Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
No. 29 Sonnabend, den 17. Juli 1909. XI. Jahrgang. Derjfandelsgär/ner. Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post bezogen werden. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk. 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Dr. Max Schönemann sowie die Interessenvertretung der Handelsgärtner. I. In den „Volkswirtschaftlichen Blättern" (No. 11 und 12) hat Dr. Max Schönemann von der Dresdner Gewerbekammer einen interessanten Beitrag zur Lösung der Frage der Organisation und Interessenvertretung der selbständigen Gärtner Deutschlands gegeben. Wenn er eingangs behauptet, dass die Gärtner Deutschlands, — er rechnet in Deutschland 300000 in der Gärtnerei beschäftigte Personen — nicht so spärlich im Erwerbsleben unseres Vaterlandes vertreten seien, dass man sie in der Gesetzgebung einfach unberücksichtigt lassen könne, so wird dem jedermann beistimmen. Wir beklagen es ja seit Jahren, dass eine ge setzliche Regelung der Stellung der Gärtnerei im Rechtsleben nicht erfolgt ist und immer wieder auf die lange Bank geschoben wird. Wir haben im „Handelsgärtner“ in letzter Zeit genug Beweise angeführt, dass die Rechts unsicherheit , trotz aller Präjudizien von Ge richten und behördlichen Erlassen, nicht geringer geworden ist, und dass es wie eine Erlösung von langem Uebel empfunden werden würde, wenn die Rechtsfrage endlich in irgendeiner annehmbaren Form ihre Antwort fände. Das Pendeln zwischen der Zugehörigkeit zur Land wirtschaft oder zum Gewerbe — man denke an die neuere Stellungnahme des Gewerbegerichts in Quedlinburg — ist deshalb ein so unge sunder Zustand, weil ja von dieser Zugehörig keit in den meisten Bundesstaaten auch die «Krankenversicherung der gärtnerischen Ange stellten abhängig ist. „Die Entscheidung dieser Frage,“ sagt Schönemann, „ist von Wichtig keit für die Gärtnereibetriebe, unter anderem wegen Anwendung der Arbeiterschutzbestim mungen der Gewerbeordnung und der Kranken versicherung, wegen Regelung des Arbeitsver trages , Zahlung von Gewerbesteuer und Bei tragsleistung zu der einen oder anderen Inter essenvertretung. Es ist natürlich kein Zufall, dass die Gärtnerei sich den vorhandenen Ein teilungen der Erwerbsunternehmungen so schwer einfügt. Ein Grund ist die Vieldeutigkeit der Begriffe „Gewerbe", „Handel" usw., ein anderer aber die Eigenart der Gärtnerei selbst, sowie die Verschiedenheit der gärtnerischen Betriebe unter einander. Während der grösste Teil der I Gärtnereien, hauptsächlich in mittleren und | kleineren Orten, sich zugleich sowohl mit dem Obst-, Gemüse- und Samenbau als auch mit der Anzucht von Zierpflanzen und Bäumen aller Art befasst, gibt es, besonders in der Nähe der Grosstädte, Betriebe, die sich nur die Spezialkultur einer Pflanzen- (z. B. der Blumen) Gattung zur Aufgabe gemacht haben. Auch die Baum- und Rosenschulen würden hierher gehören. Aber alle Gärtnereibetriebe haben das eine gemeinsam, dass sie es mit der Behandlung organischer Lebewesen, der Pflanzen, zu tun haben. Dadurch unter scheiden sie sich grundlegend von dem, was gewöhnlich unter Gewerbe ver standen wird, und nähern sich der Land wirtschaft. Wie diese hat die Gärtnerei Schädigungen ihrer Pfleglinge durch Krankheiten und Witterungseinflüsse zu fürchten, ein Gesichts punkt, der für kein Gewerbe sonst zu- trifft. Auf der andern Seite hebt sich jedoch die Gärtnerei von dem normalen Landwirt schaftsbetrieb wieder in mehrfacher Hinsicht ab: Während die in der Landwirtschaft tätigen Personen in der grossen Mehrzahl eine be sondere Vorbildung nicht nötig haben, bedarf es zur Ausübung der meisten gärtnerischen Verrichtungen einer regelrechten gründlichen Ausbildung, die mit der Lehrzeit eines Hand werkers viele Aehnlichkeit hat. Der Vertrieb der gärtnerischen Erzeugnisse ist weit weniger einfach als der Absatz landwirtschaftlicher Bodenfrüchte und erfordert bedeutend mehr kaufmännisches Verständnis als dieser. Endlich entfernen sich die Gärtnereien, die sich auf den Gewächshausbetrieb beschränken, insofern von der landwirtschaftlichen Betriebs weise , als sie ihre Erzeugnisse ja nicht mehr dem Erdboden unmittelbar abgewinnen.