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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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die bei mir verlangt werden, wie einzelne be druckte Kranzschleifen, einzelne Gros Silber myrte usw., alles Artikel, die nicht unter den Begriff „Warenprobe" fallen, aber sich doch für den Versand als solche sehr eignen. Aehr- lieh wird es in anderen Branchen sein." Demnach wäre es auch für den gärtnerischen Handel von Bedeutung, wenn der Anregung des „deutschen Handelstages" Folge gegeben würde, und werden wir nicht verfehlen, den selben von der uns gewordenen Mitteilung in Kenntnis zu setzen. Rechtspflege, — Ein Hundebiss ist als ein Betriebs unfall anzusehen, wenn sich die betreffende Person, welche gebissen wird, im Betriebe be findet. So hat das Königl. Amtsgericht B. in einer Klagesache gegen die Ortskrankenkasse entschieden. — Haftet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger, wenn der Erlös der Zwangs versteigerung geringer ausfällt, als die Gerichtsvollziehertaxe? Das Reichsgericht hat diese Frage kürzlich verneint. Es war ein Warenlager vom Gerichtsvollzieher auf 800 Mk. abgeschätzt und für 111 Mk. ver steigert worden. Der Gläubiger verlangte die Differenz. Er behauptete, der Gerichtsvol zieher habe bei einer so niedrigen Summe den Zuschlag nicht erteilen dürfen. Der Gerichts vollzieher wurde auch vom Landgericht und Oberlandesgericht verurteilt. Das Reichsgericht war anderer Meinung. Es sagt in seinem Urteil: „Der Gerichtsvollzieher schliesst mit dem Gläubiger nicht einen reinen Dienstvertrag ab. Er hat vielmehr nach dem Gesetz und nach seiner Dienstanweisung zu verfahren. Letztere aber schreibt vor, dass die Voll streckung ohne Verzug durchzuführen oder auf Anweisung des Gläubigers einzustellen ist. “ Der Gerichtsvollzieher haftet also nicht, wenn die Pfänder verschleudert werden und es ist Sache des Gläubigers, dafür zu sorgen, dass ein angemessener Preis erzielt wird. Er muss daher dem Versteigerungstermin beiwohnen und eventuell mitbieten. — Ein gesunder Zustand ist dies nach unserer Meinung nicht, vielmehr musste der Zuschlag bei einem so niedrigen Gebot gänzlich unterbleiben. — Beurlaubung vor Beginn der „Be schäftigung“. Eine Gartenarbeiterin war bei einem Gemüsegärtner in 0. ab 1. April ange nommen worden. Wegen einer Familien angelegenheit wurde sie jedoch von letzterem bis zum 3. April beurlaubt und fuhr nach Hause. Dort erkrankte sie alsbald nach ihrer Ankunft und die Krankenkasse, der auch die landwirt schaftlichen Arbeiter im Braunschweigischen angehören, weigerte sich, Krankengeld usw. zu gewähren, da die Arbeiterin den Dienst noch nicht ar getreten habe. Indessen hat der braun schweigische Verwalfun gsgerichtshof gegenteilig entschieden. Wenn die Arbeiterin auch noch keine Dienste leistete, so war sie doch ab 1. April schon im Dienstverhältnis und von da ab versicherungspflichtig. Am 1. April sei sie auch noch arbeits- und erwerbsfähig ge wesen. Erst am 2. April sei plötzlich die Krankheit entstanden. Eine Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses durch Urlaub, zeit weise Einstellung des Betriebes oder dergleichen, hebe das Beschäftigungsverhältnis nicht auf, wenn nach dem Willen beider Teile der Arbeit nehmer über die Unterbrechung hinaus sich zur Verfügung des Arbeitgebers halten solle, — Ein Streit um einen Obstbaum ist in Gross-Zimmern entstanden. Nach An lage einer Strasse hat der Besitzer des Baumes feststellen können, dass der Ertrag — es handelt sich um einen 30 jährigen Hoch stamm des braunen Matapfels — sehr nachgelassen hatte. Wahrscheinlich wird der prächtige Baum gänzlich eingehen. Der Be sitzer verlangte daher eine Entschädigung für den Ernteausfall in Höhe von Mark 500.