Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schlechter und es mussten zahlreiche Unter stützungen gezahlt werden, mehr als Mk. 10000 in diesem Vierteljahr. Auch die Mitgliederzahl vom „Allgemeinen“ ist von 4952 im Jahre 1907 auf 4800 Mitglieder 1908 gefallen, was immerhin zu denken gibt. Erst von Schluss des zweiten Vierteljahres von 1909 hat man es auf die bis lang höchste Ziffer von 5033 Mitgliedern ge bracht. Der Kassenabschluss weist einen Vermögensbestand von Mk. 12 679 auf. Für Arbeitslosenunterstützung wurden Mk. 22 523, für Reiseunterstützung Mk. 2698, Kranken unterstützung Mk. 1121, Notstandsunterstützung Mk. 1620, Gemassregeltenunterstützung Mark 228, Agitation Mk. 10 314, Lohnbewegungen und Streiks Mk. 7732 ausgegeben. Die Lohn- kämpfe waren in der verflossenen Berichts periode auch flauer, da die wirtschaftliche Krise Zurückhaltung auferlegte. Der Berichterstatter, Schmidt-Berlin, meinte, dass die Krise als überwunden angesehen werden könne, was andere Sachkundige allerdings noch nicht als so sicher hinstellen. Der Hauptpunkt der Tagung war nach seinen Ausführungen die Finanz lage des Vereins. Die Debatte drehte sich dann um die Protestbewegung gegen die Ab haltung der Versammlung, die namentlich von Hamburg aus in Szene gesetzt war. Man nahm folgende Anträge an: „Ueber die von der Organisation wegen Schädigung des . Vereins ausgeschlossenen Mitglieder ist von der Hauptverwaltung ein Verzeichnis anzulegen und zeitweise allen Zweigvereinen zuzusenden. “ „Der Sitz des Ausschusses ist von Dres den nach Hamburg zu verlegen.“ Albrecht erstattete den Bericht über die Presse. In der Diskussion fand ein Antrag Kühne, welcher sich gegen die Aufnahme partei politischer Artikel wendete, keine Unterstützung. Natürlich, denn die Parteipolitik ist doch auch bei unseren sozialdemokratischen Gärtner gehilfen die Hauptsache. Ueber Agitation und Organisation referierten Busch-Hamburg, Löcher-Berlin und Kaiser-Frankfurt-Main, Busch meinte, man solle bei der Agitation mehr die ideale Bedeutung der Organisation hervorheben als die materiellen Vorteile. Dann war er der Meinung, dass man die draussenstehenden Ge hilfen nur dadurch gewinnen könne, dass man nicht gleich Farbe bekenne, und die sozialdemokratische Karte ausspiele, weil da durch die rückständigen Arbeiter oft eher ab gestossen, als gewonnen würden. Man muss also heucheln und sich selbst verleugnen, um noch vorteilhaft agitieren zu können. Das kann den Gärtn ergehilf en nicht oft genug vorgehalten werden! Löcher behandelte die Lage der Privat- oder Herrschaftsgärtner, die der Verein als Mitglieder verloren habe, weil für sie nicht genug gewerkschaftliche Arbeit ge leistet worden sei. Das wird aber wohl nicht der einzige Grund sein, warum sich diese Gärtner zurückhalten. Man will natürlich ver suchen, sie wiederzugewinnen. Kaiser wandte sich den in städtischen Betrieben be schäftigten Gärtnern zu. An der Hand einer reichhaltigen Statistik wies er nach, dass die städtischen Gärtner durchweg schlechter gestellt sind, als andere an den Stadtver waltungen beschäftigte gelernte Arbeiter. Dabei besteht mit Ausnahme von 3 Städten die zehn stündige Arbeitszeit, in Chemnitz und Gör- itz sogar die elfstündige. Es müsse neun ¬ stündige Arbeitszeit, sowie eine Aufbesserung der Löhne erstrebt werden, die sich