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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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V. Sämereien. Gesamthandel Januar bis September. im September geringe Mengen, während die Ausfuhr eine kleine Steigerung auf weist. Er ¬ dass wir Umsätze können. erreichte während in so ausführlicher Weise behandelt, unsere einleitenden Zeilen für die im September kurz zusammenfassen Die Einfuhr von frischen Blumen nicht ganz die Höhe des Vorjahres, gerichtliche Regelung. Wer gerichtliche Schritte unternehmen will, wende sich an Advokat Joaquin Gir alt, calle Cortes 620. (20 Mark Vorschuss.) Honorar nach Lage des Falles, jedoch nie mehr als 25% des eingezogenen Betrages. — Auch das Kaiserliche Konsulat in Madrid verweist bezüglich der Auskünfte auf die Filiale Schimmelpfeng, desgleichen auf die Filialen der Deutschen und Dresdner Bank. Das Konsulat macht ebenfalls Vertreter namhaft und gibt über Absatz Verhältnisse Aus kunft, doch ohne Obligo. Vertreter werden be schafft, doch Lieferungen nur gegen Akzept em pfohlen. Vermittlung durch das Konsulat erfolgt, auch werden gute Rechtsbeistände von Fall zu Fall benannt. Für Zollreklamationen an die Generalzolldirektion oder das spanische Staats ministerium ist die Kaiserliche deutsche Bot schaft in Madrid zuständig. Türkei. Anfragen an das Generalkonsulat in Konstantinopel ist Rückporto in deutschen Marken (billiger als Antwortscheine) beizulegen. Vor unmittelbarem Geschäftsverkehr mit tür kischen Kunden wird gewarnt, da viele, auch wenn sie zahlungsfähig sind, die eingegangenen Verpflichtungen nicht halten. Die Annahme be stellter Ware wird oft grundlos verweigert. Zwangsmittel gegen böswillige Schuldner anzu wenden, ist so gut wie aussichtslos. Man muss sich auf einen guten Vertreter verlassen, der volle Kenntnis von den türkischen Plätzen hat. Generalvertretungen für die ganze Türkei sind nicht zu empfehlen. Auskünfte werden durch die Filiale Schimmelpfeng oder die deutsche Orient-Bank (unentgeltlich) eingezogen. Die gebräuchlichsten Zahlungsbedingungen sind Bar zahlung mit 5 ° Skonto bei Empfang der Ware oder Akzept auf 3 Monate. Für Einziehung der Forderungen sei die deutsche Orientbank empfohlen. Vertreter sind in der Regel nicht mit dem Inkasso zu betrauen. Die Auskunftei von Schimmelpfeng hat in Berlin eine be sondere Abteilung für die Einziehung von türkischen Aussenständen eingerichtet. Ein Prozess ist langwierig, kostspielig, unsicher und nür bei hohen Objekten zu empfehlen. Dem Generalkonsulat stehen nur gegen deutsche Reichsangehörige und Schutzgenossen Zwangs mittel zu Gebote. Was Palästina anlangt, so zieht man Aus künfte am besten durch das dortige Kaiserliche Konsulat oder die deutsche Palästina-Bank ein, welch letztere auch Aussenstände eintreibt. Im übrigen gilt auch hier das oben Ausgeführte. Das Kaiserliche Vizekonsulat in Jaffa macht die gleichen Angaben. Zahlungen soll man immer durch die deutsche Palästina-Bank gehen lassen. Aegypten. Von direkten Geschäften rät das Konsulat in Kairo ab. Landeskundige Vertreter werden nachgewiesen. Allgemeine Zahlungsweise Akzept auf 3—6 Monate nach Ankunft der Ware. Das Ziel wird leider häufig nicht eingehalten. Kosten des Wechselprotestes trägt der Protestierende, Handelsüblich kann an den Vertreter gezahlt werden, wenn es der Lieferant nicht ausgeschlossen hat. Anfragen über Absatzverhältnisse sowie Kreditauskünfte sind 50 Pfg. in deutschen Marken oder Antwort schreiben beizufügen. Es werden bei Streitig keiten mit Schuldnern vom Konsulat Ausgleichs versuche unternommen, sowie auch ein Rechts anwalt nachgewiesen. unsere Ausfuhr sich in gleicher Zeit wesentlich vergrösserte. Die Niederlande treten auch hier als Exportland in den Vordergrund. Binde