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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 30 Sonnabend, den 24. Juli 1909. XI. Jahrgang. DerJfandelsffärfner. Verantwortlicher Redakteur: T T 1 1 7 •z.P.e 7 1 JL 7 Av g 1 .L Für die Handelsberichte und den HermannPiiz Hande Is - Zeitung für den deutschen Lrartenbau. fachlichen Teil verantwortlich: Hermann nlt‘ ~ Otto Thalacker, -eipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis, Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk, 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Dr. Max Schönemann und die Interessenvertretung der Handelsgärtner. II. Im zweiten Teil seiner Ausführungen kommt Dr. Schönemann auf die Interessenvertretung selbst zu sprechen. Zu welchen Körperschaften haben sich die Gärtner zu zählen ? In Betracht könnten kommen die Landwirtschaftskammern, die Handelskammern und die Handwerks- und Gewerbekammern. „Zu allen diesen Körper schaften sind Gärtner als zugehörig und ge gebenenfalls beitragspflichtig erachtet worden.“ Die landwirtschaftliche Interessenvertretung ist bislang nur im Königreich Sachsen durch den Anschluss eines Gartenbauausschusses an den Landeskulturrat durchgeführt worden. Der Vertreter des Gartenbaues in Sachsen ist nur beratendes, nicht beschliessendes Mitglied. In Preussen ist zwar bei wiederholten Gelegen heiten versichert worden, dass die Landwirt wirtschaftskammern das Interesse des Garten baues mit im Auge hätten, aber zu einer wirk lichen Interessenvertretung der Gärtnerei ist es dabei nicht gekommen. Zwar können Gärtner auch in Preussen Mitglieder der Landwirt schaftskammern werden, aber nur, wenn sie das in den Satzungen nach dem Grundsteuer-Rein erträge angegebene Mindestmass des zum pas siven Wahlrecht berechtigenden Grundbesitzes haben. Nach einer von Dr. Schönemann veranstalteten Umfrage ist jedoch nur bei der Landwirtschaftskammer zu Halle ein Mitglied vorhanden (der Besitzer einer der grössten Samenkulturen Deutschlands, der auch ausge dehnte Landwirtschaft betreibt), welches zu den Gärtnern gezählt werden kann. Ausschüsse für Obst- und Gartenbau gibt es bei den Land wirtschaftskammern auch in Preussen schon, und in ihnen sitzen auch Gärtner mit beraten der Stimme, „aber diese Ausschüsse/ 1 sagt Dr, Schönemann, „haben nur die Aufgabe der Gartenbauvereine, sie fördern die Technik des Gartenbaues und nicht die Interessen der selbständigen Gärtner als solche; sie werden mehr an der Hebung des von den Land wirten nebenher betriebenen Obst- und Gemüsebaues, als an der Förderung der berufsmässigen Gärtnerei arbeiten.“ Wer die Notizen, welche über die Verhandlungen in den Landwirtschaftskammern in die Oeffentlich- keit dringen, verfolgt, der wird dieser Aeusse- rung Dr. Schönemanns sicherlich nur bei stimmen. Aehnlich liegen die Verhältnisse in allen übrigen Bundesstaaten. Im Süden und im Grossherzogtum Hessen sind Gärtner in den Zentralstellen, welche den Interessen der Landwirtschaft dienen, nicht vorhanden, und in Braunschweig, Oldenburg, Anhalt sowie den Thüringischen Staaten gibt es wohl bei den Landwirtschaftskammern ebenfalls die bereits erwähnten Ausschüsse, „ohne dass den Gärtnern neben der allgemeinen landwirt schaftlichen noch eine besondere Vertretung eingeräumt würde.“ Nur der Landwirtschafts kammer zu Lübeck gehören zwei Mitglieder aus dem Gärtnerstande an. Aber die Interessenvertretung der Gärtner ist, wie wir sehen, mit den landwirtschaftlichen Korporationen nicht erschöpft. Auch die Handelskammern vertreten die Interessen der Gärtnerei, wenn deren Firmen im Handels register eingetragen sind, also ein Hardelsge- werbe in Frage kommt, und dieses Gewerbe die Mindesthöhe des Jahresumsatzes erreicht. So ist die Gärtnerei in den Handelskammern in Erfurt, Hildesheim, Halberstadt usw. vertreten und Gärtner sind hier ordentliche Mitglieder der Kammer. Dass die Gärtner den Handwerks- und Gewerbekammern an geschlossen werden, ist wohl jetzt nicht mehr häufig der Fall. Auch in Bayern, wo man am zähesten daran festhielt, ist ein Wandel eingetreten, nachdem seitens der Regierung, ähnlich wie in Preussen, erklärt wurde, dass die Gärtnerei kein Handwerk sei. Wir sehen also, die Interessenvertretung der Gärtnerei ist überall eine ungenügende. Selbst für Sachsen will man sie nicht als aus reichend ankennen. Wenigstens schreibt das „Handelsblatt“ (Nr. 28), dass es noch „an einem Beweis fehle, dass die Einrichtung des Gartenbauausschusses beim Landeskultur rat den bei ihrem Inkrafttreten gehegten Wünschen und Erwartungen überall entsprochen habe.