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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 36. Sonnabend, den 4. September 1909. XI. Jahrgang. Derjfandelsgärlner. Verantwortlicher Redakteur: TT 11 ry es 1 1 t 1 Fv J. 1 Für die Handelsberichte und den HermannPiiz, Handels- Zeitung tur den deutschen Gartenbau, fachdhznrnarnuomhieh Leipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-GOhlis. „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk. 8.—, Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner" 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. ■————— ■ l—lli [ Müll ———— — Die Vergebung staatlicher und kommunaler Arbeiten. Wenn wir heute wiederum auf eine Ange legenheit zurückgreifen, die im „Handelsgärtner" schon früher mehrfach' erörtert worden ist, so ist die Veranlassung dazu der Umstand, dass die Vergebung staatlicher Arbeiten und Lie ferungen jetzt in Oesterreich diejenige gesetz liche Regelung erfahren hat, die auch in Deutsch land schon öfters angestrebt worden ist. In Frage kommt bei den Arbeiten und Lieferungen die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung und die freiwillige Vergebung. Bei allen drei Arten haben sich seit langem Misstände gezeigt, die auch für die Gärtner, und besonders die Landschafts gärtner, fühlbar sind. Es ist keine Ordnung in der Vergebung dieser Arbeiten, kein System, wenn auch nicht verschwiegen werden soll, dass man hier und da im Verwaltungswege bestimmte Normen aufgestellt hat, welche für den be stimmten Distrikt gesetzliche Kraft haben. Welches sind die Misstände, welche auch in den gärtnerischen Kreisen beklagt worden sind? Zunächst klagt man, dass bei der freihändigen Vergebung von Arbeiten und Lieferungen nicht unparteiisch genug vorgegangen wird, dass ein zelne Firmen dauernd bevorzugt werden, weil sie mit den massgebenden Persönlichkeiten be kannt oder verwandt sind, und traditionell diese Arbeiten für das Gemeinwesen geliefert haben. Man bezeichnet diesen Misstand wohl mit dem harten Ausdruck der „Vetternwirtschaft," die im Leben ja eine so grosse Rolle gespielt hat, spielt und immer spielen wird. Man meint mit Recht, dass von den einheimischen gärt nerischen Firmen, die ihre kommunalen Abgaben in gleichem Masse pünktlich entrichten müssen, jede auch Anspruch hat, einmal beschäftigt zu werden, wenn sie nur leistungs- und lie ferungsfähig ist. Man gibt ganz vernünftiger Weise vor, dass der Staat auch seinerseits die Pflicht habe, nicht bestimmte Staatsbürger zu bevorzugen, sondern allen von seinen Verge bungen etwas zukommen zu lassen, die zu solchen Arbeiten und Lieferungen berufen sind. Man hat deshalb zu den öffentlichen Aus schreibungen gegriffen, welche es jedem er möglichen, zu konkurrieren und seine Kräfte ins Feuer zu führen. Dabei ist aber das Submissionswesen in den Vordergrund ge treten, dem so viele Mängel anhaften, dass man gerade in den Kreisen der Gewerbe treibenden energisch gegen dasselbe angekämpft Grosse Pflanzenbörse Berlin 1909. Von E. Dageförde-Berlin. Das war keine Börse mehr, sondern eine respektable Ausstellung — diese wohlgelungene Veranstaltung, In dem Riesenetablissement „Die neue Welt“, in dem die Börse auch im vorigen Jahre, — wenn auch in anderen Bäumen — stattgefunden hatte, deckte sie 3000 qm Fläche. Damals, zur ersten Börse, stand die Beteiligung der Handelsgärtner weit hinter der der Blumengeschäftsinhaber zurück, die schon auf eine mehrjährige Erfahrung zu rückblicken konnten; der Platz