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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 11.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190900008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19090000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19090000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 11.1909
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1909 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1909 1
- Ausgabe No. 10, 6. März 1909 1
- Ausgabe No. 11, 13. März 1909 1
- Ausgabe No. 12, 20. März 1909 1
- Ausgabe No. 13, 27. März 1909 1
- Ausgabe No. 14, 3. April 1909 1
- Ausgabe No. 15, 10. April 1909 1
- Ausgabe No. 16, 17. April 1909 1
- Ausgabe No. 17, 24. April 1909 1
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 1909 1
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 1909 1
- Ausgabe No. 27, 3. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 28, 10. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 29, 17. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 30, 24. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 31, 31. Juli 1909 1
- Ausgabe No. 32, 7. August 1909 1
- Ausgabe No. 33, 14. August 1909 1
- Ausgabe No. 34, 21. August 1909 1
- Ausgabe No. 35, 28. August 1909 1
- Ausgabe No. 36, 4. September 1909 1
- Ausgabe No. 37, 11. September 1909 1
- Ausgabe No. 38, 18. September 1909 1
- Ausgabe No. 39, 25. September 1909 1
- Ausgabe No. 40, 2. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 41, 9. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 42, 16. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 43, 23. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 44, 30. Oktober 1909 1
- Ausgabe No. 45, 6. November 1909 1
- Ausgabe No. 46, 13. November 1909 1
- Ausgabe No. 47, 20. November 1909 1
- Ausgabe No. 48, 27. November 1909 1
- Ausgabe No. 49, 4. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 50, 11. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 51, 18. Dezember 1909 1
- Ausgabe No. 52, 25. Dezember 1909 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 4
-
Band
Band 11.1909
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Die Garantieklausel im Samenhandel. Die bestimmte Erklärung, dass ein Samen- Händler keine Bürgschaft für den Ernteausfall bei den von ihm verkauften Sämereien über nehmen könne, findet sich so ziemlich in den Samenpreisverzeichnissen aller Länder; diese sogenannte Garantieklausel ist international. Wenn aber in einer derartigen Frage ein solch allgemeines „herzliches Einverständnis“ herrscht, während die „Entente cordiale" in vielen an deren rein geschäftlichen Fragen trotz energi scher Bemühungen nicht zu erzielen ist, so müssen wohl gewichtige Gründe dafür vor liegen. Die Frage ist jetzt für den Samen handel der Vereinigten Staaten wieder bren nend geworden. Dort fordert man aufs neue ein Gesetz, das die Samenhändler zu dieser Garantie zwingen will. L. H. Vaughan hat sich über die Frage in „The Flor. Exchange" sehr eingehend ausgesprochen. Die von ihm angeführten Beispiele für die Tatsache, welch ungerechtfertigten Be schwerden die Samengeschäfte der neuen Welt oft ausgesetzt sind, beweisen nur, dass die Naivität des samenkaufenden Publikums in Nordamerika die gleiche ist wie in der alten Welt. Zu diesem Publikum sind aber freilich auch die Handelsgärtner zu rechnen. Ungerecht fertigte Ansprüche auf Ersatz für gelieferten Samen in Fällen, wo die Schuld sonnenklar auf selten des Käufers liegt, kommen leider auch bei Gärtnern vor. Die Fälle sind des halb viel