in den meisten Fällen zwischen Mk. 3,— und Mk, 3,75 täglich bewege. Es wurde dann die Bildung einer Reichssektion der Privatgärtner besprochen, aber abgelehnt. In der Resolution heisst es unter anderem: „Soll die wirtschaftliche Lage der Gärtner arbeiterschaft gehoben werden, so ist dies dauernd nur dann möglich, wenn sie sich in ihrer Gesamtheit in einer einheitlichen Berufs organisation zusammenschliesst. Nur dann, wenn die Verhältnisse in der gewerblichen Gärtnerei, als dem Kern des Berufes, gebessert werden, wird es möglich sein, die Position unserer Kollegen in den Stadtgärtnereien zu festigen und zu heben." Es war dann weiter zum Ausdruck gebracht, dass nur der „Allge meine Deutsche Gärtnerverein" für die Stadt gärtner als Organisation in Frage kommt, was die Stadtgärtner wohl mit sich selbst abzu machen haben werden. Dekretieren lässt sich da gar nichts. Resolutionen, wie die oben- stehende, sind übrigens schon mehr als einmal gefasst worden, ohne dass durch sie eine Ver besserung der Lage herbeigeführt worden wäre. Sie machte mehr den Eindruck einer Verlegen heitsresolution, Es unterliegt gar keinem Zweifel, dass sowohl die Privatgärtner als die Stadtgärtner keine Lust zeigen, sich dem „All gemeinen Deutschen Gärtnerverein" heute anzu schliessen , weil ihnen seine ausgesprochen sozialdemokratische Tendenz in ihren Stellungen schliesslich nur Unannehmlichkeiten bringen kann, und tatsächlich auch schon gebracht hat. Dieser Umstand hält sie vom Eintritt ab und das wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Tatsächlich ist aber auch eine Förderung ihrer Interessen vom „Allgemeinen Deutschen Gärtner verein“ nicht zu erwarten, denn dieser muss seine Schwerkraft auf die Interessen der An gestellten in Berufsgärtnereien legen, wenn er Oberwasser behalten will, und kann den Privat gärtnern, Stadtgärtnern usw. gar nicht soviel Arbeit widmen, um sie fruchtbringend zu ver treten. Mit Zeitungsartikeln und schönen Reden und Resolutionen ist da nichts getan. Inwieweit die Lage der Herrschaftsgärtner ver besserungsbedürftig ist, darüber haben wir uns ja schon selbst verbreitet. Wir kommen auf die weiteren Verhandlungen gelegentlich zurück. Rundschau. Handel und Verkehr. — Zollbehandlung für aus Deutschland kommende Geschäftskataloge in Spanien. Für solche Kataloge kann, wie wir schon ein mal kurz erwähnten, nur dann Zollfreiheit beansprucht werden, wenn die Kataloge un mittelbar oder mit unmittelbarem Konossement aus Deutschland in Spanien eingehen, in deutscher Sprache herausgegeben oder gedruckt und Originalwerte eines Deutschen sind, dem das Urheberrecht an ihnen zusteht. Sie müssen in letzter Beziehung von einer vom Absender ausgestellten und von der Ortsbehörde und dem zuständigen spanischen Konsul in Deutsch land beglaubigteh Erklärung begleitet sein, dass sie Originalwerke eines Deutschen sind, der das spanische Eigentumsrecht von ihnen gesetz mässig erworben hat. — Zur Obstausfuhr Deutschlands. Wie weit wir gegenüber dem Ausland zurück bleiben, lässt sich daraus ersehen, dass neuerdings von den Schweizer Bahnen besondere Einrichtungen für den schnellen Transport getroffen sind. Sämt liche Obstsendungen, die in der westlichen Schweiz bis Nachmittag 4 Uhr aufgegeben sind, werden noch mit den Nachtzügen befördert, und die Sendungen sind beispielsweise