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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
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- Der Handelsgärtner
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No. 17. Sonnabend, den 23. April 1904. VI. Jahrgang. DerJ-fandelsgärlner. "namm pi. iKandels-Zeifung für den deutschen Gartenbau, -"öttomramh. Leipag. Sudstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Giohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich^Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Der gesetzliche Schutz von Pflanzenneuheiten. Der Einführung eines gesetzlichen Schutzes für gärtnerische Pflanzenneuheiten ist in neuerer Zeit in französischen Handelsgärtnerkreisen wieder grösseres Interesse entgegengebracht worden und wir glauben dieser durchaus nicht belanglosen Frage auch an dieser Stelle näher treten zu müssen, wobei wir auch auf die in No. 50 vom Jahrgang 1902 des „Handels gärtner“ gemachten Ausführungen hinweisen. Man wird zunächst die Frage auf werfen müssen: Ist der gesetzliche Schutz der Pflanzenneu heiten in Wirklichkeit ein längst gefühltes Be dürfnis der Pflanzenzüchter und wird ein solcher Schutz den vielen bei der Verbreitung von Neuheiten sich geltend machenden Uebelständen Abhilfe verschaffen? Eine zweite Frage würde sein: Welcher Art muss dieser den Neuheiten gewährte Schutz sein, damit er wirksam ist und sich in der Praxis bewährt? Wenn man nun nach dem bisherigen Ver halten der meisten Züchter schliessen, oder nach der Interesselosigkeit, welche dieselben dieser Sache gegenüber zeigten, urteilen wollte, müsste man von vornherein annehmen, dass der jetzt von französischer Seite aus ange strebte Schutz keineswegs eine Notwendigkeit ist. Trotzdem lässt sich aber nicht ableugnen, dass der Fall wiederholt dagewesen ist, dass Züchter, in Ermangelung des gesetzlichen Schutzes, für ihre Neuheiten, die Vorteile und den geschäftlichen Nutzen ihrer Erfindung welche Bezeichnung auch für eine gärtnerische Pflanzenneuheit volle Berechtigung hat, nicht wahrzunehmen imstande waren, indem sie den unlauteren Vertrieb durch einen ungewöhnlichen Preisdruck durch zweite oder dritte Hand nicht verhindern oder gerichtlich verfolgen konnten. Der bekannte französische Rosenzüchter Pernet- Ducher, der sich mit der Frage des Neu heitenschutzes ganz eingehend befasst hat, sagt in seinem „Memoire", dass der Züchter, der nach einer langen Reihe von Jahren, nach Aufopferung von viel Zeit und Geld, endlich glücklich genug war, in den Besitz einer Neu heit von wirklichem Wert zu kommen, in der Regel nur für ein Ansehen, das ihm aber sehr wenig materielle Vorteile brachte, gearbeitet hat. Er hält besonders vor Augen, dass gar keine Gründe zu einer ungleichmässigen Be handlung des gärtnerischen und des literarischen Eigentums vorlägen. Die Erzeugung von Pflanzenneüheiten erfordert sehr oft mehr Arbeit und mindestens ebensoviel Intelligenz, wie zur Schöpfung eines neuen literarischen Werkes notwendig ist. Für den gärtnerischen Handel erblickt Pernet-Ducher im Neuheitenschutz keines wegs einen Nachteil oder ein Hindernis, sondern er glaubt eher, dass durch einen Schutz ge wisse nicht unwesentliche Vorteile erstrebt werden können. Der Züchter wird veranlasst werden, in seinem eigenen Interesse die Pflanzen unter den möglichst günstigen Bedingungen und in schöner Ware zur liefern, um dadurch seine Neuheit in ihren besten Eigenschaften aufs schnellste bekannt zu machen und sich so eine grosse Zahl von Bestellungen zu sichern. Tat sächlich ist ja das Gegenteil der Fall, denn in der Regel ist jeder Züchter bestrebt, seine Neuheit so schnell und so stark wie möglich zu - vermehren, damit ihm das Geschäft nicht aus der Hand genommen wird. Er verwendet daher zur Vermehrung selbst die schwächste Ware, er wird die Pflanzen in ihrer Entwick lung, noch ehe sie zur Blüte oder Ausreifen kamen, wieder zu Stecklingen gebrauchen