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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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Heidelbeeren 15 Mk. — In Pilzen beginnt jetzt auch eine bessere Anfuhr, vorläufig kosten Steinpilze 30 Mk. und Pfifferlinge 25 Mk. Die allgemeine Nach frage nach Konserven ist sehr lebhaft, und die Preise steigen beständig. Der Wochenmarkt bringt alle Sorten Gemüse und Obst, indessen war der Absatz im Juli recht flau. Die Schulferien sind nunmehr beendet, und damit kommt auch wieder neue Kauf lust in das Publikum. — Die Obsternteaussichten in Württemberg sind nach einem uns vorliegenden Berichte, zumal soweit Wirtschaftsäpfel in Frage kommen, keine günstigen; die Ernte wird ungefähr wie diejenige von 1907 beurteilt. Im genannten Jahre wurden allein in Stuttgart 5627 Waggonladungen von aus wärts zugeführt, und zwar kamen allein auf Italien 3570, auf Oesterreich-Ungarn 682, Belgien und Holland 533, die Schweiz 303, Serbien 219 Doppelwaggons. Von Italien wäre damals noch mehr Obst zu uns gekommen, wenn es nicht zeitweise an Wagen materialmangelte. In diesem Jahr kann wiederum mit einer grossen Apfelernte in Italien gerechnet werden, doch liegen die Verhältnisse für uns günstiger. Die vorjährigen reichen Ernten Süddeutschlands haben viele veranlasst, auf zwei Jahre zu mosten. Ausserdem ist in Württemberg eine recht gute Birnen ernte in Aussicht, auch ein reichlicher Ertrag der Weinberge, der dreimal so hoch als 1907 angenom men wird, steht in Aussicht. Als weitere Lieferanten für die diesjährige Herbstsaison kommen noch Belgien und Holland in Betracht, während Frankreich nur eine verhältnismässig kleine Ernte zu verzeichnen hat. — Für die Obsternte in Böhmen ist nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Prag fol gendes Ernteergebnis zu erwarten: Aepfel mittelmässig bis gering, Birnen gut, Zwetschen und Pflaumen gut bis mittelmässig, Süss- und Sauerkirschen gut bis mittelmässig, Pfirsiche mittelmässig, Aprikosen gut, Stachelbeeren sehr gut bis gut, Johannisbeeren gut bis mittelmässig, Himbeeren und Erdbeeren gut bis mittelmässig. Wal- und Haselnüsse mittelmässig. Das bedeutet eine Mittelernte. Im Vergleich zum Vorjahre wird die Ernte in Aepfeln um 1/3, in Kirschen um 1/2 geringer ausfallen. Birnen und Zwetschen werden etwas mehr ergeben. Unter den Birnen stehen die Spezialsorten, wie Boses Flaschenbirne (Kaiserkrone) und Liegels Butterbirne (Koppert'sche) gegenwärtig gut besetzt. — Die Obsternte in Belgien ist infolge des andauernden Regenwetters sehr nachteilig beein flusst. Die Früchte sind zwar gross aber nicht aus gereift, wässerig und von geringem Aroma, so dass sie auf dem englischen Markt sehr schwer abzusetzen sind. Dadurch ist den Landleuten ein grosser Teil ihrer Einnahmen, auf die sie jedes Jahr rechnen, genommen. Ausserdem ist mit Sicherheit zu erwarten, dass die geringwertigen Früchte in die deutschen Industriebezirke wandern. — Die Obsternte-Aussichten in Schlesien bieten, soweit Niederschlesien in Frage kommt, recht schwache Aussichten. In Aepfeln wird kaum ein mittlerer Ertrag zu erwarten sein, während Birnen und Pflaumen eine mittlere bis geringe Ernte erwarten lassen. Birnen sind übrigens strichweise gut geraten, Pflaumen bieten dagegen nur in wenigen Bezirken gute Aussichten, man recknet meist nur mit einem mittleren Ertrage. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: K. W. in B. Ich übernahm dieses Früh jahr die Anlage eines Gartens für einen hiesigen Fabrikanten und traf vorher folgende Vereinbarung: Ich wollte die Anlage mit Hilfe eines Gärtnergehilfen, eines Arbeiters, des Hausmannes und meiner Person, aber nur als Aufsichtsführer und Anordner für einen Gesamtpreis von 610 Mark in etwa 10—12 Wochen fertigstellen. Der Hausmann war aber von dem ver einbarten Lohne ausgeschlossen und wurde vonseinem Herrn extra bezahlt. Da es mir nun nicht gelang, einen geeigneten Gärtner zu erhalten, entschloss ich mich, statt dessen einen geübten Gartenarbeiter ein zustellen und die eigentlichen gärtnerischen Arbeiten selbst auszuführen. Dadurch ist es nun gekommen, dass nicht, wie erst gesagt war, drei Mann arbeiteten, sondern eben stunden- und tagelang vier Mann tätig waren, wie es meine Zeit erlaubte. Im Uebrigen war mir das auch ganz überlassen. Durch das trockene Frühjahrswetter und durch meine persön liche Mithilfe begünstigt, ging die Arbeit gut von statten, so dass ich nach sechs Wochen übersehen konnte, dass ich die Arbeiten innerhalb der mir noch verbleibenden Frist ohne die Mithilfe des ersteren Arbeiters fertigstellen konnte, weshalb ich auch den Mann entliess. Nach neun Wochen kehrte der betreffende Herr von einer Reise zurück und erklärte mir seine Zufriedenheit über die Anlage, weigerte sich aber, die neunte Rate zu zahlen und liess mir sagen, ich solle den letzten Arbeiter nun auch entlassen, er wolle mit mir abrechnen, das könnte sein Hausmann nun allein fertigstellen. Zur Entlassung des letzten Arbeiters wurde ich nun ge zwungen, weil er mir die Ratenzahlung vorenthalten hatte. Bei der Abrechnung kam nun der Herr mit verschiedenen Zetteln, auf denen seine Verwandten während seiner Abwesenheit aufgeschrieben hatten, wie viel Stunden meine Leute und ich auf seiner Anlage gewesen waren. Er glaubt, ich hätte nun genug verdient und will mir die letzten beiden Ratenzahlungen nicht auszahlen, Ich verwies ihn auf meinen Kostenanschlag, mit dem Hinweis, dass wir keinen Stunden- noch Wochenlohn vereinbart hätten, sondern einen Gesamtlohn von 610 Mark in 10 Ratenzahlungen, ä 61 Mark. Ich hätte mit einem Arbeiter noch einige Tage zu tun gehabt, und zwar wäre dies die zehnte Woche gewesen. Kann ich auf volle Auszahlung des vereinbarten Lohnes klagen und muss ich alles erst fertigstellen? Ich nehme an, dass ich das nicht nötig habe, da doch der Kontrakt bruch auf seiner Seite liegt. Antwort: Da für die Herstellung der Gesamt anlage ein Pauschhonorar von 610 Mark festgesetzt wurde, so brauchen Sie sich in Erörterungen darüber, wie viel Zeit aufgewendet worden ist, wie viel Ar beiter Sie verwandt haben usw. gar nicht einzulassen, denn das geht den Besteller nichts an. Wenn Sie die Arbeit nicht ganz fertiggestellt haben, müssen Sie sich abrechnen lassen, was Sie nicht getan haben, also den Lohn und die etwaigen nicht verbrauchten Utensilien. Im übrigen muss der Besteller Zahlung leisten und übergeben Sie die Sache am besten einem Anwalt zur Einziehung. Frage: F. J. in M. Im April d. J. bestellte auf Grund einer Offerte im „Thalacker“ Wein- Setzlinge und bekam sie auch. Vor zirka vier Wochen bekam ich vom Königl. Amtsgerichte zu M. die Mitteilung, es sei gegen mich eine Anzeige ein gegangen und hätte ich mich in dem Termin hierüber vernehmen zu lassen. Im Termin wurde mir gesagt, es läge von der Königl. Staatsanwaltschaft in G. ein Strafantrag wegen Uebertretung des Reichs-Reblaus- Gesetzes vor. Meine Personalien wurden genau festgestellt usw. Bei dem Absender dieser Wein pflanzen war eine Haussuchung abgehalten worden und bei dieser Gelegenheit meine Bestellung auf die Weinpflanzen gefunden worden. Nun möchte ich Sie fragen, bin ich als Besteller der Weinpflanzen verpflichtet, mich vor einer eventl. Bestellung erst zu erkundigen, ob des Absenders Weingärten der Kontrolle irgend einer Behörde unterstehen? Geben Sie mir doch gefälligst einige Winke in dieser Sache. Man sagte mir an Gerichtsstelle, ich hätte erst vor der Bestellung mich erkundigen müssen, ob die betr. Rebschule auf Reblaus-Angelegenheit unter behörd licher Kontrolle stände. Antwort: Die Rebschulen, welche reblausfrei sind und aus denen Reben bezogen werden können, werden amtlich bekannt gegeben. Wenn Sie aus einer nicht kontrollierten Rebschule bezogen haben, so war