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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
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- Der Handelsgärtner
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und ist deshalb wertlos für die wichtige Frage der rechtlichen Stellung der Gärtnerei. Wie wenig klar man sich über diese Stellung ist, dafür bietet ja auch das Gewerbegericht Stuttgart einen drastisches Beispiel, das die „Süddeutsche Gärtnerzeitung“ bei Gelegenheit der Wiedergabe des Quedlinburger Bescheides erwähnt. Im Jahre 1906 erklärte das dortige Gewerbegericht die Landschaftsgärtnerei für einen Gewerbebetrieb, 1909 wurde sie für einen landwirtschaftlichen Betrieb erklärt, 1906 teilte man die Blumengärtnerei der Landwirt schaft zu und 1909 dem Gewerbe! Wem das noch nicht genügt, der ist un bescheiden! Wie lange wird dieser unerträg liche Zustand wohl noch dauern? Die Lebensverteuerung durch die neuen Steuern. Es könnte vielleicht einer von unseren Lesern denken: Was gehen mich die neuen Steuern an? Warum kommt Ihr in unserem Fachorgan auf dieselben zu sprechen? Was haben wir darin mit der Brau- und Tabaksteuer, mit der Zündholz- und Beleuchtungsmittel steuer zu schaffen? Wer so dächte, wäre in einem grossen Irrtum befangen, denn durch die neuen Steuern wird allseitig eine nicht uner hebliche Verteuerung der Lebensführung sicher lich herbeigeführt, die jeden einzelnen treffen wird. Wir haben in den letzten Jahren schon fortgesetzt mit dieser Verteuerung der Lebens führung zu rechnen gehabt und die „Teuerungs zulage“ spielte bei den Beamten eine grosse Rolle. Wer gibt den selbständigen Geschäfts leuten eine Teuerungszu’age? Wer zeigt ihnen, wie sie sich bei der zunehmenden Preissteigerung schadlos halten können? Da weiss so leicht niemand einen Weg, denn die „Preiserhöhungen" sind ein gefährliches Mittel, und zwar nament lich da, wo keine Nahrungs- und notwendigen Bedarfsmittel, sondern Luxuswaren in Frage kommen. Aber es wird doch nichts anderes übrig bleiben, wenn man auf der anderen Seite gut machen will, was man auf der einen zu setzen muss. Unterhalten wir uns also einmal über die Form, welche die Verteuerung annehmen wird. Es ist das sogar jetzt ein sehr wichtiges Thema, wenn es auch nur indirekt als ein „Fachthema" bezeichnet werden kann. Es sei vorausgeschickt, dass die Preise für Fleisch, Getreide, Hülsenfrüchte und Esskar toffeln durchweg im Juni gestiegen sind. Der Weizen ist seit Januar pro Tonne um 60 Mk. in die Höhe gegangen und die Bäcker ver ringern deshalb die Weissbrödchen in der Quantität, so dass man sie bald noch wird mit dem Vergrösserungsglas auf dem Früh stückstische suchen müssen. Die Preiserhöhung für Mehl und Brod hat ebenfalls Fortschritte gemacht, so dass wir schon genug von an dauernder Teuerung zu merken hatten. Und da streut man dem deutschen Bürger plötzlich diesen Blütensegen neuer Steuern auf den Lebensweg. Wie werden ihre Wirkungen sein? Es ist darüber schon viel geschrieben, auch manches ganz unnötig übertrieben worden. Dass die Verteuerung aber nicht so einfach ist, das steht schon jetzt fest und bei der Zünd holzsteuer merken wir es bereits heute. Ob wohl diese Steuer erst am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft tritt und obwohl die Zünd holzfabriken und Engroshändler noch zu dem alten Preise abgeben, lassen sich die Klein händler heute schon statt 10 Pi. für das Paket 15—25 Pf. zahlen. Das ist einfach eine Unverschämtheit, gegen die das Publikum aber machtlos ist. Die Zündholzsteuer wird künftig für 1000 Pack 150 Mk. betragen. Es kommt also auf das Paket 15 Pf., so dass vom 1. Ok tober das Paket nicht unter 25 Pf. zu ver kaufen