“ Es ist in diesen Worten vom Verfasser die Zwitternatur gärtnerischer Betriebe in der Haupt sache ganz richtig wiedergegeben. Er konnte seiner eignen Darstellung das Facit entnehmen: Die Gärtnerei „nähert“ sich einesteils der Land wirtschaft, andernteils dem Gewerbe! Ein Irrtum ist es, wenn er meint, dass der Einfluss der Witterung „für kein Gewerbe sonst“ in Frage komme. Wie wird z. B. das Baugewerbe durch Witterungseinflüsse gehemmt und ge schädigt, wie werden Existenzen des Gewerbes der Gastwirte und Fuhrhalter durch ungünstige Witterung bedroht, wie wird durch Trockenheit, die einen niedrigen Wasserstand bedingt, das Gewerbe der Schiffahrt oft auf das schwerste geschädigt! Das sind nur einige Beispiele. Dass sich ferner Gärtnereien nur auf den Ge wächshausbetrieb beschränken, dürfte wohl auch sehr selten vorkommen. Uns ist es eigentlich nur ganz vereinzelt bekannt geworden ; etwas Freiland - Gärtnerei ist überall dabei. Aus der Zwitternatur der Gärtnerei rührt ihre haltlose Stellung im Rechtsleben her. Der Verfasser sagt sehr richtig: „Die Eigentümlich keit der Gärtnerei, dass sie neben ihrem land wirtschaftlichen Grundgepräge auch Merkmale zeigt, die man sonst bei anderen Berufsständen findet, hat also ihre rechtliche Heimat losigkeit bedingt." Ja, heimatlos ist sie bei der Landwirtschaft, von der sie zahlreiche gerichtliche Erkenntnisse trennen, heimatlos ist sie beim Gewerbe, von dem andere Urteile sie wieder scheiden, heimatlos ist sie beim Handel und bei der „Kunst" — sie wird hin und her geworfen, von einem zum andern gejagt, weil man nicht weiss, was man mit ihr anfangen soll. Dass darin nicht schon längst eine Aenderung erreicht wurde, mag, darin geben wir dem Autor auch recht, zu einem grossen Teil daran liegen, dass die Organisation und Interessenvertretung der deutschen Gärtner noch verhältnismässig zurück geblieben ist, und sie eine einheitliche gesetzliche Vertretung überhaupt nicht be sitzen , während sich die freiwilligen Organi sationen (Verband der Handelsgärtner Deutsch lands , Bund Deutscher Baumschulenbesitzer, Verband Bayrischer Handelsgärtner, Verein selbständiger Gärtner Württembergs, Verein selbständiger Gärtner Badens , Verbindung selbständiger Handelsgärtner Hessens, Verband der selbständigen Gärtner Elsass-Lothringens, Freie Fachvereinigung der selbständigen Gärtner der Pfalz, Gärtnerinnung in Bremen usw.) in den letzten Jahren stärker entfaltet haben. Schönemann schätzt die Zahl der in diesen Vereinigungen organisierten Gärtner auf 10000 bis 11000, was noch nicht ein Drittel der Gärtner im Reiche ausmachen würde. Immerhin will es schon etwas bedeuten, wenn etwa 33°/ 0 aller Gärtner Deutschlands einer Organisation an gehören. Muss man doch bedenken, dass sie recht sehr zerstreut im Lande ihre Betriebe haben und daher bei ihren Zusammenschlüssen schon auf räumliche Schwierigkeiten stossen. Aber die grosse Zahl der Organisations körperschaften zeigt auch eine grosse Zer splitterung und diese hat sich auch oft da geltend gemacht, wo die Frage der Rechts stellung der deutschen Gärtnerei zur Beant wortung stand. Wer z. B. die „Süddeutsche Gärtnerzeitung“ aufmerksam verfolgt hat, wer die Kundgebung