Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Mai im Beisein eines vom Direktor für Ackerbau und Handel bestimmten Beamten des Reblausdienstes eingeführt werden. Die Einfuhr frischer Ge müse ist verboten, mit Ausnahme derjenigen, die während ihres Wachstums nicht unmittel bar mit der Erde in Berührung stehen und denen eine Ursprungsbescheinigung beigefügt ist, wo nach sie von einer nicht von der Reblaus be fallenen Bodenfläche stammen. Obst aller Art wird zur Einfuhr zugelassen. Gegenstände, deren Einfuhr verboten ist, werden, wenn sie in der üblichen Form zur Einfuhrabfertigung gelangen, auf Kosten des Einführers nach dem Herkunftsorte zurückgeschickt, oder, falls auf die Eigentumsansprüche verzichtet wird, von der Zollverwaltung vernichtet. Alle Pflanzungen, auf welchen verbotswidrig eingeführte Pflanzen entdeckt werden, sollen auf Anordnung des Direktors für Ackerbau und Handel sofort ver nichtet werden. Die durch die Vernichtung entstehenden Kosten haben die Einführer oder die Zuwiderhandelnden zu fragen. Der gut gläubige Eigentümer hat lediglich gegen den Verkäufer Ersatzansprüche. Zum Verkehr im Innern von Tunis sind Schnittreben, Rebholz etc. nur zugelassen, wenn sie mit einem Schriftstück versehen sind, dass sie aus der Rebenanlage des Verkäufers selbst stammen. Die Verord nung ist mit I. Januar 1904 in Kraft getreten. — Samenhandel mit Chile. Chile hat im Jahre 1902 nach der jetzt erst vorliegenden endgültigen Statistik sich namentlich am Export von Hanf- und Kleesaat beteiligt. Die Gesamt ausfuhr an Hanfsaat betrug 1 311543 kg im Werfe von 172 986 Pesos, wovon 300 216 kg im Werfe von 3 032 Pesos nach Deutschland kamen. Dagegen bezogen wir keine Kleesaat von Chile mehr. Von 839002 kg. welche zur Ausfuhr kamen und einen Wert von 419 501 Pesos hatten, kam nichts zu uns. Dagegen waren wir an der Ausfuhr von Bohnen, Linsen und Nüssen, wie anschliessend bemerkt sein mag, erheblich beteiligt. Deutschland selbst hat Fortschritte in der Lieferung von Gemüsekonserven nach Chile gemacht. — Auch über den auswärtigen Handel Italiens liegt für 1902 jetzt eine amtliche Uebersicht vor, in welcher uns folgende Posten interessieren: Einfuhr. Ueberhaupt. Nach Deutschland. dz Lire dz Lire Frische Blumen: 721 144200 — — Pflanzen aller Art: 93553 1403295 14353 215 595 Frische Gemüse: 15038 375950 — — Frische Früchte: 3768 113040 — — Tomaten: 5661 45 288 — — Weintrauben: 58 1218 — — Nicht ölhalt.Säm.: 101 042 Ausfuhr. 4546890 5636 253620 Frische Blumen: 10687 3137400 3497 699400 Pflanzen aller Art .-319639 4794585 108805 1632075 Frische Gemüse: 422490 10 562250 163592 4089800 Frische Früchte: 448245 13447350 195 981 5879330 Tomaten: 9745 77 960 1284 10272 Weintrauben: 293855 6170955 179494 3 769374 Nichtölhalt.Säm.: 31576 2526080 12089 967120 Nicht berücksichtigt sind in diesem Auszug die sämtlichen Südfrüchte, Oelfrüchte, getrocknete oder sonst konservierte Früchte, Pilze, Nüsse und ölhaltigen Sämereien. — Bei Postaufträgen und Nach nahmen bleibt in sehr vielen Fällen die Vor zeigung oder der Versuch der Vorzeigung er folglos. Seit dem 1. April besteht für die Postanstalten eine Bestimmung, in solchen Fähen mit der Rücksendung, der Weitergabe zum Protest oder der Unbestellbarkeitsmeldung bis zum Schlüsse der Schalterdienststunden zu warten, also für eine nachträgliche Einlösung noch bereit zu sein. Kommt eine siebentägige Lagerfrist in Anwendung, was selbstredend bei den Vermerken „Sofort zurück“, „Sofort an N. in N.