—, während ihm die Gemeindevertretung nur Mark 80.— zuerkannte. Eine besondere Kom mission, die ernannt wurde, hat dann die Ent schädigung auf Mark 137.— festgesetzt, doch ist der Besitzer damit noch nicht zufrieden, sondern verlangt richterliche Entscheidung und Festsstellung des ihm entgangenen Gewinnes durch Sachverständige. — Hausierhandel beim Vorübergehen. Die „Saale-Ztg." liefert ein interessantes Bei spiel, wie leicht ein Handelsgärtner mit dem Strafrichter in Berührung kommen kann. Der Handelsgärtner H. fuhr von Halle aus nach Merseburg, angeblich, um in der dortigen Zeitung eine Anzeige über niedrig veredelte Rosen aufzugeben. Vorher besichtigte er die Vorgärten der Stadt, um sich zu überzeugen, ob ein Inserat angebracht sei und trug eine An zahl Rosen, sorgfältig eingeschlagen, bei sieb, die er event. den Handelsgärtnern von Merseburg als Muster vorzuzeigen gedachte. Hierbei konnte er es nicht unterlassen, einem Privatmann, der in seinem Vorgarten beschäftigt war, die Rosen zu zeigen und anzubieten. Wenn er nun auch behauptete, dass er die Qualität der Ware nur hätte vorzeigen, aber nicht abgeben wollen, so fand er damit keinen rechten Glauben, sondern er hatte sich wegen Ausübens eines Gewerbes im Umherziehen, ohne den Wander gewerbeschein zu besitzen, zu verantworten und wurde mit 96 Mk. bestraft. Die Geld strafe war in doppelter Höhe der angeblich hinterzogenen Gewerbesteuer festgesetzt. Der so hart Betroffene legte Berufung ein und hatte damit auch Erfolg. Zunächst wies er nach, dass die in Merseburg vorgezeigten Rosen selbst gezogen waren. Ausserdem hielt er auch die Strafsumme für weit zu hoch. Die Strafkammer erkannte seine Einwände an und verurteilte ihn gemäss § 56, II der Gewerbe ordnung, welcher besagt, dass Bäume unc Sträucher aller Art nicht im Umherziehen feil geboten werden dürfen, mit 3 Mk. Geldstrafe. Vereine und Versammlungen. — Der „Verein selbständiger Gärtner Ostpreussens“ hielt gemeinsam mit dem „Provinzial-Verband der Handelsgärtner Deutsch lands" am 25. Juli in Tapiau seine diesjährige Hauptversammlung unter Vorsitz von A. Kpke- Tilsit ab. Nach Erstattung des Jahresberichtes und der Neuwahl des Vorstandes wurde über die Einführung einer Unfall- und Haftpflicht versicherung für die Mitglieder beraten. Die von Seiten des Provinzial-Verbandes gestellten Anträge, gemeinsam am 12. September in Königsberg eine Pflanzenbörse zu veran stalten, fanden Annahme. Es dürfen nur Pflanzenproben von drei bis fünf Stück ein geschickt werden und zur Deckung der Unkosten werden von jedem Teilnehmer 2 Mk, erhoben. Die Lehrlinge, welche sich an einer früher be schlossenen Prüfung beteiligen, erhalten darüber einen besonderen Bestätigungsschein. Nach einer Aufforderung des Provinzial-Vorsitzenden Ottomar Model-Königsberg-Mittelhufen zum Beitritt zu den Verbänden, wurde für Montag ein Ausflug nach Kellermühle geplant. — Der Verband Deutscher Blumenge schäfts-Inhaber hält seinen dritten Verbands tag in der Zeit vom 21.