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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Das neue preussische Stempelgesetz. (Für'unsere Abonnenten in Preussen.) Wir haben unlängst an dieser Stelle über das neue sächsische Stempelgesetz berichtet. Seit dem 1. Juli ist aber auch für das König reich Preussen ein neues Stempelgesetz in Kraft getreten und wir glauben, dass es unseren preussischen Abonnenten lieb sein wird, über dasselbe etwas Näheres zu erfatren. Sind doch eine nicht unbeträchtliche Anzahl Erhöhungen eingetreten, die auch für den Geschäftsmann von Bedeutung sind. So sind Abtretungsurkunden einer Stempelabgabe von /so ’/o unterworfen gewesen, während jetzt 1/20 % erhoben werden. Ausfertigungen von Schriftstücken der Behörden und Beamten, einschliesslich der Notare, Beglaubigungen von Unter schriften, Inventarien, Wechselproteste über mehr als 1000 Mk,, Protokolle, Verträge, Zeugnisse zahlten bislang 1,50 Mk. Stempel, während nach dem neuen Stempelgesetz 3 Mk. erhoben werden. Jahreskarten für Automaten und Musik werke,’ auch nicht unterschriebene, und zwar für alle auf Bahnhöfen oder anderen öffent lichen Plätzen und Orten oder in Gast- und Schankwirtschaften zur Aufstellung gelangende Werke, zahlen je nach derem Werte 1 — 50 Mk. Stempel. Diese Position ist überhaupt neu eingeführt worden. Erlaubniserteilungen (Konzessionen) der Behörden in gewerbepolizeilichen Angelegen heiten, die schon früher einem Stempel bis zu 100 Mk. unterworfen waren, zahlen jetzt bis 500 Mk. Stempel. Auch die Stempelpflicht für Gesellschafts verträge ist neu geregelt worden. Es zahlen Stempel: ’ 1. Aktiengesellschaften, wenn das Grundkapital nicht mehr als 5 Millionen Mk. beträgt, 1 %, wenn das Grundkapital mehr als 5 Mill. bis 10 Millionen Mk. beträgt 11/400, wenn das Grundkapital mehr als 10 Mill. Mark beträgt, 1/2 %. Bisher wurde nur ein Stempelbetrag von Vso */o erhoben. 2. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (G. m. b. H.), wenn das Stammkapital nicht mehr als 100 000 Mk. beträgt, 1/4 % (bisher auch nur V» %), wenn das Stammkapital mehr als 100000 bis 300 000 Mk. beträgt, 1/2 % (bisher nur 110°/), wenn das Stammkapital mehr als 300000 bis 500 000 Mk. beträgt, 1 % (bisher nur 12°), wenn das Stammkapital mehr als 500000 Mark beträgt, 12% (bisher nur 1%). 3. Errichtung von offenen Handels-Ge sellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts 1/20°, mindestens aber 20 Mk., während sie bisher nur mit 1,50 Mk. zu versteuern waren. Niessbrauchbestellungen, Anträgeyauf Eintragung eines Niessbrauchrechtes an einer im Inland gelegenen unbeweglichen Sache oder an unbeweglichen Sachen gleichgeachteten Rechten, sowie Urkunden über Bestellung eines Niessbrauchs an beweglichen Sachen oder Rechten sind mit 3/10 % Stempel beschwert, während sie bisher auch nur 1,50 Mk. Stempel zu tragen hatten. Von besonderem Interesse für den Geschäfts mann sind natürlich die Pacht- und Miet verträge, die bisher, sofern der Pacht- oder Mietzins für das Jahr mehr als 300 Mk. betrug, Vio% Stempel zahlten, bis zu dieser Grenze aber freiblieben. Nach dem neuen Stempel gesetz zahlen schriftliche wie mündliche Pacht- und Mietverträge: Bis zu einem Pacht- oder 360 Mk von da ab bis 400 Mk. » » » » 500 „ ; » 1000 „ „ ff .» ff 2000 „ ,< „ „ 3000 „ 4000 „ « M H H 5000 „ und steigert sich bei mehr als 2 2 %. Da diese Stempelsteuer nicht etwa eine einmalige ist, sondern in jedem Kalenderjahr aufs neue in gleicher Höhe erhoben wird, so ist damit eine nicht zu unterschätzende Mehr ausgabe für die Geschäftsleute eingetreten. Dieselben Sätze gelten übrigens auch bei Unterpacht und Untermiete. Verträge über die Verpachtung von Grundstücken Zu land- und forstwirtschaftlicher oder gärtnerischer Nutzung zahlen: 300—3000 Mk. 1/10°, 