Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 39. Sonnabend, den 25. September 1909. XI. Jahrgang. Derj/andelsgärfner. 'HrrmXpik“ Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Hermann nlt‘ ~ Otto Thalacker, -eipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk, 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Nebenabmachungen bei der Vollziehung von Bestellscheinen. Im Leben des Geschäftsmannes von heut zutage spielt der Bestellschein eine grosse Rolle. Das Wort aus Goethes „Faust": „Denn was man schwarz auf weiss besitzt, kann man ge trost nach Hause tragen" ist wie auf unser modernes Geschäftsleben abgepasst. Wo nur mündliche Abkommen existieren, da ist heutzutage den Differenzen Tür und Tor ge öffnet. Man hat sich missverstanden, der Be steller ist wohl auch von dem Lieferanten oder seinem Vertreter, sagen wir es rund heraus, „übertölpelt“ worden, und wenn der Auftrag effektuiert wird, da stellt sich mit einem Male her aus, dass man ja soviel Ware garnicht gebrauchen kann, dass man ganz andere Artikel hat haben wollen und was dergleichen Einwendungen mehr sind. Nun ist nichts greifbares vorhanden und meist ist ja der Lieferant in dem aus brechenden Streite im Vorteil, weil er sich auf seinen Vertreter als Zeugen berufen kann, der den Auftrag entgegengenommen hat. Trotz dem ist in solchem Falle auch der Lieferant im Nachteil, denn wenn der Kunde auch in dem einen Falle zahlen muss, so ist doch die Geschäftsverbindung zwischen ihm und dem Hause ein für allemal vorüber, und das Haus hat umsonst versucht, eine dauernde Verbindung anzuknüpfen. Die „Eintagsfliegen“ unter den Kunden sind kein Ersatz für die aufgewendeten Mühen und Kosten. Darum hat man den Bestellschein eingeführt, den Kommissionszettel. In ihm soll, — das ist sein eigentlicher Zweck — alles Aufnahme finden, was mit dem Lieferanten oder seinem Vertreter abgeschlossen worden ist. Das Ge schäft soll in allen seinen Einzelheiten aus dem Bestellschein ersichtlich sein. Es sollen Zweifel über die Art der bestellten Ware, über die Sorten, über den Preis, über die Zeit der Lieferung nicht mehr bestehen. Es soll klar daraus hervorgehen, ob fest gekauft, oder ob nur in Kommission gegeben oder zur Probe geliefert wird. Es soll sich ergeben, ob der Lieferant sich verpflichtet, die Ware etwa zurückzunehmen, wenn sie sich nicht verkaufen lässt usw. Leider aber geben im Geschäfts leben diese Bestellscheine die geführten Ver handlungen nur zu oft unvollständig wieder, so dass hinterher auf Abmachungen Bezug genommen wird, die sich nicht aus dem Bestell schein beweisen lassen. Die mündlichen Nebenverabredungen spielen neben den Bestellscheinen leider eine sehr grosse Rolle. Wie ist es nun mit der rechtlichen Beurteilung solcher Nebenverabredungen be stellt ? Zunächst wird vor Gericht davon ausge gangen, dass der Bestellschein, wenn er von dem Besteller unterschrieben wurde, also ein sogenannter „Schlusschein" ist, die Verhand lungen richtig und vollständig wiedergibt. Ist der Schein nicht unterschrieben, aber eine Kopie (Kommissionskopie) eingehändigt, ohne dass der Besteller Widerspruch erhoben hat, so geht das Gericht ebenfalls davon aus, dass der Besteller mit dem Inhalt des Bestellzettels einverstanden gewesen ist, da er andernfalls hätte Einwände erheben müssen. Das schliesst nun natürlich • nicht aus, dass der Besteller