ernster, weil es sich beim Gärtner in der Regel um grössere Beträge handelt als bei einem Liebhaber. Der Handelsgärtner kann aber auch der leidende Teil bei der Frage sein, nämlich dann, wenn er selbst Wieder verkäufer von Sämereien ist. Deshalb bietet die Frage selbst vom Standpunkte des Han delsgärtners ein doppeltes Interesse. Vaughan führt Beispiele an, wo der Samenhändler erst 100 Mark für weite Reisen ausgeben musste, um festzustellen, dass der Samen, für dessen Qualität er verantwortlich gemacht worden war, nicht von ihm, sondern von einem an deren Händler geliefert war. In anderen Fäl len, meint Vaughan, können die Ersatz ansprüche mehrere tausend Dollar betragen, während der Lieferant an dem Posten viel leicht fünfzehn Dollar verdient habe. Aehnlich liegt das Verhältnis oft bei uns. Fälle, wo der Verkaufspreis nur den hundersten, ja nur den 500 Teil der geforderten Entschädi gung beträgt, liessen sich zu Dutzenden auf zählen. Man geht hierbei wohl nicht zu weit, zu behaupten, dass 80 Prozent aller Beschwer den, die beim Samenhändler einlaufen, auf Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Es können nun aber Fälle vorkommen, dass die Schuld tatsächlich auf Seiten des Samenlieferanten liegt. Der Irrtum eines An gestellten kann für den Geschäftsinhaber Ver anlassung zu einem Prozess auf mehrere hun dert oder tausend Mark Schadenersatz werden, ohne dass er eine Ahnung davon hat, wie die Sache in Wirklichkeit liegt. Eine Art Haft pflichtversicherung für den Lieferanten und eine Versicherung gegen Ernteausfälle dieser Art für den Käufer wäre da gewiss ebenso angebracht wie in zahllosen anderen Fällen, wo der Grund satz der Hilfe auf Gegenseitigkeit angewendet wird. In Deutschland liegen nach dem Gesetz die Dinge rechtlich so, dass ein Händler niemals sicher ist, in zweifelhaften Fällen sich auf die Klausel der abgelehnten Bürgschaftsleistung berufen zu können und umgekehrt. Für den Handelsgärtner ergibt sich aber aus dieser Be trachtung die alte Lehre: Bist Du selbst Lie ferant, sichere Dich, dass der Käufer die Klau sel der Garantieablehnung anerkennt! Bist Du aber Käufer, lass Dich nicht durch tat sächliche oder scheinbare Garantiever sprechen ködern! Selbst das solideste Geschäft kann mit gutem Gewissen eine der artige Bürgschaft nicht übernehmen. In Wahr heit sind alle vornehmen und gewissenhaften Geschäfte Anhänger der Bürgschaftsablehnung! Der einzige Rat, den man dem Käufer von Samen erteilen kann, lautet: Spare nicht beim Einkauf Deines Samens! Be rechne Dir Deinen Bedarf aufs Aeusserste, zahle aber lieber 1 Mark als 10 Pfen nig für den Gewichtsteil, wenn gleich aller Wahrscheinlichkeit nach der reale Wert des teuren Samens nur das Doppelte des billigeren Saatgutes beträgt. Bei der Ernte wird sich das Verhältnis sehr leicht ändern und nicht nur wie 10:1, sondern wie 100 : 1 stellen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Messina als Zentrale für den Süd- fruchthandel. Die Vernichtung Messinas und Umgegend lenkt unsre Augen auf den gewal tigen Handel, der in allen Ländern mit den Messina-Apfelsinen und Zitronen getrieben wird. Messina hatte Fruchtmagazine von der Grösse der Berliner Zentralmarkthalle, in wel chen 1500 bis 2000 Frauen beschäftigt wur den. Messina hat nicht nur Deutschland, son dern auch Amerika, und zwar dieses mit Zi tronen zu versehen. Der Zentralpunkt für Apfelsinen ist der Aetna und Catania. Um den Aetna führt eine Bahn herum, welche die einzelnen 200—500 Meter hoch gelegenen Apfelsinenplantagen durchfährt. Diese Plan tagen sind nicht in Mitleidenschaft gezogen, und