“ oder „Sofort zum Protest“ oder bei endgültiger Verweigerung bei der ersten Vor zeigung nicht der Fall ist, so gilt derselbe für die zweite Vorzeigung oder den Versuch der selben nach Ablauf der Lagerfrist. Damit ist die Post Verwaltung wieder mehrfach geäusserten Wünschen aus Geschäftskreisen in erfreulicher Weise nachgekommen. — Zollfreiheit für Sämereien nach Mozambique. Die portugiesische Regierung gibt bekannt, dass über Inhambane (Ost afrika) Sämereien zur Verwendung für land wirtschaftliche Zwecke in bestimmten Mengen Zollfreiheit geniessen. Es muss hierbei ein gewisser Antrag von den Beteiligten gestellt werden, dessen Richtigkeit von dem betreffen den Distrikt-Gouverneur bestätigt werden muss. Zunächst hat diese Vergünstigung nur für den Distrikt Inhambane Gültigkeit. Rechtspflege. — Ladenschluss. In der „Süddeutschen Gärtnerzeitung“ wird ein Bescheid dahin ge geben, dass an Sonntagen während der Ruhe zeit auch die Ladentüre verschlossen sein müsse, es sei denn, dass der Laden den einzigen Zu gang zur Wohnung bilde. Demgegenüber stellen wir fest, dass die Landgerichte zu Berlin, Frank furt a. M., Dortmund u. s. w. sich ausdrücklich dahin ausgesprochen haben, dass unter „Laden schluss“ nur die Einstellung des Geschäftsver kehrs zu verstehen ist, dass es aber darauf nicht ankommt, ob auch die Ladentür zuge schlossen ist. — Vom Gemüse-Kommissionshandel. Der Kommissionär, der für einen Gemüsezüchter Gemüse verkauft, hat über den Verkauf im ein zelnen Rechnung zu legen. Nach einer Ent scheidung der Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin muss er das so tun, dass er die einzelnen Verkäufe, meist auch unter Benennung des Käufers und der erzielten Preise, angibt. Nur wenn er das ganze Gemüse en bloc verkauft hat, braucht er nur den Gesamterlös anzugeben und hat damit seiner Pflicht genügt. Die Aus lagen für Fracht, Rollgeld, Zoll und namentlich für Annoncen werden im allgemeinen nicht spezifiziert aufgegeben, dagegen sind die Beläge für einen eventuellen Streitfall zu verwahren und vorzulegen. — Kauf auf Abruf. Es besteht kein Handelsgebrauch, dass der Verkäufer berechtigt ist, die auf Abruf ohne Fristbestimmung ge kauften Waren dem Käufer gegen dessen Willen binnen Jahresfrist oder früher zuzuschicken. Vielmehr ist dies erst nach Ablauf eines Jahres zulässig. Dann muss erst eine Aufforderung auf Abnahme und Zahlung erfolgen. Wir ver öffentlichten in No. 15 des „Handelsgärtner“ ein diesbezügliches Handelsgutachten und werden jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass es sich dabei richt um ein Gutachten der Handels kammer zu Bamberg, sondern Bromberg bandle. Es liegt natürlich nur ein Satzfehler vor. — Dem Prinzipal soll nichts Uebles nachgesagt werden, auch wenn es wahr ist. So hat sich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ausgesprochen. Ein Angestellter hatte gespiächsweise über seinen Arbeitgeber geäussert, derselbe geniesse keinen Kredit und er habe seinen letzten Gehalt in Form eines Wechsels erhalten. Darauf wurde er entlassen und klagte auf Gehalt. Die Klage ist vom Oberlandesgericht abgewiesen worden, obwohl der Nachweis erbracht wurde, dass der Prinzipal keinen Kredit mehr genoss und tatsächlich dem Angestellten den fälligen Gehalt mit einem Wechsel bezahlt hatte. Das Gericht ging davon aus, dass kein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber ungünstige, denselben schädigende Mitteilungen machen dürfe, auch wenn dieselben an sich wahr seien. — Umtausch jederzeit gestattet. Auch im Blumengeschäft, namentlich bei Topf pflanzen, kommt es vor, dass sich der Käufer vorbehält, den „Blumenstock“ umtauschen zu dürfen und es wird ihm auch nachgelassen, dass Umtausch jederzeit gern bewirkt werden würde. Muss nun auch nach einigen Tagen oder Wochen noch dieser Umtausch eingeräumt werden? Eine Entscheidung des Oberlandes gerichts Dresden vom 4. Mai 1903 spricht sich dahin aus, dass eine derartige Abmachung nur nach Verlauf einer billigen Frist noch Geltung habe. Die Frist soll nur so bemessen sein, dass der Käufer Zeit hatte, sich zu überlegen, ob er die Ware behalten oder eine andere an ihrer Stelle wählen will. Es braucht also eine Topfpflanze nach Verlauf von sechs, acht Tagen nicht mehr umgetauscht werden. Vereine und Versammlungen. — Der „Verein selbständiger Han delsgärtner von Magdeburg und Um gegend“ hält seine diesjährige Frühjahrsbörse am 5. Mai im Stadttheatergarten ab und ladet Interessenten zum Besuch derselben ein. Man hat sich von der Notwendigkeit einer solchen Börse auch in den Magdeburger Handelsgärtner kreisen mehr und mehr überzeugt und auch von auswärts treffen stets zahlreiche Handels gärtner ein, um Frühjahrs-Bestellungen aufzu geben. — Die 11. Hauptversammlung des „Vereins selbständiger Handelsgärtner Badens“ wird gelegentlich der am 23. 