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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Gärtnereibesitzers beim Publikum etwas gilt, dass er Ansehen geniesst, und nun soll von diesem Ansehen, von diesem Vertrauen, das man dem früheren Prinzipal am Platze schenkt, auch etwas auf den neu etablierten Gehilfen überfliessen. Es soll auch auf ihn ein Strahl der Sonne fallen, in derem Glanze sein früheres Haus steht. Das ist alles ganz gut und schön, aber die früheren Prinzipale sind sehr oft mit dieser Ausnutzung ihres Namens nicht einver standen, namentlich dann nicht, wenn der Ge hilfe sich am selben Platze selbständig macht, wo sie ihren Betrieb auch haben. Verdenken kann es ihnen sicherlich niemand, wenn sie gegen eine solche Benutzung ihres Namens, ohne ihre Erlaubnis, protestieren, weil das Publikum durch diese Reklame vielleicht doch in einzelnen Fällen von ihnen abgelenkt werden könnte. Man kennt vielleicht den Gehilfen aus dem früheren Geschäft, weil er daselbst als Vertreter des Prinzipals zeitweilig auch den Ladenverkauf mit besorgt hat. Jetzt erinnert man sich seiner und fasst den Beschluss, ihm auch was zuzuwenden. „Das war ein netter Mensch," meinen die jungen Damen, „zu dem wollen wir auch einmal gehen, er ist noch Anfänger und kann's gebrauchen.“ Das ist für den neu etablierten Geschäftsmann sehr an genehm, für den früheren Prinzipal weniger. Man begreift es also, wenn bei der Verschiedenheit des Interesses in solchen Fällen Arbeitnehmer und der frühere Arbeitgeber aufeinanderplatzen. Erst in letzter Zeit sind uns wieder drei Fälle bekannt gegeben worden, wo der frühere Arbeit geber des Gehilfen diesem verbot, in seinen Geschäftsreklamen us w. zu sagen: „ früher längere Zeit bei N. N. in Stellung," oder „vormals bei N. N." usw. Hat nun der Prinzipal eine rechtliche Befugnis, dem früheren Gehilfen eine solche Reklame mit seinem, des Prinzipals, Namen zu verbieten? Kann er auf Unterlassung der selben klagen? Oder macht sich der frühere Gehilfe gar strafbar, wenn er, dem Verbot seines früheren Chefs zuwider, diese Reklame fortsetzt? Wir müssen alle diese Fragen mit einem „Nein" beantworten! Vorausgesetzt ist natürlich bei dieser Verneinung, dass die An gaben auch wirklich der Wahrheit entsprechen, dass der Gehilfe wirklich bei dem angegebenen Meister längere Zeit, d. h. drei, vier und mehr Jahre, in Diensten gestanden hat, und dass er auch dort in Ehren bestanden hat. Wäre dies nicht der Fall, wäre der Gehilfe nur ein Paar Monate in der Stellung gewesen, wäre er etwa aus der Stellung wegen Unredlichkeiten ent lassen worden, und hätte, wie bekannt, eine Strafe verbüsst, usw., so würde der Arbeit geber durch Klage und vorherige einstweiige Verfügung erreichen können, dass dem früheren Gehilfen die Führung eines solchen Zusatzes gerichtlicherseits bei Strafauflagen verboten wird. Denn der frühere Prinzipal hätte dann ein berechtigtes Interesse daran, dass sein Name nicht mit dem des früheren Gehilfen in Verbindung gebracht werde, weil er denselben nur kurze Zeit beschäftigt und deshalb keine ausreichende Kenntnis von dessen Vertrauens würdigkeit hat, die doch durch die Zusätze dargetan werden soll. Wo dies aber nicht in Frage kommt, wo die in dem Zusatz enthaltene Behauptung voll und ganz der Wahrheit entspricht, da hat der Prinzipal