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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 32. Sonnabend, den 7. August 1909. XI. Jahrgang, Derj/ande/sgärfner. v hT™p^'"' Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Hermann nl‘ ö Otto Thalacker, -eipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis, „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5,—; für das Ausland Mk, 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner" 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Der Einfuhrzoll auf Rosenwildlinge. Wir haben aus dem Rheinland eine Zu schrift erhalten, in welcher Propaganda für eine Herabsetzung des Zolles auf Wildstämme von Rosen gemacht wird. Wir wollen sie hier nicht in ihrem ganzen Umfang zum Abdruck bringen, weil wir, das soll vorausgeschickt werden, einer Zollermässigung für Rosenwildlinge das Wort nicht reden können. Der Einsender meint, in der Hauptversamm lung des „Verbandes der Handelsgärtner“ im Februar d. Js. sei der Antrag, welchen der „Rheinische Provinzialverband" gestellt, viel zu kurz abgepfiffen worden. Man habe sich gar nicht die Mühe genommen, zu prüfen, ob ein Bedürfnis für eine solche Ermässigung vor handen sei, man habe aus „rein formalistischen Gründen", weil der Verband ein „schutz- zöllnerischer Verband“ sei, die ganze Ange legenheit beiseite geschafft. Damit sei aber nichts getan, denn überzeugt von der Un richtigkeit des Antrages sei dadurch sicherlich bis heute niemand worden. Soweit wir über die Angelegenheit orientiert sind, war unter Nr. 47 ein Antrag vom „Rheinischen Provinzialverband“ dahingehend eingereicht worden: „Die Hauptversammlung wolle den Verbandsvorstand beauftragen, an zuständiger Stelle die nötigen Schritte zu tun, um von der Regierung zu erwirken, dass Rosen wildlinge zollfrei eingeführt werden können, bezw. Rosenwildlinge zum Veredlungsverkehr zugelassen werden. Sollten diese Massnahmen nicht für ganz Deutschland als vorteilhaft an zusehen sein, so wolle man selbige doch wenigstens für die Grenzbezirke zu erreichen suchen". Zur Begründung wurde von der Gruppe angeführt, dass den in der Nähe der Grenzen wohnenden Rosenschulbesitzern durch die Zollpflicht der Rosenwildlinge grosse Unan nehmlichkeiten entstünden und ausserdem die ersteren wegen Mangel an guter inländischer Ware gezwungen seien, die Wildlinge aus dem Auslande zu beziehen. Es ist also zunächst richtig zu stellen, dass der „Rheinische Provinzialverband“ keine Zoll ermässigung forderte, sondern völlige Zollfreiheit. In der Hauptversammlung hat man allerdings die Angelegenheit in einer für den „Rheinischen Provinzialverband“ nicht gerade schmeichel haften Weise abgetan. Der Vorsitzende Ziegenbalg empfahl gleich von vornherein, über den Antrag zur Tagesordnung überzu gehen, was man gemeinhin mit Anträgen zu tun pflegt, welche für völlig undiskutabel ge halten werden. Der Referent führte weiter aus, dass der Verband doch eine schutzzöllne- rische Verbindung sei und es mache deshalb einen ganz eigentümlichen Eindruck, wenn man durch derartige Begründungen die Bemühungen, Schutzzölle zugunsten des heimischen Garten baues zu erreichen, zuschanden machen wolle. Es wäre wirklich unbegreiflich, wenn man über einen solchen Antrag, Erleichterungen für das Ausland zugunsten der ausländischen Produktion zu schaffen, überhaupt noch ein Wort verlieren wolle. Sein Appell, den früheren Traditionen