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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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en Wert eines Nettogewinnes, i Entschädigun eiters oder In- nme an, je nach für die Gärt loch nicht lest ist die nähere licago ? „American Street, Chi ta. Die N ew vay New Yo rk S—n. : hat sich be t. Sie bringt s nach einer aftig und von e Schale und Reifezeit b o nicht gross zu veredeln, hren und ich raten, einen en die Bäume Kr. Torgau mich nie it wach, bilc et die Früch te wurden die die Früchte ten, warmen, i schwerem, ‘yramide ge- iumen recht ist reichli ch :u wünsch en r zu fehlen, nn auch die e Liebhabe r- meinen Be- iedberg. ister ist am :haft Hum- . Die allei- ärtner K; rl mann Max ft hat am ‘irma wird Versand- iregister st Zwicka 1, Seilschaft er f und der! :kau. Die et worden, erkauf von rtnerisch en Vermögen iwennin- Konku rs- sind bis mtsgericht rsedlitz, j cke. misse. r b r u g g e 909 üb er g o m b ei jladiolen, erte üb r ämereien. mis über imereien. amburg. rzeichn s usw. . Prei - mereie 1, Preisve -- Preisve -- lee- und semm s ctseiten 10 Mk. lacker, »te 1,50 o, nko. No- 5- Sonnabend, den 30. Januar 1909. XI. Jahrgang DerjTandelsffärfner. Verantwortlicher Redakteur: TT 11 ry., p.. 1 1 , 1 M t 1 Für die Handelsberichte und den Hermann Pilz nanaels - Äeuun0 für den deutschen Gartenbau, fachlichen Tei verantwortlich: TI 9 Otto Thalacker, ePt8 Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. CT . . .. — - Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends, — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg, für die fünfgespaltene Petitzeile. W ochenmärkte und ausländische Schnittblumen. Dass der Wochenmarktsverkehr den pro duzierenden Gärtnern Leid und Freud bringt, ist bekannt. Der Gärtner, der in der Nähe einer Grosstadt seinen Betrieb hat und zu Markte kommt, oder in einer Markthalle seinen Stand hat, ist schon durch die verschiedenen Markt- oder Markthallen-Ordnungen Plackereien und Unannehmlichkeiten ausgesetzt, über die wir uns früher schon einmal im „Handelsgärtner“ verbreitet haben. Aber das wird in Kauf ge nommen, muss in Kauf genommen werden! Schwer wiegt schon die Konkurrenz, die auf Wochenmärkten den Gärtnern durch die Zufuhr von fremden Gemüsen, Baumschulerzeugnissen, Blumen usw. bereitet wird. Der Gemüsegärtner dem auf den Märkten die waggonweise zuge führten Massen von Blumenkohl, Kraut, ja sogar Spinat oft zu Spottpreisen als Konkurrenten ge genüberstehen, muss mit den Preisen für seine Erzeugnisse ebenfalls so weit heruntergehen, dass ihm so gut wie kein Verdienst bleibt. Ebenso ist es mit den Baumschulerzeugnissen, die man auf Wochenmärkten von Händlern feilgeboten sieht, die sie überall zusammenge kauft haben und häufig eine minderwertige, nicht einmal sortenechte Ware nun zu den billigsten Preisen wieder an den Mann bringen. Dabei wird das Publikum und der Gärtner in gleichem Masse geschädigt, dann auch das erstere hat Schaden davon, dass ihm minderwertige Ware geboten wird, die oft gar nicht verwendbar ist. Nun hat sich neuerdings tatsächlich auch der Blumenhandel auf Wochenmärkten dadurch ungünstiger für den Gärtner gestaltet, als ihm der Handel mit ausländischen Schnittblumen billigster Preislage eine fühlbare Konkurrenz bietet. Nach einer Kundgebung von Stüber- Jena macht sich auf dem dortigen Wochen markt seit 1907 ein beträchtlicher Handel mit südländischen Blumen bemerklich, der die Gärtner, welche den Markt beziehen und auch die In haber von Blumenläden