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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 47 Sonnabend, den 20, November 1909. XI. Jahrgang. Derjiandelsgärfner Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Ausgabe jeden Sonnabend. Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig und Berlin. Bestellungen nimmt jede Postanstalt entgegen. Abonnementspreis Für Deutschland, Oesterreich und Luxemburg Mark 5,— jährlich, für das Ausland Mark 8,— jährlich. Inserate 30 Pfennige für die' sechsgespaltene Petitzeile. Inserate sind zu richten an Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig-Gohlis. Erfüllungsort für alle Zahlungen Bernhard Thalacker G. m. b. H. Berlin W., Rankestr. 27. Besonderer Zusammenschluss im Mahnverfahren zur Bekämpfung fauler Zahler. Auf der Tagung, welche unlängst der „Ver band der gemeinnützigen Rabattsparvereine" in Elberfeld abgehalten hat, trat der Vorsitzende des „Sächsisch-Thüringischen Verbandes der Schutzgemeinschaften für Gewerbe und Han del“ mit einem Vorschlag zur Bekämpfung fauler Zahler hervor, der in allen Kreisen des wirtschaftlichen Lebens diskutiert zu werden verdient und auch die Handelsgärtner lebhaft interessiert. Das Borgunwesen steht noch immer in Blüte bei uns in Deutschland und es lässt sich nicht leugnen, dass die Besserung, welche in dieser Beziehung zu Tage getreten ist, nur eine sehr schwache genannt werden kann. Es gibt heutzutage immer noch eine Menge Menschen, von denen man sagen kann: „Sie säen nicht, sie ernten nicht und die Ge schäftsleute ernähren sie doch.“ Ihnen gegen über muss heute ein energischerer Kampf auf genommen werden, als es bislang der Fall war. Und nicht nur zwischen dem Geschäfts mann und dem grossen Publikum besteht das unwirtschaftliche Borgsystem, nein, es besteht auch zwischen den Geschäftsleuten unterein ander, ja gerade hier erst recht. Der Züchter hat Mühe und Not, von manchem Handels gärtner sein Geld hereinzubekommen, dieselbe Not, die der Handelsgärtner mit seinen Kunden haben mag. Die Ziele, welche nicht allein ge geben werden, sondern welche sich der Ab nehmer selbst einräumt, gehen heutzutage so weit, dass ein ungesundes Kreditwesen sich herausgebildet hat. Im geschäftlichen Verkehr ist der Kredit ein notwendiger Faktor und es wäre ein lächerliches Unterfangen, gegen die ganze Kreditwirtschaft zu polemisieren. Durch eingeräumte Kredite ist mancher Betrieb erst lebensfähig geworden. Er konnte sich aus dehnen, die Produktion erweitern, den Kunden stamm vergrössern und gelangte dadurch auf eine Position, die er niemals erreicht haben würde, wenn ihm die Kreditquelle verschlossen geblieben wäre. Das ist der wirtschaftliche Kredit, dessen hohen nationalökonomischen Wert wir alle kennen und anerkennen. Nun gibt es aber auch einen anderen Kredit, der beide Teile, den Kreditnehmer und Kreditge- währer in gleicher Weise schädigt. Das ist der langfristige Kredit, der namentlich von den Käufern gefordert wird, die ihren Verpflichtungen nur noch mit Mühe und Not nachkommen körnen und sich, wie man im Leben sagt, schwer auf den Beinen halten können. Ihnen gereicht der gewährte Kredit nicht mehr zum Segen und der Lieferant, der ein Auge zudrückt, um die Geschäftsverbindung nicht gestört zu sehen, tut ihnen gar keinen Gefallen, wenn er ihren Zusammenbruch nur weiter hinausschiebt, ohne ihn durch das ge währte übermässige Ziel aufhalten zu können. Wohl aber schädigt er sich in nur zu vielen Fällen selbst, weil es ihm nicht möglich ist, sein Guthaben später mehr einzutreiben und die