— 25. August in Ham burg ab. Während dieser Zeit findet gleichzeitig im Zoologischen Garten, in der Ernst Merck- Halle, eine Ausstellung von Pflanzen, abge schnittenen Blumen und Bedarfsartikeln der Binderei statt, die Sonnabend, den 21. August vormittag 11 Uhr eröffnet wird. Am gleichen Tage ist auch eine Vorversammlung des Ver bandes angesetzt, während die eigentlichen Sitzungen von vormittags 9—1 Uhr nachmittags, und Montag von vormittags 9—3 Uhr nach mittags stattfiaden. Für Dienstag, den 24. August ist ein Blumenhändlertag, und nachmittags von 1—2 Uhr ein Vortrag des Reichstagsabgeord neten Behrens, in das Programm aufgenom men. Weiterhin findet ein Besuch des Rat hauses, des Ohlsdorf er Friedhofes, ebenso eine Hafenrundfahrt und eine Besichtigung der Gärtnerei-Anlagen von E. Neubert-Wandsbek statt. Ausflüge sind nach Stellingen, Helgo land und Friedrichsruh vorgesehen, — Eine Versammlung französischer Nel kenzüchter fand vor kurzem in Antibes statt, wobei beschlossen wurde, im nächsten Jahre gelegentlich der dort stattfindenden Aus stellung einen Kongress einzuberufen, auf dem über die Monographie der Nelken, deren Krank heiten und Bekämpfungsmittel, sowie Düngung und Kultur referiert werden soll. Der bekannte Züchter Auguste Nonin strebte ausserdem die Gliederung des Vereins, den klimatischen Zo nen entsprechend, an, deren Berichte eine genaue Uebersicht über die Kulturverhältnisse in den einzelnen Provinzen unter den dort vor herrschenden Witterungseinflüssen ermöglichten. Der Schutz von Neuheiten blühender Pflanzen bildete den Gegenstand einer eingehenden Diskussion, wobei man den Beschluss fasste, in dieser Angelegenheit gemeinsam mit den Verbänden französischer Rosieristen und Chry- santhemumzüchter vorzugehen. — Der rheinische Provinzial-Verband der Handelsgärtner Deutschlands beschäftigt sich anlässlich seiner General-Versammlung in Köln u. a. auch mit der Garantie der Sorten echtheit für Ostbäume. Auch hier wurde wieder darauf hingewiesen, wie schwer es fällt, eine Garantie dafür zu übernehmen und empfohlen, jeden Baum mit Namen und Nummer zu versehen, sobald er aus den Anzuchtquar tieren genommen wird. Ein weiterer Antrag ging dahin, dass der Verkauf in den Gärt nereien Sonntags nicht noch weiter eingeschränkt werden dürfe, da sonst viel Handelsbetriebe empfindlich geschädigt werden müssten. Auch zur Bearbeitung des Schutzzolles soll demnächst eine aus den Interessentengruppen zusammen gesetzte Kommission gebildet werden, die sich mit der Frage eingehend beschäftigt. Es herrscht günstige Meinung für die Anregung eines Zolles auf Schnittblumen und Gemüse. Die schon anlässlich der letzten Versammlung angeregte Gartenbauausteilung in Essen-Ruhr, wird in bescheidenerem Umfang, als wie das anfänglich geplant war, stattfinden, da eine grosse massive Ausstellungshalle von Seiten der Stadt zunächst nicht erbaut werden soll. Sie wurde für Herbst n. J. beschlossen. Von dem dazu nötigen Ga rantiefonds wurde ein erheblicher Betrag von den anwesenden Interessenten gezeichnet. Lohnbewegung. — Die in der städtischen Garten-Ver waltung zu Berlin beschäftigten Gehilfen und Arbeiter sind neuerdings