treu zu bleiben, und über den Antrag einfach zur Tagesordnung überzugehen, wurde denn auch von der Versammlung — wir erachten das nicht für richtig, denn eine Aussprache hätte stattfinden sollen — angenommen. In der uns gewordenen Zuschrift heisst es nun, dass die Begründung, warum über den Antrag einfach zur Tagesordnung übergegangen werden solle, alles andere eher als eine Be gründung sei. Es könne auch eine Vereinigung, die im allgemeinen Einfuhrzölle für notwendig halte und ein schutzzöllnerisches Programm vertrete, bei einzelnen Artikeln mässige Zölle oder Zollfreiheit für gut halten, wenn dies die wirtschaftliche Lage in dem betreffenden Lande fordere. Es heisst in dem Schreiben: „Muss denn ein Verband, der ein schutzzöllnerisches Glaubensbekenntnis hat, deshalb nun einseitig für alle Erzeugnisse seiner Interessenten einen hohen Einfuhrzoll fordern, lediglich deshalb, weil es Tradition ist, für Schutzzölle einzutreten. Das wäre doch nur eine Prinzipienreiterei, die zu nichts Gutem führen kann. Bei Schutzzöllen muss gerade sehr genau geprüft werden, ob der betreffende Zoll für die Interessenten im Inlande nützlich oder schädlich wirkt. Es muss daraufhingewirktwerden, dass bei jedem einzelnen Zollsatz dessen Einfluss auf die gärtnerischen Verhältnisse eingehender geprüft wird, als dies seiner Zeit beim Zustandekommen des Zoll tarifs geschehen ist. Da rief man auf allen Seiten nach möglichst hohen Schutzzöllen, ohne sich die Mühe zu nehmen, sorgfältig deren Einwirkungen auf den deutschen Gartenbau handel zu prüfen. In den Artikeln, in denen Deutschland eben nicht hinreichend produktions kräftig ist, darf es auch die Einfuhr nicht durch prohibitive Zölle unterbinden und erschweren. Und es ist ein prohibitiver Zoll, der jetzt auf diesen Erzeugnissen liegt. Warum ist man denn nicht wenigstens in eine Behandlung der Frage eingetreten, ob Deutschland hinreichend an Rosenwildlingen produziert, ob die Ware gut ist und der des Auslandes gleichkommt. Es wäre sehr interessant gewesen, darüber die Meinung von etwa anwesenden Rosenzüchtern zu hören. Auch der Vorsitzende, der den Antrag wie etwas Widersinniges abzutun vor schlug, hat kein Wort darüber verloren, ob die inländische Produktion nach Qualität und Quantität ausreichend ist, oder ob tatsächlich eine erhebliche Einfuhr stattfinden muss und unter welchen Verhältnissen. Man kann nur annehmen, dass keine Zeit war, darüber zu verhandeln. Dann soll man das aber gleich von vornherein zum Ausdruck bringen. Ich kann nur Wort für Wort unterschreiben, was in dem Anträge steht, und bin zu meinen vor stehenden Auseinandersetzungen angeregt wor den, weil ich jetzt auch in anderen Blättern lese, dass der Verband recht getan habe, die Sache einfach zu ignorieren. Man konnte ja den Antrag ablehnen, wenn man ihn geprüft hatte, wenn man sich über die Frage der aus reichenden Produktion an Wildlingen im Inlande klar geworden war. Das ist meine Meinung noch heute, obwohl ich gar nicht zu den An tragstellern gehörte.