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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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in gezahlten Preise. Hinsicht fehlt es an der Unter diesem Titel hat Prof. Dr. Auhagen Steglitz ein Werkchen erscheinen lassen, führt weiter aus, dass der daran sei als die Landwirt ¬ zugeben, dass Fällen 10 bis kann. Gegen Wirkung der- unter wäre dem Aber Produzenten j auch in dieser Statistik. Der Verfasser Gartenbau besser würden. Er muss aber selbst die Uebergangszeit in solchen 15 Jahre in Anspruch nehmen höhere Zölle spricht auch die Schaft, da er elastischer sei und eher einem Preisdruck für gewisse Produkte auszuweichen vermöge, indem andere Kulturen, welche der Konkurrenz nicht ausgesetzt seien, angelegt treffenden Produktionszweige genauer richtet sein. Von grosser Bedeutung schon eine gewisse Verfolgung der Getreidezölle) und Linderungs- oder Rück zugszölle (d. h. solche, welche die Ange hörigen eines ersterbenden Produktionszweiges gegen einen plötzlichen Ruin schützen) sein können. Wenn nun die Gärtnerei in den Tarifen zu kurz gekommen ist, so führt dies die Schrift darauf zurück, dass nicht genug Material über die Gärtnerei vorhanden war, dass z. B. über die Preisentwicklung, über die Rentabilität auch heute noch herzlich wenig sichere Unterlagen gegeben sind, während bei der Landwirtschaft alles klar vor Augen liegt. Für eine Gruppe der gärtnerischenProduktion, einzelne Blumenarten, Treibkulturen von Ge müse, auch Frühkartoffeln usw., können die Zölle nur als Linderungs- und Rückzugszölle nach Ansicht des Autors bemessen werden, da an ein Erhalten dieser Produktion gegenüber dem Ausland (Italien, Malta, Südfrankreich, Nordafrika usw.) nicht zu denken ist. Es kann sich nur darum handeln, den betroffenen Kreisen allmählich die Anpassung an die ver änderten Marktbedingungen zu erleichtern. Darum gab man auch auf Frühkartoffeln nur einen Zoll von 1 Mk., während der Bund der Landwirte 12 Mk. gefordert hatte. Bei vielen anderen Blumen- und Gemüsekulturen, auch dem Obstbau, liegt die Sache anders. Der Obstbau z. B. ist noch schwächer entwickelt, als es den natürlichen und wirtschaftlichen Bedingungen entspricht. Hier ist eine Steigerung sowohl der Quantität wie der Qualität der Produktion anzustreben, die Zölle müssen also Erziehungszölle sein. Leider ist auch die Rentabilitätsfrage im Obstbau noch nicht gelöst und wenn wir für solche Produkte des Garten baues höhere Zölle fordern wollen, so müssen wir vor allem über die Rentabilität der be- dustrie. Als stärkster Grund für den Zollschutz wird zumeist die gewaltige Einfuhr aus dem Auslande angeführt. Auhagen stellt fest, dass Deutschland jährlich für etwa 130 Millionen Mark mehr ein- als ausführt. Man will durch den Zollschutz den Import fernhalten und da durch die Inlandsproduktion soweit steigern, dass sie den Bedürfnissen genügen kann. Mit Recht bezweifelt es der Autor, dass dies für alle klimatisch in Betracht kommenden Pro dukte unserer Gärtnerei, dass es für den ge samten Bedarf Deutschlands zutreffe, auch meint er, dass es noch andere Mittel gebe, um den Obst- und Gartenbau zu der er wünschten Ausdehnung kommen zu lassen. Tatsächlich sollen ja auch die Zölle nicht nur der nationalen Produktion zu Hilfe kommen, denn sie sind zum Teil Finanzzölle, Zölle aus fiskalischen Gründen, welche dem Staat Geld bringen sollen. Man hat aus diesem Grunde hohen Zöllen für feine Küchengewächse, wie Artischocken, Spargel, Champignons oder auch für Orchideen usw. das Wort geredet, weil sie Geld bringen und nur den Luxus besteuern. Jass diese Finanzzölle aber zugleich zu Schutz zöllen werden, weil sie die inländische Pro duktion auch solcher Waren begünstigen, ist ebenso wahr. Ueber die wirtschaftlichen Wir- kungen der Schutzzölle äussert sich der Ver- asser dahin, dass sie Erziehungszölle (d. h. solche, welche einen Produktionszweig erstarken lassen