keine Handhabe, um gegen den früheren Gehilfen vorgehen zu können. Es liegt kein unlauterer Wettbewerb vor, denn jedermann kann zu seiner Empfehlung auf die Vorbildung hinweisen, die er genossen hat und wir ent sinnen uns eines Prozesses, wo das Gericht in allen Instanzen ausdrücklich den Zusatz: „früher langjähriger Bademeister im Bad . . . für einwandfrei erklärt hat? Wollte sich der Prin zipal dagegen schützen, so müsste er vertrags mässig mit dem Gehilfen, während dieser noch in seinen Diensten ist, eine solche Benutzung seines Namens bei einer eventuellen Etablierung ausschliessen. An eine solche Verpflichtung wäre der Gehilfe, wenn er sich selbständig macht, gebunden. Die grosse Messe und Pflanzen-Börse in Frankfurt, Wie bekannt, ist die Frankfurter Herbst börse die erste derartige Einrichtung in Deutsch land, die im Laufe der Jahre überall in den grösseren Städten oder Vereinigungen Nach ahmungen gefunden hat. In den letzten Jahren war die Börse nun immer mehr zurückgegangen und hatte an Grösse und Bedeutung verloren. Die Schuld lag einesteils an den Frankfurter Handelsgärtnern, welche sich durch die früheren Ausstellungen einen Kundenkreis erworben hatten und ihre Produkte nicht mehr öffentlich anboten und zum andern im allgemeinen Interesse kein Opfer bringen wollten. Sie haben ihren Kun denkreis auf Kosten der Handelsgärtner-Ver bindung vergrössert und das genügte. Ausser dem hat die Bestimmung, wonach jeder deutsche Gärtner zugelassen wird, aber nicht mehr als. 25°/0 ausländische Pflanzen zur Börse bringen darf, manchen früheren Beschicker der Börse fern gehalten. Diese Bestimmung steht meines Wissens in Deutschland einzig da und ist im freien geschäftlichen Verkehr nicht allein hin dernd, sondern direkt unwürdig. Der Unter schied einer heimischen und auswärtigen Pflanze dürfte selbst vom gewissenhaftesten Fachmann schwer festzustellen sein, und wer will dieses feststellen? Sind z. B. Phoenix ein Jahr in deutscher Kultur, so können dieselben doch kaum mehr als auswärtige Pflanzen angesehen werden, da doch sonst Azaleen und Rhodo dendron, welche in 4—6 Monaten zur Blüte gebracht werden und noch nie auf den Börsen beanstandet wurden, ebenso behandelt werden müssten. Von diesen Bestimmungen ist bei der letzten Börse abgesehen worden; zugleich wurde sie durch Hinzuziehung der Industrie bedeutend vergrössert. Die Börse bot des halb ein ganz anderes Bild wie in den letzten Jahren, der Besuch war ein sehr reger und sind die Aussteller, Gärtner wie Industrielle, mit wenigen Ausnahmen mit ihren Abschlüssen recht zufrieden. Ein Ueberblick über das Gesamtarrangement fehlte in den ungeeigneten kleinen Räumlich keiten, dagegen war der obere Saal, welchen die Industrie inne hatte, für eine Börse wie geschaffen. Hier war alles zu übersehen und doch konnte jeder Aussteller geschäftliche Ab schlüsse machen, ohne von der Nachbarschaft behindert zu werden. Unter den Pflanzen waren alle Frankfurter Spezialitäten vertreten, und auch bei der In dustrie fehlte nichts, was der Blumengeschäfts inhaber in seinem Betriebe braucht, und dieser Grundsatz soll auch für die Zukunft beibehalten werden. A. Ball-Frankfurt (Main). Rundschau. Handel und Verkehr. — Auskünfte über fremde Zolltarife. Staatsekretär Delbrück hat sich an den deutschen Handelstag gewandt und das Er