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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Samenbau, gärtnerischer Obstbau, soweit nicht diese Betriebe durch Eintragung in das Gewerbe- oder Handelsregister einen gewerblichen Charakter erhalten haben. Von den Mischbetrieben wäre dasselbe, in ähnlicher Weise den Verhältnissen angepasst, zu sagen, wie bei den gewerblichen Betrieben. Ist denn hiergegen etwas vorzubringen? Mit Freuden akzeptieren wir jede bessere Definition, denn wir nehmen nicht, wie die Verbands leitung im „Handelsblatt“, die Unfehlbarkeit für uns in Anspruch. Wir wissen aber sehr wohl, dass man in der Redaktion des „Handels blattes“ gegen uns rennt, wie der Stier gegen das rote Tuch! Der Zustand, der jetzt herbei geführt worden ist, den wollten wir allerdings sofort bei Beratung der Gewerbenovelle geschaffen sehen, und es ist gut, dass es so kam. Wir sind vorläufig zufrieden. Nun hat Herr Beckmann in seinem „Vortrag“ im Anschluss an den provozieren den Witz von der angeblichen Absage des Herausgebers des „Handelsgärtners“ an den Portier des Hauses bemerkt — er könne sich nicht abhalten lassen, trotzdem „Kritik zu üben“. Wir müssen leider konstatieren, dass er uns gegenüber nur gezetert hat, auf eine Kritik unseres obigen Vorschlages aber warten wir noch heute. Die Aus führungen des Herrn Beckmann enthalten nur Vorwürfe und Ausfälle gegen den „Handels gärtner“, die eigentlich auch nach dem schmecken, was unser einstiger Freund als Verbandsvor sitzender uns unterschieben möchte. Es ist unwahr, dass wir jemals dem Verband in den Rücken gefallen wären. Die Ansicht, die wir vertreten haben, ist stets im „Handelsgärtner“ seit 1899 vertreten worden. Es ist unwahr, dass wir durch Quer treibereien Verrat geübt hätten zu Gunsten der Arbeitnehmer. Wir haben nur unsere ehr liche Ueberzeugung zum Besten der Ar beitgeber zum Ausdruck gebracht und be rufen uns hierbei auf das vorurteilsfreie, ge sunde Urteil der Leser unseres Blattes. Es ist unwahr, und eine sehr leicht fertige Behauptung, dass wir aus Neid und Hass gegen den „mächtig auf blühen den Ver band" gehandelt hätten. Wahr ist nur, dass wir an unsrer Ueberzeugung festgehalten haben, die uns auf den Weg gewiesen hat, den jetzt die Regierung beschreiten wird. Es ist unwahr, dass wir mit dem „Bund der Gärtner" gemeinsame Sache machten. Wir haben auch dessen Stellung, wie die anderer Interessenvertreter, gekennzeichnet. Wie wir zum „Bund der Gärtner“ stehen, darüber konnte Herr Beckmann, wenn es ihm nicht nur um eine wohlfeile Phrase zu tun war, sich bei den anwesenden Vorstandsmitgliedern vom Gartenbauverband für das Königreich Sachsen orientieren, die gegen den Bund bekanntlich den „Handelsgärtner“ einmal in Anspruch ge nommen haben. Es ist unwahr, dass, nachdem die Rechtsfrage für gewerbliche Gärtnereien ge regelt worden ist, alles beim Alten geblieben und so gut wie nichts erreicht sei! Wir bedauern, dass die Mitglieder des Verbandes grundsätzlich in einer solchen unklaren Form von den Beschlüssen unterrichtet werden. Das „Fangballspiel" sollte nun endlich aufgegeben werden. Aber Herr Beckmann muss natürlich sagen: „Es ist nichts erreicht worden“, weil es gerade in seinen Intentionen lag, „dass jetzt nichts erreicht werden sollte!