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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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tue gen, das Recht anzuordnen, dass der jenige, der einen Ausverkauf veranstalten will, zuvor Anzeige über den Grund des Ausverkaufs und den Zeitpunkt seines Beginnes erstattet sowie ein Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren einzureichen hat. Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedermann gestattet. Das Ver zeichnis soll namentlich eine Kontrolle darüber ermöglichen, ob Waren nachge schoben werden. Wer im Ausverkauf Waren veräussert, die nur für den Zweck eines Ausverkaufs herbeigeschafft worden sind, sogenanntes Verschieben oder Nachschieben von Waren, wird näm lich mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 5000 Mk., oder mit einer dieser Strafen belegt (§ 8 des Ge setzes). Nicht betroffen werden vom Gesetz die Saison- und Inventur-Ausverkäufe, die in der Ankündigung als solche bezeichnet und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind. Doch kann auch hier die höhere Verwaltungsbehörde, nach Anhörung der Gewerbe- und Handels vertretung, Bestimmungen über Zahl, Zeit und Dauer dieser Ausverkäufe treffen. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft wird bestraft, wer den Grund des Aus verkaufs nicht angibt oder die Vorschriften, welche die höheren Verwaltungsbehörden ge troffen haben, nicht befolgt. Nicht mehr zulässig sind nach dem Gesetz nun auch die sogenannten „Weihnachts- Ausverkäufe", die einen ungesunden Faktor unseres geschäftlichen Lebens ausmachten. Muss der Verkäufer vom Käufer über dessen Verhältnisse auf geklärt werden, wenn er Kredit haben will? Es ist das eine Frage, die wertvoll für unseren ganzen Zahlungsverkehr ist. Man weiss ja, dass grade die den meisten Kredit ver langen, welche nach ihren Vermögensverhält nissen die wenigste Berechtigung dazu haben. Aber wie soll sich der Verkäufer gegen eine solche Ausbeutung schützen? Es gibt doch kein absolutes Mittel, welches solchen Schutz gewähren könnte. Auch das beste Auskunfts bureau kann hintergangen werden. Seine Ge währsmänner könhen sich täuschen, wenn es nur der Schuldner versteht, sich in ein mög lichst günstiges Licht zu setzen. Die „Selbst auskünfte“ sind ja zumeist sehr verfänglicher Natur und es wird auf sie unseres Erachtens mehr Wert gelegt, als ■ sie verdienen. Auch die Erkundigungen der Vertreter führen oft leicht dazu, die wahre Lage des Schuldners zu erkennen. Man hat ihm Vertrauen ge schenkt und Kredit eingeräumt. Dann kommt plötzlich die. Hiobspost, N. N. ist zahlungsun fähig, A. Z. will eie Moratorium beantragen oder einen aussergerichtlichen Vergleich mit seinen Gläubigern adstreben und was derartige Bekanntgaben mehr sind, die dem Geschäfts mann schon früh den ganzen Tag verderben können. Lind ejn Schuldner, der faul war, als er den Kredit verlangte, ist ja obendrein nur sehr selten wegen Betrugs zu fassen, da di Staatsanwaltschaft meist den Nachweis ver- angt, dass der Schuldner damals, als er den Kredit forderte, nicht in dem Glauben gewesen sei, er werde zur Zeit noch Zahlung leisten können, dass er vielmehr von vornherein die Absicht gehabt habe, die gelieferten Waren nicht zu bezahlen, sondern sich einen rechts widrigen Vermögens vorteil zu verschaffen. Man wird den Schuldner da fassen können, wo er auf Befragen falsche Tatsachen über seine Vermögenslage behauptet oder den wahren Stand seiner Angelegenheiten unterdrückt hat. Ist ihm die Frage nach seinen pekuniären Ver hältnissen vorgelegt worden und hat er diese so geschildert, dass er im Lichte der Kredit würdigkeit erscheint, während er bereits in Verfall geraten ist, so liegt ein Betrug vor, der nach § 263 des Strafgesetzbuches geahndet werden kann. Ist aber der Schuldner auch verpflichtet, seine Gläubiger, von denen er Kredit fordert, von freien Stücken über seine