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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 27. Sonnabend, den 3. Juli 1909. XI. Jahrgang. DerJ/andelsgär/ner. Verantwortlicher Redakteur: T T 1 1 r7 . P** 1 1 s 1 Fv / 7 Für die Handelsberichte und den Hermann Piiz rLandels - Zeitung tur den deutschen (jartenbau. fachlichen Teil verantwortlich: ’ 5 Otto Thalacker, 5Pt8- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungam und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk. 8,—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. ————■————WM— Das Gesetz über Arbeitskammern in seiner neuen Gestalt. Wir haben uns schon einmal im allge meinen über das Arbeitskammergesetz, wie es vom Bundesrat an den Reichstag gelangt ist, an dieser Stelle ausgesprochen. Von befreun deter Seite erhielten wir jetzt die Vorlage nebst der ausführlichen Begründung zugesandt und kommen daher gern nochmals auf dieselbe zurück. Die Arbeitskammern sollen für die Arbeit geber und Arbeitnehmer eines Gewerbezweiges oder mehrerer verwandter Gewerbezweige, so weit nach dem Stande der gewerblichen Ent wicklung ein Bedürfnis besteht, errichtet werden, und Rechtsfähigkeit besitzen (§ 1). Man könnte nach dem Wortlaut vielleicht glauben, dass hier auch das Handelsgewerbe eingeschlossen sein sollte, aber § 7 weist dies ausdrücklich zurück, da bei den Handlungs gehilfen nach Art der zu wahrenden Interessen und auch nach den Wünschen der Beteiligten vornehmlich Einrichtungen zur Erörterung all gemeiner Standesfragen in Betracht kommen, die in Kammern für die Gesamtheit der gewerb lichen Arbeiter nicht zutreffend gewürdigt werden können. Für diese Gruppe von An gestellten ist daher eine besondere Einrichtung in Aussicht genommen, wahrscheinlich die be sonderen Handlungsgehilfenkammern, wodurch allerdings eine noch grössere Zersplitterung eintritt, wenn man auch die Gründe der Re gierung nicht von der Hand weisen kann. Dasselbe gilt allerdings auch von Betriebsbeamten, Werkmeistern, Technikern, Zeichnern usw., doch hat man diese in den Bereich der Kammern einbezogen. Als Arbeitgeber sollen alle diejenigen Per sonen in Frage kommen, die als Unternehmer gewerblicher Betriebe im Sinne der Gewerbe ordnung anzusehen sind, sofern sie mindestens eine als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes zu betrachtende Person regelmässig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen. Die Aufgaben der Arbeitskämmern sind in § 2 des Gesetzes festgelegt. Sie sind berufen, den wirtschaftlichen Frieden zu pflegen. Sie sollen die gemeinsamen gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wahrnehmen. Das wird in § 3 noch weiter entwickelt. Da ist es den Arbeits kammern zur Pflicht gemacht, ein gedeihliches Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern zu fördern, die Staats- und Gemeinde behörden durch tatsächliche Mitteilungen und Erstattung von Gutachten zu unterstützen, bei Erhebungen auf Ersuchen mitzuwirken, Wünsche und Anträge, die ihre Angelegenheiten berühren, zu beraten, sowie Veranstaltungen und Mass nahmen, welche die Hebung der wirtschaft lichen Lage und der allgemeinen Wohl fahrt der Arbeitnehmer zum Zwecke haben, anzuregen und auf Antrag der Vertreter der hierfür getroffenen Einrichtungen an deren Verwaltung mitzuwirken. Die Erhebungen, um die es sich handelt, und die Gutachten sollen sich hauptsächlich auf den Erlass von Vorschriften in bezug auf Sonntagsruhe, Fürsorgepflicht in den Betrieben, Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugend lichen Arbeitern in gewissen Betrieben, sowie auf die Auslegung von Verträgen und die für die Erfüllung gegenseitiger Verbindlichkeiten massgebende Verkehrssitte beziehen. Die Arbeitskammern haben innerhalb dieses Wirkungskreises auch das Recht, Anträge an Behörden, an Vertretungen von Kommunal verbänden und an die gesetzgebenden Körper schaften der Bundesstaaten und des Reiches zu richten. Dagegen haben sie sich nicht in Verhält nisse einzumischen, welche lediglich einzelne Betriebe als solche betreffen. Eine Ausnahme davon macht es, dass sie befugt sind, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern der in ihnen vertretenen Gewerbe zweige als Einigungsamt zu wirken, falls es an einem hierzu zuständigen Gewerbegericht fehlt. In Frage kommen dabei nur Differenzen über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitskammer kann auch dann die Einigung versuchen, wenn eine solche vor dem zu ständigen Gewerbegericht nicht erzielt werden konnte. Diese Einigungsbestrebungen, der gegen seitige, friedliche Ausgleich, stehen überhaupt in der Tendenz des ganzen Gesetzes obenan. In der Begründung heisst es darum: „Deshalb war von der Errichtung einseitiger Arbeiter vertretungen abzusehen. Nur auf dem Wege gemeinsamer Vertretungen kann es gelingen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in engere Fühlung zu bringen, und nur bei einer gemeinsamen Tätigkeit ist die Möglichkeit gegeben, dass der eine Teil die Ansichten des anderen Teiles kennen und sie auch von seinem Standpunkt aus verstehen und würdigen lernt. Damit ist aber eine wesentliche Vorbedingung zur Mil derung und Ausgleichung der bestehenden Gegensätze geschaffen." Dieser Gedanke ist ohne Zweifel ein fruchtbarer, wenn es gelingt, ihn zu verwirklichen. Ob freilich der erhoffte Erfolg eintreten wird, ob die Kammern in dieser segensreichen Weise werden wirken können, das wagen wir noch immer zu be zweifeln. Die Errichtung der Arbeitskammern soll durch die Landes-Zentralbehörden erfolgen. Mehrere Bundesstaaten können sich zur Er richtung einer gemeinsamen Arbeitskammer verbinden, ein Entgegenkommen an die kleineren deutschen Bundesstaaten. Die Arbeitskammern bestehen aus einem von der oberen Verwaltungsbehörde berufenen Vorsitzenden nebst Stellvertreter und der er forderlichen Anzahl von Mitgliedern nebst Ersatzmännern, die je zur Hälfte aus den Arbeit gebern und Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Aufsichtsbehörde setzt fest, in welcher Zahl die Kammer, den Bedürfnissen des Be zirkes entsprechend, zu besetzen ist. Die Mitglieder erhalten die etwaigen Reisekosten vergütet, ebenso eine durch die Geschäftsordnung festzusetzende Entschädigung. Was die Wahlen anlangt, so ist in § 11 ff. darüber folgendes bestimmt: „Zur Teilnahme an den Wahlen sindDeutsche beiderlei Geschlechts berechtigt, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bezirk der Arbeitskammer tätig sind und denjenigen Ge werbezweigen angehören, für welche die Arbeits kammern errichtet worden sind. Natürlich scheiden solche Personen aus, welche auch zum Amt eines Schöffen untauglich sind, also die bürgerlichen Ehrenrechte verloren haben, oder zur Bekleidung öffentlicher Aemter für unfähig erklärt worden sind, oder gegen die ein Hauptverfahren schwebt, welches diese Nebenstrafen zur Folge haben kann. Schliess lich auch Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. Für die Wahlen der Arbeitgeber kann die Aufsichtsbehörde das Stimmrecht der Arbeit geber nach Massgabe der Zahl der von den einzelnen Arbeitgebern beschäftigten Arbeit nehmer verschieden festsetzen. Das ist ausser ordentlich wichtig, da sonst die Arbeitgeber nicht der Bedeutung ihrer Betriebe entsprechend ihr Stimmrecht ausüben könnten. Die Arbeit geber wählen natürlich ihre Mitglieder selbst aus ihrem Kreise, die'Arbeitnehmer die ihrigen und zwar in unmittelbarer und geheimer Wahl, in der Form der Verhältniswahlen, wie sie auch bei den Wahlen zu den Kaufmanns gerichten üblich sind. Im übrigen werden die Wahlen unter Leitung der Vorsitzenden der Arbeitskammern vollzogen. Ueber das Ver fahren erlässt die Aufsichtsbehörde nähere Vor schriften. Gegen die Rechtsgültigkeit der Wahlen kann innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei dem Vorsitzenden der Arbeitskammer Einspruch er hoben werden. Gegen dessen Entscheidung findet dann noch, wiederum innerhalb zweier Wochen, Beschwerde an die höhere Verwaltungs behörde statt. Wer ist nun wählbar zum Mitglied einer Arbeitskammer? Wählbar sind diejenigen Wahlberechtigten, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Jahr denjenigen Gewerbezweigen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer angehören, für welche die Arbeitskammern errichtet