war freilich etwas beengter und die allgemeine Beteiligung bei weitem geringer, aber der pekuniäre Erfolg ein recht zufriedenstellender. Eine gewaltige Besucherschar, meist Blumengeschäftsinhaber, also Käufer, durchströmte damals die Räume, überall sah man zufriedene Gesichter, — in diesem Jahre dagegen war leider am Eröffnungs tage gähnende Leere, einige Interessenten, aber wenig Käufer durchwandelten die Ausstellung. Hoffentlich bringen die nächsten Tage, wenn sich das Zeppelin-Fieber gelegt haben wird, noch das erwartete Geschäft. Schade wäre es wirklich, wenn soviel aufgewandte Mühe und Arbeit keine Belohnung finden sollte. Welche Riesenarbeit hat nicht das Komitee geleistet, besonders dessen Vorsitzender Georg Draheim, und wie vieler Mühe haben sich nicht die ausstellenden Handelsgärtner unterzogen, tagelang wurden sie dem Geschäft entrissen, ungeachtet der nicht unbedeutenden Kosten! Es wäre, wie gesagt, wirklich zu bedauern, wenn durch Interesselosigkeit derjenigen Kreise, für die doch die Börse ins Leben gerufen wurde, den Beschickern derselben für die Zukunft jegliche Lust zur Mitarbeit genommen würde. Von den Ausstellungsobjekten kann von vornherein gesagt werden, dass die bekannten hat. Es ist auch heute vielfach Prinzip, dem Billigsten die Arbeiten zu übertragen, selbst wenn jeder Sachverständige ersieht, dass zu diesem Preise die Ausführung der Arbeiten unmöglich ist. Das Unterbieten im Preise ist zu einer Krankheit des gewerblichen Lebens geworden. Wir haben wiederholt im „Handels gärtner“ Fälle erwähnt, wo bei Vergebung von städtischen und staatlichen Park- und. Prome nadenanlagen, Ausschreibungen bei grossen Festlichkeiten usw., die Gebote soweit aus einander gingen, dass man nur den Kopf schütteln konnte. Differierten sie doch in ver schiedenen Fällen um 75%! Ja, ein Unter schied von 5O°/ o tritt sogar häufig zu Tage! Wird nun in solchen Fällen verwerflichster Schleuderei dem Mindestfordernden ohne wei teres der Zuschlag erteilt, so sind die, welche ein vernünftiges, angemessenes Gebot gestellt haben, geradezu brüskiert. Sie werden als Verteurer angesehen, die übers Ohr bauen wollen, und erleiden dadurch geschäftliche Nach teile. Freilich hat zumeist der Gärtner, der unter dem Normalpreise angeboten und vider- sinnig kalkuliert hat, wenig Freude von dem Geschäft, weil er eben mit dem begehrten und bewilligten Preise nicht auskommen kann. Und der Staat, die Gemeinde? Auch sie sind nicht etwa von Benachteiligungen frei, denn es liegt doch klar auf der Hand, dass niemand etwas verschenken kann, und dass eine gute, solide Arbeit, eine brauchbare Ware auch einen an ständigen, angemessenen Preis erfordert. Der Mindestfordernde kommt also entweder mit Nachrechnungen, die von staatlichen Behörden meist kurzer Hand zurückgewiesen werden, in kommunalen Körperschaften wohl hier und da ausnahmsweise einmal bewilligt werden, jedoch kein gutes Licht auf den Unternehmer werfen und ihm meist für später jede Berücksichtigung entziehen. Oder es werden auch, um dem Schaden beizukommen, minderwertige Arbeiten und Waren geliefert, die dann zu Beanstan dungen und wohl gar zu Prozessen führen, in denen meist der unterliegt, der sich bei seinem Gebot vergaloppiert hat. Die österreichische Verordnung über Ver gebung staatlicher Lieferungen und Arbeiten vom 3. April 1909 regelt nun für die ganze Monarchie die Frage der Vergebung in einer zum Teil glücklichen Weise. Wir können uns hier nicht mit allen einzelnen Vorschriften