“ Und warum? Weil die Anregung nicht von ihm kam! Wir werden die Frage: „Was ist erreicht worden?" in einem be sonderen Artikel eingehend, doch streng sachlich behandeln! Wir könnten fort fahren in der Zerpflückung der Rede des Herrn Beckmann, aber unsre Leser wollen wir nicht damit langweilen. Sie werden er kannt haben, dass wir nicht das Ge ringste gegen die Interessen der Gärt nerei getan haben und dass lediglich eine der Geschäftsleitung des Verbandes, besonders des Vorstandes, nicht würdige Konkurrenz hetze gegen den „Handelsgärtner“ aus persönlichen und geschäftlichen Gründen des Generalsekretärs Beckmann um die Jahres wende zu diesem Streit geführt hat. E i n solcher Kampf gereicht der Gärtnerei nicht zum Segen! Vor der Hand haben wir mit dieser Ver teidigung unser letztes Wort zu der Dresdner Versammlung gesprochen. Wenn man uns die Waffen nicht wieder in die Hand zwingt, wer den wir uns von neuem nicht in die Arena begeben. Fordert man uns aber nochmals vor die Schranken, dann werden wir für unsre Anschauung, die auf dem Boden des deutschen Gesetzes und des Rechtes steht, weiter kämp fen. — Die Zukunft wird lehren, dass der Sieg auch fernerhin uns bleibt! Im Kampf um die Gewerbesteuer. Die Streitigkeiten über die Gewerbesteuer pflicht der Gärtner hören nicht auf und es tut dringend not, dass auch hier einmal eine ein heitliche Rechtsprechung das Licht der Welt erblickt. Es liegt uns wieder ein Urteil vor, das in der Gewerbesteuerfrage von der Kgl. Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Do mänen und Forsten in Münster gefällt worden ist und in mehrfacher Hinsicht Interesse bietet. (G. N. 8695 III 23.) Der Gärtner und Baum schulenbesitzer S. in S. war für das Steuer jahr 1908 zur Gewerbesteuer herangezogen worden. Er wurde dagegen vorstellig und legte ausführlich dar, dass sein Baumschulen betrieb vorwiegend landwirtschaftlicher Art sei und von einer gewerblichen Gärtnerei bei ihm nicht die Rede sein könne. Auch wir halten den Betrieb für einen landwirtschaftlichen. S, zieht Obstbäume und andere Baumschul artikel auf und verwendet dafür etwa die Hälfte seines Grundbesitzes. Seine Söhne sind in den Baumschulkulturen mit tätig. Die andere Hälfte verwendet S. zum Getreide- und Gemüsebau. Er baut namentlich Hackfrüchte darauf. Im übrigen ist der Betrieb auch mit Viehzucht verbunden. Die ganze Tätigkeit unterscheidet sich von der eines Landwirtes in keiner Weise. Der Gemüsebau ist ein feldmässiger und in den Baumkulturen war nicht etwa fertige Ware aus Belgien, Holland usw. eingekauft und wieder verkauft, sondern es wird auch hier Urproduk tion getrieben, so dass ein Handelsgewerbe nicht angenommen werden kann. Nach dem bekannten Möllerschen Erlass würde man den Betrieb des S. vielmehr ohne weiteres als einen landwirtschaftlichen zu charakterisieren haben. Da die Vorstellungen des zur Gewerbe steuer Veranlagten nichts nützten, legte er gegen die Gewerbesteuerveranlagung Berufung ein, welche jedoch durch die oben erwähnte Entscheidung zurückgewiesen wurde. Aus den Gründen wollen wir folgendes hervorheben: Streitig ist allein die Frage, ob der von S. ausgeübte Betrieb als ein landwirtschaftlicher und mithin gewerbesteuerfreier oder als ein kunst- und handelsgärtnerischer und demnach gewerbesteuerpflichtiger anzusehen ist. Die Behauptung des S., dass er keine