Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 26 65 88 92 201 55 9 177000 ist, ein kaufmännisches Personal (Buchhalter, Gewerbeordnung. bei mittleren Gärtnereien, die im Handels- 708 947 1908 Ausfuhr: 14467 855000 Rechtsfrage in der Gärtnerei aktuell ist. c) Runkelrübensamen. Charakter haben, zur Eintragung nicht zu 2850 211 469 351 1765 764 325000 1133000 Ausfuhr dz 115 68 17 2380 18847 Einfuhr dz des Betriebes, in Quedlinburg anderen Städten 180 290 dz 4 99 1442 1 741 zwingen sind, es vielmehr gemäss § 3 des Gesetzbuchs ihrem freien Willen überlassen ist, ob sie sich eintragen lassen wollen oder nicht. Die Eintragspflicht besteht nur für gewerb liche Gärtnereien mit grossem Umfange, die dz dz Wert: M mit der Frage beschäftigen, welche Gärtnereien fahren, dass die Maximalhöhe für solche Bäume eintragspflichtig sind, sondern wir wollen nur auf 2m gestattet worden ist. Die Chambre Nun kann es aber auch Vorkommen, dass der betreffende Betrieb noch rein gewerbliche Arbeiten vornehmen lässt, wie Bindereien, Trocknen und Imprägnieren von Pflanzen usw. Dann hat der Betrieb dreierlei Personal, denn die in dieser Abteilung beschäftigten Leute 96000 12469000 Ausfuhr dz 878 159 Niederlande . . . Belgien Oesterreich-Ungam Schweiz Dänemark . . . . gewerbliche Abteilung So sind die grossen Firmen und Erfurt, aber auch in Firmen, die Spezialkulturen einen ausgedehnten Versand Betrieb die Vorschriften des Handelsgesetz- oder spanischen Sprache oder der skandinavi- I buchs, sowie die hand eis gewerblichen Be-'.sehen Sprachen gestattet. Von Wichtigkeit ist — j— C -L-—T—«x [ferner, dassdie Vorabfertigungen an der Grenze Syndicale des Horticulteurs beiges war bei der Abteilung der auswärtigen Angelegenheiten in Belgien vorstellig geworden und hatte nach einer Prüfung im Einverständnis mit den deut schen Verwaltungsstellen diesen Vorteil erlangt. Von Seiten der deutschen Baumschulenbesitzer wurde' diese Neuerung weniger freudig begrüsst. — Aenderung im Zollwesen der Post. Der Bundesrat hat kürzlich einer neuen Zoll ordnung seine Zustimmung erteilt, und diese wird in allernächster Zeit in Kraft treten. Hier bei sollen nicht weniger als 15 Abänderungen bei dem bisherigen Regulativ vorgenommen sein. Ausfuhr dz sich eintragen zu lassen. Das letztere geschieht bei Gärtnereien nicht überall, vielmehr herrscht bei den Gerichten der Brauch, Gärtnereien bei diesen Aufforderungen von Amts wegen , als landwirtschaftliche Betriebe zu übergehen. Eine Gärtnerei kann natürlich überhaupt nur dann zur Eintragung in das Handelsregister inFrage kommen, wenn ihr Betrieb ein ausgedehnter, kaufmännischer ist, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird. Ein solches Handelsgewerbe aber hat man vielfach da angenommen, wo eine kaufmännische Buchführung eingerichtet Bekanntlich sind die grossen Gartenbau- Stimmungen der Gewerbeordnung in Frage. Firmen bei uns in das Handelsregister eingetragen. I Personal. Einmal das kaufmännische Personal, welches in Kontor, Lagerräumen oder auf der Reise beschäftigt wird, und dann das Personal, welches in der Gärtnerei selbst beschäftigt wird, und bei Urproduzenten landwirtschaftliche Angestellte sind. Auf das kaufmännische Per sonal erleidet das