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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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kühlt haben konnte, das Urteil lässt aber auch ganz bei Seite, dass hier drei grobe Verfehlungen vorliegen: 1. Wiederholtes Laufen aus dem Dienst, trotz Vermahnung und Androhung der Entlassung. 2. Wiederholtes Nichtbedecken der Pflanzen zum Nachteil des Prinzipals, trotz er folgter Vermahnungen. 3. Energische Verweigerung, der Anordnung des Prinzipals nachzukommen. Und alles dies wird damit abgetan, dass der Gehilfe erregt sein konnte, weil er am Morgen mit dem Prinzipal ein Renkontre hatte, das er selbst durch eine gröbliche Insulte provozierte! Wann ist denn dann eigentlich der Prinzipal noch Herr im Hause? Wir ge raten mit der Rechtsprechung ganz unbewusst in Deutschland in eine Bevorzugung der Arbeit nehmer hinein, die ganz zweifellos sehr ver hängnisvoll werden kann. Ein internationaler Gartenbau-Kongress. Von der „Federation Nationale des Syndi- cats Horticoles de France“ war für den 31. Aug. nach Orleans die Einladung erfolgt und es beteiligten sich von deutscher Seite der „Bund deutscher Baumschulenbesitzer" sowie der „Verband der Handelsgärtner Deutschlands “. Äusser Frankreich und Deutschland waren auf diesem Kongress Oesterreich, England, Holland, Belgien, Dänemark, Spanien, Luxemburg und die Schweiz vertreten. Es kann diese Zu sammenkunft als eine Fortsetzung der vom „Bund deutscher Baumschulenbesitzer" im Vor jahre in isenach gepflogenen Verhandlungen, um ein einheitliches Vorgehen zur Beseitigung der Reblausatteste bei den Regierungen der europäischen Staaten durchzuführen, betrachtet werden. In einer Begrüssungsansprache wies derVorsitzende des obengenannten französischen Verbandes, Ferd. Rabier, der Abgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der franzö sischen Kammer ist, in beachtenswerten Worten auf die Notwendigkeit der Wahrung gemein samer Interessen durch internationale Kongresse hin und gab der Erwartung Ausdruck, dass persönliches Nähertreten, die gegenseitige Aus sprache und die Verständigung in wirtschaft lichen Fragen sicher von grossem Wert seien. Die Leitung der Verhandlung wurde dann dem Vor sitzenden des „Bundes deutscher Baumschulen besitzer“ H. Müller-Langsur angeboten und von diesem zum grössten Teile durchgeführt. Es lag hierin neben der bekannten französischen Liebenswürdigkeit auch eine Anerkennung unserer Nachbarn für den Empfang, welcher den Franzosen während ihrer jüngsten grossen Reise durch Deutschland zu teil geworden ist. Die Verhandlungen wegen Abschaffung des Reblausattestes haben von Seiten der Regie rung nicht die erwartete Beachtung gefunden, sondern man ist im Gegenteil bei dem jetzigen Stand der Ausbreitung der Reblaus der Ansicht, dass eine Kontrolle der Rebengelände, in deren Bezirken sich ja auch Gärtnereien und Baum schulen befinden, unbedingt notwendig ist. Der Gefahr der Einschleppung der Reblaus wird die Regierung entgegentreten und es wird zunächst an dem Reblausattesi, so wie dieses bisher verwendet worden ist, festgehalten. Anderer seits wurde ein von Soupert-Luxemburg ge stellter Antrag angenommen, der bezweckt, die Gartenbautreibenden aller Staaten möchten dahin vorstellig werden, dass: 1. Alle Präventivmassregeln gegen die Verschleppung sowohl der Reblaus als auch sonstiger Schädlinge möglichst vereinfacht würden. 