in eine Lohnbewegung eingetreten und haben gegen die Zurücksetzung der Gärtnerei bei den neuerdings allgemein eingeführten Lohnerhöhungen protestiert. Es wird für die Zukunft Wochenlohn gefordert, so dass die Feiertage mit bezahlt werden. Für den in den Nachtstunden, sowie den an den Sonn- und Feiertagen zu verrichtenden Dienst wird ein Zuschlag von 100 °/ 0 verlangt, ebenso die Bezahlung der durch Regen entgangenen Arbeitsstunden. Der Anfangslohn soll Mk. 30 pro Woche betragen und jährlich um Mk. 1,50 bis zum Höchstsatz bis Mk, 37,50 pro Woch steigen. Ausserdem wurde noch der Wunsc zur Beschaffung von besseren Unterkunftsräumen ausgesprochen. Ausstellungen. — Der Verein der Blumengeschäfts inhaber in Frankfurt-Main wird Mitte Sep tember eine grosse Börse von Pflanzen, Blumen und allen gärtnerischen Bedarfsartikeln abhalten. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass alle Branchen, welche irgendwie mit dem Blumengeschäft und den Gäitnereien in Be ziehungen stehen, vertreten sind. Näheres soll durch die später erscheinenden Annoncen und Zirkulare bekanntgegeben werden. Die letzteren sind zu beziehen durch Gustav Müller, i. Fa. A. Müller Sohn, Frankfurt-Main, Goetheplatz. — Eine Chrysanthemum-Ausstellung in Antwerpen wird vom 6. bis 8. November von der „Socit Royale d'horticulture et d'agricul- ture“ veranstaltet werden. Als Halle ist der Festsaal der Königlich zoologischen Gesellschaft in Aussicht genommen. Handelsgärtner urd Liebhaber werden zugelassen. Von den aus gestellten Preisen verdient ein Pokal besonderer Erwähnung. Derselbe wird demjenigen Aussteller nach 5 Jahren endgültig zufallen, der wenigstens dreimal Besitzer desselben gewesen ist. Es ist das eine sonderbare Art des Prämiierung. Aus künfte werden im Sekretariat, 149 rue de Breda, Antwerpen erteilt. Handelsnachrichten. Wochenberichte. Zur allgemeinen Geschäftslage. Die Ferien haben durchweg begonnen, so dass die stille Zeit noch immer anhält. Trotz des un günstigen Wetters sind zahlreiche Kunden bereits verreist, so dass die Aussichten auf Besserung für die nächste Zeit sehr gering sind. Das Angebot besserer Blütenpflanzen ging gegen die Vorwoche noch mehr zurück. Im Vordergrund standen immer noch Gloxi nien und Lilien, für die ebenso wie für Rosen und Hydrangea paniculata die besten Preise erzielt wur den. Ausserdem gelangten auch Hortensien und Erica ventricosa zum Angebot, fanden aber leider nicht viel Beachtung. Seltener konnte man Maiblumen und Gardenien sehen. Dem umfangreichen Angebot blühender Marktpflanzen stand nur eine geringe Nachfrage gegenüber, die sich hauptsächlich auf hochstämmige Fuchsien, Heliotrop und Pelargonien beschränkte. Meteor-Pelargonien waren sehr gesucht, leider aber in vielen Fällen geräumt. Der Umsatz nach Blattpflanzen lässt mehr als je zu wünschen übrig, alles, äusser Farnen, wird vernachlässigt, be sonders Palmen werden nicht mehr gekauft. Die Festbinderei ist durchweg ohne Belang, es kamen nur lose Blumen und Nelkensträusse, sowie lang stielige Vasenblumen zum Verkauf. Ganz minimal stellte sich der Umsatz der Trauerbinderei, welche durch fehlende Anlässe sowie die Abwesenheit kauf kräftiger Kreise wesentlich zurückgegangen ist. Das Angebot von Schnittblumen ist recht reichlich, selbst was Rosen und Nelken anbetrifft, doch