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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 33 Sonnabend, den 14. August 1909. XI. Jahrgang. Darj/andelsgär/ner. Verantwortlicher Redakteur: TT 11 •7 •.e 1 1 w 1 Av / 1 Für die Handelsberichte und den Hermann Püz, HanaeIs - Zeitung tur den deutschen (wartenbau. “ h t e " Tlnoruc Leipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-GOhlis. „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk, 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Wie steht es um die Unfallver sicherung des Gärtners? Als beim Zustandekommen des Unfallver sicherungsgesetzes die Berufsgenossenschaften gebildet wurden, da war es eine der schwierig sten Aufgaben, die verwandten Gewerbe, die allein nicht stark und leistungsfähig waren, eine Berufsgenossenschaft zu bilden, verwandten Berufsarten zuzuweisen und die Berufe gleich artigen Gepräges in Gruppen zu vereinigen. Man hat damals auch die Gärtnerei mit der Forst- und Landwirtschaft zu einer Berufs genossenschaft zusammengetan, davon aus gehend, dass die Gärtnerei, infolge der ihr eigen tümlichen Bodenbewirtschaftung, mit der Land wirtschaft eng verwandt sei und in allen ihren Zweigen mehr zur land- und forstwirtschaft lichen Berufsgenossenschaft hinneige, als zu einer der Gewerbszweige, für welche die ver schiedenen Genossenschaften gebildet wurden. Dies ging auch eine Zeitlang ganz gut. Aber doch verhältnismässig schon bald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 5. Mai 1886, bez. dem 30. Juni 1900, meldeten sich einzelne Gärtner, welche die hohen Beiträge beklagten, mit denen sie zur Unfallversicherung herangezogen würden. Und diese Klagen mehrten sich in der Folgezeit und die Bildung einer eigenen gärtnerischen Berufsgenossenschaft ist deshalb immer von neuem als ein erstrebens wertes Ziel hingestellt worden, während sich auf der anderen Seite auch immer wieder die warnenden Stimmen erhoben, welche es wegen der aufzuwendenden Betriebskosten für unmög lich erklärten, dass die Gärtnereien Träger einer eigenen Verwaltungs-Abteilung sein könnten. Dabei ist es geblieben und man hat sich mehr und mehr dabei beruhigt, wenigstens die Uebel stände, welche sich bei der Veranlagung gezeigt haben, zu mildern. Dazu hat auch das Reichs versicherungsamt seinerzeit die Hand geboten, wenn es auch prinzipiell dabei stehen geblieben ist, dass an eine Trennung der Gärtner von der land- und forstwirtschaftlichen Berufsge nossenschaft nur zu denken sei, wenn es sich zeigte, dass die Versuche, eine angemessene Belastung der Gärtnereien herbeizuführen, aus sichtslos seien. Dass eine durchgreifende Besserung eingetreten sei, können wir nicht behaupten und es wird daher in Zukunft auch noch energischer Arbeit bedürfen, um eine gerechtere Verteilung der Lasten zu erringen. Die Landwirte haben daran natürlich kein Interesse, denn sie kommen durch die Heran ziehung der Gärtnerei in der gleichen Weise besser weg. Wir haben das seinerzeit in Schleswig-Holstein gesehen, wo sie sich der beantragten Festsetzung der Gefahrenziffer in Klasse 1 auf 1/5 widersetzten und dieselbe auf 1/2 erhöhten. Bedenklicher wurde die Belastung der Gärtnereien erst, seitdem die Zuschläge für „Facharbeiter“ eingeführt wurden, die man erhob, um die höheren Beamten für diese „Facharbeiter“ zu decken. Seitdem wurden die Klagen über zu hohe Beiträge bei den Gärtnern allgemein, namentlich