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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 26 Sonnabend, den 26. Juni 1909. XI. Jahrgang. Derjfandelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur: TT 11 ry c,. 1 1 t 1 Fv / 1 Für die Handelsberichte und den HermannPiiz rLanaels ’ Äeituns, tur den deutschen Gartenbau, fachlichen Teil verantwortlich: -5n0 n-t‘ ~ Otto Thalacker, ePtig Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg Mark 5.—; für das Ausland Mk, 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten in „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg, für die fünfgespaltene Petitzeile. Zur gefl. Beachtung! Die werten Abonnenten von „Der Handels partner“ ersuchen wir um baldgefällige Ueber- weisung des Abonnementsbetrages für 1909. Für Deutschland, Oesterreich - Ungarn und Luxem burg sind- Mk. 5,—, für das übrige Ausland Mk. 8,—, soweit es noch nicht geschehen ist, einzusenden. Alle Beträge, welche bis zum 1. Juli d. J. hier nicht eingegangen sind, werden mit Nr. 27, die nicht durch die Post überwiesen, sondern direkt verschickt wird, durch Nachnahme er hoben. Der Verlag von „Der Handels gärtner“. Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Die neuen Steuerpläne der Reichsregiei ung. Allzulange wogt nun schon der Kampf um die neuen Steuern und ein Problem folgt dem andern, ohne dass es gelänge, einen Ausgleich zwischen den aufeinander platzenden Partei anschauungen zu erzielen. Das ist beklagens wert, denn es liegt diese Unsicherheit, welche Resultate die Verhandlungen wohl einmal zeitigen werden, wie ein Alp auf dem Geschäfts leben und darunter hat auch die Gärtnerei zu leiden. Wir haben es bis jetzt vermieden, weil zuviel Politik unterlief, auf das vorhandene Steuerbukett an dieser Stelle näher einzugehen, aber es ist doch notwendig, sich einmal klar vor Augen zu führen, welche Steuern nun eigentlich von der Reichsregierung und von den Parteien des Reichstags präsentiert worden sind. Die erste Gruppe brachte die Regierurg. Es sind dies: Branntweinsteuer, Tabaksteuer, Brausteuer, Weinsteuer, Nachlassteuer, Erbrecht des Staates, Elektrizitäts- und Gassteuer, Anzeigen steuer. Dann kam eine zweite Gruppe, die von der Kommission in Vorschlag gebracht und lebhaft bekämpft wurde. Es sind dies: Parfümsteuer, Lichtsteuer, Erhöhung des Kaffee- und Teezolles, Streichholzsteuer, Mühlenumsatzsteuer, Ausfuhrzoll auf Kohlen und Koks, Kotierungssteuer, Umsatzsteuer, Wertzuwachssteuer. I Und eine dritte Gruppe bilden die neuen so- | genannten „Ersatzsteuern“ der Regierung. Sie bestehen in der: Erbanfallsteuer, Scheckstempel, Erhöhung des Effektenstempels, Grundstücksumsatzstempel und Besteuerung der Feuerversicherungs policen. Das sind soviel Projekte, dass man es sehr wohl versteht, wenn in der Steuerkommission des Reichstages bislang eine Einheit nicht er zielt werden konnte. Dass die Steuervorschläge sämtlich dem deutschen Volke aufgehalst werden, ist natürlich ausgeschlossen, ja es würde den Ruin der Steuerzahler bedeuten, aber was soll nun Gnade finden vor den Augen der gesetz gebenden Faktoren? Die Interessen gehen ja soweit auseinander, und wir wollen es nur ehrlich gestehen, dass bei den Beratungen, die Einzelinteressen immer die Rücksicht auf die Bedürftigkeit des Reiches überwiegen. Dass eine der geplanten Steuern eine .freudige Zu stimmung auf allen Linien findet, werden wir also niemals erleben können. Am lebhaftesten bekämpft wurde die Brannt weinsteuer, Brau- und Weinsteuer, Tabaksteuer, Nachlassteuer, Elektrizitäts- und Gassteuer, Anzeigensteuer, Lichtsteuer, Mühlenumsatz steuer, Kotierungs steuer und Wertzuwachssteuer. Die Regierung sah sich schliesslich gezwungen, da sie fühlte, dass einzelne ihrer Projekte, die schon in der Kommission fielen, nicht durch zubringen seien, neue Steuern aufmarschieren zu lassen, die im Nachstehenden einer rein sachlichen Betrachtung unterworfen werden sollen. Da ist zunächst das Erbschaftssteuer gesetz. Wir sind