2. Allen Sendungen, auch «wenn sie mehrere fremde Staaten durchreisen, nur ein Reblausattest und nicht mehrere beizu fügen wäre. 3. Sämtliche Sendungen ohne Aufenthalt bis an den Empfangsort durchlaufen, auch wenn das Reblausattest verloren gegangen sein sollte und zwar folgerichtig aus dem Grunde, weil ja überhaupt keine Sendung in keinem der an der Konvention beteiligten Staaten nach dem Auslande angenommen wird, wenn nicht der Frachtbrief von vorn herein von einem Reblausattest begleitet ist. Weiterhin ergab sich aus den Verhandlungen, dass bei dem langen Aufenthalt auf den Zoll ämtern, wodurch häufig das Erfrieren und Verderben der Pflanzen herbeigeführt wird, bei allen Regierungen der Antrag gestellt werden soll, einheitliche Verfügungen zu treffen, so dass der Zeitraum zur Untersuchung von Pflanzensendungen an den Grenzen auf das möglichste beschränkt wird. Es dürften bei Stückgut und Waggonladungen 24 Stunden, bei Eilgutsendungen 6 Stunden, bei Sendungen von frischen Blumen 3 Stunden als äusserste Untersuchungszeit festzuhalten sein. — Eine weitere. Aussprache führte die vielfach geübte Praxis, die durch Ueberproduktion im Inlande nicht loszuwerdenden Pflanzen und Knollen, Bäume und Sträucher, Sämereien usw. durch Schleuderinserate in ausländischen Blättern an zubieten, herbei. Es wurde festgestellt, dass dadurch unbedingt eine erhebliche Schädigung der einheimischen Produzierenden eintreten muss und es daher dringend notwendig ist, eine Aenderung herbeizufübren. Welche Mittel und Wege tingeschlagen werden sollen, darüber werden die Vertreter der beteiligten Staaten anlässlich des nächsten Kongresses Vorschläge machen. — Von französischer Seite wurde die Anregung gegeben, einen internationalen Tele grammschlüssel für alle Zweige des Gartenbaues auszuarbeiten. Dieser Vorschlag fand ungeteilte Zustimmung, wie ein weiterer Antrag, inter nationale Schiedsgerichte einzurichten. Die sonst noch behandelten Fragen, über welche besonders der Vorsitzende des „Bundes deutscher Baumschulenbesitzer" H. Müller- Langsur eingehend referierte, betrafen: 1. Das Anstreben einheitlicher Eisenbahn tarife. 2. Einheitliche Deklaration der Pflanzen im Verkehr mit dem Auslande. 3. Einheitliche Qualitätsbezeichnungen der Neuheiten und Festsetzung einer Nomenklatur. Die Vielseitigkeit des vorhandenen Stoffes veranlasste die V ertreter Belgiens, ein en Antrag zu stellen, dass ein internationales Bureau errichtet werden möchte, welches dazu bestimmt ist, alle derartigen Fragen zu regeln. Die vorberatenden Massnahmen zu diesem Bureau bleiben in den Händen der „Federation Nationale des Syndicats Horticoles de France“, und es gehören zu dem beschliessenden Aus schuss die Vorsitzenden der gärtnerischen Ver einigungen der hierbei beteiligten Staaten. Als Kongressort für 1910 wurde Brüssel gewählt und es wird dann dort gleichzeitig die end gültige Gründung dieses Bureaus vor sich gehen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die spanische Olivenernte 1908 be trug 8 277 174 dz, gegen 16 083 613 dz im Vorjahre. Die mit Olivenbäumen bestandene Landfläche wird auf 1 387 720 ha angegeben. — Mitwirkung der Konsul ar behör den in Italien in Zollbeschwerdeangelegenheiten. Nach dem Rechte der Meistbegünstigung, das Deutschland gegenüber Italien zusteht, haben auch die deutschen Konsularbehörden die