“ Wir haben dem grösseren Teil der Zuschrift hier Raum gegeben, weil sie tatsächlich etwas Wahres enthält. Wir stehen auf dem Stand punkte, dass selbst der enragierteste Schutz zöllner Durchbrechungen seines Systems vor nehmen muss, wenn er das Land, das er schützen will, nicht zu Schaden bringen soll. Dafür hat ja auch die Schutzzollpolitik hin reichende Beispiele und der Zolltarif weist sie auch bei den gärtnerischen Positionen auf. Warum lassen denn Nachbar - Staaten, welche eben falls schutzzöllnerisch gesinnt sind, Sämereien und Gemüse zollfrei herein? Weil sie dieser Einfuhr bedürfen, da eine Deckung im Inlande nicht vorhanden ist. Allerdings muss zugegeben werden, dass noch vor 2 Jahren eine Ueber- produktion von Rosenwildlingen festzusetzen war, die aber nach unserer Ueberzeugung in absehbarer Zeit kaum eintreten dürfte. Heute liegen die Verhältnisse anders. Auch wir haben Sämereien ausserhalb der Schutzzollmassregeln gestellt, weil, trotz unseres blühenden Samen baues und Samenhandels, auf den wir mit Recht stolz sind, noch nicht so viel und alle Arten erbaut werden, um jede Einfuhr entbehren zu können. Dasselbe ist bei Futtermitteln der Fall. An sich würde also der Antrag sehr wohl diskutabel gewesen sein, und keineswegs die Grundsätze verletzt haben, wenn man nicht an einem starren Prinzip festhalten will, das auf besondere Interessen gar keine Rücksicht nimmt. Es wäre also auch darüber eine Aussprache am Platze gewesen, ob die hei mische Produktion an Rosenwildlingen auch den heimischen Bedarf zu decken imstande ist und zwar unter normalen Verhältnissen. In der „Rosen-Zeitung“ hat sich Peter Lambert gegen den Antrag ausgesprochen. Die „Rosen- Zeitung" (Nr. 2, vom April dieses Jahres) schreibt: „Beim Verband der Handelsgärtner war ein An trag einer Gruppe eingebracht, dahin zu wirken, dass der Einfuhrzoll auf Wildstämme (Rosen wildlinge herabgesetzt werden möge. Die Generalversammlung beschloss, nach einer Er läuterung seitens des Verbandsvorsitzenden, Herrn Ziegenbalg, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen. Wir hätten auch nicht einsehen können, warum für diese Stämme der Zoll herabgesetzt werden sollte, da dann die holländische Rugosa-Unterlage noch mehr Anlass hätte geben können, dem reellen Rosengeschäft Schaden zuzufügen. Die belgischen Waldstämme werden meistens nach Luxemburg eingeführt. Der deutsche Rosenzüchter hätte also kaum einen Nutzen von der Erleichterung, höchstens die Grenzgegenden." Es wird hier auch nichts darüber gesagt, ob man die heimische Produk tion für ausreichend hält, und gerade von dieser Stelle aus hätte man ein Urteil darüber gern gehört und bei der Kenntnis Peter Lamberts in allen Fragen der Rosenkultur als authentisch gelten lassen. Wir geben somit unserem Einsender nur insoweit recht, als es vielleicht besser gewesen wäre, sich doch einmal darüber auszusprechen, ob ein wirk liches Einfuhrinteresse vorliegt. Im übrigen ist es eben immer wieder zu beklagen, dass unsere Produktions Statistik eine so mangel hafte ist. Wir sind nicht in der Lage, aus dem statistischen Material darüber Aufschluss geben zu können, wieviel in Rosenwildlingen jährlich ein- und ausgeführt wird. Die monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel Deutschlands führen wohl „Rosen“ ge sondert auf, nicht aber die Rosenwildlinge. Vielleicht ergreift auch der „Bund der Baum schulenbesitzer“ einmal das Wort zu der Frage der Produktion von Rosenwildlingen in Deutsch land. Koniferen mit gelber oder bronzefarbiger Benadelung. Von R. Stavenhagen. II. 2, Gelbe Formen für die günstigeren Lagen. Sobald man nicht allzu ängstlich auf die Winterhärte einer Form Rücksicht zu nehmen hat, bietet die Gattung Chamaecyparis eine reiche Auswahl prächtiger Spielarten. Die Form Ch. Lawsoniana lutea, die mit aurea und