“ Was also soll geschehen? „Besondere Gärtner- oder Gartenbau kammern, auch nur in der Zahl der Land wirtschaftskammern zu errichten," meint Dr. Schönemann sehr richtig, „ist untunlich wegen der geringen Zahl der Gärtner, die den Auf- wand dieser Verwaltungskörper nicht tragen können. Demnach muss die Gärtnerei also bei den bestehenden Körperschaften Anschluss suchen. Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder bei den Landwirtschaftskammern oder bei den gewerblichen Interessenvertretungen. Im letz teren Falle würde unfehlbar wieder eine Spaltung eintreten, indem die Grossbetriebe zur Handels kammer, die Mittel- und Kleinbetriebe aber zur Handwerkskammer gezogen würden. Das würde einmal vielleicht eine Neuauflage der unleidlichen Streitfrage „Fabrik oder Handwerk“ bedeuten. Sodann würde es für die Gärtnerei selbst gar nicht gut sein, wenn Gross und Klein von einander getrennt würden. Es ist sehr zweckmässig, wenn die grossen und die kleinen Betriebe gemeinschaftlich in einer Organisation nebeneinander arbeiten. Die Inhaber der grossen Betriebe haben häufig einen weiteren Blick als die kleinen Unternehmer und können diese führen und leiten; die kleinen dagegen dagegen sind in ihrer Zahl so viele , dass sie dem Auftreten Wucht geben; sie werden ihrer Zahl wegen auch nicht von den grossen unter drückt werden." Wie wir schon im vorigen Artikel erwähnten, ist Dr. Schönemann selbständigen Garten baukammern nicht abhold. Wir werden gleich sehen, dass er sie in seinen Vorschlag mit aufnimmt. Aber er zweifelt an der Durchführ barkeit. Auch wir im „Handelsgärtner" haben der Vertretung in selbständigen Gartenbau kammern an sich nur sympathisch gegenüber gestanden , dieselben aber leider nach den gemachten Erfahrungen für eine Utopie erklären müssen. Sie würden den Gärtrern Lasten aufbürden, die ein allgemeines Murren hervor rufen würden. Selbst wenn der an sich ganz glückliche Vorschlag des Verbandes, dass für mehrere Landesteile eine gemeinschaftliche Kammer errichtet werden könnte, durchgeführt werden sollte, würden unseres Erachtens die Kosten noch sehr erhebliche sein, wenn es sich um eine wirkliche Interessenvertretung und nicht um ein Dekorationsstück handeln soll. Nach Dr. Schönemanns Ausführungen bleibt also nur die Bildung von Garfenbauausschüssen bei den Landwirtschaftskammern nach sächsischem Muster, also zusammengesetzt ausschliesslich oder doch überwiegend aus selbständigen Gärt nern. „Diese Ausschüsse,“ sagt Dr. Schor e- mann treffend, „hätten sich dann freilich nicht nur mit dem Gartenbau, sondern auch mit dem Gärtnerstand zu befassen; sie hätten unter anderem die Regelung des Lehrlingswesens in die Hand zu nehmen.“ Nun sollen aber diese verschiedenen Garten bauausschüsse eine zentrale Spitze erhalten, wie die Gerichte sie im Oberlandes- und Reichs gericht haben. Es soll nämlich eine oberste Gartenbau- oder Gärtnerkammer für das Reich ins Leben gerufen werden. „Sollte eine Kammer für das Reich unmöglich sein,“ fährt der Verfasser fort, „so würde es doch vielleicht gelingen, dass mehrere Bundesstaaten sich vertraglich zur Errichtung einer gemein samen Kammer zusammentun, so dass etwa eine in Norddeutschiand und eine in Süd- deutschland ins Leben träte. Ihre Aufgaben würden darin liegen, eine einheitliche Interessen vertretung zu stände zu bringen und auch hin sichtlich der sozialen Tätigkeit diese Einheit lichkeit zu erzielen. Wir halten auch das für eine Utopie, so segensreich eine solche Zentral stelle für den deutschen Gartenbau auch sicher lich wirken könnte. Wenn übrigensDr. Schöne mann mit Nachdruck hervorhebt, dass es notwendig sei, dass die grossen und kleinen Be triebe bei der Interessenvertretung der Gärtnerei zusammenbleiben, so ist das auch unsere Meinung. Voraussetzung