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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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noch 60 Pfg. für die Rücksendung der leeren Körbe abrechnet, so bleiben für das Stück 11/4 Pfennig, wofür nicht einmal das Abschnei den, Verpacken und die Anfuhrspesen nach der Bahn beglichen worden sind. Das ist ein Bei spiel für die Freilandkultur von Blumenkohl. Die Gemüsetreibereien sind in den grossen Städten meist eingegangen und gerade in diesen Betrieben wurden im Frühjahr viel Leute beschäftigt. Im Mai 1875 kostete der Kopf ge triebener Blumenkohl Mk. 1,—, während heute dank der Einfuhr aus Holland, wo in den ge schützten Lagen durch die Herbstpflanzungen die Ernte im Freilande beginnt, Blumenkohl für 25 bis 30 Pfennige zu haben ist. Die Ware kommt in Waggonladungen nach Deutschland, ist zwar in der Qualität geringwertig, aber doch immer- hin konkurrenzfähig, denn niemand gibt für deutschen Blumenkohl Mk. 1,— aus, wenn er den in günstigen Jahren schön weissen hollän dischen zu 25 Pfg. sieht. Wenn man nun frischen Pferdedünger, Arbeitslohn, Fenster, Decken, Mistbeeterde und die lange Kultur in Frage zieht, dann setzt jeder, der Blumenkohl treiben will, bares Geld zu. Der Gärtner tut dann besser, er sät auf sein Gemüseland Gras samen und benutzt es als Viehweide; er spart sich dann Mühe, Arbeit und Verdruss. Mancher Gemüsegärtner ist bisher durch billige Erwerbung eines Grundstückes, das er später zu einem besseren Preise verkaufen konnte, wohlhabend geworden. Wenn er aber heute teures Land kauft und dieses dann später wieder veräussert, so muss er die hohe Wert zuwachssteuer entrichten, wodurch ihm jeder Gewinn genommen wird. Die Steuer ist zum Teil, zumal in grösseren Städten, lächerlich hoch angesetzt. — Jeder Dorfschullehrer hat heute eine bessere Zukunft als der tüchtigste Gärtner. Daher kommt es auch, dass viele weitsichtige Gemüsegärtner ihre Söhne irgend einen anderen Beruf, nur nicht die Gärtnerei erlernen lassen. Ein amerikanischer Gärtner, der neulich den Verfasser dieser Zeilen besuchte, lachte herzlich über die Kurzsichtigkeit des deutschen Michel, der seine eigenen Produkte so schlecht zu schützen versteht. Hierin könnten die Deut schen von den freien Amerikanern lernen. Der Betreffende hatte vier Morgen unter Glas zur Gemüsetreiberei und erzielte für seinen Blumen kohl Mitte April Mk. 3,50 bis Mk. 4 pro Stück, trotz der Konkurrenz der südlichen Staaten. Die Zollfreiheit für fremdes Gemüse muss bald fallen, für die jetzige Generation ist es ja zu spät, denn ehe sich bessere Preise erzielen lassen, vergehen noch lange Jahre. Auch unsere Löhne sind heute viel zu hoch, um ohne Zollschutz angemessene Preise erzielen zu körnen. Dazu kommt die Leistungsfähigkeit der Konservenfabriken, die so viel produzieren, dass sie uns auch während der Winterzeit immer besser versorgen. Auch dem Einwintern von haltbaren Gemüsesorten wird mit den Jahren von deutscher Seite mehr Aufmerksam keit zugewendet. Möge die Zeit nicht so fern sein, wo wir uns von der heute so lästigen Auslandskonkurrenz befreit haben und unsere eigene Arbeit besser schätzen lernen. G. H. Rundschau. Handel und Verkehr. — Das russische Firmen-Adressbuch, welches das russische Finanzministerium im Jahre 1903 hatte erscheinen lassen und das natürlich heute völlig veraltet ist, soll dem nächst in neuer Auflage erscheinen und wird auf 800 Seiten 16000 Firmen enthalten, die nach einzelnen Gruppen und Branchen ein geteilt werden. Der Preis wird 10 Rubel betragen. — Im Postverkehr mit Schweden ist zu beachten, dass seit 1. November die schwedische Postverwaltung auf Verlangen des Ab senders die Weitergabe von Postauftrags papieren zum Protest übernimmt. — Das Zehnpfennig-Briefporto nach der Schweiz darf noch nicht erwartet werden. Aus Bern ging wenigstens der „Voss. Ztg." ein Drahtbericht zu, in dem es heisst: Die Schweizer Oberpostdirektion sträubt sich gegen die Einführung eines Zehnpfennig-Briefportos für Briefe im Verkehr von Deutschland und Oesterreich mit der Schweiz, weil dadurch die Schweizer Postverwaltung einen Einnahme ausfall von 2 Millionen Franken er leiden würde. Die schweizerische Postver waltung müsse aber eine solche Einnahme verminderung um so mehr vermeiden, als ihr Einnahmeertrag für den Staat infolge der starken Besoldungserhöhungen bedeutend ge sunken sei. Wir hatten auf diese Anschauung des Schweizer Oberpostdirektors schon früher einmal hingewiesen und die Hoffnung ausge sprochen, dass sich das Projekt doch noch verwirklichen lassen möge. Diese Hoffnung scheint aber nicht in Erfüllung zu gehen. Rechtspflege. — Liegt im teilweisen Verbrauch einer Ware deren Genehmigung? Es kommt häufig auch im gärtnerischen Verkehr vor, dass bei Warensendungen ein Teil mangelhaft ist und zur Verfügung gestellt wird, während der andere Teil vom Handelsgärtner in seinem Betriebe verwendet wird. Dass dies eine heikle Sache ist, lehrt folgende Entscheidung des Reichsgerichts vom 18. Mai 1909. Ein Lieferant hatte seinen Kunden auf Zahlung für die gelieferten Waren verklagt. Der Kunde wollte aber nur einen Teil bezahlen, da das übrige Quantum unbrauchbar gewesen und dies auch rechtzeitig gerügt worden sei. Dem gegenüber behauptete der Lieferant, der Re klamation des Kunden sei gar keine Bedeutung beizumessen, da er einen Teil der Ware ver braucht habe; darin liege eine Genehmi gung der ganzen Lieferung. Das Reichs gericht hat diese Anschauung bestätigt und ausgeführt, dass in der Verarbeitung und Ver wendung auch nur eines Teiles der Ware durch den Beklagten der Ausdruck seines Willens dahin zu finden sei, die gesamte Ware zu behalten. Durch sein Verhalten hat der Beklagte zu erkennen gegeben, dass er den Willen hatte, die sämtlichen Waren zu be halten, denn er hat sie ja auch alle heraus genommen und die leere Emballage zurück gesandt. Durch dieses Verhalten hat der Be klagte die ganze Lieferung genehmigt und auf das Recht zur Rückgängigmachung des Kauf vertrages auch nur wegen eines Teiles ver zichtet. — Ist die Ladeneinrichtung eines Blumen ladens Gebäudezubehör? Zur Errichtung eines grossen Blumengeschäftes war eine teure, elegante Ladeneinrichtung, Regale, Ständer usw. gekauft worden; der Lieferant hatte sich aber das Eigentumsrecht bis zur vollen Bezahlung vor- I behalten. Der Inhaber des Blumengeschäftes, der zugleich Besitzer des Hauses war, verfiel aber in Konkurs und der Lieferant verlangte die noch nicht ganz bezahlte Einrichtung zurück. Das lehnte der Konkursverwalter ab und bei der Zwangsversteigerung wurde die Laden einrichtung mit dem Hausgrundstück versteigert. Nun klagte der Lieferant, Das Oberlandes gericht Hamm hat ihn jedoch abgewiesen, weil die Ladeneinrichtung Zubehör des Gebäudes geworden sei und als solches durch den Zuschlag und die Zwangsversteigerung in das Eigentum des Erstehers überging, so dass der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten erlosch. Das Reichsgericht war anderer Meinung. Wenn man von Zubehör sprechen wolle, so müsse der Laden so erbaut sein, dass er dauernd nur als Verkaufsstätte für Blumen zu benutzen wäre und schon seiner ganzen baulichen Einrichtung müsse diese Zweckbestimmung gegeben sein. Was nur zur Befriedigung der Bedürfnisse des jeweiligen Eigentümers bestimmt sei, sei nicht Zubehör. Es dränge sich auch die Frage auf, ob der Verkehr überhaupt eine solche Ladeneinrich tung als Zubehör des Ladens betrachte, und diese Frage sei wohl auch zu verneinen. — Pachtverträge mit bestimmter Pacht zeit. Pachtverträge haben nach § 595 und 564 des Bürgerlichen Gesetzbuches halbjähr liche Kündigung und zwar muss ein halbes Jahr vor Ablauf des Pacht jahres gekündigt werden. Es heisst in § 