in den Territorien, wo man schlank weg alle in den Gärtnereien Angestellte unter die „Facharbeiter“ rangierte, ein Vorgehen, das mit Recht als ein schematisches bekämpft wurde. Und dieser Streit um den Begriff eines „Fach arbeiters“ besteht noch heute. Auch darin, dass die Gefahr in gärtnerischen Betrieben weit geringer ist als in land- und forstwirtschaftlichen, ist seither nach der Stati stik keine Aenderung eingetreten. Wurde doch schon Mitte der neunziger Jahre einmal fest gestellt, dass von 100 Unfällen 90 auf die Landwirtschaft, 9 auf die Forstwirtschaft und 1 auf die Gärtnerei entfielen. Es hat natürlich nicht an gegenteiligen Berechnungen gefehlt, welche eine besonders hohe Unfallgefahr für die Gärtnerei konstatieren sollten, aber es stellte sich hinterher immer heraus, dass man dabei von irrigen Voraussetzungen ausgegangen war, wie z. B. seinerzeit die Rheinische Berufsge- nossenschaft alle in „Gärten“ vorgekommenen Unfälle einfach der „Gärtnerei“ zuteilte. Das Reichsversicherungsamt hat übrigens selbst er kannt , dass die Unfallgefährlichkeit in den Gärtnereibetrieben „nicht unerheblich geringer“ ist als in den land- und forstwirtschaftlichen. Es ist unter solchen Umständen nur erfreu lich, wenn fort und fort Versuche gemacht werden, Er leichte» ungen für die Gärtnerei zu erzielen und ein solcher neuesten Datums liegt jetzt wieder vor. Wie schon die Gärtner früher in Schleswig-Holstein, Hessen, Brandenburg, Anhalt usw. Besserungen für ihre Provinzen bez. Bundesstaaten erzielten, so ist auch für die Provinz Westfalen ein Fortschritt durch das Vorgehen von W. Stoffregen-Dortmund zu vermerken, der als Delegierter der Berufsge nossenschaft für die Provinz insbesondere eine Abgrenzung der Betriebsbeamten und Fach arbeiterklassen und eine Abänderung der zu er- I hebenden Zuschläge befürwortete und erreichte. | Der Begriff des gärtnerischen „Facharbeiters “ ist dabei dahin festgestellt worden, dass zu dieser Kategorie nur noch die ohne Aufsicht arbeitenden Obergärtner als Obergehilfen zu zählen sind, nicht aber die Gehilfen und sonstigen gärtnerischen Arbeiter. Diese Er klärung ist jedenfalls für die Prinzipale günstig, die dadurch von dem Zuschlag ganz fern kommen, wenn sie nur Gehilfen halten und jedenfalls billiger wegkommen, wenn sie nur einen oder zwei Obergärtner als „Facharbeiter“ zu versteuern haben. Andererseits liegt na türlich, das darf keiner verkennen, eine gewisse Degradation der Gehilfen vor, wenn sie nicht als Facharbeiter anerkannt werden und die Gehilfenpresse hat sich daher häufig auch in er regter Weise gegen diese Bestrebungen gewen det, durch welche die Gärtnereiangestellten zu „Bauernknechten“ herabgewürdigt werden. Wir müssen aber auch unsererseits erklären, dass die Gärtnereibesitzer von Lasten auf Grund der Sozialgesetzgebung schwer und reichlich bedacht sind, dass sie in erster Linie darauf bedacht sein müssen, sich Erleichterungen zu schaffen. Solange nicht durch allgemeine Einführung besonderer Gefahrenklassen eine Verminderung der Beitragslasten erzielt werden kann, ist die Einschränkung des Begriffes „Facharbeiter“ eine Notwendigkeit für die gärtnerischen Arbeitgeber geworden. Nach einer Entscheidung des Reichsversicherungsamt ist die Vorschrift in § 1, Abs. 6 des Unfall versicherungsgesetzes für Land" und Forstwirt schaft keine zwingende und auf eine Eingabe des „Allgem. deutschen Gärtner Vereins" hin