schon 24 Stunden später in Stuttgart, Baden- Baden, Frankfurt-Main etc. Wie wenig Ent gegenkommen findet dagegen unser heimischer Obstbau bei den deutschen Eisenbahnverwal tungen, obgleich hier ausschliesslich Staatsbahnen in Frage kommen. Rechtspflege. — Eine beleidigende Auskunft ist nicht strafbar. Das Oberlandesgericht Darmstadt hat in einem Urteil eine Auskunft über einen An gestellten, die an sich beleidigender Natur ist, für straflos erklärt, wenn sie nur in gutem Glauben erteilt ist. Das Schöffengericht Alzey und die Strafkammer in Mainz waren anderer Meinung gewesen und erklärten eine solche Auskunft für strafbar, wenn der Wahrheits beweis nicht erlangt werden könne. — Ein ArbeitsVerhältnis zwischen Ehe leuten besteht nicht, wenn der Ehemann früher Inhaber des Geschäftsbetriebes war, dieses aber auf die Frau übergegangen ist und der Mann ohne bestimmten Lohn, ohne besonderen Arbeits vertrag, nur gegen Unterhalt und ein Taschen geld arbeitet. Es handelt sich dann nur um eine Tätigkeit des Ehemanns im Geschäft seiner Frau, die nach den Verhältnissen, in dem Ehe leute leben, allgemein üblich ist. Es kann daher auch nicht davon die Rede sein, dass der Ehe mann der Krankenversicherungspflicht unter stände. So hat das Krankenversicherungsamt in Frankfurt a. M. in einer Entscheidung vom 14. Mai 1909 ausgesprochen, in welcher Ehe leute solidarisch zur Rückzahlung der an sie geleisteten Aufwendungen verurteilt wurden. — Aufrechnung beim Geldwechseln. Wenn ein Kunde ein Geldstück mit der Bitte, es zu wechseln, übersendet oder überreicht, so ist der Geschäftsinhaber nicht berechtigt, den Betrag, den ihm der Kunde schuldet, als Deckung abzuziehen. Der Abzug stellt sich nach einer Gerichtsentscheidung als eine un erlaubte Handlung dar, insofern dem Inhaber des Geschäftes das Geldstück zweifellos nur unter der Bedingung zum Eigentum überlassen werden sollte, dass er im gleichen Werte Klein geld dafür herausgebe.. Der Beklagte aber habe den Kläger zwingen wollen, in Höhe der Forderung des Eigentumsrechts von dem Geld stück aufzugeben und ein solcher Zwang sei, selbst wenn die Forderung an sich richtig sei, eine gesetzlich unerlaubte Handlung. Darnach darf man sich beim Wechseln von Geld nicht für seine Schuld bezahlt machen, eine Auf fassung, die der Laie nicht teilen wird. — Haftpflicht des Inhabers eines Blumen ladens bei Unfällen im Laden. Nachstehender Vorfall, der sich in Magdeburg ereignete, ist auch für die Inhaber von Blumenläden von hohem Interesse. Die Frau eines Beamten zog sich ein nervöses Kopfleiden zu, weil ihr ein Gegenstand, den ein Angestellter im Laden fallen liess, auf den Kopf traf. Da sich der Ladeninhaber weigerte, Schadenersatz zu leisten, hatte das Landgericht Magdeburg zu ent scheiden. Es kam zu einer Verurteilung des Ladeninhabers und auch das Oberlandesgericht Naumburg nahm diesen Standpunkt ein, weil der Inhaber des Ladens es unterlassen habe, alle Massnahmen zu treffen, welche die Verkehrs sicherheit in einem Laden erfordern. Er hatte nach § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuches dartun wollen, dass ihn ein Verschulden an dem' Versehen des Angestellten nicht treffe, wurde jedoch damit nicht gehört. Das Ober landesgericht verlangte, dass der Inhaber des Geschäftes absolut Vorkehrungen treffe, dass ein solcher