grün wurde im Berichtsmonat bedeutend weniger eingeführt, während die Ausfuhr höher war. Die Einfuhrzahlen bei den lebenden Pflanzen zeigten eine geringe Steigerung, während unsere Ausfuhr erheblich zugenommen hat. B1 um enzwiebeln und Knollen sind nahezu 50 Prozent mehr aus den Nieder landen hereingekommen, während unser Versand nur um ein Geringes zunahm. Der Baumschulenhandel blieb noch ohne Be deutung, nur Forstpflanzen, Alleebäume und Ziersträucher wurden allerdings in unwesent lich grösseren Mengen ein- und ausgeführt. Bei Sämereien haben wir bei Blumen- und Gemüsesamen mit bedeutenden Differenzen zu rechnen. Die Ein- und Ausfuhr blieb gegenüber den Vorjahren infolge der schlechten Ernten ganz bedeutend zurück. Frisches Gemüse haben wir, soweit Kraut und Wirsing in Frage kommen, wenig erhalten und bedeutend mehr nach dem Auslande, besonders der Schweiz und Oesterreich-Ungarn ausgeführt, auch Blumen ¬ kohl und Zwiebeln empfingen wir Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Einführung einer 13 Pfennig- Freimarke wird von der Handelskammer zu Wesel in Vorschlag gebracht und befürwortet. Eine Freimarke in dieser Höhe fehlt, indem täglich Hunderttausende, vielleicht Millionen Nachnahmedrucksachen aufgegeben werden, die alle mit 2 Marken, einer zu 10 und einer zu 3 Pfennige, versehen werden müssen. Eine 13 Pfennig-Marke würde diese Doppelfrankatur und Doppelstempelung unnötig machen und im Geschäftsverkehr, sowie für die Post eine wesentliche Arbeitserleichterung bedeuten. — Für den Export nach Rumänien ist eine Vorschrift des Generalzolldirektors von Wichtigkeit, wonach die Bestimmung, dass jeder Sendung nach Rumänien äusser der Zolldeklaration die Originalfaktur bei gegeben werden muss, neuerdings in Wegfall kommt. Bei Aufträgen, welche für Rechnung inländischer oder ausländischer Firmen direkt nach Rumänien gesandt werden, genügt die Angabe der Art und des Quantums der Ware. Der Empfänger ist aber verpflichtet, innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Sendung eine Kopie der Faktur, in welcher auch genau die Preise angegeben sind und die von ihm selbst beglaubigt ist, einzusenden. Wer innerhalb staunenswert ist ferner die grössere Einfuhr bei Bohnen, Gurken, Salat usw. Die Umsätze in frischem Obst erreichten nicht die hohen Zahlen des Vorjahres, ausgenommen Pfirsiche und Aprikosen, die mehr ein geführt wurden. Von Birnen und Quitten erhielten wir im September weit mehr, dagegen Aepfel wesent lich geringere Mengen als 1908. Auch die Einfuhr in frischen Trauben ist, da in Deutsch land durchschnittlich grosse Ernten zur Ver fügung standen, geringer gewesen, ebenso blieb die Einfuhr bei Preisseibeeren zurück. — Die nachfolgenden Zahlen geben eine genaue Ueber- sicht der Handelsbewegungen im September. I. Frische Blumen und Bindegrün. Der deutsche Gartenbauhandel im September 1909. In der letzten Ausgabe haben wir das Resultat der ersten 9 Monate dieses Jahres 10 Tagen dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert das Recht, Ware ohne Faktur zu im portieren; er muss vielmehr dann wie früher die Originalrechnung beifügen. — Die Einfuhr von Pflanzen, die nicht zur Kategorie der Rebe gehören, darf aus Belgien fortan auch über das Preussische Zoll amt II Rothwasser erfolgen. — Die Einfuhr von Pflanzen nach Luxem burg kann, soweit diese nicht zur Kategorie der Rebe gehören, nach einer Bestimmung des Reichskanzlers vom 28. Oktober auch über das Zollamt Ulflingen erfolgen, wenn die Sendungen mit vorschriftsmässigen Begleit papieren versehen sind. — Die Einfuhrzölle nach Holland sollen in nächster Zeit um 30 Prozent erhöht werden. Wenn auch keine Tarifverträge zwischen Deutschland und Holland bestehen und jeder zeit eine Erhöhung vorgenommen werden kann, so lag doch kein