geschäftliche Lage aufzuklären, seine Kreditfähigkeit darzu tun? Diese Frage ist für das gesamte Ge schäftsleben ausserordentlich wichtig. Voran muss man bei der Betrachtung dieser Frage den Satz stellen, dass im allgemeinen allerdings dem Käufer die Verpflichtung nicht auferlegt werden kann, dem Verkäufer, von dem er Kredit fordert, über den Grad seiner Kredit fähigkeit zu unterrichten und ihm seine Ver mögensverhältnisse zu offenbaren. Würde man diese Verpflichtung dem Käufer auferlegen, so wäre damit ja die Erkundigungspflicht des Verkäufers so gut wie aus der Welt geschafft und er könnte sich sorglos darauf verlassen, was ihm im einzelnen Falle der Käufer selbst eröffnen wird. Das kann nicht im Interesse des Handels liegen. Es bleibt auch in Zu kunft nach der allgemeinen Verkehrssitte in erster Linie dem Lieferanten überlassen, sich über die Kreditwürdigkeit seiner Kunden die nötigen Auskünfte zu verschaffen. Und doch kann es besondere Fälle geben, wo der Kunde die Pflicht hat, sich zu dekruvieren und dem Ver käufer, oder dem Reisenden als kaufmännischen Agenten desselben, reinen Wein über seine Lage einzuschenken. Ein in erheblicher Weise überschuldeter Kaufmann L., der gänzlich zahlungsunfähig war und sich auch für die Zu kunft bare Mittel nur durch neue unlautere Transaktionen hätte verschaffen können, hat von dem Kläger einen grösseren Posten Ware erhalten, die er schleunigst zu Geld machen wollte, um sich über Wasser zu halten und fällige Wechsel zahlen zu können. Er wurde, als er den Kredit verlangte, nicht nach seinen Verhältnissen gefragt. Aber er verschwieg auch seinerseits, dass er gänzlich zahlungsunfähig war und dass die Waren nur dem Zwecke dienen sollten, ihm Mittel zur Begleichung fälliger Wechsel zu verschaffen, dass also im regulären Geschäftsbetrieb die Waren gar nicht abgesetzt werden sollten. Das Reichsgericht hat nun in einer Entscheidung vom 29. Mai 1908 (Jur. Wochenschrift 1908, Nr. 14, p. 476) er klärt, dass ein solches Verhalten dem kre ditierenden Gläubiger gegenüber den Grund sätzen von Treue und Glauben im Geschäfts verkehr widerspricht. Der Kläger hatte nämlich den Geschäftsabschluss, sobald er die Wahrheit erfuhr, angefochten und erwirkte auch durch das Urteil des Reichsgerichts die Herausgabe der noch vorhandenen Waren aus der Kon kursmasse, der Käufer war nämlich mittler weile in Konkurs verfallen. Die Anfechtung des Kaufabschlusses wurde auch vom Reichs gericht gutgeheissen, da der Käufer ein arg listiges Verhalten an den Tag gelegt hat, als er verschwieg, dass er gänzlich mittellos sei und er auch keine Aussicht auf spätere Mittel zur Begleichung der Schuld habe. In solchem Falle erkennt also das Reichsgericht die Ver pflichtung des Schuldners zur Aufklärung seiner Lage an. Insoweit muss er von freien Stücken sagen, wie es mit ihm steht. Schweigt er, so macht er sich eines zivilrechtlichen Be truges schuldig. In solchen Fällen wird man aber nach unserem Dafürhalten - dann auch strafrechtlich gegen den Käufer, der sich auf solche Weise Waren verschafft, vorgehen können. Denn existiert für ihn eine Verpflichtung, über seine Verhältnisse sich auszusprechen, so erleidet auch der § 263 des Strafgesetzbuches An wendung, denn der Käufer unterdrückt dann die wahren Tatsachen über seine vermögens rechtliche Lage in einem Falle, wo er die Pflicht hätte, sein Schweigen zu brechen. Dadurch wird dem Kreditverkehr schon etwas geholfen, denn die gröbsten Kreditbetrügereien würden auch strafrechtlich leichter als heute zur Verantwortung gezogen werden können und das trüge sicherlich zur Besserung des Kredit Verkehrs bei. Rundschau. Handel und Verkehr. — Der Blumen- und Obstexport Frank reichs nach England wird gelegentlich des vor einigen Wochen erfolgten Scheiterns eines Transportschiffes, welches mit 30 000 Kisten im Werte von ca. 175000 Mk., die höchst erreichte Ladung der Saison führte, erörtert. Diese