im Ort beträchtlich schädigt. Diese Erscheinung reicht aber nach unserer Erfahrung an anderen grossen Plätzen j noch viel weiter zurück als bis in das Jahr 1907. So haben z. B. in der Leipziger Markthalle einzelne Importeure südländischer Schnittblumen ihren Markthallenstand, wie jeder andere Markt gärtner und bieten ihre Rosen, Nelken, Nar zissen, Ranunkeln, Anemonen, Levkojen usw. zu Preisen feil, mit denen der Gärtner selbst nicht in Wettbewerb treten kann. Zur Aus schmückung von Tafeln, zu Ballfestlichkeiten usw. werden diese Verkaufsstände bevorzugt und dem Gärtner die Kunden entzogen, auf die sein Betrieb angewiesen ist. Und wenn sie auch später wieder an ihre alte Bezugsquelle zurück kehren, weil sie unter der Masse rasch welkendes, minderwertiges Material mit erhalten haben, so ist doch auf jeden Fall das Geschäft ver- verdorben, denn sie verlangen jetzt vom Gärtner für dessen reelle, gute Ware auch niedrigere Preise. Der Preisrückgang für die inländischen Erzeugnisse ist auf diese Konkurrenz zurück zuführen. Wie in Leipzig, so werden auch anderweit solche Stände von Importeuren in den Markthallen oder auf den offenen Märkten zu finden sein. Dass Handelsgärtner und Blumengeschäfts inhaber, soweit sie eben nicht Importeure von aus ländischen Blumen sind, hier gleiche Interessen vertreten, liegt auch auf der Hand, denn auch die Kundschaft der Blumengeschäfte wird sich von diesen entwöhnen, wenn sie erst dahinter kommt, dass sie die Schnittblumen zu weit billigerem Preise vom Grossimporteur auf dem Markte erhalten kann. Die Blumengeschäftsinhaber aber können diesem Uebelstand sehr leicht dadurch begegnen, dass sie den Importeuren den Daumen aufs Auge setzen und ihm, wenn er seine Be ziehungen zu ihnen aufrecht erhalten wissen will, zur Bedingung machen, dass er einen eigenen Stand auf dem Markt, bezw. in der Markthalle nicht errichtet. Will er dem Detail verkehr auf dem Markte nicht entsagen, so kann ihm der Blumengeschäftsinhaber erklären, dass er dann seine Beziehungen zu ihm ab bricht. Uns hat freilich einmal ein bekannter Importeur, als wir ihn auf diese möglichen Konsequenzen hinwiesen, mit Ruhe geantwortet: „Davor ist mir nicht, bange, denn ich weiss, dass meine Kunden mich brauchen und ohne mich das, was verlangt wird, nicht liefern können!" Darin liegt ja etwas Wahres, aber die Zeiten haben sich inzwischen geändert, die Konkurrenz ist hierin inzwischen ebenfalls gewachsen. Das Publikum ist ja verwöhnt, dass es im Winter alle die Blumen, welche die Natur bei uns nur im Sommer gedeihen lässt, wenn wir von den Treibereien absehen, zu den gleichen billigen Preisen geliefert haben will. Rosen im Winter — Veilchen im Winter — Nelken in der Zeit, wo Eis und Schnee die heimatlichen Fluren bedeckt, sind heutzutage schon etwas Allgewöhnliches geworden und der Blumengeschäftsinhaber, der nicht selbst aus dem Auslande beziehen kann, ist tatsächlich auf die Grossisten, die die Ware durch die grossen Blumenzüge zu bestimmter Stunde in Massen erhalten, angewiesen, denn der ansässige Gärtner in der Umgegend, der solche Blumen treibt, kann zu derartigen Preisen eben nicht mit antreten und er wird schliesslich übergangen, wenn er auch zehnmal darauf auf merksam macht, dass seine Ware doch solider, besser, frischer ist als jene Importartikel. Es wäre also auf jeden Fall nur dann etwas zu machen, wenn die Blumengeschäfts inhaber an einem bedrohten Platze sich mit den Gärtnern einigten und einen Boykott solcher Importeure ins Auge fassten, die ihnen selbst, ihren eigenen