Gärt nerei, sondern nur Landwirtschaft betreibt und dass die Aufzucht der Forstpflanzen und jungen Obstbäume als ein integrierender Teil seines Landwirtschaftsbetriebes angesehen werden müsse, widerspricht nun, nach Ansicht der zweiten Instanz, den tatsächlichen Verhältnissen. Die Entscheidung sagt darüber folgendes: „Schon der Umstand, dass er die Hälfte seines gesamten Grundbesitzes (16 Morgen) zu Baum kulturen verwendet, spricht für einen Gärtnerei betrieb. Es kommt aber noch hinzu, dass er ständig drei ausgebildete Gärtner, seine Söhne, beschäftigt. Bei einem Areal von nur 32 Mor gen, von welchem 16 zur Gärtnerei verwendet werden, ist auch bei der Eigenartigkeit des Betriebes des Steuerpflichtigen eine Be schäftigung von drei Gärtnern neben dem Be sitzer selbst nicht zu verstehen, wenn eben nicht in der Hauptsache Gärtnerei betrieben wird. Es ist auch zu berücksichtigen, dass eine Haupttätigkeit bei der Gärtnerei in dem Ver edeln von Obstbäumen besteht. Diese Tätig keit fällt unbestritten in den Bereich der Gärtnerei.“ Der letzte Satz besagt gar nichts, denn dass S. Gärtner ist und einen Baum- schulen-Betrieb hat, ist gar nicht zu be streiten. Es fragt sich eben nur, ob diese Gärtnerei der Landwirtschaft oder dem Ge werbe zuzuzählen ist. Dass die drei Söhne im Betriebe mitarbeiten, birgt ebenfalls kein Kriterium für den gewerblichen Charakter des Betriebes. Auch in landwirtschaftlichen Be trieben, wo der feldmässige Gartenbau oft in grossem Masstabe stattfindet und den Gärtnern fühlbare Konkurrenz gemacht wird, und zwar nicht nur im Gemüse- sondern auch im Samen bau und in Blumenzucht werden die Familien glieder alle zur Mitarbeit herangezogen und von Jugend auf im Gartenbau ausgebildet. Wird das doch auch auf den landwirtschaftlichen Schulen in den Grundzügen gelehrt, und ge rade das Veredeln von Obstbäumen, wie über haupt die gesamte Pomologie bildet dort einen in der Neuzeit sehr intensiv behandelten Lehr stoff. Und wenn ein Landwirt die Hälfte seines Anwesens zum Gemüsebau oder zu Baumschulanlagen verwendet, so tut er es, weil er damit dem Boden einen besseren Er trag abgewinnen kann, aber er verwandelt sich deshalb noch nicht aus einem Landwirt in einen Gewerbetreibenden. Die Beweis führung ist insoweit nach unserm Dafürhalten eine sehr unglückliche. Die Entscheidung fährt dann weiter fort: „Endlich ist in Betracht zu ziehen, dass der Steuerpflichtige auch Samen handel, wenn auch in kleinem Umfange, be treibt. Nach alledem kann ein Zweifel darüber, dass der Betrieb nicht als landwirtschaftlicher sondern als Gewerbebetrieb sich charakterisiert, nicht bestehen. Insbesondere kann die Be hauptung des Steuerpflichtigen, dass er sein Grundstück nur im Zwischenbau mit Baum pflanzen besetze, Glauben nicht beigemessen werden. Es muss vielmehr angenommen werden, dass die Anzucht von Baumpflanzungen die Haupt sache und der Anbau von Getreide und Hack früchten bei ihm die Nebensache ist und dass das Getreide und die Hackfrüchte nur auf den vorübergehend mit Baumpflanzungen nicht besetz ten Parzellen oder um den Boden für das Be pflanzen mit Bäumen geeigneter zu machen, angebaut werden. Dass der Gärtnereibetrieb des Steuerpflichtigen sich als eine Kunst- und Handelsgärtnerei darstellt, wird auch dadurch bewiesen, dass die Aufzucht der