’ Orangen-Reinette, Schöner von Boskoop, Graue französische Renette, Landsberger Renette, Boikenapfel, Baumanns Renette, Grosse Kasseler Renette, Danziger Kantapfel, Burchardts Renette, Roter Winter- Taubenapfel, Gelber Winter-Stettiner, König licher Kurzstiel. 2. Birnen: Williams’ Christ birne. Gute Luise von Avranches, Köstliche von Charneu, Rote Bergamotte, Boses Flaschen birne, Kamper Venus, Neue Polteau, Lü becker Sommer-Bergamotte, Napoleons Butter birne, Esperens Herrenbirne. — Eine Obstabsatz-Genossenschaft in Kalifornien. In Kalifornien, der soge nannten Obstkammer der Vereinigten Staaten, hat sich eine Vereinigung von Obstfarmern und Händlern gebildet, die in der Hauptsache bezweckt, den Verkauf von frischem, leicht verderblichem Obst zu fördern. Sämtliche Ver käufe werden durch ein in Sacramento be findliches Hauptbureau vermittelt. Den Obst züchtern werden in der Produktion keine Be schränkungen auferlegt, sondern die einzelnen Mitglieder können jedes Quantum Obst liefern, und das Hauptbureau bringt die Ware nach Erwägung der täglich eingehenden Drahtberichte über Nachfrage und Preise etc. auf den zur Zeit günstigst erscheinenden Markt, und über weist nach Verkauf derselben den Erlös dem betreffenden Lieferanten. Eine der Hauptbe dingungen zum Erfolge dieser Einrichtung liegt in der Erlangung schneller und sicherer In formation bezüglich des geeigneten Absatzge bietes für jede Fruchtsorte. Diese wird nun von angestellten Agenten an den Hauptabsatz- plätzen während der Ernte täglich gegeben. Das System soll sich im Jahre 1903 sehr gut bewährt haben, denn in dem betreffenden Zeit raum wurden 90% der gesamten Ausfuhr von Birnen, Pfirsichen, Aprikosen, Trauben, Zwet- schen, Pflaumen, Kirschen etc. durch Vermitt lung des Zentralbureaus verkauft.