suchen ausgesprochen, die Auskünfte über fremde Zolltarife recht vorsichtig auszuführen und lieber das zuständige deutsche Konsulat um Auskunft anzugehen. In dem Schreiben wird darauf hin gewiesen, dass eine deutsche Firma von einer französischen Zollbehörde wegen unrich tiger Deklaration in Strafe genommen wurde, und dass ihr die Auskunft von einer Handels kammer erteilt worden war. In dem Schreiben heisst es dann weiter: „Es kann nur dringend empfohlen werden, dass bei Erteilung von Aus künften über fremde Zolltarife, namentlich bei komplizierten Waren, die Interessenten auf die Unsicherheit aufmerksam gemacht werden, die bei solchen Zollangelegenheiten besteht, und ihnen nahegelegt wird, in Ländern, in denen eine amtliche Zollauskunftserteilung stattfindet, davon zuvor Gebrauch zu machen, sonst aber sich an das deutsche Konsulat am Sitz der Zentralstelle des betreffenden Landes zu wenden." — Beschlagnahmung von Waren seitens der schwedischen Zollverwaltung. Waren, welche bei der Einfuhr nach Schweden aus irgend einem Grunde beschlagnahmt werden, können reklamiert werden. Es ist auf Grund von § 3 der schwedischen Verordnung vom 9. November 1888 die Entscheidung der General zolldirektion anzurufen. Der Antrag muss bei der Beschlagnahme oder spätestens innerhalb 4 Tagen bei der Zollverwaltung gestellt werden. — Samenhandel mit Dänemark 1908. An Sämereien führte Dänemark 6 230 000 Pfund ein, wovon 4 020 000 Pfund aus Deutschland kamän. Dänemark führte nach Deutschland nichts aus. Nicht mit eingeschlossen ist dabei Kleesamen. Hier betrug die dänische Einfuhr 7 360 000 Pfund, aus Deutschland 4 750 000 Pfund. Desgleichen Grassamen, 10 300 000 Pfund, aus Deutschland 2 380 000 Pfund. Bei Leinsaat betrug die Einfuhr 45 010 000 Pfund, aus Deutschland 12 990 000 Pfund, bei Raps samen 5 410 000 Pfund, aus Deutschland 5 390 000 Pfund. Auch in diesen Produkten kommt eine dänische Ausfuhr nicht in Frage. — Für die Einfuhr von Pflanzen nach Jamaika sind auch die Häfen Port Antonio und Montegobay für Pflanzen, Stecklinge, Augen oder Pfropfreiser usw. geöffnet. Die Paketstücke, welche Pflanzen usw. enthalten, dürfen eine Länge von 4 Fuss und einen Raum inhalt von 20 Kubikfuss nicht überschreiten. — Zollbehandlung von Kränzen usw. in Oesterreich-Ungarn. Nach den bestehenden Vorschriften können in Oesterreich-Ungarn Kränze, welche zur Ausschmückung von Krieger gräbern aus dem Auslande eingehen, zollfrei gelassen werden, wenn der betreffende Staat Gegenseitigkeit verbürgt. Deutschland hat das letztere getan. — Für Postprotestaufträge sind einige Erleichterungen eingetreten. Das neue Auf lageformular kann auch zu gewöhnlichen Post aufträgen für Geldeinziehung verwendet werden, wenn der Vordruck: „Ist Zahlung nicht zu er langen, so ist gegen den Genannten Protest mangels Zahlung zu erheben“ gestrichen wird. Im weiteren haben die Postanstalten Anwei sung erhalten, auch für Wechsel ohne Ak zept auf Verlangen Postprotest zu erheben. Sind in einem Wechsel mehrere Personen, z. B. Eheleute, als Bezogene bezeichnet, so ist gegen jeden zu protestieren, und wenn sie nicht ein Geschäftslokal haben, auch an den verschiedenen Oertlichkeiten. Die Protest- und Stempelgebühren richten sich nach der Höhe des Betrages, wegen dessen protestiert wird. Bei Teilzahlungen demnach nicht nach dem vollen