beträchtlichen Obstmengen mussten, da ein Loskommen des Schiffes selbst unter Hilfeleistung kräftiger Schleppdampfer nicht möglich war, zu einem grossen Teil verladen werden. Das Obst wurde zum Teil mit 30% Verlust verkauft, da das Eintreffen der Sendungen verzögert und ein grosser Prozent satz verdorben war. — Mit den erleichterten Verkehrsverhältnissen und bei der entgegen kommenden Haltung der Eisenbahnverwaltungen hat die Blumenausfuhr nach Irland in den letzten Jahren an Ausdehnuug gewonnen und ist während der Wintermonate ganz bedeutend. Auf den französischen Bahnen geniesst der Transport der Schnittblumen grosse Erleichte rungen, sie werden in den schnellsten Zügen über Calais nach London befördert, wo sie unmittelbar nach Holyhead weiterversandt, in weniger als 12 Stunden in Dublin eintreffen. — Die Insel Samos ist ein guter Ab nehmer in frischem Gemüse. Im vergangenen Jahr hat sie für 50596 Mk. Gemüse eingeführt. Die Importländer waren naturgemäss nur Oesterreich-Ungarn und die Türkei. Früchte wurden für 5967 Mk., nur aus der Türkei, eingeführt. Der Export der Insel besteht ja bekanntlich vorwiegend aus Wein. Es hat sich aber auch der Zwiebelanbau lebhaft entwickelt und 1908 wurden allein für 31 370 Mk. Zwiebeln exportiert. Die Ausfuhr wendet sich lediglich nach der Türkei. Auch für 1026 Mk. Früchte wurden nach der Türkei gesandt. — Ueber den Gartenbauhandel mit Ungarn liegt eine spezielle ungarische Auf stellung für das Jahr 1907 vor, aus der wir, da sie so spät kommt, nur wenige Zahlen mit teilen wollen. An Obst, Gemüse, Pflanzen, Sämereien usw. wurden 1404092 dz im Wert von 32 285 000 Kronen eingeführt. Davon kamen aus Deutschland vorwiegend nur Säme reien und zwar 45658 dz im Werte von 3524000 Kronen. Ungarn führte dagegen für 54265400 Kronen Pflanzen, Obst, Gemüse usw, aus, wovon nach Deutschland für 10 149200 Kronen kamen. — Die Bodenkultur in den Ländern des australischen Bundes. Im Jahre 1907 wurden 9355052 Acker bebaut, übrigens 190804 Acker weniger als 1906. Davon entfielen 4540 Acker auf Grassamen, 34825 Acker auf Erbsen und Bohnen, 161629 Acker auf Wurzelgewächs (Mangold, Zwiebeln, Kartoffeln usw.), 29714 Acker auf Gemüse, 170448 Acker auf Obst und 27 832 Acker auf andere Gewächse. Man erntete darauf unter anderem 75 762 Bushel Grassamen (1 B. = 18 kg), 597251 B. Erbsen und Bohnen (1 B. = 27 kg), 512577 Tonnen Trauben usw., der Grassamen wurde fast nur für den eigenen Bedarf gezogen. An Kartoffeln war und ist heute noch Mangel, so dass die Preise sehr hoch sind. Deutschland war haupt sächlich in konserviertem Obst und Gemüse beteiligt, doch sieht man aus den Ziffern, dass leider bei Obst ein bedeutender Rückgang eingetreten ist und in getrockneten Gemüsen, trotzdem dieselben an Güte die englischen übertreffen, eine Steigerung nicht zu erzielen war. Die australische Ausfuhr bestand haupt sächlich in frischen Aepfeln, wovon 25357 Cental, im Werte von 19144 Pf. Sterl., nach Deutschland kamen. — Der Handel mit künstlich herange zogenen Pilzen in Paris ist nach den in „Le Jardin" ausgeführten Berichten der Präfektur ausserordentlich bedeutend. Seine grösste Zu nahme erfuhr er im Jahre 1904, wo er die Quantitäten des Vorjahres um nahezu 15 000 dz übertraf. Vor zehn Jahren betrugen die in den Handel gekommenen Mengen fast 30000 dz, die im Jahre 1901 auf 43 448 dz anwuchsen. Die beiden folgenden Jahre waren Febljahre, wogegen das Jahr 1904 die höchste im Ver brauch befindliche Menge mit 47 021 dz er reichte. Seitdem ist die Qantität in den folgenden Jahren wieder gefallen und stellt sich im Jahre 1908 wieder so günstig wie mögfich, auf 45 167 dz. — Diese grossen Mengen stammen aus den Kellereien der Umgebung von Paris, besonders von Montrouge bis Montmorency und von Villejuif bis St. Germain, wo sich über 300 derartige Anlagen befinden, die nach und nach entstanden sind, je nachdem man die zu dem Bau neuer Häuser in