hat auch die genannte Behörde ausdrücklich er klärt, dass jene Bestimmung es den Berufs genossenschaften anheimstellt, für ihren Bezirk den Facharbeiterbegriff auch einzuengen. Davon ist auch Gebrauch gemacht worden und es hat sich auch in dieser Hinsicht eine Zerfahrenheit in der Behandlung der Gärtnereiangestellten herausgebildet, die nicht etwa als ein Idealzustand hingestellt werden kann. Zumeist werden im deutschen Reiche auch alle Gärtner und Gärtnergehilfen als Facharbeiter angesehen. Nicht ist dies der Fall in Westpreussen, wo Gärtnergehilfen aus geschlossen sind. Auch Posen, Hannover, Hessen-Nassau, Rheinprovinz und neuerdings Westfalen scheiden sie aus, während Preussen nur berufsmässige Gärtnergehilfen als „Fach arbeiter anerkennt, ungelernte und angelernte Gehilfen aber ausscheiden. Schlesien und Hessen-Nassau betrachtet nur Kunst gärtner und Kunstgärtnereigehilfen als „Facharbeiter". Inner halb Preussens bietet sich also hier ein sehr buntscheckiges Bild und es wird darauf hin zuarbeiten sein, dass einheitlich, wie in Rhein land-W est f alen nur selbständig ar beitendeGärtner und Gärtnereigehilfen als Facharbeiter ange sehen werden. In Bayern und Sachsen werden alle Gärtnereigehilfen als „Facharbeiter“ ange sehen, in Württemberg nur die Obergärtner, in Baden nur Obergärtner und Gärtner, deren Gesamteinkommen den durchschnittlichen Jah resarbeitsverdienst um mindestens 200 Mark übersteigt. In beiden Mecklenburg, in den beiden Schwarzburg, Weimar, Bremen, Ham burg, Unterelsass, Lothringen sind Gärtner gehilfen ausgeschlossen, während sie im Gross herzogtum Hessen, Oldenburg, Braunschweig, Meiningen, Altenburg, Coburg-Gotha, Anhalt, beiden Reuss, Schaumburg-Lippe und Ober elsass zum Teil mit Modifikationen unter den Facharbeitern rangieren. Lippe-Detmold aber erkennt nicht einmal die Obergärtner als „Facharbeiter" an. Es ist ein trübes Bild, das sich vor unseren Augen entrollt und es wäre Zeit, wenn hier Wandel geschaffen würde. Nach den Feststellungen der „Allgem. deutschen Gärtnerzeitung“ behandeln 21 Berufsgenossen- schäften sämtliche Gehilfen als „Facharbeiter“. Wie steht nun die Angelegenheit nach dem Entwurf der neuen Reichsversicherungs ordnung? Hier ist ebenfalls den Berufs genossenschaften freie Hand gelassen, denn es heisst darin: „Die Satzung der Berufs genossenschaft stellt für deren Bezirk fest, wer für die landwirtschaftliche Unfall versicherung als Betriebsbeamter oder als Fach arbeiter anzusehen ist.“ Die im Gesetz ent haltene Definition des Facharbeiters soll also auch in Zukunft kein jus cogens, kein zwingendes Recht werden. Es ist im übrigen an ihr nichts gefördert worden, dass der Be- stimmung ihr dispositiver Charakter nicht ge nommen war, dass der Begriff des Facharbeiters nicht in der jetzt vorliegenden Form zum zwingenden Recht erhoben war, muss die Sorge für die Zukunft sein. Es muss für die Einschränkung auf Obergärtner und Ober gehilfen eingetreten werden, wir betonen, lediglich deswegen, um eine Herabminderung der Lasten zu erzielen, also aus Opportu nitätsgründen. Westfalen kann da unter dem anerkennenswerten energischen Vorgehen von W. Stoffregen vorbildlich sein! Adi antum - N euheiten für den Handelsgärtner. Von F. Diessner, Obergärtner der Firma Berthold Trenkner - Quedlinburg. Unter den Farnen erfreuen sich neben den neuerdings sehr in Aufnahme gekommenen Nephrolepis Whitmanni nach wie vor