Be fugnis, unmittelbar mit dem italienischen Finanzministerium wegen der vor dieser Be hörde schwebenden Zollbeschwerden zu ver kehren. Sie können also auch Angelegenheiten verfolgen, die beim Ministerium noch schweben. Ist eine Entscheidung des Ministeriums erfolgt, so kann nur auf diplomatischem Wege noch etwas geschehen. — Die Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San Jose- Schildlaus finden auch auf Produkte aus China und Hawai Anwendung. — Zu den für den Pflanzenverkehr ge öffneten ausländischen Zollstellen ist in Holland das Zollamt Nieuw-Ramen (Provinz Zeeland) hinzugetreten. — Ein Verzeichnis der Zollstellen der österreichisch-ungarischen Monarchie, sowie in den mit dieser zollgeeinten Ländern und Landesteilen mit Angabe ihrer Kategorien und Verzollungsbefugnisse ist jetzt im österreichi schen Reichsgesetzblatt (54. Stück) erschienen. — Ursprungszeugnisse für Postsendungen. Es sollen Versuche gemacht worden sein, Post pakete mit aus Oesterreich-Ungarn stammenden Waren über Deutschland mit deutscher Begleit adresse und deutscher Zollinhaltserklärung nach Serbien einzuführen. Es wurde deshalb ange ordnet, dass alle Postpaketsendungen neben den sonstigen Urkunden auch Ursprungszeug nisse aufweisen müssen, widrigenfalls sie ins Ausland zurückgehen. — Zollbehandlung der eingeschriebenen Postsendungen in Spanien. Bei dem aus dem Ausland nach Spanien kommenden ein geschriebenen Postsendungen, die verdächtig sind, zollpflichtige Waren zu enthalten, wird der Adressat aufgefordert, die Annahme zu verweigern oder die einschlägige Zollstrafe zu zahlen. Findet bei der im ersten Falle vor zunehmenden Untersuchung der Verdacht seine Bestätigung, so werden die Waren öffentlich versteigert. Aus dem Erlös erhält die Zoll verwaltung den Betrag des Zolles und die Hälfte der Zollstrafe, die andere Hälfte wird unter die Beamten verteilt, welche die Zoll hinterziehung ausfindig gemacht haben. Der Ueberschuss steht dem Warenempfänger zur Verfügung. Rechtspflege. — Muss sich ein Schuldner Zahlungen auch auf verjährte Forderungen anrechnen lassen? So lange ein Schuldner die Einrede der Verjährung nicht geltend gemacht hat, können Zahlungen auch auf an sich verjährte Forderungen verrechnet werden, wenn der Schuldner nicht besonders angibt, auf welche Posten die Zahlung erfolgen soll. Das Ober landesgericht Königsberg hat sich dahin aus gesprochen, dass eine Unterscheidung zwischen einer verjährten und nichtverjährten Schuld aus dem Begriffe der „fälligen Schuld“ nicht her zuleiten sei. Der Gläubiger hat aber auf die älteste fällige Schuld zu verrechnen. — Bedeutung der Vereinbarung „Netto Kassa gegen Faktura“. Das Reichsgericht hatte in einem Prozesse, in welchem erst ein Dutzend Gutachten, darunter auch der Handels kammern zu Berlin und Breslau, eingeholt wurden, dahin entschieden, dass bei der oben erwähnten Klausel der Käufer verpflichtet ist, nach Eingang der Faktura den Kaufpreis zu zahlen. Er kann also nicht erst den Eingang der Ware abwarten, wenn auch in der Faktun steht: „Wir sandten Ihnen usw.