Bäume etc. eine technische Vorbildung erforderlich macht, welche die drei im Betrieb beschäftigten Söhne besitzen." Hierzu ist zu bemerken, dass auch Bauern etwas Samenhandel treiben und namentlich land wirtschaftliche Sämereien zur Aussaat verkaufen. Eine einfache technische Vorbildung aber, wie sie hier erwähnt wird, hat jeder gebildete Land mann, der sich für die Anzucht von Bäumen ' interessiert. Das reicht alles nicht aus, um den Betrieb zu einem gewerblichen zu stem peln. Vor allem aber kehrt immer der Irrtum in der Entscheidung wieder, als ob alle Gärt nereien gewerbesteuerpflichtig wären und nur die reinen Landwirtschaftsbetriebe freibleiben. Auch Gärtnereien landwirtschaftlichen Cha rakters sind frei. „Eine eigentliche kaufmännische Buch führung,“ sagt die Entscheidung am Schluss, „scheint zwar nicht vorhanden zu sein, doch wird dieselbe mit Rücksicht auf die Art des Absatzes, welcher sich immer in grösseren Mengen vollzieht, nicht erforderlich sein. Sie allein kann aber auch dem Gärtnereibetriebe den Charakter einer Handelsgärtnerei weder geben noch nehmen." Der Steuerpflichtige hat gegen diese Ent scheidung nun anderweit Beschwerde an das Kgl. Oberverwaltungsgericht eingereicht. Man darf mit Spannung erwarten, wie dieses ent scheidet. Bei dem Bestreben, soviel Betriebe wie möglich der Steuer schon im Interesse des Staatssäckels zu unterwerfen, darf man sich nicht wundern, dass in der Hauptsache immer nur die Gründe hervorgekehrt werden, welche für die Steuerpflicht sprechen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Der Handel Cyperns mit Gemüsen ist ein beträchtlicher. Im Jahre 1907 wurden für 9943 Pfd. Sterl, frische Gemüse exportiert, gegen 7917 Pfd. Sterl, im Vorjahre. In Gra natäpfeln wuchs die Ausfuhr von 8107 Pfd. Sterl, auf 11 278 Pfd. Sterl. — Die Einfuhr von frischem australi schem Obst nach der Schweiz ist nur über Zollamt Basel gegen Untersuchung auf die San Jose-Schildlaus gestattet. — Porto nach Amerika. Seitdem mit dem 1. Januar d. J. für die zwischen Deutsch land und den Vereinigten Staaten von Amerika auf dem direkten Wege, ohne Vermittlung fremder Länder, ausgetauschten Briefe eine er mässigte Gebühr (in der Richtung aus Deutsch land 10 Pfg. für je 20 g) eingeführt worden ist, kommt es häufig vor, dass Postkarten aus Deutschland nach den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit 5 Pfg. statt 10 Pfg. frankiert werden. Es wird daher postseitig darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren ermässigung im Verkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika nur auf Briefe be zieht, die auf dem direkten Wege befördert werden, dass aber alle anderen Briefsendun- ist, die Befruchtung zu vollziehen, und zwar auch nicht, wenn er von einem anderen Baum gleicher Sorte herrührt. Bei anderen Sorten wieder war dies nicht der Fall, d. h. der eigene Blütenstaub war imstande die Be fruchtung zu bewirken. Man unterscheidet deshalb zwischen selbstfertilen und selbst sterilen Sorten. Unter den ersteren ver steht man solche, die bei Bestäubung durch den Blütenstaub der gleichen Sorte fruchtbar sind und unter den letzteren solche, die nur bei Fremdbestäubung, d. h. wenn der Blüten staub einer anderen Sorte auf die Narbe ge langt, Früchte erzeugen. In der Obstanlage der Versuchsanstalt