Grund dazu vor. Unser Export nach den Niederlanden hat sich allerdings in den letzten Jahren recht günstig entwickelt, denn es steht unserer Ausfuhr von 453,7 Mill, nur eine Einfuhr Hollands von 230,8 Millionen gegenüber. Hierbei ist der Gartenbauhandel durch die Lieferung von Obst und Gemüse ganz erheblich beteiligt. Nach dem bestehenden Handelsverträge von 1851 werden die Erzeug nisse der Niederlande in Deutschland und ebenso unsere Einfuhrartikel nach Holland nach den Grundsätzen der Meistbegünstigung behandelt, wie wir das ja auch bei Gemüse und Obst festgestellt haben. Andererseits aber ist Holland auf die deutschen Abnehmer für seine hochentwickelten landwirtschaftlichen Pro dukte angewiesen. Wir beziehen allein für 48 Millionen Mark Butter und Käse, für nahezu 20 Millionen Mark frisches Gemüse, Obst und Kartoffeln, für fast 3 Millionen Mark Blumenzwiebeln usw., während unsere Hauptausfuhrartikel nach Holland Steinkohlen, Eisenwaren, Wolltuche und Kleider, Roggen, Weizen, Hafer usw. sind,' Durch die Erhöhung der Einfuhrzölle wird der deutsche Gartenbau handel, ausgenommen landwirtschaftliche Samen, zum Teil auch Gemüsesämereien, weniger ge troffen. — Die Prozessführung im Auslande wird dadurch deutschen Firmen leichter, dass auf Anregung des Handelstages unsere Konsulat- Behörden zur Wahrnehmung der Rechte deutscher Firmen in die Prozesse eingreifen und den Verlauf des Rechtsstreites kontrollieren. Es sollen dadurch unnötige Kosten und aussichts lose Klagen vermieden werden. Wir haben schon früher auf diese Neuerung, von der auch die Gartenbaufirmen noch mehr Gebrauch machen sollten, hingewiesen. — Die Vereinbarung „ab Station X" lat im Kartoffelhandel nach einer Entschei dung der Handelskammer zu Bromberg die Bedeutung, dass für die Lieferung der Waren Station X als Erfüllungsort anzusehen ist. Mit der Klausel „ab hier“, die von dem Verkäufer bei dem Verkauf von Kartoffeln dem Preise zugefügt wird, ist also dem Ver mittler der Kaufgeschäfte vorgeschrieben, als Erfüllungs- und Abnehmerort für die Kartoffeln den benannten Platz oder eine der Stationen, von welchen aus der Verkäufer die Kartoffeln verkaufen, bezw. liefern wollte, gegenüber den Käufern der Kartoffeln auszubedingen. — Bei der Bedeutung des Saatkartoffel-Handels ist dieses Urteil von Interesse. Einfuhr 1909 dz i Ausfuhr 1909 dz Einfuhr 1908 dz Ausfuhr 1908 dz Blumensamen .... 9 10 19 20 Gemüsesamen . • . ‘ ■ 168 640 300 1015 Runkelrübensamen . . 622 7 116 11 Zuckerrübensamen . . 2796 148 — 147 VI. Gemüse, Küchengewächse etc. Rotkohl, Weisskohl . 18448 33685 23996 24725 Wirsing, Rosenkohl . 811 737 3720 778 Tomaten, Pilze . • • 8697 184 7491 201 Blumenkohl 26508 1329 30841 1195 Zwiebeln 16660 7873 62188 7332 Bohnen, Erbsen • . . 19410 751 12308 798 Salat, Spinat .... 67994 2923 39156 1511 Meerrettich 17 3760 1 3110 Sellerie, Kohlrabi . • 11119 1106 11781 1424 Kartoffeln 170573 48756 187980 55426 VII. Frisches Obst. Aepfel 120367 1528 225407 4315 Birnen, Quitten . . . 188687 7463 79839 4761 Pfirsiche, Aprikosen . 13313 270 4798 120 Zwetschen, Reineck etc. 40104 42965 92656 17442 Kirschen, Weichsein . 2850 504 149 36 Erdbeeren Stachel-, Preissei-, Jo- 90 5 73 118 hannis- u. Himbeeren 118315 1306 90172 1257 Tafeltrauben .... 140786 156 168434 — VIII. Südfrüchte. Bananen 16529 807 7499 792 Apfelsinen Zitronen, Datteln, Fei- 660 — 175 — gen, Mandeln etc. . 18115 — 10468 — Ananas ....... 181 17 189 45 Haselnüsse 1709 14 1704 32 Walnüsse 1269 53 1022 142 « Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr 1909 1909 1908 1908 dz dz dz dz I. Frische Blumen, Bindegrün . . 44302 4776 42604 4879 II. Topfpflanzen . 37602 9239 39142 10120 III. Blumenzwieb. und Knollen . 35506 3475 28470 5255 IV. Baumschulartik. 49071 21213 40976 21612 V. Sämereien . . 