der Verordnung befassen, sondern nur die haupt sächlichsten Bestimmungen hervorheben. Das Prinzip ist in § 3 festgelegt, wo es heisst: „Lieferungen und Arbeiten sind mit den Berliner Kulturen wieder einmal in höchster Vollkommenheit gezeigt wurden. Cyclamen hätten sicherlich an keinem anderen Platze in einem vorzüglicheren Zustande an getroffen werden können; ebenso die Chrysanthemum, Myrten, Farne, Begonien, Fuchsien usw., die auf jeder Ausstellung mit Ehren bestehen konnten. Leider zeigte sich der Berliner Handelsgärtner auch in diesem Jahre wieder einmal keineswegs als tüchtiger Kaufmann, mit einigen wenigen Ausnahmen war durchweg versäumt worden, Namen, Preise und die in Kultur befindliche Zahl anzubringen. Auf Ausstellungen mögen letztere beiden Bedingungen unterbleiben, aber auf einer Börse ist solche Unterlassung unver zeihlich und nachteilig. Der vielen Pflanzen belgischer Kultur soll hier nicht weiter Erwähnung getan werden, — verschiedene grössere Firmen hatten leider solche wieder in Mengen ausgestellt. — Da gegen sollen die heimischen Erzeugnisse ge würdigt werden. Neuheiten in Topfpflanzen waren fast gar nicht vorhanden, nur Ernst Curio-Weissensee zeigte einige bemerkenswerte Fuchsien-Kreuzungen, darunter auch die bewähr testen des Vorjahres. Die beste lila Fuchsie bleibt auch wohl vorläufig Frau Henriette Emst. Aus einem Curioschen Sämling, befruchtet mit Gertrude Pearson, gewonnen, hält sie sich in Knospe und Blüte straff aufrecht, am meisten der Cupido vergleichbar, — aber augenschein lich besser — und das will viel sagen. Charming- Blut ist nicht in ihr, wie im vorigen Jahre ein Fachblatt behaupten wollte, sie ist dieser be kannten Marktpflanze in keiner Weise vergleich bar. Zeppelin ähnelt sehr der Henriette Ernst, besonders im aufrechten Stand der Blüte, ist nur in Farbe und Belaubung etwas dunkler, scheint sich auch nicht so kompakt auszuwachsen. Eine verbesserte Wildeman ist Andrew Car negie, die Blüten sind zwar etwas kleiner, er in den §§ 4 und 5 bezeichneten Ausnahmen öffentlich auszuschreiben.“ In § 4 wird die beschränkte Aus schreibung, d. h. die Ausschreibung von einer beschränkten Zahl von Unternehmen ge regelt und festgesetzt, dass sie nur erfolgen soll, wenn es sich um militärische oder sonstige öffentliche Arbeiten handelt, die geheim ge halten werden sollen oder Arbeiten in Frage kommen, die keine Verzögerung erfahren dürfen, wenn ferner die Lieferung oder Arbeit zur Zeit der Ausschreibung nur von einem be schränkten Kreise von Unternehmen in geeig neter Weise ausgeführt werden kann, bez. zur Ausführung besondere Sachkenntnis, Vertrauens würdigkeit und Leistungsfähigkeit des Unter nehmers so wesentlich sind, dass ohne diese Eigenschaften eine entsprechende Ausführung nicht gewährleistet ist, und schliesslich wenn der Gesamtwert der Arbeiten oder Lieferungen 10 000 Kronen nicht übersteigt. Der § 5 regelt die freihändige Vergebung. Sie ist nur zulässig bei Nachbestellungen, die nicht mehr als 20% der ausschliesslichen Lieferung oder Arbeit betragen, und nicht etwa im Inter esse der Sache von demselben Unternehmer ausgeführt werden müssen. Ferner bei Liefe rungen und Arbeiten, die im Inland nur von einer bestimmten Unternehmung in entsprechen der Qualität durchgeführt werden kann, oder wenn die Lieferungsgegenstände, bez. die für die Durchführung von Arbeiten erforderlichen Materialien oder das Arbeitsverfahren Patent- oder Musterschutz geniessen. Weiter in Fällen dringenden Bedarfes, oder