595: Ist bei der Pacht eines Grundstückes die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahres zulässig. Sie hat spätestens am ersten Werktage desselben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablaufe die Pacht enden soll. Wir kommen darauf erneut zu sprechen, weil wir aus Anfragen ersahen, dass immer noch viel fach in gärtnerischen Kreisen geglaubt wird, das Pachtjahr falle mit dem Kalenderjahr zusammen. Das ist aber nicht richtig. Ist am 1. April 1909 gepachtet, so läuft das Pacht jahr immer am 1. April bez. am 1. Ju'i des Jahres bis zum 31. März bez. 30. Juni des nächsten Jahres und dies muss bei der Kün digung in Rücksicht gezogen werden. — Warenannahmen und Unterbringung. Die Warenannahme wird vielfach noch lässig betrieben. Oft stehen die Waren tagelang herum, bis sie nachgesehen und untergebracht werden. Das ist aber ein grosser Fehler. Geht nun bestellte Ware ein, so nehme man sich nur Zeit, sie sofort zu untersuchen. Man lege lieber andere Arbeiten zur Seite und nehme die Prüfung vor. Sie hat sich auf Quantität und Qualität zu erstrecken. Nur auf diese Weise kann man sich sein Recht sichern, wenn die Ware fehlerhaft ist. Lässt man sie aber auch nur einen Tag unbesichtigt liegen, so kann darin, wenn für beide Teile ein Handelsgeschäft vorliegt, schon eine Ge nehmigung der Ware wegen verspäteter Mängelrüge erblickt werden. Aber auch sonstige Nachteile und Streitigkeiten können durch saumseliges Auspacken angekommener Waren entstehen, da man leicht dem Einwand begegnen kann, es sei im Geschäft des Em pfängers der Schaden entstanden. — Wer trägt die Fracbtspesen bei Zu rücksendung bemängelter Waren? Darüber entsteht zuweilen Streit, insofern sich der Ver käufer zur Zurücknahme der Ware nur bereit finden lassen will, wenn der Käufer sich zur Tragung der Fracht bequemt. Das ist jedoch ein unbilliges Verlangen. Die Tragung der Fracht fällt in solchem Falle handelsüblich dem Lieferanten zur Last, da er durch die Mängel der Ware die Rücksendung selbst ver schuldet hat. Vereine und Versammlungen. — Der Erzgebirgische Gartenbauverein zu Chemnitz beging am 25. November die Feier seines 50 jährigen Bestehens. In dem überaus reichlich mit Blatt- und Blütenpflanzen dekorierten Saale des Feldschlösschens fand ein Festaktus statt, der mit einer Begrüssungs ansprache des Ehren-Vorsitzenden, Gartenbau direktors Werner eingeleitet wurde. Darauf ergriff Handelsgärtner Hauke das Wort zu einem Vortrage über die Vereinstätigkeit während der vergangenen 50 Jahre, in welcher Zeit allein 25 kleinere und grössere Garten bauausstellungen veranstaltet wurden. Hierauf hielt Direktor Säurig einen hochinteres santen Vortrag über „Die Entwicklung der Pflanzenwelt“, wofür ihm reicher Beifall lohnte. Von Seiten der Stadt wurden die Glückwünsche durch Stadtrat Dr. Hüppner von Seiten des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands durch Handelsgärtner Dehne, für die naturwissenschaftliche Gesellschaft durch Professor Stecher dargebracht. Als Vertreter der Gärtnerschaft Sachsens gratu lierte Rittergutsbesitzer Rud. Seidel-Grün- gräbchen, für den Bezirks-Obstbau-Verein Dr. Morgenstern, ebenso der Kgl. Obergartendir. Hofrat Bouche für den Schwesternverein, die „Kiel. Gartenbaugesellschaft Flora", Dresden. Auch die Chemnitzer Vereine brachten durch ihre Vorsitzenden Glückwünsche dar. Die sich hierauf anschliessende Festtafel und der darauf folgende Ball vereinigte die Mitglieder und ihre Gäste noch lange Zeit in frohem Bei sammen.'ein. — Der Kongress französischer Rosen züchter, auf den wir bereits kurz hingewiesen haben, ist nun in seinen Einzelheiten bestimmt und wird von der „Socit nationale d'horti- culture de France" und der „Soc’t franaise des rosieristes“ organisiert. Auf der Tages ordnung des Kongresses, der seiner Bedeutung wegen einen internationalen Charakter haben soll, stehen, dem