sollen), Erhaltungs- und Ver teidigungszölle (d. h. solche, welche eine lebensfähige Produktion gegenüber dem inter nationalen Preisdruck erhalten sollen, z. B. die davon in Kenntnis gesetzt hat. Die Arbeits kammern können auch Ausschüsse in sich bilden, denen bestimmte Funktionen über wiesen werden. Die Sitzungen der Arbeits kammer und der Abteilungen derselben sine öffentlich, wenn nicht besondere Gründe vor liegen, welche eine öffentliche Beratung nicht wünschenswert erscheinen lassen. Gegen den Beschluss des Vorsitzenden auf Ausschluss der Oeffentlichkeit steht den Mitgliedern Be- • schwerde an die Aufsichtsbehörde zu, welche endgültig entscheidet. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmen gleichheit entscheidet die Stimme des Vor sitzenden. Bei der Beschlussfassung müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl mitwirken. Sind auf einer Seite mehr er schienen, so müssen davon welche ausscheiden, und zwar die jüngsten im Alter. Wir haben damit die hauptsächlichsten Be stimmungen hier wiedergegeben. Alles weitere ist nur verwaltungstechnischer Natur. Was die Gärtnerei anbetrifft, so werden natürlich nur die Betriebe im Arbeitskammer bereich stehen, welche als gewerbliche an zusehen sind und es bleibt also den Gerichten und Behörden wieder überlassen, weisheits volle Sprüche darüber zu fällen, ob im einzelnen ein gewerblicher oder landwirtschaftlicher Be trieb vorliegt. Wieder ein Streitfeld mehr, wenn richt bald Ordnung geschaffen wird! Wir sind allerdings der Meinung, dass gerade für die Gärtnerei die Arbeitskammern nicht das richtige Forum sind. Hier wären schon die Landwirtschaftskammern besser am Platze, wenn sich bei ihnen eine solche gärtnerische Abteilung bilden liesse. Nach unseren Infor mationen wird man sich aber hierzu nicht bereit finden lassen, abgesehen von der not wendigen Gesetzesänderung in den einzelnen Bundesstaaten. Fällt die gewerbliche Gärtnerei also unter die Kompetenz der Arbeitskam mern, so wäre es dann natürlich dringend notwendig, für sie eine besondere Abteilung zu bilden, da ihre Interessen doch teilweise ganz andere sind, als die der übrigen Gewerbe zweige. — Kann der Verkäufer eines Geschäftes Schadenersatz fordern, wenn er vom Käufer über den Wert getäuscht wird? Das Reichs gericht hat diese Frage bejaht. Der Fall lag so, dass bei dem Verkauf eines Zweiggeschäftes der Käufer sich mit dem Leiter des Zweig geschäftes ins Einvernehmen, setzte und dieser dann dem Besitzer eine ganze Anzahl vor handener Aussenstände verschwieg, worauf das Geschäft um 6000 Mk. billiger verkauft wurde. Das Reichsgericht erblickt hierin ein betrügerisches Vorgehen und hält den Käufer zur Zahlung der 6000 Mk. verpflichtet. — Achtung! Unleserliche Manuskripte! Dass der Verlag einer Zeitung eine Haftpflicht für Fehler in Inseraten habe, die durch ein unleserliches Manuskript verursacht sind, ist vom Reichsgericht wieder verneint worden. Das Reichsgericht bat sich nach dem „Anzeiger für Dr.“ auf den Standpunkt gestellt, dass für solche Fehler, die durch ein unleserliches Manuskript entstanden sind, durch die Zeitungen kein Ersatz zu leisten ist, denn Inseraten- Manuskripte müssen ganz besonders deutlich geschrieben werden. — Irrtum über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigt nach § 119 des Bürgert Gesetzbuches dazu, den Kauf anzufechten und die Ware zurück zufordern. Aber es muss ein wirklicher Irrtum vorliegen. Ein solcher liegt, wie ein Urteil des welches das fünfte Heft der „Schriften des Volks wirtschaftlichen Vereins für Obst- und Gemüse verwertung in Deutschland“ bildet. (Verlag der deutschen Landbuchhandlung, Berlin.) Die Schrift ist lesenswert, denn wenn sie auch nichts neues bietet und bieten kann, so führt sie doch das, was dem deutschen Obstbau not tut, in so prägnanter, klarer und über zeugender Weise vor, dass man ihr nur die weiteste Verbreitung wünschen kann. Der Verfasser weist eingangs seiner Dar legungen darauf hin, dass die Gärtnerei bei der neuen Zollgesetzgebung und den Handels verträgen zu kurz gekommen sei, und da Deutschland bald wieder im Zeichen der Zoll kämpfe stehen werde, so dürfe die Gärtnerei nicht müssig bleiben, sondein müsse sich rühren. „Wenn die Gärtnerei“, sagt er, „bei den neuen Tarifen zu kurz kam, so lag die Schuld wesent lich daran, dass die Lage der Gärtnerei zu wenig geklärt war und ihre Vertreter unter einander nicht einig waren.