Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3 so viel, als im Vorjahre eingeführt, unsere Aus fuhr ist ohne Bedeutung. — Aprikosen und Pfirsiche erhielten wir gleichfalls weniger in folge der kleineren Ernten in Frankreich und Italien. Nur Oesterreich-Ungarn schickte mehr als sonst. — Zwetschen sind dagegen fast achtmal so viel als 1907 eingeführt; unsere Ausfuhr ist gleichfalls zurückgegangen. — Mi rabellen und Reineclauden wurden eben falls mehr eingeführt, unsere Ausfuhr hat den gleichen Rückschritt aufzuweisen. — Aehnlich verhalten sich die Zahlen bei Kirschen und Weichsein. Die Hauptlieferanten sind die Niederlande und Italien.— Erdbeeren erhalten wir aus Holland ebenfalls in beachtenswerten Mengen, und es ist auch für die nächsten Jahre eine Steigerung der Einfuhr zu erwarten. Auch die Ausfuhr hat sich nach der Schweiz gehoben. — Die gleiche Zunahme weist der Import von Preiselbeeren und anderem Beerenobst auf. Hier stehen an der Spitze unserer Lieferanten Schweden und Oester reich-Ungarn, während an unserer Ausfuhr Eng land und die Schweiz den Hauptanteil aufweisen. a) Aepfel. Einfuhr dz Ausfuhr dz Italien 157 — Oesterreich-Ungarn 31500 318 Schweiz 12362 — Niederlande 5258 — Belgien 11139 — Vereinigte Staaten von Amerika . . 7913 —— Frankreich . 6047 — Dänemark — 1583 Einfuhr: 74760 dz Ausfuhr: 4849 dz 1908 Einfuhr: 1800174 dz Wert: K 2594000 1908 Ausfuhr: 22465 „ „ „ 786000 b) Birnen und Quitten. Frankreich •— Niederlande 85 Belgien 42 Oesterreich-Ungam 188 Schweiz | 79 Italien 276 Schweden — Grossbritannien j — Dänemark — Einfuhr: 1051 dz Ausfuhr: 306 dz 178 71 1908 Einfuhr: 235698 dz Wert:3095000 1908 Ausfuhr: 13699 dz Wert; K 479000 c) Pfirsiche und Aprikosen. Frankreich | 332 | — Italien | — — Oesterreich-Ungarn 1 — Schweiz •. — Einfuhr: 381 dz Ausfuhr: — dz 1908 Einfuhr: 49435 dz Wert: M 2067000 1908 Ausfuhr: 676 dz Wert: K 34000 d) Zwetschen. Dänemark | — j 673 Oesterreich-Ungam 3623 — Grossbritannien — ; 238 Schweiz ! — — Einfuhr: 3645 dz Ausfuhr: 1032 dz 1908 Einfuhr; 224515 dz Wert: « 2566000 1908 Ausfuhr: 29160 dz Wert; 4 350000 e) Kirschen, Weichsein, Frankreich — Italien — Schweiz I — । - Niederlande — Grossbritannien — Einfuhr: — dz Ausfuhr; — dz 1908 Einfuhr: 71352 dz Wert: M 2141000 1908 Ausfuhr: 13865 dz Wert: Jt 388000 f) Hagebutten, Schlehen. der besonderen für sie erlassenen Dienst- bei Aufstellung grösserer Grabdenkmäler und 5 dz g) Erdbeeren. etc. 88 12920000 132 3. Ge ¬ ergeben. Die Postscheckämter versehen nach i In derselbenWeise sind auch die Ausschachtungen Wert: .I 6000 Wert: M 2000 1908 1908 2696 172958 30604 913 14908 33538 5961000 743000 505 25 54 24 119 213 14 246 4 Ausfuhr dz Dann ist er berechtigt, die Herstellung des jenigen Zustandes zu verlangen, der bestehen würde, wenn die Täuschung nicht stattge funden hätte (§ 249 des Bürgerl. Gesetzb.), mithin eine entsprechende Minderung des Preises eintreten zu lassen. Er ist aber auch auf Grund von § 463 des Bürgerl. Gesetzb. berechtigt, den Verkäufer an den falschen Versicherungen festzuhalten, also von ihm zu verlangen, dass er ihm das Grundstück z. B. mit dem angegebenen Mietsertrage liefere, und wenn er das nicht kann, ihm denjenigen Betrag hinzuzahle, um den das Grundstück mehr wert wäre, wenn es den vorgespiegelten Mietsertrag haben würde. Diese Grundsätze gelten natürlich nicht nur dz dz Wert: s Wert: M Zitronen Ananas Haselnüsse und -Kerne • . Walnüsse etc müsen und Obst nach Neusüdwales werden für die Untersuchungen folgende