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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Sonnabend, den 6. Februar 1909. XL Jahrgang No. 6. Derj/ande/sgärfner. Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. für das Ausland Mark 8.—. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr; für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5 Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. e diesen zu habe ich irft wenig iewinn ab, fauche als s ist jeden- , der ver- aber fast Venn aber imt, sollte lensetzung ich einem Welche ch auf die las Buch: i mittel im j Unbedingt id Zweck- ; ingern im i hlich ui d nen Dün-1 aftlichen, i gemacht. ' Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig. des Karl ilsheim, ahren er- Crailshei m das Ver- hain in : hstermine i svergleich : Iben Tage extseiten : 10 Mk ume geg n fer und hädiger mit ehe Erni n nge gra is ekampfu ig iweig 5. insehl. । e- . der Fabrik ibinde inkl. 100 kg ür orte. Ver- acht. 12 BalL vn 100 kg, g M 3.80 ser Mann- *Zusc 11. annheim. hter ena u, i 93 efert in n olid., sach Ausführun Wodern Wasser eizun Anlage F ao1 l - o h r e nie. Abzwel Zwei-, rei-, Vierteil kl S- dehnung rerschrat billigen, rosselklap Lufthähne Gummiring a allen Ro eiten. Sofi rom Läget rigi aal Strel »el died er ke sse Eisenkon ruktio enf sserst billl gratis, esee n Die schwarzen Listen und ihre Bekämpfung. Je heftiger der Kampf zwischen Arbeit gebern und Arbeitnehmern entbrannt ist, desto grösser ist auch die Bedeutung der sogenannten „Schwarzen Listen“ geworden, die auch in der Gärtnerei eine Rolle spielen. Gegenwärtig sind sie im deutschen Reichstag zur Sprache ge kommen, und das gibt uns Veranlassung, noch mals auf das Thema einzugehen. Schwarze Listen gibt es in beiden Lagern, in dem der Arbeitnehmer so gut wie in dem derArbeitgeber. Auch der „Verband der Handels gärtner" hat in seine interne Liste C., die eine Art „Proskriptionsliste" ist und auf der die nichtempfehlenswerten Handelsgärtner verlaut bart werden. Er hat ausserdem eine öffent liche Liste, in welcher die kontraktbrüchigen Gehilfen angenagelt werden, und auch wir haben im „Handelsgärtner" von jeher im Interesse der gärtnerischen Arbeitgeber die Namen der kontraktbrüchig gewordenen Gehilfen der Oeffent- lichkeit übergeben. Andererseits führen ja auch die vom „Allgemeinen“ eine „Schwarze Liste“ der Prinzipale, in welcher die Firmen namhaft gemacht werden, bei denen nach Meinung der Gehilfen unwürdige Zustände bestehen. Diese Listen sind bis jetzt unbehelligt geführt worden. Man hat sie zwar für unmoralisch erklärt, für Listen gegen die guten Sitten, — natürlich nur soweit die Listen der Arbeitgeber in Frage kamen, aber sie haben doch fort und fort bestanden, ohne dass sich die gesetzgebenden Körperschaften gross hätten mit ihnen zu be fassen gehabt. Das wurde in der Neuzeit anders. Die „Schwarzen Listen“ wurden schärfer und schärfer ausgebeutet, namentlich da, wo die Interessen der Industrie in Frage kamen. Je rücksichtsloser die Arbeitnehmer die Arbeit geber, oft wegen Kleinigkeiten, boykottierten, desto energischer übten die Arbeitgeber, und mit vollem Fug und Recht, Vergeltung und „Boykott gegen Boykott“ wurde die Waffe, die man gegen Streiks als Repressalie anwandte. Es gibt heute Listen, aus denen jeder Arbeit geber erkennen kann, wer sich bei den Lohn bewegungen als Agitator besonders hervorgetan hat, und die Arbeitgeber erklären sich solidarisch, einen solchen Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen. Sie tun also