“ Darum hält er es für dringend notwendig, diese Klärung zu schaffen. „Eine möglichst objektive Unter suchung der wirtschaftlichen Bedingungen der gärtnerischen Produktion — das ist die Auf gabe dieser Jahre!" Seine Schrift soll diese Aufgabe erfüllen helfen. Er umfasst in ihrem Rahmen Obst- und Gemüseproduktion, Blumen zucht, Baumschul-Gewerbe — wie er sagt — und die Verhältnisse der Verwertungsin- Rundschau. Handel und Verkehr. — Wechselprotest durch die Post. Nach der alten Postordnung konnten Wechsel, die an den Nachmittagen vor Sonn- und Feiertagen Bankhäusern, die in dieser Zeit ihre Bureaus geschlossen halten, präsentiert wurden, am ersten Werktag früh, ohne dass die Bank von dem Vorgang etwas wusste, protestiert werden. Dieser unhaltbare Zustand ist durch eine neue Bestimmung zur Postordnung (§ 18 A. V. Abs. 2) beseitigt worden. Dieselbe lautet: „Ist die Zahlung der Wechselsumme nicht zu erlangen, oder bleibt der Versuch, den Postauftrag vor zuzeigen , erfolglos, so wird der Postauftrag bei der Postanstalt bis zum Schlüsse der Schalterdienststunden des ersten Werk tages nach dem Zahlungstage des Wechsels zur Einlösung bereitgehalten. Erfolgt die Ein lösung auch bis zu diesem Zeitpunkt nicht, so wird der Wechsel mit dem Postauftrag am 2. Werktag nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Bleibt die zweite Vorzeigung oder der Versuch zu dieser ebenfalls erfolglos, so wird gegen die im Postauftrag bezeichnete Person Protest nach den Vorschriften der Wechselordnung erhoben — Die Einlösungsfrist für Postnach- nahmen und Postaufträge soll von 7 auf 3 Tage gekürzt werden wegen der aus der 7 tägigen Frist sich ergebenden Schwierigkeiten für den Postdienstbetrieb. Wir halten auch diese Neuerung für verfehlt. — Postpakete nach Japan und Persien, die über Russland befördert werden sollen, müssen in feste Holzkisten oder Fässer, in Leder oder luftdicht verlötete Zink- oder Weiss blechumhüllungen verpackt sein. In Leinwand oder andere Stoffe verpackte Postpakete werden russischerseits zurückgewiesen. Rechtspflege. selben auf die Bodenpreise, denn da gerade in der Gärtnerei viel Pachtungen existieren, so wird der Verpächter, wenn durch die Zölle die Kaufpreise für die Bodenprodukte erhöht wer den, auch bald den Pachtschilling steigern. Der Verfasser kommt zu dem Resultat: Ehe wir höhere Zölle verlangen, ist es not wendig, sich einen tieferen und umfassenderen Einblick in die Produktionsbedingungen, die Marktkonjunkturen, die Rentabilitätsverhältnisse der uns interessierenden Erwerbszweige zu ver schaffen. Wir wollen im Anschluss daran be merken, dass die ständigen Marktberichte in unserem „Handelsgärtner“ dazu dienen sollen, diesen Einblick, so gut es möglich ist, zu gewähren. Leider findet diese gebotene Uebersicht noch lange nicht die verdiente Würdigung, vor allen Dir gen ist man sich über sich Betriebsstätten der in ihr vertretenen Ge- i werbezweige befinden oder Arbeitnehmer dieser Gewerbezweige ihren Wohnsitz haben. Dabei werden die Kosten je zur Hälfte auf die be teiligten Betriebsstätten und auf die beteiligten Arbeitnehmer 'rechnerisch verteilt und hierauf die Beträge ermittelt, die auf die einzelnen Betriebsstätten und Arbeitnehmer entfallen. Bei der Ermittlung der auf die einzelnen Betriebs stätten entfallenden Beträge ist die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach näherer Be stimmung der Aufsichtsbehörde zu berück sichtigen. Die auf die Arbeitnehmer entfallen