und so kommt es denn, dass durch eine so un sinnige Vermehrung die Pflanzen in der ersten Zeit einen schwachen Wuchs zeigen und es dann oft mehrerer Jahre bedarf, ehe man sich über den Wert, den die Züchtung in Wirklich- lichkeit besitzt, oder der ihr vom Züchter nach gerühmt wird, überzeugen kann. Die Handels gärtner ihrerseits suchen ebenfalls aufs schnellste gute Geschäfte zu machen. Auch durch sie wird die Neuheit wieder so rasch wie möglich vermehrt und von diesen schliesslich mehr und mehr zu niedrigen Preisen angeboten und weiterverkauft, so dass in kürzester Zeit das ganze Geschäft verdorben ist. Das kann aber unmöglich dann eintreten, wenn die Neuheit durch den Züchter geschützt ist. Eine eigen mächtige und willkürliche Vermehrung durch zweite und dritte Hand ist gänzlich ausge schlossen, sondern der Wiederverkäufer wird nur die durch den Züchter vermehrten Pflanzen bei Bewilligung von gewissen Prozenten Weiter verkäufen können. Der Handel mit Neuheiten würde also durch den gesetzlichen Schutz keineswegs geschädigt werden, sondern derselbe könnte nur dazu beitragen, den allgemeinen Wert der Pflanzenneüheiten wesentlich zu er höhen, und es würde sicherlich auch dahin kommen, dass geringwertige Neuheiten, an denen schliesslich nichts weiter neu ist als der Name selbst, weniger leicht Verbreitung fänden, denn es wird im eigenen Interesse eines reellen Züchters liegen, eine solche Neuheit nicht zu vermehren. Als den für Pflanzenerzeugnisse in Betracht kommenden gesetzlichen Schutz bezeichnet Per net-Ducher in seinem „Memoire“ den Marken schutz. Er gibt zu, dass sich derselbe zwar auf solche Neuheiten, die sich durch Samen vermehren und fortpflanzen, nicht anwenden lässt, sondern lediglich nur für solche Züch tungen zu gebrauchen ist, die durch die Kunst des Gärtners, also durch Stecklinge, Veredeln etc. vervielfältigt werden können. Er glaubt, dass sich in der Handhabung dieses Markenschutzes keine wesentlichen Schwierigkeiten zeigen könn ten, jedoch sind aus seinen Ausführungen noch keine positiven Vorschläge zu entnehmen. Auf dem diesjährigen „Kongress der fran zösischen Rosenzüchter“ wird die Ver wirklichung des Schutzes für Pflanzenneuheiten einen der wichtigsten Punkte der Tagesordnung bilden. Das von Pernet-Ducher angeführte Marken schutzgesetz hat seit dem 12. Mai 1894 dahin eine Abänderung erfahren, dass auch Nicht kaufleute davon Gebrauch machen können. Nach den neuen Bestimmungen werden die Zeichen auf ihre Eintragsfähigkeit geprüft und es kann ausserdem auch ein Schutz für Worte verlangt werden. Besonders diese letztere Ver fügung ist auch für den Neuheitenzüchter von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Wenn der Züchter für eine Züchtung ein Wortzeichen patentamtlich eintragen liess, so kann er ver hindern, dass ein anderer die Pflanze unter dem geschützten Namen schriftlich anbietet, so dass auf diese Weise einem willkürlichen Preisdruck vorgebeugt werden könnte. Das Gesetz unter sagt allerdings den Verkauf einer auf ihren Namen geschützten Neuheit im mündlichen Angebot nicht. Einen durchgreifenden Schutz bietet also auch das Warenzeichengesetz noch nicht, es würde demnach für die Anwendung auf gärtnerische Erzeugnisse einer Abänderung be dürfen. Dennoch ist dem Züchter, wenn er von diesem Gesetz Gebrauch macht, ein wirk sames Mittel in die Hand gegeben, indem er in schriftlichen Angeboten den Gebrauch des von ihm eingeführten Pflanzennamens straf rechtlich verfolgen kann. Für die Wahl der Namen gibt das Gesetz bestimmte Vorschriften, nach welchen man nicht ohne weiteres zu willkürlichen Bezeichnungen greifen kann. Im § 1 wird festgelegt, dass eintragungsfähige Zeichen eine gewisse Unter scheidungskraft besitzen müssen, so dass be sonders allgemeine Ausdrücke, wie Kollektiv namen davon ausgeschlossen sind. Der § 4 sagt, dass Worte, welche ausschliesslich Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, Bestimmung, Preis, Mengen