Wädenswil hat man allerdings die Beobachtung gemacht, dass Sorten, die in dem einen Jahr selbstfertil, im nächsten Jahr selbststeril waren. White hat beispiels weise folgende Birnensorten als selbststeril bezeichnet: Gute Luise von Avranches, Clapps Liebling, Williams' Christbirne und als selbst fertil : Herzogin von Angouleme, Holzfarbige Butterbirne, Weisse Herbstbutterbirne. Whites Resultate stimmen indessen mit denen von Wädenswil nicht ganz überein. Nun hat man aber die Erfahrung gemacht, dass auch Früchte entstehen können, wenn eine Bestäubung sowohl durch eigenen, als auch durch fremden Blütenstaub vollständig unterblieben ist. Es handelt sich also um die Erzeugung von Jungfernfrüchten. Diese interessante Erscheinung war auch schon früher bekannt. Nun hat man besonders in englischen Gurkentreibereien bei gewissen Gurkensorten schon vor dem Oeffnen alle männlichen Blüten entfernt und dennoch ist ein Fruchtansatz ent standen, und zwar bilden sich Früchte ohne, oder mit nur ganz flachen Kernen. Noll in Bonn hat diese Erscheinung geprüft und gefunden, dass es sich tatsächlich um Partheno karpie oder Jungfernfrüchtigkeit handelt, dass sich also Früchte bilden können bei gänzlicher Abwesenheit des männlichen Elements und irgendwelcher Pollenreiz unnötig ist. In Wädenswil zeigten sich vor zwei Jahren solche Jungfernfrüchte an einem Birnbaum. Die Blüten waren nämlich bei einem Spätfrost erfroren, aber nicht vollständig; es blieb nur noch der Teil übrig, aus dem sich das Frucht fleisch bildet, die Blütenachse. Diese wuchs weiter, trotzdem eine Bestäubung ausgeschlossen war, es entstanden somit Jungfernfrüchte. Im gleichen Jahr hat man einen ähnlichen Fall in Hohenheim an einer Mispel (Mespilus germanica) beobachtet. Die Blüten besassen nur Kron- und Kelchblätter, die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane fehlten. Trotzdem entwickelten sich auch hier Früchte, obwohl eine Befruchtung ganz unmöglich war. Der Leiter der pflanzenphysiologischen Ver suchsanstalt am pomologischen Institut zu Proskau (Schlesien), Dr. Ewert, fand, dass die Apfelsorte Cellini Früchte ohne jeglichen Samen brachte. Er hat dann folgendes Ex periment vorgenommen. Bevor die Blüten sich öffneten, hat er sie künstlich erbrochen und die noch unreifen Griffel und Narben mit einer ätzenden Flüssigkeit betupft, so dass sie voll ständig zerstört wurden und weder durch eigenen noch durch fremden Blütenstaub befruchtet werden konnten. Trotzdem bildeten sich aus den so behandelten Blüten Früchte, die kernlos waren. Ewert legt nun ein grosses Gewicht darauf, dass an allen Blüten am ganzen Baum die weiblichen Organe vernichtet werden müssen. Müll er-Thurgau nimmt dagegen einen etwas anderen Standpunkt ein und glaubt, dass die Konkurrenzfrage zwischen den künstlichen be handelten und normalen Blüten keine so grosse Rolle spiele, sondern mehr nur zu theoretischen Schlussfolgerungen führe. Von viel grösserer Bedeutung für die Erzeugung von Jungfern früchten hält er die Wahl der Sorte, denn bei nur wenigen ist das oben beschriebene Ex periment gelungen. Der Baum muss ferner gut genährt sein, da, wie die Erfahrung gelehrt hat, die kernlosen Früchte empfindlicher sind im Nahrungsbezug. Im allgemeinen stimmen die jungfernfrüchtigen Sorten mit denen überein, die White als