Geschäftsverluste mehren sich in bedauerns werter Weise durch solche kopflose Kredit einräumungen. Wir vergessen ganz, dass das Wort Kredit Vertrauen bezeichnet, dass nur der Anspruch auf Kredit hat, der Vertrauen verdient, dessen geschäftliche Lage eine nor male ist. Heute, es muss leider gesagt wer den , wird der Kredit am ausgiebigsten von den Leuten beansprucht, welche kein Ver trauen verdienen, weil sie sich in schlechten Verhältnissen befinden und sich nur noch durch Lieferungen auf Kredit über Wasser halten wollen. Dazu kommen die vielen bös willigen Schuldner, die wohl zahlen könnten, wenn sie nur den guten Willen hätten und die aus unlauteren Motiven den Lieferanten „zappeln“ lassen, bis sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bequemen, oder die auch wohl darauf ausgehen, den Verkäufer, der sich ihnen willfährig und entgegenkommend gezeigt hat, überhaupt um sein Geld zu be trügen. Wir haben das erschreckende Bild, welches sich unter solchen unsicheren Verhält nissen im Geschäftsverkehr ergibt, schon mehr fach vor unseren Lesern entrollt. Die Ge werbekammer zu Leipzig hat kürzlich wieder an die Innungen und gewerblichen Vereini gungen ihres Bezirkes ein Rundschreiben ge sandt, in dem das ungebührlich lange Kredit fordern und Kreditgeben getadelt und als ein verhängnisvoller Misstand bezeichnet wird. Als Waffen gegen das Borgunwesen werden folgende Mittel empfohlen : 1. Die Rechnungsstellung hat tunlichst sofort unter genauer Angabe der Zahlungs bedingungen oder, wenn dies nicht angängig erscheint, am Ende eines jeden Monats, spätestens aber am Ende dreier Monate, zu geschehen. 2. Um dies zu erreichen, empfiehlt es sich, einheitliche Zahlungsbedingungen auf einheitlichen Rechnungsformularen einzuführen. Bei Ablieferung oder Fertigstellung jeder grösseren Bestellung, bezw. Arbeit, ist dem Auftraggeber sofort mit der Ware eine Begleit rechnung zuzustellen. Diese Begleitrechnungen sind mit einem gedruckten Vermerk zu ver sehen, nach welchem Reklamationen nur binnen 14 Tagen bis 4 Wochen nach Zustellung der Rechnung geltend gemacht werden können. Im Falle sofortiger oder innerhalb 4 Wochen er folgter Zahlung ist ein Skonto von 2—4%, je nachdem es die Ware verträgt, zu gewähren, um auf diese Weise zur Barzahlung oder In anspruchnahme eines nur kurzen Zieles anzu reizen, Für alle nicht innerhalb drei Monaten nach Zustellung der Rechnung berichtigten Be träge sind auf erfolgte Mahnung hin Verzugs zinsen in Höhe von 4% in Rechnung zu stellen, die dem Betrage der Rechnung zuzu fügen sind. Auf den gemeinschaftlichen Rech nungsformularen sind diese Zahlungsbedingungen klar, deutlich und in die Augen fallend zum Ausdruck zu bringen, so dass sich niemand damit entschuldigen kann, dass er sie über sehen habe. Da, wo in Gegenrechnung ge arbeitet worden ist, haben möglichst am Schlüsse jedes Vierteljahres Abrechnungen zu erfolgen, damit beide Teile wissen, wie sie miteinander stehen. Durch Aufforderungen an das Publi kum, die ausgeschriebenen Rechnungen zu be zahlen, durch Uebertragung der Forderungen an Kreditinstitute (Kreditgenossenschaften) zur Einziehung, durch Errichtung und Beitritt zu Kreditanstalten und Kreditschutzvereinen, ist die Wirksamkeit der ergriffenen Massregeln zu sichern. Diese Vorschläge der Leipziger Gewerbe kammer sind sehr beherzigenswert und nicht nur für den Geschäftsbetrieb der Handwerker, sondern auch der Handelsgärtner, welche in ihrem Blumenhandel mit dem Publikum zu tun haben, empfehlenswert. Uns entsteht freilich dabei ein Bedenken rechtlicher Natur. Wenn