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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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nicht mehr für verringert. Ihre weiteren An sprüche müssen wir also auf Grund des ärzt lichen Befundes als ungerechtfertigt ablehnen.“ Das Reichsversicherungsamt hat dieses Ver fahren der Berufsgenossenschaft nicht ge billigt. Welcher Befund nämlich im vorliegenden Falle festgestellt wurde, hatte der Klagende von der Berufsgenossenschaft gar nicht er fahren. Ihnen war lediglich die aus dem Befund gezogene ärztliche Schlussfolgerung im Vordrucke des Formulars kundgegeben worden. Ein solches Verfahren steht nach Ansicht des Reichsversicherungsamtes mit dem Gesetz nicht im Einklang. Es müssen dem Rentenempfänger vielmehr auch alle Unterlagen mitgeteilt werden, auf Grund deren eine Herabsetzung oder Auf hebung der Rente erfolgt. Dazu gehört aber vor allem auch das ärztliche Gutachten, das in Abschrift beizufügen ist. Der Renten empfänger muss in den Stand gesetzt werden, zu dem ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen oder es durch einen anderen Arzt, zu dem er Vertrauen hat, nacbprüfen lassen zu können. Die Unterlassung der Beifügung des ärztlichen Gutachtens ist ein wesentlicher Mangel des Verfahrens, — Eingegangene Kartellverpflichtungen beim Geschäfts verkauf. Wenn ein Geschäfts inhaber einem Kartell, Preisverabredungen usw. beigetreten ist, so muss er bei einem Geschäfts verkauf dafür einstehen, dass die Kartellab machungen auch vom Käufer gehalten werden. (Entsch. des Reichgerichts I vom 11. Juni 1908.) — Ist das Töten von Katzen den Grund stücksbesitzern erlaubt? In E. wurde ein Gartenbesitzer zu 9 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er in seinem Grundstücke eine Katze durch Erschiessen tötete. Das Urteil fand dadurch seine Begründung, dass eine Katze kein schädliches Jagdtier, sondern ein Haustier sei und einen Eigentümer hätte. Wir haben schon früher auf ähnliche Streitfälle, auf die das Bürgerliche Gesetzbuch Anwendung findet, hingewiesen. Nur verwilderte Katzen, die sich auf dem Grundstücke längere Zeit herumtreiben, Schaden anrichten und allem (Anschein als herrenlos zu betrachten sind, dürfen getötet werden. — Ueber die Fortbildungsschulpflicht der Gärtnerlehrlinge hat sich die Schuldepu tation zu Bremen kürzlich dahin geäussert, dass eine solche Schulpflicht, da die Gärtnerei zweifellos zu dem Gewerbe gehöre, auf Gnund des Gesetzes vom 30. Dezember 1908 fest stehend sei. Da aber die Gärtnerei nicht zu dem eigentlichen Handwerk gerechnet werden könnte, würden für die Gärtnerlehrlinge behufs Erfüllung ihrer Schulpflicht der landwirtschaft lichen Winterschule besondere Klassen anzu gliedern sein, die dann an Stelle der gewerb lichen Fortbildungsschule treten. Die als ,,Freie Innung“ eingetragene Vereinigung bremischer Handelsgärtner hat übrigens den dringenden Wunsch ausgesprochen, dass der Unterricht vom 1. April bis 15. Juni eines jeden Jahres fortfällt. Diese berechtigte Forderung dürfte anerkannt und während der übrigen 40 Wochen im Jahre ein wöchentlicher Unterricht von 6 Stunden, der auf zwei Nachmittage in der Woche verlegt wird, vorgesehen werden. Der von der ausserdem noch bestehenden „Gärtner- Innung", die meist Gemüsegärtner einschliesst, gewünschten Anstellung eines besonderen