hinterher erklären kann, dass trotzdem der Bestellschein die Verhandlungen unrichtig und unvollständig wiedergegeben hat. Aber der Besteller ist in solchem Falle doch in einer schwierigen Lage, denn ihn trifft die Beweislast und er muss den Nachweis führen, dass die Abmachungen in Wirklichkeit anders gelautet haben, dass noch mehr ausgemacht worden ist, als in dem Bestellschein steht und dieser Nachweis wird besonders schwierig, wenn der Bestellschein unterschrieben worden ist. Wie soll er geführt werden? Der Lieferant nimmt den Vertreter als Zeugen, mit dem ver handelt worden ist. Hat der Besteller auch Zeugen, seine Familienglieder, seine Angestellten, so wird ihm vielleicht der Nachweis möglich sein, aber in unzähligen Fällen sind ja dritte Personen gar nicht dabei gewesen. Wie soll da bewiesen werden, dass solche mündliche Nebenverabredungen überhaupt stattgefunden haben, ohne in den Bestellschein aufgenommen worden zu sein. Der Vertreter leugnet es im Prozess ab und der Besteller wird verurteilt. Aber die Nebenverabredungen, welche mündlich getroffen worden sind, werden auch oft zurück gewiesen, weil sie das Gericht als unverbind liche Versprechungen ansieht. Es ist wohl davon die Rede gewesen, aber beim Abschluss ist man nicht mehr darauf zurückgekommen. Was vor dem Abschluss alles gesprochen worden ist, sagt das Gericht, hat keine bindende Kraft, massgebend ist nur, was schliesslich schriftlich festgesetzt worden ist. Damit fallen alle solche mündlichen Nebenverabredungen vom Tische. Etwas anderes ist es nur, wenn man nachweisen kann, dass etwa diese mündlichen Abmachungen erst nach Vollziehung des Bestellscheines, nach Aushändigung der Kommissionskopie stattge funden haben und den Inhalt des Bestellscheins ergänzen sollten. Das aber wird nur selten der Fall sein. Man muss daher im geschäft lichen Leben darauf dringen, dass der gesamte Inhalt der Verhandlungen in den Bestellschein aufgenommen wird. Nur dann ist es überhaupt möglich, die Diffe renzen zu vermeiden, die heute das Geschäfts leben leider nur allzu zahlreich beeinträchtigen. Um aber Vollständigkeit der Bestellscheine zu erzielen, ist es weiter eine Pflicht jedes Geschäftsmannes, die Bestellscheine vor ihrer Unterschrift, die Kommissions kopie bei deren Entgegennahme ganz sorgfältig durchzulesen und zu prüfen. Dazu muss man sich in beiderseitigem Interesse die Zeit nehmen. Unleserliche Kopien weise man einfach zurück, wenn man sich aus ihnen nicht überzeugen kann, dass die Verhandlungen so aufgenommen worden sind, wie sie geführt wurden. Der Gewerbetreibende ist darin leider oft noch zu schwerfällig. Seine Arbeit drängt. Er hat oft keine Lust, die langen Bestellscheine durchzulesen und unter schreibt sie, ohne sie recht gelesen zu haben. Aber die Arbeit, welche hinterher auf die Bei legung von Differenzen verwandt werden muss, ist gewöhnlich grösser als die, welche das Prüfen des Bestellscheins verursacht hätte. Hat man ausgemacht, dass die festgesetzten Ziele auch einmal überschritten werden können, so verlange man Aufnahme in den Bestell schein. Hat man vereinbart, dass die Firma eventuell Nichtpassendes, Nichtabsatzfähiges zurücknimmt, so lasse man es sich schriftlich bestätigen, wird ein Umtausch in Aussicht ge stellt, so verlasse man sich nicht auf münd liche Zusicherungen; sondern bestehe ebenfalls auf der Schriftform. Nur dann