auf einer Rechnung gesagt wird, dass Reklama tionen nur innerhalb von 14 Tagen bis 4 Wochen Berücksichtigung finden, so hat der Kunde dies nicht ohne weiteres zu respektieren. Für ihn gelten nur die Zahlungsbedingungen, die er mit dem Lieferanten vereinbart hat, nicht aber die, weiche iu vou tetzterem am einer necn- nung vorgeschrieben werden. Die Reklamation würde also in solchen Fällen auch nach Ab* lauf von 14 Tagen oder 4 Wochen noch zu respektieren sein. Anders liegt die Sache mit dem Ziel. Ist kein Ziel vereinbart, so ist der Betrag sofort fällig und es ist nur ein Ent gegenkommen des Lieferanten an den Kunden, wenn dem letzteren auf der Rechnung noch ein bestimmtes Ziel eingeräumt wird. Dieses Ziel muss von ihm respektiert werden und er hat kein Recht, es seinerseits weiter auszu dehnen. Aber zu allen solchen Massnahmen gehört eben, dass gemeinsam gehandelt wird und da ist nun leider gerade in unserer Branche noch recht wenig geschehen, um das Kreditwesen auf solide Bahnen zu führen und gemeinschaftlich dem Kreditschwindel auf den Leib zu rücken. Wir haben schon früher im „Handelsgärtner" ausgeführt, dass wir eines Kreditverbandes bedürftig wären, dafern nicht der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ die Funktionen einer solchen Kreditschutzstelle übernehmen würde. Nur eine solche gemein same Schutzstelle kann die Ziele erreichen, die wir im vorstehenden geschildert haben. Sie hätte Kreditauskünfte zu erteilen, gemeinschaft liche Rechnungsformulare zu entwerfen, und schliesslich auch die Mahnung säumiger Schuld ner und die Beitreibung der Aussenstände der ihr angeschlossenen Handelsgärtner zu bewirken. Das wäre eine ausserordentlich segensreiche Tätigkeit, die endlich Ordnung in den Zahlungs verkehr auch unserer Branche bringen würde. Wenn in der Elberfelder Tagung der Vorsitzende des „Sächsisch-Thüringischen Verbandes der Schutzgemeinschaften“ darauf hingewiesen hat, dass es notwendig sei, sich auch im Strafver fahren zusammenzuschliessen, so kann dem sicherlich nur beigestimmt werden. Gerade auf diesem Felde ist die Interessengemeinschaft ausserordentlich wichtig und wenn es eine Zentralstelle gibt, von welcher die Mahnungen an säumige Schuldner und eventuell auch die Klagen ausgehen, dann werden die Schuldner, welche überhaupt noch im stände sind, zu zahlen, sich prompter ihrer Verpflichtung ent ledigen. In seinen Ausführungen führte Kauf mann Kr öd el-Zeitz, so ist sein Name, noch folgendes an: „Wenn z. B. ein fauler Zahler von Zeitz nach Elberfeld verzieht, so hat es selbstverständlich mehr Wert, wenn derselbe an seinem neuen Wohnsitze von einem dort bestehenden Verein gemahnt wird, mit der An drohung, dass er allen Geschäftsleuten sogleich bekannt wird, als wenn er von seinem früheren Wohnort aus dann ermahnt wird.“ Auch das ist zweifellos richtig und beherzigenswert. Nur Ucll Ixen irnuivi duk-! i~ g-ootv*‘---i-1-• --1e — zu lassen, da aus der „Androhung" leicht eine „Nötigung“ gemacht werden kann, die mit dem Gericht in Konflikt kommt. Denn die An drohung stellt doch dem Schuldner eine Bloss stellung und Herabsetzung vor den Geschäfts leuten des betreffenden Platzes in Aussicht. Es wird also mit dem Vergehen der Beleidigung gedroht und damit ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Man wird also gut tun, wenn man nur darauf hinweist, dass für den Schuld ner doch Unannehmlichkeiten entstehen müssten, wenn es an seinem neuen Wohnsitz bekannt würde, dass er sich der Erfüllung seiner Ver bindlichkeiten entzogen habe. Damit kommt man durch und der