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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 43 Sonnabend, den 23. Oktober 1909. XI. Jahrgang, Derjfandelsffärfner [ Abonnementspreis Inserate Für Deutschland, Oesterreich und . 30 Pfennige für die sechsgespaltene das Ausland Mark 8,41 jährlich. Handelszeitung für den deutschen Gartenbau , , Petitzeile. 4 Inserate sind zu richten an Bernhard Thalacker G. m. b. H. Ausgabe jeden Sonnabend. ***-•-be- Leipzig-Gohlis. Erfüllungsort für alle Zahlungen . . • Bestellungen . Verlag von Bernhard Thalacker G. m. b. H. Leipzig und Berlin. Bernhard Thalacker g. m.bn. nimmt jede Postanstalt entgegen. • • Berlin W., Rankestr. 27. Die Freitags-Entlohnung. In Gehilfenkreisen hat in der letzten Zeit die Freitags-Lohnzahlung wieder den Gegen stand von Erörterungen gebildet. In der „Allgemeinen Deutschen Gärtner- zeitung“ vom 18. September 1909 befand sich ein Artikel, der für den früheren Arbeitsschluss an Sonnabenden und für die Freitagsentlohnung eintrat. In dem Artikel heisst es: „Zu einem grossen Teil ist in Handelsgärtnereien leider ja noch immer die Monatslöhnung üblich, doch weicht diese Schritt um Schritt zurück, und es ist in den Grosstädten an deren Stelle schon ziemlich allgemein die Wochenlöhnung getreten. In der Landschaftsgärtnerei besteht letztere überhaupt, zum grössten Teil auch in den Baumschulbetrieben. Aber als Lohnzahltag gilt fast nur der Sonnabend, das ist nicht recht in der Ordnung. Es mochte solange etwa angehen, als es noch üblich war, den Sonntag zu Einkäufen zu benutzen. Seit aber im Handelsgewerbe die sonntäglichen Verkaufs stunden auf eine ganz kurze Zeit eingeschränkt und für manche Branche und in manchen Orten ganz aufgehoben sind, ist die Möglichkeit weg gefallen, die Einkäufe auf diesen Tag zu ver legen, und muss man diese also bereits am Sonnabend besorgen. Ist man ledig, so besorgt man's selbst — gewiss (übrigens auch ein Grund, den früheren Arbeitsschluss zu fordern), aber viele sind doch verheiratet, und da ist es notwendig, dass deren Frauen ihr Wirtschafts geld schon früher erhalten. Dazu ist aber eine frühere Lohnzahlung erforderlich und erachten wir den Freitag als den besten Lohntag. Wir erhoffen von der freitäglichen Lohnzahlung auch noch eine günstige Nebenwirkung, nämlich eine Beschränkung des Kneipenhockens, eine För derung der Abstinenz und damit eine wirk same Hebung der Kampfeskraft des Lohn arbeiters, der Kampfeskraft für die Befreiung aus den Sklavenfesseln des Kapitalismus, zum Emporsteigen nach einem höheren Menschentum." Wir wollen diesen Artikel im folgenden einer Betrachtung unterziehen und können gleich im voraus mitteilen, dass wir die Anschauungen, die in ihm vertreten sind, durchaus billigen und schon früher einmal für die Freitags-Ent lohnung im „Handelsgärtner“ aus wirtschaft lichen Gründen eingetreten sind. Der Schluss passus des Artikels kann uns freilich nur ein Lächeln entlocken. Es war nicht nötig, dass, um für die Sache Stimmung zu machen, mit einer sozialdemokratischen Rakete geschlossen wurde. Wenn man die Frage nach dem Zeitraum der Lohngewährung gerecht beurteilen will, so muss man nach unserem Dafürhalten zunächst einenUnterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Gehilfen und sonsti gen Angestellten machen. Für den verheirateten Gehilfen ist eine Lohnzahlung in kürzeren Zeiträumen offenbar vorteilhafter. In der Familie können die Aus gaben nicht immer gleich für einen längeren Zeitraum, Monat oder Vierteljahr, vorausgesehen