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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Ausgabe jeden Sonnabend. Verlag von Bernhard Thalacker Q. m. b. H. Leipzig und Berlin. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. No. 52. Sonnabend, den 25. Dezember 1909. XI. Jahrgdag. DerJfandelsgörfner Abonnementspreis Inserate Für Deutschland, Oesterreich und 30 Pfennige für die sechsgespaltene Luxemburg Mark 5,— jährlich, für Ha-eNA 34ug- ne £3%- Na-e MA« -4 A H A- 4*afahaa Petitzeile, das Ausland Mark 8,— jährlich. Inserate sind zu richten aa Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Erfüllungsort für alle Zahlungen Bernhard Thalacker G. m. b. H. Berlin W., Rankestr. 27. An unsere werten Leser! Mit dem Beginn des neuen Jahres tritt „Der Handelsgärtner" in den 12. Jahrgang ein und wird nunmehr in einer handlicheren Form erscheinen und stets Mittwoch zur Ausgabe gelangen. Damit soll aber die Reich haltigkeit des Blattes in keiner Weise ein geschränkt werden, sondern wir wollen durch noch grössere Vielseitigkeit, zumal in der Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der verschiedenen Branchen den Inhalt immer mehr ausbauen und auch, soweit es uns not wendig erscheint, Illustrationen, die besonders der Beschreibung von Neuheiten, Krankheiten und Schädlingen, technischen Einrichtungen usw. dienen sollen, einfügen. Wie im letzten Jahre übersenden wir auch diesmal unsern Freunden und Abonnenten auf Verlangen das in unserem Verlag erscheinende Wirtschaftsbuch, welches überall ausser ordentlichen Anklang gefunden hat und sich recht gut in der Praxis bewährte, gratis zu. Ausserdem haben wir auf Wunsch davon eine erweiterte Ausgabe anfertigen lassen, welche für grössere Betriebe geeignet ist und durch unsere Abonnenten gegen Nachzahlung von Mark 1,— zu beziehen ist. Ein jeder kann, ohne dass er sich bisher mit Buchführung befasste, an der Hand unseres Wirtschaftsbuches ordnungsgemäss über seinen Ein- und Verkauf, über Gewinn und Verlust etc. sich Rechenschaft ablegen, so dass er jederzeit einen vollständigen Ueber- blick über die Lage seines Geschäftes ge winnt. Wir möchten gleichzeitig unsere geschätzten Abonnenten zur Mitarbeit einladen und bitten, bei allen sich bietenden Gelegenheiten em pfehlend auf unseren „Handeisgärtner“ hinzu weisen und ein Probe-Abonnement in Vorschlag zu bringen, so dass sich die Zahl unserer Leser zu einer gemeinsamen erfolgreichen Tätigkeit immer mehr erweitert. Leipzig und Berlin, Dezember 1909. Redaktion und Verlag von „Der Handelsgärtner“. Die Rechtsfrage in der Gärtnerei, ii. Aus der Sammlung von Urteilen, welche in dem Artikel als Kriterium benutzt wurden, verdient einiges hervorgehoben zu werden. Ein Urteil des Berliner Kammergerichts be sagt, dass sich die Handels- und Kunstgärtnerei so weit vom üblichen Gartenbau abgeschieden hat, dass beide als selbständiges Gewerbe der Gewerbeordnung zuzuzählen sind. Das preussische Oberverwaltungsgericht aber hat folgende Auffassung bekundet: Der Baum schulenbetrieb als selbständiges Gewerbe oder als Hauptgewerbe eines Betriebes ist Gewerbe betrieb, desgleichen im besonderen die Zucht von Obstbäumen als ein Zweig der Baum schule. Ein gleiches gilt bezüglich der Rosen zucht. Diese Urteile sind aber nicht etwa für ganz Deutschland als feststehend anzusehen. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass sie äugen scheinlich in Gewerbesteuer-Sachen gefält zu sein pflegen und eine Auslegung des Begriffes der Handelsgärtnerei und Kunstgärtnerei geben sollen, die ja nach § 4 des preussischen Gewerbesteuergesetzes der Gewerbeste uer unter worfen sein soll. Der Einfluss dieses Ge setzes scheint uns bei diesen Urteilen unver kennbar zu sein. Es werden dann noch Urteile des Land gerichts Berlin angeführt, welche darauf hin weisen, dass der Schwerpunkt des Baumschulen betriebes nicht in der Selbsterzeugung der Rohstoffe, wie bei der Landwirtschaft, liege, sondern in der Verarbeitung und Veredlung der Rohstoffe zwecks Veräusserung, und dass der Gärtner durch seine Kunst, unter Be nutzung des Grund und Bodens, die Produkte erzeugen und insofern als Gewerbetreiberder anzusehen sei. Aul diese Kunstfertigkeit und Geschicklichkeit weisen ferner Urteile von Bonn, München usw. hin, die sämtlich die Kunst- und Handelsgärtnerei der Gewerbe ordnung unterstellt wissen wo’len. Ein Urteil des Landgerichts Leipzig schliesst sich ihnen an, und hebt hervor, dass die individuelle Pflege, welche der Gärtner den einzelnen Pflanzen angedeihen lassen müsse, ibn vom Landwirt scheide. In dieser individuellen Be handlung, in der ständigen Bearbeitung der Produkte, soll ein Merkmal der gewerblichen Gärtnerei liegen. Nun stehen wir aber wohl alle auf dem Standpunkt, dass eben bislang die gerichtlichen Urteile vom grünen Tisch aus gefällt worden sind und im Tatbestand viel zu wenig Rück sicht auf den besonderen Charakter der ein- zelnen Gartenbaubetriebe genommen haben, ja teilweise ganz irrige Vorstellungen von diesen Betrieben haben. Es ist also zwecklos, mit Urteilen zu operieren, die durch andere wieder über den Haufen geworfen werden, weil es an einer feststehenden Sprucbpraxis leider noch immer ermangelt. Man denke nur einmal an die grossen Spezialkulturen, an die Gross betriebe und vergleiche sie mit der Tätigkeit, welche der Landwirt seinen Kulturen widmet, wenn er nicht einfach in dem alten bäuerlichen System fortwirtschaftet, wie es schon vor hundert und aberhundert Jahren auf Erden gebräuchlich war. Der Landwirt von heute widmet seinen Kulturen ebenfalls eine individuelle Pflege. Bodenwahl, Düngung usw. spielen dabei eine grosse Rolle und die Agrikultur-Chemie von heute gibt dem Landwirt ja die Mittel zu einer individuellen Behandlung der einzelnen Pflanzungen reichlich an die Hand. Niemandem aber wird einfallen, daraus einen gewerblichen Charakter herleiten zu wollen. In gleichem Masse aber wird man bei Gärtnereien zu Trugschlüssen kommen, wenn man einfach solche Urteile, wie wir sie oben erwähnt haben, als Form annimmt, in die nun alle Gärtnereien, die einen entsprechenden Namen führen, hinein gepresst werden. Nein, so lange eine aus reichende Bestimmung darüber, was als land wirtschaftliche und was als gewerbliche Gärt nerei anzusehen ist, nicht getroffen wurde, wird aus der schwankenden Sprucbpraxis kein sicherer Halt zu gewinnen sein. Wir geben übrigens zu, dass diese Begriffsbestimmung ausserordentlich schwierig ist. Das haben wir schon seiner Zeit erklärt, als wir selbst den Versuch gemacht haben, eine solche Definition zu schaffen. Hinsichtlich der Landschaftsgärtnerei wer den Urteile angeführt von Offenbach und Berlin, welche die Landschaftsgärtnerei deshalb dem Gewerbe unterstellen, weil