da der Hauptstapelplatz für Apfelsinen in Catania liegt, so kann der Apfelsinentransport von hier aus auf dem Wasserwege vor sich gehen. Schwer gelitten haben die Plantagen um Messina und die umfangreichen Apfel- sinenhaine von Reggio bis Palmi. Es lässt sich zur Zeit noch nicht übersehen, welchen Einfluss der Untergang Messinas auf die Preis lage der Agrumen haben wird, doch dürfte voraussichtlich eine Preissteigerung bei den Zitronen eintreten. Aber auch auf den Apfel sinenmarkt wird die trostlose Lage Süditaliens einwirken, da für den Transport nicht mehr die von der Regierung eingeführten billigen Eisenbahnzüge zur Verfügung stehen. — Vereinfachung der Postzollabferti gung. Dem Bundesrat liegt zur Zeit, nach einer Mitteilung der „Nordd. Allg. Ztg.", der Entwurf einer Postzollordnung vor, durch wel chen den namentlich aus Handelskreisen aus gesprochenen Wünschen wegen Beschleunigung und Vereinfachung der Postzollabfertigung Rech nung getragen werden soll. Zu diesem Zwecke wird zunächst auf die bisher vorgeschriebene Vorabfertigung an der Grenze ganz verzichtet und der Postverwaltung überlassen, die Sen dungen an der zuständigen Zollstelle zur Ab fertigung vorzuführen. Durchfuhrsendungen brauchen weder von einer für die deutsche Zollverwaltung bestimmten Inhaltserklärung be gleitet, noch beim Ein- oder Ausgange der Zollstelle vorgeführt zu werden. Für die Aus stellung der Inhaltserklärungen soll neben der französischen auch die englische Sprache all gemein zugelassen werden. Ausserdem wird die jetzige Beschränkung bezüglich der Zulas sung anderer Sprachen im Falle eines nach gewiesenen Bedürfnisses beseitigt. Für die Ab fertigung von Massensendungen zollfreier Waren wird eine probeweise Revision zugelassen, um die Beförderung nach Möglichkeit zu beschleu nigen. Bei Nachnahmesendungen soll dem Empfänger vor der Abfertigung eine Besichti gung der Sendung gestattet werden, damit er prüfen kann, ob er von dem Rechte der An nahmeverweigerung Gebrauch machen soll. Endlich soll der Zollsatz für verloren ge gangene, verdorbene oder wegen Unbestell- barkeit vernichtete Sendungen erweitert und vereinfacht und die Ausführung der Verzollung durch die Postverwaltung dadurch erleichtert werden, dass an Stelle der Einzelentrichtung der Zollbeträge eine monatliche Abrechnung zugelassen wird. Das wäre natürlich eine be deutsame Verbesserung, und wir wollen hoffen, dass man bald mehr über den Entwurf hört. — Das Hauptzollamt II. Klasse in Sa rajewo ist zur Abfertigung der aus dem Aus land eingehenden Pflanzensendungen durch das österreichische Finanzministerium ermächtigt worden. — Der Postprotestauftrag. Seit dem 1. Ok tober kann die Protestierung von Wechseln und Schecks mangels Zahlung bekanntlich auch durch die Post erfolgen. Dies vermindert auch die Protestkosten ganz wesentlich. Nach den Beobachtungen der Reichspost sind aber die diesbezüglichen Vorschriften noch nicht bekannt genug, woraus Weiterungen und Verluste ent stehen. Die Postverwaltung übernimmt die Erhebung von Wechsel- und Scheckprotesten mit folgenden Beschränkungen: 1. Proteste, die sich auf eine andere wechselrechtliche Leistung als die Zahlung von Geld beziehen, werden nicht erhoben. 