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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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allem höhere Zölle auf Weisskraut und Blumen kohl. Die gleichen Vergünstigungen werden für Sellerie und Möhren in Vorschlag gebracht. Ein weiterer Antrag beschäftigt sich mit einer Frachtermässigung für den Bahnversand von frischem Gemüse innerhalb des Deutschen Reiches. Anschliessend hieran wird eine Be schleunigung der Beförderung von leicht ver derblichem Gemüse und die baldige Einstellung luftiger, sogenannter Jalousie-Wagen verlangt, wie man diese versuchsweise in Baden und längst auf den italienischen Bahnen einge führt hat. — Die Einfuhr von Gemüse hat im Januar noch mehr als in den vorangehenden Monaten gezeigt, welche Verluste infolge der Oktober- und Novemberfröste bei uns eingetreten sind. Es sind 183109 dz, d. h. zwei Fünftel mehr als 1908 im Januar eingeführt worden. Fast alle Kohlarten sind stark beteiligt, ganz be sonders aber der Blumenkohl, dessen Einfukr von 26 400 auf 44 000 dz sich erhöht hat. Wir kommen in unserem nächstwöchentlichen Bericht näher darauf zurück und können nur hervorheben, dass äusser den Niederlanden in diesem Jahre Italien und Frankreich noch mehr in den Vordergrund treten als bisher. Der Trockenheit und den Frostschäden ent sprechend ist unser Export in diesem Jahre noch weiter zurückgegangen. — Verbindung des Reichsbank-Giro verkehrs mit dem Postscheckverkehr, Die Reichsbank hat für ihre Anstalten am Sitze eines Postscheckamtes je ein Postscheckkonto genommen. Diese Postscheckkonten können in der Weise vom Publikum benutzt werden, dass jeder, der auf ein Reichsbank-Girokonto eine Einzahlung zu machen wünscht, den Be trag bei einer Postanstalt mittels Zahlkarte, die auf das Postscheckkonto der Reichsbank lautet, einzahlen kann. Auf dem Abschnitte der Zahlkarte muss vermerkt werden, für welches Girokonto der eingezahlte Betrag ver rechnet werden soll. Hat der Betreffende, der auf ein Reichsbank-Girokonto Zahlung leisten will, ein Postscheckkonto, so kann er den Be trag von seinem Postscheckkonto mittels Post giroformulars (rotes Ueberweisungsformular oder Giropostkarte) auf das Postscheckkonto der Reichsbank überweisen. Auf diesem Wege können insbesondere auch Inhaber eines Post scheckkontos, die zugleich ein Girokonto bei der Reichsbank unterhalten, die ihrem Post scheckkonto gutgeschriebenen Beträge auf ihr Girokonto abführen. — Verbot der Einfuhr lebender Pflanzen und mit Schildiaus behafteten Obstes aus Austra lien. Durch eine Verordnung des österreichischen Ministeriums für Finanzen, Handel und Acker bau ist das für lebende Pflanzen, frische Pflanzenabfälle, deren Verpackungsmaterial und mit der San Jose-Schildlaus behaftetes Obst und frische Obstabfälle aus Amerika bestehende Verbot der Ein- und Durchfuhr nunmehr auch auf Australien ausgedehnt worden. Rechtspflege. — Auch eine verspätete Kündigung hat ihre Rechtswirksamkeit, wenn der Gekündigte sie ohne Widerspruch hinnimmt. So hat sich in einem Streitfälle das Kaufmannsgericht Danzig ausgesprochen. In dem fraglichen Falle war zum 1. Mai in an sich nicht gültiger Weise ge kündigt worden. Aber der Angestellte schwieg hierzu und ging auch am 1. Mai aus der Stel ¬ lung. Darin war eine Billigung