Schuldner versteht schon, Die Herbstblumen-Ausstellung in Paris. Die Eröffnung der Pariser Herbstaus stellung der Socit nationale d’horticulture erfolgte unter dem gewohnten Zeremoniell, das für die blumenliebenden Pariser, die ja seither bei allen ähnlichen Veranstaltungen Wert auf äussere Ausstattung und Glanz legen, nun einmal unumgänglich ist, durch den Prä sidenten der französischen Republik. Liegt nun auch den neueren Ausstellungen nicht mehr ganz der imposante, grosszügige Eindruck zu Grunde, der den früheren Veranstaltungen einen Weltruf verlieh gegen den selbst die Temple show und die erst in neuerer Zeit in Deutsch land stattfindenden Ausstellungen nicht auf kamen , so hat man doch versucht, ihn zu schaffen und sich nach Möglichkeit bemüht, etwaige Mängel zu verdecken. Das bereits im Frühjahr empfundene Fehlen eines geeigneten Ausstellungslokales machte sich, wo auch in Paris nicht gerade eine sehr günstige Witterung herrscht, zur Jetztzeit um so mehr geltend. Seit dem Abbruch der beiden Riesen- Glashäuser im Cours-la-Reine, die lange Jahre für eine Reihe festlicher Veranstaltungen bestimmt waren und für Gartenbau-Ausstellungen sich ganz besonders gut eigneten, wechselt die Gartenbaugesellschaft mit dem Ort und wird dies noch öfter tun müssen, bis die vorliegen den Pläne für eine neue Halle, die, wie wir bereits früher hervorhoben, auf der Stelle der Maschinengalerie der früheren Weltausstellung erstehen soll, genehmigt sind. In der Tat haben auch eine Reihe industrieller Verbände ein Interesse daran, für ihre jährlichen Aus stellungen einen Ersatz für die abgebrochenen Hallen zu schaffen. Hoffentlich gelingt es dem vereinigten Bestreben aller interessierten Kreise, das vorgeschriebene Ziel zu erreichen. Ueber den neuerlichen Wechsel des Ausstellungs terrains, zu welchem im Frühjahr der Tuilerien- garten bestimmt war, ist nichts bekannt ge worden, doch will es uns scheinen, als wenn sich der Platz dazu diesmal als weniger ge eignet erwies und die Höhe der Besucherzahl im Mai des Jahres gegen die der Vorjahre um ein Beträchtliches zurückgeblieben ist. Wie zur Frühjahrsausstellung, so musste auch diesmal ein Zelt errichtet werden, das empfindlicheren Pflanzen nur geringen Schutz bot, so dass man siezumTeil in einem besonderen Gewächshaus unterbringen müsste. Von der gewohnten Dekoration und geschmackvollen Ausstattung war Abstand genommen worden oder sie war doch nicht mit dem gleichen Erfolg wie früher angewendet, in dem Bestreben aber, die Ausstellung ansprechend zu gestalten, wurde vieles erreicht. Der grösste Teil der gezeigten Gruppen wurde in einem einzigen Zelte von ausserordentlichen Dimensionen — die Länge betrug über 270 m, die Breite an 40 m — vereinigt. Leider beeinträchtigte die Tatsache, dass dies Zelt nur niedrig war, den Gesamteindruck, und die Belichtung war auch nicht durchweg eine so gute, dass die einzelnen Pflanzen zur vollen Geltung gekommen wären. Das Gelände selbst wird den zahlreichen Be suchern auch aus Deutschland, recht gut in Erinnerung sein, es liegt zwischen den Brücken de l’Alma und des Invalides in unmittelbarer Nähe der beiden Palais des Beaux Arts und wird Cours la Reine genannt. Die landschaft liche Ausgestaltung der baumbepflanzten Fläche, deren Entstehung im übrigen auf die Königin Maria de Medici zurückgeführt wird, hat in jüngster Zeit noch eine Erweiterung erfahren. Die in dieser niedrigen langen Halle erzielte Wirkung ist im grossen und ganzen nicht der jenigen gelegentlich der Frühjahrs-Ausstellung hervorgerufenen gleichgekommen. Hatte