Handelsgesetzbuch, auf die Gärtnergehilfen das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung; in Betrieben, die der Landwirt schaft nicht zuzuzählen wären, dagegen die beim Ein- und Ausgang keiner zollamtlichen Behandlung mehr. Weiterhin ist noch hervor zuheben, dass für Postpakete und Postfracht stücke getrennte Begleitscheine äuszustellen sind; auch im Veredlungsverkehr tritt eine wesentlich erleichterte Ausfuhrkontrolle ein. — Eilsendungen durch die Post werden vom 1. April an nach dem In- und Auslande ein- 1908 Ausfuhr: 4429 „ register eingetragen sind. Auch hier gelten heitlich geregelt, indem dunkelrote Zettel verwen ¬ det werden müssen, welche mit schwarzer Schrift den Aufdruck tragen: „Durch Eilboten-Ex- press". Die Paket-Adressen erhalten gleich falls diese Zettel. Bisher wurde bei allen Eil sendungen die Adresse mit roten Strichen ge kreuzt. Diese Durchkreuzung wird aber bei Briefen, Drucksachen, Anweisungen usw. vom 1. April in Wegfall kommen. — Zur Frachtberechnung der Kiefern zapfen ist bei der Eisenbahndirektion Königs berg angestrebt worden, dass Kienäpfel, die in den Samendarren entleert sind, in den Aus nahmetarif 2 der preussisch-hessischen Staats bahnen (Rohstofftarif) aufgenommen werden. Da die Zapfenfrüchte bis jetzt ohne Unter schied zum Spezialtarif III gerechnet werden, bleibt festzustellen, ob dieselben als Brennstoff verwendet werden können und ob ein wirt- dz dz Wert: M 244000 „ „ 1030000 Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Einfuhr von Forstpflanzen aus Belgien, welche bisher bis zur Höhe von 1,50 m .Aber ein Kaufmann kann in seinem Betriebe in Wegfall kommen; es wird nicht mehr der Vielfach haben die Inhaber der Betriebe selbst vielerlei vereinigen. Er kann auch Landwirt- Inhalt der Pakete mit den Inhaltserklärungen dazu den ersten Schritt getan, vielfach aber schäft betreiben und die Erzeugnisse seiner verglichen. Ausserdem fällt die rote Zollmarke sind es auch die Amtsgerichte als Register- landwirtschaftlichen Betriebe in seinem Handels-' weg, ebenso das Abstempeln der Erklärungen. Einfuhr: 2683 dz Ausfuhr: 3207 dz 1908 Einfuhr: 8589 dz Wert: 4 1 374000 d) Rosen. Niederlande Frankreich -- ■ e . • Oesterreich-Ungarn . . Niederlande .... . Russland . . . . . . . Frankreich Niederlande Vereinigte Staaten von Amerika . . Grossbritannien soll. Daraus geht hervor, dass Gärtnereien mit Urproduktion, welche landwirtschaftlichen Einfuhr: 1711 dz Ausfuhr: 296 dz 1908 Einfuhr: 48824 dz Wert: 32 1221000 Korrespondenten, Lageristen, Reisende usw.) 1 gehalten wird und ausgedehnte Engrosgeschäfte abgeschlossen werden. Die Verwertung der gärtnerischen Produkte ist hier die hand eis- Oesterreich-Ungarn . Einfuhr: Ausfuhr: 1908 Einfuhr: 708 1908 Ausfuhr: 1168 bisher zulässig war, kommt ganz in Wegfall, dagegen kann jede Postsendung den Vermerk tragen „durch die Post zu verzollen“. Ebenso kann der Absender den Ort der Abfertigung vorschlagen. Im letzteren Falle kann der Post gestattet sein, auf Wunsch des Empfängers die : Verzollung vorzunehmen. Bei zollfreien Waren, zu denen auch frische Blumen und frisches , Grün zu rechnen sind, kann die Abfertigung | auf Wunsch schon im Bahnpostwagen durch Entnahme von Stichproben