ist, wahrscheinlich aber 28—30 Pf. kosten wird. Wir haben also dann ein Plus von 18—20 Pf. zu verzeichnen, auf die Schachtel 2 Pf. Das sieht an sich nicht ge fährlich aus, aber es summiert sich am Ende des Jahres und erhöht ohne Zweifel die Haus halts- und Geschäftsunkosten. Ebenso ist es mit der ja gleichzeitig am 1. Oktober in Kraft tretenden Beleuchtungssteuer. Das Publi kum hat vom 1. Oktober ab für eine Kohlen fadenlampe bis zu 15 Watt, welche bislang 1,75 Mk. kostete, 1,80 Mk. zu entrichten. Der Preis für eine Metallfadenlampe, die bisher 2 Mk. bei 15 Watt gekostet hat, wird sich auf 2,10 Mk. erhöhen und jeder Glühstrumpf, der früher 25 Pf. kostete, wird auf 35 Pf. zu stehen kommen. Das sind Verteuerungen, welche neben dem Haushalt auch das Geschäft treffen. Geschäftliches Interesse beansprucht auch der neue Wechselstempel. Das neue Gesetz betrifft nur Wechsel, welche über 3 Monate laufen. Nun soll das im regulären Wechsel verkehr im Inlande überhaupt nicht sein, und von den 30 —35 Milliarden Mark, welche jähr lich in Wechseln im Umlauf kommen, hält auch die bei weitem grosse Mehrzahl den Drei monatslauf ein, wer aber wüsste nicht, dass zuweilen auch vier-, sechs-, ja zwölfmonatige Wechsel gegeben werden, die man nicht zu rückweisen kann, wenn man überhaupt zu seinem Gelde kommen will. Da heisst es Achtung geben, dass ab 1. August der neue Stempel ordnungsgemäss verwendet wird, denn es gibt sonst die 50 fache Busse. Für alle Wechsel welche eine längere Laufzeit als 3 Monate haben, ist der doppelte Stempel satz und zwar auf weitere 9 Monate, also bis zu einem Jahreswechsel zu erheben, und dann den dreifachen usw. für weitere je 6 Monate. Haben wir einen Wechsel von 400 Mk., so kostet dieser 20 Pf. Stempel, läuft er auf 4 Monate, so sind 40 Pf. Stempel zu erheben, läuft er 14 Monate, aber 60 Pi. Ob die Wechsel auf einen bestimmten Zahltag oder auf Sicht gestellt sind, spielt keine Rolle dabei. Nachgesehen ist lediglich, dass bei Wechseln, die im Inland ausgestellt sind, und sich innerhalb der niedrigsten Stempelgrenze, 3 Mo naten Laufzeit also, eine Respektfrist von 5 Tagen zugerechnet wird. Aber auch die Lebensmittel werden ge troffen. Was kostet ein Glas Bier vom 1. August ab, wo die Brausteuer in Kraft tritt? Man ist sich darüber in Gastwirtskreisen nicht ganz einig. Ein Teil will die Erhöhung um 5 Pf. eintreten lassen und das Glas Lager bier von 15 auf 20 Pf. usw. erhöhen. Der andere Teil will die Gläser ändern und für 15 Pf. 8/10 geben, Finkennäpfchen, für die ein „deutscher Durst“ nicht zu haben ist. Wie sich die Sache auch gestalten mag, wir haben mit einem Aufschlag von 5 Pf. auf den halben Liter zu rechnen. Man muss allerdings be denken, dass die Brausteuer, die bisher 4 bis 10 Mk. pro Doppelzentner betrug, auf 14 bis 20 Mk. heraufgeschraubt wurde. Auch der Preis für Flaschenbiere wird steigen, so dass 3 Flaschen nicht mehr wie jetzt 30, sondern 35 Pf. kosten werden. Die Preise für Spiri tuosen werden am 1. Oktober 1909, nament lich für Liköre, sich um 35—4O°/ o erhöhen und diejenigen unserer Gärtner, welche die Zunge gern in Sekt baden, sind ebenfalls einem weiteren Attentat auf das Portemonnaie aus gesetzt, denn die am 1. August in Kraft tretende Schaumweinsteuer beträgt für die Flasche bis 4 Mk. = 1 Mk., von 4—5 Mk. = 2 Mk., von mehr als 5 Mk. = 3 Mk. Die be kannten deutschen Marken, die so gern ge trunken werden, bekommen also einen Steuer aufschlag von 3 Mk.! Prosit! Veuve Cliquot und Pommery aber werden nur noch der Labe quell der obersten Zehntausend werden, denn der Eingangszoll für sie ist auf 180 Mk. pro Doppelzentner normiert worden. Und möchte es noch um den Champagner sein! Aber neben dem