“. Der Ver käufer kann die Zahlung abwarten, ehe er die Ware absendet. — Können Krankengelder irgendwelcher Art gepfändet werden? Das Oberlandes- I gericht Kiel hat in einer Entscheidung dahin erkannt, dass auch das Krankengeld, das aus einer privaten Krankenkasse bezogen wird, nicht pfändbar ist. Der § 850, Ziffer 4 der Zivilprozessordnung mache keinen Unterschied zwischen Hebungen aus öffentlichen und pri vaten Krankenkassen. Das Gesetz wolle alle Bezüge, die dem Unterstützungszweck dienen, der Pfändung entziehen. Vereine und Versammlungen. — Der Verband bayrischer Handels gärtner vereinigte seine Mitglieder und die Delegierten am 15. September in Würzburg zur Hauptversammlung. Anwesend war auch der Vorsitzende der unterfränkischen Handwerks kammer, der unter lebhaftem Beifall die An wesenden begrüsste. Der Verbandsvorsitzende Tölke-Nürnberg eröffnete und leitete die Sitzung. .Von den 2000 selbständigen Berufs gärtnern Bayerns gehören gegenwärtig 800 dieser Vereinigung an. Nach dem Bericht des Geschäfts führers Ortmann-Nürnberg sind im letzten Jahre 300 neue Mitglieder gewonnen. Die Kassenverhältnisse wurden gleichfalls als günstig hervorgehoben, denn es wird über einen Be trag von M. 1883,46 verfügt. Von Interesse ist die Eingabe an die Staatsregierung, in welcher über die Weitzuwachssteuer als grosse Schädigung der gärtnerischen Betriebe Be schwerde geführt und gebeten wird, die bayerische Regierung möge die Reichszuwachssteuer nicht unterschätzen. Ferner wird gewünscht, dass der kollegiale Verkehr gefördert und der Eng herzigkeit innerhalb der bereits bestehenden Vereine entgegengetreten wird. Weiterhin wurde eine fünfgliedrige Kommission ernannt, welche Pflanzenneuheiten und speziell ihren Wert für Handelsgärtner zu prüfen hat. In jeder Hauptversammlung soll darüber berichtet werden. Der Verband bewilligte einen An trag bis zu M, 100.— für Pflanzepneuheiten, Sämereien, Knollen usw. Von der Gruppe Regensburg wurde der Antrag gestellt, man solle gemeinsam mit dem „Verband der Handels- gättner Deutschlands" eine schwarze Liste über schlechte Zahler und unsolide Lieferanten herausgeben. Auch für die Gruppen wurde von Aschaffenburg aus eine höhere Rück vergütung gewünscht, ohne Unterstützung zu finden. Im Januar 1910 soll in Nürnberg eine Vertreter Versammlung deutscher Handelsgärtner- | verbände stattfinden, während die Hauptver- ! Sammlung im Spätsommer des nächsten Jahres | in Regensburg tagen wird. Man fasste auch den einstimmigen Beschluss, der „Arbeitgeber vereinigung in Bayern“ beizutreten, dagegen ward weni liber fand in E sond steue Pflan recht Brer anst Kult AUei viele rung teilig Die norn auch belgi kein auf ist e niere durc misc köni stell, Cem nicht ist a gewi billig Aus, Kon Elan geht wie dels docl auf nehr sind Han sehe dass der Leie ders Pubi und H B< frier Wit, sand bess Den Die Aep Fon Ang nur auss finden sich die rötlichweissen Blüten. Von den Lychnis-Arten kommen hier L. alpina L., L. pyrenaica A. Br. und L. Flos Jovis L. in Betracht. Die meisten Ais ine- Arten sind rasen- bildende Pflanzen, auf Felsen, Geröll- und Schutthalden vorkommend; sie lassen sich auf grossen Anlagen sehr schön verwerten. Ihre Vertreter in den Alpen sind zahlneich: A. biflora (L.) Wahlb., A. aretioides M. et. K., A. octandra (Sieb.) Kern., A. rupestris (Scop.) Fenzl, A. recurva (All.) Wahlb., A. verna (L.). Wahlb. etc. Lockere moosartige Rasen bildet Moehringia muscosa L., die an felsigen Orten heimisch ist. Auch M. diversifolia Döll und M. sedifolia Willd. sind Bewohner steiniger Pratze. Zum schönsten Schmuck der alpinen Geröll- felder und Schutthalden gehören unstreitig die Alpenmohne. Sie sind ausdauernde Pflanzen und bilden