Abnehmern, auf dem Markte Konkurrenz machen. Das dürfte aber wohl auch das einzige sein, was zu tun ist, denn, wie oft geglaubt wird, auf gesetzlichem Wege ist nichts zu erreichen. Die Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind in § 66 der Gewerbeordnung festgelegt. Es gehören dazu: 1. Rohe Naturerzeugnisse, mit Aus schluss des grösseren Viehs, soweit es nicht nach Ortsgewohnheit als Wochen marktartikel anzusehen ist. 2. Fabrikate, auch solche ausländischen Ursprungs, deren Erzeugung mit der Landwirtschaft und Forstwirt schaft, dem Garten- und Obst bau oder der Fischerei in unmittel barer Verbindung steht, oder zu den Nebenbeschäftigungen der Landleute der Gegend gehört, oder durch Tage löhnerarbeit bewirkt wird, mit Aus nahme geistiger Getränke. 3. Frische Lebensmittel aller Art. Aus den Bestimmungen unter 1 und 2 folgt aber, dass der Verkauf von frischen Blumen, sowohl lose als auch in gebundenen Blumen sträussen, Girlanden und Kränzen, in den Markthallen und auf den Marktplätzen nicht verboten werden kann, gleichviel, ob dieselben inländischen oder ausländischen Ursprungs sind. Die Vorschrift ist ganz allgemein gehalten und lässt die importierte Ware des Auslandes eben sogut zu, wie die auf heimischem Boden kulti vierten Pflanzen. AusBerlinkamkürzlich einmal die Kunde, dass dieser Handel in den dortigen Markthallen verboten worden sei und man konnte von einem Verbot lesen, das geradezu die Existenz der dortigen Blumenhändler ver nichte. Die Sache lag aber ganz anders. Die Blumenhändler verkauften nämlich zum Teil in ihren Ständen auch künstliche Blumen, Kranz schleifen, Papiermanschetten und dergleichen Waren, und die Geschäftsinhaber, welche solche Artikel als Spezialität führen, haben dagegen wiederholt beim Polizeipräsidium Beschwerde geführt, die an den Magistrat abgegeben wurde. Um nun den fortgesetzten Beschwerden ein Ende zu machen, hatte der Magistrat beim Bezirksausschuss beantragt, auch solche Gegen stände zum Marktverkauf zuzulassen, und dem gemäss die Liste der Wochenmarktsartikel ent sprechend zu erweitern. Der Bezirksausschuss ist je nach den gesetzlichen Vorschriften be fugt, auf Antrag der Gemeindebehörde im Be dürfnisfalle auch noch andere Gegenstände zum Marktverkauf zuzulassen, als sie in § 66 der Gewerbeordnung und im einzelnen in dem Kgl. Preuss. Erlass vom 26. Dezember 1847 auf geführt werden. Der Bezirksausschuss hat den Antrag jedoch abgelehnt, so dass die erwähnten Industrieerzeugnisse in Berlin nicht zu den zu lässigen Wochenmarktsartikeln gehören. Keines falls aber kann von einer Beschränkung im Handel mit frischen Blumen die Rede sein. Dass es zu erreichen wäre, durch eine Abände rung der Gewerbeordnung den Wochenmarkt nur für inländische Produkte offen zu halten, daran ist unsres Erachtens ebensowenig zu denken. Es bleibt also nichts weiter als die Selbst hilfe, zu deren Durchführung Handelsgärtner und Blumengeschäftsinhaber Hand in Hand gehen müssten. Kann der Gärtner Entschädigung verlangen, wenn der Lehrling wegen Krankheit die Lehre verlässt? Die Frage ist gewöhnlich dahiu beantwortet worden, dass nur dann eine Entschädigung verlangt werden kann, wenn der Lehrling die Lehre unbefugt verlässt, weil ihm dieselbe nicht mehr zusagt, weil er etwas anderes ergreifen will und dergleichen mehr. Dagegen hat man immer, wo sich das Verlassen der Lehre auf eine Krankheit stützte, angenommen, dass ein unverschuldetes Unglück das Hindernis für die Fortsetzung der Lehre bilde, ein Verschulden nicht vorliege und darum auch eine