der an sich ungültigen Kündigung zu finden. Wenn der Angestellte auch nicht sofort der Kündigung widersprechen musste, so durfte er doch nicht damit warten, bis das Dienstverhältnis beendet war. Er musste dem Prinzipal Gelegenheit geben, nötigenfalls die Kündigung für den nächsten zulässigen Termin auszusprechen. — Ist eine einseitige Verkaufszusage bindend? Ein Geschäftsmann richtete ein Ladengeschäft ein und setzte mit einem Liefe ranten ein Schriftstück auf, wonach sich der letztere verpflichtet, dem ersteren bestimmte Quantitäten und Qualitäten auf Abruf bei pünktlicher Zahlung zu liefern. Der Lieferant setzte aber plötzlich aus. Er behauptete, er sei nicht zur Lieferung verpflichtet, das Ab kommen sei ungültig, weil nur ihm, dem Lie feranten, eine Verpflichtung auferlegt sei. Das Reichsgericht hat jedoch diesen Einwand nicht gelten lassen. Der Beklagte habe sich gebunden. Wenn keine bestimmten Abnahmefristen ange geben seien, so sei dies belanglos, denn der Besteller habe eben, weil es ein neues Geschäft war, noch keine bestimmten Angaben in dieser Hinsicht machen können. Der Vertrag war eine einfache bindende Verkaufszusage, bei der Ware und Preis wohl bestimmt, alles andere aber genau bestimmbar ist. Durch Abruf seitens des Bestellers wurde ein Kaufvertrag über die jeweils abgerufene Ware perfekt, denn in diesem Augenblick bindet sich auch der Abrufende als Käufer. Da der Lieferant ein für allemal ernst lich weitere Lieferung verweigerte, obwohl der Besteller seinen Zahlungsverbindlichkeiten prompt nachgekommen ist, so hatte der § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches, ohne dass es einer Festsetzung oder Androhung bedurfte, hier insofern nwendung zu finden, dass der Kläger Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen darf. — Geldbrief-Uebernahme. Ein Kaufmann hatte einen Geldbrief auf dem Postamt an genommen und darüber quittiert. Er öffnete ihn noch im Postamt und fand, dass der Inhalt mit der Wertangabe nicht im Einklang stand. Sofort machte er der Postbehörde Anzeige, wurde aber mit seinen Ansprüchen auf Schaden ersatz abgewiesen, da die Uebergabe des Briefes bereits erfolgt sei und darüber quittiert war. Die Post könne nicht wissen, was inzwischen mit dem Brief geschehen sei. Es kam zur Klage und das Reichsgericht (1, Zivilsenat, Urteil vom 4. April 1908) entschied, die Er satzpflicht der Post höre nicht mit der Aus händigung eines Geldbriefes an den Adressaten auf. Die „Empfangnahme“ setze vielmehr auch den Willen des Adressaten zur Annahme der Sendung voraus, sei also als endgültig erfolgt anzusehen, wenn „sich aus der Gesamtheit des Vorganges die Uebernahme als vom Empfänger gewollt darstellt“. Da im vorliegenden Falle dieser sofort auf dem Postamt durch Oeffnung der Sendung das Manko festgestellt und ange zeigt habe, sei die Post zum Ersätze verpflichtet. Vereine und Versammlungen. — Die Obstverwertungsgenossenschaft Soest, A.