Fach lehrers wurde infolge der hohen Kosten zu nächst nicht zugestimmt, doch soll der gärt nerische Unterricht durch geeignete Lehrkräfte erteilt werden. — Ein Beitrag zur Sonntagsruhe in Blumengeschäften. Vor der Strafkammer zu Halle hatte sich die Inhaberin eines Blumen geschäftes darüber zu verantworten, dass sie am 1. Pfingstfeiertag eine 15 Jahre alte Binderin länger als in der von der Polizei ge statteten Zeit beschäftigt haben sollte. Die früher verhängte Polizeistrafe wurde vom Schöffengerichte indessen aufgehoben. Hiergegen legte der Amtsanwalt Berufung ein, indem er hervorhob, dass das betreffende junge Mädchen am 1. Pfingstfeiertag nach § 105b überhaupt nicht beschäftigt werden dürfte. Die Straf kammer hielt diesen Einwand für begründet und verurteilte die Inhaberin des Blumen geschäftes wegen Vergehens gegen die Gewerbe ordnung zu 3 Mk. Geldstrafe. Es wurde hierbei hervorgehoben, dass die fragliche Polizei- Ordnung, wonach eine zeitweise Beschäftigung ge stattet sei, offenbar eine Unrichtigkeit (?) enthalte, denn nach der Gewerbeordnung sei eine derartige Beschäftigung von Lehrlingen und Gehilfen am 1. Feiertag untersagt. — Jedenfalls wird gegen dieses Urteil, um eine prinzipielle Entscheidung zu erlangen, von Seiten der Be klagten Berufung eingelegt. Vereine und Versammlungen. — Der XIV. Kongress, der Chrysanthe- mumzüchter in Marseille, der gleichzeitig mit einer grossen Ausstellung des Gärtner verbandes des Departements Bouches-du-Rhöne statt- findet, wird am 23. Oktober auf die Dauer von 3 Tagen eröffnet. Das reichhaltige Pro gramm , welches verschiedene, den Spezial züchter interessierende Fragen umfasst und auf das wir bereits in Nr. 34 von „Der Handels gärtner" hin wiesen, hat neuerdings eine Er weiterung erfahren. — Die bisher gewährte Ver günstigung von 50°/o Frachtvergütung auf den französischen Bahnen, die man allen Interessenten eingeräumt batte, ist in diesem Jahre verweigert worden. Dieser Umstand wird gelegentlich der bevorstehenden Zusammenkunft zu einer ein gehenden Besprechung führen und da. bereits zwei Gesellschaften die berechtigten Ansprüche der interessierten Handelsgärtner anerkannt haben, hofft man durch Eingaben die alten Verhältnisse auch für die übrigen Bahnlinien zu erreichen. — Die deutsche Hagelversicherungs- Gesellschaft für Gärtnereien usw. wird dies mal ein äusserst günstiges Jahr abschliessen, denn grössere Schäden sind nur in wenigen Fällen zu verzeichnen. Wie aus unserem früher veröffentlichten Bericht hervorging, haben die letzten 3 Jahre Riesensummen für Schäden beansprucht, so dass 1908 nicht nur der Reserve fonds, der nahezu 1/2 Millionen Mark betrug, bis auf eine geringe Summe aufgebraucht wurde, sondern die Beteiligten noch eine Nachzahlung von 40 °/ 0 leisten mussten. In diesem Jahre wird es nun umgekehrt sein; den Versicherten wird eine erhebliche Dividende von der nächstjährigen Versicherungsgebühr gekürzt. — Der Verband anhaltinischer Obst-, Garten- und Gemüsebauvereine hielt in Dessau am 11. Oktober seine diesjährige Generalversammlung ab, mit welcher gleich zeitig eine Kreisobstausstellung verbunden war, für die leider kein geeignetes Lokal zur Verfügung stand. Die Beteiligung an der Aus stellung liess zu wünschen übrig, viele Vereine des Kreises Dessau hatten sich fern ge halten. Andererseits boten die Sonderaus