43737 258885 9276 234120 VI. Gemüse, Küch.- gewächse ■ . 3723977 631785 3273389 1114084 VII. Frisches Obst . 1404732 107433 1291440 86164 VIII. Südfrüchte . . 1323149 6080 1270993 7468 Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr 1909 1909 1908 1908 dz dz dz dz Frische Blumen ■ ■ ■ 69 94 75 70 Bindegrün Getrocknete BL, Cycas- 1183 59 1598 43 wedel 902 721 940 421 Binderei a) frisches M. 6 4 7 4 b) getrockn. Material 6 57 4 88 II. Topfpflanzen. Palmen, Azaleen etc. . 11600 2137 11453 2084 Andere Topfpflanzen 1327 1885 1259 1627 III. Blumenzwiebeln und Knollen. Blumenzwiebeln etc. . 19828 752] 10935 713 IV. Baumschulartikel. Forstpflanzen .... 54 124 31 158 Obstbäume 32 41 43 83 Alleebäume, Zierstr. . 125 80 79 283 Rosen Andere Pflanz., Koni- 1 49 3 136 feren, Immergr. Geh. 3319 411 3558 556 z. B. Württemberg, Hessen-Nassau, einige Teile des Grossherzogtums Hessen, die Um gegend von Trier usw. Diese gleichmässige Verbreitung des Apfelbaumes auf alle Teile Deutschlands beweist aber, dass allerseits die Einträglichkeit desselben gegenüber den ande ren Obstarten erkannt worden ist. Auch beim Verbrauch an Obst steht der Apfel an erster Stelle, dies zeigt die jährliche Einfuhr von ausländischen Aepfeln. Im Jahre 1907 betrug die Einfuhr von frischen Aepfeln nach Abzug der Ausfuhr 1 857 568 dz im Werte von 20924000 Mk. und 138090 dz getrocknete Aepfel im Werte von 10 466 000 Mk. Im Jahre 1908 wurden 1777 760 dz frischer Aepfel im Werte von 18 539 000 Mk. und 130 000 dz getrocknete Aepfel im Werte von 8 458 000 Mk. einge führt. Diesem steht z. B. eine Einfuhr von Birnen und Quitten nach Abzug der Ausfuhr im Gesamtwerte von 4 652 000 Mk, im Jahre 1907 und 3 814 000 Mk. im Jahre 1908 gegenüber. Hieraus geht klar und deutlich hervor, dass der Bedarf von Aepfeln im eigenen Lande augenblicklich nicht gedeckt wird und der weitere Anbau von Aepfeln zu empfehlen ist und sich noch lohnen wird. Unsere wirtschaftlichen Verhältnisse drängen mit aller Macht darauf hin, mit möglichst ge ringen Betriebsmitteln die höchsten Erträge herauszuwirtschaften, da sonst die Erzielung einer Rente sehr zweifelhaft wird. Ob bei der Neuanlage einer Pflanzung die Wahl der Art und Sorte glücklich oder weniger glücklich gewählt worden ist, übt auf die Höhe der Betriebskosten wenig oder gar keinen Ein fluss aus, nur in der Einträglichkeit der An lage wird dies deutlich zu Tage treten. Für die Wahl der Obstart werden zu nächst die klimatischen Verhältnisse mass ¬ gebend sein. Daneben muss sich der Obst züchter je nach den lokalen Verhältnissen auf den Anbau derjenigen Arten beschränken, die hauptsächlich den Anforderungen des Marktes entsprechen. Der Anbau des Apfelbaumes wird im allgemeinen überall möglich sein, wie schon seine gleichmässige Verbreitung in Deutsch- land zeigt. Soll aber die Apfelkultur wirklich lohnend sein, so müssen die geeigneten Plätze ausgewählt werden. Die Ansprüche an den Boden sind keineswegs zu unterschätzen und die Ansicht, dass die Wurzeln des Apfelbaums sich nur in den oberen Bodenschichten ent wickeln, trifft ohne weiteres nicht zu. Bei undurchlässigem Untergrund werden sich allerdings die Wurzeln, da sie einen starken Widerstand nicht überwinden können, mehr in den oberen Schichten verbreiten. Werden die Bäume aber in einen Boden mit durch lässigem Untergrund gepflanzt, so wachsen die Wurzeln auch in grössere Tiefen hinein. Den bedeutendsten Einfluss auf die Einträg lichkeit einer Apfelpflanzung übt naturgemäss die richtige Auswahl der Sorte aus. Die lokalen Verhältnisse, der Geschmack des Publi kums und die Ansprüche des Marktes sind unbedingt zu berücksichtigen. Für den Ab satz kommen wohl in erster Linie Sorten in Betracht, die sich durch Schönheit, Grösse, Farbe und Reinheit der Schale aus