die Adiantum allgemeiner Beliebtheit. Selbst zu Zeiten, wo der Verkauf von Blattpflanzen nicht gerade als lohnend gilt und die Umsätze recht ungünstig beurteilt werden, wird ein schöner Farn immer gern gekauft und gerade dem Adiantum in weitaus den meisten Fällen der Vorzug gegeben. Wenn man aber die Aus dehnung und Vollkommenheit englischer Farn kulturen in Betracht zieht, wird man ohne weiteres zugeben müssen, dass sich diese Pflanzen dort einer grösseren Beliebtheit er freuen und bei uns noch vieles zur Einführung und Empfehlung getan werden muss. Das Adiantum liefert nicht allein ein vor zügliches Schnittgrün, welches heute in allen Sträussen, Buketts und den verschiedenartigsten Dekorations- und Schmuckstücken Verwendung findet, sondern hat sich als eine anspruchslose, dankbare Zimmerpflanze erwiesen. Die ihnen fehlende Blüte ersetzen sie durch Zierlichkeit und Haltbarkeit ihres Laubes, um dessen Ver besserung auch deutsche Züchter stetig bestrebt sind und das durch seinen Formenreichtum und den in allen Abstufungen vertretenen grünen Farbenton vorzüglich wirkt. Aus diesem Grunde entbehrt man Farne und vor allem auch das Adiantum nicht gern in einer Gruppe blühender Pflanzen, wo sein freudiges Grün die Farbenfülle der Blumen in angenehmer Weise zur Geltung bringt und scharfe, unge fällige Farbenkontraste verhindert. In den Schaufenstern sind die Farne und besonders Adiantum deshalb oft und gern gesehene Gäste, um so mehr, als dort bei der reichen Fülle zu sammengedrängter Blütenpflanzen ein wirksamer Untergrund unerlässlich ist. Eine gut arrangierte Schaufensterdekoration ist heute die beste Empfehlung und der naheliegendste Weg, das Publikum dafür zu interessieren. Neben den Grosskulturen englischer und und französischer Firmen haben sich auch deutsche Farnzüchter eingehender mit der Kul tur der Adiantum befasst und stehen jenen mit Erfolgen und günstigen Ergebnissen nicht nach. Es dürfte aus diesem Grunde zeitge mäss sein, mit einer kurzen Abhandlung auf eine Anzahl Sorten zu sprechen zu kommen, die in der letzten Zeit dem Handel übergeben wurden und im Angebot künftig mit anderen bewährten Einführungen früherer Jahre vor herrschen werden. Während meiner Aibeitstätigkeit in Frank reich versäumte ich nicht, mehrere gute Gärtne reien zu besuchen und da sich mein Interesse unter anderem auch den Farnen zuwandte, fielen mir dort zwei Neuheiten auf, die sich ihrer ganzen äusseren Gestaltung nach als wirklich empfehlenswerte Marktpflanzen kenn zeichneten. Bei der durchschnittlich geringen Fachkenntnis der dort angestellten Gärtner gehilfen und bei dem Umstande, dass es sich hier um eine Neueinführung handelte, war es mir leider nicht möglich, den Namen zu erfahren. Da sich dem Ausländer gegenüber häufig auch ein Misstrauen bemerkbar macht, das die Ur sache zu einer oft lächerlichen Geheimnistuerei ist, blieben meine Erkundigungen nach jeder Seite hin ohne positives Ergebnis. Bei meiner vor nicht allzulanger Zeit er folgten Rückkehr nach Deutschland fand ich zu meiner Befriedigung die beiden Sorten auch in den einheimischen Kulturen vor, wo sie unter dem Namen Adiantum cuneatum Matador und A. Dutrianum bereits grosse Beliebtheit erworben haben und zu deren Empfehlung — wie ich nach den damit gemachten Erfahrungen ja selbst sah — durchaus berechtigen. A. cuneatum Matador, welches auch auf der letzten Berliner Ausstellung in sehr schönen