Bier wird auch Kaffee und Tee verteuert. Der billigste Kaffee wird, da er sich im Engrosverkauf auf 95—98 Mk. stellen wird, 1,10 Mk. kosten. Es müssen also in Zukunft ein Paar Bohnen weniger genommen werden, was namentlich dem „Bliemchen- Kaffee“ an der Pleisse und Elbe nicht gerade zuträglich sein wird. Der Kaffeezoll wird von 40 auf 60, der Teezoll von 25 auf 100 Mk. pro Doppelzentner erhöht. Die Kaffeepreise werden sich folgendermassen stellen: pro 12 Kilo (1 Pfund) Kaffee, bisher 1,00 Mk., wird 1,10 Mk. kosten. „ „ L10 „ „ 1,25 „ „ „ 1,20 ,. „ L35 „ »i „ 1,30 „ „ 1,45 „ „ „ „ 1.50 „ „ 1,70 „ „ „ 1,80 „ „ 2,00 „ Das halbe Kilo Kaffee wird durchschnitt lich 15—20 Pf. höher im Preise stehen. Und der Tee? Bei ihm wird, da der Zoll für einen Doppelzentner um 75 Mk. höher ist als der bisherige Zoll, eine Erhöhung von 40 Pf. pro 1/2 Kilo eintreten. Darob Heulen und Zähne klappern beim schönen Geschlecht, dem Kaffee und Tee über Bier und Wein gehen. Aber auch der Schreiber dieser Zeilen hat sich vor genommen, künftig Lindenblüte und Pfeffer minze zu konsumieren. Das Vaterland verleiht die besten Gaben, sagt schon Goethe im „Faust“. Und sind nicht Malz- und Gersten kaffee, Feigen- und Cichorienkaffee auch eine gute Gabe Gottes? Schlimmer ist es mit den Zigarren und Zigaretten! Da ist nichts zu wollen mit Surrogaten. Aus Nussbaumblättern werden — Giftnudeln. Die Tabaksteuer tritt am 15. August, für Zigaretten am 1. September in Kraft. Für Zigarren sind die Preise schon festgelegt. Danach werden die Kleinverkaufs preise sich folgendermassen gestalten: Die bisherige 5 Pf.-Zigarre kostet ab 16. August 6 Pf. Die einen 7 „ 9 „ 10 „ 12 „ 15 „ 18 „ Auf- 6 » » . „ „ 7 ‘ 11 1 H Hl 8 » „ „ „ 10 „ » » ,, , 12 „ „ „ „ , 15 » ,, „ ,, , Importen aber erleiden schlag von 40%, so dass eine 80 Pf.-Importe von da ab 1,15 Mk. kostet. Auch die Rauch-, Kau- und Schnupftabake werden entsprechend teurer. Erfreulichen Zuständen gehen wir also nicht entgegen! Man rechnet schon damit, dass ein Minderverbrauch von 20—25% eintreten wird und zahlreiche Arbeiter entlassen werden, die man entschädigen will. Eine traurige Aus sicht! Der Effektenstempel beträgt bei Aktien- und Anteilscheinen 3 °/ 0 , bei Kuxen 5 Mk. pro Urkunde, für inländische Renten- und Schuld- Verschreibungen 2 %, für ausländische, die an Staaten und Kommunen ausgegeben, 1 %, im übrigen auch 2%. Der Talonstempel wird alle 10 Jahre bei der Erneuerung der Talons erhoben. Er beträgt bei Aktien 1 %, bei Renten- und Schuldverschreibungen 5 pro Milk (bei Schuldverschreibungen von Kommunei und Landschaften im Inland 2 pro Mille). Be freit sind Talons von Reichs- und Staatsanleihen, sowie Zinsbogen, die bei der ersten Ausgabe der Wertpapiere mit diesen in Verkehr gesetzt werden. Der Scheckstempel kommt erst für 1. Oktober 1909 in Frage. Zu erörtern wäre daher nur noch die Grundstückssteuer. Der Stempel beträgt bei Grundstücksüber tragungen 1/2°/0, bis zum Inkrafttreten einer Reichs-Wertzuwachssteuer, die spätestens bis zum 1. April 1912 in Kraft treten soll, wird ein Zuschlag von 100% zum Grundstücks umsatzstempel erhoben. Die Reichs-Wert zuwachssteuer soll 20 Millionen Mark bringen und den Gemeinden, die vor dem 1. April 1909 eine solche Steuer besassen, soll sie von 1912 ab noch 5 Jahre lang in der alten Höhe vom Reiche vergütet werden. Von 1912 ab soll der Stempel für Grundstücksübertragungen alle 6 Jahre um den Betrag herabgesetzt werden, den die Zuwachssteuer bei 20 Millionen übersteigt. Es tritt also ein allmählicher Ab bau des Stempels ein. Unsere Leser wären damit in grossen Zügen über die neuen Steuern und ihre Wirkungen orientiert. Eine Kritik daran zu üben, ist nicht unsere