lutescens gleich ist, besitzt das gesättigtste Goldgelb. Leider stellt aber Ch. Lawsoniana lutea, deren Tracht der grünen Stammform nahe kommt, sehr hohe Ansprüche an Boden und Luftfeuchtigkeit. Ihr Gedeihen ist daher selbst in den milderen Lagen nur dann gewähr leistet, wenn diese Ansprüche erfüllt werden. Glücklicherweise bietet uns Ch. Lawsoniana Westermanni beinahe einen vollwertigen Ersatz. Das Goldgelb der Benadelung ist zwar weniger intensiv, der Wuchs ist aber gefälliger und üppiger. Die Seitenzweige endigen bei Ch. Lawsoniana Westermanni in eine weit ausge zogene, elegant überhängende Spitze; die älteren Zweigpartien schimmern bronzegelb, die jungen Triebe dagegen sind lebhaft hellgelb. Zweifellos gehört Ch. Lawsoniana Westermanni mit der schon genannten Form Ch. Lawsoniana versicolor und mit Ch. nutkaensis lutea zu den prächtigsten und wüchsigsten aller gelbnadeligen Koniferen von lockerer, breitpyramidaler Tracht. Die neueste gelbnadelige Form der Lawson* Zypresse, Ch. Lawsoniana Stewarti, bleibt noch zu erproben. Sie ist noch sehr selten und hat nicht einmal in der zweiten Auflage von Beissners Handbuch der Nadelholzkunde Auf nahme gefunden. Sie ist von England aus verbreitet; ich lernte sie in den Kulturen von J. F. Müller, Rellingen kennen, wo sich bereits gut charakterisierte Formen davon finden. Sollte sich die Form Stewarti für mitteldeutsche Verhältnisse als genügend hart erweisen, wird sie nach und nach die ältere lutea verdrängen, da sie in der Farbe ebenso schön, in Wuchs und Habitus aber üppiger und eleganter als jene ist. Die bisher genannten Spielarten besitzen eine ausgesprochen gelbe Färbung. Viele der schlechthin als weissbunt oder silberbunt be zeichneten Formen sind aber keineswegs rein weiss, sondern rahmweiss und erscheinen — wenigstens zu Zeiten — ausgesprochen rahm gelb. Dies gilt beispielsweise von der ziemlich verbreiteten Form Silver Queen, von Ch. Law soniana Depkeni, Ch. Lawsoniana erecta alba usw. Alle diese Formen treiben rahmweiss aus, das Weiss geht aber im Laufe des Sommers in gelblichweiss über. Chamaecyparis obtusa, die Hinoki-Zy presse, steht in der Härte etwa zwischen Ch. Lawsoniana und Ch. pisifera. Diese Art ändert ebenfalls verschiedentlich ab, und es fehlt nicht an intensiv goldgelben Formen. Zunächst nenne ich zwei prächtige, lockerzweigige Formen, die es an Ueppigkeit des Wuchses beinahe mit den bisher genannten Formen von Chamaecypris Lawsoniana aufnehmen können, nämlich Ch. obtusa gracilis aurea und Ch. obtusa magnifica aurea. Die typische flache Zweigstellung tritt bei diesen Formen etwas zurück, der Wuchs ist geschlossener und die Zweigspitzen hängen mehr über. Im Gesamtumriss kommen beide der Säule näher als der Pyramide, ebenso ist ein grünlicher Nebenton in dem, im übrigen recht gesättigt auftretenden Goldgelb namentlich für Ch. obtusa gracilis aurea bezeichnend. Ch. obtusa magnifica aurea ist in allen Teilen kräf tiger, auch widerstandsfähiger als die letzt genannte Form und vielleicht härter als die Stammform. Sie verdient die gleiche Verbrei tung wie Ch. obtusa gracilis aurea und ist weit schöner als die Stammform, aber noch selten. Bei Ch. obtusa aurea finden wir die gleiche Tracht als bei der Stammart, der Wuchs ist aber zwergiger und langsamer. Das Gelb ist im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Formen stumpfer und mehr nach Bronze getönt. Alles in allem eine