Betrag des Wechsels, sondern nur nach dem verbliebenen Rest. Wird auf einen Wechsel über 600 Mk. eine Teilzahlung von 500 Mk. geleistet und muss wegen 100 Mk. protestiert werden, so beträgt die Protestgebühr 1 Mk, Die Protesturkunde ist in diesem Fall stempelfrei. — In Holland ist die Einfuhr von Stachel beer-, Johannisbeer- sowie Himbeer-Sträu chern oder Teilen derselben verboten. Alle Länder sind davon betroffen. Man will damit den amerikanischen Stachelbeer - Mehltau be kämpfen. Auch Gegenstände, die zur Ver packung dienen oder gedient haben, werden von dem Verbote betroffen. Ausnahmen kann das Landwirtschaftsministerium für Neuheiten oder zu wissenschaftlichen Zwecken machen. — Die allgemeine Einführung des met rischen Mass- uud Gewichtssystems in Dänemark wird nach einer neuen Ministerial- Bekanntmachung am 1. April 1910 erfolgen. — Poststempel und Firmenaufdruck. Eine an die Handelskammer Dresden gerich tete Beschwerde einer dortigen Firma rügte, dass der Markenentwertungsstempel häufig die ganze obere Seite des Briefumschlages bedecke und die Firmenaufdrucke unleserlich mache. Die Oberpostdirektion hat darauf erklärt, dass die neuen Stempelmaschinen die ganze obere Stelle des Briefumschlages bedecken, um die Marken, wenn mehrere nebeneinander auf geklebt sind, zu erreichen, und dass es sich daher empfiehle, wenn Wert auf den Firmen aufdruck gelegt wird, diesen in grosser Schrift anzubringen, oder die linke Seite des Brief umschlages zu wählen, um diesem Misstand zu begegnen. Rechtspflege. — Jagdvergehen und Tierquälerei? Ein Obstplantagenbesitzer wurde wegen unerlaubter Jagd und Tierquälerei angeklagt, weil er und und seine Leute einen Hasen, der ihm grossen Schaden verursachte, innerhalb seines einge- zäunten Grundstückes gejagt und getötet hatten. Trotzdem das Schöffengericht den Angeklagten freisprach, legte der Staatsanwalt Berufung ein, die Sache kam an das Landgericht, und, nach dem auch dort Freisprechung erfolgte, auf einen neuerlichen Antrag des Staatsanwaltes an das Oberlandesgericht in Dresden zur Entscheidung. Auch in diesem Falle wurde, wie das nicht anders zu erwarten war, ein freisprechendes Urteil gefällt, da ein Grund stücksbesitzer berechtigt sei, das Wild inner halb seines eingefriedigten Grundstückes zu töten, wenn es ihm Schaden zufügt und das könnte in Ermangelung einer Schusswaffe in diesem Falle durch Totschlägen erfolgen. — Gehorsamsverweigerung, wenn es sich um strafbare Handlungen dreht. Das Reichsgericht hat sich in einer bemerkens werten Entscheidung dahin ausgesprochen, dass eine Verpflichtung des Angestellten zu unbe dingtem Gehorsam gegenüber den Anordnungen des Arbeitgebers nicht existiert. Die Gehorsams pflicht endet stets an der Grenze, an welcher die Gesetzwidrigkeit beginnt. Wenn der Arbeit- die dunklen Horace Vernet und Liberty hervor. Die Frau Karl Druschki von Carl Kleinwort- Wedel liessen in Bezug auf Färbung und Form vollendung der Blumen nichts zu wünschen übrig. Mad. Ravary, cremegelb mit orange Tönung, Ulrich Brunner fils, Kaiserin Augusta Victoria, Mad. Caroline Testout, Mad. Jules Grolez und Mad. Abel Chatenay, sowie eine Reihe anderer Sorten zeichneten sich durch Schönheit be sonders aus, doch würde es hier zu weit führen, die vielen sich meist wiederholenden Namen aus den Gruppen der einzelnen