Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ch den i nderen t- und serdem häufig ir er; t esslich unter gereg , seinen 6. No- ; : Ka l r Kau - llumen- r Firm a et jet t es bi - i Ca 1 Vilbel n m ui d 1 Firn a itze n )9 d r sanw; It zemb r amsta «, sterm n andel - agener wurc e en e r- ulse n is zu n a üb r rs Her- c chlus s- m Kgl. stimn t. e ui d r 45 f ühru: g k ver- ibur g, flecht- linsat z- to: on. ■I >a 4 I und ‘enst r t od r 3 isehe i. | zig- ter.' enster- J . ähi 1. Ges., Erfu t. te r i a i,. 93 • ert ir; nt d., i chl sführ inj ode n< ass» er izn ag »la, el aon ihre , Abz velg Zwei ■, Vier alle Aus hnui gs •sehr HU unge n, sselk apF ifthäh te, mmir igi llenI oh ten. Sofo tt La; er igin al treb el lede r- kes «e isenkc n- cti o ne b fl irst billi »• (7, 4 8 No. 49 Sonnabend, den 4. Dezember 1909. XI. Jahrgang. Derjiandelsffärfner Abonnementspreis Inserate Für Deutschland, Oesterreich und , , 30 Pfennige für die sechsgespaltene das Ausland Mark’ 8,4 jährlich. tlandelszeitung für den deutschen Qartenbau Inserate smdznhicten an Bernhard Thalacker O. m. b. H. Ausgabe jeden Sonnabend. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. •0*-e-•e* Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig und Berlin. Leipzig-Gohlis. Erfüllungsort für alle Zahlungen Bernhard Thalacker G. m. b. H. Berlin W., Rankestr. 27. Wie steht es um die Frage der Streikversicherung in Deutschland? I. Das Oktober- und Novemberheft des vor uns liegenden Reichs - Arbeitsblattes enthält zwei überaus wertvolle Beiträge, die auch in unserem Leserkreise Beachtung verdienen. Zuerst wird die Organisation der Arbeit geber und Arbeitnehmer, und zwar im Hin blick auf die Streikversicherung'einer Be trachtung unterzogen, während sich das No vemberheft mit den Tarifverträgen im Jahre 1908 in einer Sonderbeilage beschäftigt. Beide Artikel sind für uns von Interesse. Wir wollen heute nur den ersteren einer eingehenden Be trachtung würdigen. Wir haben bekanntlich seit Jahren einer Streikversicherung auch in gärtnerischen Kreisen das Wort geredet und es ist auch im „Garten bauverband für das Königreich Sachsen" die Frage wiederholt erörtert worden. Soviel wir uns noch erinnern können, scheiterte das Pro jekt daran, dass ein Anschluss an die bestehen den Industriellen -Verbände nicht zu erreichen war, vielfach auch nicht gewünscht wurde, und dass andererseits zur Begründung einer eigenen Organisation es an dem nötigen Interesse mangelte; das Streikgespenst ging noch einmal vorüber. Wie die Angelegenheit heute in den gärt nerischen Verbänden liegt, darüber hat nichts weiter verlautet. Jedenfalls verdienen aber gerade deshalb die Ausführungen des Reichs- Arbeitsblattes unsere Beachtung, denn die Streikversicherung hat in Deutschland erhebliche Fortschritte gemacht. Wie im Korrespondenz- blatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands richtig hervorgehoben wird, war es der Crimmitschauer Streik, welcher 1903/04 den Arbeitgebern die Bildung von Koalitionen zum Schutze gegen Streikunternehmungen zur Pflicht machte. Es entstanden die Haupt stelle Deutscher Arbeitgeberverbände und der Verein Deutscher Arbeitgeber verbände, die sich zu einem Ganzen nicht vereinigen liessen. Bei beiden Vereinigungen aber ist ein Kartell für gegenseitige Hilfeleistung bei Streikbewegungen die Hauptsache, die Organisation ist verschieden. Der Verein Deutscher Arbeitgeber verbände hat zum Träger der Streikver- Sicherung nicht die Arbeitgeberverbände selbst, sondern selbständige Entschädiguags- gesellschaften ausersehen, die ihrerseits wieder bei der Gesellschaft zur Entschädigung