man es damals verstanden, die fehlende Ausstellungs halle durch zwei geräumige Zelte wenigstens einigermassen zu ersetzen, so ist dieser Versuch diesmal als gescheitert zu betrachten. Wahre Schätze aller Gattungen und Varietäten von Pflanzen, teilweise von weit hergereist und unter mehr oder weniger schwierigen Umstän den befördert, bei denen auch Witterungs verhältnisse mitsprachen, kamen nicht oder doch nur wenig zur Entfaltung. Dazu trat der Umstand, dass man sich, wie in der Mehrzahl der Fälle, mit dem zur Verfügung stehenden unzulänglichen Raume begnügen musste. Man kann sich darum wundern, dass trotzdem ein ansprechendes Ganze erreicht wurde. Allerdings standen Chrysanthemum bei weitem im Vordergrund und ihre Beliebtheit im grossen Publikum hat, seitdem die vorjährige Aus stellung die hohen Kulturerfolge der Pariser Züchter bewiesen hat, eher zu- als abgenommen. Vor allem die durch die gärtnerische Kunst erzeugten Riesenblumen der Chrysan themum sind es, die überall Ausrufe der Bewunderung hervorriefen. Vor dem Eintritt in das Hauptzelt durch schritt der Besucher einen für sich abgeschlossenen Raum, in welchem die Bindekunst-Abteilung Platz gefunden hatte, am anderen Ende des langen Zeltes befand sich die Gemüse-Ab teilung; die Orchideen und empfindlichere Gewächshauspflanzen hatte man in einem daran anschliessenden heizbaren Gewächshause ver einigt, wo sie den Unbilden der Witterung nicht ausgesetzt waren. In der Umgebung hatte man Gruppen von Formobstbäumen und diversen Ziergehölzen, an derselben Stelle, wo sich vor Jahren diese Abteilung befand, zu sammengestellt. ■ Wie bei den englischen Ausstellungen, so fällt auch in Paris sofort die überaus starke Beteiligung der Privatgärtnerei und der Liebhaber ins Auge, zum Teil boten dieselben etwas ganz Hervorragendes, zumal was Schnitt blumen anbelangt, muss L. Cornu-Colombes an erster Stelle genannt werden. Bereits in der letzten Nummer unseres „Handelsgärtner" hoben wir die Grössenverhältnisse der ver schiedenen französischen Neuzüchtungen hervor, wir können diese Liste noch um zahlreiche andere Varietäten bereichern, die alle einen Durchmesser von nahezu 40 cm aufwiesen und darin wohl noch nicht übertroffen wurden. Von den schönsten nennen wir nur President Viger, Sappho, Polypheme, Mary Mason, Mag- nificent und Dora Stevens, alles mehr oder weniger bekannte, aber bereits dem Handel übergebene bewährte Sorten. Das Hauptzelt zerfiel in drei besondere Teile, von denen der mittlere, etwas tiefer ge legene, ausschliesslich den Sonder-Aus stellungen dient, während den Rest die Chrysanthemum vollständig für sich einnehmen. Die Firma Vilmorin, Andrieux & Co.-Paris hatte sich auch diesmal einen grossen und bevorzugten Raum gesichert und darauf eine Sammlung von Riesenpflanzen der bekannten Sorten Mad. Delizy, Mr. Duckham, Valley- Desmeseretz, Papa Bic u. a., jede mit etwa 60 Blumen, vereinigt. Dazwischen plazierte die Firma drei Riesenpyramiden, die an Regel mässigkeit nichts zu wünschen übrig liessen, deren jede über 200 Blüten trug: Congres de Caen, Mons. Pichon und Adrar. Die reich haltige Kollektion von Kunstformen, wie Pyra miden, Säulen, Körben, Sternen und Kreuzen, die von Seiten der Besucher viel Bewunderung erregte, wenn auch Fachkreise dieser Spielerei recht zurückhaltend gegenüberstanden, brachte der Firma den Ehrenpreis der Präsidenten für die Gesamtleistung ein. Ein ähnliches, ebenso ausgewähltes Sortiment, jedoch in Grösse dem eben genannten nachstehend, hatte H. Crepin,
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