werden. Man wird da oft die Rechnung ohne den Wirt machen. Stellen sich dann unvor hergesehene Ausgaben ein, so kommt das Ober haupt der Familie in Ungelegenheiten, denn die Spanne Zeit bis zur nächsten Lohnzahlung ist weit. Von Woche zu Woche ist die Ueber- sicht leichter möglich und es braucht dann nicht zum „Vorschuss“ die Zuflucht genommen zu werden, der bei monatlichen Zahlungen nur allzuoft erbeten werden muss. Und welcher Prinzipal gibt wohl gern Vorschuss? Gewiss, es kann ein Angestellter auch bei wöchent licher Zahlung in Ausnahmefällen gezwungen sein, einen Vorschuss zu erbitten. Das ist der Fall, wenn Krankheiten und Todesfälle, Geburt eines Kindes usw. in der Familie erhöhte Ver pflichtungen an den Familienvater stellen. Und einem ordentlichen, soliden Angestellten wird in solchem Falle auch der Vorschuss sicher nicht versagt werden, aber im allgemeinen kann der Vorschuss bei kürzeren Lohnfristen besser ver mieden werden als bei langen Zeiträumen. Der unverheiratete Gehilfe wird sich auf die kürzere Lohnfrist nicht so versteifen, namentlich dann nicht, wenn er Kost und Logis beim Prinzipal hat. Was er an Taschen geld flüssig haben muss, kann er sich nach seinen Bedürfnissen ebensogut für den Monat wie für die Woche berechnen, und das übrige bare Geld legt er sich für aussergewöhnliche Bedürfnisse zurück. Bei ihm ist die Gefahr, dass sich unvorhergesehene Ausgaben geltend machen, nicht so gross wie bei einem Familien vater. Wohl aber haben uns gerade un verheiratete Gehilfen erklärt, dass ihnen der Monatslohn lieber wäre, weil sie da auf einmal eine grössere Summe in die Hand bekämen, von der grössere Bedürfnisse, z. B. an Klei dung usw. befriedigt werden könnten. Das falle schwer, wenn der Lohn nur in kleineren Beträgen Woche für Woche ausgezahlt werde. Auch darin liegt etwas Wahres, und dem Handelsgärtner kann es ja schliesslich gleich gültig sein, ob er auf den Wunsch seiner Gehilfen wöchentlich oder monatlich zahlt. Aber einig müssen sich dieselben sein. Es kann nicht angehen, dass für die einzelnen Ge hilfen verschiedenartige Lohnzahlungsperioden festgesetzt werden. Das bringt Störungen für den Arbeitgeber mit sich. An sich ist der Wunsch nach wöchentlicher Lohnzahlung sehr wohl zu erfüllen. Auf welchen Tag der Woche soll nun die Lohnzahlung gelegt werden? Die Frage ist nicht nur bei den Gärtnergehilfen, sondern noch viel häufiger bei den industriellen Arbeitnehmern aufgeworfen worden. Der Vor schlag ging fast allgemein dahin, die Lohnzahlung vom Sonnabend auf den Freitag, der Woche vorzuverlegen. Es wurden auch einmal Stimmen laut, welche eine Montags-Lohnzahlung befür worteten, doch brauchen wir hier nicht darauf einzugehen, da ernstliche Versuche, dieselbe einzuführen, soweit uns bekannt geworden ist, niemals gemacht worden sind. Für die Freitags- Entlohnung aber werden so viel wirtschaftliche Gründe angeführt, dass man den Arbeitgebern, auch in gärtnerischen Betrieben, wohl empfehlen kann, dieselbe einzuführen, wenn sonstige Beden ken nicht entgegenstehen, die etwa aus besonderen Umständen des Betriebes herrühren. Die Gründe sind teils wirtschaftlicher, teils moralischer Art, Sie sind in dem Artikel der „Allgemeinen Deutschen Gärtnerzeitung“ ganz treffendwieder gegeben. Wenn an Sonnabenden früher ge schlossen wird, was sich in der Gärtnerei kaum ermöglichen lässt, so mag es ja allerdings noch möglich sein, die Einkäufe für die Familie zu besorgen. Aber es gilt auch, dann sich dazu zu halten und die Ruhe und