-G-, hatte nach ihrem Geschäfts bericht für 1908 einen Gesamtverlust von 26 785 Mk. zu verzeichnen, so dass das Ver mögen der Gesellschaft, welches 42 500 Mk. betrug, auf 15 715 Mk. zurückgegangen ist. Die Generalversammlung hat daraufhin be schlossen, da eine baldige Besserung der Verhält ¬ nisse nicht zu erwarten ist, die Gesellschaft aufzulösen und in Liquidation zu treten, — Wenn es sich auch unserer Beurteilung ent zieht, worauf der Misserfolg zurückzuführen ist, so haben wir es doch hier wiederum mit einer genossenschaftlichen Form zu tun. Es kann nicht genug vor derartigen Gründungen gewarnt werden, denn es lässt sich eine Rentabilität nur dann erwarten, wenn günstige Produktionsverhältnisse und für den Versand geeignete Sorten vorhanden sind. Das lehren die häufigen Misserfolge der letzten Jahre. Ausstellungstafel. Berlin. Grosse internationale Gartenbau- Ausstellung vom 2.—13. April 1909. Graz. Grosse steierische Gartenbau-Ausstellung vom 8.—12. Mai 1909. Aarhus (Finnland). Landes - Ausstellung im Mai 1909. Nancy. Internationale Gartenbau-Ausstellung vom Mai—Oktober 1909, verbunden mit Spezial-Ausstellungen. München. Jubiläums-Blumen-Ausstellung der Bayrischen Gartenbaugesellschaft vom 24. April bis 3. Mai 1909. Antwerpen. Frühjahrs-Ausstellung vom 1. bis 3. Mai 1909. Breslau. Gartenbau-Ausstellung vom 4. bis 14. Juni 1909. Wiesbaden. Ausstellung für Handwerk, Kunst und Gartenbau. Sommer 1909. Leipzig. 22. Deutsche landwirtschaftliche Wanderausstellung vom 17.—22. Juli 1909. Braunschweig. Landes- und Gartenbau ausstellung vom 25.—28. Juli 1909, Stralsund. Rosen-Ausstellung vom „Garten bau-Verein“ für Sommer 1909 geplant. Grafenstaden (Elsass). Rosen - Ausstellung im Sommer 1909, Plauen i. V. Jubiläums-Gartenbau- Ausstellung des Vogtländischen Gärtnervereins vom 27. Au gust bis 5. September 1909. Leipzig. Dahlien- und Herbstblumen - Aus stellung der „Deutschen Dahlien-Gesellschaft" Mitte September. Genf, Internationale Gartenbau - Ausstellung der Socit d’Horticulture im September 1909, Potsdam. Obst- und • Gartenbau-Jubiläums- Ausstellung des Märkischen Obst und Garten bauvereins. Ende September 1909. Zittau. Obstausstellung des Verbandes Ober lausitzer Obst- und Gartenbau-Vereine, 1909. Nienstedten. Obst- und Gartenbau-Aus stellung im Herbst 1909. Neustadt a. Aisch. Gartenbau-Ausstellung des Garten- und Obstbauvereins. Herbst 1909. Neisse. Provinzial-Ausstellung des Obst- und Gartenbauvereins Herbst 1909. Gent. Internationale Gartenbau-Ausstellung am 16.—18. Oktober. Harburg. Obst- und Gartenbau-Ausstellung Anfang bis Mitte Oktober 1909. Goslar. Jubiläumsausstellung des Gärtner vereins Tanne Herbst 1909. Gera (Reuss). Chrysanthemum - Ausstellung Anfang November 1909. Gent. Internationale Gartenbau-Ausstellung des Vereins „Van Houtte“ Frühjahr 1910, Nizza. Frühjahrsausstellung der Socit cen trale d’agriculture, d’horticulture et d'accli- matation. Brüssel. Geplant ist eine internationale Gartenbau-Ausstellung und Kongress von Ende April bis Ende Oktober 1910. Paris, Internationale Gartenbau - Ausstellung Ende Mai 1910, Regensburg. Gartenbau-Ausstellung Anfang Mai bis Ende September 1910. Schwerin. Landes-Gewerbe-, Industrie-, Land wirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung Som mer 1910. Wiesbaden. Grosse Obst- und Gemüse schau Jubiläums-Ausstellung des Nassauischen Landes-Vereins für Obst- und Gartenbau im Sommer 1910, Wien. Reichs - Gartenbau - Ausstellung vom 15, September bis 15, Oktober 1910. Bischofswerda. Obstausstellung und Jubi läumsfeier des 100 jähr, Bestehens des Bezirks obstbauvereins zu Bischofswerda Herbst 1910, Paris, Internationale Gartenbau-Ausstellung Anfang November 