Gebühren er hoben: Für Baumschulstämme, Bäume und Pflanzen, jede Kiste, jedes Bündel oder Pack, nicht mehr als 500 Pflanzen enthaltend, 3 d (etwa 25 Pfg.), für jede 50 oder Bruchteile an Pflanzen. Bei einem Inhalt von 500-1000 Pflanzen 5 sh. (5 Mk.), über 1000 Pflanzen 10 sh. Bei Kartoffeln und Zwiebeln beträgt die Gebühr für jede 10 Sack oder Pack 3 d. Für Küchen gemüse, jede Kiste, jeder Sack, Korb oder sonstige Verpackung 1 d, die Tonne 1 sh. Für die Untersuchungen, Zwiebeln, Knollen und Wurzeln werden erhoben an jedem Pack 1 d. Bei Bananen, pro Bund 1/2 d, jede Kiste oder jedes Pack 1 d. Bei Früchten anderer Art be trägt die Gebühr für jede Kiste oder jedes Pack 1 d. — Im Postscheckverkehr hat die Praxis wiederum eine Ergänzung der Bestimmungen a) b) c) d) e) f) c) d) e) f) Einfuhr dz 82 Schweden . . . . Russland Oesterreich-Ungara Niederlande . • • Schweiz Grossbritannien . . Finnland . • . . . Italien Grabumzäunungen, insbesondere wegen der dazu nötigen Fundamentierungsarbeiten, als Bauarbeiten versichert. 2. Die gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe, einschliesslich der Anpflanzungen auf den Gräbern ist versicherungspflichtig ebenso zu behandeln, wie die Unterhaltung sonstiger Gewächsanlagen. Wenn die dazu aufzuwenden den Arbeiten einen gewissen Umfang haben, insbesondere, wenn bei dem gärtnerischen An drange besonderes Personal ständig beschäftigt wird, so ist darin ein landwirtschaftlicher Betrieb (Park- oder Gartenwirtschaft) im Sinne des § 1 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft zu erblicken, dessen Versicherung bei der betreffenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu be wirken ist. — Da wird also ausgesprochen, dass die Park- und Gartenwirtschaft (Land schaftsgärtnerei) landwirtschaftlichen Charakter hat, was uns bislang nicht einwandfrei er schienen ist. Der dritte Punkt scheidet für uns aus, da er die Beförderung von Särgen usw. behandelt. — Ueber die Rechte des Käufers, dem falsche Vorspiegelungen über die Eigen schaften der Sache gemacht sind, hat das Reichsgericht in einem Urteil am 2. Oktober 1907 bemerkenswerte Grundsätze aufgestellt. Es handelte sich darum, dass der Verkäufer eines Grundstücks unrichtige Angaben gemacht hatte, um einen höheren Preis zu erzielen. Nach dem Urteile hat der Käufer in solchem Falle die Wahl zwischen drei Möglichkeiten. 1, Er kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und seine Aufhebung verlangen. 2. Er kann die Aufrechterhaltung des Vertrages und daneben den Ersatz des ihm durch arglistige Täuschung verursachten Schadens verlangen. (§ 826 des Bürgerl. Gesetzb.) Frankreich Grossbritannien . . . . Oesterreich-Ungarn . . Einfuhr: 88 Ausfuhr: 1 1908 Einfuhr: 385 dz 1908 Ausfuhr: 134 dz Einfuhr: 2057 Ausfuhr: 169 Einfuhr: 195973 dz Ausfuhr: 24767 dz bei Grundstückskäufen, sondern auch bei Waren lieferungen aller Art. •— Berichtigung irrtümlicher Angaben der Steuererklärung. Manche der einge reichten Steuererklärungen werden beanstandet, wie es auch einem Steuerpflichtigen in N. er ging. Er musste nun seinen Jahresabschluss nochmals prüfen und da fand sich, dass er sich zu seinen Ungunsten geirrt hatte. Er be richtigte sein Einkommen also — nach unten hin! Diese Berichtigung wollte die Steuer behörde aber nicht gelten lassen, sondern ver warf sie, denn die Steuerbehörden wollen nur von Berichtigungen nach oben hin etwas wissen. Im Streitverfahren beim Oberverwal tungsgericht wurde jedoch dem Steuerpflichtigen Spanien Italien Türkei Frankreich Oesterreich-Ungam ........ Einfuhr: 8290 dz 1908 Einfuhr: 398635 dz Wert ae VUI. Südfrüchte etc. a) Bananen b) Apfelsinen . Wert d.A. 1908: « 205000 {132 49000 19000 54000 Rundschau. Handel und Verkehr. — Bei der Einfuhr von Pflanzen, i) Tafeltrauben, frisch. 6140 849 anweisung Sendungen an die Kontoinhaber dann mit der Bezeichnung „eigenhändig“, wenn darin Hefte mit Ueberweisungsformularen und Scheckhefte oder Formulare zur Abgabe von Unterschriften enthalten sind. Bei Sendungen an Firmen, Gesellschaften usw. haben sich nun hieraus gewisse Schwierigkeiten ergeben. Häufig werden die Vertreter, die in der Adresse mit Namen aufgeführt werden, von dem bestellenden Boten nicht angetroffen. Das Reichspostamt hat deshalb in einer besonderen Verfügung nachgelassen, dass diese Sendungen an die Firmen usw. ohne die Bezeichnung „eigen händig", unter „Einschreiben“ und „Rückschein“ abgesandt werden. Es geschieht dies aber nur dann, wenn die Firma oder der sonstige Empfänger ausdrücklich beantragt, dass die in Rede stehenden Sendungen nicht unter der Bezeichnung „eigenhändig“ gesandt werden sollen. Der Antrag muss von den Personen ausgehen, die zur Vertretung der Firma be rechtigt sind. Die Postämter sollen Firmen, die die Eröffnung eines Postscheckkontos be antragen, künftig darauf aufmerksam machen, dass in dem Antrag auf Einrichtung eines Kontos dieses Verlangen zum Ausdruck gebracht werden kann. — Die Unvorsichtigkeit, Geldstücke lose in gewöhnliche Briefe und Pakete einzu legen, wird, trotz aller Warnungen, immer wieder begangen. Fallen die Stücke heraus, so wird von der Post natürlich kein Ersatz geleistet, da ein solcher für gewöhnliche Briefe und deren Inhalt nicht vorgesehen ist, selbst wenn das Geldstück veruntreut sein sollte. Anders ist es bei gewöhnlichen Paketsendungen. Hier leistet die Post laut § 6 und 9 des Post gesetzes für den Verlust und die Beschädigung des gewöhnlichen Paketes Ersatz bis zur Höhe von 3 Mk. pro Pfund der ganzen Sendung. War das Paket, in dem ein 20 Mark-Stück lag, 4 kg schwer und das Geldstück ist aus dem Paket verschwunden, so erhält der Ab sender 12 Mk. (4 Pfund ä 3 Mk.) Schaden ersatz, wenn ihn nicht ein Verschulden wegen schlechter Verpackung trifft. Die Postordnung schreibt für die Versendung von Geldstücken in Wertbriefen ausdrücklich vor, dass die Stücke in Papier eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein müssen, dass sie während der Beförderung sich nicht hin- und herbewegen können. Bei gewöhnlichen Briefen und Paketen nach dem Ausland ist übrigens das Einlegen von Geldstücken meist grund sätzlich verboten. Rechtspflege. — Sind Friedhofsarbeiten unfallver sicherungspflichtig? Ueber die Unfallver sicherung der bei Friedhofsarbeiten beschäftigten Personen hat sich das Reichsversicherungsamt in einem Bescheide vom 28. Januar 1906 wie folgt geäussert; 1. Das Ausheben und Zu schütten der Gräber ist nach der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung an sich nicht versichert. Dagegen sind solche Erdarbeiter, welche die Errichtung einer gemauerten Gruft, eines Ge wölbes oder eines ähnlichen festen Begräbnis raums oder Bauwerks vorbereiten, sofern sie von den Unternehmern dieser Maurer- oder Steinhauerarbeiten mit ausgeführt werden, als Bauarbeiter bei der Baugewerks-Berufsgenossen schaft oder Tiefbaugenossenschaft versichert. Frankreich Niederlande — Dänemark — Schweiz — Einfuhr: — dz Ausfuhr: — dz 1908 Einfuhr: 26466 dz Wert: e 662000 1908 Ausfuhr: 487 dz Wert: M 15000 h) Himbeeren und Preiselbeeren Einfuhr 1908: dz Wert d.E. 1908: « Ausfuhr 1908 dz 73706 1990000 7066 1112488 16398000 —. 