Paris benötigten Materialien dort gewonnen hat, Ein Handel, welcher so riesenhafte Zahlen auf weist, ist natürlich nur möglich, weil Paris ein ausgezeichnetes Absatzgebiet ist, ausserdem steht der erforderliche Dünger in ausreichender Menge zur Verfügung. Die wichtigsten Kelle reien, die sich zwischen Meudon und Ivry befinden, beschäftigen zu Zeiten mehr als 1500 Arbeiter; es werden in der Sommersaison täglich 250 und mehr Doppelzentner Pilze, meist Champignons, verschickt. Das Hauptabsatz gebiet ist Paris und der grösste Teil der dahingehenden Sendungen konzentriert sich in den Halles centrales, wo häufig infolge des Ueberangebotes bedeutende Preisstürze notiert werden; die französischen Provinzstädte nehmen am Handel nur geringen Anteil. Nach der Schätzung des „Syndicat des Champignonnistes de France" beläuft sich die durchschnittliche jährliche Ernte auf etwa 44 000 dz im Werte Neuheiten. — Eine gelbblühende Cinerarie zu er halten , soll der bekannten Londoner Firma J. Veitch & Sons - Chelsea gelungen sein. Es handelt sich bei dieser Neuheit um die Kreuzung einer Cineraria stellata mit blauen Blumen und von Senecio auriculatissimus, welcher eine mattgelbe Farbe hat. Das Resul tat muss abgewartet werden, hoffen wir, dass es sich um eine brauchbare Kulturpflanze handelt. — Zwei Erdbeersortenneueren Ursprungs werden in The Gardeners Chronicle empfohlen. Leader zeichnet sich ebenso wie die alte und bekannte Royal Sovereign durch verschiedene gute Eigenschaften aus und er zeugt ausserordentlich grosse dunkelgefärbte Früchte von sehr gutem Geschmack. Der Wuchs bleibt ziemlich geschlossen und ermög licht es, mehrere Pflanzen neben einander zu pflanzen. Die kräftigen Pflanzen von Givons late Prolific ergeben eine reiche Ernte grosser und wohlschmeckender Früchte und tragen bis gegen Ende August. — Die Begonia Patrie, welche eine der B. Gloire de Lorraine sehr nahe Verwandte darstellt und ebenso wie jene von der etwas eigenartigen, wenig in Kultur befindlichen B. socotrana abstammt, ist in diesem Jahre von dem bekannten Züchter Lemoine-Nancy, dem Handel übergeben worden. Die „Revue Horti- co le" bringt über den neuen Konkurrenten der beliebten Lorraine-Begonie eine kurze Abhand lung und gibt dieser eine Farbentafel bei, welche die Blühwilligkeit dieser Neuheit er kennen lässt. Lemoine legte seinen Kreuzungen in erster Linie B. socotrana zu gründe, die zwar sehr dürftig blühte und äusser ihrer schönen und eigenartigen Belaubung keine be merkenswerten Eigenschaften aufwies, aber ein Winterblüher war. Durch fortgesetzte Kreu zungen, u. a. mit B. subpeltata und B. Dregei, gelang es dem Züchter, grössere und zahl reichere Blüten zu gewinnen. Die englischen Züchter waren die ersten, den Wert dieser Kreuzungen zu erkennen und brachten in stufen weiser Verbesserung Ensign, Myra, Winter-Cheer, Mrs. Heal, Agatha, Julius, Ideala, Adonis etc. in den Handel, während die Bemühungen des ersten Züchters durch die B. Gloire de Lorraine reichlich belohnt wurden. B. Patrie unter scheidet sich von unserer bekannten Begonie in der Farbe, ist etwas intensiver rosa mit kupfrigrotem Schein, der auf den jungentfalteten Blüten am deutlichsten ist. V. Lemoine be zeichnet ausserdem ihren Wuchs als untersetzt, die Blätter grösser, fester und fleischiger, zumal sie von einer Varietät der B. Pearcei abstammt. Kultur und Vermehrungbietenkeinerlei Schwierig keiten. Die Vermehrung geschieht vom Mai bis August aus Blattstecklingen oder Stengel- teilen, diesen Zeitpunkt zu überschreiten ist nicht empfehlenswert. Die Bewurzelung vollzieht sich in einem Gemisch von Sand und leichter Erde bei einer Bodenwärme von 20—25° C. am schnellsten. Ein 3—4 maliges Verpflanzen im Laufe des Sommers ist unbedingt geboten, damit die Entwicklung nicht unterbrochen wird, — Sidalcea candida Rosy Gem heisst eine neue Varietät der alten S. candida, die sich noch in manchen älteren Ziergärten