ist dabei nur, dass die Interessen der mittleren und kleineren Gärtner auch wirklich gefördert werden, denn sonst könnte eine Spaltung wie beim Bund der Landwirte eintreten, wo die Gründung des „Bauernbundes" lediglich darauf zurückzuführen ist, dass die Interessen der Mittel- und Klein bauern zugunsten der Grossgrundbesitzer stief mütterlich behandelt worden sein sollen. Ueber eins muss man sich freilich klar sein. Wie auch die Interessenvertretung geregelt werden mag, die Rechtsfrage in der Gärtnerei findet durch diese Regelung keine Erledigung. Sie würde nach wie vor in der Schwebe hängen, wie dies auch heute in Sachsen noch der Fall ist. Entscheidungen, wie sie jetzt der Magistrat in Quedlinburg unter dem 19. Juni 1909 getroffen hat, — wir kommen darauf in nächster Nummer noch näher zu sprechen — werden auch dann noch immer möglich sein. Die Rechtsfrage in der Gärtnerei ist eben nur auf gesetzlichem Wege zu erledigen. Dass diese Regelung durch den Schluss des Reichs tags wieder weiter hinausgerückt ist, ist be dauerlich. Man darf sich aber nicht etwa dadurch verleiten lassen, nun einstweilen auch Ferien zu nehmen und die Hände in den Schoss zu legen. Vielmehr gilt es, weiter in dieser Sache zu arbeiten und dem Reichstag bei seinem Zusammentritt erneut diese Lebensfrage in der Gärtnerei ans Herz zu legen und damit ihrer so sehnlichst erwünschten Lösung entgegen zuführen. Koniferen mit gelber oder bronzefarbiger Benadelung. Von R. Stavenhagen. I. Die grosse Masse der Nadelhölzer wirkt gerade durch die tief dunkelgrüne, oft düster grüne Bezweigung. Auch die Arten und Formen mit bläulich grünen Nadeln sind recht zahlreich und in der Regel hervorragend schön und da bei meist härter als die grünen Stammformen. Aber auch die Formen mit goldiger oder gelb licher Blaufärbung erfreuen sich einer gewissen Beliebtheit. Zu Kontrasten wird man sie nicht entbehren können und namentlich dort, wo in den besseren Gärten die Koniferen den Hauptbestandteil bilden, gewinnt das Garten bild an Freundlichkeit, wenn einige hellnadelige Formen mit eingesprengt sind. Ich gehöre keineswegs zu denen, die an allem Bunten eine besondere Freude haben, noch weniger aber zu jenen Fanatikern, die am liebsten alle Gehölze mit farbiger oder andersgestalteter Belaubung oder alle abwei chenden Wuchsformen aus den Gärten ent fernen möchten. Vom Standpunkte des Den- drologen und Botanikers bringt man mit Recht der typischen Art das meiste Interesse ent gegen, aber derjenige, der die Pflanzen ver wendet, wird das Schönste wählen, unbe kümmert darum, ob dies nun eine echte Art oder nur die Form einer solchen ist. Gewiss ist unter den Formen viel Ballast und vieles Ueberflüssige und auch manches, was ein ge läuterter Geschmack nicht als schön anerkennen kann, aber ebenso gewiss recht viel wahrhaft Schönes und Brauchbares. Bei dem Reichtum an Nadelholzformen ist es eite dankbare Aufgabe, das Beste aus dem Guten und Mittelmässigen auszuwählen. Schliesslich sind ja für die Auswahl nicht .nur Erwägungen vom Standpunkte des persönlichen Geschmacks, sondern ebenso sehr örtliche und klimatische Verhältnisse ausschlaggebend. Hier bei spielen wieder Boden- und Feuchtigkeits verhältnisse und zuletzt, aber nicht zum min desten der Kostenpunkt, eine ebenso grosse Rolle als die Winterfestigkeit einer Pflanze. Wenn ich mir somit die Aufgabe stelle, eine Auswahl der schönsten Nadelhölzer mit gelber, bronzegelber oder auch nur mattgelber Benadelung zu geben, werde ich auf diese verschiedenen Verhältnisse ge bührend Rücksicht nehmen. Alle krank haften oder alle übermässig empfindlichen Formen sollen dabei ausscheiden und ich habe mein Thema auf eine «bestimmte Gruppe von Formen beschränkt, da mit Rücksicht auf die Vielseitigkeit des Stoffes eine solche Speziali sierung geboten erscheint. Erst vor wenigen Monaten sind zwei sehr gute Bücher erschienen, die ausschliesslich den Koniferen gewidmet sind. Hiervon berücksichtigt namentlich das in 2. Auf lage erschienene klassische Werk von Garten inspektor Beissner so ziemlich alle Formen. Es liegt indes auf der Hand, dass bei der Fülle des Materials die Charakteristik der Formen in beiden