nur dasselbe, was die Arbeit nehmer, auch die gärtnerischen, tun, wenn sie da, wo eine Lohnbewegung ausgebrochen ist, die Betriebe in Verruf tun und durch die I Warnungen „Zuzug fernzuhalten“, die Prinzipale I oft in die peinlichste Verlegenheit bringen. Was man aber auf der einen Seite für recht und billig hält, will man auf der anderen ver dammen , und doch ist es purer Unsinn, den Prinzipalen nicht dasselbe Koaktionsrecht zu gestehen zu wollen, wie den Gehilfen und Arbeitern. In der Reichstagssitzung vom 29. Januar kam eine Interpellation des verstorbenen Grafen Hompesch zur Verhandlung, in der es sich um diese „Schwarzen Listen“, oder, genauer gesagt, um die Sicherung des Arbeits vertrages und des Koalitionsrechtes gegen die Methode der Arbeitssperre handelte. Die Klagen gegen die schwarzen Listen sind seit 1889 nicht mehr ganz verstummt. Aber man klagte immer nur gegen die Arbeits- sperre, welche es den armen Angestellten unmöglich mache, Stellung zu finden, gegen die Betriebssperre, die den betroffenen Arbeit gebern die Arbeitskräfte entzog, hatte man keinen Kampfruf übrig. Und warum soll denn der Arbeitgeber nicht dasselbe Recht haben, wie der Arbeitnehmer? Etwa deshalb, weil er der wirtschaftlich Stärkere ist? Nun, wer z. B. bei uns in der Gärtnerei die Verhältnisse kennt, der weiss, dass mancher Prinzipal bei der heutigen Lage des Geschäftes nicht auf Rosen gebettet ist und dass das Schlagwort vom „wirtschaftlich Stärkeren“ oft nichts ist als eine hohle Phrase. Schützen muss sich jeder gegen Angriffe können, gleichviel, in welcher wirt schaftlichen Position er sich befindet. Eine Aus nahmestellung für den „wirtschaftlich Stärkeren“ in solchen sozialen Kämpfen zugunsten der Arbeitnehmer schaffen zu wollen, wäre eine Ungerechtigkeit, deren sich kein Staat schuldig machen darf, der gleiches Recht für alle zu schaffen hat. Man hat gesagt, diese schwarzen Listen, welche es dem Arbeitnehmer unmöglich machen, wieder eine ordentliche Stellung zu bekommen, verstossen gegen den § 113, Abs. 3 der Ge werbeordnung, der folgendes besagt: „Den Arbeitgebern ist untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, in einer aus dem Wortlaut des Zeug nisses nicht ersichtlichen W eise zu kennzeichnen“. Zuwiderhandlungen werden sogar mit Geldstrafe bis 2000 Mk. oder Gefängnis bis zu 6 Monaten geahndet. Aber der Staatssekretär von Beth mann-Hollweg hat sehr richtig darauf hin gewiesen, dass die schwarzen Listen keine Zeug nisse sind, sondern Schriftstücke, und daher von dem angezogenen Paragraphen gar nicht ge troffen werden. Und sehr richtig führte er weiter aus, dass die Vorschriften der Gewerbe ordnung , welche das Koalitionsrecht regeln, keine Bestimmungen dahin enthalten, dass sich die Koalitionen im Lohnkampfe bestimmter Mittel gegenüber der Gegenpartei nicht be dienen dürften. Danach sind auch die Aus sperrungen generell nach dem in Deutschland geltenden Zivil- und Strafrecht nicht verboten. Ob im einzelnen Falle vielleicht eine Beleidigung oder in der Art der Kampfweise ein Verstoss gegen die guten Sitten zu erblicken ist, das hat der Richter, der angerufen wird, zu prüfen und zu entscheiden. Der Regel nach aber ist die Führung und Austauschung solcher „schwarzer Listen“ dem Arbeitgeber ebenso gestattet wie dem Arbeitnehmer. Wenn weiter behauptet worden ist, dass schon daraus die Unsittlichkeit solcher Listen zu folgern sei, weil lediglich die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Arbeitnehmerorganisation den Platz auf der „schwarzen Liste“ anweise, so