sind, und in dem der Wahl voraufgegangenen Jahre für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffent lichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Unterstützung nicht zurückerstattet haben. Wenn übrigens in den Arbeitskammern, was nach § 8 zulässig sein soll, für einzelne Gewerbe besondere Abteilungen gebildet wer den, so wählen für diese Abteilungen und sind für sie nur solche Personen wählbar, welche auch zu dem fraglichen Gewerbezweige ge hören. Die Mitglieder der Arbeitskammer und die Ersatzmänner werden auf 6 Jahre gewählt. Sind mehr als ein Drittel ausgeschieden, so kann die Aufsichtsbehörde schon für den Rest der Wahl periode eine Neuwahl anordnen, dafern auch nicht genügende Ersatzmänner vorhanden sind. Mitglieder, hinsichtlich deren Umstände be kannt werden, welche die Wählbarkeit aus schliessen würden, haben auszuscheiden oder sie werden ihres Postens enthoben. Arbeits losigkeit soll keinen Grund hierzu bilden, wenn sie vorübergehender Natur ist. Die Kosten für die Tätigkeit der Arbeits kammern sind von den im Bezirke der Kammer belegenen Gemeinden zu tragen, in welchen Die Rosenausstellung in Sangerhausen. Die am 26. Juni anlässlich der Tagung des „Vereins deutscher Rosenfreunde“ in Sanger hausen veranstaltete Rosenschau nahm, wie wir schon an anderer Stelle hervorgehoben haben, einen bescheidenen Umfang ein. Es mögen hierbei verschiedene Einflüsse mitgewirkt haben; zunächst das höchst ungünstige Früh jahr, wodurch die Rosenblüte verzögert wurde, so dass es tatsächlich fortgesetzt an Blumen mangelte. Weiterhin konnte die so vorteil hafte Konjunktur in der Rosenbranche zur Be teiligung nicht anregen, zumal es äusser Zweifel steht, dass auch für kommenden Herbst und nächstes Frühjahr keineswegs eine Ueberfüllung des Marktes mit Hochstammrosen oder niedrigen Veredlungen erster Qualität eintreten kann. Aber auch der Besuch eines so kleinen Ortes wie Sangerhausen konnte nur ein begrenzter sein. Es boten sich somit keine günstigen geschäftlichen Chancen, denn die Einwohner schaft von Sangerhausen hat ja am Rosar genügend zu sehen und zu geniessen und kommt somit als Käufer kaum wesentlich in Betracht. Wenden wir unsere Aufmerksamkeit zu nächst dem vor 10 Jahren ins Leben gerufenen Rosengarten zu, so ist dieser von Anfang an stets ein Schmerzenskind des „Vereins deutscher Rosenfreunde“ gewesen und geblieben. Die geschützte Lage, das ansteigende Terrain, die recht guten Bodenverhältnisse, das sind ja alles recht günstige Verhältnisse, aber das mehr nach Nordwesten abfallende Terrain liegt offen bar zu feucht, zumal in der Herbstzeit, wodurch der Wuchs bei reichlichen Niederschlägen sehr angeregt wird und immer wieder Material verluste, besonders an feinen Varietäten, zu erwarten sind. Wer öfter nach Sangerhausen gewandert ist, der weiss es am besten, wie ungezählte Tausende von niedrigen und hoch stämmigen Rosen dort angepflanzt und nach einjährigem Blütenflor wieder eingegangen sind. Es gehört jedenfalls eine anerkennungswerte Ausdauer und grosse Liebe für dieses Unter nehmen dazu, um bei solchen fortgesetzten Störungen, denen ja auch von Fachmännern und in der Fachpresse schon oft in rückhalt loser Weise Ausdruck gegeben wurde, die Geduld nicht zu verlieren. Sind auch manche Missgriffe geschehen, ist auch dem Einwintern der Rosen nicht immer die Sorgfalt zugewendet worden und hat es auch sonst nicht an Fehlern gemangelt, so soll doch auf der anderen Seite die unermüdliche Rührigkeit und Ausdauer der Leiter des Rosars, Albert Hoffmann, Pro fessor Gnau und des Obergärtners Vogel auch an dieser Stelle anerkannt werden. Von den Besuchern hat wohl jeder beim Betreten des Rosars das Gefühl der Ent täuschung nicht unterdrücken können, die grossen Flächen sind vielfach mit kümmerlichen Pflanzen oder auch nicht besetzt. Das wird doppelt empfunden, wenn sich ein solcher Ort zu einer Rosenausstellung, zum Empfang der von nah und fern herbeieilenden Gäste gerüstet hat. Es lässt sich ja heute nicht mehr ganz erkennen, wie der Frost aufgeräumt hat, aber dass sehr grosse Lücken eingerissen sein müssen, darüber ist ja kein Zweifel