bei Arbeitseinstellungen rückversichert sind. Die Hauptstelle Deutscher Arbeit geberverbände verfolgt dagegen den Grund satz, dass die Arbeitgeberverbände selbst die Träger der Streikversicherung sein sollen. Der Arbeitgeberverband als solcher gewährt Ent schädigungen für Streikverluste an seine Mit glieder. Nur für die Streikversicherung ist eine besondere Organisation, der Schutzverband gegen Streikschäden, geschaffen worden, der eine Gruppe der Hauptstelle darstellt. Neben diesen beiden Organisationen gibt es aber noch andere Gesellschaften von Arbeitgebern, welche Streikentschädigung gewähren, so dass sich ein mannigfaltiges Bild ergibt. Allen gemeinsam ist das eine, dass nämlich eine eigentliche Streikversicherung insofern nicht vorliegt, als nirgends ein Rechtsan spruch auf eine Entschädigung gegeben ist. Das Kaiserl, Statistische Amt macht bei seinen Ausführungen einen Unterschied zwischen Streikversicherungs-Gesellschaften, d. h. solchen, bei denen die Unterstützungen nach den Vor schriften der Satzungen erfolgen, und Arbeit geberverbänden, di« immer nur von Fall z1 Fall die Streikentschädigung bemessen und ge währen. Sehr richtig weist das Statistische Amt darauf hin, dass der Rechtsanspruch auf Entschädigung nur aus formellen Gründen fehlt, weil sich sonst versicherungstechnische Schwierig keiten ergeben würden. Dem Kaiserl. Statistischen Amt sind 13 Streik- versicherungsgesellschaften in Deutschland be kannt geworden, darunter 2 Streikversicherungs anstalten. Von den 13 Gesellschaften erstrecken sich 6 über das ganze Reich, 6 sind Bezirks verbände und nur einer ein Ortsverband Äusser diesen Gesellschaften konnten noch 26 Arbeitgeberverbände mit Streikversicherung und 9, die eine Entschädigung nur von Fall zu Fall gewähren, ermittelt werden. Fast alle Gewerbearten sind darunter vertreten und es erscheint seltsam, dass gerade das Baugewerbe, das doch am meisten unter den Streiks zu leiden hat, sich hierbei stets recht ablehnend verhielt. , Der Beitritt zu den Gesellschaften, die von den Arbeitgeberverbänden getrennt be stehen, ist meist fakultativ für die Mitglieder der letzteren, es kommt aber auch vor, dass die Satzungen den Beitrittszwang ausprechen. Um Mitglied einer solchen Versicherungs gesellschaft werden zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Einzelne Gesell schaften machen die Mitgliedschaft von der Zugehörigkeit zu einem Arbeitgeberverbande abhängig, andere verlangen, dass der Antrag steller einer bestimmten Gewerbegruppe ange- hört. Daneben bestehen auch Gesellschaften, die ganz allein fordern, dass das Unternehmen des Aufnahmesuchenden in dem Geschäfts bereiche der Versicherungsgesellschaft liegt. Einzelne Gesellschaften nehmen nur Verbände als korporative Mitglieder auf, andere wieder nur einzelne Firmen und wieder andere sowohl Verbände wie einzelne Firmen. Es ist aber allenthalben der gewerbliche Charakter der Mitglieder bestimmend. Bei allen Gesell schaften erfolgt die Bezahlung der Streikunter stützung immer nur auf einen ausdrücklichen Antrag. Sie wird bei Streiks und zumeist auch bei Aussperrungen gewährt, ist aber an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ge knüpft, von denen die wichtigste die ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitseinstellung nicht durch eigenes Verschulden ver ursacht hat. Die Prüfung über die Berechtigung und Höhe der Ansprüche ist bei den einzelnen Gesellschaften verschiedenen Organen über tragen, hier dem Vorstande, dort einem zu diesem Zwecke gebildeten Ausschuss, bei der dritten Gesellschaft dem Aufsichtsrate. Gegen die Entscheidung