2. Die Erhebung von Protesten mangels Zahlung bleibt ausgeschlossen: a) für Wechsel und Schecks, die über mehr als 800 Mk. lauten, b) die in fremder Sprache ausgestellt sind, c) die auf eine ausländische Münzsorte lauten, sofern der Aussteller durch den Gebrauch des Wortes „effektiv" oder einen ähnlichen Zusatz die Zahlung in der im Wechsel benannten Münzsorte ausdrücklich bestimmt hat, d) für Wechsel und Schecks, die mit Not adresse oder Ehrenakzept versehen sind, und e) für Wechsel, die unter Vorlegung mehrerer Exemplare desselben Wechsels oder unter Vor legung des Originals und der Kopie zu pro testieren sind. Die Vorschriften über den Post protest erstrecken sich lediglich auf den Ver kehr innerhalb Deutschlands. Vom Auslande mit Postauftrag eingehende Wechsel werden von Postbeamten nicht protestiert. Die Post- । Verwaltung ist zur Protesterhebuag nicht zu- • ständig, wenn folgende äusserlich sofort er- ’ kennbare Mängel bestehen: 1. Wenn nicht das vorgeschriebene hellblaue Formular verwendet ist (gerade dagegen wird sehr oft gefehlt), • 2. wenn Protest erhoben werden soll, der sich 1 • auf die Zahlung bezieht, 3. wenn dem Post- • auftrag mehrere Anlagen (Wechsel, Duplikate i desselben Wechsels usw.) beigefügt sind, : 4. wenn dem Postauftrag keine Anlage bei- • gefügt ist. Im eigenen Interesse der Absender ■ von Postprotestaufträgen liegt es daher, vor Abgabe solcher am Postschalter diese nach ■ jeder Richtung hin einer genauen Prüfung zu unterziehen. Rechtspflege. — Ueber die Frage, in welcher Weise ein Angestellter sein Fehlen im Geschäft zu entschuldigen hat, hat sich das Berliner Kaufmannsgericht in einer neueren Entschei dung ausgesprochen. Danach hat der An gestellte vorher um Urlaub zu bitten, wenn er dem Dienst aus irgendeinem Grunde fern bleiben will. Nachträgliche Entschuldigungen braucht der Arbeitgeber nur gelten zu lassen, wenn ein plötzlicher Unglücks- oder Krank heitsfall das Fehlen veranlasst. Das Verhalten des Angestellten ist ein ungeziemendes, wenn er in Abwesenheit des Arbeitgebers diesem einen Zettel auf das Pult legt, auf dem er be merkt, dass er wegen dringender Abhal tung fortgehe. Er konnte deswegen entlassen werden. — Kann der Konkursverwalter einen Mietsvertrag aufheben? Der Inhaber eines Blumenladens war in Konkurs geraten und der Konkursverwalter kündigte nun das Miet verhältnis Ende Juni für 1, Oktober, obwohl der Mietvertrag noch bis zum 1. April des nächsten Jahres lief. Das Oberlandesgericht Königsberg hat in seinem Urteil vom 4. Juli 1908 diese Kündigung für zulässig erklärt und den Anspruch des Vermieters auf Miete bis Ende März nächsten Jahres abgewiesen. Dem Vermieter stand der Mietzins nur auf ein Vierteljahr zu. Für die Zeit darüber hinaus bis zur Beendigung des Vertrages hatte er eine Schadenersatzforderung, die er als solche an melden und im Falle der Bestreitung einklagen musste. Vereine und Versammlungen, — Vom Bund der Handelsgärtnervereine in Frankreich. Aus den Verhandlungen des dritten Kongresses des „Bundes der Handels gärtnersyndikate in Frankreich, auf die wir noch zurückkommen, sei hier nur ein Punkt hervorgehoben: Schaffung eines ständigen Bureaus für die Frage der Preisvereinbarungen und Festsetzung von Mindestpreisen. Dutrie, ein in Deutschland nicht unbekannter Handels gärtner in Steenwerk an der belgischen Grenze, ist Vorsitzender dieser Kommission. Als praktisches Ergebnis der Bestrebungen auf Erhöhung der Preise ist das Anziehen der Engrospreise für niedrige Rosen in Frankreich zu bezeichnen. Jedenfalls ist die Frage auch in unserem Nachbarlande in Fluss gekommen. In England beginnt die Fachpresse sich eben falls mit der Frage der Mindestpreise zu be schäftigen. Ebenso Hegt eine Verständigung der luxemburgischen Baumschulfirmen mit ihren deutschen und französischen Kollegen vor. Wie ein roter Faden zieht sich die Erörterung dieser wichtigen Frage durch alle Verhandlungen im In- und Auslande, an denen handeltreibende Gärtner