eingeführt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Emfänger ! den Betrag für Nachnahmesendungen erst dann zu entrichten braucht, nachdem er sich von der ordnungsgemässen äusseren Verfassung der Sendung überzeugt hat. Für verloren ge- gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetz buches, sofern die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ein tragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vor schriften herbeizuführen“. In § 3 wird dann allerdings ausgesprochen, dass diese Vor- ins In- und Aus- Da ferner in den meisten Betrieben auch b) Gemüsesamen. Frankreich Niederlande Oesterreich-Ungarn . . . . . . . . Vereinigte Staaten von Amerika . . Russland Grossbritannien Dänemark Schweiz Belgien ■ . den rechtlichen Charakter derjenigen unter suchen, welche in das Handelsregister ein getragen wurden. Unsere Ausführung in Nr. 34 des „Handels gärtner“ ist mehrfach missverstanden worden, vielleicht weil wir die Frage nicht eingehend behandelten, sondern nur kurz gestreift haben. Man hat aus unsern Worten gefolgert, dass durch den Eintrag ins Handelsregister nun die Gärtnerei ein gewerblicher Betrieb werde, die Gärtnergehilfen als Gewerbsgehiifen anzusehen sind, unter die Gewerbeordnung gestellt wer den usw. Dem ist aber nicht so. Allerdings wird der Vorschrift in dem oben erwähnten § 2 zu freien Tarifsätzen über die Grenze geführt entsprechen. Doch wollen wir uns hier nicht wurden, hat eine Vergünstigung dadurch er- für den eigentlichen gärtnerischen Betrieb die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches oder der Gewerbeordnung, je nachdem er ein land wirtschaftlicher oder ein gewerblicher ist, trotz dem die Firma in das Handelsregister ein getragen wurde. schrift keine Anwendung auf den Betrieb; Diese Klarstellung erschien uns gerade jetzt der Land- und Forstwirtschaft finden am Platze zu sein, wo die Beantwortung der behörde, welche die Handelsgärtner auffordern, betrieb verwerten. So ist es bei den Gärt- Nur solche Pakete, welche die Post noch weiter nereienmit Urproduktion, welche im Handels- befördert, werden mit einem grünon Zettel mit register eingetragen sind. Sie haben zweierlei der Aufschrift „zollamtlich abgefertigt" ver sehen. Die Verzollung an der Grenze, die V. Sämereien. Der, ungünstige Einfluss der Witterungs- verhältnisse h u f Ernten in Gemüse- Und Blumensamen ist schon früher an dieser Stelle i hervorgehoben, und ebenso im Laufe des Jahres oftmals auf die Steigerung der Ein fuhr und den Rückgang der Ausfuhr hingewie sen worden. Auch hierbei beweisen die nach- folgenden Zahlen, dass uns das Ausland nahe zu 25 Prozent mehr liefert, während unser Versand nach dem Ausland nicht ganz die Höl^e des Vorjahres erreichte, — Selbst bei Runkelrühensamen lagen die Verhältnisse ungünstig. Die Einfuhr hat sich trotz des Zolles im Vorjahre nahezu verdoppelt, während die Ausfuhr einen Rückgang von 331/8 Prozent auf weist, -v Zuckerrübensamen ist etwas weniger eingeführt» doch ist auch die Ausfuhr um ein geringes zurückgeblieben, weist aber immerhin noch stattliche Zahlen auf. Der Rück gang dieses hochwichtigen Exportartikels ist anscheinend auf den kleineren Bedarf der Vereinigten Staaten sowie Russlands zurückzu