316981 5880000 — 17291 1556000 491 97834 11740000 239 95538 4738000 1201 Fische oder Blumen? Von Rudolph Böhm, Handelsgärtner, Dresden-Gostritz. In der 204. Sitzung des Deutschen Reichs tags vom 11. Februar d. J. wird eine Position von 350 000 Mk. zur Förderung der See fischerei beantragt. Der Konservative Dr. Hahn, Direktor des Bundes der Landwirte, hat sich jener in Frage kommenden Gesellschaft mit trefflichen Worten angenommen und ist die folgende Antwort des Regierungsvertreters von grösster Wichtigkeit. Sie lautet wie folgt — nur setze man statt Seefischerei „Gärtnerei“ und jeder Unbefangene wird zugeben, dass zutreffender die Lage des Gartenbaues nicht geschildert werden könnte, wenn sich im Deutschen Reichstag ein Mann fände, der sich der Gärtner so warm annähme. Ministerialdirektor Dr. v. Jonquieres: „Die „Reichsverwaltung hat für das Wohlergehen un- „serer Hochseefischerei dasselbe warme Herz „wie der Vorredner. Wir wünschen nicht bloss, „dass sie über Wasser gehalten wird, sondern „dass'sie dauernd auf dem Wasser schwimme. „(Heiterkeit). Mit dem ihm eigenen Sachver- „ständnis, das ich an ihm hochschätzen gelernt „habe, hat er die Leidender Ho chseefis eher ei „im ganzen zutreffend dargestellt. Wir müssen „anerkennen, dass der Druck der ausländi- „schen Konkurrenz ganz gewaltig ist. „(Dr. Hahn: Hört! Hört!) Und die Haupt- „Ursache dieser Situation, die schlechten „Preise, sind die Folgen dieser Kon- „kurrenz (Dr. Hahn: Hört! Hört!), und das „richtige Mittel, eine solche Konkurrenz „vom Halse zu halten, ist und bleibt „der Schutzzoll. (Lebhafter Beifall rechts.) „Nun ist es wahr, für die frischen Fische, im „Gegensatz zu den Heringen, ist nun einmal „die Zollfreiheit gebunden. (Dr. Hahn: Leider!) „Manhat damals den Fischzoll als gleich- „gültige Position behandelt. Der Zoll „auf frische Fische liegt also noch in der „Zukunft." Heureka! so möchte ich rufen, denn nach dieser Logik, da muss auch der Zoll auf frische Blumen dem deutschen Gärtner in der Zukunft winken! Damals hat man auch uns als gleichgültige Position behandelt! Um den Italienern, Franzosen nicht wehe zu tun, mussten sich die deutschen Gärtner mit einem Achselzucken und Bedauern, dass nichts zu machen sei, zufrieden geben. Die Rücksicht auf Italien, das sich trotz Dreibundes gegen uns nicht immer taktvoll gezeigt hat, hat die deutschen Gärtner um ihren wahrlich mühsam erarbeiteten Lohn gebracht. Darum kann nicht energisch genug daran gearbeitet werden, dass beim nächsten Handelsvertrag die Regierungen unseren berechtigten Wünschen besseres Ver ständnis entgegenbringen. Wenn man auf Fische, die doch wirklich ein Volksnahrungsmittel im wahren Sinne des Wortes sind, einen Zoll in Aussicht stellt, um die heimische Fischerei zu schützen, so wird man uns wohl diesmal nicht mit dem „Kinder- Märchen" kommen, dass durch einen Blumen zoll dem „kleinen Mann" sein bescheidenes Blümchen verteuert und unmöglich gemacht werde. Blumen sind Luxus, sogar grosser Luxus, und leider durfte der deutsche Gärtner nur zusehen, wie die oberen Zehntausend ihr Bedürfnis nach Luxusblumen aus der Riviera befriedigten. Für den kleinen Mann wird nach wie vor der deutsche Gärtner mit seinen Pro dukten in Frage kommen. An demselben Tage der Reichstagssitzung wird in einem Leitartikel des „Dresdner An zeigers" auf ein Buch aufmerksam gemacht, dem Fürst Bülow auch aufmerksame