ja schon heute mit einer Reichserbschaftssteuer beglückt und hatten vor dem landesgesetzliche Erbschaftssteuern. Das neue besteht darin, dass in Zukunft auch Ehegatten und Kinder Erbschaftssteuer zahlen sollen, die bislang von dem Steuer obolus befreit waren. Die Erbschaftssteuer soll betragen 1 °/o : a) für Ehegatten, wenn gemeinschaftliche Abkömmlinge nicht vorhanden sind; b) für eheliche Kinder und solche Kinder, welchen die rechtliche Stellung ehelicher Kinder zukommt, jedoch mit Ausschluss der an Kindesstatt angenommenen Kinder, sowie für eingekindschaftete Kinder, d. h. solche des einen Gatten, welche nicht aus dieser Ehe stammen, aber die Rechte der Kinder aus dieser Ehe haben sollen; Die Schlesische Gartenbau - Ausstellung zu Breslau. Von Fritz Hanis ch - Breslau. Seit 1893 konnte in Breslau eine Garten bau-Ausstellung nicht mehr zustande kommen, wiewohl wiederholt der Anlauf zur Veran staltung einer solchen genommen wurde und in Fachkreisen genügend Stimmung hierfür vor handen schien. Hinderlich waren einmal die unzulänglichen Lokalitäten, denn Breslau be sitzt keine Halle für Kongresse, Volksfeste oder Ausstellungen —■ zum andern gewisse Unstimmig keiten in den beteiligten Kreisen, Für 1910 war eine grosse „Schlesische Jubiläums - Aus stellung" geplant, um die 25 jährige Wieder kehr der Begründung des Provinzial-Verbandes schlesischer Gartenbau-Vereine festlich zu be gehen. Ein Arbeitsausschuss wurde gewählt — Sitzungen fanden statt — alle Interessenten gruppen waren zusammengetrommelt — doch bald im Anfang der Verhandlungen verun- glückte das Unternehmen, da der Umweg über Pros kau, dem Sitz des Verbands-Vorstandes, in der Geschäftsführung sich als undurchführbar erwies — die Ausstellung unterblieb. Die Fachleute Breslaus und alle sonstigen Interessenten waren um so erstaunter, als vor wenigen Monaten die bestimmte Absicht einer verhältnismässig kleinen Gruppe von Fach leuten hervortrat, aus eigener Kraft eine Gartenbau-Ausstellung zu veranstalten. Der „Verein schlesischer Handelsgärtner" unter dem bewährten Vorsitz des Gärtnereibesitzers Eduard Hübner-Gross-Tschansch bei Breslau trat zu einer gemeinsamen Sitzung mit der Gruppe Schlesien I des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ zusammen und nach kurzen, klaren Ausführungen über Zweck und Bedeu tung einer Gartenbau - Ausstellung für den Stand der Berufs-Gärtner in Breslau und der Provinz wurde beschlossen, vom 4.—14. Juni im Anschluss an die geplante Festwoche — einer Veranstaltung zur Hebung des Fremden verkehrs in Breslau — eine Schlesische Gartenbau-Ausstellung durchzuführen. In der ersten Sitzung bereits wurden von Fachleuten, die ihre Beteiligung zur Beschickung zusagten, ca. 5000 Mk. zum Garantiefonds ge zeichnet. Dem Unternehmen schlossen sich an: der „Gemüsezüchter-Verein Breslau und Umgegend“, der „Schlesische Fischerei-Verein" und „Proteus“, der älteste Breslauer Verein für Aquarien- und Terrarienkunde. Ermutigt durch diese Erfolge verzichtete das indessen auf gestellte Ausstellungs-Komitee auf die Mit wirkung eines Bankhauses oder weiterer Garantie zahler zur Finanzierung des Unternehmens und wählte nur aus ihren eigenen Interessenkreisen die Mitglieder der besonderen Ausschüsse und ernannte zu Preisrichtern mit von Ausnahme von zwei Gartenbeamten nur selbständige Handels gärtner. Man entsagte auch der Gepflogenheit, ein Ehrenkomitee aus massgebenden Persönlich keiten zu bilden, deren klangvoller Name eine Förderung derartiger Unternehmen gewährleisten soll! Man schnurrte nicht, wie sonst üblich, Ehrenpreise zusammen, sondern bestimmte als Prämiierung I., II., und III. Preise mit der Be deutung, dass die Prämiierten — sofern sie nicht Handelsgärtner sind — Medaillen in Gold, Silber oder Bronze empfangen, dagegen sollten die handeltreibenden Gärtner je nach dem finanziellen Ergebnis im Umfange ihrer Be teiligung an der Ausstellung und im Werte ihrer Prämiierung Geldprämien ausgezablt er halten, welche auf