3000 bis 30 000 Mk. 2/10°/; mehr als 30 000 Mk. 3 /io%. Man hat also hier ein wesentliches Entgegenkommen gezeigt, das freilich auch andere Geschäftsleute gut gebrauchen könnten. Verfügungen von Todeswegen (Testa mente, Vermächtnisse, Erbverträge usw.) zahlten bislang, ohne Unterschied, welchen Wert der Nachlass repräsentierte, 1,50 Mk. Jetzt ist der Wert des Nachlasses ausschlaggebend geworden und beträgt je nach diesem Werte 3 — 50 Mk. Auf die näheren Vorschriften können wir uns an dieser Stelle nicht einlassen. Es kam uns nur darauf an, das Gesetz in seinen haupt sächlichsten Neuerungen hier kurz zu charak terisieren. Rundschau. Handel und Verkehr. — Pflanzenversand bei erstmaligen Be stellungen. Nach einem Gutachten der Han delskammer zu Stolp ist es als Handelsgebrauch anzusehen, Pflanzen nur gegen Nachnahme zu versenden, namentlich wenn es sich um erst malige Bestellungen handelt. — Handelsbrauch im Kirschen-Gross- handel. Nach einem Gutachten der Handels kammer zu Bromberg vom 20. April 1909 hat sich ein Handelsbrauch im Kirschen-Grosshandel dahin, dass das am Empfangsort festgestellte Gewicht dem vom Käufer zu zahlenden Kauf preise zu Grunde gelegt wird, nicht feststellen lassen. — Die Erdbeerernte in der Lössnitz ist, wie die „Zeitschrift für Obst- und Garten bau" schreibt, bedeutend hinter den Erträgen anderer Jahre zurückgeblieben; nur 1901 und 1902 konnten noch grössere Missernten fest gestellt werden. Das Fehljahr lässt sich auf die scharfen Oktoberfröste und die anhaltende Trockenheit zurückführen. Die Ernte setzte fast 10 Tage später ein und dauerte 35 Tage, bis zum 5. Juli. Der Hauptversandtag war der 16. Juni mit über 15 dz, dem mehr als das dreifache Quantum am gleichen Tage des Jahres 1908 gegenübersteht. Die Preise liessen ebenfalls sehr zu wünschen übrig. Nach der beifolgenden Statistik, in der die für D r e s d e n und die Konservenfabriken bestimmten Mengen ausgelassen sind, sind vonKötzschenbroda durchschnittlich jährlich 393 dz zum Versand gelangt. Diese Menge ist im Jahre 1891 mit 500 dz, 1906 mit 510 dz, 1907 mit 710 dz wesentlich höher. Den geringsten Ertrag weist das Jahr 1901 mit 147 dz auf. — Ueber die Einfuhr von Kartoffeln in Transvaal ist die Verordnung, welche wir bereits in Nr. 28 des „Handelsgärtner" brachten, da hin erweitert worden, dass eine Erklärung des Absenders über den Ursprungsort mit genauer Angabe des Distriktes Vorschrift ist. Ferner muss vom 1. September des Jahres ab eine jede Sendung von einem von der landwirt schaftlichen Zentralbehörde des Ursprungslandes ausgestellten Zeugnis begleitet sein, das an gibt, dass die Gefahr des von dem Pilz Chry- sophlyctis endobiotica hervorgerufene Warzen krankheit dort nicht vorliegt; andernfalls werden dieselben beschlagnahmt und vernichtet. — Handelsbrauch im Kohlhandel. Nach den im Kohlhandel üblichen Usancen bedeutet ein Waggon 20000 Pfund = 10000 kg = 200 Zir. Da es dem Lieferanten jedoch von der Bahn gestattet ist, dieses Gewicht bis zur zulässigen Tragfähigkeit, d. i. in der Regel 5°/ 0 , zu über schreiten, ist es auch üblich, die Waggons ent sprechend stärker zu beladen. Der Käufer muss sich nach einem Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin vom 26. Februar 1909 die Mehrbeladung gefallen lassen, nament lich dann, wenn ihm, sofern zurzeit der Ver ladung die Tagespreise niedriger sind als der Vertragspreis, das 10 000 kg übersteigende Quantum Kohl nur zu dem niedrigeren Tages preise berechnet wird. Der Käufer kann der Annahme des mehr verladenen Quantums mit Erfolg nicht widersprechen. Sonstige fest stehende Handelsgebräuche im Handel mit Kohl sind von den Aeltesten der Kaufmannschaft Berlin nicht ermittelt worden. — Die Ausfuhr der Erdbeeren des fran zösischen Departements Vaucluse ist gegen das