24. und 25. April 1904 stattfindenden Frühjahrsbörse Sonntag den 24. April in Konstanz in der Schweizerhaus halle abgehalten werden. Es sind nur Mitglie der des Vereins berechtigt, die Börse zu be schicken. Gehilfenbewegung. — In einer öffentlichen Gärtner- gehilfenversammlung in Leipzig sprach kürzlich ein sich gegenwärtig auf einer Agi tationsreise befindliches Mitglied des Vorstandes vom „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ über „Die Schmutz- und Schleuderkonkurrenz im Gärtnergewerbe“. Dem Redner schien es in seinem nicht gerade fesselnden, dafür aber recht weitschweifenden und meist unklaren Ausführungen weniger daran gelegen zu sein, zu ergründen, wie sich die Schmutz- und Schleuderkonkurrenz wirksam beseitigen lässt, sondern er suchte vielmehr seinem Herzen durch eine Reihe die Wirklichkeit meist entstellende Angriffe auf den „Handelsgärtner“ Luft zu machen. Trotzdem man im Vorstande des „Allgemeinen deutschen Gärtner Vereins“ jede Zeile des „Handelsgärtner“ mit Argusaugen bewacht und für Agitationszwecke mundgerecht zu machen sucht, scheint man doch von den Bestrebungen desselben, die heute ebenso wie früher auch dahin gehen, für berechtigte Forderungen, wenn diese in billiger Form ver langt werden, einzutreten, schlecht unterrichtet zu sein. Oder man ist, was eher anzunehmen ist, bestrebt, in blinder Wut die Tatsachen zu entstellen. Allem Anscheine nach hatte die Mehrzahl der Anwesenden, deren Gesamtzahl ungefähr 100 betrug, den Auseinandersetzungen des Referenten nur wenig Verständnis entgegen gebracht, denn äusser dem Leiter der Versamm lung fand sich niemand, der zu den Ausfüh rungen sprechen wollte. Im übrigen könnte uns nichts unangenehmer sein, als wenn uns von dieser Seite aus Lobreden gehalten würden und diese gar begründet waren. Neuheiten. — Neue englische Dahlien-Sorten. Zur Ergänzung der in den Nummern 12 und 13 des „Handelsgärtner“ angeführten Dahliensorten lassen wir noch einige Neuheiten folgen, die sich nach den uns gemachten Angaben eines Dahlienspezialisten besonders bewährt haben. — „Mrs. Dunstan“. Die Grundfarbe der schön gebauten Blumen ist ein zartes Rosa mit Bronze. An der Basis sind die Blumenblätter goldgelb gefärbt. Die effektvolle Farbenzusammenstellung, sowie die steifen Stiele der Blumen machen die Sorte besonders wertvoll. — „Princess“ zeichnet sich durch die prachtvolle Färbung aus. Die Grundfarbe ist ein tiefes Rosa, das besonders gegen die Spitzen der Blumenblätter einen lila Schein aufweist. Die Blumen sind sehr schön gebaut, die langen Petalen leicht einwärts gebogen. — „Prince of Orange“. Die grossen, edelgebauten Blumen zeigen eine neue Farbennuance, indem sie am Rande der Petalen tief goldgelb gefärbt sind, während in der Mitte der Blume ein helleres Gelb vor herrschend ist. — „Harry Laing“. Die grossen, schön gebauten Blumen werden aufrecht von steifen Stielen getragen und sind kräftig lachs farben, nach innen in eine hellere Tönung übergehend. — Als eine reichblühende Sorte wird „Coronation“ gerühmt. Die Blumen zeigen eine schöne Form und sind von leuch tend scharlachroter Farbe. — „Mabel Tul loch“. Die überaus edelgebauten Blumen haben eine reich nelkenrosa Färbung, die Petalen neigen sanft nach innen. — Wir fügen diesen Sorten noch zwei Neuheiten bei, die im vorigen Jahr auf einer Reihe von Ausstellungen die ersten Preise erhielten und von der englischen Dahlien gesellschaft mit je einem Wertzeugnis ausge zeichnet wurden. Die Sorte „Sweet Nell“ dürfte ihrer feinen Färbung wegen, sofern sie sich im deutschen Klima günstig entwickelt, auch bei uns grossen Anklang finden. Die Grundfarbe ist intensiv rosa, die im Zentrum befindlichen Petalen weisen eine etwas hellere Färbung auf. Die Pflanzen sollen einen kräf tigen Wuchs haben und zu landschaftsgärt nerischen Zwecken besonders geeignet sein.