Beachtung geschenkt hat. Der Verfasser gibt seinem statistischen Werke über das deutsche National vermögen eine Reihe wertvoller Aussprüche mit, deren einer lautet: Zölle sind in D eutsch- land keine Steuer, sie sind vielmehr ein zusammenhängendes System des Schutzes der nationalen Arbeit. (Siehe: Steinmann-Bucher „350 Milliarden deutsches V olks vermögen “.) Nur ganz verbohrte Freihändler werden sich der Richtigkeit dieses Satzes verschliessen, wer sich aber den Blick nicht hat durch das Dogma des Manchestertums trüben lassen und mit offenen Augen die Entwicklung im Er werbsleben verfolgt hat, muss zu denselben Resultaten wie der Autor des oben genannten Buches kommen. Es ist die Pflicht des Staa tes, die nationale Arbeit zu schützen, weil sie die Grundlage für Wohlstand und Fortschritt ist. In demselben Buche ist nachgewiesen, wie gering im Verhältnis unser Export zum Verbrauch im eigenen Lande ist. Deutschland wird immer sein bester Kunde selbst bleiben, und die Regierung sollfe es sich angelegen sein lassen, die Kaufkraft des eigenen Volkes zu stärken, nicht aber die Konkurrenz des Aus landes durch Zollfreiheit zu begünstigen. Gegen eine Riviera, wo — wie in unserem speziellen Falle — die Konkurrenz so klimatisch begün stigt ist und woselbst soziale Einrichtungen, die den kleinen und mittleren Gärtner in Deutschland drückend belasten, noch nicht existieren, können wir niemals ankämpfen. Es kann gar nicht energisch genug darauf hin gewiesen werden, dass wir für unsere ehrliche und gewiss mühsame Arbeit den Schutz ver langen, der unseren und unserer Leute Lohn verbessert und sicher stellt. In allen grossen Verbands- und Vereinsversammlungen sollte der Schutzzoll ein ständiger Programmpunkt sein, und eben jetzt sollte eine Propaganda einsetzen, die unsern Volksvertretern den' Rücken steift, so dass beim nächsten Zoll kampf uns keine Niederlage, sondern ein Sieg sicher ist! Vermischtes. — Ueber die Konkurrenzklausel gewerb licher Angestellter hat die Reichstags kommission einen Beschluss gefasst, wonach bei solchen Klauseln der Arbeitgeber nach weisen muss, dass er sich durch sie vor der Bekanntgabe von Betriebs- und Geschäfts geheimnissen sichern will. Auch soll die Frist nicht länger als ein Jahr dauern und überhaupt nichtig sein, wenn der Arbeits verdienst nicht 1500 Mk. übersteigt. Soll das Konkurrenzverbot über ein Jahr dauern, so muss dem Arbeitnehmer der Gehalt weiter gezahlt werden, auch muss derselbe wenigstens 3000 Mk. betragen. — Die Deutsche Dahlien-Gesellschaft hat ihren ersten Jahresbericht verschickt. In der Einleitung wird vom Geschäftsführer Curt Engelhardt-Leipzig-Eutritzsch auf die für den Dahlienflor recht ungünstige Witterung des verflossenen Jahres hingewiesen und ganz be sonders der Quedlinburger Neuheiten-Schau, die mit einer reichhaltigen Ausstellung von Sommerflorblumen, Stauden etc. verbunden war, Erwähnung getan. Hieran schlossen sich Berichte über die Versuchsgärten in Quedlin burg und Frankfurt - Main und weiterhin wurden eine Reihe von 1909 zur Einführung kommenden deutschen Züchtungen hervorge hoben. Um ein Wertzeugnis hat sich im letzten Jahr niemand beworben, auch die Geschäfts leitung nimmt hierbei an, weil der Dahlienflor 1908 kein günstiger war. Für die diesjährige Ausstellung ist Leipzig in Aussicht genommen, doch wird zu der daselbst stattfindenden Haupt versammlung, auf die wir an anderer Stelle hingewiesen haben, Beschluss gefasst werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)