Vorfall unmöglich sei. Das Reichs gericht trat aber dieser für jeden Ladenbesitze ungünstigen Entscheidung entgegen. Wenn le diglich ein Verschulden des Angestellten V. liege, so braucht der Inhaber des Ladens nid zu haften, wenn er bei der Einstellung des selben alle Sorgfalt angewendet und späterhin für ausreichende Beaufsichtigung gesorgt habe. Im Interesse der Laderbesitzer ist diese Ent scheidung sicherlich mit Freude zu begrüssen. Vereine und Versammlungen. — Der erste Kongress der französischen Interessenten der Kälteindustrie steht für den 1. bis 3. Oktober in Aussicht. Bereits im Vorjahre kamen wir in der Folge des inter nationalen Kongresses auf die Bestrebungen in Frankreich zu sprechen ; inzwischen hat sich eine Association franaise du froid gebildet, welche sich in diesem Jahr unter der Patro nage des Ministers für Ackerbau in Lyon ver einigen wird. Auf der Tagesordnung stehen alle die Kälteindustrie berührenden Fragen, ins besondere die Aufbewahrung aller gärtnerischen Erzeugnisse in Gefrierräumen und die dabei gemachten Erfahrungen. — Der II. österreichische Baumschulen besitzertag wird von der Vereinigung österreich ischer Baumschulenbesitzer am 5. September in Graz veranstaltet und bis zum 8. Sept, dauern Von den Punkten, welche auf die Tagesordnung gesetzt sind, sind von besonderem Interesse, Handel und Urproduktion im Baumschulenbe trieb, ferner die Konkurrenz der Landes- und Lehrerbaumschulen. Ausserdem wird eine ein heitliche Kultur- und Qualitätsbezeichnung an gestrebt. Am folgenden Tage werden die in der Umgebung liegenden Baum schulbetriebe be sucht, während die letzte Tagung am 8. d. M. die Mitglieder mit der Einrichtung von Mindest preisen beschäftigen wird. — Ein internationaler Gartenbau-Kon gress in Brüssel wird gelegentlich der im nächsten Jahre dort stattfindenden Ausstellung, der man überall mit Interesse entgegen sieht, abgehalten. Uebrigens fällt derselbe in die Zeit vom 30. April bis zum 3. Mai, und trifft somit mit der Er öffnung der grossen Blumenausstellung zusammen. Man hat diese Massregel mit Rücksicht auf die zahlreichen auswärtigen Besucher ergriffen, um besonders auch auswärtige Handelsgärtner zu einem Besuch zu veranlassen und gegenseitig neue Beziehungen anzubahnen. Die auf die Tagesordnung gesetzten Sektionen umfassen die Blumenzucht, den Obst- und Gemüsebau, Wissen schaft und Literatur, neuere Fortschritte, gärtne rische Organisation etc. Auskünfte werden von der Geschäftsstelle: Secretariat du congres, 28 rue Sainte-Catherine, Brüssel erteilt. Im Interesse der regen Handelsbeziehungen beider Länder und der hervorragenden Stellung Deutschlands als Abnehmer ist ein grösseres Entgegenkommen, als man den Deutschen in Gent zuteil werden liess, wohl vorauszusetzen. knospenreiche Cyclamen zeigte Heinr. Schaden- dorff-Wedel, der auch Schaupflanzen von Nephrolepis Piersoni, sowie die bekannte Schnitt begonie Kätchen Schadendorff ausstellte. — Mit prächtigen hochstämmigen Fuchsien waren Kleinwächter & Co.-Hamburg vertreten, die ausserdem auch Cyclamen und diverse Farne empfahlen. — Eine hervorragende Ampelpflanze, die schon bekannt ist, stellten Barensfeld & Vorreyer-Hamburg aus. Es ist die schon wiederholt auch im „Handelsgärtner" empfoh lene Ampelopsis (Vitis) orientalis. Im Freien fand ein Teil der härteren Handelspflanzen, die in der Halle keinen Platz mehr hatten, Unterkunft. — Zunächst sind hier von F. A. Riechers Söhne-Wandsbek die Azaleen, Myrten, Hortensien und Topfflieder zu nennen. — Kleinwächter & Co.