zu erwartenden Besuch auch auswärtiger Rosenfreunde und Interessenten Rechnung tragend, verschiedene, die gesamte Fachwelt interessierende Fragen. Eine der wichtigsten Fragen ist die Bekämpfung der Rosenkrankheiten kryptogamischen Ursprungs. Ferner gelangen noch folgende Themata zur Beratung: Die besten Rosenneuheiten des Jahres 1907, die Anwendung der Synonyme, die richtige Bezeichnung von Rosenbüscben und - Stämmen je nach ihrer Art und Höhe, die Verwendung der Rosen in Parks und öffentlichen Anlagen, der Einfluss von Mag nesiagaben auf die Rosen. Vorbereitende Arbeiten, welche Stellung zu den vorerwähnten Fragen nehmen, 'sind bis aum 31. März 1910 an den Sitz der französischen Gartenbau gesellschaft, 84 rue de Greneile in Paris zu richten. Um die Beteiligung an der Abfassung derselben recht lebhaft zu gestalten, wird von einer Kommission, welche die beiden Gesell schaften aufstellen, die Auszeichnung der besten Arbeiten zugesagt. Der Kongress wird gegen Ende des Monats Mai, zur gle chen Zeit wie die in Paris stattfindende Frühjahrs-Aus- Erdbeeren kann man 0,50—0,60 Mk. annehmen. Von 30 a konnten täglich für 120 Mk. Erd beeren verkauft werden. Das ist ein ganz enorm hoher Ertrag, den man in gewöhnlichen Jahren auf 2400 Mk., in guten Jahren au: 5—6000 Mk. für den ha schätzen kann. Die ganze Gegend lebt dort sozusagen von den Erdbeeren, aber sie • verwendet auf diese Kultur auch ein unendlich grosses Mass von Arbeit. Die Stachelbeer- und Johannisbeer plantagen sind weniger einträglich, machen aber auch sehr viel weniger Arbeit. Man pflanzt die Sträucher auf 1,25 m Abstand und düngt zweimal im Jahr mit Jauche oder wasser verdünntem Stalldünger. Im Herbst wird der Boden zwischen den Sträuchern mit dem Spaten umgegraben. Im allgemeinen lässt man die Sträucher 15 —16 Jahre stehen, um sie dann durch neue zu ersetzen. Von zwei Sträuchern pflückt man etwa einen Korb mit reifen Stachel beeren, der 8—9 kg wiegt und mit 1,20 bis 1,40 Mk. in Brüssel bezahlt wird. Das ergibt einen Ertrag von 3850 - 4500 Mk. für den ha. Die Pacht beträgt einschliesslich der Abgaben 210 Mk., so dass man immerhin noch zu einem ganz guten Resultat dabei gelangt. Sch. Jede Sorte an ihren richtigen Standort, Es ist eine bekannte Tatsache, dass einzelne Obstsorten besondere Ansprüche an Klima, Lage und Boden stellen, um ihre Früchte zur höchsten Entwicklung und grössten Voll kommenheit zu bringen. Um dies praktisch zu beweisen, berichtet Landesökonomierat Göthe über zwei sehr lehrreiche Fälle. Der Gravensteiner stammt aus dem nordöstlichen Teile der Provinz Schleswig- Holstein. Die Anforderungen dieser Sorte an das Klima sind sehr eigen und sie scheint nur bei hohem Feuchtigkeitsgehalte der Luft, ziemlich niedriger-Jahrestempe ratur und bei reichlicher Feuchtigkeit im Boden zu gedeihen und tragbar zu sein. Die Anbauversuche, besonders in wärmeren und trockneren Gegenden, scheiterten meist, und nur da, wo ähnliche klimatische Verhältnisse herrschten, wurden Erfolge erzielt. Zu diesen Stellen zählt die ziemlich feuchte und kühle oberschwäbischeHoch- ebene zwischen Sigmaringen und R a v e n s- burg. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt hier wie in Schleswig 7—8° C., der mittlere jährliche Niederschlag im Saulgau 80—90 cm, in Schleswig 70 — 80 cm. Dort gerät der Gravensteiner so gut, dass ein Baumwärter im Saulgau im Jahre 1906 für 4000 Mk. Früchte dieser Sorte verkaufen konnte. Wer also Gravensteiner erfolgreich züchten will, wird ein Gelände dazu auswählen müssen, das in Bezug auf Wärme und Feuchtigkeit demjenigen von Schleswig möglichst ähnlich ist. Ein anderes Beispiel bietet ein hochstäm miges Spalier der edlen und anspruchsvollen Winterdechantsbirne, welches auf der Ecke eines Wirtschaftsgebäudes in Langsur bei Trier so steht, dass der eine Flügel des Spalieres die Südseite, der andere dieWestseite