beteiligt sind. Erfreulicherwese waren es diesmal deutsche Gärtner, die zuerst energisch die Frage in Angriff nahmen, ja es ist wohl nicht zu viel gesagt, dass erst die deutsche, Blumen und Pflanzen zur Begutachtung zu sen ken. Ich fordere dabei jeden Veilchenzüchter auf, zu dem Vereinsabend dann irgend ein Veilchen mitzubringen, welches die Grösse und Schönheit des von mir eingesandten Veilchens erreicht oder gar übertrifft. Die Sache ist doch herzlich einfach: „Sollte Askania indentisch mir der Baron de Rothschild sein, so wäre doch der Markt mit Blumen dieser Sorte längst überschwemmt oder sonst sind wir, und das möchten wir, Hofgärtner Schinke und ich weit von uns weisen, die beiden einzigsten Gärtner, die überhaupt Baron de Rothschild kultivieren können, beziehungsw. riesenblumige Veilchen von November bis Februar in Blüte haben.“ Der in den Angriffsartikeln angeführte Un sinn, die Düngung mit Kuhmist, ist so lächer lich, dass er einfach in Fachkreisen gar nicht erwähnt zu werden brauchte. Kuhmist ver wenden wir doch alle, und das wäre doch ge radezu lächerlich, wenn gerade der Mist der Kühe in Ballenstedt und Quedlinburg besondere Wirkung auf die Blütezeit und Pro duktion der Veilchenkultur hervorbringen könnte! Wie mir auch Hofgärtner Schinke sagt, stellt er in liebenswürdiger Weise jedem Veilchen züchter Proben seiner Erdmischung zur Ver fügung zur Erzielung ebenso' grosser Veilchen blumen, d. h. in den Monaten November, Dezember und Januar. Doch die Sache ist eigentlich zu ernst, dabei zu scherzen! Nach meiner Ueberzeugung haben wir bei diesem Veilchen mit einer Hochzüchtung zu tun, wie diese häufig im Gartenbau, z. B. bei Chrysanthemum, Nelken etc., erzielt werden. Durch solche Hochzüchtungen ist unsere deutsche Landwirtschaft ja auf dem heutigen Standpunkt angekommen, um welche sie die ganze Welt be neidet. Wie entstehen z. B. diese neuen Hoch- Züchtungen von Getreidesorten? Wenn nun I natürlich diese Hochzuchten nicht entsprechend kultiviert werden, so degenerieren sie und gehen auf die Stammsorte zurück, ihre Vorzüge ver schwinden! Aber auch anderseits umgekehrt sind mit der Stammsorte trotz der intensivsten Kultur die hohen Erträge der Hochzüchtungen nicht zu erreichen. Genau so ist es mit dem Askania-Veilchen der Fall. Wer die Vorzüge dieses Veilchens ausnutzen will, der muss auch verstehen, es zu kultivieren und ist nur dann zur Abgabe eines Urteils befähigt. Aber es kann auch nur ein Nichtfachmann uns Gärtnern eine solche Erklärung bieten, dass, wie dies in jenem Offertenblatt geschehen ist, von je einem Veilchentopf verschiedener Sorten, welche zu Vergleichskulturen heran gezogen sind, ein Urteil gefällt worden ist. Dazu kommt noch, dass das Urteil: Baron de Rothschild ist indentisch mit Askania, bereits im Dezember fix und fertig abgeschlossen worden ist, d. h. zu einer Zeit, zu welcher doch die Veilchentreib-Periode eben erst im Beginn war. Wohin sollte das wohl führen, wenn mit jeder Neuheit, die in den Handel gebracht wird, ohne eingehende Prüfung von nicht ein mal kompetenter Seite, solche Behauptungen aufgestellt würden? Wie manche brauchbare Neuheit würde da wohl überhaupt nicht ver breitet werden, wenn einfach der Konkurrenz frei stände, wie in dem vorliegenden Fall durch irgend eine unbewiesene Ansicht, die Einführung einer anderen Firma herabzu setzen. Warum, so fragte ich, hat sich denn jenes Offertenblatt nicht mit allen andern Neuheiten, die in letzter Zeit so vielfach auf getaucht sind, beschäftigt? Ein Urteil über das Veilchen Askania zu fällen von Handels gärtnern, die vielleicht 