zeichnen, da das Publikum auf diese Eigen schaften grossen Wert legt. Daneben muss aber die Tragbarkeit der einzelnen Sorte auf jeden Fall berücksichtigt werden. Der Er werbsobstzüchter muss eine andere Aus wahl treffen wie der Obstliebhaber. Letzterer kann auch solche Sorten anpflanzen, die weniger reich tragen, dafür aber andere Vorzüge haben, z. B. sich durch grossen Wohl geschmack auszeichnen. Der Erwerbsobst züchter darf sich auch nicht durch die Preise, die für einzelne Sorten erzielt werden, beein flussen lassen. Denn was besagt ein Preis von 30—40 Mk. für den Zentner Aepfel, wenn jeder Baum nur wenige Früchte trägt und erst 20 Bäume 100 Pfund geben; da erscheint es doch einträglicher, von 20 Bäumen einer anderen Sorte 10 Zentner zu ernten, wenn diese dann auch nur 10—12 Mk. per Zentner einbringen. Der Obstbau hat in Deutschland nur dann eine Zukunft, wenn einzig und allein die Rentabilität ins Auge gefasst wird. Hier möchte ich an die von dem bekannten rheinischen Obstzüchter Freiherrn von Sole macher in Deutschland verbreitete Sorte Lord Grosvenor erinnern. Diese Sorte zeichnet sich durch eine regelmässige, fast jährliche, ausserordentlich reiche Fruchtbarkeit und frühe Reife aus. Der Geschmack lässt zu wünschen übrig, immerhin kann sie auch zum Rohgenuss Verwendung finden, besonders da sie zu einer Zeit reift, in der wenig andere Sorten auf dem Markte sind. Der Preis der Aepfel dieser Sorte bewegt sich zwischen 10—12 Mk. per 100 Pfund. Durch die alljährliche und reiche Tragbarkeit gibt diese Sorte aber ohne Zweifel sichere und hohe Einnahmen. Trotz der niederen Preise sagt Freiherr von Solemacher, der ca, 4000 Stück angepflanzt hat: „Lord Grosvenor ist diejenige Sorte, welche uns die höchste Rente bringt." Dieses Beispiel zeigt, dass die richtige Auswahl der Sorte einen grossen Einfluss auf die Einträglichkeit einer Obstanlage ausübt. Bei jeder Neupflanzung soll vorher die Frage aufgeworfen werden: Welche Obst art verzinst den Grund und Boden am höchsten? Dies ist ausserordentlich wichtig, denn von ihrer mehr oder weniger richtigen Beantwortung hängt die Rentabilität einer Obstanlage ab. Die Antwort wird ohne Zweifel lauten, dass die Kultur des Apfel baumes in geeigneten Bodenverhältnissen und bei richtiger Sortenwahl die höchsten Erträge liefern wird. Die weitere Anpflanzung von Apfelbäumen kann daher nur empfohlen werden, denn es ist auf Jahre hinaus eine Ueberpro- duktion keines Falles zu befürchten, Sch. Ein Wort zur vermehrten Anpflanzung von frühreifenden Obstsorten. Kommen die ersten Früchte einer Obstart auf den Märkten zum Verkauf, so werden für diese bedeutend höhere Preise erzielt, wie in der Hauptsaison, wo grosse Mengen dieser Obstart zum Verkauf angeboten werden. Dies trifft sowohl beim Kernobst, wie auch beim Stein- und Beerenobst zu. Die frühesten Erd beeren, die frühesten Kirschen und Pfir siche erzielen die besten Preise, obgleich die Qualität, der Geschmack dieser frühen Sorten in den meisten Fällen zu wünschen übrig lässt. Die frühen Apfel- und Birnensorten sind sogar vielfach sehr minderwertiger Qualität, trotzdem werden die Früchte sehr hoch bezahlt. Es ist eben noch der Reiz der Neuheit, das Publikum kauft gerne die Erstlinge, es ist noch nicht übersättigt. Allerdings haben wir in den letzten Jahren sehr oft die Erfahrung machen müssen, dass uns das Ausland mit seinem günstigen Klima die ersten Früchte brachte und die höheren Preise einstrich, während dann später das deutsche Obst das Nachsehen hatte. Hier kann natürlich nur ein entsprechender Zoll, der einheimische Produkte schützt, helfen. Immerhin verlohnt es sich, den Anbau früher Sorten in der Nähe grösserer Städte oder Landorte etc. zu unterstützen und zu fördern.
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