vorhanden. Die plötzlich eingetretene Oktoberkälte auf den sommerlich schönen Herbst, der auf die Februar nässe folgende Frost und der lange andauernde Winter haben ja ebenso viel geschadet, wie die Trockenheit dieses Frühjahrs während und nach der Pflanzung. An den „Verein deutscher Rosenfreunde“ tritt die unabwendbare Pflicht heran, trotz aller Rücksichtnahme auf die Ver hältnisse ein Halt zu bieten und zu prüfen, ob entweder eine Verbesserung durch Drainage geschaffen werden kann oder ob das Anpflanzen feiner, empfindlicher Sorten, besonders von Teerosen und Hybriden, endgültig aufgegeben werden muss. Der Vorsitzende des „Vereins deutscher Rosenfreunde “, Gartendirektor Ries- Karls ruhe, äusserte sich über den Eindruck des Rosars jedenfalls am zutreffendsten, indem er ausführte, wie die gedrückte Stimmung den Be sucher, je mehr er in den oberen Teil der An lage gelangte, verliess, denn dort söhnte er sich bei dem Anblick der in üppigem Wachs tum und meist voller Blüte stehenden Wild rosen, den Urformen usw. mit der erlebten Ent täuschung wieder aus. Wenn auch dort die Verluste, welche die letzten Jahre brachten, ganz bedeutende sind, und manche Sorte, die sich recht gut eingelebt zu haben schien, verschwunden ist, so bieten doch andererseits die Hunderte von Sorten in Büschen aller Di mensionen ein farbenreiches Bild und eine Fülle von Material — besonders für den Land schaftsgärtner. Doch gerade der Landschafts gärtner steht leider diesen Rosenschätzen recht gleichgültig gegenüber. Wie wenige Garten künstler führt der Weg nach Sangerhausen, und doch ist hier sicher der wertvollste Teil zu finden, der von keinem, der sich einmal näher damit beschäftigt hat, unterschätzt werden kann. Allein diese nach den Klassen, Sek tionen und Unterabteilungen geordneten zahl reichen Bestände rufen das vollste Interesse eines jeden Fachmannes wach. Wir können uns ja heute nicht in die Einzelheiten vertiefen, es würde zu weit führen; vielmehr werden wir in einem besonderen Artikel auf diesen Teil des Rosars zurückkommen und eine Reihe der empfehlenswertesten Wichuraiana, Bengal, Ru- gosa u. a. anführen. Wenn unsere waldartigen Parks mit winterharten Gehölzen dekorativ aus gestaltet werden sollen, so wie das die Land schaftsgärtner anstreben, so darf man nicht versäumen, den wilden Rosen eine hervor ragende Stelle einzuräumen. Wer darüber noch im Zweifel ist, der gehe nach Sangerhausen, er wird dort unter den frühen, mittelfrühen und späten, d. h. jetzt erst die Knospen zeigen den Stammsorten und daneben vielen anderen Varietäten eine nie vermutete Fülle von Deko rationsmaterial vorfinden. Die wissenschaft liche Beobachtung und Ordnung der grossen Sortimente liegt in den bewährten Händen des wiederholt erwähnten Prof. Gnau, der un ermüdlich in seinen freien Stunden tätig ist, das Alte zu prüfen, sowie die neu eintreffen den Sorten zu sichten und ihnen den richtigen Platz zuzuteilen. Die Ausstellung abgeschnittener Rosen hatte einen recht ungünstigen, auch mangelhaft be leuchteten Raum erhalten. Mehrere der besten Einsendungen mussten sogar in einem kleinen, dem Zug ausgesetzten Zimmer besonders unter gebracht werden. Jedenfalls war es ein grosser Kontrast zwischen der so schön in der Deko ration und Beleuchtung ausgestatteten Halle in Leipzig und dort. Dieser schmale Ausstellungs saal, in dem noch dazu in den Morgenstunden infolge der hohen Fenster die Sonne nachteilig einwirkte, gefiel uns nicht. Wenden wir uns den Ausstellungsobjekten selbst zu, so ist es die Firma Kiese & Co., welche durch eine Reihe von Sämlings-Rankrosen in grosser Viel seitigkeit hervortrat. Besonders soll ein Säm ling aus einer Kreuzung von Madame Levavasseur mit der alten Hermosa von einem sehr reinen zarten Rosa, ferner noch ein Produkt von Frau Karl Druschki mit Soleil d’or, zuerst schön weiss im Aufblühen, später in goldgelb über gehend und dabei sehr reich blühend, er wähnt werden. Ausserdem stellt der Züchter noch Leuchtfeuer, Tausendschön und Fried- richsruh in gut entwickelten Blumen aus, ebenso erregte die Aufmerksamkeit der Be-
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