führen. sind Gewerbegehilfen und unterstehen als solche gangene Pakete wird in Zukunft kein Zoll er- unterhalten und den Vorschriften der Gewerbeordnung. | hoben. Auch Durchgangssendungen unterliegen land betreiben, in das Handelsregister zur Ein- Dienstboten, Markthelfer, Kutscher, Mägde, tragung gekommen. Massgebend für die Ein- Knechte usw., gehalten werden, so hat in einem tragung ist § 2 des Handelsgesetzbuches, welcher solchen Betriebe tatsächlich der Inhaber viererlei lautet; „Ein gewerbliches Unternehmen, das Personal. nach Art und Umfang einen in kaufmännischer j Nun ist das aber nicht etwa nur bei den Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, getrennten grossen Betrieben so, sondern auch der Inhaber des Betriebes durch die Eintragung in Die Zollinhaltserklärungen können zunächst das Handelsregister ein Vollkaufmann gemäss § 1 äusser in deutscher, in Zukunft in französischer des Handelsgesetzbuchs. Sein Betrieb ist ein oder englischer Sprache abgefasst sein, auch Handelsgewerbe und es kommen für diesen ist der Gebrauch der holländischen, italienischen Oesterreich-Ungarn Russland in Europa Belgien Dänemark Frankreich Italien Niederlande Rumänien Schweden . . . Spanien I Vereinigte Staaten von Amerika • • ; Einfuhr: 201 dz Ausfuhr: 24740 dz 1908 Einfuhr: 2074 dz Wert: X 1908 Ausfuhr: 229218 d) Zuckerrübensamen. Einfuhr dz Einfuhr: 119 dz Ausfuhr: 915 dz 1908.Einfuhr:, 1563 dz Wert: M 125000 1908 Ausfuhr: 5570 „ „ „ 446000 e) Andere Pflanzen, Koniferen, Rhododendron, Aucuba etc. a) Blupiensamen. | Einfuhr i dz 89 ■ ■ ■ ■ 37 I 1218 j 467 I Frankreich ■ ' Oesterreich-Ungam . . . Belgien Grossbritannien Russland , Einfuhr: 3929 Ausfuhr: 1145 1908 Einfuhr: 8527 dz 1908 Ausfuhr: 26539 „ Welchen rechtlichen Charakter erhalten Gärtnereien durch die Eintragung ins Firmenregister? äpfel", kugelige, erbsen- bis kirschgrosse, rot wangige, fleischige Auswüchse an den Blättern. Es sind Pilzgallen, Gewebewucherungen, die durch den Reiz eines ins Blatt eingedrungenen Pilzes (Exobasidium Rhododendri Fuckel} be wirkt werden. Beide Schmarotzerpilze schaden den Alpenrosen im wesentlichen, nicht. Zwischen den beiden genannten Arten kommt noch ein Bastard vor, Rh. intermedium Tausch, der zwischen den obengenannten Unter scheidungsmerkmalen die Mitte hält. Von Rh. ferrugineum existieren einige Abarten: var. albi- flprurh, eine weissblühende Varietät; vär. myrli- folium. eine kleinblättrige Form. Auch von Rh. hirsutum kennt man Varietäten, die für uns aber von weniger Bedeutung sind. Rh. praecox ist eine frühblühende Art, die schon im April ihre lilafarbenen Blüten erschliesst. Im Handel angeboten werden ferner Rh. racemosum mit kleinen myrtenähnlichen Blättern; Rh. Wilsoni, ei stark wachsender Bastard zwischen Rh. ferrugineum und punctatum. Mit den Alpenrosen nahe verwandt ist das Zwergrösel, (Rhodothamnus Chamaecistus (L.) Rchb. — Rhododendron Chamaecistus L.) Es hat einen zierlicheren Bau als de echten Alpen rosen, und wenn es auch mit den letzteren an Schönheit nicht wetteifern kann, zählt es mit ihren stattlichen, rosenroten, 2—2,5 cm Durch messer haltenden Blüten doch zu den schönsten Alpenpflanzen. Sie bildet einen hauptsäch- lichen Bestandteil mancher Formationen