Vorjahr um 600 dz gestiegen, obgleich die Gesamternte von 14650 dz nicht annähernd die des Vorjahres erreicht. Nach den verschiedenen Städten Frankreichs sind 9 200 dz, wovon allein fast 9000 dz auf Paris entfallen, expediert worden. Deutschland steht mit einer Einfuhr von 4700 dz an zweiter, England mit nur 450 dz an dritter Stelle. Die Einfuhr der Schweiz beträgt nur 300 dz. — Postkarten mit Heftlöchern. Das Reichspostamt hat Postkarten, welche schon im voraus für den Briefordner durchlocht sind, zur Beförderung gegen die Drucksachentaxe zugelassen. Die Karten dürfen zur Aufnahme in Schnellhefter am linken Rande mit Heft löchern versehen sein. Voraussetzung ist dabei, dass die Grösse der Heftlöcher und die Stärke des Papiers, aus dem die Karten hergestellt sind, ausreichende Sicherheit gegen ein Aus schlitzen der Heftlöcher bietet. — Die Ausgabe von Briefmarkenheftchen wird spätestens Neujahr 1910 erfolgen. Das Heftchen kostet eine Mark. In den grünen Heftchen sind 20 Marken ä 5 Pf., In den roten 10 Marken ä 10 Pf. Äusser der Schweiz wird Deutschland das einzige Land sein, in dem die Heftchen zum Nennwert verkauft werden. Die Kosten sollen durch Anzeigen* auf dem Um schlag und den Einlageblättchen zwischen den Marken gedeckt werden. — Post-Protest im Handelsverkehr. Für die Post-Protestaufträge sind einige Erleichte rungen geschaffen. Das neue Auftragsformular kann auch zu gewöhnlichen Postaufträgen Kit Geldeinziehung verwendet werden, wenn der Vordruck: „Ist Zahlung nicht zu erlangen, so ist gegen den Genannten Protest mangels Zahlung zu erheben" gestrichen wird. In weiteren haben die Postanstalten Anweisu erhalten, auch für Wechsel ohne Akzept au. Verlangen Post-Protest zu erheben. Sind in einem Wechsel mehrere Personen, z. B. Ehe leute als Bezogene bezeichnet, so ist gegen jeden zu protestieren. Falls die Bezogenen nicht ein gemeinschaftliches Geschäftslokal haben, ist der Protest je nach Lage des Falles an verschiedenen Oerilichkeiten zu erheben. Diese Protest- und Stempelgebühren richten sich nach der Höhe des Betrages, wegen dessen protestiert wird. Bei Teilzahlungen demnach nicht nach dem vollen Betrag des Wechsels, sondern nur nach dem verbleibenden Rest. Wird z. B. auf einen Wechsel über 600 Mk, eine Teilzahlung von 500 Mk. geleistet und muss wegen 100 Mk. protestiert werden, so beträgt die Protestgebühr 1 Mk. Die Protest urkunde ist in diesem Falle stempelfrei. — Eine Neuerung im Briefverkehr soll von der Reichspostverwaltung geplant sein. Wie ip Frankreich, will man nach auswärts bestimmte briefliche Mitteilungen, die nicht mehr am anderen Morgen in den Händen des Adressaten sein können, zu einem sehr niedrigen Satz telegraphisch auf geben. Sie werden dann noch am andern Morgen, nicht durch den Depeschenboten, sondern durch den Brief träger, ausgetragen. Das wäre für die ge samte Geschäftswelt eine so bedeutsame Neuerung, dass wir der Meldung noch keinen rechten Glauben schenken können. Rechtspflege. — Kinderarbeit aus Gefälligkeit. Die Annahme einer rein gelegentlich aus Gefällig keit von einem Kinde geleisteten Hilfe ist nach einem Urteil des Reichsgerichts kein Verstoss gegen das Reichsgesetz vom 30. März 1903, betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, wenn auch im allgemeinen sich der jenige, welcher Kinderarbeit verwendet, strafbar macht, auch wenn er sie nicht verlangt, son dern nur duldet und auch, wenn ein Entgeld nicht gewährt wird. Muss ein Lehrzeugnis nachgeschickt werden? Das Berliner Kaufmannsgericht hat diese Frage verneint. Es handle sich um eine Holschuld, nicht um eine Bringeschuld. Der Lehrling sei verpflichtet, das Lehr zeugnis per sönlich abzuholen. — Wieder einmal der „Erfüllungsort". Das Kammergericht Berlin hat in einem neueren Urteil entschieden, dass auch