den Beträge sind nach der Kopfzahl zu ver teilen. Auch gegen die Verteilung der Kosten findet eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde statt, welche aber in dieser Frage auch end gültig entscheidet. Die Geschäftsführung liegt dem Vor sitzenden allein ob. Dieser ist der Vertreter der Arbeitskammer. Dieser muss jedoch eine .Sitzung derselben einberufen, wenn es zwei Drittel der Mitglieder der Kammer beantragen, In § 28 ist schliesslich noch festgelegt, dass es kein wichtiger Grund zur Entlassung sein soll, wenn ein Arbeitnehmer durch Sitzungen der Arbeits kammer in seinen Dienstleistungen verhindert ist, wenn er nur den Arbeitgeber rechtzeitig den Wert der mit grosser Mühe zusammen- j gestellten Berichte nicht klar. Oberlandesgerichts Stuttgart ausführt, dann Ist für den deutschen Obst- uni Gartenbau ein wirksamer Zollschutz anzustreben? sucher ein Wildling, der durch eine Kreuzung von Rosa canina und General Jacqueminot ent standen ist. Die starkwüchsigen Triebe hatten glänzend schwarzgraue Blätter und zeigten da bei den Canina - Charakter; die Brauchbarkeit muss von dem Züchter erst ausprobiert werden. In derselben Abteilung hatte auch W. Hin n e r eine Anzahl von Neuheiten ausgestellt, auf die wir gelegentlich noch besonders zurückkommen wollen. Die umfangreichste Kollektion hatte wiederum Peter Lambert-Trier ausgestellt, äusser vielen bekannten Schling- und Kletterrosen brachte er vor allem seine eigenen bekannten Züchtungen, Davon sind die neuen, sehr reichblühenden, zum Treiben und zum Schnitt gleich guten Sorten: Grossherzog Friedrich, tiefrosa, aussen gelblich, sowie Frau Alfred Mauthner, lebhaft karminrosa, eine Kreuzung von Erzherzogin Marie Dorothea X Baronne de Rothschild zu nennen. Auch die prächtige gelbe Mad. Ravary fiel neben der feurigen Triumph auf, die J. C. Schmidt sehe Sorte Rubin und Mister Cutbush sind ebenso bekannt, wie die enorm reichblühende Maman Levavasseur. Weiterhin möchten wir noch in dieser Sammlung nennen: Etoile de France, die bekannte dunkelsamtigrote, sehr geschätzte Schnittrose, Von Carl S c h m i d - Köstritz ist dessen von Caroline Testout abstammende Züchtung Frau Carl Schmid, eine fleischfarbige Sorte, ausge stellt ; die kräftigen Stiele tragen grosse, schöne Blüten. Weiterhin sind in dessen Sammlung als vorzügliche Treib- und Schnittrose Oscar Cordei und die als Einzelrose sehr dekorative Sharmann Crawford, deren rosafarbenen Blumen stets ansprechen, hervorzuheben. VonT. Boehm Obercassel wurde eine Neuheit unter dem Namen Graf Zeppelin, ähnlich der bekannten Dorothy Perkins, doch in der Farbe dunkler, empfohlen. Die abgeschnittenen Rosen von W. Cordes- Elmshorn bildeten eine Glanzleistung der Aus stellung. Es waren langstielige unter Glas ge zogene Blumen; doch erlitten nur wenige davon im Freien diese Vollkommenheit. Wir nennen von den Sorten Papa J. Lambert mit steifen, festen Stielen von zartrosa Färbung und feinerem zentifolienartigen Geruch. Ferner Laurent Carle, dunkel karmin, ins Violette über gehend, sowie die prächtige Dean Hole, zart rosa in der Form der Blume, sind, wie schon oft hervorgehoben wurde, ganz vorzüglich. Ausser dem fielen auf Monsieur Josef Hill, lachs- rosa, eine ebenso bekannte Schnittsorte wie PiusX. — Von den Klein-Machnower Baumschulen waren in anerkennenswerter Weise winter harte Park- und botanische Zierrosen ausgestellt. Die Gattung Helianthemum. Die Helianthemum waren ausserhalb der botanischen Gärten und Sammlungen niemals häufig gesehene Zierpflanzen. Und doch hat es nicht an Versuchen gefehlt, sie populär zu machen. Schon die grosse Zahl von Garten spielarten spricht dafür, dass manche Züchter sich liebevoll ihrer angenommen haben. Viel fach hat auch Mutter Natur von selbst für die Erzeugungen neuer Formen gesorgt und mit Bezug auf ihre Willigkeit, neue Farben zu er zeugen, lässt sich die Gattung mit vielen Kom positen vergleichen. Trotzdem verschiedene