stellungen des herzoglichen Küchengartens und der Wörlitzer Hofgartenverwaltung recht gute Leistungen. Der eigentliche Gartenbau nahm einen bescheidenen Raum ein, enthielt aber eine Reihe von ganz vorzüglichen Lei- stungen. — Von den gehaltenen Vorträgen er wähnen wir das Referat von Obergärtner Satzinger über: Lohnendere Unterkulturen im Obstbaubetrieb. Einen weiteren Vor! rag hielt Dr. G eorgs-Dessau über das Thema Welche Obst- und Gemüsesorten empfehlen sich zu Anpflanzungen in grösseren Haushalten? — Die Obsternte in Anhalt liess sich nach den endgültigen Berichten dahin zusammenfassen, dass Aprikosen, auch Pfirsiche reichlich geerntet wurden, Kirschen und Pflaumen gab es durchschnittlich ausserordentlich viel, auch bei Birnen wird das Ergebnis mit gut bis sehr gut bezeichnet, während Aepfel zum Teil eine geringe Ernte ergaben. — Der Landesverband bayrischer Obst bauvereine tagte am 12. Oktober in Würz burg. Die sehr gut besuchte Versammlung leitete der Verbandsvorsitzende, Freiherr von Cetto-München, Er berichtete Erfreuliches über die Entwicklung des Erwerbsobstbaues, dieser bewege sich vollständig in aufschreiten den Bahnen, Der Verband zählt gegenwärtig in den 8 Kreisen rund 2100 Vereine mit mehr als 111000 Mitgliedern. Von Landesinspektor Rebholz wurde auf die Notwendigkeit einer rationellen Verwertung der Ernten hin gewiesen und dieses als höchst wichtig für die fernere Entwicklung des Obstbaues angesehen. Er empfahl die rege Benutzung der Zentral vermittlungsstelle in München und die Bildung von Obstverwertungs-Genossen schaften, damit den Massen des Volkes billiges Obst direkt durch die Konsumenten zugeführt wird. — Obsibaulehrer Folger hielt einen interessanten Vortrag: Ueber die Ent wicklung des Obstbaues in Franken von der Römerzeit bis heute. Er hob hierbei auch die wichtigsten Anbaugebiete für Stein- und Kernobst, sowie Nüsse hervor und sprach die Erwartung aus, dass der Obstbau mit der Zeit eine mächtige nationale Einnahme werden möchte. Ausstellungen. — Die Jubiläums-Ausstellung zu Pots dam hat ein eigenartiges Kuriosum als Nach spiel zu verzeichnen. Es sind dort eine Anzahl Staatsmedaillen zur Verteilung gekommen, die in Wirklichkeit den Preisrichtern gar nicht zur Verfügung standen und nun fehlen eine grosse und zwei kleine silberne Staatsmedaillen. Die dadurch ausgezeichneten Aussteller verlangen mit gutem Recht von der Ausstellungsleitung diese Medaillen, die jene nicht besitzt. — Wir erinnern uns hierbei eines ähnlichen Falles, dass von zwei wertvollen Ehrenpreisen an die Preisrichter überhaupt keine Mitteilung gelangte und diese durch eine kaum gültige Nach- prämüerung — die Gegenstände wären sonst herrenloses Gut gewesen — zwei Ausstellern noch nachträglich zugesprochen wurden. Beide Fälle dürften nicht vereinzelt dastehen. — Vorzüglich kultivierte Orchideen konnte man in der Sitzung des „Vereins zur Förderung des Gartenbaues“ vom Ausschuss für Orchideen kunde am 13. Oktober in Berlin sehen, be sonders die Ausstellungspflanzen von Kurt Moll- Borgsdorf zeigten sich in einer Schönheit, die Aufsehen erregte. Vanda coarulea war so grossblumig und tiefblau, dass sich kaum jemand der Anwesenden rühmen konnte, sie jemals so schön gesehen zu haben; ihre Perigonblätter zeigten fast doppelte Grösse wie diejenigen anderer Aussteller. Beinahe noch schöner repräsentierten