der Vermerk auf der dem Käufer eingehändigten Kommissions kopie „Erfüllungsort X" nicht im stände sei, den Erfüllungsort in X zu begründen, wenn dies nicht vorher münd'ich verabredet worden sei. Die Kommissionskopie habe nur den Zweck, die getroffenen Vereinbarungen schrift lich festzulegen, nicht aber neue Vorschriften zu treffen. Der Käufer kann voraussetzen, dass nichts anderes in der Kopie steht, als was eben mündlich vereinbart wurde, und er Mietzins von frei, 1/10 %, 2 /io %, 3/10°/0, V10%, 5/0 %, 6/ 0/ 110 /0, 7/10 % -USW. 0 000 Mk. auf heimischen Königsfarn der Fall ist, sondern besitzt auf der Unterseite der Wedel einen meist braunen Filz, den man mit Sporangien bezeichnet. Um zahlreiche Sporen, aus denen die jungen Pflanzen sich entwickeln, zu er halten, ist es unerlässlich, die Pflanzen nicht zu üppig zu treiben, da solche gut gedüngten Exemplare meist keine fruchtbaren Wedel bringen. Die älteren ausgereiften Wedel, die Sporangien tragen, werden abgeschnitten und, auf ein weisses Papier gelegt, getrocknet, bis die Sporen ausfallen. Den im Sommer ge ernteten Sporen ist dabei der Vorzug zu geben, da diese viel besser keimen. Die Wedel können geschnitten werden, sobald die Spo rangien eine dunkelbraune Färbung annehmen und es empfiehlt sich, dieselben in Kisten zu legen und mit Papier abzudecken, worauf sie an einem trockenen Ort aufbewahrt werden. Anfang August Werden die getrockneten Wedel gut abgerieben und die Sporen in Schalen auSgesät. Die den aufgehenden Pro- thallien am meisten zusagende Erde ist eine Mischung von Lauberde, Torfmull und feinem Sand. Die Erde wird glatt gedrückt und mässig angefeuchtet, worauf die Aussaat der Sporen ziemlich dicht erfolgen kann. Die Schalen werden in ein warmes Haus gebracht und stets Vorsichtig gegossen, da die feinen Sporen leicht fortschwemmen. Das häufig übliche Einstellen der Schalen in Wasserunter setzer empfiehlt sich nicht immer, da ein Zu nasshalten’ leicht Fäulnis der Sporen erregt, um so mehr, wenn die Aussaaten mit Glas scheiben ‘gedeckt an einen schattigen Ort ge stellt werden. Andererseits ist darauf zu achten, dass di Schalen nicht austrocknen: auch ein starkes Schattieren ist unbedingt nötig. Sobald sich eine trockene Stelle zeigt, ist diese sofort, aber nicht übermässig zu befeuchten. In der bereits oben erwähnten Dresdner Handels gärtnerei waren die Wände mit Lehmbrei über zogen und mit ausgezeichnetem Erfolge zur Aussaat der Sporen benutzt, die dicht aufgingen und die ersten kleinen Wedel hervorbrachten. In kurzer Zeit breiten sich die mattgrünen lederartigen Prothallien dicht auf dem Saat beet aus. Nach einigen weiteren Wochen, wenn sich die ersten kleinen Wedel in der Mitte des Prothalliums zeigen, kann man das Pikieren vornehmen. Die Prothallien haben in der Regel eine Grösse von 2—4 mm erreicht und lassen sich leicht aus der Schale heben. Diese kleinen Gebilde, die meist ein kleines Würzelchen entwickelt haben, mit dem sie etwas Erde festhalten, werden in andere mit der oben angegebenen Erdmischung gefüllte Schalen ge setzt, wo sie sich bei sachgemässer Pflege weiter entwickeln. Wo es sich durchführen lässt, wird ein Pikieren auf Beete anzuempfehlen sein, weil sich dann eine Beobachtung leichter durchführen lässt als bei einzelnen Schalen und ein allzuhäufiges Verpflanzen wegfällt. Beim Verpflanzen ist dagegen sorgfältig auf die feinen Wurzeln zu achten, da ein Abreissen derselben auf Kosten der Entwicklung geschieht. Bis Ende März ist die Ware versandfähig. Zur Gewinnung schöner hellgrüner Wedel, die von der Binderei am liebsten verarbeitet werden, muss man die Pflanzen nach der Bildung der ersten vier Wedel sonniger und luftiger behandeln. Da kühles Wetter und andauernd regnerische Witterung sehr nachteilig auf die Pflanzen ein