bedeckt. Während die Früchte auf der Südseite alljährlich ausreifen und schmelzend werden, bleiben diejenigen auf der Westseite unreif und rübenartig und sind des halb wertlos. Man lernt daraus, wie eine Nichtberücksichtigung der hohen Wärme ansprüche dieser Sorte zu vollständigem Versagen führen kann, und es lassen sich zweifellos noch mehr Beispiele für die Richtig keit des Vorstehenden anführen. Sch. Vermischtes, — Die Obsternte in Russland wird im allgemeinen 1909 als recht ungünstig bezeichnet. Im Laufe des Frühjahrs traten im ganzen süd lichen Russland während der Blütezeit Fröste auf, ebenso fügten wiederholt Schneestürme und andauernd kalte Witterung den Obst bäumen Schäden zu. Pflaumen wurden nur in wenigen südlichen Landstrichen reichlich ge erntet, Kirschen fast gänzlich in der Blüte zer stört, während die Ernte in Kernobst durch schnittlich unter Mittel ausgefallen ist. Auch über die Qualität wird ungünstig berichtet, aus genommen den nordwestlichen Bezirk an der Weichsel und in Littauen, die bessere Er gebnisse zu verzeichnen hatten. — Cypripedilum oder Cypripedium? Linne nannte den Frauenschuh Cypripedium, in neuerer Zeit wollen aber bedeutende Bo taniker diesen Namen nicht mehr gelten lassen. Einer der bedeutendsten, Paul Ascherson, sagt, dass der Name Cypripedium sinnlos sei und wolle man ihm einen Sinn unterlegen, so sei er obscön. Frauenschuh richtig nach dem Altgriechischen übersetzt, würde die Benennung Cypridopedilum ergeben, da diese aber etwas lang, wählt Ascherson in seinen Werken den Namen Cypripedilum, eine Bezeichnung, die ebenso wohlklingend und nur um einen Buchstaben länger ist als die alte und die da her auch sehr wohl in der Praxis zu empfehlen wäre, zumal sie jedenfalls die richtigere ist. Auch der verstorbene Botaniker Wilhelm Pfitzer, der einer der bedeutensten Orchideen kenner war, hat in seiner Bearbeitung der Gattung in den Natürlichen Pflanzenfamilien und in Englers Pflanzenreich den Namen Cypri pedilum angenommen und auf die falsche Wort bildung von Cypripedium hingewiesen. (In einem von uns im Jahre 1905 in Nummer 42 dieser । Zeitung veröffentlichten Artikel über die winter harten Frauenschuh Arten ist bereits der Name Cypripedilum von uns an erster Stelle gebraucht worden und die alte Bezeichnung in Klammer daneben zugefügt worden. Die Redaktion.) Ohne den jetztzeitlichen Botanikern, die gern neue Benennungen erfinden, um auch als Autoren glänzen zu können, das Wort zu reden, bin ich doch der Meinung, dass uns die Autorschaft Linnes nicht abhalten sollte, unrichtige resp. sinnlose Namen und wenn sie auch noch so eingebürgert sind, auszumerzer und dafür den richtigen zu setzen. Ascher son hat überhaupt in der Behandlung der Nomenclatur recht reformatorisch gewirkt. Da gerade von einer Orchidee die Rede ist, sei darauf hingewiesen, dass Ascherson auch den Orchis, den ihnen zukommenden männlichen Charakter gegeben hat, er schreibt z. B. nicht mehr Orchis maculata, sondern O. macu- latus. D. — Der Eibenbaum, Taxus baccata findet sich in Deutschland nur in wenigen Gegenden in grosser Zahl, und durch die Tagespresse ge langen ständig Mitteilungen über das Vorhan densein derartiger Naturdenkmäler, die Zeugen längst vergangener Jahrhunderte sind. Während man in Norddeutschland, im Harz und in Han nover zum Teil Bäume findet, die über der Erde gemessen, einen Stammumfang von 2 m und mehr haben, ist neuerdings in der Nähe von Zwickau ein Taxus- angetroffen, der wohl der stärkste in Deutschland sein dürfte, er hat einen Stammumfang von 3,80 m und mehr als 11/4 m Durchmesser. Das Alter wird bei der, allerdings meist übertriebenen Schätzung auf etwa 2000 Jahre angegeben. Wir glauben, dass — günstige Wachstumverhältnisse vorausge setzt — schon ein Alter von 800 bis 1000 Jahren recht hoch erscheint.
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