Ueberlegung, die der Arbeitnehmer bei seinen Einkäufen vor walten lassen soll, wird vielfach unmöglich gemacht, und das erweist sich hinterher oft mals zum Schaden der Oekonomie des Haus haltes. Anders bei einer Entlohnung am Freitag. Da kann am Freitag Abend mit der Hausfrau in Rühe beraten werden, wie der Lohn ver wandt, was angeschafft werden soll und wie man sich einrichten will. Dann hat die Frau am Sonnabend Gelegenheit, alles zur rechten Zeit zu besorgen, ohne sich beim Kauf zu überstürzen. Dann werden unvorteilhafte Käufe viel leichter vermieden werden, aus denen nur zu häufig Aergerlichkeiten im Haushalt und Zwistigkeiten im ehelichen Leben entstehen. Die verschärfte Sonntagsruhe, die in einigen Territorien tatsächlich den sonntäglichen Geschäftsverkehr überhaupt unmöglich gemacht hat, schaltet den Sonntag meist als Tag für geschäftliche Besorgungen aus. Der Wunsch nach einer Freitags-Entlohnung ist also aus nationalökonomischen Gründen sehr wohl be rechtigt. Und die ethischen Gründe gesellen sich hinzu. Am Freitag kehrt der Arbeitnehmer kaum ein, wenigstens setzt er sich an diesem Tage nicht in der Kneipe fest, weil er weiss, dass er den anderen Morgen wieder tüchtig auf Posten sein muss. Zu grösseren unnützen Geldausgaben hat er daher am Freitag abend keine Veranlassung mehr. Wie aber sieht es mit dem Sonnabend aus? Er heisst bei vielen „der feuchte Sonnabend“. Am Sonntag haben sie frei und wenn sie, wie im gärtnerischen Berufe, nicht ganz frei haben, so wird doch nicht so intensiv gearbeitet wie sonst, und da kann man sich wohl am Sonnabend eine fidele Kneipe gönnen. Dabei geht aber oftmals ein Sümmchen vom Lohn drauf, das später in allen Ecken und Enden auch in der Familie fehlt. Man kann ja an Sonnabenden überall an den Be triebsstätten die vorsorglichen Hausfrauen das „starke Geschlecht“ abwarten sehen, um den Lohn ohne Gefährdung in die häusliche G e meinschaft zu bringen. Sie wissen, dass die Versuchung zu gross ist, wenn einmal das nötige Geld in der Tasche steckt und dass dann auch einmal ein sonst solider Gatte und Vater über den Strang haut. Das soll und wird durch die Freitags-Entlohnung ebenfalls eingeschränkt, und wir wüssten nicht, was ihr eigentlich ent gegenstehen sollte. Wir würden darüber ganz gern auch Stimmen aus den Kreisen der Arbeitgeber hören und haben die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen wollen, dieselben auf jene Kundgebung hin zuweisen. Besteht die Gefahr einer Ueberproduktion von Obst? In obstreichen Jahren wird vielfach die Ansicht geäussert, dass bei der jetzigen ver mehrten Anpflanzung von Obstbäumen sehr bald eine Ueberproduktion von Obst zu er warten sei. In absehbarer Zeit wird dies wohl nicht zutreffen, denn die erschwerte Verkäuf lichkeit in derartigen Jahren liegt nicht allein an der angebotenen grossen Menge von Obst, sondern an der fehlerhaften Behandlung des Obstes bei der Ernte und Verpackung und ferner hauptsächlich an der mangelhaften Organisation unseres Obsthandels. Also Fehler, die vermieden werden können und unbedingt mit allen .verfügbaren Mitteln beseitigt werden müssen. Die letzte Obstbaumzählung im Jahre 1900 ergab 52 332 000 Apfelbäume, 25 116 000 Birn bäume, 69 436 000 Pflaumen- und Zwetschen- bäume und 21 548 000 Kirschbäume, zusammen 168 432 000 Obstbäume in Deutschland. Der heutige Stand hat sich etwas geändert, da besonders in den letzten Jahren bedeutende Anpflanzungen gemacht worden sind. Für die Zwei Rosengärten. 