und Gewichtsverhältnisse der zu schätzenden Ware enthalten, nicht eintragungsfähig sind. Da aber botanische Namen in der Regel ge wisse Beschaffenheitsangaben der betreffenden Pflanzen in sich schliessen, müssten also solche nach den obigen Bestimmungen ausgeschlossen sein. Selbstredend dürfen bereits eingetragene Zeichen von einem zweiten nicht wieder zur Anmeldung kommen, da solche Zeichen ohne weiteres zurückgewiesen werden. Es sind also solche Bezeichnungen als Warenzeichen zu wählen, die mit der Ware nur in weitläufigen Beziehungen stehen, oder eine reine Phantasie bezeichnung bedeuten. Durch diese Bestimmungen wird nun allerdings die Wahl eines richtigen Namens für die Neuzüchtung bedeutend er schwert, und mancher Neuheitenzüchter würde wohl daran Anstoss nehmen. So sehr der auf diese Weise angestrebte Schutz für seine Errungenschaften von den meisten Neuheitenzüchtern begrüsst werden müsste, so wird es dennoch schwer halten, eine so durchgreifende Neuerung allgemein einzuführen. Es herrschen zweifellos grosse Uebelstände in der Verbreitung von Neuheiten selbst, als auch darin, dass fortwährend noch so viel Schwindelhaftes durch unlautere Anprei sungen vom In- und Auslande aus in den Han del gegeben wird. Ob aber darin durch einen gesetzlichen Neuheitenschutz wirklich Abhilfe geschaffen werden kann, lässt sich doch nicht so leicht voraus sagen. Einer unlauteren Kon kurrenz könnte immerhin von den Züchtern mit einem gewissen Erfolg entgegengetreten werden, doch wird sich das in solchen Fällen schwer feststellen lassen. Wir haben schon früher unsere Bedenken Des Vaters Vermächtnis. Aus dem Leben einer Gärtnerstochter. Erzählung von A. Burg. (Schluss). Nachdruck untersagt. Was würde alles geschehen bis dahin? Würde er den Vater noch lebend finden? Ihre Gedanken wanderten manche Jahre zurück, zu der Stunde in welcher sie das Teuerste, was sie damals auf der Welt besass, ihren Vater, hingeben musste. Wie setzte sich da mals ihr tiefster Schmerz in ihrer Seele fest, wie fühlte sie sich so tief unglücklich, und wollte am liebsten mit fort gehen, denn es schien ihr unmöglich, ohne den so geliebten und verehrten Vater noch leben zu können. Doch auch diese Wunden heilte die Zeit. Sie dachte dann an den gestrigen Tag, wo zum ersten Male mit blendendem Glanze die Gewissheit ihrer Liebe ihr auf gegangen war, wo sie noch neben dem alten Welser durch den Garten gewandelt war, mit kindlichem Vertrauen und mit Verehrung zu ihm aufblickend. Und heute lag er da, gebrochen, nur ein Schatten seiner früheren Kraft und Gesundheit. Wenn sie in sein bleiches, seltsam verändertes Gesicht sah, hatte sie Mühe, das Schluchzen zurückzuhalten, das sich ihr auf die Lippen drängte. Und peinvoll schmerzlich war es ihr, zu sehen, wie sich Welser umsonst mühte, laut und deutlich zu sprechen. Es wurde nur ein unverständliches Gemurmel. Seine Augen aber hingen mit vollem Bewusstsein an ihr, — sie fühlte es, er wollte ihr etwas sagen, etwas Ernstes, Wichtiges, das ihn quälte. Aber sie verstand ihn nicht, so sehr sie sich anstrengte. Der Arzt kam an diesem Tage noch dreimal. Sein Ge sicht blieb so undurchdringlich wie am Vormittag. Gegen abend wurde Welser zu Bett gebracht. Er schien sich behaglicher zu fühlen, als er, der Kleider entledigt, in den weichen Kissen lag. Ein Zug wohliger Er schöpfung lag nun auf seinem Gesicht. Aber seine Augen verfolgten noch immer Margarete, sobald sie sich von ihrem Stuhl erhob, um den Anordnungen, die der Arzt gegeben, nachzukommen, ihm kühle Ueberschläge auf die Stirn zu legen oder ihm die vielen kleinen Aufmerksamkeiten einer sorgsamen Pflegerin zu erweisen. Margarete blieb auch die ganze Nacht treulich am Bette des Kranken. Als Tante Verena sie bitten wollte, doch selbst ein wenig zur Ruhe zu gehen und ihr die Pflege zu überlassen, schüttelte das Mädchen ganz entschieden den Kopf und sagte bestimmt: „Er hat ein Leben lang treulich zu uns, zu mir gehalten, sollte ich um seinetwillen nicht einmal eine Nacht lang wachen können?