bayrischer, württembergischer und badischer Handelsgärtner darin verfolgte, der wird gefunden haben, dass im Süden der Schrecken vor der Gewerbeordnung nicht so gross ist, wie in Mittel- und Norddeutschland, und dass man sich dort, wie es in einem Artikel hiess, mit dem Gewerbe schon „ab finden“ werde. Das gilt natürlich auch von den Plätzen, wo man für Innungen schwärmt. Ganz anders, wie gesagt, in Nord- und Mittel deutschland. Hier will man nicht nur die lediglich produzierende Gärtnerei, sondern die Gärtnerei überhaupt als zur Landwirtschaft gehörig betrachtet wissen, also diese Zugehörig keit nicht auf die Urproduktion beschränkt sehen. Dass die gesetzgebenden Faktoren diesen Wunsch jemals erfüllen werden, müssen wir nach wie vor bezweifeln. Und nicht nur in dieser Frage, sondern auch noch in mancher anderen haben sich hin und wieder Meinungs verschiedenheiten gezeigt, welche einer grossen einheitlichen Interessenvertretung hinderlich sein mussten. Das liegt eben daran, dass die Be triebe der Gärtner so verschiedenfacher Art sind und dass das, was dem einen nützt, dem anderen nicht passt. Wir haben solche Gegen sätze auch zutage treten sehen, als seinerzeit der Zolltarif zur Debatte stand. Der Verfasser gedenkt nebenbei mit Recht auch der segensreichen Arbeit der deutschen Gartenbauvereine, des „Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den Königl. Preussischen Staaten“ (seit 1822), der „ Gartenbaugesell- schäft Flora“ in Dresden (seit 1826), denen zahl reiche andere Gartenbaugesellschaften folgten. Sie haben den Gartenbau an ihrem Teile ge wiss in hervorragender Weise gefördert, haben aber mit der sozialen Interessenvertretung nichts zu tun. Sie haben sich diese auch nicht zur Aufgabe gemacht. Welche Vorschläge macht nun Dr. Schöne mann inbezug auf diese Interessenvertretung? Er tritt für Gartenbaukammern ein, hält aber zunächst gleichfalls für ratsam, Ausschüsse für Gartenbau bei den Landwirtschaftskammern zu erstreben. Es ist das der auch von uns stets vertretene Standpunkt, denn für Gartenbau kammern werden die Regierungen nur im An schluss an die Landwirtschaftskammern zu haben sein. Wir kommen darauf in nächster Nummer zu sprechen. Erprobte Mittel gegen tierische Schädlinge/) Von Dr. Martin Schwartz. Die Zahl der zur Vertilgung tierischer Schäd linge von .den verschiedensten Seiten ange priesenen Mittel ist gerade in den letzten Jahren so gewachsen, dass es schwer fällt, das gerade Brauchbare aus ihnen herauszufinden. Die nachstehende Zusammenstellung in der Praxis erprobter Bekämpfungsmittel will dem Landwirt und Gärtner die Auswahl erleichtern helfen. Sie enthält Massregeln zur Bekämpfung der häufiger vorkommenden, schädlichen niederen Tiere, soweit ihnen überhaupt mit chemischen Mitteln beizukommen ist. Von den durch die Biologische Anstalt geprüften zahlreichen fertig käuflichen Präparaten konnten nur wenige als bewährt hier angeführt werden. I. Mittel gegen Pflanzenschädlinge, a) Spritzmittel. In möglichst feiner Verteilung auf die Pflanzen zu bringen. — Bewährte Spritzen sind u. a.: „Baumspritze“ von Holder-Metzingen; „Auto- max“ urd „Deidesheimer Rebenspritze" von Carl Platz-Ludwigshafen a. Rh.; „Syphonia“ von Mayfarth & Co.-Berlin; „Eclair“ von Vermorel - Villefranche usw. — Bei den Spritzungen, die weder im Sonnenschein, noch bei Regen oder Wind vorgenommen werden dürfen, ist darauf zu achten, dass je nach dem Sitz der Schädlinge die Oberseite oder die Unterseite der Pflanzenteile besonders stark getroffen wird. *) Die „Kaiserl Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft" gibt ein Flugblatt heraus, deren Nr. 46 dieser Artikel entnommen ist. Dasselbe ist zu ermässigtem Preise durch die ge nannte Anstalt, Dahlem bei Steglitz sowie durch die Verlagsbuchhandlung von Paul Parey-Berlin SW. 11, zu beziehen. 