werden die für beide Teile so unangenehmen Streitigkeiten aus der Welt geschafft, die oft soviel Zeit kosten und Zeit ist bekanntlich Geld. Wer den Bestellschein unterschrieben hat, kann allerdings davon ausgehen, dass derselbe das enthält, was zwischen den beiden Teilen, Käufer und Verkäufer, ausgemacht worden ist. Er ist keineswegs machtlos, wenn Ansprüche an ihn gestellt werden, aber er muss nach weisen, dass er getäuscht worden ist, dass er sich bei der Unterschrift im Irrtum befunden hat. Wir haben schon erwähnt, wie oft dies nicht möglich sein wird. Im allgemeinen aber geht das Gericht davon aus, dass derjenige, der eine Urkunde vollzieht, ohne sie gelesen zu haben, sich mit dem Inhalt derselben einver standen erklärt. Steht in dem Bestellschein, dass als Erfüllungsort der Sitz der Niederlassung des Lieferanten gelten soll, und dieser Bestell schein wird vollzogen, so nimmt das Gericht an, dass sich der Besteller mit der Festsetzung des Gerichtsstandes am Sitz der Handelsnieder lassung des Lieferanten einverstanden erklärt hat und dort verklagt werden kann. Aus dem Angeführten folgen die nachstehenden Regeln für das gesamte Geschäftsleben: Man lese lieber jeden Bestellschein zwei mal statt einmal von Anfang bis zu Ende durch, ehe man ihn unterschreibt. Man prüfe jede überreichte Kommissionskopie, ob ihr In halt mit den gehabten Verabredungen genau übereinstimmt. Man dringe sofort darauf, dass Lücken ergänzt, Irrtümer richtiggestellt, Zusätze ge strichen werden. Findet man später erst solche Unstimmigkeiten, so lasse man keine Zeit ver streichen, sondern rüge sofort, was den Ab machungen nicht entspricht. Und ist die Arbeit noch so dringend, zu diesen Vornahmen muss Zeit sein! Vor allem aber vermeide man mündliche Nebenabmachungen da, wo schriftliche Fest setzungen vorhanden sind. Sie sind immer vom Uebel und bringen meist nur Verwirrungen in den Geschäftsverkehr! Kann man später bei der Etablierung auf seine früheren Prinzipale hinweisen? Es kommt sehr häufig im geschäftlichen Leben vor, dass ein Angestellter, der sich selbständig macht, die Stellungen, in denen er sich früher befunden hat, gewissermassen als Bürgschaft für seine Tüchtigkeit und Leistungs fähigkeit ausnutzen will. Er will dem Publikum zu erkennen geben, dass er bei einem tüchtigen, bekannten, geachteten Prinzipale im Dienste gestanden hat, weil daraus zu schliessen ist, dass er seinen Beruf ordentlich versteht und darin wohl erfahren ist. Das Publikum soll zu ihm Vertrauen gewinnen. Man soll sich bei einer Bestellung, die man machen will, sagen: „Du willst zu X gehen, der ist bei der bekannten Firma Y in Stellung gewesen, er wird dich also gut und reell bedienen.“ Im gärtnerischen Bereiche sind diese Vor kommnisse nicht selten. Ein Gehilfe, der sich selbständig gemacht hat, schreibt z. B. in seinen Zeitungsinseraten oder Prospekten oder wohl auch auf seinem Ladenschild: „Anton Müller, früher längere Zeit bei N.N. in Stellung." Er weiss, dass der Name des zuletztgenannten Die Rosenausstellung in Uetersen. Der Verein selbständiger Gärtner von Uetersen und Umgegend veranstaltete in den Tagen vom 12—20 September in dem holsteinischen Städtchen eine Ausstellung, bei der die schönsten Sortimente von Rosen ver einigt waren. Die Zeit war recht vorteilhaft gewählt und auch das Wetter liess während der Dauer der Ausstellung nichts zu