“ Langsam rannen die Stunden hin. Langsam, endlos schienen sie sich zu dehnen. Margarete hörte, wie es viertel, wie es halb, wie es ganze Stunden schlug. Zwischen jedem Schlagen schien ihr eine Ewigkeit zu liegen. Nicht um ihretwillen, nicht weil sie sich müde fühlte, sondern weil sie mit Bangen auf die Atemzüge des Kranken lauschte, weil sie sich fragte, ob der Sohn noch rechtzeitig eintreffen würde. Als der Morgen graute, begann sie zu frösteln. Sie hüllte sich in ein schützendes Tuch und lehnte sich in den alten Stuhl zurück. Schneeweiss hob sich ihr Gesicht in der Morgendämmerung ab. Ihre Augen schlossen sich, sanft und unbemerkt überfiel sie der Schlaf. Welser aber war wach. Obwohl sein armer Körper un fähig, sich zu rühren — sein Mund unfähig zu sprechen war, so arbeitete doch sein Gehirn klar wie sonst. Er sah das liebliche Mädchen an seinem Bette sitzen und ihre Nähe war ihm ein Labsal und Trost. Und als sie die Augen schloss und er an der regelmässigen Bewegung ihrer ruhig atmenden Brust erkannte, dass sie schlief, überkam ihn trotzdem er sich nicht zu rühren vermochte, eine Befriedigung. Fast eine Stunde schlief Margarete. Inzwischen war der Frühzug eingetroffen, der Dietrich brachte. Auf dem kür zesten Wege eilte der junge Mann nach der Gärtnerei. Auf seinem Gesicht malte sich deutlich die Angst um seinen guten Vater. Das Gartentor war bereits geöffnet. Dietrich fand die Gehilfen schon bei der Arbeit. Auf seine hastig hingeworfenen Fragen gaben sie ihm kurzen Bescheid über das gestern Ge schehene, während er zu seines Vaters Wohnung schritt. „Wir waren heut noch nicht drin,“ sagte Fritz, „es ist ganz still. Fräulein Margarete hat die ganze Nacht gewacht.“ Es durchzuckte Dietrich plötzlich wie ein elektrischer Schlag. Ueber der Angst um den Vater hatte er vergessen, dass er das geliebte Mädchen wiedersehen sollte. Er öffnete die Tür des heimatlichen Hauses. Margarete hatte nicht geschlossen. Leise durchschritt er das Wohn zimmer und trat auf die Schwelle des kleinen Schlafgemaches. Wie gebannt blieb er stehen. Da lag sein Vater, zwar mit blassem, eingefallenem Gesicht, aber anscheinend friedlich schlummernd,. und neben ihm, in dem altväterischen Stuhl, umhüllt von einem dunklen Tuch lehnte Margarete, das lieb liche Gesicht von dem unsagbaren Zauber eines ruhigen Schlummers übergossen. Ihre Haare hatten sich zum Teil ge löst und fielen über ihre Schultern, ein süsses Lächeln um spielte ihren roten Mund, alles Herbe war aus ihrem Antlitz gewichen. — — — — Dietrich stand in Andacht versunken. Er wagte es nicht, sich zu rühren, aus Furcht, den Kranken oder seine holde Pflegerin zu wecken. Wonniges Entzücken, gleich darauf folterndes Weh zerrissen seine Seele. Seine Blicke irrten hin und her zwischen dem Vater und dem schönen Mädchen, den zwei Menschen, die ihm die liebsten waren auf dieser Welt, und die er nun vielleicht bald auf immer verloren haben würde. Es war, als fühlte Welser die Nähe seines Sohnes. Er öffnete plötzlich die Augen und machte eine Anstrengung, um die Rechte dem Sohne entgegenzustrecken. Doch sie blieb schlaff auf der Decke liegen, die Linke dagegen ge horchte. Dietrich eilte auf das Bett zu. „Vater,“ rief er, indem er umsonst seine Tränen zurück zuhalten suchte. Da fuhr auch Margarete empor. Verwirrt sah sie um sich. Eine tiefe Röte überzog ihr Gesicht. „Ich bin eingeschlafen,“ stammelte sie in tiefer Beschä mung. Aber sie fasste sich rasch: „Es ist gut, dass Sie da sind, Herr Welser,“ sagte sie, Dietrich freundlich die Hand reichend, „nun wird es Ihrem Vater bald besser gehen.“ Und sie huschte hinaus, sich im Gehen eiligst die Haare aufsteckend. Dietrich nahm den Platz ein, den sie verlassen; er be hielt die Hand des Vaters in der seinen. Seine Augen hingen zärtlich an dem Gesicht des alten Mannes.
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