kräftige, bleibende Pfahlwurzel», aus denen zahlreiche, gedrängte, aufstrebende Grund achsen entspringen, die in einer stetig weiter wachsenden Blattrosette endigen. Papaver aurantiacum Lois, hat schöne goldgelbe Blüten, während der ihm nahe verwandte P. Sendtneri Kerner, der in den nördlichen Kalkalpen häufiger ist, stets weisse Blüten hervorbringt. Beide Arten sind breitblättrig, wodurch sie sich wesentlich von P. alpinum L. unterscheiden, der feine 2—3 fach fiederteilige Blätter hat. Die weissblühende Form hat ihre Hauptgebiete n den nordöstlichen Kalkalpen, während die gelbblühende P. Kemeri Hayek von den Kara wanken bis zur Herzegowina heimisch ist. Mit P. aurantiacum nahe verwandt ist P. nudicaule L,, der aber im allgemeinen üppiger wächst. Was in den Gärten unter diesem Namen angeboten wird, ist zwar meist nicht die echte Art, son dern sind Hybriden. P. nudicaule hat einfach fiederig-gelappte Blätter, die, ebenso wie der Blütenschaft dicht borstig behaart sind, die Blüten sind matt schwefelgelb. Weitere sehr schöne Alpenmohne. sind ferner P. caucasicum M. Bieb., P. pyrenaicum (L.) DC. und P. pi- losum M. Bieb. Eine auch im Gebirge durch zahlreiche Arten vertretene Familie ist die derCruciferen. Sie .sind zum Teil Humus-, zum Teil aber auch ausgesprochene Felsenpflanzen. Auf steinigen Partien lassen sich Atyssum argentcum, A. spi- nosum und A. monianum L. seh.- sc ön ver wenden. A. repens Baum, bildet hübsche dichte Rasen und ist sehr reichblühend. Auch A. pyrenaicum Lepeyr. findet auf unseren alpinen Anlagen sehr zweckmässige Verwendung. Unter den Aethionema zeichnen sich besonders A. grandiüorum Boiss. und persicum durch ihren reichen Blütenflor aus. A. diastrophis Bunge, A. cordifolium DC., A. saxaiile (L). R, Br. und A. pulchellum Boiss. et Huet, kommen besonders auf steinigen Partien schön zur Geltung. Typische Alpenpflanzen finden wir unter dem felsliebenden, artenreichen Geschlecht der Draba oder Hungerblumen. Es sind meist zierliche Rosettenpflanzen, die vereinzelt oder gehäuft am Gestein gewissermassen ankleben und auf niederen Schäften die weissen oder gelben, immer leuchtenden Blüten entfalten. Die schön gelb blühende D. aizoidesL. hatstarre, borst- lich-gewimperte, sonst kahle Rosettenblätter. Sie bewohnt die Kalkfelsen der Mittel- und Hochgebirge in den Pyrenäen, kommt aber auch vereinzelt in der schwäbischen Alp und im fränkischen Jura vor. Eine weniger ausge sprochene Felsenpflanze, die ihre Standorte auch auf Schutt- und mageren Humusschichten hat, ist D. Hoppeana Rchb. = D. Zahlbruckneri Sauter. Man findet sie auf. kalkarmem Gestein nivaler Höhen in den Zentralketten der Alpen. Unter den gelbblühenden Arten zählt die aus den Gebirgen Griechenlands stammende D. olympica Sibth. zu den schönsten. Zu empfehlen sind ferner noch folgende mehr oder weniger zu den Felsenpflanzen zählenden Arten: D. Aizoon^älAo,, D. carinthiaca Heppe, D. diversi folia Boiss. et Huet., D. nivalis Lilj., D. tomen- h t sa Wahlb., letztere wächst allerdings etwas schwer. — Eine weniger durch Schönheit auf- fallende Pflanze, die wir' aber trotz dem hier erwähnen wollen, ist Kermra saxatilis (L ) Rchb., die eigentlich eine Felsenpflanze darstellt, aber auch in magerem Humus fortkommt. Ebenfalls eine Felsenpflanze lpin-nivaler Höhen ist die reizende Hutchinsia alpina R. Br., mit zierlichen Blütentrauben, leuchtend