Sache. Wohl aber dürfen wir aussprechen, dass die Verteuerung von Bier, Kaffee, Tabak und Zündhölzern im Volke nicht beifällig aufgenommen werden wird, denn das Leben ist an sich schon teuer genug. Mindestpreise der französischen Rosenzüchter. Im Anschluss an den Kongress der franzö sischen Rosisten in Nantes fand dort am 7. Juni eine Zusammenkunft der bedeutendsten Rosenzüchter Frankreichs statt. Zwei ange sehene Vereine, die „Gesellschaft der franzö sischen Rosenzüchter“ und der „Bund itt Handelsgärtnervereine Frankreichs", vertreten durch die Kommission der Rosisten, hatten sich vereinigt, um über Festsetzung von Mindestpreisen zu beraten. Etwa 60 Per sonen nahmen an den Verhandlungen teil. Bei der den Franzosen eigenen Gründlichkeit in praktischen Dingen ging man auf alle Einzel heiten des Gegenstandes ein, und begnügte sich nicht, wie dies in Deutschland leider früher geschah, willkürlich dehnbare Preise (z. B. 9—12 Mk. oder 85 —115 Mk.) festzusetzen. Es wurden vielmehr alle im Grosshandel vor kommenden Qualitäten berücksichtigt. (Die in einem anderen handelsgärtnerischen Fachblatte angegebenen Preise mit Spielraum hat sich der Uebersetzer wohl nur aus Bequemlichkeit zu sammengestellt, um über einige schwierige französische Fachausdrücke hinwegzukommen.) Nach dem Organe des Bundes, der „L'Horti- culture franaise", einigte man sich auf folgende dasselbe 3 mal zu wiederholen ist und zwar kurz nach Austreiben der ersten Blätter, dann kurz vor der Blüte und schliesslich nach der Blüte. Bei regnerischem Mai und Juni ist möglichst zeitig zu spritzen, da Feuchtigkeit das Wachstum des falschen Mehltaues sehr begünstigt. Deshalb ist auch feuchte und schattige Lage ungünstig für durch falschen Mehltau geschädigte Kulturen. Trotzdem lässt sich auch hier vorbeugen durch Vermeidung hoher Mauern, durch Einführen von Latten- zäunen, welche den Luftdurchzug begünstigen, und durch Lichten dichtstehender Gehölze, so wie Ausästen schattiger Bäume. Besonders sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein Spritzen nach war men Frühnebeln sehr empfehlenswert ist. Es scheinen durch den Nebel, welcher sich an Fremdkörper, also auch an Sporen ansetzt, letztere mit herniedergerissen zu wer den. Sie finden zu solchen Zeiten die gün stigsten Keimungsbedingungen, nämlich kühle Nachttemperatur, alsdann Feuchtigkeit und brütende Wärme. Ist die Krankheit weiter fortgeschritten, so finden wir an der Blattoberseite auch braune Flecken (siehe früher grünes, zitronengelbes und braunes Mosaik). Hier haben sich durch einen Befruchtungsvorgang zwischen zwei Hyphen-Aesten im Innern des Blattes kugelige dickwandige Wintersporen gebildet, sogenannte Eisporen, welche erheb lich grösser sind (etwa 0,08 bis 0,09 mm im Durchmesser). Diese sind als Innensporen dem Spritzmittel unzugänglich. Infolgedessen muss hier sorgfältiges Aufsammeln und Verbrennen herbstlicher Blätter zum Ziele führen. Der falsche Mehltau des Weines gehört der Gattung Plasmopara an. Noch 4 andere Gattungen fügen den gärtnerischen Kulturen erheblichen Schaden an: Peronospora, Phy- tophtora, Pseudo-Peronospora und Brernia. In folgendem seien unter einigen geschicht lichen Hinweisen die wichtigsten falschen Mehltauarten aufgeführt: I. An Gemüsepflanzen: auf Zwiebel Peronospora Schleideni H Rhabarber ff Polygoni ff Spinat ff effusa ff Kreuzblütlern, z. B. Kohlarten u. Radieschen ff parasitica ff Erbsen u. Bohnen 11 Viciae ff Petersilie Plasmopara nivea ff Tomaten (auch an Kartoffeln) Phytophtora infestans ff Gurken u. Melonen Pseudo - Peronospora cu- bensis von Amerika ein gewandert , 1904 in Ungarn (80% Schädi gung), bei Mockau, jetzt in Deutschland weiter verbreitet ff Rapunzel