I., II. und III. Preise im Verhältnis von 100 : 75 : 50 berechnet werden. Es ist nur für die energischen Veranstalter zu wünschen, dass das bisher geglückte Unter c) für uneheliche Kinder aus dem Vermögen der Mutter oder der mütterlichen Vor eltern ; d) für Abkömmlinge der unter b und c be zeichneten Kinder. Der Steuersatz von 1 °/o erhöht sich jedoch, wenn der Wert des steuerpflichtigen Erbes den Betrag von 30 000 Mk. übersteigt auf 1,25 °/ /o 50 000 fl 11 11 1,50 11 75 000 $$ • 11 1,75 11 100 000 11 11 11 2,— 11 150 000 • 11 11 2,25 11 200 000 11 11 11 2,50 11 300 000 11 »1 11 2,75 11 400 000 11 11 11 3,— 11 500 000 11 11 11 3,25 11 600000 11 11 11 3,50 11 750 000 11 11 11 4,— 11 Aber auch die bisherigen Sätze der Erb- Schaftssteuer sollen erhöht werden. Es bleibt zwar bei den 4 °/o für Eltern, Geschwister und Geschwisterkinder ersten Grades, den 6 °/ 0 für Grosseltern, Schwieger- und Stiefeltern und -Kinder, Abkömmlinge zweiten Grades von Geschwistern usw., den 8°/ 0 für Geschwister der Eltern und Verschwägerte zweiten Grades und den 10°/ 0 für entferntere Verwandte, aber der Prozentsatz erhöht sich auch hier, wenn der Wert des Erbes 30 000 Mk. übersteigt und deutet dann für die mittleren Erbschaften eine zwar soll erhoben werden, wenn der Wert 30 000 Mk. übersteigt das 12/10 fache. 40 000 11 11 11 13/10 11 50 000 11 H 11 14/10 11 60 000 11 11 15/10 11 75 000 « 11 11 16/10 11 100 000 11 11 11 17/10 11 150 000 11 11 11 18/1 11 200 000 11 11 11 19/10 11 300 000 f, H 11 2 11 400 000 11 11 11 21/10 11 500 000 11 11 11 22/10 11 600 000 ,, 11 11 28/10 11 750 000 11 11 11 24/10 11 1 000 000 11 11 11 2 6 /io des oben genannten Prozentsat zes. Das be- grössere Belastung. Steuerfrei soll der Mobiliar- besitz (Kleider, Haushaltungsgegenstände usw.) bleiben, sofern er nicht Zubehör eines Grund stücks oder Bestandteil eines dem Betriebe der Land- oder Forstwirtschaft, einschliess lich Wein-, Obst- und Gartenbau, oder dem Gewerbe dienenden Anlage oder Betriebs nehmen, welches einen nennenswerten Ueber- schuss auch noch durch Verlängerung der Dauer der Ausstellung erzielt hat, durch diese eigenartige Bestimmung nicht etwa noch mit Meinungsverschiedenheiten endet. Jedenfalls hat die Ausstellung gezeigt, dass Breslaus Handelsgärtner Selbstvertrauen besitzen und sich ihrer Leistungen oder ausgestellten Kultur nicht zu schämen brauchen. Hoffen wir, dass diese Ausstellung geschäftlich zu zahlreichen neuen und lohnenden Verbindungen führt und dass für die Breslauer Handelsgärtner eine Belebung des Marktes, des Umsatzes und Ver sandes auch nach auswärts, nach der Provinz und über ihre Grenzen hinaus eintreten möchte; bisher hatte Breslau nur lokalen Absatz und unbedeutenden Versand nach auswärts. Herrliches Wetter begünstigte die feierliche Eröffnung am 4. Juni, 10 Uhr vormittags, zu der die Spitzen der staatlichen und städtischen Behörden erschienen waren. In seiner An sprache führte der Vorsitzende des Haupt- komitees, Gärtnereibesitzer Eduard Hübner unter anderem sehr treffend aus, dass neben der längst anerkannten, ethischen, hygienischen und pädagogischen Bedeutung, der Gartenbau auch einen wichtigen Faktor für Volkswirtschaft und Volksernährung darstelle, dessen Bedeu tung und Wichtigkeit gerade von zuständiger Seite noch nicht genügend anerkannt und für den leider noch viel zu wenig zur Förderung und Unterstützung getan wurde. Der Ausstellungsführer zählte nur etwa 50 Fachleute als Aussteller auf, bekannte Firmen, zumeist aus Breslau und Umgebung. Die Ankündigung „Schlesische" Ausstellung erfüllte sich daher nicht. Der Grund wird darin zu suchen sein, dass die Zeit zur Vor bereitung für die Aussteller zu kurz bemessen war, es standen kaum drei Monate zur Ver fügung. Die ausgestellten Erzeugnisse gaben kapitales anzusehen ist. Ferner bleiben Ehe gatten frei, welche Kinder haben, desgleichen Ehegatten und Kinder, sofern der Erwerb nicht mehr als 10 000 Mk. oder der reine Wert des Gesamtnachlasses nicht mehr als 20 000 