sich die reizenden Cypripedium Charlesworthii, es waten dreijährige Kultur pflanzen mit 3—9 Blüten. Man sah an den Pflanzen, auf welcher respektabler Höhe heute die Orchideenzucht in Deutschland steht. Leider hatte Otto Beyrodt-Marienfelde nicht ausge stellt, es liess sich daher keinVergleich zwischen den beiden bedeutendsten hiesigen Züchtern ziehen. Von R. Gaveau-Lichtenrade fiel die bereits seit einigen Jahren bekannte Laelio-Cattleya Truffau- tiana var. Mikado vorteilhaft auf, die Lippe derselben ist tief purpurrot, die Perigonblätter aber von einer solchen undefinierbaren zarten rosa-bräunlich-lila Farbe — Cerino nennt man sie ja wohl — dass man sie, würde sie in Mengen zu haben sein, als passend zu der diesjährigen Mode, sehr gern kaufen würde. Dr. Berliner, der Vorsitzende des Ausschusses für Orchideenkunde, zeigte neben schönen Cypripedien und Odontoglossum die prächtige Cattleya Vulkan (Mossiae X Schilleriana) und Dr. Reichenheim die dunkelblütige Cattleya Skinneri X Laelia cinnabarina (Dido) und die Cattleyen-Hybride C. crispa X C. gigas (Nisa). D. —Die Breslauer„Herbst-Pflanzen-Börse“. Der Verein Schl. Handelsgärtner zu Breslau hatte beschlossen, mit der Gruppe Breslau d. V. d, H. Deutschlands jährlich eine Früh jahrs- und eine Herbstbörse zu veranstalten. Infolge der durchaus unrichtigen, entstellenden und beleidigenden Berichte im Handelsblatt über die Breslauer Gartenbau - Ausstellung und da ferner der Verbands-Vorstand jede Berichtigung oder Erklärung zu diesen Berich ten im Handelsblatt verweigerte, löste sich genannte Gruppe auf und oben genannter Ver ein führte das Unternehmen allein aus. — Die Börse kann als durchaus gelungen bezeichnet werden, die Beschickung war eine recht um fangreiche und vielseitige. Besonders erfreulich war die Tatsache, dass nur Pflanzen in bester Kultur und in den hervorragendsten Sorten zum Angebot kamen. Im Vordergründe standen Palmen, diverse Farne, Cyclamen, Begonie Gloire de Lorraine, Eriken, Nelken, Lilien, Tuberosen, Prünula obconica und P. chinensis, Daboecien etc. etc., sodann gut gewählte Sorti mente von Pelargonium zonale wie grandifl. zur Weiterkultur, desgleichen Fuchsien und sonstige Marktpflanzen. Ferner fielen auch sehr gut entwickelte, in Töpfen kultivierte Treibsträucher, besonders Flieder, auf. In Baumschul-Artikeln waren sehr schöne Koni feren , höchst. Obst- und Zierbäume, Zier sträucher, gute Formobstbäume, Trauerbäume und Rosen vertreten. Die Sortimente von Remontant-Nelken zeichneten sich durch gute Beschaffenheit aus, auch die neuesten Feder nelken und diverse Stauden fehlten nicht. A. Ranft, Breslau-Herdain brachte in Töpfe gepflanzte, voll- und goldgelb blühende Helianthi de Noter in imposanten, beinahe 3 m hohen Pflanzen zur Schau. Gärtnerische Bedarfs artikel waren stark vertreten, besonders Früh beetfenster, Gewächshausmodelle, kleine Kessel, Torfmull, Torfstreu, Blumentöpfe, — Kann nun die Börse in dieser Hinsicht als durchaus ge lungen betrachtet werden, so zeigte sich anderer- grösseren Beeten hatte man ähnlich farbige Sorten hart nebeneinander gepflanzt, — hatten vorn am Wasser einen Streifen von Calceolaria „Triomphe du Nord“ vorstehen. Ab und zu waren die Rosenpflanzungen von Rhododen dron-Gruppierungen, dann auch mit Beeten von Meteor-Pelargonien, Margueriten und Semper- florens - Begonien