Aussteller anzuführen. Uebrigens haben die Elmshorner und Uetersener Züchter schon längst ihre Leistungsfähigkeit erwiesen und es bedarf wohl kaum vieler Worte, darauf besonders hinzu weisen. Aus Elmshorn waren gleichfalls zahlreiche Einsendungen zur Aufstellung gelangt; unter ihnen nahm die Gruppe von W. Kordes, die den Ehrenpreis der Kaiserin erhielt, als die schönste und umfangreichste den ersten Platz ein. Der zur Verfügung stehende Raum war lern reichhaltigen Sortimente entgegen nur gering bemessen, immerhin möchten wir be- sonders die folgenden als hervorragend schön in Form und Färbung anführen ; Lady Ashtown, zartrosa, Prince de Bulgarie, mattcremeweiss, Charles J. Graham, dnnkelrot, Farbenkönigin, leuchtend rosa in verschiedenen Schattierungen, Mad. J. Gravereaux, zart weissgelblich, Mrs. Arthur Robert Waddel, zart hellcreme mit lachs- arbenem Anflug, Marie Jahn, etwas dunkler ils vorgenannte und Mad. J. Philippe, orange- elb. Von neueren und letztjährigen Sorten Selen uns besonders auf: Lyon Rose, zart lachsrosa, zum Teil schon etwas weit vor gerückt, Miss Aaron Ward, orange, Harry Kirk, nellwachsgelb, Mad. Maurice de Lys und Rene Will. Max Urban, sämtlich Neuheiten des Vor lahres, ferner W. Laurent Carle, rot bis dunkel rot, Betty, lachsgelblich, Mad. Jenny Gillemot, zart gelblichweiss, Dean Hole, zartrosa, Mad. Leon Pain, geschlossen, mattrosa, u. a. Nicht minder schön waren die Einsendungen von H. Engelbrecht und Georg Ohlhus, beide in Elmshorn, die ebenso wie erstgenannter Aussteller, Preise erhielten und in deren Kol lektionen die wachsweisse Mr. Josef Hill, die orange Institueur Sirdey, Warrior,Lippiat, dunkel rot, Mme. Hoste, Liberty, Gruss an Teplitz und die weisse Viscountess Folkestone besonderer Beachtung wert erschienen. Fr, Timmermann- Elmshorn war mit schönen Liberty end Testout- Rosen vertreten, während C. Bergmann- Vossloch-EImshorn und Wilh. Witter-Kölln- Elmshorn kleine, aber teilweise wirklich hübsche Gruppen von Testoutrosen, ebenso Mrs. .John Laing, Mad. Ravary, Mad. Victor Verdier zeigten. Aus Kölln vereinigte auch Albert Sprick Ulrich Brunner, Johanna Sebus, Lyon Rose u. a. in einer kleinen Gruppe. An Bedeutung den vorgenannten Orten kaum nachstehend schliessen sich Rellingen, Pinneberg und Tornesch an. Leiderhaben sich besonders aus diesen Orten die grösseren Firmen ferngehalten und der Ausstellung ihre Unterstützung versagt. Conrad Maas-Rellingen, dem übrigens ebenso wie W. Schlüter-Halsten bek der Ehrenpreis des „Vereins deutscher Rosenfreunde" zuerkannt wurde, stellte 100 verschiedene Sorten im Zelt auf; beachtens wert erschienen uns darunter: Van Houtte, Merveille de Lyon, die dunkelroten Friedrichs- ruh, A. K. William und die fast schwarzrote Jean Liabaud. Eigenartig nahmen sich in dem Sortiment die leichtrote Roger Lambelin mit weissem Grunde und silbriglilarote Lohengrin aus, im übrigen enthielt das Sortiment eine ganze Reihe bereits erwähnter und bewährter Sorten, zu denen wir hier nur die durch herr liche Blumen auffallende Princesse de Bearn, Captain Christy, Mildred Grant und Marie van Houtte fügen. E. Batz zeigte je eine Gruppe im Saal und im Zelt, in denen die reichblühende schöne Polyantha Aennchen Müller am besten zur Geltung kam. Auch Lady Ashtown, Mad. Abel Chatenay, Dean Hole und Liberty fielen allgemein