— Eine interessante, dabei ansprechende Farbe hat auch die Neuheit „Dainty“. Die Grundfarbe ist intensiv zitronengelb, das sich beim vollen Aufblühen der Blume etwas abschwächt. Der mittlere Teil der Petalen ist zartrosa und die Spitzen derselben goldgelb gefärbt. Die Pflanzen besitzen nach den Angaben des Züchters einen guten Wuchs, und die Blumen werden von starken, langen Stielen getragen. Auch der Bau der Blumen lässt nichts zu wünschen übrig. ca. — 4°. Der erste Regen stellte sich Ende März bis An fang April ein und der Wind schlug dabei von Osten nach SW. um. Die in Deutschland so gefürchteten Nachtfröste stellten sich auch hier Anfang Mai ein, und die Durchschnitts temperatur stieg am Tage im Schatten im Monat April auf 4- 8°, im Mai auf + 16° und im Juni auf — 18°; im Juli auf -j- 22° und im August auf — 32—34° R. im Schatten. Der Juli und August sind gewöhnlich die sogenannten' Regen monate. Im August allein konnte ich 18 Regentage ver zeichnen, von denen der zehnte morgens zwischen 5—6 Uhr den höchsten Niederschlag von 24,4 mm per Stunde aufwies. Im September trat wieder trockenes Wetter ein, die Tem peratur ging auf — 20° zurück und im Oktober gewannen die Nordwinde abermals die Oberhand. Die Wärmegrade betrugen im Oktober noch — 17°, im November — 12°; in diesem Monat stellten sich auch wieder die Sandstürme ein. Die grösste Kälte erreichten wir im Januar bei — 10°. Hieraus ergibt sich, dass die Temperatur trotz der bedeutend südlicheren Lage im allgemeinen sich von unserem deutschen Klima nicht viel unterscheidet, mit Ausnahme der dem Breiten grade entsprechenden grösseren Hitze im Sommer und der hier sich wärmer gestaltenden Monate Oktober und November. Der Boden in der nächsten Umgebung und in Tsingtau- Kiautschou selbst ist für die Gärtnerei und den Ackerbau nicht besonders geeignet, da das Land einerseits zu bergig, andererseits zu sehr dem Seewinde ausgesetzt ist. Der Unter grund selbst ist felsig, die Erdkrume viel mit Steinen durch setzt und stellenweise nur 1 — 1 1/2 Fuss tief. Die besten zur Bestellung geeigneten Gelände sind vom kaiserlichen Gouvernement besonders bezeichnet und werden von der Be satzung selbst bearbeitet und bebaut. In Tälern und an ge schützten Stellen bemerkt man einige Gärten, ebenso hat die Forstverwaltung grosse Flächen urbar gemacht und für ihre Zwecke entsprechend angesät. Dringt man jedoch mehr in das Hinterland ein, so findet man die Felder bebaut mit Ge müse und Getreide aller Art. Während im Frühjahr und An fang Sommer kaum das nötige Wasser zum Begiessen der Pflanzen zu beschaffen ist, so vernichtet im Sommer die Regenzeit einen grossen Teil der angebauten Flächen. Der Boden ist hart geworden, der Regen kann nicht eindringen, und die Folge davon ist, dass sich das Wasser schliesslich eigene Läufe bildet und alles in der Nähe stehende mit sich fortreisst. Ich habe es für notwendig erachtet, diese Ausführungen den nachfolgenden Mitteilungen über die Ergebnisse der an gestellten Versuche vorauszuschicken. Was den Bedarf an Marktgemüse betrifft, so ist dieser durch die Kolonisten, welche hauptsächlich aus Deutschen bestehen, wie auch durch die Garnison, sehr gross; leider kann aber frisches Gemüse, da Gärtnereien hier über haupt noch fehlen, nur in sehr geringen Mengen von Privaten für den eigenen