Entschä digung nicht gefordert werden könne. Zu einem andern Resultat ist das Kammer gericht in Berlin in einem Falle gelangt, der Allerlei über Chrysanthemum. Von Richard Stavenhagen-Rellingen. I. Bei keiner gärtnerischen Spezialität, selbst Rosen ausgenommen, ist es so schwer, den Fortschritt in der Vervollkommnung der Sorten zu verfolgen wie bei Chrysanthemum. Zwar behaupten gewisse Prop’heten, es könne über haupt noch besseres und vollkommneres als das vorhandene nicht geboten werden. Jedoch, das sind entweder eingefleischte Pessimisten, mit denen überhaupt nicht zu rechten ist, oder Leute, die sich nicht die Mühe geben, Ver gleiche mit sonst und jetzt zu ziehen. Andern falls müssten sie wenigstens den bisherigen Fortschritt anerkennen und verstehen, daraus den richtigen Schluss zu ziehen. Interessant wäre es, über die Behauptungen dieser Leute gewissenhaft Buch zu führen. Man würde finden, dass gerade die Sorten, die sie heute als das Non plus ultra der Vollkommenheit bezeichnen, vor etwa einem Jahrzehnt von ihnen als ebenso überflüssig erachtet wurden als die heutigen Neuheiten. Wer sich die Mühe geben will, zu beobachten, wie lange eine als brauchbar erprobte Sorte sich in der Gunst der Züchter behauptet, wird finden, dass mittelmässige Sorten nach 5 bis 6 Jahren schon wieder verschwinden, viele aber überhaupt nicht dazu kommen, allgemein bekannt zu werden. Sorten, die länger als 10 bis 12 Jahre sich zu behaupten vermögen, müssen schon besonders hervorragende Eigen schaften besitzen. Von den Sorten, die auf der Berliner Chrysanthemum-Ausstellung im Jahre 1891 eine Rolle spielten, sind äusser La Triomphante, Source d’or und Etoile de Lyon wohl die meisten aus den Kulturen verschwun den. Von Chrysanthemum, die im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts in den Handel kamen und sich bis heute gehalten haben, ja zum Teil noch nicht übertroffen sind, wären zu nennen: Viviand Morel, G. W. Childs, Florence Davis, James Bidencope, N. C. S. Jubilee, Western King, Mad. Gustave Henry und Julian Hilpert. Von den neueren Sorten werden beispielsweise W. Duckham und Mad. Paolo Radaelli mit ihren Sports ebenfalls in den nächsten 6 bis 8 Jahren noch nicht verschwinden. Ich gebe zu, dass die Vervollkommnung der Chrysanthemum, was Grösse und Form der Blumen betrifft, auf einem Punkte angelangt ist, wo eine gewisse Ruhepause eintreten muss. Dagegen bringt jeder Jahrgang neue Farben* oder neue Farbenzusammenstellungen und Sorten, ' die wohl in Form und Farbe nichts neues bieten, ! aber als in der Kultur anspruchsloser und sicherer, den Vorzug vor älteren ähnlichen Züchtungen verdienen. Es ist im übrigen keineswegs unwahrschein lich, dass die Mode sich von den grossblumigen ; Sorten ab wendet und die einfachen Chrysan- themum oder irgend eine andere Klasse in den I Vordergrund stellt. Zweifellos werden die' nächsten Jahre hier manche Ueberraschungen bringen. Die Formen und Farben sind längst! vorhanden, nur waren es bisher Sorten, die ihres Wuchses wegen sich für den allgemeinen Handel nicht eigneten. Es mag aber gehen wie es will, der Chrysanthemumzüchter, der nicht hinter seinen Kollegen Zurückbleiben will, muss sich bequemen, sein Sortiment dann und wann zu ergänzen. Dass er von sechs Neuheiten, die er sich an schafft, vielleicht auf die Dauer nur zwei bei behalten kann und will, ist eine Tatsache, mit der er sich abzufinden hat. Jeder Züchter verfolgt eine besondere Geschmacksrichtung oder glaubt, bei seinen Abnehmern eine solche voraus setzen zu müssen. Jeder