selbstfertil bezeichnet hat. Immerhin ist diese Frage noch nicht genügend abgeklärt. Wir kommen nun zu der für den Praktiker wichtigen Frage: Welche Bedeutung hat die Parthenokarpie für den praktischen Obstbau? Während Ewert glaubt, dass es sich lohnt, kernlose Früchte in den Handel zu bringen, ist Mül ler-Thurgau gegenteiliger Meinung. Ihm kommt es vor allen Dingen auf die Beschaffenheit der Früchte an. So hat er bei Traubenbeeren durch eingehende Versuche nachgewiesen, dass die Kerne einen bedeutenden Wachstumsreiz auf die Beeren ausüben, er hat z. B. bei der Sorte Gutedel durch genaue Ge wichtsangaben gezeigt, dass mit der Zunahme der Zahl der Kerne in einer Beere auch die Beere selbst ganz bedeutend grösser wird. Je mehr Kernsubstanz in der Beere vorhanden ist, desto mehr Fruchtfleisch wird sie enthalten. Dieser Wachstumreiz, den die Samen ausüben, ist sogar gesetzmässig, wie Müller-Thurgau durch genaue Zahlenangabe nachgewiesen hat. Reifen ist ein Alterszustand und nicht eine Aufspeicherung von Zucker und Absonderung von Säuren. Was die Lebensenergie schwächt, befördert die Reife. Eine dreikernige Beere muss daher später reifen, als eine einkernige, weil eben die Kerne einen Lebenswachstums reiz ausüben. Man musste nun annehmen, dass die Jungfernfrüchte bei Apfel- und Birnensorten ähnliche Erscheinungen zeigen, und diese Ver mutung trifft in der Tat zu. Als man nämlich Jungfernfrüchte kannte, hat man zuerst nach ihrer Form gesehen. Dabei stellte es sich heraus, dass diese kernlosen Früchte nach unten spitzer waren und mehr eine zylindrische Form annahmen. In bezug auf die Grösse hat man beobachtet, dass, wenn sich viele Früchte am Baume befanden, die kernlosen im all gemeinen kleiner waren, während sie bei normalem Fruchtansatz eher die normale Grösse erreichten. Jungfernfrüchte werden in der Regel früher reif. Bei den kernlosen Aepfeln und Birnen ist nun aber stets das Kernhaus vorhanden. Dieses ist sicherlich hinderlicher als die Kerne selbst. Ewert will zwar die Beobachtung ge macht haben, dass bei Birnen die Kernhäuser in Jungfernfrüchten schwächer ausgebildet seien, dass sie ferner weniger wurmstichig werden, da die Insekten merken sollen, dass sich kein Kern im Innern der Frucht befinde. Ewert ist nun der Ueberzeugung, dass man mit finanziellem Erfolg Jungfernfrüchte züchten könne. Er ist der Ansicht, dass durch Kreuzung zweier jungfernfrüchtiger Sorten die Partheno- carpie noch gesteigert werde. Dies hält aber Müller-Thurgau für sehr unwahrscheinlich; und zwar aus dem Grunde, weil alle Jungfern- früchte selbstfertil sind, so dass durch den Vorgang — d. h. durch die bei einer Kreuzung notwendigen Fremdbestäubung — den wir doch vermeiden wollen, eine neue Sorte ent steht. Müller-Thurgau bezeichnet alle Jungfernfrüchte als Zufallsprodukte, denn noch nie sei es wirklich gelungen, absichtlich Jung fernfrüchte zu ziehen; man könne diese Er scheinung vielleicht eher auf Mutation zurück führen. Er hält die Jungfemfrüchte nicht für so lebensfähig wie normale, Kerne tragende Früchte, sie sollen auch viel leichter vom Baum abgestossen werden. Für den praktischen Obstbau aber sind die kernlosen Früchte heute noch von keiner Bedeutung und werden sie auch kaum erlangen. H. Brütsch-Zürich.
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