sie „Gartenarchitektur" ist. Nun haben wir ja aber gerade neuerdings wieder einen Beweis dafür erhalten, dass man nicht allenthalben so denkt. Als es sich darum handelte, der Land schaftsgärtnerei auch die Vorteile zu sichern, die den Baugewerbetreibenden durch das neue Gesetz zur Sicherung der Bauforderungen ein geräumt wurden, da hörte man nicht auf die im Interesse der Landschaftsgärtner gemachten Eingaben, nicht auf die Stimmen der Presse, weil man der Ansicht war, dass die Land schaftsgärtnerei zur Landwirtschaft zu zählen sei und daher in den Bereich des Gesetzes nicht hinein gehöre. Der Reichstag lässt die Petitionen auf sich beruhen. Wollte man die gesamte Landschaftsgärtnerei einfach dem Ge werbe unterordnen, so würde man den Be ¬ trieben, welche landwirtschaftlich geführt wer den, Gewalt antun und mehr Schaden als Nutzen anrichten. Und dasselbe gilt von allen anderen Branchen der Gärtnerei im gleichen Masse. So geschickt die Zusammenstellung der für den Zweck dienlichen Urteile ist, in Wahrheit fördert sie die ganze Frage nicht, weil sie eben willkürlich erfolgt ist. Wir haben seiner Zeit darauf hingewiesen, dass die Grenzscheide immer bilden muss, ob Urproduktion vorwiegt oder nicht. Wo es sich um eine Urproduktion handelt oder die Ur produktion doch bei weitem vorherrschend ist, da muss landwirtschaftlicher Charakter angenommen werden, während da, wo die Ur produktion in den Hintergrund tritt und die Weiterbehandlung zugekaufter Ware, oder der Handel mit gekaufter Ware überhaupt die Hauptsache ist, von gewerblichen Betrieben gesprochen werden muss. Der feldmässige Samen-Grossbau z. B. wird in seinem ganzen Charakter niemals ein Gewerbe bilden, sondern immer der Landwirtschaft anzugliedern sein, wie wir ebenfalls schon früher im einzelnen ausgeführt haben. Bildet die Urproduktion das Kriterium der Unterscheidung, so ist es dann ganz gleich gültig, ob wir Baumschulen, Landschafts gärtnereien, Kunst- und Handelsgärtnereien, Samenbaubetriebe usw. vor uns haben. Es ist eben in jedem einzelnen Falle zu untersuchen, ob die Urproduktion das Wesentliche des Be triebes ist. Es muss auch bei der Entscheidung dieser Frage immer eine „individuelle Behand lung“ eintreten. Mit den Ausführungen im „Gewerbe- und Kaufmannsgericht" ist also, wie unsere Leser sehen, gar nichts gewonnen, wenn sich auch Albrecht dünkt, als ob er den Stein der Weisen gefunden hätte. Das Jahr 1909 ist zu Ende gegangen, ohne dass die Rechtsfrage in der Gärtnerei endgültig entschieden worden wäre. Hoffen wir, dass das kommende Jahr nachholt, was das alte versäumt hat, denn es ist hohe Zeit, dass wir endlich einmal aus diesem Dilemma heraus kommen. Die Einigungsbestrebungen im deutschen Gartenbau. Vor einiger Zeit, in Nr. 49 des „Handels gärtner“, hatten wir schon von einer Versamm lung in Berlin berichtet, die sich mit der Frage eines allumfassenden Zusammenschlusses aller Gartenbauvereine zu befassen hatte. Eine Einigung war damals aber nicht erzielt worden. Ohne ein greifbares Resultat waren die zahl- Der Baumschulenbesitzer und der Liebhaberobstbau. Von H. Wiesner-Bad Nauheim. Nach den allgemein gemachten Beobach tungen nimmt gleich dem Plantagen- und Feld obstbau auch der Liebhaberobstbau in Stadt und Land von Jahr zu Jahr zu. Wo noch Raum für ein Gärtchen beim Landhaus, Ein familienhaus, Kleinbeamten-, Handwerker- oder