liessen sich selbst für Primarosen, die im allgemeinen fehlten, recht mässige Preise erzielen. Der Flor der Feder nelken ist ziemlich vorüber, man bietet neuerdings die ersten Remontant-Nelken und Dahlien an. Auch Levkojen, Gladiolen und kurzstielige Rosen wurden zu billigen Preisen verarbeitet. Das Wetter blieb vorherrschend veränderlich. Die Temperatur ist etwas gestiegen und von einigen Orten werden Ge witterstürme gemeldet. Die Kulturen stehen, mit Ausnahme der Astern, durchweg recht gut. Berlin, den 29. Juli. In den Geschäften ebenso wie in den Gärtnereien blieb es überall noch sehr still, so dass auch für die nächste Zeit keine besseren Aussichten bevorstehen. Die Nachfrage nach feineren Blütenpflanzen war so gering, dass von einem umfangreichen Angebot nicht die Rede sein kann. Blühende Marktpflanzen, insbesondere Pelar gonien, Fuchsien und Heliotrop fielen noch im An gebot auf, wurden aber wenig verlangt. Die Fest binderei war in der vergangenen Woche kaum von Belang. Am besten liessen sich abgeschnittene Blumen verkaufen. Dagegen hatten weder die Stadt geschäfte, noch die Friedhöfe einen nennenswerten Umsatz an Kränzen aufzuweisen. Das Angebot von Schnittblumen lässt sich durchweg als genügend be zeichnen. Die Witterung der letzten Woche wirkte günstig auf den Stand der Kulturen ein. Es ist etwas wärmer geworden. Hamburg, den 29. Juli. Wie alljährlich um diese Zeit, liess das Geschäft sehr zu wünschen übrig und bietet keine guten Aussichten. Nach Gloxinien, getriebenen Maiblumen und Lilien wurde verhältnismässig wenig gefragt, von blühenden Markt pflanzen dagegen nur hochstämmige Fuchsien und Hortensien bevorzugt; im übrigen genügte das An gebot der Nachfrage. Die Festbinderei hatte gegen über der Vorwoche eher noch einen Rückgang ins besondere für lose Blumen zu verzeichnen, so dass bei dem grossen Angebot von Rosen, Nelken usw., recht viel unverkauft blieb. Das Wetter wandte sich noch nicht zum Besseren, so dass der Stand der Kulturen zu wünschen übrig lässt. Dresden, den 29. Juli. Während der Ferienzeit ist keine Aussicht auf Besserung und das Geschäft galt in der Berichtswoche als sehr flau. Das Angebot feiner Blütenpflanzen ist infolge geringen Absatzes recht mässig. Auch Pelargonien. Fuchsien usw. liessen sich schlecht verkaufen. Von Blattpflanzen wurden hauptsächlich Farne und Asparagus bevorzugt. Die Festbinderei ging gegen die Vorwoche eher noch zurück, da lose Blumen kaum mehr Beachtung finden, Kränze liessen sich leidlich verkaufen. Rosen und Nelken kamen wieder reichlich zum Markt, doch fehlte Primaware. Von neueren Sachen fielen die ersten Kaktus-Dahlien und das Massenangebot in Levkojen auf. Die Kulturen stehen mit Ausnahme der Astern sehr gut, da auf die kühlen Regentage warmes Wetter gefolgt ist. Leipzig, den 29. Juli. Die eingetretene Stille wirkte durch den Beginn der Ferien nur um so intensiver. Feinere Sachen äusser Gloxinien, Eriken und Rosen fehlten. Auch der Verkauf von Pflanzen liess trotz des bevorstehenden Jubiläums sehr zu wünschen übrig, da die alleinige Nachfrage nach Meteor-Pelargonien infolge Mangel an vollblühender Ware nicht befriedigt werden konnte. Der Umsatz von Palmen, Farnen und diversen Ampelpflanzen ging nicht über das gewohnte Mass hinaus; auch die Binderei erhielt, von billigen Kränzen