Peronospora Valerianellae ff Kopfsalat, Endivien u. Bremia Lactucae Artischocken II. An Stauden und Annuellen: auf weissen Lilien „ Christrosen „ Goldlack, Lev kojen u. Nacht viole „ Immergrün „ Vergissmeinnicht „ Schizanthus „ Cinerarien Peronospora elliptica und Phytophtora omnivora Peronospora pulveracea „ parasitica „ Vincae „ Myosotidis Phytophtora in fest ans Bremia Lactucae III. An Kalthauspflanzen. Noch kein falscher Mehltau bemerkt. IV. Im Warmhaus. Auf Treibrosen Peronospora sparsa Die Krankheit trat 1876 in Berlin, später in Schlesien, im Vorjahr auch in Dresden auf. Die Sorten Kaiserin Viktoria und Caroline Testout blieben verschont. Vor allem ist fleissiges Lüften anzuraten, und die Treib temperatur ist nicht zu hoch zu halten. Zurückschneiden der Triebe und Eintauchen der Pflanzen in Kupferkalkbrühe ist empfehlens wert und hat in Dresden guten Erfolg gehabt. Nachher zweimaliges Spritzen mit Kupfersoda lösung (am besten nur 1/2°/0ig). V. An Gehölzen. An Keimpflanzen von Laub- und Nadelhölzern Phytophtora omniuora. An Wein Die ausführlich beschriebene Plasmopara viticola Im Jahre 1878 starke Epidemie in Frank reich, seit 1880 in Deutschland, leider immer verheerender. Alle diese genannten falschen Mehltau arten haben die oben angegebenen Kennzeichen und werden bekämpft: a) durch Vermeidung stagnierender Feuchtigkeit, b) durch vorbeugende Kupfersalz spritzung (Sommersporen), c) durch Verbrennen der herbstlichen Blätter( V ernichtung d .Wintersporen). Vermischtes. — Die Handelsgärtner und die Fried hofsverwaltung in Wien. Dass es auch in unseren Nachbarstaaten nicht immer ohne Kampf hergeht, beweist der nachfolgende Fall: Für die Wasserentnahme, die nach einem § der Friedhofsordnung zur Pflege der Gräber unentgeltlich geschehen konnte, verlangte die Stadtverwaltung im Vorjahr 54 Heller, das sind etwa 40 Pfennige für jedes Grab. Das bedeutet! für den einzelnen eine Summe von 250—2000 Kronen. Alle Petitionen waren anfänglich erfolglos, erst später wurde dieser Betrag auf 10 Heller reduziert. Doch auch hiermit sind die Handelsgärtner noch nicht zufrieden, und bereiten neuerdings eine Eingabe vor, dass sie von dieser lästigen Steuer überhaupt befreit werden. — Die Herstellung des Panamahutes wird in einem französischen Werke über die Strohhutindustrie in Peru behandelt. Das Ma terial wird aus den jüngsten Blättern der in den Wäldern des Amazonas und den dumpfig heissen Küstenstrichen von Columbien heimischen Carludovica palmata gewonnen. Diese werden mit einem kurzen Stück des Blattstieles abge schnitten und in 1,0—1,3 cm schmale Streifen von 60 cm Länge gerissen. Die Stiele mehrerer solcher Blätter werden mit den von ihnen aus gehenden Streifen in siedendes Wasser gelegt, worauf das haftende Wasser gut abgeschüttelt und werden dann die Wedel im Schatten zum Trocknen aufgehängt. Zum gründlichen Bleichen empfiehlt sich der Zusatz von Zitronensaft, ferner das Auslegen in die Sonne, wobei sich der Streifen strohhalmartig zusammenrollt. Schliesslich werden die Enden der Streifen noch um je 5 cm gekürzt und dieselben für feinere Geflechte in der Längsrichtung noch einmal geteilt. Eine noch feinere Qualität liefert die Astrocaryum Tucuma, deren Fasern vielfach zu Hängematten verarbeitet werden und welche nur zu gewissen Tageszeiten, wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Luft ein höherer ist, ihre Eigenschaften bewahrt. Auch in anderen Ländern versucht man die Herstellung der Hüte, während für Deutschland die Kolonie Togo ausersehen ist, die Kultur der Carludovica zu betreiben. Die Produktion dieser Panama- Hüte ist in Ecuador 1900—1907 von 654 000 Mk.
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