Arbeiterhaus übrig bleibt, pflanzen die Besitzer, wes Standes sie auch sein mögen, einige Pyra miden oder Spaliere an und fühlen sich in dem Bewusstsein, ihr Zwergobst zu ziehen. Der Grund und Boden ist heutzutage sehr teuer und wer nun gar in einer aufblühenden Stadt oder Vorstadt eine kleine Villa mit etwas Garten anlegt, der muss jeden Pfosten und jede Wand auszunützen suchen. Diese Liebhaber- Obst züchter zählen gewöhnlich mit zu den besseren Kunden der Obstbaumzüchter. Sie verwenden, wenn irgend möglich, stärkere Bäume in gut gezogenen Exemplaren und sehen beim Kauf nicht zu sehr auf den Preis. Die grösste Schwierigkeit macht die Aus wahl der zu pflanzenden Sorten. Wir haben hier nur Aepfel und Birnen im Auge! Ist diese Wahl mit Hilfe eines illustrierten Kata- loges, oder einer Zeitschrift, oder durch Ueber- lassung der Wahl an den Züchter vollzogen und die Sendung dann gut ausgefallen, so werden die verschiedenen Formen recht fürsorglich ge pflanzt. Soweit ist alles gut. Die Bäumchen wachsen alle an, bleiben gesund, werden be schnitten, gebunden, gepflegt, kurz: mit aller Sorgfalt behandelt. Diese auf Zwergunter lage veredelten Bäume sollen dann im zweiten, dritten Jahre schon anfangen zu tragen, des halb darf man schon ein übriges tun. Die ver sicherten frühen Erträge bleiben aber sehr häufig aus. Unter 10 Bäumen sind es viel leicht einige, die gleich anfangen zu tragen, i Die anderen acht, Pyramiden oder Spaliere, Aepfel oder Birnen, wachsen ganz fürchterlich, werden alljährlich regelrecht beschnitten, bringen aber nach sieben, acht Jahren weder Blüte noch Frucht. Im Interesse unserer Obstbaumzüchter möch ten wir aus langjähriger Erfahrung einige An sichten mitteilen, wie hier am besten im kleinen zu verfahren ist, um ein Grosses zu gewinnen. Wir bitten, die Ratschläge so aufzunebmen, wie sie gemeint sind: als offenes Wort, das zur Förderung der Obstbaumzucht und Obstkultur beitragen soll. Der Obstzüchter kann und wird vor allen Dingen an den Baumschulenbesitzer die An forderung stellen, dass er kräftige, gesunde, gut bewurzelte Bäume bekommt. Für schöne Ware wird bekanntlich noch allerwärts gern ein guter Preis bezahlt, und kräftige Ware ist stets am meisten gesucht. Wenn heute Obstbaumzüchter zwischendurch minderwer tige Bäume mit an den Mann bringen, so schaden sie ihrem Renomme mehr als sie selbst glauben! Auch die billigen Sonderac geböte an Gärtner, Baumwärter, bringen viel mehr Nachteil als die paar Mark wert sind, die da mit gewonnen werden. Wenn diese verhan delten Schwächlinge Krüppel werden und bleiben, wird doch der Lieferant blamiert; dass das Bäumchen fast nichts gekostet hat, wird selten verraten. Lieber das, was sich im Quartier von Anfang an schlecht wüchsig zeigt, heraus werfen und verbrennen, als so kümmerliches und überständiges Zeug mit „schönem Blüten ansatz“ in den Hausgarten des Liebhabers liefern. Jedermann wünscht gut gezogene Bäume zu versetzen, wenn nun Pyramiden ver langt werden, gebe man nicht einseitig verzweigte Dinger, die man selbst in keine rechte Form I bringen konnte, geschweige denn der Pflanzer 1 mit seiner selbsttätigen Liebhaberei. Für Höhen lagen und in geringen Bodenarten, und sol chen, denen eine besondere Bearbeitung nicht zu teil werden kann, möchten wir raten, Aepfel- Formbäume nur auf Doucin veredelt und Birnen vorzugsweise auf Wildlinge