1910, Itzehoe. Eine Provinzial-Gartenbau-Ausstellung geplant für 1910. Breslau. Grosse Gartenbau-Ausstellung Sep tember 1910 geplant. Die Ausstellung findet event. in Görlitz statt. Haarlem. Blumenzwiebel - Ausstellung vom 23. März bis 15. Mai 1910. Sydney (Australien). Weltausstellung ein schliesslich Gartenbau-Ausstellung 1910. Turin. Internationale Industrie- und Gewerbe ausstellung 1911. Hamburg. Grosse Allgemeine Gartenbau- Ausstellung geplant für Sommer 1912. Handels nachrichten. Das Lokal-Geschäft der bedeutendsten Plätze des Reiches im Monat Februar. I. Vorbericht. Der Februar hatte uns ausserordentliche starke Schneefälle und andauernde Kälte gebracht. Die erste Woche wurde allerdings durch Tauwetter ein geleitet, welches an verschiedenen Orten Deutsch lands grosse Ueberschwemmungen und Hochwasser zur Folge hatte. Als aber darauf der Nordostwind einsetzte, nahm die Kälte wieder zu und ein die Kulturen sehr schädigendes nebeliges Wetter hielt den ganzen Monat hindurch an. Die ungünstige Witterung kann auch als die Ursache der flauen Geschäftslage angesehen werden. Die Umsätze finden mit wenig Ausnahmen ungünstige Beurteilung, zum Teil haben sie sich durch Ballfestlichkeiten und Gesell schaftsabende etwas dem Januar gegenüber gehoben. Auch die Karnevals- und Faschingszeit trug zu regerer Tätigkeit viel bei. Während das Ladenge schäft zum Teil recht gute Umsätze zu verzeichnen hatte, klagten die Marktstände über die zunehmende Verschlechterung ihrer Lage. In Süddeutschland verursacht der Rodelsport für das Geschäft viel Einbusse, da die vornehme Welt in den Bergen weilt. Die Umsätze früherer Jahre wurden nirgends erreicht. Die Aussichten für den März lassen sehr zu wünschen übrig, insofern die Frostperiode bei der ungünstigen Konjunktur noch andauern sollte. Das Angebot von Blütenpflanzen nahm gegen den Vormonat ziemlich bedeutend zu, nur Zwiebelgewächse waren in Massen vorhanden, da sich dieselben in diesem Jahr gut treiben liessen. In Azaleen war das Angebot nicht allzugross, darum erzielten diese, sowie andere Treib sträucher, gute Preise. Im übrigen sah man Primula obconica und P. chinensis, Amaryllis, Clivien, Mai blumen, Lilien und Rosen. Von anderen aparten Sachen verdienen Tillandsia und Orchideen Er wähnung, doch kamen dieselben verhältnismässig wenig zum Angebot. Das Blattpflanzengeschäft nahm keinen grossen Umfang an; bevorzugt wurden in der Hauptsache kleine Farne und div. Jardinieren- .pflanzen. Die Festbinderei hatte einigermassen zu tun, doch äusserte sich die Sparsamkeit besonders darin, dass Bestellungen in der Hauptsache nur für billige Sträusse und Kotilionartikel eingingen. Das Rheinland erzielte zur Faschingszeit recht gute Um- Gärtnerei nicht mit Fabrikbetrieben oder Ge werbe zu vergleichen ist, sondern einen land wirtschaftlichen Charakter trägt. Es könnten daher, ebensowenig wie bei der Landwirtschaft, so höbe Gehälter gezahlt werden, wie das in industriellen Betrieben, wo tote Materialien mit Maschinen in Massen bearbeitet werden, der Fall ist. Die Gärtnerei ist. ebensowenig wie die Landwirtschaft im stände, annähernd so hohe Lohnsätze zu ertragen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass tüchtige junge Leute als Obergärtner oder leitende Beamte in grossen Geschäften, auch im städtischen und staatlichen