-Hamburg brachten hochstämmige Hortensien, Flieder und Azaleen. — C. Nupnau-Wandsbek Daboecien, Cyclamen, Flieder und hochstämmige Efeu- geranien. — Hermann Berndt-Wandsbek zeigt in gleichfalls tadelloser Ware Azaleen, Myrten, Cyclamen und Lorrainebegonien, ferner in Knospen und in der Blüte stehende Polyantha- rosen in den Sorten Mrs. Cutbush, Mme. Leva- vasseur, sowie Katharine Zeimet, reinweiss, übrigens eine recht gute Kulturleistung. — Zum Schluss möchten wir hier noch Julius Scheider-Wandsbek, erwähnen, der Azaleen, Kamellien und Cytisus brachte, sowie Johs. Eckmann-Wandsbek der recht hübsche Myrten, Cyclamen, Lorraine - Begonien, sowie schön blühende Pelargonium zonale Ruppin zeigte. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass alle diese Ausstellungspflanzen fast ausnahmslos durch sehr schöne Qualität hervortraten. Die Schnittblumen, welche in mässiger Fülle vertreten waren, kamen dadurch, dass sie sehr zerstreut plaziert werden mussten und vielfach als Lückenbüsser dienten, nicht recht zur Geltung. Zuerst ist eine beachtenswerte, leider an zwei verschiedenen Stellen gruppierte Kollektiv-Rosen-Ausstellung des „Vereins selbst ständiger Gärtner Uetersens“ hervorzuheben. — Rosen zeigte ferner noch W. Kordes-Elms- horn in einer gewählten, reichhaltigen Sammlung. Schnittstauden in recht dekorativen Arran gements boten Nonne & Höpker-Ahrensburg. Die Anordnung der Blumen nach Farben, sowie die schön ausgebildeten Dahlien, die neuen niedrigen Delphinium Lemartin, sowie Miss Creighton fielen ebenso auf, wie die Rudbeckien und Phlox decussata. — Weiter war hier die Firma Barensfeld & Vorreyer-Hamburg mit guten Schnittblumen vertreten, darunter die reizende Statice Smithi. — Hier erwähnen wir ausserdem die Dahlien von Emil Strutzke- Hamburg, ferner Dahlien nach Farben geordnet, sowie Gladiolen von Friedr. Wnuk-Wandsbek. Eine schöne Kollektion Stiefmütterchenblumen und 50 Sorten grossblumigen Phlox decussata zeigte H. W r e d e - Lüneburg, f erner F- C. G r a m m- Malchin grossblumige, selbstgezogene Gladiolen. Nennenswert sind weiterhin die abgeschnittenen Blumen der neuen Spiraea Queen Alexandra von Gt. van Waveren & Kruijff-Leipzig und Sassenheim. — Emil Göricke-Niemberg stellte Hohenzollernastern eigener Züchtung aus. Die industrielle Abteilung bot eine ausser ordentliche Vielseitigkeit. Viele bekannte Firmen waren durch Neuheiten vertreten. Die Bedarfs artikel, Material, Werkzeuge etc. nahmen einen weit grösseren Raum ein, als die Pflanzen- und Blumenausstellung. Trotzdem viele Aussteller, um den Platz auszunutzen, ihre Abteilungen überreichlich ausgestattet hatten. Wie wir schon am Eingang erwähnten, sind nur wenige Firmen mit den abgeschlossenen Geschäften zu frieden. In gärtnerischen Kreisen, soweit Käufer in Frage kommen, machte sich grosse Zurück haltung bemerkbar, ganz abgesehen davon, dass nur eine verhältnismässig kleine Zahl aus wärtiger Interessenten erschienen war. Kultur, — Die kletternde Hortensie, Hydrangea petiolaris, ist ein ziemlich harter, noch viel zu wenig gewürdigter Freilandstrauch. Er wurde bisher häufig in Katalogen wie