abgesehen, durchweg wenig Aufträge. Von Schnittblumen er zielten nur Rosen gute Preise. Das Wachstum der Topfkulturen ebenso wie der Freilandsachen wurde durch die eingetretene feuchte Witterung sehr be günstigt. Frankfurt-Main, den 29. Juli. Mit dem bevor stehenden Schulanfang hofft man, dass günstigere Aussichten für die Geschäftslage eintreten, um so mehr, als bisher der Absatz aller blühenden Pflanzen sehr zu wünschen übrig liess. Hydrangeen,Lilien undHortensien fanden viel Beachtung, konnten dagegen nur zu niedri gen Preisen abgesetzt werden. Grosse Aufträge ginget der Binderei nicht zu, nur der Umsatz von Schnitt blumen, wobei hauptsächlich Rosen, Stauden und Sommerblumen in Frage kamen, befriedigte. Die Preise gingen bedeutend zurück. Den Kulturen ist das neuerdings eingetretene stürmische Wetter nicht sehr zuträglich, überhaupt ist alles zurückgeblieben. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: H. Z. in L. Muss ich zugeben, dass eine elektrische Starkstromleitung in meinem Grund stück mitten über die Mistbeetanlagen geführt wird? Antwort: Es fragt sich, ob die Leitung von privater Seite unternommen wird, oder ob eine im öffentlichen Interesse errichtete Anlage in Frage kommt. Im letzteren Falle müssen Sie die Leitung dulden, im ersteren nicht. Frage: M. B. in M. Meine Eltern hatten nie Gütergemeinschaft; Vermögen hatte nur meine Mutter. In ihrer Ehe hatten sie mehrere Anwesen und das letzte wurde ihnen vor zirka 5 Jahren mit sammen notariell verschrieben. Nach einem Jahr verkauften sie selbiges wieder. Mein Vater ist jetzt schon ein Jahr auf Kosten der Gemeinde in der Irrenanstalt, und meine Mutter, welche ich freiwillig unterstütze, liegt jetzt schwer krank darnieder. Ich frage nun an, ob mir im gesetzten Falle, wenn meine Mutter stürbe, als einzigem Erben das Mobiliar ge hört, oder ob die Gemeinde, welche für die Unter stützung meines Vaters in der Irrenanstalt aufkommt, Anspruch darauf machen kann. Antwort: Wenn Ihre Mutter mit Tod abgehen sollte, so wurden Sie mit dem Vater zusammen erben, und zwar Sie 3/4 und der Vater 1/4 des Erbes. Die Gemeinde kann übrigens wegen der Aufwendungen, die sie für Ihren Vater in der Irrenanstalt macht, an Sie Regress ergreifen, da Ihnen als Kind diese Aufwendungen zur Last fallen, soweit Sie zu deren Tragung im stände sind. Es ist also für Sie geraten, einen Zwist mit der Gemeinde seiner Zeit zu ver meiden. Frage: R. L. in D. Ist der Empfänger einer Sendung Pflanzen verpflichtet, bei zur Verfügung- Stellung dieser Sendung die Pflanzen zu pflegen, zu giessen etc., bis zur Beendigung eines Streitfalles, obgleich er kein Lagergeld beansprucht, wohl aber Schaden ersetzt? Antwort: Wer eine Ware, und das gilt auch von Pflanzen, zur Verfügung stellt, hat, wenn ein getragene Firmen in Frage kommen, nach § 379 des Handelsgesetzbuchs auch für die einstweilige Auf bewahrung und die damit verbundene Pflege zu sorgen. Eine dem Verderben ausgesetzte Ware kana er jedoch öffentlich versteigern lassen. Frage: O. D. in C. Ich habe ein Grundstück von 9 Morgen Acker, wovon ich die Hälfte für die Landwirtschaft und die andere Hälfte zur Gärtnerei verwende. Es liegt frei im Feld und ist nur an der einen Seite durch einen Bahndamm etwas geschützt. Da es nicht umfriedigt ist, verursacht mir das Wild durch Abfressen