ist man auch dafür den Beweis schuldig geblieben. Es war immer der Kontraktbruch, der die Voraussetzung zur Aufnahme in eine solche Liste bildete. Und so ist es auch in der Gärtnerei. Kontraktbrüchige Gehilfen kommen auf die „schwarze Liste“, ob sie im übrigen zum „Allgemeinen" halten oder dem „Deutschen Gärtnerverband“ angehören, spielt dabei gar keine Rolle. Im übrigen hat ja die Gerichtspraxis schon dafür gesorgt, dass ein Missbrauch mit diesen Listen nicht insoweit getrieben werden kann, dass Existenzen ver nichtet werden können. Das Reichsgericht hat in einer bekannten Entscheidung, die wir seinerzeit im „Handelsgärtner“ veröffentlichten erklärt, dass eine dauernde Aussperrung eines Arbeiters von der Arbeit, auch nur in einem bestimmten Geschäftszweige gegen die guten Sitten verstosse, und dass Schadenersatz in diesem Falle geleistet werden müsse, weil die Aussperrung eines Arbeiters nicht bis zu seinem wirtschaftlichen Ruin führen dürfe. Das ist des Schutzes genug. Dem Arbeitgeber verbieten zu wollen, was dem Arbeitnehmer erlaubt ist, würde zu ganz unhaltbaren Zuständen führen. Aber der Staatssekretär hat am Schluss seiner Rede noch ein anderes beherzigenswertes Wort gesprochen, wenn er sagte: „Die schwarzen Listen werden zum guten Teil verschwinden, wenn die berufsmässigen Kampfes Organisationen sich in wirkliche Berufsorganisationen ver wandeln. Was wir fordern müssen, ist, dass mit anständigen Waffen gekämpft werde!“ Ebenso verhängnisvoll wie die Listen, die als Waffen im Kampf der sozialen Gegensätze geführt werden, sind jene Listen für faule Zahler. Auch hier muss man anerkennen, dass die einzelnen Berufskreise das Recht haben müssen, sich gegen die Ausbeutung und Schädigung durch kreditunwürdige Elemente zu schützen. Aber diese Listen müssen auch sorg fältig und mit Verständnis geführt werden, wenn sie nicht Unheil anrichten sollen. Die Gerichte haben sich bislang immer dahin ausgesprochen, dass solche Listen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen geführt werden dürfen. Aber sie haben zugleich anerkannt, dass ein fahrlässiges „auf den Index setzen", ein Drohen mit der „Schwarzen Liste" in Fällen, wo vielleicht das Schuldverhältnis noch gar nicht geklärt ist, ver hindert werden muss. Es sind daher zahlreiche Urteile ergangen, in denen die Drohung, dass man jemanden auf die schwarze Liste bringen wolle, als Beleidigung angesehen worden ist, wenn der Schuldner zunächst nur deshalb nicht zahlte, weil er begründete Einwendungen gegen die Forderung zu haben glaubte. Es ist in allen den Fällen, wo die Schuld nicht durch ein rechtskräftiges Urteil sicher und einwandfrei geworden ist, wo nicht eine erfolgte Zwangs vollstreckung gegen den Schuldner, sei es auch in einer andern Sache, stattgefunden hat, ein sehr heikles Ding, einen Schuldner in die schwarze Liste aufnehmen zu lassen. Kann doch das Gericht dann sogar, wenn die Ein wendungen des Schuldners berechtigt erscheinen, eine Nötigung annehmen und den Gläubiger auf Grund von § 240 des Strafgesetzbuches mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld strafe bis zu 600 Mk. bestrafen. Schon der Versuch einer solchen Nötigung ist durch das Gesetz unter Strafe gestellt. Man kann daher mit der Aufnahme in die „Sehwarze Liste" auch in gärtnerischen Kreisen nicht subtil genug verfahren. Es ist zu leicht eine Existenz ge fährdet , ja wohl gar vernichtet. Der Kredit wird entzogen, der Handelsgärtner weiss sich nicht mehr zu helfen, der Zusammenbruch ist da, obwohl der Betrieb hätte