ist mehrfach auch eine Berufungsinstanz festgesetzt, die endgültig entscheidet. Weiter ist auch eine Wartezeit vorge sehen, die in den meisten Fällen 3 Monate beträgt, aber bei einzelnen Branchen auf 6 Mo nate, ja 12 Monate steigt. Nach Ablauf der Wartezeit wird gleich vom ersten Tage ab nach Ausbruch des Streiks Unterstützung geleistet, oder man lässt erst eine Frist verstreichen, ehe die Entscheidung eintritt, scheidet also die kurzfristigen Streiks überhaupt aus. Die gleichen Verschiedenheiten treten hervor bei der Dauer der Unterstützungspflicht, die vielfach eingeschränkt wird. Für den Fall eines Generalausstandes lehnen einzelne sogar die Unterstützung über haupt ab. Auch wird von einzelnen Ver einigungen ein Unterschied darin gemacht, wie- viele Arbeitnehmer streiken und wieviele in Arbeit bleiben. Auch wird eine Beendigung dann angenommen, wenn dreiviertel der Arbeit nehmerschaft die Arbeit wieder aufnimmt. In dieser Hinsicht sind die Vorschriften sehr ver schiedenartig, teilweise sehr weitgehend, teil weise über Gebühr einschränkend. Die Zahlung der Eintrittsgelder und Bei träge erfolgt ebenfalls nach verschiedenen Modalitäten. Es werden meist die Beiträge nach der Kopfzahl der Arbeiter und Arbeiterinnen be rechnet. Die Verwendung der aufkommenden Mittel ist fast bei allen Gesellschaften nach denselben Grundsätzen geregelt. Das Eintritts geld fliesst in den Reservefonds. Von den Bei trägen werden zunächst die Verwaltungskosten b'estritten, der Rest wird für Entschädigungen verwertet, der Ueberschuss dem Entschädigungs fonds zugeführt. Als Bemessungsgrundlage für die Vergütung gilt fast allgemein der durchschnittliche Tages lohnverdienst des gesamten bei der Berufsge- nossenschaft angemeldeten Personals. Bei Streiks wird meist, unbeschadet der Zahl der Streikenden, eine Vergütung bis zu einem be stimmten Prozentsatz — meist bis zu 25 Pro zent — gewährt, bei Aussperrungen dagegen ist nach der Zahl der Ausgesperrten eine Staffelung der Prozentsätze vorgesehen. Das ist die Einrichtung im allgemeinen. Da die Zahl der Verbände, welche Streikunter stützungen gewähren, im Wachsen begriffen ist, zeigt sich, dass dieselben doch Segens reiches bislang geschafft haben müssen. Wir werden in unserm nächsten Artikel zeigen, wie die einzelnen Verbände bei Streik unterstützungen eingegriffen haben. Der deutsche Gartenbauhandel im Oktober 1909. Der Oktober hat infolge der vorwiegend günstigen, in der ersten Hälfte sommerlichen Witterung, weniger Veränderung hervorgerufen und die Einfuhr der meisten Gartenbauerzeug nisse ist gegenüber den Vorjahren wesentlich zurückgeblieben. Ausgenommen hierbei sind: Topfpflanzen und frisches Obst. Besonders bei letzterem ist zum Teil eine ganz bedeutende Steigerung eingetreten. Die Gesamtzahlen erleiden aber durch diesen Ausfall im Bericht monat gegen früher keine wesentliche Ver schiebung. Die schon früher hervorgehobene Steigerung des Imports wird sich in der Haupt sache aufrecht erhalten. Wenn wir uns zunächst mit frischen Blumen beschäftigen, so ist die Einfuhr von Nelken, Rosen und Veilchen, sowie Orchideen unverändert, doch hat Frankreich wesentlich wenig geliefert, während Italien von 7 dz im Oktober 1908 auf 118 dz auf Kosten Frank reichs seine Ausfuhr erweiterte. Unsere Ein fuhr ist geringer als im Vorjahr. — Flieder und diverse andere Blumen erhielten wir noch wenig, die Einfuhr aus Frankreich ist er heblich zurückgegangen; unsere Ausfuhr weist eine beachtenswerte Steigerung auf, an welcher Oesterreich-Ungarn und Russland teilnehmeä. — Bindegrün haben wir im Oktober 35% weniger erhalten, den Ausfall