Hausbedarf herangezogen werden. Da ausser dem das Gedeihen durch die abnormen Witterungsverhältnisse vielfach in Frage gestellt ist, so gilt frisches Gemüse hier als Delikatesse. Einen Ersatz bieten die Konserven, welche je doch durch die Transportkosten auch nur zu hohen Preisen käuflich sind. — Ich beginne nun, nachstehend die Ergebnisse und die gleichzeit g gemachten Erfahrungen aus meinem Ver suchsgarten aufzuführen. Blumenkohl, echter Erfurter Zwerg-, wurde zeitig im Februar im Mistbeet ausgesät, Ende April ins freie Land gepflanzt und ergaben die Pflanzen Ende Juni bis An fang Juli zu ca. 8O°/o schöne, kräftig entwickelte, feste Blumen. Der Erfolg war günstig, da ich es an der nötigen Bewässerung nicht fehlen liess, Eine zweite ca. 3 Wochen später vorgenommene Aussaat geriet in die Regenperiode, alle Vorsichtsmassregeln waren erfolglos und sämtliche Blumen verfaulten. Gleichzeitig stellten sich auch die Raupen ein, die in fast dreifacher Menge wie in Deutschland, begünstigt durch die Wärme, auftraten. Blätterkohl wurde im August ausgesät, anfangs September gepflanzt und entwickelte sich derselbe im Laufe des Herbstes noch dergestalt, dass er im Winter verbraucht werden konnte. Kohlrabi, Mitte Februar ins Mistbeet ausgesät, wurden Ende April ins freie Land gepflanzt und gaben Ende Mai bis Anfang Juni ausgebildete Knollen, nach dieser Zeit schossen die stehengebliebenen Pflanzen in Samen. Zwei weitere vor genommene Folge-Aussaaten brachten ebenfalls gute Ernten und überstanden die Regenperiode ganz gut. Am besten be währten sich weisse und blaue Wiener Treib-, als späte Sorten weisse und blaue Riesen. Weiss- und Rotkohl, zur gleichen Zeit wie Kohl rabi ausgesät und gepflanzt, entwickelten sich bereits im Juli und waren zu dieser Zeit verwendbar. Auch hier empfiehlt es sich, die Aussaten so einzurichten, dass niemals eine Ernte in die Regenperiode fällt. Während derselben geht alles durch Fäulnis zugrunde. Es ist jedoch anzunehmen, dass spitz- köpfige Sorten sich während dieser Zeit besser halten, da sie das Wasser nicht so aufnehmen als flache Sorten. Kohlrüben, gelbe Schmalz-, anfangs April aus gesät, wurden im Mai ins Freie gepflanzt, waren bereits Ende Juni ausgewachsen. — Auffallend war es, dass später vor genommene Aussaaten ganz besonders von den Erdflöhen heimgesucht wurden, während die vorher besprochenen Kohl arten weniger von diesem Ungeziefer belästigt waren. Ein Schattieren und häufiges Ueberbrausen, auch Begiessen mit Seifenlauge war ohne den geringsten Erfolg. Die grosse Hitze und Dürre erzeugte unvertilgbare Mengen von In sekten und beim Beginn der Regenperiode stellten sich noch Blattläuse ein, welche nur durch Abwaschen der Blätter mit Seifenwasser bekämpft werden konnten. Trotzdem dürfte die Kohlrübe zum Anbau hier nicht geeignet sein. Knollen- und Bleichsellerie. Bei ersterem war es mir nicht möglich, trotz äusserst günstigen Bodens und guter Behandlung Erfolge zu erzielen, die Knollen blieben in der heissen Periode zurück und entwickelten sich auch später in der Regenperiode nicht; dagegen gedeiht der Bleichsellerie sehr gut. Man darf vor allen Dingen die Gräben nicht zu tief ausheben und muss diese so anlegen, dass das Wasser schnell ablaufen kann. Porree war bei normaler Behandlung bereits Ende Juni gebrauchsfähig. Winter-Endivien gedeihen ebenfalls sehr gut. Aus saat Mitte Juli und Pflanzzeit anfangs August. Die Beete wurden mit kurzem Pferdedung bestreut, um die Pflanzen kräftig zu erhalten; ausserdem fand bei trockenem Wetter täglich zweimaliges Begiessen statt. Mitte September konnten die Pflanzen aufgebunden werden und kamen Ende Oktober mit Ba ien in den Einschlag. Karotten und Mohrrüben gedeihen hier nicht gut; meine Erfolge waren ungünstig, weil der Boden zu lehmig und steinig ist. (Fortsetzung folgt).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)