aufrechterhalten werden können. Es hat daher auch zum dies jährigen Verbandstag ein Handelsgärtner, Schors in Moys, einen Antrag dahin gestellt, dass, ehe ein Handelsgärtner in die Liste der Kredit- Allerlei über Chrysanthemum. Von Richard Stavenhagen -Rellingen. II. Ausgewählte neuere Sorten in Weiss, Gelb und Braun. Weiss ist immer diejenige Farbe gewesen, die das grösste Interesse für den Handels gärtner beansprucht. Deshalb ist hiervon die Zahl der in den Verzeichnissen angebotenen Sorten besonders gross. Es ist schon bei den anderen Farben unendlich schwer, eine gewisse Sichtung des Sortiments vorzunehmen, bei den weissen Sorten ist dies jedoch misslicher, wenige Sorten herauszugreifen. Drei Züchter haben drei verschiedene Anschauungen und jeder schwört auf eine andere Sorte. So haben sich mindestens ein Dutzend ältere und ausserdem einige verhältnismässig neuere Sorten annähernd der gleichen Gunst zu erfreuen. Man muss auch die verschiedene Blütezeit be rücksichtigen, von der Form ganz abgesehen. Unter den Neuheiten der Firma Daiker & Otto-Langenweddingen zeichnete sich vor nehmlich Edith de Clausonne als etwas Gutes aus. Die grünliche Mitte fällt besonders an der halboffenen Blume auf. Die Sorte soll eine der sichersten im Knospenansatz sein und zeichnet sich durch gesunde Belaubung und niedrigen Wuchs aus. In dem Sortiment von Georg Bornemann-Blankenburg war es da gegen die englische Züchtung Miss Faith Moore, die unbedingt jeden Besucher am meisten fesselte. Der Hauptflor fällt hier in die Zeit von Anfang Oktober bis Mitte November. Die sehr grosse Blume ist ballförmig, reinweiss, festpetalig und sehr gut gestielt. Der Wuchs ist mittelhoch, die Belaubung ist gross und derb. Von allen weissen Sorten, die in diesem Abschnitt genannt sind, dürfte Miss Faith Moore sich am schnellsten verbreiten, wenn sie nur erst einmal einem grösseren Kreise von Fach leuten bekannt geworden ist. Nach Versiche rung Bornemanns ist allerdings Miss Annie Lunt annähernd gleichwertig, blüht aber nach Miss Faith Moore und löst diese gewisser massen ab. Miss Clay Frick, die amerikanischer Herkunft ist, dürfte schon als Sport von W. Duckham auf grössere Verbreitung An spruch haben, da sie sicher alle gutenEigenschaften jener besitzt. Sie ist niedrig und von leichter Kultur. Miss Ellen Willmott, ebenfalls rein weiss , ist mir in der Bornemann sehen Sammlung durch die gefällige Form der einwärts gebogenen , voll erblüht, sehr ansprechenden Blume aufgefallen. Sie gehört zu den mittel frühen, verhältnismässig gedrungen wachsenden Sorten. Eine besonders späte, leicht wachsende Sorte ist Snowflake, ein Sport von Mad. Henri Douillet. Damit wäre ich mit den rein weissen Sorten zu Ende. Von den Sorten mit weisser Grundfarbe und irgend einem Nebenton will ich hier nur auf President Loubet, Maud Jefferies und Mad. G. Debrie aufmerksam machen. Bei President Loubet ist die ganze Blume rahmgelb schattiert, hat aber auch etwas lila, bei Mad. G. Debrie haben wir ein ganz mattes Rosa nach Art der Malmaisonrose vor uns, wenigstens wenn die Blume voll erblüht ist. Maud Jefferies gehört zu den weissen Sorten mit grüner Schattierung. Sie ist spät blühend und sehr schön belaubt. Die Blume ist breitpetalig und, namentlich so lange die Mitte noch geschlossen ist,- besonders ansprechend. Von ganz mattgelben neueren Chrysan themum ist aus dem letzten Jahrgange Lady Smith of Treliske zu nennen. Auch hier haben wir es mit einem Sport von Mad. Marguerite de Mons zu tun. Wer diese verhältnismässig frühblühende