unterbrochen. Das Rhodo dendron-Grün wirkte beruhigend, aber dieBlüten- pflanzen, besonders die Pelargonien, erdrückten den Eindruck der Rosen vollständig. Nach der Uferstrasse zu ist ringsum eine Taxus wand geschaffen, die uns zu hoch und auch zu düster erscheint. Man könnte wohl der Ansicht zuneigen, dass eine niedrige Mahonien hecke, weil die Belaubung nicht zu steif ist, und zu den Rosen passend, hier besser am Platze gewesen wäre. A. F, Kultur. — Salvien und Ageratum sind bewährte Herbstblüher. Von allen Gruppenpflanzen blühen gegenwärtig noch am schönsten die leuchtend roten Salvien und die sehr wider standsfähigen niedrigen Ageratumsorten. Die Pelargonien, selbst Fuchsien, stehen infolge des nasskalten Septembers Hüten- und blattlos da, auch Begonien haben sehr gelitten. Um so mehr Empfehlung verdienen die obengenannten zwei Pflanzenarten als bewährte Herbsfblüher. — Lobelia Erinus „Kathleen Mallard“. Noch selten hat eine Pflanze eine ungerechtere Kritik erfahren, als es bei dieser vor einigen Jahren von England aus eingeführten Lobelie der Fall ist. In den verschiedensten Fach- zeitschriffen ist sie als ein wertloser, undank barer Blüher geschildert worden, und selbst in dem im letzten Jahre erschienenen Buche „Blüten pflanzen und Blattgewächse" wird sie in nicht empfehlenden Worten abgetan. „Die Blumen“, heisst es dort, „sollen oft eine grünliche Farbe annehmen“. — Schon während drei Sommern hatte Verfasser dieser Zeilen Gelegenheit, LobeliaErinus „Kathleen Mallard“ zu beobachten, indem sie zur Einfassung von Gruppen etc. in bedeutenden Mengen Verwendung fand. Noch keine andere Lobelien-Sorte hat sich wie diese inbezug auf Blühwilligkeit, Blüten reicht um und anhaltendes Blühen in dem Masse ausgezeichnet. Schon zu Beginn der Sommerbepflanzung, Ende Mai, stand sie in vollem Flor und in unauf hörlicher Fülle brachte sie bis Ende August die prächtigen, azurblauen, dicht gefüllten Blüten zur Entwicklung. Erst im September hörte sie beinahe ganz auf zu blühen, aber bei welcher anderen Gruppenpflanze ist das nicht auch der Fall, nachdem sie drei volle Monate in solcher Fülle Blüten zur Schau trug! Und was nun speziell die Farbe betrifft, kann man sich kaum ein tiefdunkleres Blau denken, das zu Rot, Rosa und Gelb einen wirkungsvollen Kontrast hervorruft. Auch noch nicht an einer einzigen Blüte konnte eine grünliche Farbe beobachtet werden. — Die Pflanzen lassen sich in einem Kalthaus oder auch temperierten Haus über aus leicht überwintern. An einem hellen, nicht zu warmen Orte bleiben sie durchaus frei von Krankheit und Ungeziefer. Die Vermehrung geschieht durch Stecklinge, oder wenn genügend Pflanzen vorhanden sind, durch Teilung der alten Mutterpflanzen im Herbst. Die jungen Pflanzen werden eingetopft, zuerst, bis sie ein gewurzelt sind, in einen Kasten unter Glas gestellt und später in ein Haus zur Ueber- Winterung gebracht. Im Frühjahr wiederum in einen warmen Kasten eingefüttert, werden sie bald zu schönen buschigen Pflanzen heran wachsen und bis sie zur Bepflanzung im Freien gebraucht werden, schon in voller Blüte stehen. — Alyssum Benthami Hort. Von den einjährigen Sommerbepflanzungsarten ist Alyssum Benthami eine ganz unverdienter Weise recht vernachlässigte Pflanze. Man sieht sie sehr selten in den Gärten, obwohl sie sich zur Be pflanzung von Gruppen oder zu Einfassungen ganz