Mk beträgt. Gehören zu einem an die Eltern oder Kinder gefallenen Erwerbe Grundstücke, die dauernd land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, so bleibt dieser Teil des Erwerbes inso weit von der Steuer befreit, als die Grundstücke im Laufe der vorhergehenden 5 Jahre Gegen stand eines nach diesem Gesetz steuerpflichtigen Erwerbes geworden sind. Soweit der frühere Steuerfall mehr als 5 Jahre, aber nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt, bleibt der auf die Grundstücke entfallende, nach den Vorschriften dieses Gesetzes berechnete Steuerbetrag zur Hälfte unerhoben. Dieselben Grundsätze sollen Anwendung erleiden, wenn Grundstücke dauernd zur Ausübung eines Gewerbes gedient haben, sofern die Grundstücke den Werf von 30 000 Mk. nicht übersteigen. Die Ermässigung fällt weg und die Steuer wird nacherhoben, wenn der Betrieb aufgegeben wird. Bei der Be rechnung des Ertragswertes des Grundstückes soll in Zukunft das 20 fache (bisher das 25fache) des Reinertrages angenommen werden. Das Gesetz soll schon am 1. Oktober 1909 in Kraft treten, wenn es im Reichstag Annahme findet. Manche Härten sind darin gemildert. Bei Grundstücksübertragungen soll ein Wertstempel von 1/8 °/ 0 erhoben werden. Die Reichswertzuwachssteuer, welche seitens der konservativen Partei in Vorschlag gebracht wurde, ist von der Reichsregierung nicht akzeptiert worden. Die Regierung sagt zwar, dass die Besteuerung des unverdienten Zuwachses an sich berechtigt und für Gemeinden sehr geeignet sei, dass sie aber für das Reich nicht in Frage kommen könne. Man schlägt aber als Verkehrssteuer, die an den Geld umsatz anknüpft, eine Erhöhung des Stem pels für gewisse Wechsel und einen Scheckstempel vor, die auch 20 Millionen bringen sollen. Der erhöhte Wechselstempel soll nur für solche Wechsel, die länger als 3 Monate laufen, eintreten, und zwar soll im ersten Jahre ein, dann für je weitere 6 Monate immer wieder ein neuer Stempelbetrag erhoben werden. Dagegen ist nichts einzuwenden, denn es wird sich in der Hauptsache nur um Kautions- und Bürgschaftswechsel han deln, bei denen kapitalkräftige Kreise in Frage ein ungeschminktes Bild von der Leistungs fähigkeit des einzelnen. Da nur Handels gärtner sich beteiligt hatten, so fehlten natür lich die wertvollen Schaupflanzen-Sammlungen grosser Privat- und Hofgärtnereien; wir fanden vorwiegend Spezialkulturen in Handels- oder Marktpflanzen, auch Florblumen auf Freiland gruppen. Ein jeder hatte auf seinem Gebiete das Beste eigener Kulturen gebracht; beherrscht wurde das Bild der ganzen Ausstellung von dem leuchtenden Rot der verschiedenen Zonalpelar- gonien-Sorten. Paul Gabriel-Hünem bei Breslau zeigte Palmen, darunter starke Phoenix Roebeleni und sonstige Blattpflanzen, zurückgehaltene blühende indische Azaleen, Fame, Lilien, blaue Horten sien, Pelargonien in Mastpflanzen und andere Topfflorblumen in schönster Ware. — Eduard Hübner-Gross-Tschansch hatte auf dicht ge drängtem Platz eine Fülle herrlicher blühender Topfpflanzen: Treibrosen, Bougainvillea und andere mit Palmen und Blattpflanzen zu einer wirkungsvollen Kaisergruppe vereint, an anderer Stelle zeigte er besonders schöne Knollen begonien; erwähnt sei ferner eine Neuheit Begonia semperflorens Gloire de Chätelaine, ebenso Petunien, Pelargonium peltatum Etincelant und anderes. — Als glänzende Leistung muss die Kollektion Gloxinien, Bürgersche Englische und Neubronnersche Zonal-Pelargonien von Johannes Ullrich-Rosenthal hervorgehoben werden. — Letztere Pflanzengattung wurde auch von Wilh. Barth-Breslau in schöner Kultur ausgestellt; auch seine Heliotrop Frau Lederle verdienen Erwähnung. — Mit Levkojen in Töpfen war Hermann Fabian-Schottwitz erschienen, Heinr. Hübner-Gross-Tschansch mit Zonalpelargonien in Prachtexemplaren. — Spiraea Gladstone, schöne Marktfuchsien, Hortensia monstrosa — blau und rosa — fielen bei Adolf Winkler, Breslau-Herdain auf. — C, Adolf Stache-Klein-
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