wirken, empfiehlt es sich unter Umständen, auch im Sommer zu heizen. Vermischtes. — Die umfangreichen Gemüsekulturen französischer Züchter in Nantes bilden den Gegenstand einer Betrachtung in der Zeit ¬ schrift „Revue Horticole". Die im Juni statt gehabte Ausstellung hat die allgemeine Auf merksamkeit auf dieselbe gelenkt und reges Interesse für sie hervorgerufen. Der grösste Teil der dortigen Züchter beschäftigt sich mit der Kultur von Obst und Gemüse im freien Lande; doch werden auch Pfirsiche, Wein trauben und Erdbeeren getrieben. Sie bilden zusammen eine grosse Vereinigung, welche das „Syndicat des jardiniers" vor etwa 20 Jahren gegründet hat. Nach der denkbar ungünstigsten Anfangsperiode, welche dieser neuen Verkaufs- Genossenschaft nicht erspart blieb, hat sie sich zu grosser Blüte entwickelt, so dass sich die jährlichen Geschäfte auf 600 000 Frs. belaufen. Da die Tagespreise durchweg genau eingehalten werden, ist der Nutzen der Kaufabschlüsse ein sehr hoher. Das Personal, welches die Ver packung und den Versand besorgt, wechselt gemäss den Jahreszeiten zwischen 10 bis 50 Personen. Zur Vertretung ihrer Interessen haben die Mitglieder des Syndikates eine Immobilien - Gesellschaft zum Ankauf eines Terrains in der Nähe des Marktes gebildet und eine grosse Halle von etwa 600 qm Boden fläche und 10 m Höhe erbauen lassen, deren Kosten allein 130 000 Frs. betragen. Die Obst- und Gemüsezüchter von Nantes versenden jährlich 4000 Tonnen Aepfel, die ausschliesslich nach England bestimmt sind, ferner 3000 Tonnen Birnen, zumeist Williams' Christbime. Für die lokalen Märkte, die Umgebung und Küstenplätze kommen hauptsächlich Kirschen, Erdbeeren, insbesondere die sehr bewährte Varietät Monseigneur Fournier zum Versand, so dass sich der Export des ganzen Departe ments auf etwa 31/2 Millionen Frs. beläuft. Die Bedeutung der dortigen Kultur ist auch den Besuchern der Ausstellungen in Mannheim und Berlin zur Genüge bekannt geworden. Auch die Treibereien haben infolge der letzten' Jahre bedeutende Fortschritte gemacht, diese sind von 300 auf 1000 angewachsen, so dass sich die gesamte Glasfläche auf etwa 240 000 Fenster beläuft. Das Personal beträgt in der Regel nur sechs Arbeiter, von denen drei Frauen sind, so dass in Nantes allein 6000 Arbeitskräfte in der Gemüsekultur tätig sind. Die einzelnen Betriebe variieren ausserordentlich in der Grösse und dem Kulturzweige, manche Züchter beschäftigen sich ausschliesslich mit Gemüse, andere wieder haben ausgedehnte Obst plantagen oder besitzen beides. In den meisten der kleinen französischen Betriebe sind die verwandten Arbeitsmaterialien allerprimitivster Art. In anderen wiederum gelangen, wie in der Umgebung von Paris, die neuesten und modernsten Betriebsmittel zur Anwendung. Die Hauptproduktion der Gemüsezüchter er streckt sich auf Melonen, Cantaloups und Nantais, welche vom April an für den Pariser Markt bestimmt sind. Ferner die Carotte longue, welche überall sehr geschätzt ist, und von Ende Mai ab in mehr als 300 Tonnen nach England zum Versand kommt. Von Frühgemüse ist die Bedeutung von Radies, Rüben, Zwiebeln und Salat sehr bekannt. — Die reiche Obsternte in England, insbesondere in Stachel- und Johannisbeeren, sowie Kirschen und Erdbeeren ist dort die Veranlassung äusserst niedriger Preise gewesen. Für das Pfund liessen sich zuweilen kaum 11/2 d. (1 Pence 16 Pf.) erzielen. Im Engros-Verkauf ging der Preis bis auf 1/2 d. per Pfund (= 8 Pf.) herunter, so dass sich die Mühe des Pflückens, Verpackens und Versendens in vielen Fällen kaum lohnte. So wird nun bekannt, dass ein Züchter der Graf schaft Kent seine gesamte Ernte, welche sich auf 6000 Zentner belief, armen Schulkindern Londons und der Umgebung zur Verfügung stellte.
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