1. Der Berliner Rosengarten in seiner sachlichen und fachlichen Beurteilung. Im frischen Grün die Rosen blühn. Vergiss die Sorgen, des Lebens Müh'n. Man möchte fast meinen, dass dieser Ruhe bank-Inspruch des Rosars in Sangerhausen unserem Kaiser Leitmotiv gewesen ist, als er vor knapper Jahresfrist den königl, Tiergarten direktor Freudemann mit der Anlage eines Rosengartens im Berliner Tiergarten beauf tragte. Die Berliner sollen Rosen kennen lernen, so soll sich der Herrscher dabei ge äussert haben, und wie es die Berliner dem Kaiser danken, davon legt der grosse, alltäg liche Besuch das beste Zeugnis ab. Deshalb haben auch wir Gärtner der kaiserlichen An regung dankbar zu sein, weil sie Verständ nis für schöne Blumen und besonders Rosen in immer weitere Kreise tragen wird. Begeistert haben die Berichterstatter aller Berliner Zei tungen den Rosengarten beschrieben. Der Kaiser selbst soll über die Ausführung seiner Idee nicht weniger erfreut und beglückt ge wesen sein, pflegen ihm doch in seinen Herr scherpflichten, bildlich gesagt, mehr Dornen wie Rosen im Wege zu stehen. „Freude mann, das haben Sie gut gemacht, Sie haben ja ein kleines Paradies geschaffen", soll seine ureigenste Aeusserung bei der ersten Besich tigung gewesen sein. Wir haben uns den Rosengarten wiederholt angesehen und sind Zeuge der verschiedentlichsten Entzückens- Aeusserungen der Besucher gewesen. Wir haben auch Fachrezensionen, die sich ohne Ausnahme günstig, ja enthusiasmiert über die neueste gärtnerische Schöpfung aussprachen, absichtlich erst vorüber gehen lassen. Eine sachliche Beschreibung, eine fachliche Kritik, liessen aber sämtliche in deutschen gärtnerischen Zeitungen sich befindlichen Aeusserungen ver missen. Wir wollen es daher wagen, in eine solche einzutreten: Die Anlage befindet sich da, wo sich die Charlottenburger- und Bellevue-Allee kreuzen, also inmitten des Tiergartens. Schon Fried rich Wilhelm IV. hatte der Stätte, wo sich die von ihm geschaffene symmetrische Bauman lage befand, eine grössere Bedeutung und Weihe gegeben. Eine Baumfläche von ca. 10 000 qm wurde ausgerodet, so dass für den anzulegenden Garten dreiviertel dieses Raumes verblieb. Den Anlageplan hat Tiergarten direktor Freudemann nach Peter Lamberts Vorschlägen ausgearbeitet, während die Leitung der Bepflanzungsarbeiten dem königl. Ober gärtner H. Gene übertragen wurde. Das späte Frühjahr ermöglichte kein frühes Pflanzen und hat ausserdem recht viele Verluste ergeben. Es sollen an 14000 Rosen gepflanzt worden sein, unserer Schätzung nach sind es aber weniger. Indes, wir mögen uns irren, da die Zahl der Kletterrosen, die am Drahtzaun hinter den Sträuchergruppen sich befinden, infolge des Schnittes noch wenig übersehbar ist. Vom Haupteingang gerechnet, ist die in Form eines länglichen Viereckes gehaltene Anlage von Norden nach Süden liegend. Sie ist durch die sie umgebenden Parkbäume vor starken Winden geschützt, ohne durch diese beschattet zu werden. Sträucherpflanzungen ringsum ver decken einstweilen die Umzäunung, bis sich die hohen Park- und Schlingrosen, die da Jahre zu ihrer Etablierung brauchen, fertig entwickelt haben. Die Wegeführung ist ge räumig und breit und durch die breiten Längs wege wird die, übrigens nach modernen Prin zipien und sonst einwandfrei durchgeführte Anlage in drei grosse Stücke geteilt, die durch Querwege wieder durchschnitten sind. Die inneren Flächen des Gartens sind vorn und hinten rund gehalten, ebenso stellt das durch das Denkmal der Kaiserin geschmückte Mittel teil desselben eine kreisrunde Fläche