der Kalkalpen im östlichen Gebiet. Eine der reizvollsten Erscheinungen Unter den Alpenzwergsträuchern ist die Alpen-Azalee (LoiSeleuria procumbens) (L.) Desvaux — (Azalea procumbens LJ. Sie bildet horizontal ausge breitete, dem Boden angeschmiegte, 10 cm hoch werdende Sträucher, die im Mai ihre zahlreichen rosenroten kleinen Blüten entwickeln. Man begegnet ihr in alpinen Fichten- Und Arven wäldern, auf Hochmooren und schliesslich tritt sie auch als Felsenpflanze auf, indem sie selbst auf kahlen Felsen anzutreffen ist. Man wird sie im Alpinum des Tieflandes am besten in dieselbe Erdmischung wie Alpenrosen pflanzen. Nicht eine eigentliche Alpenpflanze, sondern eher Voralperpflanze ist Erica carnea L. Ihr Höhergebiet liegt zwischen 600—2400 m, wo sie neben anderen Alpenpflanzen die offenen Geröll- und Felsenheiden in den nördlichen Kalk- und Schieferbergen schmückt. Sie ist eine der ersten Frühjahrsblüher, ein eigentlicher Winterblüher, da sie ihre Blüten an sonnigen Tagen oft schon im Februar erschliesst. Erica carnea gedeiht besonders gut in kalkhaltigem Boden, kommt aber auch auf kalkfreiem Humus boden fort. Neben der Stammform gibt es eine weissblühende Abart. Die Bärentrauben (Arctostaphylos) unter scheiden sich von den bisher genannten Ericaceen durch die saftige Frucht. Arctostaphylos Uva ursi Spreng, ist ein immergrüner, teppich bildender Strauch mit niederliegenden, oft wur zelnden Aestchen und Zweigen. Die Blätter sind dick und lederartig. Die Blüfen erscheinen schon sehr zeitig und stehen in kleinen über hängenden Trauben am Ende der Zweige; ihre Kronen sind glockig, von weisser Farbe, nach vorn rötlich überhaucht, wie aus Wachs geformt; am Grunde sind sie von den blut roten, weisshäutig eingefassten Kelchblättern umgeben. In den Alpen kommt sie als Unter wuchs im Buchenwald vor, oder sie überzieht als Bestandteil der Geröll- und Felsenheiden sonnige trockene Halden, sie meidet aber das Moor (Schröter). Wie Erica carnea ist sie eine praealpine Pflanze. — Arctostaphylos alpina Spreng, unterscheidet sich von der eben ge nannten immergrünen Art durch die sommer grünen Blätter. Sie bildet ebenfalls nieder liegende Zwergsträucher. Die Blätter sind dünnlaubig, fein netzadrig, von eigentümlichem Glanz, am Rande feingesägt und lang gewimpert. Die Blüten erscheinen ebenfalls in kleinen Trauben am Ende der Triebe. Die Glocken sind schneeweiss, oft auch rötlich. Das schönste an dieser Pflanze ist aber die Herbstfärbung der Blätter, die eine intensiv rubinrote Farbe annehmen. Kerner sagt hierüber: „Die herbst lich gefärbten Blätter dieser Pflanze zeigen überhaupt das schönste Rot, das an irgend einem Laubwerk im Herbst beobachtet wird , ■ Im Gebirge ist die Färbung natürlich intensiver als bei in der Ebene kultivierten Pflanzen. Wir haben es hier mit einer Felsenpflanze zu tun, die einen sonnigen Standort beansprucht. — A. neuadensis Gray stammt aus dem kalifor nischen Gebirge und zeichnet sich durch einen besonders kräftigen Wuchs aus, sie hat eben falls niederliegende, dichtbeblätterte, immergrüne Zweige. — Den Bärentrauben sehr nahe ver wandt sind die Vaccinien. Wir erwähnen hier nur die Moorbeere (Vaccinium uliginosum L.). Sie ist eine typische Hochmoorpflanze