in der Fach literatur zu Unrecht mit einer verwandten, aber doch keineswegs gleichwertigen Pflanze, der Schizophragma hydrangeoides, verwechselt. Vor allem ist hervorzuheben, dass Hydrangea petio laris Sieb, et Zucc., gleichbedeutend mit H. scandens Maxim, beinahe in ganz Deutschland unsere Winter aushält, und sich durch üppigen Wuchs auszeichnet, während die zwar ebenfalls kletternde, aber weit schwächer wachsende Schizophragma nur etwa im sogenannten Wein baugebiete in Südwestdeutschland als Freiland gehölz zu betrachten ist. In Nordfrankreich hat Hydrangea petiolaris bis zu 20° R. ertragen, ohne dass die Blütenknospen litten. „Revue horticole" bildet ein älteres Exemplar ab, das an einer 4 m hohen Mauer angepflanzt ist und dort eine Fläche von beinahe 80 qm bekleidet hat. H. petiolaris bedarf keiner Stütze, sondern ist,' gleichwie Epheu, Tecoma, Ampelopsis Veitchi usw. selbstklimmend. Die Art ist, wie H. paniculata, ausgesprochen laubabwerfend; die Blüten erscheinen am alten Holze Ende Mai bis 'Ende Juni und bilden flache Dolden von 20—25 cm Durchmesser, woran die un fruchtbaren weissen Randblüten das zierende sind. Das lebhaft grüne Blatt erreicht 10—12 cm Länge und zeigt vornehmlich bei schattiger Lage ein üppiges frisches Grün. Von Schizo phragma unterscheidet sich die hier beschrie bene Kletterhortensie noch durch den feiner gezähnten Blattrand und das abblätternde alte Holz. Bei Schizophragma hydrangeoides be merken wir ausserdem eine deutliche dauernde Behaarung der Triebe und das ausgereifte Holz ist mit hervortretenden Rindenhöckerchen ver sehen. Aus Stecklingen wächst Hydrangea petiolaris weniger gut, obwohl man dies durch die Neigung zur Wurzelbildung an den Zweigen und die Verwandschaft mit H paniculata ver muten sollte. Der Strauch wird am sichersten durch Ableger vermehrt. — Die blaue Form der Douglasfichte als Zierbaum. Seit Jahren hat man zu gunsten der Gebirgsform der Pseudotsuga Douglasi eine grosse Propaganda gemacht. Die Gebirgsform, die je nach der geographischen Lage de Standortes in verschiedenen Höhenlagen des nordamerikanischen Felsengebirges vorkommt, zeichnet sich durch stumpfgraugrüne bis grau blaue Benadelung aus, während die empfind lichere Küstenform freudiggrüne oder gelblich grüne Nadeln besitzt. Dieses Merkmal soll jedoch nicht immer unbedingt zutreffen, auch finden sich in Nordamerika Uebergangsformen zwischen beiden. Die Gebirgsform soll nicht nur grössere Widerstandsfähigkeit gegen Früh- und Spätfröste besitzen, sondern auch geringere Ansprüche an die Luftfeuchtigkeit des Stand ortes stellen. Am ähnlichsten sind beide in den Bodenansprüchen. Sie gedeihen beide am besten auf tiefgründigem, frischem, sandigem Lehm oder lehmigem Sand ohne stehende Nässe und vermeiden ebensowohl trockenen leichten Sand, wie schweren Tonboden. In zusagenden Verhältnissen macht die Küsten form einen äusserst üppigen Jahrestrieb, während die blaue Gebirgsform stets sch wach wüchsig bleibt. In der Jugend soll erstere dreimal schneller als die Gebirgsform wachsen. Am besten gedeiht die Küstenform an ihren heimat lichen Standorten im Küstengebiet von Britisch- Kolumbia und den Unionstaaten Washington und Oregon bis zu den westlichen Hängen der Coast Range in Kalifornien. Hier tritt sie in
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)