dar, während die Zwischenstücken von sandstein ummauerten, regelmässigen, an den Ecken ab gerundeten Teichanlagen eingenommen werden. Eine hohe Pergola, von mächtigen Sandstein säulen getragen, bildet den Abschluss und zweifellos auch einen grossen Schmuck des ganzen Rosengartens. Doch dieser Schmuck ist teuer erkauft, als wenn ein kostbares Bild einen noch kostbareren Rahmen tragen sollte. Fast zwei Drittel der Gesamtkosten hat der Bau dieser imposanten Architektenbeigabe ver schlungen und mit Recht beklagt es ein süddeutsches Fachblatt, dass bei derartigen neuzeitlichen Gartengestaltungen nur das „Ueb- rige“ dem Gartenkünstler für sein Material und seine Arbeit verbleibt. Weil in einem Rosengarten die Rosen die Hauptsache sein sollen, so können wir dieser Ansicht nur voll und ganz beipflichten. Dieses Ueberwiegen des künstlerischen Einflusses der Architekten auf die Gartenkunst ist weder dieser fördernd, noch werden solche Bauten — eine schlichtere Ausführung hätte es auch getan — vom grossen Publikum, für welches doch der Garten ge schaffen ist, verstanden und gewürdigt. Haben wir auch die Anlage an sich für künstlerisch einwandfrei erklärt, so können wir mit unserer Kritik über die technischen Ausführungen über die Rosenpflanzungen selbst, nicht hinter dem Berge halten. Nicht über die mangelnde Beherrschung des Materials an sich, noch über die Farben haben wir zu klagen. Was sollen hier, wo es sich nicht um eine systematische Sortimentspflanzung handelt, die langen Streifenpflanzungen in ver schiedenen Farben? — So bestehen die an den beiden Längswegen befindlichen, vorderen Rabatten, die ab und zu mit Dreitrupps Hochstammrosen durchstellt sind, in der Vorder reihe aus Gloire des Polyantha, in der zweiten aus Katharine Zeimet und in den hinteren aus Kaiserin Auguste Viktoria. Auch der dahinter liegende Rosenstreifen lässt Farbeneinheitlich keit vermissen, indem man wohl gute, aber verschiedene Teehybriden in grossen und kleinen Sorten, in den verschiedentlichsten Farben nebeneinander gepflanzt hat. Nur die dritte Rabatte, aus Gruss an Teplitz bestehend, ist farbenrein gehalten. Auch an der Vorpflanzung von Rosentuffs, vor den Sträuchern, ist nichts auszusetzen. Da diese im ersten Jahre noch nicht wirken, hat man einstweilen Dahlien, Stauden und Sommerflor dem Strauchwerk vorgruppiert. Die runden Rasenstücken am Eingang und vor der Pergola sind pendantartig bepflanzt. In der Mitte eine Palmengruppe mit Hortensien grund. Davor gruppieren sich in Bogenpflanzung Hochstammrosen. Dass diese noch einen dürf tigen Eindruck machen, ist bei der spät vor genommenen Pflanzung selbstverständlich. Sie werden für immer ein Schmerzenskind des Rosen gartens bleiben. Vor den Hochstammgruppen, die hinsichtlich der Sortenwahl noch kein Urteil ermöglichen, finden wir wieder eine Rundrabatte aller möglichen niederen Rosen, mit Katharine Zeimet eingefasst, und um gerecht zu bleiben, wollen wir erklären, dass die buntfarbige Bordüre als einigermassen zu den verschiedenfarbig blühenden Hochstämmen passend erscheint. Das kreisrunde Mittelstück, welches das Standbild der Kaiserin trägt, hätte schon aus be stimmten Gründen in dem äusseren Rosenband nur mit der Sorte, die den Namen der hohen Frau mit Ehren trägt, bepflanzt werden sollen. Man hat es aber für gut gehalten, diese Wirkung, die geschickt gehalten und dankbarst von den Besuchern aufgenommen worden wäre, durch eine Einfassung der dunkelrosablühenden neuen
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