Exemplaren vorgeführt wurde, zeichnet sich durch schöne feingefiederte Wedel aus, die nicht selten eine Länge von 60 und mehr Zentimetern erreichen. Ein Hauptvorzug ist ferner die völlige Unempfindlichkeit dieser Sorte, die ebenso wie A. Dutrianum die auf gewandte Pflege durch dankbares Treiben ihrer zahlreichen Wedel vergilt und für Massenschnitt um so mehr Beachtung verdient, als ihr in willigem Wachstum kaum eine der bekannten Sorten gleichkommt. Die Form der Wedel kommt etwa der von A. cuneatum und der des südamerikanischen A. tenerum sehr nahe, sie sind aber bedeutend länger und ihre Fiede rung ist eine viel feinere und graziösere. Die Widerstandsfähigkeit und Haltbarkeit der Wedel im Winter ist unbeschränkt. Unter den be kannten guten, Sorten, Adiantum cuneatum, A. decorum, A. elegans, A. fragrantissimum, A. Griesbaueri, A. tenerum, A. gracillimum usw. sind nur wenige, die mit ihnen konkurrieren können, ich bin darum fest überzeugt, dass ebensowohl A. cuneatum Matador als auch A. Dutrianum gern in Kultur genommen werden und ein lohnendes Geschäft abgeben. Die Anzucht von Adiantum zum Verkauf ist mit Mühe verknüpft und erfordert viel Arbeit und Sorgfalt, wenn dabei ein Resultat erzielt werden soll, denn naturgemäss wird sich nur das Beste glatt absetzen lassen. Je mehr ein Adiantum verbessert wird, um so mehr Pflege bedarf es; die verbesserten Neu heiten sind darum auch anspruchsvoller als die gewöhnlichen Schnittsorten, die in den Warm- und Kalthäusern an feuchten Mauern, ja selbst an nur mässig belichteten Stellen, unter den Stellagen zum Beispiel, ohne besondere Pflege üppig gedeihen, Auch die Anzucht in geringem Umfange würde sich nicht recht lohnen, erst da, wo man ihnen eine besondere Abteilung zur Verfügung stellen kann oder an der gün stigsten Stelle eines Warmhauses wird ihr Wachstum den Aufwand an Pflege vergelten. Firmen, welche Adiantum-Neuheiten in beson deren Kulturhäusern heranziehen können und als Spezialität betreiben, werden natürlich grössere Erfolge aufzuweisen haben. Wir hatten erst kürzlich Gelegenheit, bei Dresden eine Gärtnerei zu besuchen, die sich ausschliesslich mit der Anzucht von Adiantum zum Schnitt beschäftigt und viele Tausende von grossen Pflanzen kultiviert, so dass täglich bedeutende Mengen geschnitten und zum Versand gebracht werden -können. Die ausserordentlich einfache Behandlungsweise ermöglicht es, dass mehrere grosse Häuser von einem Manne, der ausser dem noch während der Sommerszeit mehrere Stunden des Tages mit Freilandkulturen be schäftigt ist, behandelt werden können. Eine Rentabilität der Anlage ist dadurch möglich, zumal die Pflanzen nicht in Töpfen, sondern in 2 m langen, leicht zu transportierenden Kästen kultiviert werden können. Die Adiantum sind auch an den ziemlich hohen Wänden in fünf- und sechsfachen Reihen in den auf ein fachste Weise mit Dachziegeln und Winkeleisen befestigten Etagenkästen ausgepflanzt. Im Blumengeschäft darf [das Neueste und Beste nie fehlen und aus diesem Grunde sollte doch der Handelsgärtner nicht versäumen, auch mitZden hier erwähnten Sorten Versuche an zustellen, um sie kennen zu lernen. Im folgenden sei darum auf die Anzucht in kurzen und leicht verständlichen Worten hingewiesen: Wie die Mehrzahl der Farne, so bat auch Adiantum keinen besonderen Blütenstand, wie dies z. B. bei Osmunda regalis, unserem ein-
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