wünschen übrig, so dass der Besuch am Sonntag ein recht reger war und die Unkosten in Höhe von 2000 M. nicht allein für gedeckt angesehen werden konnten, sondern auch ein Ueberschuss erzielt worden ist. Für die erste Ausstellung des genannten Vereins bedeutet das einen schönen Erfolg und hat ihn veranlasst, dem Projekte einer alljählich wiederkehrenden Schau näher zu treten. Von Altona aus mit der Eisenbahn bequem erreichbar, ist Uetersen inmitten der durch ihre bedeutenden Rosen- und Forstpflanzenkulturen bekannten Plätze Holsteins gelegen und aus diesem Grunde war die Ausstellung recht gut beschickt, wenn gleich, wie das immer der Fall, verschiedene grössere Firmen sich ferngehalten haben. Der Besuch von Seiten der Gärtner entsprach leider durchaus nicht den gehegten Erwartungen. Es kann darum wohl angenommen werden, dass die schwache Beteiligung auswärtiger Inter essenten besonders darauf zurückzuführen ist, dass viele nach den bedeutenden Schäden des vergangenen Winters allgemein nur eine un bedeutende Rosenschau erwarteten, ähnlich der Ausstellung in Sangerhausen im Juli. Es verdient um so mehr hervorgehoben zu werden, dass sich der „Verein selbständiger Gärtner von Uetersen und Umgegend" nicht scheute, mit einer auf das Sorgfältigste vorbe reiteten Ausstellung vor die Oeffentlichkeit zu treten und sich in jeder Hinsicht bemüht hat, den Besuchern etwas zu bieten. An dem Fest — auf ein solches deuteten die geschmückten und beflaggten Häuser des Städtchens — nahm auch die Bürgerschaft teil. Zum Ausstellungs lokal hatte man die in geringer Entfernung des Bahnhofes liegende Wirtschaft „Zur Erholung“ gewählt und in deren Tanzsaal, der leider recht mangelhaft das Tageslicht zuliess, die verschiedenen Gruppen, auf langen Tischen oder auch in Art von Rabatten inmitten des Saales angeordnet. Einsendungen trafen von überall, mehr als erwartet wurden, ein, so dass sich das Lokal als unzureichend erwies und man sich veranlasst sah, die an der Längsseite des Saales hinführende Nebenstrasse zu verwenden, in welcher weitere lange Tafeln standen, die im Schutze eines Zeltes die übrigen Sortimente enthielten. Auch auf das Aeussere der Schau hatte die Leitung besonderen Wert gelegt und dem ganzen durch eine leichte, zwanglose Deko ration mit Palmen und Lorbeeren, welche die Firma E. Neubert-Wandsbek zur Verfügung gestellt hatte, einen freundlichen Eindruck ver liehen. Zur Verdeckung der Mauern waren kleine Gruppen von Koniferen und Moorbeet pflanzen vereinigt worden, im übrigen hatte man mit Fichtenreis zur Bildung eines wirkungs vollen Untergrundes nicht gespart. Der Jahreszeit und Art der dortigen Kulturen entsprechend fanden mit bescheidenen Aus nahmen, ausschliesslich abgeschnittene Rosen Platz, zu deren Aufstellung einfache aber ein heitliche und vorzüglich wirkende Vasen Ver wendung fanden. Im Gegensatz zu den aus wärtigen Ausstellern hatten die Rosenzüchter von Uetersen eine Kollektivausstellung ver einigt, welche in drei Hauptgruppen die Mitte des Saales einnahmen und für die ihnen der von der Kaiserin als Protektorin des „Vereins Deut scher Rosenfreunde" gestiftete Preis zuerkannt wurde. Das Preisgericht an ihrer Spitze der wohlbekannte Rosenkenner F. Harms hatte sich seiner schweren Aufgabe in der besten Weise entledigt. Auf der Tribüne des Saales hatte eine Kollektivgruppe des veranstaltenden Vereins