Schnittsorte kennt, für den wird dies die beste Empfehlung sein. Auch der Jahrgang 1908 brachte eine recht gute Sorte aus dem hellgelben Farbengebiet, nämlich Mrs. J. C. Neill. Sie wird indes durch Mrs. L. Thorn aus dem Jahrgang 1909 über strahlt. Mrs. L. Thorn ist etwa dasselbe in Mattgelb, was Miss Faith Moore in Weiss ist; die Blume ist ebenfalls ausserordentlich gross, ballförmig, breitpetalig und von edelster Form. Die Pflanze hat die gleichen vorzüglichen Wuchseigenschaften. Die Färbung ist ein sehr feines, weiches Kanariengelb. Nicht gerade reingelb ist Clara Wells, sie ist aber noch zu den helleren Tönungen in dieser Farbengruppe zu rechnen. Die Form ist wie bei Miss Faith Moore und bei Mrs. L. Thorn, der Ton ist ein matteres Bernsteingelb. In Tiefgelb enthält der Jahrgang 1909 nichts, was gleich hervorragend wäre, wie die schon bekanntere Polypheme aus dem Jahre zuvor. Auf Polypheme ist schon früher im „Handels gärtner“ hingewiesen. Sie wird gleich R. Hooper Pearson und Hon. Mrs. Acland eine gute Handels- und Schnittsorte werden für jeden, der dieses gesättigte Goldgelb wünscht und verwenden kann. Gehen wir im gelben Farbenkreise einen Schritt weiter und unterziehen die Neuheiten in Orange einer Sichtung, so haben wir in Lady Lennard und Mrs. W. Wells zwei Schlager. Besonders Mrs. W. Wells ist ein Beweis dafür, dass bei den Chrysanthemum neue Farben selbst in dem ausserordentlich mannigfaltigen gelben Färbungen zu erwarten sind. Die Farbe der Mrs. W. Wells, ähnelt etwa den Dahlien Thuringia, Ibis und Thomas Parkin. Lady Lennard zeigt weniger eine neue Farbe als eine Verbesserung in den Wuchseigenschaften der vielen bronzegelben Sorten; das sehr tiefe Orange ist ähnlich dem der Sorte Joseph Rocher, aber reiner und etwas grünlich schattiert. Ausserdem ist Lady Lennard nicht nur Lieb ¬ habersorte wie jene, sondern eine wirkliche Handelssorte. Zwei Sorten, die in der Farbe nahe ver wandt sind, Lady Henderson und Freda Bed ford werden am bestenalsaprikosenfarben bezeichnet. Während wir eben fast nur Sorten mit ballförmigen Blumen beschrieben haben, gehört Freda Bedford zu den Sorten mit ge lockten herabhängenden Petalen. Freda Bedford ist entschieden eine der auffallendsten Sorten des Jahrganges 1909 und hat alle guten Eigen schaften einer Handelssorte; besonders Wuchs und Haltung sind vorwurfsfrei. An Chrysanthemum in bro.nze schattierten oder nach Chamois neigenden braunen Tönen ist kein Mangel; diese Farbe war schon vor 30 Jahren immer reich unter den Neuheiten vertreten. Sie sind aber nicht nach jedermanns Geschmack und die Farbe wirkt je nach der Beleuchtung verschieden. Beispielsweise war Dubuisson-Foubert am Tage auf der Hamburger Chrysanthemumschau geradezu hässlich, bei der elektrischen Beleuchtung aber annehmbar, wäh rend die Blume in den ersten Stadien ihrer Entwicklung eine reinere Färbung zeigt. Rose Pockett vom Jahrgang 1909 ist recht gut. Als zwei in der Farbe den eben genannten nahe stehende Sorten wären Mrs. W. Knox (1906) und die schon ältere Mrs. J. Hadaway zu nennen. Letztere war ein Sport von Mrs. Mildred Ware. Als letzte gute bronzegelbe Sorte nenne ich Hortus Tolosanus; sie ist sehr kräftig alt- gold grundiert. Hortus Tolosanus ist, wenn auch nicht neu, keineswegs schon so verbreitet, als sie es verdient. Zusammenfassend möchte ich aus den in diesem Abschnitt genannten Sorten als die hervorragendsten nennen: Miss Faith Moore, Mrs. L. Thom, Polypheme, Freda Bedford und Hortus Tolosanus.
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