auf. Desgleichen hatte der Aussteller eine grössere Zahl Kaiserin Augusta Viktoria und Mad. Caroline Testout vereinigt. Aus Pinneberg waren die Firmen Paul Rix, H. Lopaujr. und Albert Stock fast durchweg mit Mad. Caroline Testout, Kaiserin Augusta Viktoria und Prince de Bulgarie vertreten; H. Lopau zeigte ausserdem noch sehr schöne Angela Müller, eine zartgelbe Teehybrid-Rose, 1903 von Hinner eingeführt. Als eine der hervorragendsten Leistungen trat die Gruppe von W. Schlüter-Halstenbek in den Vordergrund, denn seine Liberty, Testout, Druschki, Pharisäer, Oscar Cordei usw, zählten zu den besten der ganzen Schau und zogen nicht allein durch die vorzügliche Haltung und Ausbildung der Blüten, sondern auch in Bezug auf das Gesamtarrangement die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich. Die Kultur der im Umkreis liegenden Orte Tornesch, Horst und Appen hatten ebenfalls die besten Erzeug nisse zur Ausstellung gebracht, wenn sie auch durch ihren bescheidenen Umfang etwas zurück traten. Die einzelnen Aussteller, unter denen wir die Firmen Wilh. Bornhold-Tornesch, Wilh. Pracht-Esingen, Joh. Koopmann- Appen und den bekannten Züchter S. Sievers- Horst bemerkten, führten den Interessenten ihre Leistungsfähigkeit in Gruppen von aller hand bewährten Sorten, von weniger gesehenen auch Lady Ashtown, Baronne de Rotschild, Ands. Pillar, leuchtendrot, Le Progres, creme bis orange, Goldelse, feingelb, Gen. Jacqueminot, leuchtendrot und die lachsorange Ed. Meyer vor. J. J. Noack-Barmstedt hatte verschiedene! Sorten, darunter auch Fisher u. Holmes, Vis countess Folkestone und Franz Deegen aus gestellt. Auch von weit abgelegenen Teilen Deutsch lands hatten sich Firmen gemeldet und es sich nicht nehmen lassen, mit teils recht umfang reichen Kollektionen zur Ausstellung zu er scheinen. Die von Peter Lambert-Trier ge zeigte war bei weitem die umfangreichste und enthielt zum grössten Teile Neuheiten von Polyanthasorten, die im nächsten Jahre in den Handel kommen. Weniger bekannt sind zu nächst die Teehybrid-Rosen Peggy, zartwachs gelb , Grossherzogin Alexandra, ähnlich der vorigen, aber dichter, Schneewittchen, weiss, Le Bourguignon, orangegelb usw. Die Neu heiten, ziemlich zahlreich, lassen ein bestimmtes Urteil nicht zu, haben sich aber trotz der weiten Reise recht gut gehalten, wenn sie auch schliesslich der trockenen Luft des Saales er liegen mussten. Der als 7128 bezeichnete Säm ling glich etwa einer zartfarbigen Mad. Ravary, auch schienen uns S. 7235 mit halbgefüllten Blumen und dunkelrosa Knospen in schöner Dolde, S. 6808, eine leichte und zierliche Polyantha mit weissem Grunde und schwach rosa Färbung, S. 7183 mit einfachen weissen Blüten mit scharf abgegrenztem rosa Rande in lockerer Dolde, vortrefflich wirkend, und S. 5481, hellgelb mit dunklem Grunde, dicht, bemerkenswert. Besonderes Interesse erregten die grossen, wohlausgebildeten Blumen der Neuheit Jonkheer J. L. Mock, eine Kreuzung eines Sämlings mit Farbenkömgin, von der sie auch die schöne Färbung besitzt; Aussteller derselben war Leenders-Tegelen (Holland), der auch hier eine Auszeichnung dafür erhielt. Die schön geformten, rosa dunkelgrundierten Blumen mit ihren leicht gerollten Petalen und kräftigen langen Stielen dürften manchen Verehrer finden.
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