Platz gefunden. Die schräg abfallende Stellage war mit reichblühenden Polyantharosen Aennchen Müller zu deren beiden Seiten Kaiserin Auguste Viktoria standen, besetzt. Auf der Stellage hatten die Büsten des Kaiserpaares, die sich wirkungsvoll von dem dunklen Grün der Palmen und Lorbeeren abhoben, Platz gefunden. Der zu ihr führende Treppenaufgang war von der dunklen Fischer & Holmes, nach aussen hin von Frau Karl Druschki eingefasst. Die Wirkung des auf den oberen Teil der Gruppe fallenden elektrischen Lichtes, in dem sich nur gewisse Farben gut ausnehmen, war ganz vorzüglich und liess die Formen noch viel sanfter er scheinen. — Die unmittelbar davor befindliche Gruppe, umfasst auf einem Untergrund von sorgfältig ausgelegten Fichtenzweigen einige der bestbewährten Tee-Hybriden; in zwei Rondels prangten schöne Farbenkönigin, Mad. Jules Grolez und Pharisäer, um welche sich ein Ring der beliebten reichblühenden Polyantha Mad. Norbert Levavasseur schlang. Das gegen überliegende Oval vereinigte, ebenfalls in regel mässiger Anordnung, die Sorten Ulrich Brunner fils, Mrs. John Laing umgeben von der ge nannten Polyantha. An beiden Seiten zogen sich schmale Streifen der zarthellrosa Mignonette hin, während um den die Mitte bildenden Phönix, dessen Fuss mit Efeu auf hellem Unter grund ausgeschmückt war, kleinere Gruppen, insbesondere der cremeweissen Polyantha Mo- sella, ferner schöne Aschenbrödel, Apfelblüte und Perle des rouges das ruhige Grün unter brachen. — Im Anschluss daran sei auch der im Halbkreis angeordnete Abschluss derselben Vereinigung erwähnt, die ganz besonders durch die in grosser Fläche vereinigten Mad. Caroline Testout auffiel, die trotz vieler Neuzüchtungen noch immer eine unserer besten Blüher ge blieben ist. Im Hintergrund waren Phoenix, Lorbeeren und Coryphen in leichter Zusammen stellung angeordnet. Dem Interessenten fielen ferner die ausserordentlich langstieligen Frau Karl Druschki, welche in einer Vase vereinigt waren auf. Die gezeigten Triebe entstammten einer auf Rosa rugosa hollandica, einer sehr stark wüchsigen Unterlage veredelten Sorte. Trotz der mannigfachen ihr nachgerühmten Eigenschaften hat sich diese Unterlage als nicht ausdauernd erwiesen, so dass nur vereinzelte Geschäfte noch ihre Anzucht betreiben. In der Gruppe sei auch noch General Mac Arthur, eine seit 4 Jahren im Handel befindliche leuchtendrote, edelgeformte Teehybrid-Rose hervorgehoben. Auf den langen, im Zelt befindlichen Tafeln hatte der Verein selbständiger Gärtner von Uetersen und Umgebung noch eine reichhaltige Sammlung empfehlenswerter Remontantrosen, u. a. die dunklen Alfred Colomb und van Houtte vereinigt, von Tee- und Teehybridrosen fielen auf La France, Richmond, Shawman, Crawford, Oberhofgärtner Terks, Mme. Ravary und Belle Siebrecht, ausserdem die Polyantha Mrs. Cut- bush und Trier. Die Rosenzüchter von Wedel hatten ihre Sortimente getrennt von einander auf einer Tafel ausgestellt und sich die Firmen Joh. Kleinwort, Gebr. Kühnen, Emil Bläsi, Carl Kleinwort, B. Däneke, Fr. Gross heim und Hinrich Nagel besonders beteiligt. In den reichen Sortimenten der genannten Fir men traten neben den bereits erwähnten auch Betty, die leuchtendrote Richmond, die chamois rosa Oberbürgermeister Dr. Troendlin mit ihrer schönen leichten Blütenform, Mad. Abel Chatenay,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)