schöne Konifere für kleinere Gärten I Ch. obtusa Crippsi wird als Verbesserung voriger bezeichnet, wirkt aber doch wesentlich anders, weil die Bezweigung schon wieder länger und dichter ist. Das Gelb ist ebenfalls intensiver. Man wird die Form daher zu lebhaften, weithin sichtbaren Kontrasten verwenden, während Ch. obtusa aurea mehr eine Pflanze für Nachwirkung ist. Ch. obtusa Crippsi ist noch neu, beginnt sich aber schnell zu verbreiten. Einen schönen Bestand davon fand ich erst kürzlich in den Baumschulen von Goos & Koenemann, Niederwalluf. Noch einer Zypressenart müssen wir hier gedenken, die eigentlich als schön entwickeltes Exemplar zu den Seltenheiten zählt, in kleineren, gewöhnlich kümmernden Pflanzen aber fast in jeder Baumschule anzutreffen ist, nämlich der Chamaecyparis sphaeroidea (syn.: Ch. thyoides), wovon es gleichfalls eine lebhaft gefärbte gelb nadelige Form gibt. Die feine, wacholderähnliche Bezweigung und der schlanke, schmal kegel förmige Habitus verleihen dieser schönen Koni fere ein durchaus typisches, von allen Verwandten wesentlich abweichendes Aussehen. Das Gelb der Ch. sphaeroidea aurea ist ein intensives Schwefelgelb bis Bronzegelb. Strenge Winter vermögen der „Weissen Zeder", wie diese Zypresse in ihrem Vaterlande Nordamerika heisst, nichts anzuhaben, sie stellt aber noch weit mehr als Ch. obtusa und Ch. pisifera hohe Ansprüche an Bodenfeuchtigkeit und bedingt einen milden, sandigen Lehmboden. Auf kaltem, schweren Boden gedeiht sie nicht; die gelbe Form leidet ausserdem leicht von Sonnenbrand. Noch vor einigen Jahrzehnten war Biota orientalis mit ihren Formen in jeder grösseren Parkanlage und Baumschule anzutreffen; man kannte zu jener Zeit die Nadelhölzer mit Bezug auf ihre Härte noch nicht genügend, und be fand sich noch im Stadium der Versuche, Heute, nachdem wir zahlreiche, in der Wirkung ähnliche Koniferen von erprobter Härte besitzen — es sei nur an Thuya Hoveyi erinnert — ist der morgenländische Lebensbaum geradezu selten geworden, wenigstens in Norddeutschland. Immerhin verdient sowohl die bronzegelb treibende Biota orientalis aurea, wie auch die noch weit auffälliger gefärbte Biota orientalis elegantissima noch heute einen Platz in allen kleineren Gärten im südlichen und westlichen Deutschland. Für kleinere Hausgärten ist Biota orientalis schon deshalb zu empfehlen, weil die Art ihrem Wüchse nach für engere Raumverhältnisse passt, ausser dem aber dort den für ihr Gedeihen unbedingt notwendigen Windschutz und leichten Schatten während der Mittagszeit am ehesten findet. Biota orientalis elegantissima bildet, wie dieStamm- art, dicht geschlossene Büsche mit fächerartigen, platt gedrückten Zweigen und erikenähnlicher Benadelung. Im Austrieb erscheint die Be nadelung lebhaft goldig, später spielt die Farbe mehr in ein grünliches Lichtgelb über, während die Pflanze im Winter eine rötlich bronzegelbe Tönung annimmt. Eine hierher gehörende gelbe Form der Eibe, Taxus baccata, wurde schon im ersten Kapitel genannt. Ein gesättigtes Goldgelb, das im Laufe des Sommers in grünlich Gelb über geht, beobachten wir bei Taxus baccata ele gantissima. Im Frühjahr ist dies die auffallendste gelbe Eibenform, deren Tracht sonst der Stamm art ähnelt. Taxus baccata execta aurea ist dagegen schmalblättriger, schlankzweigiger und im Wuchs geschlossener als jene, ebenfalls aber
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