trägt ausschliesslich Ita lien. Unsere Ausfuhr ist nach den nordischen Ländern etwas grösser. — Cycaswedel und Kränze daraus weisen eine bedeutend? Zu- wird vor 1 Zierstrauch angepflanzt wird und der japanische Lackbaum Rhus vemiciferum, der di? berüchtigte japanische Lackkrankheit verursacht. Als vor einiger Zeit die Räume eines deutschen Schnell dampfers mit einer asiatischen Holzart fourniert werden sollten, erkrankten alle Arbeiter, die mit diesem Holz, es handelte sich um solches von Fargara Hava, in Berührung gekommen Die Primel-Dermatitis und andere Hautkrankheiten, hervorgerulen durch Berührung gewisser Pilanzen. Welcher Gärtner hätte nicht von diesen Einwirkungen schon gehört, von dieser Krank heit, die oft verkannt, nun aber beinahe im Uebermass gefürchtet wird. Die Tageszeitungen warnen des öfteren vor dem Einkauf der Gift pflanze Frimula obconica, und es ist nicht zu verkennen, dass an manchen Orten ein gewisser Rückgang im Konsum zu verzeichnen ist. Die Kenntnis der giftigen Eigenschaften dieser schönen Marktpflanze wird wohl immer mehr zunehmen, und es wird in absehbarer Zeit der Verbrauch sich sosehr vermindern, dass mancher Handelsgärtner die jetzt noch lohnende Anzucht wehl oder übel wird einstellen müssen. Es ist auch schon der Ruf nach einem polizei lichen Verkaufs-Verbot der Obconica-Primeln gehört worden, möglich, dass man eine Hand habe findet, kurzer Hand ein solches im allge meinen gesundheitlichen Interesse zu erlassen; es wäre das sehr zu bedauern. In einem Artikel „Die Primel-Dermatitis" behandelt ein Mediziner, Dr. F, Kann giesser in der „Gartenflora" dieses Thema in erschöpfender Weise, Er führt aus, dass schon im Jahre 1888, also 2 Jahre nachdem die P. obconica in den Handel kam, auf ihre schädliche Einwirkung auf die Haut in einer amerikanischen Zeitschrift aufmerksam gemacht wurde, Nicht allen Menschen sei der Drüsen saft dieser Pflanze schädlich, besonders empfind lich seien blondhaarige und nervöse Menschen und alle kränklichen, in erster Linie aber Frauen. Eine verminderte Dit position zur Er krankung sei zwischen dem 20. und 40. Jahre bemerkt worden, Vielfach werde die Krank heit nicht richtig erkannt; einem tüchtigen Arzte dürfe aber ein solcher Irrtum nicht passieren. Die Erkrankung macht sich meist schon kurz nach der Berührung bemerkbar, selten dauert es mehrere Tage, bis sie zum Ausbruch kommt. Es zeigt sich Rötung und heftiges Jucken, zuerst meist auf den Handrücken und zwischen den Fingern, Kopfschmerz, Uebelkeit und sogar Schüttelfrost können Begleiterschei nungen sein. Der Entzündung der Hände folgen gleiche Symptome im Gesicht, ein Angst- und Hitzegefühl plagt den Erkrankten. Er streckt sich die Entzündung auf die Lippen, so hat man das Gefühl, als wollten sie springen, am 2. und 3. Tage bilden sich Bläschen, die meist nur höchstens erbsengross werden, die aber auch Tauben- und Hühnereigrösse er reichen können. Der Inhalt der Bläschen wird oft eitrig, die Krankheit verläuft unter heftigem Brennen, Schmerzen und Juckreiz. Die Gelenke namentlich werden sehr in Mitleidenschaft ge zogen, sie sind, wenn betroffen, oft unbeweg lich. Verminderter Appetit und Schlaflosigkeit vervollständigen das trübe Krankheitsbild, dass uns Dr. Kanngiesser entrollt. Es kann aber wohl angenommen werden, dass glücklicherweise diese krassen Fälle, die monatelanges Kranksein zur Folge haben, selten sind. Zumeist währt die Krankheit bis zu vier Tagen und bleibt auf Rötung und starkes Jucken beschränkt; bei sofortiger richtiger Be handlung ist auch in schwierigen Fällen die Dauer von zwei Wochen selten überschritten