und be wohntvorzugsweise aus Torfmoosen (Sphagnum) aufgebaute Bodenformationen, sie liebt daher grosse Feuchtigkeit. Der bläuliche Schimmer des Laubes, die zarten rosafarbenen Blüten, die bläulich bereiften Beeren verleihen der Pflanze einen eigenartigen Schmuck. Die Rauschbeere (Empetrum nigrum LJ ist ein vielästiges niederes Sträuchlein. Die Zweige sind dicht mit nadelförmigen Blättern, die am Aussenrand fein gezähnelt sind, bekleidet. Die Blattränder sind nach unten eingerollt, so dass sie sich fast berühren. Die unscheinbaren Blüten erscheinen schon zeitig im Frühling. Im Gebirge bewohnt die Rauschbeere die Sphagnumrasen, sie kommt häufig auch im Brockengebirge und in der sächsischen Schweiz vor. Es ist eine kalkfliehende Pflanze. Eine der schönsten und zugleich inter essantesten Alpenpflanzen ist die zu den Rosa ceen gehörige Silberwurz, Dryas octopetala L. Mit den vorerwähnten Ericaceen hat sie die Eigentümlichkeit gemein, dass auf ihren Wurzeln ebenfalls ein Pilz lebt, der zwar nicht wie bei den Ericaceen ins Innere der Wurzeln eindringt, sondern diese von aussen mit einem Mantel fest verflochtener Pilzfäden umgibt (ektotrophe Mykorrhiza). Dryas octopetala bildet niedere Sträucher, die voa einem kräftigen Stamm aus die reichbewurzelten Zweige flach ausbreiten. Die langen niederliegenden, verholzten Aus läufer tragen am Ende zierliche aufwärtsge bogene grüne Triebe mit auf langen Stielen steifaufgerichteten immergrünen Blättern; diese sind dick, lederartig, am Rande scharf gekerbt und etwas umgerollt, oberseits glänzend dunkel grün mit tief eingegrabenem Adernetz. Die Unterseite der Blätter ist mit einem dicht an liegenden schneeweissen Filz überzogen, daher der Name „Silberwurz“. Bei der Varietät vestita besitzen auch die Oberseiten der Blätter eine zottig, filzige Behaarung. Es ist eine prächtige, aber seltene Abart. Die bis jetzt nur an zwei Standorten in Nieder-Oesterreich gefunden worden ist. An der Stammform er scheinen die grossen, anemonenartigen Blüten von schöner, weisser Farbe im Mai und Juni. Die Pflanzen blühen auch in den Niederungen sehr dankbar, so dass diese Art als eine der wertvollsten Alpenpflanzen für alpine Anlagen zu bezeichnen ist. Im Gebirge findet man sie auf Geröll- und Schutthalden und an Felsen abhängen. — Die aus den nordamerikanischen Gebirgen stammende gelbblühende Art D. Drum- mondii Richards, ist ebenfalls eine sehr dankbar blühende alpine Pflanze, die dieselben Kultur ansprüche stellt wie unsere einheimische Art. Prächtige Blütensträucher für alpine Anlagen finden wir unter den Daphne-Arten. D. cneorum L. ist zwar nur eine subalpine Pflanze, die scha Zapl und schi« dem auch wieg reits Tari von in F Verl alle Krer ist : Post aus Kret sach unte stän dies: die bedi das aufg förd befr löge kom der beai mitt aus deul und das in 1 ausg dem land sie das worl Tats zwis Chir steh sehe nich mus; Schi wer« aufn Brie taxe dara Briel den Kan Peki Tsct Taxi zwis Kiai 20 s einf 50 g zu f aber heit fehle Halt dunl der färb verb steir sube verv D. : pine 15- teilt nacl Geä den Fart sehr pflat pflai Ritz sehe die < und imm den länd Dole der Die den Gefl holz bild« die selb «ine Zein
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)