weisser kleiner Blüten, sie ist eine Besiedlerin des feuchten, kalk- reichen Feingerölls. Ihre Abart var. brevicaulis (Hoppe) Glaab ist viel zierlicher und durch verkürzte Blüten und Fruchttrauben von alpina verschieden. Durch reichen Flor sich auszeichnende Arten finden wir in den Alpen auch unter der Gattung Arabis. A. alpina L. ist wohl die bekannteste, wird aber in der Regel mit Arabis albida Stev. verwechselt. Letztere blüht zeitiger, hat einen festgeschlossenen, niedrig rasigen Wuchs, silber graue, schwachgezähnte Belaubung und ziemlich grosse Blüten» A. alpina dagegen blüht etwas später, macht lockere Polster, die Blätter sind grüner, vielfach gezähnt, die Blüten kleiner. Es ist eine Schuttpflanze, die aber auch in Humuserde gepflanzt, werden kann. Eine prächtige rasenbildende Art ist A. Billardieri DC. mit der schönen Varietät rosea. Durch die glänzend dunkelgrünen Blätter fällt A. bellidi- folia (L.) Jacq. auf, sie wächst sehr leicht und blüht reich. Dichte grosse Rasen mit Weissen Blüten bildet A. procurrens W. Kit. Ausserdem verdienen A. pumila Jacquin, die durch Stern haare auf Blatt und Stengel und grosse weisse Blüten ausgezeichnet ist, A. coerulea (All.) H eake mit kahlen, dicklichen Rasenblättern, A. blepharophylla Hook, et Arn,, mit schönen, rosenroten Blüten und dunkelgrünem, glänzen dem Laub, aus Kalifornien stammend, A. bryoides Boiss., A. cenis a Reut., A. drabiformis Boiss. etc. erwähnt zu werden. Unter den Aubrietien gibt es neben den Stammarten einige sehr schöne durch Kreuzung erhaltene Gartenformen. Die unter dem Namen A. croatica geh ende Pflazze ist nur eine Varietät von A. ddtoidee. (L.) DC. Weitere Varietäten sind gracilis Sp un., Co- lumnae Guss., tauricola Boiss., eine seltener zu treffende Form, die aber trotzdem ine der schönsten ist. Weitere im Handel .befindliche Formen sind Froebeli, graeca svp vba Hender- sonii, hybrida Moerheimii, Leichtlini, die alle als prächtige, reichblühende, zur Bekleidung von Felsen sich sehr gut eignende Pflanzen zur Anpflanzung zu empfehlen sind. In der Gattung Thlaspi finden sich einige sehr schöne charakteristische Arten. T. mon- tanum L. ist eine hübsche subalpine Pflanze, die im Frühjahr ihre prächtig weissen Blüten trauben in grosser Fülle hervorbringt. Von der subalpinen bis zur Nivalregion steigt das kalkliebende T. rotundifolium (L ) Gaudin, dessen ebenfalls in Trauben stehende Blüten dieselbe lilablaue Farbe haben, wie .die Blüten des be kannten Wiesenschaumkrautes. Die Varietät corymbosum ist eine ausgeprägtere Hochgebirgs- pflanze und kommt nur in den Alpen und den Karpathen vor. Das in den Abruzzen heimische T. stylosum (Ten.) Nym., ein reizendes Pflänzchen für steinige Partien, hat schöne rosafarbene Blüten. Weiter mögen noch genannt werden: T. alpestre L,, T. Kerneri Hut. und T. nervosum Boiss., aus Südspanien stammend. — Das Alpenschaumkraut, Cardamine alpina L, hat kleine, wenig auffallende weisse Blütentrauben und bewohnt kalkfreie Orte. Auch die übrigen Cardamine-Arten, wie C. trifolia L., C. bellidi- folia L., C. camosa W. Kit. sind mehr un scheinbare Gestalten. Auf trockenen, sonnigen Halden, auf Geröll etc. findet man häufig Bist steil eine aus Art st die aufl ehe aus E. Blü Gat bei wir die sinc Fut auf: Ani P. ist We tan< unc ker seit in - ist unc geh trei Roi stel mit V. ist
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