vorzüglich eignet und vor allen Dingen als ein äusserst dankbarer Blüher bewährt bat. Die prächtigen weissen Blütentrauben, die in grosser Fülle während des ganzen Sommers an den Pflanzen erscheinen, strömen ausserdem einen herrlichen Wohlgeruch aus, so dass es gerechtfertigt erscheint, ihr ein besonderes Wort der Empfehlung zu widmen. Seit einigen Jahren verschwinden glücklicherweise die ge zirkelten und geschnörkelten Teppichbeete mehr und mehr aus den Anlagen — wenigstens d«, wo man für den Fortschritt ein offenes Auge hat — und an ihre Stelle tritt wieder die freie, ungezwungene Bepflanzung der Gruppen mit der gleichen oder auch mit verschiedenen Arten von Blüten- und Blattpflanzen. Eine besondere Vorliebe scheint sich nun für das Durcheinanderpflanzen zweier ungleich hoch wachsender, in der Farbe schön kontrastieren der Arten geltend zu machen. Es lassen sich auf diese Weise auch wirklich schöne Zu sammenstellungen schaffen, die äusserst ange nehm wirken, wie es beispielsweise bei rot blühenden Pelargonien mit Ageratum oder Lobelia cardinalis Queen Victoria mit Heliotrop, Calceolarien mit Lobelia Erinus etc. der Fall ist. Eine besonders schöne Zusammenstellung kommt bei Verwendung des niedrig bleibenden Alyssum Benthami compactum mit einer Semper- florens-Begonie wie Berna, Rubin, luminosa etc. zustande. Aber auch noch mit anderen Gruppen pflanzen zusammen lässt es sich sehr schön verwenden. — Man kann Alyssum Benthami im Frühjahr sofort an Ort und Stelle aus- säen. Besser ist es aber, die Samen Ende April in einen Mistbeetkasten auszusäen, da mit die Sämlinge einmal pikiert werden können und so zu buschigen Pflanzen heranwachsen. Sie lassen sich auf diese Weise ohne Nachteil in voller Blüte auf die Gruppen verpflanzen. Für den Landschaftsgärtner ist es eine sehr zu empfehlende Pflanze, der wohl grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. — Phlox suffruticosa und die englischen Varietäten, die wegen ihres schönen ge drungenen Wuchses eine grössere Beachtung verdienten als ihnen allgemein zuerkannt wird, werden in der Revue horticole erwähnt. Die eigentliche Art ist eine 40—60 cm hohe Pflanze mit lanzettlichen, leuchtend grünen Blättern, Die traubigen roten Blütenstände erscheinen im Juli. Von den Varietäten verdienen die weissen Aimee Vibert, Belle pyramide, Cercle, John Young, Reine des neiges und Snowdon besondere Beachtung, die letztere ist eine hervorragende Schnittsorte in reinster Färbung. Von dunklen Sorten möchten wir die violette Mrs. Leckei und die purpurne Bums, ferner auch die etwas hellere Indian Chiet hervorheben. Die pyramidal wachsenden Büsche sind vom Mai bis in den Herbst dicht mit Blüten bedeckt, die sich infolge ihrer tadel losen Haltung recht gut zu Schnittzwecken eignen und in der Haltbarkeit von keiner anderen Art übertroffen werden. Neuheiten. — Die gefüllte Herbst-Aster „Beauty of Colwall" ist eine Neuheit, die insofern Interesse verdient, als sie die erste völlig gefüllteVarie- tät darstellt. Der gelbe Blütenboden ist bei dieser malvenblauen Aster nicht zu bemerken, selbst bei genauerer Prüfung wird man kein Anzeichen mehr finden. Diese neue Varietät, die viel Beachtung gefunden hat, ist bei den Firmen Cayeux & Le Clerq und Ferard in Paris entstanden und kürzlich ausgestellt worden.
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