Dienst, sichere und auskömmliche Anstellungen finden können, soweit sie auch wirklich etwas gelernt haben, in einer Branche gute Erfahrungen besitzen und verlässlich sind. Tüchtige Obergärtner werden in allen Zweigen, wie das die vielen Inserate beweisen, für gut bezahlte Stellen noch mehr gesucht als Gehilfen. Es muss aber auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich leider sehr viele junge Leute der Gärtnerei widmen, die zu anderen Berufs zweigen nicht brauchbar sind, und dass daher vielfach Gärtner ausgebildet werden, denen es an jedem Interesse und Verständnis für ihren Beruf fehlt und die ebensowenig wie wo anders auch in der Gärtnerei niemals vorwärts kommen. Eindringlich muss auch davor gewarnt werden, der Gärtnerei mit körperlichen Gebrechen be haftete oder krankhaft veranlagte junge Leute zuzuführen, da die Gärtnerei einen gesunden, kräftigen, widerstandsfähigen Körper bei den grossen Anforderungen, die an die Leistungs fähigkeit eines jeden einzelnen gestellt werden, erfordert. Es sollte auch hervorgehoben werden, dass aus der Gärtnerei Tausende von tüchtigen Existenzen hervorgegangen sind, denen sehr bescheidene Mittel zum Anfang zur Verfügung gestanden haben und die sich aus eigener Kraft zu einer geachteten Lebensstellung empor gearbeitet haben. Ebenso ist es angebracht, immer wieder auf die Vielseitigkeit der Gärt nerei als gesunden und lehrreichen Beruf hin zuweisen, der ebenso gut wie der Handwerker stand tüchtige Leute nährt. — Nicht nur die Pflicht jedes einzelnen, sondern auch jeden Vereins und Verbandes ist es, den häufig auf Unwahrheit beruhenden Artikeln, wie oben erwähnt, die über die Gärtnerei in der Presse verbreitet werden, rückhaltslos entgegenzutreten und auf die Wahrheit zurückzugreifen. — Gartenbaukurse für Frauen in Russ land. Wie die „Rigaesche Rundschau“ be richtet, hat der „Deutsche Verein“ in Estland seinen Ferienkursen versuchsweise für dieses Jahr auch den Gartenbau angegliedert. Die Teilnehmerinnen werden während der 6 Sommer monate von Mitte April bis Mitte Oktober, soweit es die kürze Zeit gestattet, auf allen Gebieten des Obst- und Gemüsebaues, sowie der Pflanzen- und Blumenzucht und -Pflege, praktisch und theoretisch unterrichtet. Nach dem Programm beabsichtigt man nicht, so genannte Gartenbauschulen für Frauen zu gründen, d. h. Berufsgärtnerinnen auszubilden und sich damit auf das Gebiet der Frauen emanzipation zu begeben. Man will vielmehr Frauen und jungen Mädchen der besseren Stände eine gute Grundlage im Gartenbau mit auf den Lebensweg geben. Jedenfalls eine gesunde Ansicht, für die wir stets eingetreten sind. — Diese Bestrebungen weichen weit ab von den Grundsätzen der hier in Deutschland wie Pilze auftauchenden Gartenbauschulen für Frauen, die um jeden Preis Berufsgärtnerinnen ausbilden wollen, und denen jede Schülerin, wenn sie nur die hohen Pensions- und Aus bildungskosten von ihren vielleicht kleinen Mitteln bezahlt, willkommen ist. Die Garten bauschule in Marienfelde hat gegenwärtig 75 Schülerinnen. Vielleicht sind hierbei die Be-1 sucherinnen der Ferienkurse mit eingeschlossen — wir sind darüber nicht genau unterrichtet; aber es gibt immerhin zu denken. Dagegen sind wir überzeugt, dass nur wenige dieser jungen Damen, die sich der Gärtnerei als Beruf zu widmen gedenken, später