von Nelken, Grünkohl und der Rinde meiner Obstbäume bedeutenden Schaden. Bei der Verpachtung der hiesigen Jagd wurde mir der auf meine Parzelle fallende Teil der Pacht immer ausgezablt, aber seit fünf Jahren verweigert mir der Schulze die Auszahlung mit dem Bemerken, dass Gärtnereien von der Jagd ausgeschlossen seien. Wenn nun auch der Jagdpächter mein Grundstück nicht betritt, habe ich doch Wildschaden und müsste wenigstens für die landwirtschaftlich bestellte Fläche meines Grundstückes die Pacht verlangen können. Wie verhält sich die Rechtslage? Kann ich für die ganze Fläche oder nur für den ackerbaumässig be stellten Teil Pacht verlangen und kann ich den rückständigen Betrag der fünf Jahre noch einfordern? Antwort; Zunächst wäre die vorliegende Leistung, soweit sie länger als 4 Jahre zurückliegt, verjährt. Dagegen kann sie unseres Erachtens auf die Zeit von 4 Jahren zurück und für die Zukunft verlangt werden. Eine frei liegende feldmässige Gärtnerei ist ebenfalls Freiland, welches in den Jagdbezirk fällt und daher auch entschädigungs berechtigt ist. Anders liegt es mit eingezäuntet Gärtnereien. Verlangen Sie also die Entschädigung und wenn sie Ihnen verweigert wird, erheben Sie zunächst bei der Verwaltungsbehörde Beschwerde. Frage: L. C. in C. Auf meinem in lebhafter Industriegegend befindlichen Grundstück wurde ein Walnussbaum, der ein Alter von zirka 60 Jahren hat, von der Gemeinde enteignet. Der Baum war kräftig und gesund und hat immer gut getragen. Welchen Wert kann ich beanspruchen? Die Ge meinde will nur den Holzwert zahlen, so dass ich gezwungen bin, Klage zu erheben. Antwort: Wenn der Besitzer des Baumes durch den Verkauf der Früchte gute Einnahmen erzielt hat, so muss dies selbstverständlich bei der Bewertung berücksichtigt werden, und es ist nicht richtig, nur den Holzwert in Rechnung zu stellen. Ohne im Besitze der erforderlichen Unterlagen zu sein, ist es nicht möglich, von hier aus Angaben über den Wert des in Frage stehenden Baumes zu machen. Je nach dem Gesundheitszustand und den bisher erzielten Erträgen ist der Wert von 60 jährigen Nussbäumen begreiflicherweise ein sehr wechselnder. J unge-Geisenheim. Handelsregister. Hann.-Münden. In das hiesige Handelsregister ist am 12. Juli 1909 die Firma Gustav Schwarz, Handelsgärtner, Hann.-Münden, eingetragen worden. Berlin. In das Handelsregister ist eingetragen worden am 19. Juli 1909: bei der Firma Max Schulz & Ferd. Schönbein, Blumensalon: Die Gesellschaft ist aufgelöst, die Firma ist erloschen. Leipzig. In das Handelsregister ist bei der Firma Otto Mann, L.-Eutritzsch eingetragen wor den : Dem Kunstgärtner Curt J ohann Josef Karl Arthur Engelhardt und dem Kaufmann Adolf Johannes Emig, beide in Leipzig-Eutritzsch wohnhaft, ist für obige Firma Gesamtprokura erteilt worden. Mannheim. Im Handelsregister ist am 15. Juli 1909 eingetragen worden: L. Gutjahrsche Garten verwaltung, Auerbach (Hessen) G. m. b. H, Mannheim. Gegenstand des Unternehmens ist die Betreibung einer Gemüse-, Obst- und Blumengärtnerei und der Handel mit den in der zu betreibenden Gärtnerei erzielten Produkten. Stammkapital Mark 20000. Der Gesellschaftsvertrag ist am 10. Juli 1909 festgestellt. Geschäftsführer ist Nikolaus Schramm, Stadtrat a. D„ Worms.
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