Züchter arbeitet unter etwas abweichenden örtlichen und klimatischen nur solche Sorten zu nennen, die sich unter Verhältnissen und befolgt andere Zuchtmethoden. Anstatt auf die vielen Neuheiten zu schimpfen, sollte man daher den Spezialisten dankbar sein, dass sie mit ihrer fruchtbaren Tätigkeit in der Erzeugung neuer Sorten eine grössere Auswahl bieten. Wer vieles bringt, wird jedem etwas bringen! Mit Enttäuschungen und Zahlung von Lehrgeld bei Anschaffung von Neuheiten hat nicht nur der kleine Züchter zu rechnen. Die Spezialisten, die die Verbreitung von Neuheiten übernehmen, haben mit ganz anderen Ausfällen zu rechnen. Sie müssen Hunderte von Sorten prüfen, wovon manche überhaupt nicht zur Aufnahme in die Verzeichnisse gelangen, und Dutzende von Sorten bereits nach einem Jahre wieder fallen müssen. Den Stoff zu den nachstehenden Ausführungen über die bemerkenswertesten Neuheiten ver danke ich zwei Firmen dieser Art, die für die Sichtung und Einführung der besten Chrysanthe- mumneuheiten inländischer und ausländischer Züchter seit Jahren tätig sind, Georg Borne mann-Blankenburg (Harz) bevorzugt dabei die Neuheiten englisch-australischer Herkunft, die 1 Firma Daiker & Otto-Langenweddingen lässt sich dagegen besonders die Prüfung der Neu heiten französischen Ursprungs angelegen sein. Hier sind Calvat und Marquis de Pins be kanntlich die erfolgreichsten, aber auch dieNamen Nonin, Chantrier, Vilmorin, Heraud etc. I verdienen genannt zu werden. Beide Firmen kultivieren alljährlich Tausende dieser Neuheiten auf einstielige Schaublumen; sie sind daher in der Lage, sich ein Urteil über den Wert der Sorten zu bilden. Ich war weiterhin bemüht, verschiedenen Verhältnissen bewährt haben. Ausgewählte neuere Chrysanthemum sorten in Dunkelrot, Purpur und Rosa. Bis vor wenigen Jahren fehlte es an leicht wachsenden, sicheren Sorten im dunklen Farbenkreise. Die letzten Jahrgänge brachten in den dunklen Farben Hervorragendes; es gibt jetzt nicht nur gute einfarbige in Braun- ; rot und Amarantrot, sondern selbst unter den I dunklen Sorten mit goldiger und silbriger Rück- 1 seite der Petalen ist kein Mangel an guten ' Handelssorten. L’Africaine, eine Noninsche Züchtung, ; möchte ich als beste Neuheit im dunklen Far bengebiet bezeichnen. Gewiss hatten wir schon immer diese Farbenzusammenstellung von tief dunkelblutrot mit bronzebrauner Rück seite der Petalen. Eine Sorte von gleichen Eigenschaften, mit grosser prächtiger Belaubung, niedrigem Wuchs und mit Blumen dieser Grösse fehlte aber. Die Blume ist breit- petalig und auswärts gebogen, ohne flattrig zu sein. Die Sorten dieser Farbe spielen für Markt- und Schnittzwecke nicht die Rolle wie weisse und rosenrote, ich habe aber L’Africaine als erste genannt, weil nur wenige auf mich einen so nachhaltigen Eindruck gemacht haben und es Gleichwertiges in dieser Farbe bisher nicht gibt. Mrs. A. H. Lee und W. Meredith kommen der L’Africaine am nächsten. Beide zeigen in der Grundfärbung ein Gemisch von Blutrot und Purpurbraun, wovon die goldige Rückseite der Blütenblätter scharf absticht. Den Bronze die in Blankenburg und Langenweddingen ton der Petalenunterseite, der fast nach Grün gemachten Aufzeichnungen durch den Besuch hinüberspielt, zeigt auch Carlo Kracht, mit von Ausstellungen zu ergänzen. Auch die Ergebnisse englischer und französischer Aus stellungen habe ich mit verwertet, um möglichst dunkelkarmesinroter Grundfarbe. Sie erinnert etwas an W. R. Church, ist nur nicht so düster getönt.
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