findet und dort in kräftiger Erde an sonnigem und luftigem Standorte ohne besondere Ansprüche willig gedeiht. Die Neuheit ist im Gegensatz zu ihrer Stammart nicht kriechend, sondern ist bei einer Höhe von 1,25 Meter mit ihren zahlreichen grossen, lebhaft rosa gefärbten, im Spätsommer erscheinenden Blüten, recht deko rativ, zumal auch das leicht handförmig zerteilte Laubwerk sich ihnen in dieser Hinsicht voll kommen anpasst. Die Vermehrung der Staude erfolgt durch Teilung und bietet, da diese ziem lich starkwüchsig ist, keinerlei Schwierigkeiten. — Montbretia Promethee ist eine neue Varietät, dievon der bekannten Firma V ilmorin- Andrieux & Co,, Paris gezüchtet worden ist und von der Socit nationale d' horticulture eine Auszeichnung erhielt. Die Pflanze fällt insbesondere durch ihren ' hohen Wuchs auf, ihre Blütenstände erreichen zuweilen mehr als 1 Meter Höhe. Die lebhaft orangeroten Blüten, welche in dichten Aehren an denselben sitzen, und mit einem leuchtend braunroten Fleck geziert sind, sind infolge ihrer Grösse von 7-8 cm und mehr von ausgezeichneter Wirkung. Kultur. — Einige schöne Arten von Jasminum werden in der „Revue de l'horticulture beige et etrangere" hervorgehoben. Durch ihren schönen Geruch ausgezeichnet, finden dieselben vielseitige Verwendung in Gärten, indessen trifft man die hängende Art, J. primulinum, weit weniger an. J. primulinum eignet sich vortreff lich zur Bepflanzung der Häuser und ist eine der schönsten Kletterpflanzen. Im zeitigen Frühjahr erscheinen die schönen, lockergebauten, gelben Blüten. Die Kultur bietet keinerlei Schwierigkeit und ihre Vermehrung macht sich am besten durch Holzstecklinge oder Ableger auf warmem Beete unter Glasglocken. Wie die vorgenannte Art, eignet sich auch J. gra- cillimum und J. Sambac sehr gut zur Pflanzung in temperierten Häusern, wo die letztere in kurzer Zeit die Mauern und Säulen überzieht. Die weissen Blumen zeichnen sich gleichfalls durch Wohlgeruch aus. J. grandiflorum, welche den Winter über im südlichen Europa im Freien aushält, wird bei uns im Kalthause kultiviert. — Gladiolus primulinus und deren Hy briden sind, wie die „Revue horticole" schreibt, von der bekannten Firma Cayeux & Leclerc- Paris in Kultur genommen und durch Kreu zungen mit Varietäten von G. nanceianus und G. Hohenzollem sehr vervollkommnet worden. Auf diese Weise ist es gelungen, Varietäten in ausserordentlich zarten Farbentönen, besonders in hellgelb, aber auch orange und lachsfarben, ; sowie gefleckt und getupft, zu gewinnen. Die , Hybriden zeichnen sich übrigens durch ihre auf fallende Grösse aus und es geben die erzielten j Resultate zu den besten Aussichten Veran lassung. Pflanzenkrankheiten, -Schädlinge und deren Bekämpfung. — Der Bohnen-Rost ist in diesem Jahre, von dem anhaltend nasskalten Wetter begünstigt, wieder sehr stark aufgetreten, so dass es sich nach der Ernte notwendig machen wird, die Strünke nicht etwa unterzugraben, sondern wie bei allen derartigen Fällen, sorgfälltig zu sammeln und zu verbrennen. Der Urheber der Krank heit ist ein Pilz, Uromyces Phaseoli, dessen Verbreitung durch Mangel an Phosphorsäure und Kalk gefördert wird. Die 'Behandlung mit kupferhaltigen Mitteln ist nicht immer von Erfolg, darum bleibt die Bekämpfung der Krankheit auf vorbeugende Mittel beschränkt. Man geht am besten gegen sie vor, wenn man das Land völlig von den Resten befallener Pflanzen reinigt und einer durchgehenden Bear beitung und Behandlung mit Thomasphosphor- 1 mehl und Kalk unterwirft. Ausserdem empfiehlt sich Fruchtwechsel. — Eine neue Kartoffelkrankheit, der Kartoffelkrebs genannt, trat im vergangenen Jahre hauptsächlich im Rheinlande und der Provinz Westfalen auf und war äusserlich durch j kleine, krebsartige Knöllchen auf der oberen Fläche der Kartoffeln erkenntlich, die in feuchtem Boden sehr bald faulten oder aber bei Trocken-
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