wenn die freihändige Vergebung aus militärischem oder sonstigem wichtigen öffentlichen Interesse erforderlich scheint. Auch wenn die vergebende Stelle gezwungen ist, die Lieferung oder Arbeit an Stelle und auf Gefahr Vertragsbrüchiger Er- steher ausführen zu lassen. Desgleichen bei Ersatzbestellungen infolge entschuldbarer Ver zögerungen von Lieferungen oder Arbeiten, oder wenn eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung zu keinem Resultat geführt hat. Schliesslich auch bei Lieferungen, deren Ge samtwert 2000 Kronen und bei Arbeiten, deren Gesamtwert 5000 Kronen nicht übersteigt. Man wird sagen können, dass im Allgemeinen hier eine gerechte, alle Interessen berücksich tigende Normierung stattgefunden hat. Nur die zuletzt erwähnte Grenze erscheint uns etwas zu hoch gegriffen, Im dritten Teil ist das Ver fahren bei Ausschreibungen geregelt. Die Vor schriften betreffen die Art der Bekanntmachung, den Inhalt derselben, etwaige Preisstellung, die scheinen aber in grösseren Mengen und haben eine intensivere rosa Tönung, vor allen Dingen soll diese Sorte nicht so empfindlich sein wie Wildeman. Der Adrien Berger sehr ähnlich — eine Kreuzung dieser Art mit Robert Blatry — ist eine als Sämling 1910 bezeichnete Sorte, sie wird vom Züchter als die schönste ihres Genres bezeichnet. Die vor 3 Jahren zu uns eingewanderte Französin Bartrade ist eine prächtige, weisse Fuchsie, vergleichbar der Tubbenthals Weisse, auch Die Braut genannt, sie wächst aber straffer und trägt ihre leicht gefüllten Blüten aufrecht, ist ihr also entschieden vorzuziehen. Ausserordentlich niedrig waren Ernst Curios Chrysanthemum Monaco gehalten und prächtig sein Ageratum Tip Top. Allerlei Marktpflanzen eigener und fremder Kultur waren bei W. Ernst-Charlottenburg zu sehen. Die Buschchrysanthemen Goachers Crimson, Kitty und Schneeteppich, die niedrige Topfdahlie Edelweiss, die für die beste gehalten wird, ferner seine vollblühenden, edelgeformten Cy clamen und die im Wüchse besten Erica gracilis, beides Spezialkulturen seines Geschäfts, fielen besonders auf. Hervorzubeben wären ausser dem die schönen Bouvardien, Lilien und Salvien, und ganz besonders ein Parterre seibstgezogener Nephrolepis, Scolopendrium, Adiantum und Pteris. — Coniferen, Efeu, Myrten, Cyclamen, Pelar gonien und Fuchsien in den Sorten Marinca und Triphylla brachte R. Günther-Friedrichs felde. Als das Beste der Firma aber kann der prachtvoll erblühte Eisflieder Mad. Legraye und Charles X. bezeichnet werden. Viel be merkt wurden auch die zierlichen, kaum 50 cm hohen Lorbeerkronenbäumchen in kleinen, ge fälligen, viereckigen Kübeln. Hans Müller-Lichtenberg war durch Kronen myrten, Begonien Gl. de Lorraine und Charming- Fuchsien vertreten und Wilhelm Kriedemann- jedoch in der Regel unterbleiben soll, den Zeit punkt der Lieferung, die Form der Angebote usw. Diese Vorschriften können wir hier übergehen und uns der Behandlung der eingebrachten Angebote zuwenden. Sie sind nach §27 an dem bestimmten Termin von der betreffenden Kommission zu prüfen, dann zur Verlesung zu bringen und mit Nummern in der Reihenfolge zu versehen, wie sie in das Eingangsverzeichnis eingetragen sind, Der Verhandlung, über welche ein Protokoll aufzunehmen ist, können die Beteiligten („Anbotsteller") oder Bevoll mächtigte beiwohnen. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die zur Vergebung berufene Stelle auf Grund des Gutachtens einer von ihr einzusetzenden Kommission, welcher Sachverständige bei gegeben werden können. Dabei sind nach § 32 der Verordnung inländische Unternehmer zu bevorzugen. Auch ist in § 33 vorgeschrieben, dass dieselben inländisches Material zu ver wenden haben, soweit dies natürlich nach der Art desselben überhaupt möglich ist. Dadurch ist der heimischen Produktion Schutz verliehen. Ausgeschlossen von der Berücksich tigung sind Angebote, welche verspätet ein laufen, den Bedingungen und Mustern nicht entsprechen, Angebote von Minderjährigen oder solchen Unternehmern, die wiederholt gegen die Vorschriften der Verordnung gefehlt haben, sowie Angebote, die ohne selbst bestimmte Preise zu stellen, nur die anderen Angebote unterbieten. Auch können solche Angebote ausgeschlossen werden, die von Personen her rühren, welche in den letzten 3 Jahren bei anderen Ausschreibungen unsolid, untüchtig oder unverlässlich befunden worden sind oder sich einer Bestechung schuldig machten. Sehr wichtig aber ist folgende Vorschrift in § 34, Abs. 3: „Enthält ein Angebot eine zu der auszuführenden Lieferung oder Arbeit in offenbarem Missverhältnis stehende Preisforderung, so dass auf Grund dieser die richtige Ausführung nicht erwartet werden kann, so ist, falls die Preisstellung nicht schon im Angebote selbst ausreichend begründet er scheint, der Bewerber, falls er der vergebenden Stelle als leistungsfähig und solid bekannt ist, sogleich aufzufordern, diese Preisstellung ohne Verzug aufzuklären. Erfolgt die Aufklärung vor der Zuschlagserteilung zur Befriedigung, so ist das Angebot zuzulassen, andernfalls auszu schliessen. Unter denjenigen Offerenten, welche ange messene Preise angesetzt haben, soll derjenige berücksichtigt werden, der darunter den billigsten Weissensee mit Myrten, Adiantum, schönen Cyclamen, Lilien und Monatsrosen vertreten. Mit einer ganz vorzüglichen Leistung war J. Lamche-Heinersdorf auf dem Plane erschie nen, seine Cyclamen erregten durch Grösse und Vollblühigkeit allgemein Bewunderung. Salmo- neum sah man wohl selten so kräftig, manche Töpfe massen bis 40 cm im Durchmesser! Seine Chrysanthemum Monaco waren leider zu früh aufgestellt, sie hatten darum sehr vom Regen gelitten. Dagegen nahmen sich die Primula obconica wie auch Begonia Gl. de Lorraine in mitten von Adiantum, Asparagus, Blattbegonien und Selaginellen recht gut aus. Mit einer schönen Einsendung Farne und Asparagus in Handelsgrösse und darüber, sowie mit einer Kollektion Rex-Begonien war H. Kiausch-Zehlendorf anwesend. Riesenhafte Schnittpflanzen von Adiantum, Nephrolepis und Asparagus, sowie Cyclamen zeigte auch H. Tamms- Britz-Bukow. In der Einsendung von Otto Platz-Char lottenburg sind die wertvollen, noch viel zu wenig beachteten Meta-Nelken hervorzuheben, ferner die prächtigen Chrysanthemum: weisse Monaco, gelbe Monaco und Mad. Henry, riesige Kochien und die bunten Dracaenen. Marktpflanzen bester Kultur und verschie denster Art .zeigte Adolf Grille-Weissensee. Fuchsien, Myrten, Vesuv - Begonien, Farne, Asparagus, Palmen, Aspidistra, Topfdahlien, Salvien, Lilien, Coleus, Echeverien und Rosen wechselten in bunter Folge. Unter seinen Rosen fiel besonders als gut gewachsen und vollblühend die rahmweisse, innen chamoisrote bekannte Marktsorte Pharisäer auf. Benj. Niemetz-Rixdorf kultiviert Myrten als Spezialität, er hatte eine grössere Menge schönster Kronenbäume der Hamburger Braut und Königsberger ausgestellt, die qualitativ die im Frühjahr auf der „Giga„ gezeigten weit über-
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