veredelt zu liefern, weil die letzteren auf Quitte daselbst bereits in jungen Jahren im Sommer spitzenwelk werden, was sich auch bei kräftigem Rückschnitt jähr lich wiederholt. Die Grundlage des Erfolges in allen Obst anlagen, klein oder gross, ist richtige, den klimatischen und Bodenverhältnissen angepasste Sortenwahl. Wer dabei fehl tappt, kommt aus den Fehlern so leicht nicht heraus. Wir be vorzugen dabei solche Sorten, Aepfel oder Birnen, die früh, reich und regelmässig tragen. Wir suchen überall nach solchen wenigen Sorten, besonders im Plantagen- und Feldobstbau, die wir als ansehnliche Handelssorten auf den grossen Markt bringen können! Diese, an Zahl geringen, gesuchten und bekannten Handels sorten werden heute in_unseren Obstbaum schulen massenweise als Hochstämme, Halb- Stämme imdBuschbäume herangezogen. Lei der hat sich diese nützliche Sorteneinschränkung zugunsten einer regelmässigeren, höheren Obstproduktion noch nicht auf die Form obstbaumzucht erstreckt. Hier werden immer noch in vielen Baumschulen von fast allen Sorten des Verzeichnisses Pyramiden, Palmetten, U-Formen, senkrechte und wagerechte Kordons gezogen und verkauft. Nur ganz vereinzelt bemerken wir in den Sortenverzeichnissen nach dieser Richtung hin eine Reform. Vor uns liegt das Preis- und Sortenverzeichnis einer be kannten Firma; dasselbe enthält 50 Birnsorten. Davon werden 42 als Pyramiden, 25 als Pal metten und U-Formen, 26 als senkrechte und 18 Sorten als wagerechte Kordons angeboten. Von 62 Apfelsorten sind 40 Sorten als Pyra miden, 33 als Palmetten, 35 als senkrechte und 20 Sorten als wagerechte Kordons vorrätig. — Eine andere gute Baumschule führt 40 Apfel sotten, davon 30 in Pyramiden, 18 in Pal metten, 25 in senkrechten, 18 in wagerechten Kordons. Dazu 38 Birnsorten, wovon 32 in Pyramiden, 28 in Palmetten, 26 in senkrechten, aber keine in wagerechten Kordons. — Die dritte Firma empfiehlt 70 Sorten Aepfel, davon 52 in Pyramiden und diversen Spalierformen und 27 Sotten wagerechte Kordons, von 50 Birnen sorten des Verzeichnisses können 40 als Pyra miden und Spaliere bezogen werden. Noch eine Baumschule gibt ihren Kunden den guten Rat, wie viel Sorten zu wählen, und verweist auf Amerika, das mit seinen wenigen bewährten Sorten den Markt beherrscht, offeriert aber im Preisverzeichnis an 200 Aepfel- und eben soviel Birnensorten in allen möglichen Formen. Die Notwendigkeit, hierin schnellstens Wan del zu schaffen, liegt auf der Hand. Einige Anfänge machen sich bemerkbar. Es ist aus geschlossen, dass all die Sorten für all die Formen, für jeden Pflanzer passen, die da vor rätig gehalten werden. DerFormobstbaumzfichter darf sich zwar nicht besonders auf die Sorten verlegen, die sich durch sehr kräftiges Wachs tum auszeichnen, wenn ihm das auch nicht gerade übel zu nehmen wäre, da es viele Sorten gibt, die ihm durch ihr langsames Wachstum nicht geeignet erscheinen, aber zu viel ist zu viel. Stark wachsende Sorten von Aepfeln und Birnen, die nur kraft ihrer Unterlage für alle, auch kleine Formen mit Verwendung finden, werden ein ewiges Aergernis für jeden Gartenbesitzer. Er hat sein Gärtchen voll Bäume stehen, aber sie tragen nicht so viel, wie ein einziger ansetzen könnte. Hat der Besitzer Zeit und Befähigung, dann kann er wohl einige der undankbaren Pyramiden und
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