10 Stück bezogen haben, ist ebenfalls kaum möglich. Ein jeder weiss ja genau, dass solche in kleinen Mengen | bezogenen Neuheiten meistenteils vernachlässigt bezw. durch die Vermehrung stark geschwächt werden. Es ist eine Tatsache, dass heute, am 2. Januar, beim Züchter ca. 200 Töpfe Askania mit Blumen bedekt in voller Blüte stehen. Es dürften von diesen 200 Töpfen z. Z. 12-1500 Blüten zu pflücken sein. Ich bin jederzeit und jedermann gegenüber bereit, dieses zu be weisen und lade alle Veilchenkultivateure wie sonstige Interessenten im Laufe dieses Monats zur Besichtigung ein. Weiter ist für mich die Tatsache noch als absolut massgebend, dass es sich bei Askania um eine hervorragende Veilchen- Neuheit handelt. Gelegentlich meiner Vor träge über Kunstdüngung in der Verbands gruppe Hannover, der Provinzialversammlung der Provinz Westfalen in Bielefeld, und Posen, in der Verbandsgruppe Göttingen des „Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands“, habe ich stets Blumen sowohl wie Töpfe des Veilchens Askania vorgeführt. Es hatten dadurch mindestens 500 deutsche Handelsgärtner Gelegenheit, das Veilchen zu begutachten und waren darunter verschiedene Veilchen-Spezialisten, die auch Baron de Roth schild in Kultur haben. Unter diesen vielen Fachleuten wäre doch wohl ein einziger ge wesen, der gesagt hätte: „Ihr Askania ist Baron de Rothschild oder Princesse de Galles oder sonst ein grossblumiges Veilchen. Im Gegenteil, man war überall enthusiasmiert, in den Monaten November, Dezember, Januar ein solches riesenblumiges Veilchen von so tiefblauer Farbe und ausgesprochenem Veilchen duft in Blüte zu sehen. Zum Schluss einige Worte über die Kultur. Wer nun glaubt, dass die Grösse und Voll kommenheit dieses Veilchens durch eine Mast kultur hervorgerufen ist, der kann sich ja ein-1 mal an Ort und Stelle im Laufe des Sommers von der Kultur überzeugen. Das Veilchen wird natürlich (wer machte es anders?) in einem gutgedüngten Lehmboden kultiviert, denn welcher Handelsgärtner pflanzt wohl seine Veilchen in einen hungrigen Sandboden? Zur gegebenen Zeit werden die Büsche eingetopft, ins Freie gestellt bezw. bei Eintritt stärkeren Frostes in einem Kasten und dann in einem Kalt haus bei 6—8 Grad weiterkultiviert. Das ist nun die ganze Mastkultur, von der in jenem Offertenblatt immer so viel die Rede ist. In Töpfen stehend werden die Veilchen noch ein mal flüssig gedüngt, aber nicht bevor sie ge nügend durchwurzelt sind, was aber immer erst im Januar, Februar der Fall ist. Gelegentlich eines Vortrages am 20. Januar im „Leipziger Gärtnerverein" werde ich einige vollblühende Töpfe mitbringen und stelle dann einen Topf der Landwirtschaftlichen Hoch schule zwecks Analysierung der Erde zur Ver fügung. Doch weiss ich schon heute bestimmt, dass die Analyse bestätigen wird, dass es sich um einen normal gedüngten Boden handelt. Auch zur nächsten Monatsversammlung des „Vereius zur Beförderung des Gartenbaues“ ia Berlin zeige ich Blumen und Pflanzen des Askania-Veilchens und bitte ich hiermit alle Kollegen dringend, die Baron de Rothschild in Kultur haben, Blumen und Pflanzen in Berlin und Leipzig zur Stelle zu bringen. Geschieht dies in gleicher Schönheit und Vollkommenheit, so will ich gern meine Ansicht ändern, bis da hin aber bleibt für mich Askania die aller wertvollste Veilchenzüchtung. Ebenso ist bis dahin auch die Angelegen heit für mich erledigt. Auf etwaige weitere Angriffe in einem Offertenblatt reagiere ich nicht — mein Standpunkt ist mit diesen Aus führungen klargestellt.
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