dies strafbar. Sie selbst müssen sich er kundigen, ob die betreffende Rebschule behördlich untersucht worden ist. Warten Sie ab, was geschieht. Wenn Sie eine Strafverfügung erhalten, so senden Sie uns dieselbe umgehend zu, worauf wir Ihnen dann sofort mit unserm Rat zur Seite stehen werden. Frage: W. R. in L. Ein Herr aus F. offerierte im Frühjahr in Gärtner-Zeitungen Weinreben in guten Sorten. Ich bestellte 25 Stück in einigen guten Sorten. In meiner Abwesenheit kam ein kleines Postpaket gegen Nachnahme an, meine Familien, angehörigen lösten es ein. Weinreben waren darin, aber ohne jede Wurzel, nur vertrocknete Wurzel ansätze, verkaufbar war davon nicht ein Stück; auch waren dieselben ohne jede Namensbenennung. In einem Einschreibebrief stellte ich dem Herrn die Reben zur Verfügung, ersuchte um Zurückzahlung des Betrages eventuell um Reben mit Wurzeln und Namensbenennung. Eine Antwort ist nicht erfolg Klage anzustrengen war mir zu ungewiss, da ich de Verhältnisse des Herrn nicht kannte. Jetzt vor einige Zeit werde ich vom Amtsgericht zum Termin gelade eine Anzeige läge gegen mich vor. Bewusst mir nicht, womit ich gegen die Gesetze verstoss haben sollte und machte diese Vorladung mir schla lose Nächte. Beim Termin erfahre ich nun, die Staats anwaltschaft habe gegen mich ein Strafverfahre eingeleitet, da ich im Frühjahr Weinreben aus einen andern Weinbaubezirk eingeführt hätte. Ich gab zt Protokoll, dass mir nichts von Weinbaubezirken im Inlande bekannt sei, noch viel weniger, dass ich von F. keine Reben beziehen durfte. F. ist fast unsere Nachbarstadt, beide Städte gehören zu einem Re gierungsbezirke. Der Herr Amtsrichter eröffnete mir, ich würde wahrscheinlich ein Strafmandat er halten, solle mich auch nicht weigern, sondern lieber zahlen. Jetzt frage ich hiermit an: Muss ich even tuell zahlen oder kann ich Widerspruch erheben, und wie muss ich denselben begründen? Nach meiner Ansicht könnte doch höchstens der Absender in Strafe genommen werden. Antwort: Uns erscheint das Vorgehen unbe rechtigt, da nur ein Handel im Inlande und keine Einfuhr aus einem andern Staate oder gar dem Aus lande in Frage kommt. Senden Sie uns seiner Zeit die Strafverfügung umgehend ein, wir werden Ihnen dann sofort weitere Verhaltungsmassregeln geben. Wir müssen erst wissen, worauf sich das Gesetz stützen will. Eingegangene Preisverzeichnisse. Pomrencke, Friedr. C., Altona-Hamburg Preisverzeichnis über Blumenzwiebeln. R. Van der Schoot & Sohn, Hillegombei Haarlem (Holland). Spezial-Offerte 1909 von prima Holländischen Blumenzwiebeln. Huis ter Duin, Blumenzwiebel-Exporthaus, N o o r d wi j k bei Haarlem (Holland). Haupt-Katalog 1909—1910 über Haarlemer Blumenzwiebeln. Otto Mann, Leipzig - Eutritzsch. Engros- Preisverzeichnis über Hyacinthen, Tulpen, Crocos, Scilla, Narzissen, Iris, Maiblumen, Lilium, Stauden, Beerenobst usw. Inserate kosten pro Zeile 30 Pig, bei Wiederholungen Rabatt. vbbsa R E K LAME N #€€€€€€€€€€€4eee Beilagen kosten zwischen den Textseiten 1000 Stück bis 10 Gr. Gewicht 10 Mk. 25 Bu btiieljen burdj alle eiqungsfrmen. 0 6 EtrrhelmerhEunnleim. Original = Strebelkessel für Gewächshausheizungen. Reinigung von auen wührend des Betriehes. I Merbst-Rosenschau I s des „Vereins deutscher posenfreunde“ # E4 unter Leitung des „Vereins selbständiger Gärtner 5? $27 von Uetersen und Umgegend" f29 # am 10., 11. n. 12. Sept. 1909 in Uetersen £). E E4 Anmeldebedingungen sind von dem Vorsitzenden, Stadtrat W 117 E- Ij. Meyn, Uetersen zu beziehen. 17 114011024/1202012412412412414124124117122/171x2x72 Kakteen- Sukkulenten. 100 Pflanzen in 100 Sorten mit Namen, 1. Gr.20 100 » » 100 » » » 2. , „ 16 100 » in 50-60 , ohne » 3. » » 10 100 dazu passende rot lackierte, geringelteTöpfe „ 3 weit, in all. Gr. lieferb. M 30, 40,50, 75-100 f. 100 Sort. Greisenhaupt M 1,25—5, Felsenkaktus M 1—2. 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