Koniferenwerken nur kurz sein kann und das Hauptinteresse sich auf die Arten verdichtet. Somit ist eine derartige kritische Uebersicht, die den Wert der ver schiedenen Varietäten abwägt, keineswegs überflüssig, denn, das sei nochmals betont, für den Gärtner sind in vielen Fällen die Formen wichtiger als die Arten. Dass bei der Auswahl für bestimmte Zwecke recht häufig grobe Fehler begangen werden, dafür nur ein Beispiel! Wir finden in Felspartien recht oft die an sich recht schöne krause gelbe Form von Chamaecyparis pisifera verwendet, als Ch. pisifera plumosa aurea so ziemlich jedem Gärtner, der überhaupt mit Nadelhölzern ar beitet, bekannt. Regelmässig sehen wir aber auch diese Pflanze bei ungenügender Nahrung und mangelnder Bodenfeuchtigkeit kümmern, indem die unteren Zweigpartien kahl werden. Für Felspartien, vornehmlich wenn solche sonnig liegen, ist Ch. pisifera und deren Formen durchaus ungeeignet. Die Art bedingt hohe Bodenfeuchtigkeit, obwohl sie sonst in der Widerstandsfähigkeit gegen hohe Kältegrade an erster Stelle steht. Dagegen ist die nicht minder schöne, tief goldgelbe Juniperus nana canadensis aurea für trocknete, sonnig gelegene Felspartien wie geschaffen, dabei in der Wir kung der zuerst erwähnten Chamaecyparis völlig gleichwertig, wenn nicht noch auffälliger. Ich teile daher bei meiner Uebersicht das Material in drei Gruppen. Zuerst nenne ich Arten und Formen für w.eniger günstige Ver hältnisse, dann solche für die den feineren Koniferen wirklich günstigen Lagen und schliess lich einige Seltenheiten, d. h. nur vereinzelt verbreitete, zum Teil noch zu erprobende Spiel arten. Bei dieser letzten Gruppe ist es oft nicht nur der zur Zeit noch hohe Preis, sondern vielfach auch die geringere Wüchsigkeit der Form, die die Seltenheit bedingt. Obwohl das beste und brauchbarste Material schon in den beiden ersten Gruppen genannt wird, bildet die in dieser dritten Gruppe gegebene Auswahl für die gute Uebersicht eine notwendige Ver vollständigung. 1. Gelbe Formen für weniger günstige Verhältnisse. Ich beginne meine Aufzählung mit einer Reihe von Koniferenspielarten, die geringere Ansprüche an Boden- und Luftfeuchtigkeit stellen und deren Winterfestigkeit äusser Zweifel steht. Damit ist nicht gesagt, dass die Formen und Arten, die hier für die, den Nadelhölzern weniger zusagenden Lagen emp fohlen werden, deshalb an Schönheit den übrigen nachstehen. Die Schönheit einer Konifere ist fast stets sehr von deren Wüchsig keit und dem guten Gedeihen an Ort und Stelle abhängig. Obenan stehen an Wüchsigkeit und An spruchslosigkeit die Formen von Thuya occi- dentalis. Th. occidentalis aurea ist denn auch recht verbreitet und geschätzt, und ich behaupte, dass sie selbst mit manchen gelben Zypr essen formen an Schönheit wetteifern kann. Der Wuchs der Th. occidentalis aurea ist säulenförmig bis schmal pyramidal, erst ältere Exemplare gehen etwas mehr in die Breite. Diese Form, die in Nordamerika den Namen Georges Peabody hat, übertrifft an Schönheit des Wuchses und Ueppigkeit der Belaubung sogar die grüne Stammform. Die beiden neueren Formen Pulcherrima und Cloth of Gold sollen in der Färbung Th. occidentalis aurea übertreffen, bei jüngeren Pflanzen sind indes durchgreifende Unterschiede in Tracht oder Kolorit nicht zu erkernen. Dagegen weicht die hübsche Th. Wareana lutescens, in der Tracht der bekannten Th. occ. Wareana, wesentlich ab; das Gelb ist matter und spielt ins Grünliche. Infolge des gedrungenen Wuchses eignet sich diese Form garz besonders für kleinere Gärten. Ein tiefes Goldgelb bis Bronzegelb zeigen die jungen Triebspitzen von Th. occ. aureo- spicata und die Färbung erhält sich auch während des Sommers mehr oder weniger. Diese Form zeichnet sich überdies durch dickliche, üppige Zweige und dichten Wuchs aus. Sie wurde bisher als Form von Th. gigantea betrachtet und findet sich daher meist unter dem Namen Th. gigantea aurescens oder semper aurea an geboten. Das Kolorit ist im Vergleich zu Th. occ. aurea weniger lebhaft. Aeltere Pflanzen, die gewöhnlich mehr in die Breite gehen, werden leider leicht unten kahl und die Varietät
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