Helianthemum-Arten mit den nahe verwandten Cistrosen für die Gebirgsflora mancher Mittelmeerländer geradezu typisch sind, scheinen sich ihre Abkömmlinge in dem feuchten englischen Klima recht wohl zu fühlen. Wenigstens sind sie dort beliebter als bei uns. Sie heissen mit ihrem englischen Namen Rock Roses, also Felsröschen. Der Hauptfehler der Pflanze ist die Vergäng lichkeit der Blumen. Sie öffnet ihre Blüten, deren zarte, hinfällige Kronenblättchen oft wie zer knitterte Seide aussehen, nur unter Einwirkung vollsten Sonnenlichtes. Sie hat aber den grossen Vorzug, auf den heissesten, magersten und dürrsten Stellen einer Felspartie zu ge deihen. Wenn daher die Vorliebe für Alpinen zunimmt, wofür gewisse Anzeichen sprechen, dann werden die Helianthemum in Zukunft ebenfalls eine grössere Rolle spielen. Man wird sie unbedenklich unter das beste, für die Be pflanzung von Steinpartien zur Verfügung stehende Material zählen dürfen. Die Vergäng lichkeit der einzelnen Blüten wird durch den sich stetig erneuernden reichen Flor wieder ausgeglichen. Ueberdies beobachten wir bei vielen Gartenspielarten, namentlich bei den ge füllten, bereits eine längere Dauer der Blumen. Obwohl die Winterhärte bei den schönsten Gartenvarietäten und Mischlingen durch den Einfluss einiger südlich beheimateter Arten nicht mehr jeder Probe Stand halten dürfte, wie dies bei den ursprünglichen Arten der Fall ist, bildet die Frostempfindlichkeit kein Hindernis für die Verbreitung dieser Gewächse. Was die Hybriden vielleicht an Widerstandsfähigkeit gegen Kälte eingebüsst haben, wurde bei ihnen an Wüchsigkeit gewonnen. Wie viele Kinder der Berge haben sie sich den neuen Verhält nissen in der Ebene angepasst. Sie ertragen, gleich ihren Stammeltern, noch immer ein hohes Mass von Trockenheit, sind aber nichtsdesto weniger für eine gute Pflege und gelegentliche Bewässerung dankbar. Sie sind überdies leicht zu vermehren und unterwerfen sich selbst dem Schnitt. Man ist daher bei ihrer Verwendung keineswegs auf die Ausschmückung alpiner An lagen angewiesen. Für Einfassungen, sowie zur Bekleidung von Hängen und Böschungen in warmer, sonniger Lage, sind sie nicht minder geeignet. Bei den Gartenformen sind weiterhin zwei für jede Gartenpflanze willkommene Eigen schaften, nämlich schöne Belaubung und die Neigung zum Remontieren, besser ausgeprägt als bei den Stammarten. Das stumpfgrüne, zu sehr an Thymian er innernde und durch den graufilzigen Ueberzug wenig ansehnliche Blatt der Arten ist bei den Mischlingen und Gartenspielarten derber, grösser und frischer grün, so dass es sich mit dem mancher einheimischen Rhododendron oder den Blättern des Sumpfporst, Ledum latifolium, ver gleichen lässt. Das Remontieren wird durch rechtzeitiges Entfernen der abgeblühten Blumen, genau wie bei den Rosen, begünstigt. Die Helianthemum, die mein heute in den Gärten als Helianthemum mutabile zusammen fasst, und ebenso H. amabile, stammen jeden falls von den folgenden, zum Teil selbst in Deutschland und den angrenzenden Gebieten Mitteleuropas einheimischen Arten: H. vulgare Gaertner, mit hellgelben Blumen, Blatt in der Regel weniger filzig behaart; die härteste Art. H. oelandicum Wahlenberg (H. canum Duval), mit kleineren gelben Blumen und stark graufilzigen Blättern. Eine Unterart hiervon ist das ganz niedrig bleibende H. alpestre Reichen bach, mit ebenfalls dunkelgelben Blumen. H. polifolium Pers. (H. apenninum D. C.), mit etwas stärkeren, mehr aufrechten Zweigen, graubehaarten Blättern und weissen, sehr ver gänglichen Blumen mit gelblicher Mitte. Die genannten Arten sind Halbsträucher, werden aber bald als Stauden, bald unter den Gehölzen geführt. Sie sind in schneereichen Wintern vollkommen hart. Die Hauptblütezeit ist der Juni und Juli, aber schon bei H. vulgare findet sich deutlich die Neigung, im Herbst einen Nachflor zu bringen. H. pilosum ist eine grossblütige Form von
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