eine sichere Existenz finden. Es gehört eine gründliche Lebenserfahrung und vor allem eine vieljährige Praxis dazu, um die Gärtnerei praktisch in ihrer Ausdehnung zu verstehen nnd kennen zu lernen. Wir haben schon früher Proben veröffentlicht, welche irrige Ansichten auf der artigen Gartenbauschulen für Damen gelehrt werden, die im vollständigen Widerspruch mit den tatsächlicheu Verhältnissen stehen. Garten baukurse, wie sie in Russland angestrebt werden und auch bei uns leider sehr wenig eingeführt sind, lassen sich aber nur überall befürworten und dürften unendlich mehr Nutzen zeitigen, als unsere Gartenbauschulen für Frauen, deren Erfolge in der Oeffentlichkeit gern gerühmt werden. Anderseits lernt man die Misserfolge und die zurückgegangenen Betriebe der von Frauen geleiteten Gärtnereien ebenso wenig kennen, wie die auf diese Weise unrentabel angelegten oder verloren gegangenen Vermögenswerte. Es ist zu verwundern, dass unsere Gartenbau- Verbände so gleichgültig den meist recht kühnen Behauptungen, wie diese von den Vorstehe rinnen der Gartenbau-Schulen für Frauen, in der Tagespresse über die Rentabilität des Gartens aufgestellt wurden, gegenüberstehen. — Zur Aufbewahrung von Kartoffeln und Gemüse, Um dieses bis in den Sommer hinein haltbar zu machen, erwähnt im „Prak tischen Ratgeber“ Dr. Schiller-Braunschweig ein einfaches Verfahren. Man benutzt hierzu Koksgrus oder Asche, wie diese aus der Gasanstalt billig zu erhalten ist und legt auf eine handhohe Schicht Kartoffeln bez. Wurzel gemüse, die man dann, um sicher zu gehen, mit Koks wieder handhoch zudecken kann. Kartoffeln, ebenso Möhren usw. sollen sich auf diese Weise ausgezeichnet halten und selten ein.Keimen vorkommen. Dr. Schiller nimmt an, die im Koks enthaltenen Kohlen und Schwefeloxyde konservieren die Knollen, indem sie sich mit der Luft vermischen und dadurch wird das Wiedererwachen der Lebenstätigkeit erfolgreich zurückgehalten. Auf jeden Fall empfiehlt es sich immerhin, diese praktische Auf- bewahrugnsmethode auszuprobieren und auch für den Gartenbau bei spät zu legenden Lilien, Gladiolen und anderen zum Herbstflor be stimmten Knollen zu verwerten. Von uns sollen gleichfalls Versuche angestellt und dar über später im „Handelsgärtner" berichtet werden. — Unterliegen die Abbildungen in Ge schäftskatalogen dem gesetzlichen Nach drucksverbot? Diese Frage hatte das Reichs gericht aus Anlass eines Rechtsstreites zu entscheiden und ist dabei im folgenden Sinne zu einer Verneinung der Frage gekommen. Ausschlaggebend ist die Auslegung des Ge setzes über den Urheberschutz an Abbildungen, welches auch „Abbildungen wissenschaftlicher oder technischer Art schützt, die in ihrem Hauptzweck nicht als Kunstwerke zu betrachten sind“. Darauf stützte sich die verletzte Firma. Das Reichsgericht erklärte, dass allerdings auch ein Katalog geschützt werden könne. Im vorliegenden Falle sei jedoch nicht der Katalog als solcher benutzt worden, sondern es seien demselben nur einzelne Abbildungen ent nommen. Bei derartigen einzelnen Abbildungen läge jedoch kein schutzberechtigtes Interesse vor und hätte deshalb die Klage abgewiesen werden müssen. Das Landgericht hatte auch auf Klageabweisung erkannt, das Oberlandes gericht Braunschweig aber verurteilt.
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