1. Gegen Blattläuse (s. auch Nr. 3, 5, 8, 9, 13, 19, 20, 21): 6 kg Tabakrippen in 15 1 Wasser gekocht (einmal aufkochen, 24 Stunden stehen lassen und dann abgiessen), 3 kg Schmierseife in 61 heissemWasser gelöst. Das Gemisch bis auf 150 1 mit Wasser verdünnt. Beim ersten Auftreten der Tiere ein bis zwei Spritzungen; je nach Bedarf zu wieder holen. 2. Gegen Blasenfüsse und Spinnmilben (s. auch Nr. 3, 7, 19, 20, 21): 6 kg Tabakrippen in 15 1 Wasser gekocht (wie bei Nr. 1), 1 ,5 kg Schmierseife in 3 1 heissem Wasser gelöst. Das Gemisch bis auf 801 mitWasser verdünnt. Anwendung wie bei Nr. 1. 3. Gegen Blattläuse, Blasenfüsse und Spinnmilben (s. auch Nr. 1, 2, 7, 8, 9, 13, 19, 20, 21): 3 kg Tabakextrakt (für die 8—9 Prozent Nikotin enthaltende Nicotine titre der elsässischen Tabakmanufaktur in Strass burg. Neudorf i. E. berechnet. Bei Ver wendung anderer Tabakextrakte ist das Mischungsverhältnis je nach deren Nikotin gehalt zu verändern), 3 kg Schmierseife, 144 1 Wasser. Anwendung wie bei Nr. 1. 4. Gegen Weisstannenläuse: 3 kg Tabakextrakt (vergl. Nr. 3), 7 — 10 kg Schmierseife, 140 1 Wasser. Im Frühjahr 2 Spritzungen; 1. bald nach Besiedelung der Maitriebe durch die Jung läuse (Mitte bis Ende Mai); 2. zwei bis vier Wochen später. Die Bekämpfung ist wenigstens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zu wieder holen. 5. GegenBlutläuse undSchildläuse (s.auch Nr. 14, 18, 23, 24 und Flugbl. Nr. 33): 3 kg Tabakextrakt (vergl Nr. 3), 6 kg Schmierseife, 5 1 denaturierter Spiritus, 136 1 Wasser. Anwendung siehe Flugblatt Nr, 33. 6. Gegen junge Ringelspinnerraupen, Blattwespenlarven und ähnliche Schäd linge (s. auch Nr. 11, 12): 3 kg Tabakextrakt (vgl. Nr. 3), 3 kg Schmierseife, 3 1 denaturierter Spiritus, 500 g pulverisierte Niesswurz (vorher mit etwas Wasser angerührt), 141 1 Wasser. Beim ersten Auftreten der Tiere eine bis zwei Spritzungen. 7. Gegen Blattläuse und Spinnmilben (s. auch Nr. 1, 2, 3, 8, 9, 13, 19, 20, 21): Tabakextrakt-Excelsior (zu beziehen von der elsässischen Tabakmanufaktur in Strassburg-Neudorf i. E.), 2prozentige Lösung gegen Blattläuse, 6 Lösung gegen Spinnmilben. Anwendung wie bei Nr. 1. 8. Gegen Blattläuse (s. auch Nr. 1, 3, 7, 9, 13, 19, 20, 21): 2 Teile Tabakextrakt (vgl. Nr. 3), 98 Teile Bordeauxbrühe (vgl. Flugbl. Nr. 1). Dient zur gleichzeitigen Bekämpfung der Blattläuse und des Fusilcadiums (vgl. Flugblatt Nr. 1). 9. Gegen Blattläuse (s. auch Nr. 1, 3, 7, 8, 13, 19, 20, 21): Kochsche Flüssigkeit: 250 g Quassiaspäne in 5 1 Wasser ge kocht (wie bei Nr. 1), 1 kg grüne Seife in 5 1 heissem Wasser gelöst. Das Gemisch bis auf 501 mitWasser verdünnt. Anwendung wie bei Nr. 1. 10. Zur Abtötung der Schwammspinner- eigelege: Petroleum. Anwendung siehe Flugblatt Nr. 6. 11. Gegen die Larven der Rübenblattwespe und ähnliche weichhäutige Insekten (s. auch Nr. 6, 12): 400 gr Schmierseife, 1 kg Petroleum, 15 1 Wasser. Vor dem Gebrauch mit der 10 fachen Menge Wasser verdünnt. Anwendung wie bei Nr. 6. 12. Gegen die Larven der Rübenblattwespe und ähnliche weichhäutige Insekten (s. auch Nr. 6, 11, 15): 2 kg Schmierseife, 1 kg Soda, 3 1 Petroleum, 100 1 Wasser. Anwendung wie bei Nr. 6. 13. Gegen Blattläuse (s. auch Nr. 1, 3, 7» 8, 9, 19, 20, 21): Krügers Petroleumemulsion (zu beziehen durch Klönne & Müller-Berlin, Luisen- strasse 49) in Lösungen von 5—10 Prozent Gehalt. 14. Gegen Schildläuse (s. auch Nr. 5); 7 kg gebrannter Kalk mit gegen 5 1 Wasser abgelöscht, 6 kg Schwefelblüte, 100 1 Wasser. Das Gemisch wird 45 Minuten lang ge kocht.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)