worden. Die ganz schweren Fälle sind meist auf Wiederansteckung zurückzuführen oder wenn Fehldiagnose vom Arzt gestellt wurde. Den Ausschlag behandelt man am sichersten durchWatte-Ab Waschungen mit 9 6%’gem Alkohol und danach vorzunehmenden Abspülungen mit leissem Wasser. Auch Umschläge mit essig saurer Tonerde werden empfahlen, wie auch Auflegung von Eisbeuteln, dagegen jeglicherSalbenschmiererei eindringlichst gewarnt. Der Verfasser rät, die zur Erkrankung nei genden Gärtner sollten die Primula obconica nur behandschuht und mit bedeckten Armen behandeln und zur Sicherheit dann noch die Hände in einer alkoholischen Lösung waschen. Wasser allein genügt nicht! Es gibt schliess lich aber noch ein besseres Rezept, dass sicher lich radikal wirken wird, man soll es machen wie die botanischen Gärten zu Glasgow und Schönbrunn: die Primula obconica einfach nicht mehr ziehen. Dieses Rezept ä la Dr. Eisenbarth wird den Handelsgärtnern aber wohl am allerwenigsten gefallen. Auch das Ver langen, die Käufer auf die Giftigkeit dieser Pflanze hinzuweisen, wird kaum befolgt werden. Es wäre nun falsch, entgegen der exakten Forschung, eine ignorierende Stellung einzu nehmen und etwa der bösen Raupe des Pro zessionsspanners, deren Haare ähnliche Ent zündungen hervorrufen, alle Schuld in die Schuhe schieben zu wollen, wie das kürzlich mal ein alter Praktikus — ein Liebhaber der Primula obconica — tat. Die Drüsensäfte dieser Primel sind eben giftig — da ist nichts dagegen zu machen; und es ist sehr schwer, vom Standpunkte des Produzenten, der durch ihre Anzucht grossen Nutzen hat, eine unpartei ische Stellung in dieser Frage einzunehmen. Die Kultur wird wohl vorläufig noch nicht in erheblichem Masse eingeschränkt werden, ande rerseits wird auch kein Verkaufsverbot erfolgen rönnen. Will man die Primula obconica ver- aieten, muss man auch allen andern Pflanzen, die ähnliche Erscheinungen hervorrufen, den Garaus machen. Ihre Zahl ist Legion. Unsere Brennessein gehören zu ihnen, ebenso viele Ampelopsisarten, vor allen Dingen aber alles was zur Gattung Rhus gehört. Die schlimmsten sind Rhus toxicodendron, der auch bei uns als waren, an einer bösartigen Dermatitis, es dauerte lange, bis man die Ursache schliesslich heraus fand. Die bekannte Scilla maritima ruft eben falls Hautausschläge hervor, leider werden die Blätter durch Verwechslung mit dem heil kräftigen Omithogalum comosum häufig noch als Gegenmittel bei Geschwüren etc. gebraucht, natürlich mit negativem Erfolge, es sollen auf dieser Weise Erkrankte den Irrtum mit dem Tode bezahlt haben ! Also Vorsicht! Die Meer» zwiebel ist wohl gut als Rattengift, aber nicht als Heilmittel für Menschen! Bekanntlich ruft ja auch der Genuss von Erdbeeren oft heftige Hautrötungen und Aus schläge hervor; ährliches ist nach dem Essen von Morcheln und Spargel beobachtet worden. Es wird aber wohl niemandem einfallen, des halb ein Verbot dieser Genussmittel zu ver langen. Und so werden wir auch wohl hoffen dürfen, dass wir, die wir immun sind, uns noch lange an den schönen Obconica-Primeln erfreuen dürfen, wenn auch, wie eingangs schon erwähnt, der Konsum durch warnende Zeitungs notizen schliesslich bedeutend zurückgehen wird. E. Dageförde-Berlin. (Wir hoffen, dass trotz der unangenehmen Wirkungen, die diese schöne Primel bei manchen Menschen hervorruft, sich die Handelsgärtner nicht abhalten lassen werden, die wertvolle Handels pflanze weiter zu pflegen. Vielleicht lässt sich durch eine Aenderung der Kultur- bedingungen eine erhebliche Abschwächung des Giftes erzielen. Die Red.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)